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> Kündigung eines evang.Mitarbeiters bei Wiederheirat?
sichris
Beitrag 06.11.2009, 17:25
Beitrag #1


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Hallo,ich bin evangelisch und geschieden. (seit 2003).Arbeite seit 2001 an einer kath. Schule als Religionslehrerin (ev.RU) und es gab nie ein Problem wegen der Scheidung. Jetzt hab ich mich aus persönlichen Gründen in Norddeutschland beworben, auch an einer kath. Schule und die würden mich auch gern nehmen...aber beim Gespräch im Offizialat trat die Frage auf was passieren würde, würde ich meinen Freund heiraten.
Kann ich als EVANGELISCHE Mitarbeiterin gekündigt werden, weil ich heirate???Die 1. Ehe wurde sowohl standesamtlich als auch kirchlich geschlossen (mein Exmann ist auch evang.). Soweit ich weiß, wird zwischen kath. und evang. Mitarbeitern nochmal unterschieden...Bei den kath. sinbd sie irgendwie strenger...
Wäre lieb wenn ihr antwortet.
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sichris
Beitrag 07.11.2009, 09:47
Beitrag #2


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Mein Partner ist evangelisch und verwitwet. Im Arbeitsvertrag (Innerkirchliche Dienstordnung heißt das wohl)steht das so allgemein drin...man wird halt nicht recht schlau draus.
Was ich witzig finde, die wollten sich jetzt mal "unter der Hand" erkundigen in andern Bistümern etc. wie das dort gehandhabt würde.
Ich mein, noch wollen wir nicht heiraten, haben aber schon zukünftig den Plan dazu und ich möchte dann natürlich keine "bösen Überraschungen" erleben.Verständlich, oder?
Und ehrlich, das Kirchenrecht geht doch am realen Leben total vorbei, oder???
Ich mein, ich heirate ja nicht zum 4. oder 5. Mal...ich will ein zweites Mal heiraten und ich finde, das geht den Arbeitgeber eigentlich nix an.
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Gallowglas
Beitrag 07.11.2009, 10:30
Beitrag #3


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ZITAT(sichris @ 07.11.2009, 09:47) *
Mein Partner ist evangelisch und verwitwet. Im Arbeitsvertrag (Innerkirchliche Dienstordnung heißt das wohl)steht das so allgemein drin...man wird halt nicht recht schlau draus.
Was ich witzig finde, die wollten sich jetzt mal "unter der Hand" erkundigen in andern Bistümern etc. wie das dort gehandhabt würde.
Ich mein, noch wollen wir nicht heiraten, haben aber schon zukünftig den Plan dazu und ich möchte dann natürlich keine "bösen Überraschungen" erleben.Verständlich, oder?
Und ehrlich, das Kirchenrecht geht doch am realen Leben total vorbei, oder???
Ich mein, ich heirate ja nicht zum 4. oder 5. Mal...ich will ein zweites Mal heiraten und ich finde, das geht den Arbeitgeber eigentlich nix an.


Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,
aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.
Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.
(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...
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Chrysologus
Beitrag 07.11.2009, 10:33
Beitrag #4


nach dem ÖKT wieder aufgetaut
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ZITAT(Gallowglas @ 07.11.2009, 10:30) *
Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,
aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.
Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.
(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...


Wenn Du das als Kenner des Rechts so sagst. Ich sehe das anders - eine neue Beziehung ist für eine Lehrerin sicher kein Kündigungsgrund, ansonsten könnte und müsste die Kirche schon bei Einnahme der Pille tätig werden. Was sie nicht tut (wenngleich Konsequenz nicht die Stärke der Kirchenleitung ist).
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Gallowglas
Beitrag 07.11.2009, 11:06
Beitrag #5


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ZITAT(Chrysologus @ 07.11.2009, 10:33) *
ZITAT(Gallowglas @ 07.11.2009, 10:30) *
Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,
aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.
Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.
(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...


Wenn Du das als Kenner des Rechts so sagst. Ich sehe das anders - eine neue Beziehung ist für eine Lehrerin sicher kein Kündigungsgrund, ansonsten könnte und müsste die Kirche schon bei Einnahme der Pille tätig werden. Was sie nicht tut (wenngleich Konsequenz nicht die Stärke der Kirchenleitung ist).


Ich kenne die Schweinereien, welche die Kirchen so abziehen, ganz gut :-)

Und natürlich kann eine uneheliche Beziehung in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft ein Kündigungsgrund sein, genauso wie es HS, der Kirchenaustritt, eine Wiederheirat oder ein uneheliches Kind ist ...

Ein Blick auf Artikel 4 und 5 der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" zeigt da schon Abgründe auf.
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mn1217
Beitrag 07.11.2009, 20:21
Beitrag #6


Dienstleisterin eines Katers
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ZITAT(Gallowglas @ 07.11.2009, 11:06) *
ZITAT(Chrysologus @ 07.11.2009, 10:33) *
ZITAT(Gallowglas @ 07.11.2009, 10:30) *
Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,
aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.
Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.
(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...


Wenn Du das als Kenner des Rechts so sagst. Ich sehe das anders - eine neue Beziehung ist für eine Lehrerin sicher kein Kündigungsgrund, ansonsten könnte und müsste die Kirche schon bei Einnahme der Pille tätig werden. Was sie nicht tut (wenngleich Konsequenz nicht die Stärke der Kirchenleitung ist).


Ich kenne die Schweinereien, welche die Kirchen so abziehen, ganz gut :-)

Und natürlich kann eine uneheliche Beziehung in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft ein Kündigungsgrund sein, genauso wie es HS, der Kirchenaustritt, eine Wiederheirat oder ein uneheliches Kind ist ...

Ein Blick auf Artikel 4 und 5 der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" zeigt da schon Abgründe auf.



Arbeitsvertrag st Arbeitsvertrag. Wenn ich bei Kirchens tätig werde, weiß ich normalerweise, was die so verlangen. Wenn nicht, sollte ich mich schleunigst erkundigen- gilt auch für jeden anderen Arbeitgeber. Und ob an "Realität vorbei" oder nicht- wenn ich unterschreibe, was im Vertrag steht, erkläre ich mich damit einverstanden.
Wenn sich mein Einverständnis aus irgendeinem grund ändert, hat das natürlich konsequenzen- aber auch das gilt bei jedem anderen Arbeitgeber. WennzB Flexibiltät gefordert wird, und das geht nicht mehr, weil ich ein kind habe oder einen partner, der örtlich fest gebunden ist. oder...- dann hat das ja für mein Arbeitsverhältnis auch Konsequenzen.
Wenn ich mit den Forderungen/Einstelllungen es Arbeitgebers grundsätzlich nicht einverstanden bin, solle ich mir überlegen, ob ich mich da bewerbe oder weiterarbeite.
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Clown
Beitrag 08.11.2009, 13:22
Beitrag #7


 
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ZITAT(mn1217 @ 07.11.2009, 20:21) *
Arbeitsvertrag st Arbeitsvertrag. Wenn ich bei Kirchens tätig werde, weiß ich normalerweise, was die so verlangen. Wenn nicht, sollte ich mich schleunigst erkundigen- gilt auch für jeden anderen Arbeitgeber. Und ob an "Realität vorbei" oder nicht- wenn ich unterschreibe, was im Vertrag steht, erkläre ich mich damit einverstanden.


Die Privatautonomie ist aber nicht grenzenlos gewährleistet. Gerade im Arbeitsrecht, das vom Ungleichgewicht der Vertragsparteien geprägt ist, ist der Arbeitnehmer vor unbilligen Vertragsklauseln zu schützen.
Das kirchliche Arbeitsrecht gehört daher längst geschleift, die entsprechenden Klauseln als unvereinbar mit § 138 Abs. 1 BGB verworfen.
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kam
Beitrag 08.11.2009, 22:35
Beitrag #8


Froher Katholik
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ZITAT(Clown @ 08.11.2009, 13:22) *
Das kirchliche Arbeitsrecht gehört daher längst geschleift, die entsprechenden Klauseln als unvereinbar mit § 138 Abs. 1 BGB verworfen.


In einer der letzten NJWs wurde die Besonderheit des kichlichen Arbeitsrechts schön dargestellt. Es gibt dort keinen Gegensatz von Kapital und Arbeit, es geht um die Verwirklichung der kirchlichen Lehre in der Praxis. Daran arbeiten Arbeitehmer und die Leute, die die Arbeitgeberfunktion haben, gemeinsam. Der "Arbeitgeber" verzichtet auf das Recht zur Aussperrung, die "Arbeitnehmer" auf das Streikrecht, Konflikte werden in einer paritätisch besetzten Kommission gelöst. Und im übrigen gilt der auch bei Presse und Gewerkschaften bekannte Tendenzschutz. Der Arbeitnehmer muß sich - auch privat - loyal gegenüber den Zielen des Arbeitgebers verhalten. Wäre es anders, könnte es keine kirchlichen caritativen Einrichtungen, keine Gewerkschafts- oder Partei-Schulungszentren oder keine richtungsmäßig gebundene Presse mehr geben.
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Franciscus
Beitrag 08.11.2009, 22:43
Beitrag #9


Katholik und Ketzer ;-) Forendiva - Rainbow-Katholik
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ZITAT(kam @ 08.11.2009, 22:35) *
ZITAT(Clown @ 08.11.2009, 13:22) *
Das kirchliche Arbeitsrecht gehört daher längst geschleift, die entsprechenden Klauseln als unvereinbar mit § 138 Abs. 1 BGB verworfen.


In einer der letzten NJWs wurde die Besonderheit des kichlichen Arbeitsrechts schön dargestellt. Es gibt dort keinen Gegensatz von Kapital und Arbeit, es geht um die Verwirklichung der kirchlichen Lehre in der Praxis. Daran arbeiten Arbeitehmer und die Leute, die die Arbeitgeberfunktion haben, gemeinsam. Der "Arbeitgeber" verzichtet auf das Recht zur Aussperrung, die "Arbeitnehmer" auf das Streikrecht, Konflikte werden in einer paritätisch besetzten Kommission gelöst.



und welche visionen hast du des nachts?
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kam
Beitrag 08.11.2009, 22:46
Beitrag #10


Froher Katholik
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ZITAT(Franciscus @ 08.11.2009, 22:43) *
ZITAT(kam @ 08.11.2009, 22:35) *
ZITAT(Clown @ 08.11.2009, 13:22) *
Das kirchliche Arbeitsrecht gehört daher längst geschleift, die entsprechenden Klauseln als unvereinbar mit § 138 Abs. 1 BGB verworfen.


In einer der letzten NJWs wurde die Besonderheit des kichlichen Arbeitsrechts schön dargestellt. Es gibt dort keinen Gegensatz von Kapital und Arbeit, es geht um die Verwirklichung der kirchlichen Lehre in der Praxis. Daran arbeiten Arbeitehmer und die Leute, die die Arbeitgeberfunktion haben, gemeinsam. Der "Arbeitgeber" verzichtet auf das Recht zur Aussperrung, die "Arbeitnehmer" auf das Streikrecht, Konflikte werden in einer paritätisch besetzten Kommission gelöst.



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