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Unwürdige Eucharistie? Was heißt das?


Petrus

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danke Dir, Mecky! Und Kompliment für Deine Recherche.

 

Mir war aus aktuellen kirchenamtlichen Dokumenten nur der entsprechende Passus aus dem "Katechismus der katholischen Kirche" bekannt. Jetzt ist mir klar, wo Schönborn abgeschrieben hat.

 

So.

 

Es scheint hier große Zustimmung zu meiner ersten These zu geben. (Mariamante ist in diesem Punkt anderer Meinung, aber eine Forumsdiskussion lebt von unterschiedlichen Meinungen. Sonst wäre das hier ja langweilig.)

 

Zu meiner zweiten These mag ich auch noch was schreiben. Ich bin aber erst mal dabei, die ganze Diskussion zu lesen, und meine Gedanken dazu zu sortieren.

 

So. Einen schönen Tag (bei uns ist "regnerischer" Frühling, und ich habe gerade draußen zugeschaut, wie zwei Amselmännchen miteinander ums Revier gekämpft haben, und um ein Amselweibchen. Amselweibchen hat sich vornehm zurückgehalten ...) wünscht Allen

 

der

Peter :)

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Genau der von Dir umrissene Personenkreis hätte aber die Begegnung mit Jesus nötig.

Ist die Begegnung mit JESUS nur in der Eucharistie, Kommunion möglich? Ist es nicht vielmehr so, dass auch der Empfang der hl. Kommunion nicht eo ipso heiligt, sondern die persönliche Beziehung, die Umkehr Voraussetzung ist, JESUS wirklich zu begegnen? Weil die Begegnung mit Jesus nicht auf die Kommunion beschränkt ist und auch nicht beschränkt werden kann, sondern die Wirkung der Sakramente eine persönliche, gebets- und lebensintensive Beziehung verlangt, daher sehe ich die Möglichkeit der Begegnung mit Jesus im Gebet, in der treuen Erfüllung der Standespflichten und den Werken der Barmherzigkeit durchaus als gegeben. Die Ertrotzung der hl. Kommunion in einem objektiven Stand, der diese Form der Vereinigung mit Jesus nicht möglich macht, sehe ich nicht wirklich als heilsam. Mir ist eine Frau bekannt, die wiederverheiratet geschieden ist, sich im Pfarrleben sehr intensiv einbringt- und auch die Werke der Barmherzigkeit übt aber NICHT zur Kommunion geht. Ich bin überzeugt, dass diese Frau, welche die Gebote und Regeln der Kirche achtet vor Gott besser da steht wie jene, die auch als Geschieden- wiederverheiratete äußerlich die Kommunion empfangen.

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Franciscus non papa

und ich kenne eine Frau, die ist noch dicker.

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jene, die auch als Geschieden- wiederverheiratete äußerlich die Kommunion empfangen.

Das ist wohl richtig, schließlich ist die Kommunion nicht zum äußerlichen Gebrauch bestimmt...

 

Werner

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Das ist wohl richtig, schließlich ist die Kommunion nicht zum äußerlichen Gebrauch bestimmt...

 

Dass es auch eine geistliche Kommunion gibt, scheint hier weitgehend unbekannt.

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Das ist wohl richtig, schließlich ist die Kommunion nicht zum äußerlichen Gebrauch bestimmt...

 

Dass es auch eine geistliche Kommunion gibt, scheint hier weitgehend unbekannt.

 

Die ist aber auch nicht zur äußerlichen Anwendung geeignet.

 

Werner

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Das ist wohl richtig, schließlich ist die Kommunion nicht zum äußerlichen Gebrauch bestimmt...

 

Dass es auch eine geistliche Kommunion gibt, scheint hier weitgehend unbekannt.

 

Auch die kann nur im Stand der Gnade erfolgen, davon sind also WvG auch ausgeschlossen.

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Das ist wohl richtig, schließlich ist die Kommunion nicht zum äußerlichen Gebrauch bestimmt...

 

Dass es auch eine geistliche Kommunion gibt, scheint hier weitgehend unbekannt.

 

Auch die kann nur im Stand der Gnade erfolgen, davon sind also WvG auch ausgeschlossen.

 

Aber wenn sich jetzt so ein Nicht-im-Stand-der-Gnade-Stehender heimlich und unerlaubt geistig mit Christus vereinigt, isst er sich zumindest nicht das Gericht. Weil er ja nichts isst. So ähnlich sieht wohl die Logik aus...

 

Werner

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Petrus, was empfangen wir denn da aus Deiner Sicht, wenn wir zur Kommunion gehen (keine Sorge, kein Glaubenstest, ehrlich gemeint), was macht das mit uns, was hat das mit der Kirche zu tun? Wenn wir das alles nicht mitbedenken, sind Debatten über das Werdarfdennjetzt viel zu kurz gegriffen und grenzen in der Tat an irgendwelche albernen Belohnungsgeschichten.

 

"Seid, was ihr seht, und empfangt, was ihr seid" (Estote quod uidetis, et accipite quod estis), dieser Satz des viel geschmähten Hl. Augustinus bringt uns vielleicht schon ein wenig weiter.

 

Oder etwa nicht?

 

Auch wenn darauf niemand wirklich eingegangen ist, möchte ich dazu noch etwas sagen: der legalistische Umgang mit der Hl. Eucharistie bildet nur einen Bruchteil dessen ab, worum es in meinen Augen geht.

 

Was passiert, wenn wir die Kommunion empfangen? Neben anderem: wir werden Leib Christi, wir werden Ihm gleich, wir empfangen das Geschenk der Unsterblichkeit, wir treten ein in das innere Gefüge der Dreieinigkeit.

 

Würdig dafür sind wir nie, niemals, auch nicht unmittelbar nach der noch so guten Beichte.

 

Doch die Frage, ob wir dafür wirklich bereit sind und mit unserem Leben dafür innerlich wie äußerlich Zeugnis abgegegeben haben, wenn wir uns ehrlich und ungeschminkt selbst betrachten und selbst befragen, diese Frage ist mehr als erlaubt und berechtigt.

 

Darum geht es eigentlich. Auch.

bearbeitet von rorro
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"Doch die Frage, ob wir dafür wirklich bereit sind und mit unserem Leben dafür innerlich wie äußerlich Zeugnis abgegegeben haben, wenn wir uns ehrlich und ungeschminkt selbst betrachten und selbst befragen, diese Frage ist mehr als erlaubt und berechtigt." (rorro)

 

Das ist eine ziemlich tiefsinnige Betrachtung. Gefällt mir, wie übrigens auch Vieles in Deinem ganzen Postsing - auch wenn ich es nicht auf diese Weise ausdrücken würde.

 

Trotzdem geht das alles an Petrus' Frage vorbei, denn es lässt sich daraus keinerlei Berechtigung ableiten, den Kommunionempfang von außen (also durch ein Gesetz oder durch eine Autorität) zu verbieten.

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Ich denke: Der Knackpunkt liegt (wieder einmal) beim Verhältnis von Schuld und (heteronomer) Strafe. Wer hat, wenn jemand schuldig ist, das Recht zur Strafe?

Oder noch prinzipieller: Kann man aus einer vorliegenden Schuld ein Recht auf Strafe ableiten?

 

Auch die Begründungen durch eine angebliche "Naturordnung", der man gehorchen müsse, sind da nicht tragfähig. Auch mit solchen "Begründungen" kann man keine Strafe begründen.

 

Noch schlimmer aber ist der zweite Knackpunkt: Die Methode der Strafe. Einen der wichtigsten Zugänge zu Jesus zu verbauen, kann ja wohl kaum das richtige Mittel einer Strafe sein. Hier wird's so richtig widersinnig.

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Würdig dafür sind wir nie, niemals, auch nicht unmittelbar nach der noch so guten Beichte.

 

Warum sind für dafür nicht würdig?
weil wir nicht den ersten Stein werfen sollten...

Wie lautet nochmal das Gebet unmittelbar vor der Kommunion?

 

Werner

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Würdig dafür sind wir nie, niemals, auch nicht unmittelbar nach der noch so guten Beichte.

Warum sind für dafür nicht würdig?

Da geraten wir an sprachliche Grenzen. Diese ganze Diktion um "ist würdig" und "ist nicht würdig" entspringt einer veralteten Gesellschaftsordnung.

 

Ich nehme an, dass Rorro darauf hinweisen will, dass wir uns durch keine noch so gute Tat und auch nicht durch die Beichte ein Recht auf die Zuwendung Jesu erkaufen können.

Das ist sehr logisch. Zuwendung kann niemals erkauft werden, sondern ist ein Willensakt dessen, der sich zuwendet.

 

Du kannst einer Frau tausend teure Geschenke machen, kannst Dir dadurch aber nicht ihre Liebe und Zuneigung erkaufen. Dass sie Dich ihrer Liebe für "würdig" erachtet, ist ihre Sache. Und wahrscheinlich nicht einmal dies - denn normalerweise können Frauen ihre Liebe auch nicht einfach so steuern. Auf jeden Fall sind all Deine Leistungen keine hinreichende Gewähr für ihre Liebe.

 

Und Du kannst noch so ernsthaft und häufig beichten und Du kannst noch so viele gute Werke verrichten und beten, bis Gott die Ohren schlackern: Seiner Nähe, Hilfe und Zuwendung kannst Du durch all dies nicht würdig werden.

 

(Rorro möge mich korrigieren, wenn ich seine Aussageabsicht falsch vermutet habe)

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Ich nehme an, dass Rorro darauf hinweisen will, dass wir uns durch keine noch so gute Tat und auch nicht durch die Beichte ein Recht auf die Zuwendung Jesu erkaufen können.

Das ist sehr logisch. Zuwendung kann niemals erkauft werden, sondern ist ein Willensakt dessen, der sich zuwendet.

 

Da gerät man in Definitionsfragen. Würdig sein ist etwas anderes als "ein Recht haben, etwas zu erkaufen". Würdigkeit bedeutet für mich eher Angemessenheit. Wenn jemand die Verbindung zu Gott sucht, ist es m.E. eigentlich immer angemessen, ihn daran teilhaben zu lassen.

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Ich möchte einmal einen ganz verreckten Gedanken in die Diskussion rein bringen. Der ist schon fast versaut:

 

 

Vertrauen

 

 

Jesus gibt uns eine Zusage: "Bittet und euch wird gegeben"

Und zur Beginn der Messe bitten wir um die Vergebung der Sünden die wir begangen haben "in Gedanken, Worten und Werken".

Also wenn Jesus uns nicht verarscht hat, dürfen wir auf diese Zusage vertrauen.

 

"Hach, Herrjeh, ich wollte der schnuckeligen Verkäuferin nicht auf die Titten glotzen. Nunja, war aber auch wirklich süss und gegessen wird immer noch daheim. Trotzdem ists nicht richtig" - Herr erbarme dich!

"Meine, Fresse, ich arbeite, rauch uns sauf zu viel. Gesund ist das auf Dauer nicht, nur ne Frage der Zeit wann mich das ins Grab bringt" - Christus erbarme dich!

"Sorry, übrigens, das ich letzten Sonntag nicht da war. Du weisst doch, nachm Frühdienst penn ich immer ein. Vorabendmesse hab ich nicht mehr geschafft und am Sonntag hatte ich Frühdienst, da konnte ich nicht." - Herr, erbarme dich!

 

Ich vertraue darauf das Jesu uns nicht verarscht, das er seine Zusagen einhält und aus Gnade diese "Sünden des Alltags" von mir nimmt, wenn ich ihn darum bitte.

 

Sicher macht das die persönliche Beichte nicht obsolet. Wenn ich jemanden töte. Wenn ich eine Beziehung an die Wand fahre. Wenn ich so lüge das ich einem Bewohner oder einem Kollegen Schaden zufüge. Aber 95% dieser "Sünden des Alltags" haben damit nichts zu tun.

 

Wahr ist auch: Es kommt vor, das die Grundausrichtung meines Lebens in Schieflage geraten ist, so dass ich mich fragen muss ob ich nicht mich selber oder Jesus oder uns beide verarsche. Wenigstens einmal im Jahr zu überprüfen ob da noch alles gerade ist halte ich für richtig und wichtig. Das geht nur mit Gewissenserforschung und Beichte.

 

Und trotzdem halte ich an dem dreckigen Gedanken fest: Gott hält seien Zusagen ein, wenn ich ihn darum bitte nimmt er mir die Unwürdigkeit die sich aus den "Sünden des Alltags" ergeben.

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Ich finde das Instrumentalisieren von Sakramenten als ein Mittel der Beugung höchst unwürdig.

Allerdings ist das geltendes Kirchenrecht.

 

Die Ex-Kommunikation ist eine "Beuge-Strafe". Wobei dieses Schwert nun wirklich stumpf geworden ist. Wen interessiert das noch? Wer nicht kirchlich heiraten darf, nimmt sich einen wedding-planer. Wer nicht kirchlich begraben wird, nimmt sich (zu Lebzeiten) einen guten Bestattungsredner. Und bei Firmpaten interessiert das sowieso niemanden mehr - mein Firmling hat nur meinen Namen angegeben, ein Taufzeugnis mußte ich nicht vorlegen. Und wer zur Kommunion gehen darf, überprüft auch niemand mehr (das Phänomen der Großstadt kommt im Kirchenrecht nicht vor).

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Noch schlimmer aber ist der zweite Knackpunkt: Die Methode der Strafe. Einen der wichtigsten Zugänge zu Jesus zu verbauen, kann ja wohl kaum das richtige Mittel einer Strafe sein. Hier wird's so richtig widersinnig.

 

Die Regelung bezüglich Kommunionempfang als "Strafe" zu sehen, ist eine verengte Sicht. Es geht um Klarheit. Wenn die Kirche sagt dass jene, die im Stande der schweren Sünde leben die Eucharistie nicht würdig empfangen können, sondern ein Sakrileg begehen, dann sehe ich das nicht vom Straf- Aspekt - sondern es ist hier jenes jaja neinnein, jene Klarheit und Entscheidenheit vorhanden, die Jesus verlangt. Wir können nicht zwei Herren dienen. Wir können nicht Gott und dem Mammon dienen. Wir können nicht in einem Stand leben, der den Weisungen JESU widerspricht- dann aber meinen, wir könnten uns in der hl. Kommunion verbinden. Das wäre Anleitung zur Doppelmoral, Anleitung zur Heuchelei.

 

Daher sehe ich das Problem des "unwürdigen Kommunionempfanges" nicht vom Straf- Aspekt, sondern von der Klarheit, Eindeutigkeit und Entschiedenheit. Es geht nicht darum jemand zu bestrafen, wenn er die Voraussetzungen für den rechten Kommunionempfang nicht hat, sondern es geht um Klarheit, Wahrheit und darum, das Sakrament nicht zu irgend einem "Zeichen" verkommen zu lassen, das eigentlich keine Bedeutung hat. Denn wenn ich in einem Zustand bin (ob es nun unbereuter Ehebruch, sexuelle Verhaltensweisen, die sich mit der christlichen Moral keineswegs vereinbaren lassen, Hass gegen die Menschen. Mangel an Bereitschaft anderen zu vergeben, Unbarmherzigkeit oder eben auch der Stand Wiederverheirateten- Geschiedenen ist) der sich mit der ehrlichen Nachfolge Christi und den Geboten und Weisungen JESU nicht vereinbaren lasse, dann wäre die Kommunion nicht wirklich Vereinigung mit JESUS CHRISTUS sondern Heuchelei.

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Und zur Beginn der Messe bitten wir um die Vergebung der Sünden die wir begangen haben "in Gedanken, Worten und Werken"

 

Leider verkommen auch solche Bekenntnisse nicht selten zu Lippen- bekenntnissen. Ein Pfarrer sagte mal: Das Vater- Unser beten ist für manche gefährlich. Denn wenn sie beten"Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern" - dann sollten sie bedenken dass sie Gott darum bitten ihnen nicht zu vergeben, wenn sie nicht selbst bereit sind, anderen zu vergeben. Und wie sehr auch gläubige Menschen eine unversöhnliche Haltung haben, ist relativ bekannt.

 

Das zweite: Die Vater- unsere - Bitte: "Dein Wille geschehe" müsste auch in "mein Wille geschehe, wie im Himmel so auf Erden" verwandelt werden- wenn wir ehrlich wären.

 

Denn egal wie verkehrt unser Verhalten ist (ob wir lügen, stehlen, allen möglichen sexuellen Begierden nachgehen, andere unbarmherzig richten, über andere herziehen, verspotten, verhöhnen, andere demütigen, übelste Gedanken über andere hegen) - immer haben wir dafür eine Entschuldigung und nicht wirklich vor, uns zu bessern.

 

Wenn wir also wirklich tiefer und ehrlich in unser Herz hineinschauen müssten wir zugeben, dass das Sündenbekenntnis am Beginn der hl. Messe oft zu einer reinen Lippenplapperei verkommt. Wir haben nicht ernsthaft vor uns zu ändern- sondern sind in der Gefahr, das vor uns hinzusagen, weil es halt auch irgendwie zur hl. Messe dazu gehört.

 

Unter diesen Veraussetzungen hege ich die stärksten Zweifel, dass uns wirklich durch dieses Bekenntnis Sünden vergeben werden und wir uns bei einer hl. Kommunion ernsthaft mit JESUS vereinigen, SEINE Gesinnungen annehmen- sondern doch eher dazu neigen, JESUS unseren Willen aufzudrängen und zu meinen: Ich bin so- die Menschen sind auch so- und dies und jenes machen doch alle- daher kann es ja wohl keine Sünde sein und du hast das gefälligst zu akzeptieren.

bearbeitet von Mariamante
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Und zur Beginn der Messe bitten wir um die Vergebung der Sünden die wir begangen haben "in Gedanken, Worten und Werken"

 

Leider verkommen auch solche Bekenntnisse nicht selten zu Lippen- bekenntnissen. Ein Pfarrer sagte mal: Das Vater- Unser beten ist für manche gefährlich. Denn wenn sie beten"Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern" - dann sollten sie bedenken dass sie Gott darum bitten ihnen nicht zu vergeben, wenn sie nicht selbst bereit sind, anderen zu vergeben. Und wie sehr auch gläubige Menschen eine unversöhnliche Haltung haben, ist relativ bekannt.

 

Das zweite: Die Vater- unsere - Bitte: "Dein Wille geschehe" müsste auch in "mein Wille geschehe, wie im Himmel so auf Erden" verwandelt werden- wenn wir ehrlich wären.

 

Denn egal wie verkehrt unser Verhalten ist (ob wir lügen, stehlen, allen möglichen sexuellen Begierden nachgehen, andere unbarmherzig richten, über andere herziehen, verspotten, verhöhnen, andere demütigen, übelste Gedanken über andere hegen) - immer haben wir dafür eine Entschuldigung und nicht wirklich vor, uns zu bessern.

 

Wenn wir also wirklich tiefer und ehrlich in unser Herz hineinschauen müssten wir zugeben, dass das Sündenbekenntnis am Beginn der hl. Messe oft zu einer reinen Lippenplapperei verkommt. Wir haben nicht ernsthaft vor uns zu ändern- sondern sind in der Gefahr, das vor uns hinzusagen, weil es halt auch irgendwie zur hl. Messe dazu gehört.

 

Unter diesen Veraussetzungen hege ich die stärksten Zweifel, dass uns wirklich durch dieses Bekenntnis Sünden vergeben werden und wir uns bei einer hl. Kommunion ernsthaft mit JESUS vereinigen, SEINE Gesinnungen annehmen- sondern doch eher dazu neigen, JESUS unseren Willen aufzudrängen und zu meinen: Ich bin so- die Menschen sind auch so- und dies und jenes machen doch alle- daher kann es ja wohl keine Sünde sein und du hast das gefälligst zu akzeptieren.

 

Wenn ich das alles bedenke, dann sollte gar niemand zur Kommunion gehen, niemals. Allenfalls wenn er im Sterben liegt.

 

Werner

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Daher sehe ich das Problem des "unwürdigen Kommunionempfanges" nicht vom Straf- Aspekt, sondern von der Klarheit, Eindeutigkeit und Entschiedenheit. Es geht nicht darum jemand zu bestrafen, wenn er die Voraussetzungen für den rechten Kommunionempfang nicht hat, sondern es geht um Klarheit, Wahrheit und darum, das Sakrament nicht zu irgend einem "Zeichen" verkommen zu lassen, das eigentlich keine Bedeutung hat. Denn wenn ich in einem Zustand bin (ob es nun unbereuter Ehebruch, sexuelle Verhaltensweisen, die sich mit der christlichen Moral keineswegs vereinbaren lassen, Hass gegen die Menschen. Mangel an Bereitschaft anderen zu vergeben, Unbarmherzigkeit oder eben auch der Stand Wiederverheirateten- Geschiedenen ist) der sich mit der ehrlichen Nachfolge Christi und den Geboten und Weisungen JESU nicht vereinbaren lasse, dann wäre die Kommunion nicht wirklich Vereinigung mit JESUS CHRISTUS sondern Heuchelei.

 

Das ist genau die Grundlage des c. 916 CIC, der sich an den potentiellen Kommunikanten richtet und ihm in sprachlich schwacher Form untersagt, ohne sakramentale Beichte die Messe zu feiern oder den Leib des Herrn zu empfangen. Ich sehe auch niemanden, der einen Menschen, der sich einer schweren Sünde bewusst ist, zu Zelebration oder Kommunionempfang nötigen will - das Urteil darüber, ob sich ein Mensch einer schweren Sünde bewusst ist, kann man von außen jedoch nicht fällen. Und auch der sich seiner Sünde bewusste darf aus schwerem Grund (der Codex kennt einfache, schwere und schwerste Gründe, wir liegen also im Mittelfeld!) dennoch hinzutreten, sofern er aufrichtig bereut. Auch das kann nur der Betroffene ermessen. Ein schwerer Grund wäre im übrigen öffentliches negatives Aufsehen, das am Rande.

 

C. 916 CIC ist im übrigen weder strafbewehrt noch kennt er Maßnahmen, ihn zwangsweise durchzusetzen. Der sich einer schweren Sünde bewusste hat sich zu enthalten - er verliert seinen grundsätzlichen Anspruch gegen den Verwalter des Sakraments auf dessen Empfang jedoch in keiner Weise. Daher ist auch dann zu spenden, wenn dem Spender die Gewissenslage des Empfängers bekannt ist.

 

Auf der Ebene des 916 ist die Frage der Würdigkeit oder Unwürdigkeit eine, die der Einzelne vor sich und vor seinem Gott zu verantworten hat. Der Text der Eucharistiefeier, das Bekenntnis der eigenen Unwürdigkeit, hat demgegenüber eine andere Bezugsgröße: Es behauptet nicht, dass etwas zwischen mir und Gott stehe (dann sind wir wieder beim 916), vielmehr drückt es aus, dass ich kleiner Mensch keinen Anspruch auf diese Gemeinschaft mit Gott habe, auch wenn ich darauf vertrauen darf, dass ER diese Gemeinschaft mit mir sucht.

 

Das ganze hat mit der amtlichen Nichtzulassung zur Eucharistie (c. 915 CIC) rein gar nichts zu tun - denn das ist öffentliches Handeln der Kirche und setzt auf ganz anderen Faktoren auf als die im 916 behandelte Gewissensprüfung. Da steht zunächst die Nichtzulassung der amtlich Exkommunizierten und Interdizierten: In jedem Fall Apostaten, Häretiker und Schismatiker (1364.1), Hostienschänder (1367), Gewalttäter gegen den Papst oder einen Bischof (1370), hartnäckige innerkirchliche Protestler (1373), solche, die Mittäter absolvieren (1378.1), Eucharistie- und Beichtsimulanten (1378.2), Simonisten (1380), unerlaubt Bischofsweihende und unerlaubt zum Bischof geweihte (1382), beichtsiegelbrechende Priester (1388.1) Abtreiber (1398) - und je nach Urteil alle können anderen innerkirchlichen Straftäter betroffen sein, vom Urkundenfälscher über den Residenzpflichtverletzer und schlechter Verwalter bis hin zu dem, der eine heilige Sache entweiht hat. Da dies festzustellen alles andere als trivial ist, bindet 915 die Pflicht zur Verweigerung an das Vorliegen eines entsprechenden rechtskräftigen Dekretes - kein Pfarrer muss sich angesichts der Unordnung im Pfarrbüro fragen, ob er der Kirchenpflegerin und dem Sekretär die Eucharistie spenden darf oder nicht.

 

Bleibt die Frage nach den offensichtlichen schweren Sündern - spätestens seid Familiaris Consortio kann man nicht sicher davon ausgehen, dass WvG das sind, und im Zweifel ist nach 915 zu spenden.

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Wenn ich das alles bedenke, dann sollte gar niemand zur Kommunion gehen, niemals. Allenfalls wenn er im Sterben liegt.

Das ist wohl nur dann der Fall, wenn man keinerlei ernsthaften Willen hat, sich von der Sünde abzuwenden. Und sich "allenfalls" im Sterben Gott zuzuwenden spräche für einen eher feigen Charakter: Da ganze Leben lang gegen Gott zu leben, mit ihm nichts zu tun haben wollen- aber dann im Sterben Gemeinschaft suchen?

 

Es ist nicht so, dass jeder im Stande der Todsünde lebt. Es gibt auch Menschen, die sich bemühen die schwere Sünde zu meiden - und sogar in unserer Zeit, wo die Beichte vielfach ausgestorben ist, gibt es kath. Christen, die beichten sich ernsthaft bemühen, sich zu bessern.

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Wenn ich das alles bedenke, dann sollte gar niemand zur Kommunion gehen, niemals. Allenfalls wenn er im Sterben liegt.

Das ist wohl nur dann der Fall, wenn man keinerlei ernsthaften Willen hat, sich von der Sünde abzuwenden. Und sich "allenfalls" im Sterben Gott zuzuwenden spräche für einen eher feigen Charakter: Da ganze Leben lang gegen Gott zu leben, mit ihm nichts zu tun haben wollen- aber dann im Sterben Gemeinschaft suchen?

 

Es ist nicht so, dass jeder im Stande der Todsünde lebt. Es gibt auch Menschen, die sich bemühen die schwere Sünde zu meiden - und sogar in unserer Zeit, wo die Beichte vielfach ausgestorben ist, gibt es kath. Christen, die beichten sich ernsthaft bemühen, sich zu bessern.

 

Könnte, sollte, müsste.

Sicher ist sicher.

Keine Kommunion für niemanden!

Gott hasst den Kommunionfrevel!

 

Werner

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das Urteil darüber, ob sich ein Mensch einer schweren Sünde bewusst ist, kann man von außen jedoch nicht fällen.

Dann dürften also auch Leute wie Stalin, Hitler, Fritzl zur Kommunion gehen, weil ja niemand von außen ein Urteil fällen kann- und weil sich diese Leute ihrer schweren Sünde ja nicht bewußt sind?

bearbeitet von Mariamante
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