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Alles Ge-Lu-Müller, oder was?


kurwenal56

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Neues aus der Front gegen Bischof Müller:

 

Schmidt-Salomon verklagt Bischof Müller

 

Na, von euch wird sich insgeheim freuen, wenn Mons. Müller eine gerichtliche Watsche bekommen würde?

Ich würde mich vielleicht über eine gerichtliche Watsche für Bischof Müller freuen, aber nicht über einen Erfolg für Schmidt-Salomon.

 

Allerdings gibt auch "kreuz".net indirekt zu, dass der Bischof das Büchlein wohl nicht gelesen hat. Die religiösen Würdenträger dort sind zwar bösartige Karikaturen, aber keine Schweine. Auch unterstellt der Bischof ihm Aussagen, die er nie gemacht hat.

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Neues aus der Front gegen Bischof Müller:

 

Schmidt-Salomon verklagt Bischof Müller

 

Na, von euch wird sich insgeheim freuen, wenn Mons. Müller eine gerichtliche Watsche bekommen würde?

Ich würde mich vielleicht über eine gerichtliche Watsche für Bischof Müller freuen, aber nicht über einen Erfolg für Schmidt-Salomon.

 

Allerdings gibt auch "kreuz".net indirekt zu, dass der Bischof das Büchlein wohl nicht gelesen hat. Die religiösen Würdenträger dort sind zwar bösartige Karikaturen, aber keine Schweine. Auch unterstellt der Bischof ihm Aussagen, die er nie gemacht hat.

 

das schaut nicht gut aus für den lieben Bischof ... Mittlerweile pflegt er ja Prozesse zu verlieren., siehe die Ohrfeige jüngst vom OLG Nürnberg.

 

Kennen keinen deutschen Bischof, der schon soviele Prozesse angestrengt hat und gegen den nun auch vor Gericht gezogen wird. Das Bistum hatte mittlerweile die alte Fassung aus dem Netz genommen. Das ist ein massives Zeichen, dass man da wirklich fürchtet, dass er über's Ziel hinausgeschossen hat, das haben die noch kaum je gemacht und jegliche Kritik und Aufforderung ihre Lügenmärchen zu korrigieren, ist an Ihnen abgeprallt. (vgl. WsK / Riekofen). Das nehmen sie nun doch ernster. Gott sei Dank gibt es www.kath.net, die sind so verblendet, dass sie gar nicht merken wie sie dem Bischof noch schaden, wenn sie die ursprüngliche Predigt und die nun korrigierte gegenüber stellen.

 

Wenn dieser Bischof in Regensburg noch weiter so sich aufführen darf, dann sehe ich ernsthaft die Gefahr, dass die letzten Treuen auch noch für stärkere Trennung von Staat und Kirche plädieren. Hier ist noch ein Link, in dem auch über die Argumente des RA des Bischofs berichtet wird. So zu argumentieren ist unglaublich. Wie wenn man von der Kanzel herab den Freibrief hätte andere zu verunglimpfen.

 

„Auch Bischöfe sollten bei der Wahrheit bleiben!"

bearbeitet von kurwenal56
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Gott sei Dank gibt es www.kath.net, die sind so verblendet, dass sie gar nicht merken wie sie dem Bischof noch schaden, wenn sie die ursprüngliche Predigt und die nun korrigierte gegenüber stellen.

Kleine Korrektur: Es war nicht kath.net sondern <Link unzulässig>, das die beiden Fassungen online gestellt hat.

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Wenn dieser Bischof in Regensburg noch weiter so sich aufführen darf, dann sehe ich ernsthaft die Gefahr, dass die letzten Treuen auch noch für stärkere Trennung von Staat und Kirche plädieren. Hier ist noch ein Link, in dem auch über die Argumente des RA des Bischofs berichtet wird. So zu argumentieren ist unglaublich. Wie wenn man von der Kanzel herab den Freibrief hätte andere zu verunglimpfen.

Wieso hat ein Bischof nicht das Recht, eine angemessene Antwort auf das religionsverhöhnene Buch von Schmidt-Salomon zu antworten. Anscheinend gehört es zur Political Correctness, dass sich Katholiken heutzutage alles gefallen lassen sollen. Ich fand seine Rede ok. Er zeigte uns die wahre Fratze des Humanismus.

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Wieso hat ein Bischof nicht das Recht, eine angemessene Antwort auf das religionsverhöhnene Buch von Schmidt-Salomon zu antworten. Anscheinend gehört es zur Political Correctness, dass sich Katholiken heutzutage alles gefallen lassen sollen. Ich fand seine Rede ok. Er zeigte uns die wahre Fratze des Humanismus.
Allerdings gehört es zur Political Correctness, dass Katholiken heutzutage keine Lügenmärchen über andere Leute in die Welt setzen.
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Schmidt-Salomon verklagt Bischof Müller

 

Na, von euch wird sich insgeheim freuen, wenn Mons. Müller eine gerichtliche Watsche bekommen würde?

Ich würde mich vielleicht über eine gerichtliche Watsche für Bischof Müller freuen, aber nicht über einen Erfolg für Schmidt-Salomon.

 

Allerdings gibt auch "kreuz".net indirekt zu, dass der Bischof das Büchlein wohl nicht gelesen hat. Die religiösen Würdenträger dort sind zwar bösartige Karikaturen, aber keine Schweine. Auch unterstellt der Bischof ihm Aussagen, die er nie gemacht hat.

 

das schaut nicht gut aus für den lieben Bischof ... Mittlerweile pflegt er ja Prozesse zu verlieren., siehe die Ohrfeige jüngst vom OLG Nürnberg.

 

Kennen keinen deutschen Bischof, der schon soviele Prozesse angestrengt hat und gegen den nun auch vor Gericht gezogen wird. Das Bistum hatte mittlerweile die alte Fassung aus dem Netz genommen. Das ist ein massives Zeichen, dass man da wirklich fürchtet, dass er über's Ziel hinausgeschossen hat, das haben die noch kaum je gemacht und jegliche Kritik und Aufforderung ihre Lügenmärchen zu korrigieren, ist an Ihnen abgeprallt. (vgl. WsK / Riekofen). Das nehmen sie nun doch ernster. Gott sei Dank gibt es www.kath.net, die sind so verblendet, dass sie gar nicht merken wie sie dem Bischof noch schaden, wenn sie die ursprüngliche Predigt und die nun korrigierte gegenüber stellen.

 

Wenn dieser Bischof in Regensburg noch weiter so sich aufführen darf, dann sehe ich ernsthaft die Gefahr, dass die letzten Treuen auch noch für stärkere Trennung von Staat und Kirche plädieren. Hier ist noch ein Link, in dem auch über die Argumente des RA des Bischofs berichtet wird. So zu argumentieren ist unglaublich. Wie wenn man von der Kanzel herab den Freibrief hätte andere zu verunglimpfen.

 

„Auch Bischöfe sollten bei der Wahrheit bleiben!"

 

 

Was soll die ganze Aufregung, bei den Text gilt das gleiche wie bei fast allen Texten, es gilt das gesprochene Wort.

 

Ich war bei der Eucharistie nicht anwesend, ich weiß nicht was Seine Exzellenz Bischof Gerhard Ludwig Müller Wort wörtlich in seiner Predigt ausgeführt hat. Ich bin überzeugt das diese Ausführungen vor allem die Meinung seiner Exzellenz Bischof Gerhard Ludwig Müller und die Glaubenslehre der „una sancta catholica et apostolica ecclesia“ enthielten, eventuell wurde dieses falsch verstanden oder falsch interpretiert.

Das könnte ich nur abschließend beurteilen wenn ich Ohrenzeuge gewesen wäre.

 

Aber eines sollte jeden ganz klar sein. (GG Art 4 Religionsfreiheit und Artikel 5 Meinungsfreiheit sind ein hohes Gut und genießen besonderen Schutz)

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Die Grundrechte (Art. 1 - 19)

Artikel 5 Meinungsfreiheit

 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Rechtsgüter und genießt im GG einen besonderen Schutz.

 

Auch ein Bischof der römisch - katholischen Kirche hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch für einen Bischof der römisch - katholischen Kirche findet keine Zensur statt.

Die Auslegung des Evangeliums in der Homilie (Predigt, Auslegung) ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Glaubenslehre und Aufgabe eines katholischen Bischofs.

Ich sehe hier ein zweites Grundrecht tangiert.

 

Art 4 Religionsfreiheit

 

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

 

1. Schutzbereich - Art. 4 I GG schützt mit der Freiheit des Glaubens und des Gewissens das Denken (forum internum), und mit der Freiheit des Bekenntnisses die Äußerung der Anschauung (forum externum). Art. 4 II, III GG schützen mit der Freiheit der Religionsausübung und dem Kriegsdienstverweigerungsrecht die Freiheit des gewissensgeleiteten Handelns. Art. 4 GG, das nach hM einen einheitlichen Schutzbereich aufweist, schützt somit sowohl das Denken, die Äußerung als auch dementsprechendes Handeln (und natürlich auch die Freiheit von alledem als negatives Element). Durch Art. 140 GG werden die inkorporierten Artikel der Weimarer Reichsverfassung Bestandteil des Verfassungsrechts, diese sind zwar keine Grundrechte, bilden jedoch ein organisatorisches Ganzes, ihre Verletzung verstößt dann gegen die Glaubensfreiheit des Art. 4 GG.

 

Ich meine, wenn dieser außerordentliche Schutzbereich also die Grundrechte des GG zum Gegenstand einer Diskussion werden, ist Befremden und Sorge vor einer nahenden Bedrängnis der katholischen Kirche und ihrer Bischöfe durchaus berechtigt.

bearbeitet von Pilger
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Franciscus non papa

dummes zeug, die meinungsfreiheit gibt mir zum beispiel nicht das recht, einem anderen menschen öffentlich übel nachzureden.

 

und auch die religionsfreiheit kann und darf man nicht dazu mißbrauchen, öffentlich zu hetzen.

 

aber ich fürchte, dass das einen horizont überschreitet.

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dummes zeug, die meinungsfreiheit gibt mir zum beispiel nicht das recht, einem anderen menschen öffentlich übel nachzureden.

 

und auch die religionsfreiheit kann und darf man nicht dazu mißbrauchen, öffentlich zu hetzen.

 

aber ich fürchte, dass das einen horizont überschreitet.

 

Ist das wie ich befürchte, die übliche Argumentationslose Hilflosigkeit eines Hilflosen oder doch nur das Geschwätz eines Ahnungslosen?

bearbeitet von Pilger
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Ist das wie ich befürchte, die übliche Argumentationslose Hilflosigkeit eines Hilflosen oder doch nur das Geschwätz eines Ahnungslosen?
Dein Beitrag mit den Grundrechten war mit ziemlicher Sicherheit beides, denn im vorliegenden Fall werden weder die freie Meinungsäußerung, noch die Religionsfreiheit tangiert.
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Was soll die ganze Aufregung, bei den Text gilt das gleiche wie bei fast allen Texten, es gilt das gesprochene Wort.

 

Warum wird dann dieses geltende gesprochene Wort in Regensburg wieder vom Netz genommen und eine andere, "verbesserte" Version veröffentlicht?

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Was soll die ganze Aufregung, bei den Text gilt das gleiche wie bei fast allen Texten, es gilt das gesprochene Wort.

 

Warum wird dann dieses geltende gesprochene Wort in Regensburg wieder vom Netz genommen und eine andere, "verbesserte" Version veröffentlicht?

 

Gibt es einen Audiomitschnitt?

Oder wurde nur die Textversion durch eine autorisierte Textversion ersetzt?

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Franciscus non papa

dummes zeug, die meinungsfreiheit gibt mir zum beispiel nicht das recht, einem anderen menschen öffentlich übel nachzureden.

 

und auch die religionsfreiheit kann und darf man nicht dazu mißbrauchen, öffentlich zu hetzen.

 

aber ich fürchte, dass das einen horizont überschreitet.

 

Ist das wie ich befürchte, die übliche Argumentationslose Hilflosigkeit eines Hilflosen oder doch nur das Geschwätz eines Ahnungslosen?

 

 

was kann ich dafür, dass du meine beiträge weder zu lesen, noch zu verstehen imstande bist?

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Wieso hat ein Bischof nicht das Recht, eine angemessene Antwort auf das religionsverhöhnene Buch von Schmidt-Salomon zu antworten. Anscheinend gehört es zur Political Correctness, dass sich Katholiken heutzutage alles gefallen lassen sollen. Ich fand seine Rede ok. Er zeigte uns die wahre Fratze des Humanismus.
Allerdings gehört es zur Political Correctness, dass Katholiken heutzutage keine Lügenmärchen über andere Leute in die Welt setzen.

Das ist nicht nur eine Frage der PC, sondern auch des Anstandes und vor allem der Klugheit.

 

An Salomons Machwerk gibt es genug zu kritisieren - aber eine Kritik wird natürlich unglaubwürdig, wenn sie Dinge unterstellt, die da gar nicht drinstehen. Der Bischof hat - sollte das zutreffen - seiner eigenen, im Grunde ja guten, Sache geschadet. (Das tut er leider öfter...)

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Gibt es einen Audiomitschnitt?

Oder wurde nur die Textversion durch eine autorisierte Textversion ersetzt?

 

Ob es ein Audiomitschnitt gibt, weiß ich nicht.

Warum aber gibt es zwei unterschiedliche Textversionen?

Wie kommt es, dass in der zweiten, autorisiert genannten Version die zuvor kritisierten Stellen fehlen?

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Dank Herrn Gugel kann man alles nachprüfen, zumindest noch eine zeitlang:

 

Hier die alte Version

Hier die neue Version.

 

Beide Versionen sind offizielle "autorisierte" Versionen von der bischöflichen Homepage. Pilgers Ausrede hat sich als sehr kurzbeinig erwiesen.

 

Witzig: Müller echauffiert sich massiv darüber, dass Schmidt-Salomon angeblich alle, die an Gott glauben, auf dem geistigen Niveau von Schweinen ansiedelt. Richtig dagegen, weiß Müller, ist es so, dass Christen auf dem geistigen Niveau von Schafen sind.

 

Bedenkt man die schier unendlichen Irrungen und Wirrungen im Leben der einzelnen Menschen, der Gemeinschaften und der ganzen Menschheit, dann kann man das Bild von einer führungslosen und desorientierten Herde von Schafen kaum mehr abweisen.

 

Quelle

 

Angesichts der Tatsache, dass Schweine im Vergleich zu Schafen die eindeutig klügeren Tiere sind, stellt sich die Frage: Ärgert es Müller also, dass Schmitt-Salomon die Christen für klüger hält, als Müller das offenbar tut?

bearbeitet von Sokrates
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Stehen ein Schaf und ein Rasenmäher auf einer Wiese.

 

Sagt das Schaf: "Määäh"

 

Sagt der Rasendemüller, äh, Rasenmäher: "Du hast mir gar nichts zu befehlen."

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Stehen ein Schaf und ein Rasenmäher auf einer Wiese.

 

Sagt das Schaf: "Määäh"

 

Sagt der Rasendemüller, äh, Rasenmäher: "Du hast mir gar nichts zu befehlen."

Schafe mähen eben

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In Regensburg tut sich wieder was:

 

Zum einen wurde heute der frühere ZdK-Präsident und frühere bayerische Kultusminister Prof. Hans Maier von der bischöflichen Pressestelle abgewatscht. Quelle Der unqualifizierte Ton spricht für sich und gegen den Verfasser - kirchliche Kreise in Regensburg sind fest überzeugt, dass das der hochwürdigste Bischof selbst ist, der hier seine angeblichen Feinde bekämpfen muss.

 

Später dann - und passend dazu - wird das neueste Urteil der Apostolischen Signatur im Verfahren wegen Entzug des passiven Wahlrechts bei der Kirchenverwaltungswahl 2006 - deswegen hatte ich seinerzeit diesen Thread eröffnet - publiziert. Quelle. Faszinierend ist der folgende Satz:

"Der Widerstand gegen die bischöfliche Entscheidung, die der Beschwerdeführer auch

öffentlich kundtat, sowie die Art und Weise, wie der Beschwerdeführer sich in der Folgezeit

benahm, scheinen die Hauptgründe gewesen zu sein, weshalb Herr Wallner durch ein Dekret

des Hwst. Herrn Generalvikars vom 17. November 2008 das passive Wahlrecht für die

Kirchenverwaltungswahlen verlor."

Das Gericht prüft nicht etwa, ob das so ist, ob die Art und Weise hier richtig eingeschätzt wurden, nein: es reicht, dass es dem Gericht "so scheint".

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Franciscus non papa

grins - vor allem werden dem herrn generalvikar ja geradezu hellseherische fähigkeiten bescheinigt, denn er traf ja diese entscheidung, BEVOR die begründung überhaupt geschah. erstaunlich, welche fähigkeiten die weihe manchen menschen nach ansicht der römer verleiht.

 

wie heisst es so schön: die spinnen, die römer!

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Das Gericht prüft nicht etwa, ob das so ist, ob die Art und Weise hier richtig eingeschätzt wurden, nein: es reicht, dass es dem Gericht "so scheint".

Ich lese das so: dass Gericht hält es durchaus für richtig, dass es so ist, aber

angesichts der Tatsache, dass bei seinem Handeln gegen den Hwst. Herrn Bischof

von Regensburg, der die Rätesatzungen erneuerte, Herr Wallner in so scharfer und anhaltender

Weise kämpfte, dass er die Grenzen, die in can. 212 § 3 genannt sind, überschritt,

das hätte Herr wallner doch nicht so laut sagen sollen.
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Das Gericht prüft nicht etwa, ob das so ist, ob die Art und Weise hier richtig eingeschätzt wurden, nein: es reicht, dass es dem Gericht "so scheint".

Ich lese das so: dass Gericht hält es durchaus für richtig, dass es so ist, aber

angesichts der Tatsache, dass bei seinem Handeln gegen den Hwst. Herrn Bischof

von Regensburg, der die Rätesatzungen erneuerte, Herr Wallner in so scharfer und anhaltender

Weise kämpfte, dass er die Grenzen, die in can. 212 § 3 genannt sind, überschritt,

das hätte Herr wallner doch nicht so laut sagen sollen.

In dem Canon geht es doch um die Meinungsfreiheit innerhalb der Kirche. Das ist doch vom Konzil so gewollt worden? Oder täusche ich mich? Welche Grenzen für die Meinungsfreiheit sind da gemeint? Im staatlichen Recht kennen wir freilich Schranken, doch diese sind so gesetzt, daß für uns Bürger sehr viel möglich ist. Beleidigungen, Verleumdungen oder andere Straftraten sind nicht mehr abgedeckt durch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Hat Herr Wallner solche Grenzen wirklich überschritten? Sind diese Grenzen irgendwo näher definiert? Kennt jemand etwas Schriftliches, auf das sich das Gericht beruft?

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Das Gericht prüft nicht etwa, ob das so ist, ob die Art und Weise hier richtig eingeschätzt wurden, nein: es reicht, dass es dem Gericht "so scheint".

Ich lese das so: dass Gericht hält es durchaus für richtig, dass es so ist, aber

angesichts der Tatsache, dass bei seinem Handeln gegen den Hwst. Herrn Bischof

von Regensburg, der die Rätesatzungen erneuerte, Herr Wallner in so scharfer und anhaltender

Weise kämpfte, dass er die Grenzen, die in can. 212 § 3 genannt sind, überschritt,

das hätte Herr wallner doch nicht so laut sagen sollen.

In dem Canon geht es doch um die Meinungsfreiheit innerhalb der Kirche. Das ist doch vom Konzil so gewollt worden? Oder täusche ich mich? Welche Grenzen für die Meinungsfreiheit sind da gemeint? Im staatlichen Recht kennen wir freilich Schranken, doch diese sind so gesetzt, daß für uns Bürger sehr viel möglich ist. Beleidigungen, Verleumdungen oder andere Straftraten sind nicht mehr abgedeckt durch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Hat Herr Wallner solche Grenzen wirklich überschritten? Sind diese Grenzen irgendwo näher definiert? Kennt jemand etwas Schriftliches, auf das sich das Gericht beruft?

 

die berufen sich doch nie, sie interpretieren den CIC nach freiem Gutdünken und ohne jegliche Beweispflicht. Sie merken noch nicht mal, dass sie damit verleumderisch tätig sind, wenn sie nichts begründen.

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Franciscus non papa

lesen bildet!

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