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Können Frauen Kardinal werden?


Werner001

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Weil die Frage in der Arena wohl untergegangen ist und weil es ja eigentlich was für F&A ist:

 

Könnte eine Frau eigentlich (theoretisch) Kardinal werden?

 

Dazu muss man ja kein Priester sein und auch nicht geweiht.

 

Die Kardinalstaatssekretäre von Pius IX (Antonelli) oder Pius VII (Consalvi) waren Laien und trotzdem Kardinäle, und soviel ich weiss gibt es auch heute für einen Kardinal keine Weiheverpflichtung, also könnten doch theoretisch auch Frauen Kardinäle werden?

 

Werner

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Da die Kardinäle in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone eingeteilt werden, dürfte eine Ernennung von Frauen nicht möglich sein. Daß es in der Kirchengeschichte Ernennungen gegeben hat (darunter auch jede Menge Bischofsernennungen), nach denen der Ernannte sich die entsprechende Weihe nicht hat spenden lassen, steht auf einem anderen Blatt.

 

Wenn man die Tendenz in Theologie und Lehramt, die eine Diakonenweihe für Frauen ausschließt, nicht akzeptiert, steht immer noch die - wenn auch jüngere und in den letzten Jahren oft nicht eingehaltene - kirchenrechtliche Forderung gegen eine Ernennung zur Kardinaldiakonin, daß ernannte Kardinäle, die noch nicht Bischöfe sind, die Bischofsweihe baldmöglichst empfangen sollen.

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Hallo Werner,

 

ich vermute: Nicht.

(Aber nur zur jetzigen Zeit.)

Aber nach durchlesen deiner Frage auch "Ja".

 

 

Da Instutionen nur so handeln, wie die Menschen, die in ihnen handelen,

sehe ich es als zur Zeit für nicht möglich.

 

Aber im Jahre 102004 werden wir es wissen.

 

Ich sehe Möglichkeiten .

 

Wer auf seine Rippe verzichtet,

dem Teil am Herzen,

dem fehlt irgendwann was ;-)

 

gruss

peter

bearbeitet von pmn
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"Nur zur jetzigen Zeit" wuerde bedeuten, dass es in der Vergangenheit und der Zukunft moeglich war bzw. wieder sein wird. Welche Moeglichkeiten siehst Du denn in der Vergangenheit fuer einen weiblichen Kardinal?

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Naja, dass in der Vergangenheit keine Frauen Kardinäle wurden, liegt eigentlich auf der Hand, eine Frau durfte auch nicht studieren etc.

 

Heute sieht das ja anders aus, und da auch Laien Kardinäle werden können, müsste das ja theoretisch auch für Frauen möglich sein (oder dürfen zwischenzeitlich nur noch Kleriker Kardinäle werden?)

 

Die Betonung liegt auf "dürfen", denn ob sie es tatsächlich werden ist ja nochmal ein anderes Thema.

 

Da aber Kardinal kein Weiheamt ist, ziehen ja zumindest die ganzen theologischen Beggründungen, die gegen eine Frauenweihe angeführt weden, hier nicht, und warum sollte nicht bei der übernächsten Papstwahl auch eine Frau mitwählen können?

 

Werner

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Interessante Frage, die Du aufwirst:

Kann der Papst gewählt werden nur aus Kardinälen heraus ?

soviel ich weiß nicht.

 

Wird er zwar seit ein paar hundert Jahren traditionall, aber das ist nirgendwo zwingend vorgeschrieben

 

Allerdings muss er, wenn er es noch nicht ist, geweiht werden, also kann ein weiblicher Kardinal zwar mitwählen, aber kein Papst werden.

 

Werner

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Da die Kardinäle in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone eingeteilt werden,

und was ist dann mit den genannten Kardinälen, die Laien waren?

 

Werner

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Das Kardinalat ist keine göttliche Stiftung (de iure divino), sondern eine Einführung der Kirche (de iure humano). Daher kann die Kirche das Kardinalat jederzeit neu ordnen, wenn sie will.

Es gab bereits Laien als Kardinäle, es könnte theoretisch auch einmal Frauen als Kardinalinnen (Beraterinnen des Papstes, Papstwählerinnen) geben.

 

Ich habe einmal in einem (ziemlich unbedeutenden :P ) Statement Mutter Teresa als Kardinalin vorgeschlagen - gleichsam als "Einstiegsdroge" für Frauen-Kardinale. (MT nahm damals auf Wunsch des Papstes an Bischofssynoden teil. Nun ist sie tot.)

 

Welche Frau könnten wir pushen, die auch von konservativeren Kirchenleuten als Cardinalis akzeptiert würde? :blink:

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Jeder bischofsfähige katholische Christ kann von den Kardinälen zum Papst gewählt werden; er muss selbst nicht dem Kardinalskollegium anghören, könnte sogar noch Laie sein.

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Da die Kardinäle in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone eingeteilt werden, dürfte eine Ernennung von Frauen nicht möglich sein.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Einteilung der Kardinäle in K.bischöfe, K.priester und K.diakone sagt nichts über eine Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihe aus.

Karl Kardinal Lehmann ist bspw. Kardinalpriester, Castrillo Hoyos ist als Bischof hingegen Kardinaldiakon.

 

@roncalli: Bist du dir sicher, dass die Einschränkung "Bischofsfähigkeit" tatsächlich besteht? Praktisch natürlich, aber ist dies festgeschrieben? M.W. kann (theoretisch) jeder getaufte Katholik gewählt werden.

bearbeitet von EXPLORER
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Da die Kardinäle in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone eingeteilt werden, dürfte eine Ernennung von Frauen nicht möglich sein.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Einteilung der Kardinäle in K.bischöfe, K.priester und K.diakone sagt nichts über eine Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihe aus.

Karl Kardinal Lehmann ist bspw. Kardinalpriester, Castrillo Hoyos ist als Bischof hingegen Kardinaldiakon.

 

@roncalli: Bist du dir sicher, dass die Einschränkung "Bischofsfähigkeit" tatsächlich besteht? Praktisch natürlich, aber ist dies festgeschrieben? M.W. kann (theoretisch) jeder getaufte Katholik gewählt werden.

Ja, ein männlicher katholik, der in der Lage ist, die höheren Weihen zu empfangen.

Das heißt in unserer Zeit: er muss männlich, erwachsen, unverheiratet, zurechnungsfähig etc. sein, also jene Eigenschaften haben, die für einen Bischof, also auch für einen Bischof von Rom, Voraussetzung sind.

Wo und wie das genau festgeschrieben ist, kann ich jetzt nicht sagen (wohl bei den Vorausetzungen für die Bischofsweihe). Die Weihe eines Kindes oder eines geistig Behinderten wäre sicher ungültig.

bearbeitet von roncalli
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Da die Kardinäle in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone eingeteilt werden, dürfte eine Ernennung von Frauen nicht möglich sein.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Einteilung der Kardinäle in K.bischöfe, K.priester und K.diakone sagt nichts über eine Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihe aus.

Karl Kardinal Lehmann ist bspw. Kardinalpriester, Castrillo Hoyos ist als Bischof hingegen Kardinaldiakon.

 

@roncalli: Bist du dir sicher, dass die Einschränkung "Bischofsfähigkeit" tatsächlich besteht? Praktisch natürlich, aber ist dies festgeschrieben? M.W. kann (theoretisch) jeder getaufte Katholik gewählt werden.

Ja, ein männlicher katholik, der in der Lage ist, die höheren Weihen zu empfangen.

Das heißt in unserer Zeit: er muss männlich, erwachsen, unverheiratet, zurechnungsfähig etc. sein, also jene Eigenschaften haben, die für einen Bischof, also auch für einen Bischof von Rom, Voraussetzung sind.

Wo und wie das genau festgeschrieben ist, kann ich jetzt nicht sagen (wohl bei den Vorausetzungen für die Bischofsweihe). Die Weihe eines Kindes oder eines geistig Behinderten wäre sicher ungültig.

Die Bischofsfähigkeit als Voraussetzung für das Papstamt liegt doch auf der Hand, jedenfalls, solange die Koppelung des Primats an das Amt des Bischofs von Rom nicht in Frage gestellt wird.

 

@ Explorer: natürlich hat es etwas mit der Weihehierarchie zu tun. Auch wenn es Bischöfe gibt, die den Titel eines Kardinaldiakons haben, ist die "Hierarchie" innerhalb des Kardinalskollegiums mit den Weihen verbunden. Ein Kardinaldiakon, der Bischof ist, bringt auch die Diakonatsweihe mit. Ein "nur" Diakon, der zum Kardinalpriester ernannt würde, müßte logischerweise wenigstens die Priesterweihe, laut Kirchenrecht auch die Bischofsweihe, empfangen.

 

@ Werner: Wie bereits oben geschrieben, gab es zu allen möglichen Zeiten Leute, die ernannt, aber nicht geweiht wurden. Dazu gehörten viele Bischöfe, die z.B. gleichzeitig Landesfürsten waren. Manche haben regiert, aber erst nach Jahren, oder auch gar nicht, die Weihe empfangen. In den mir bekannten Fällen haben sie die jurisdiktive Gewalt ausgeübt, aber keine geistlichen, dem Amt vorbehaltenen Funktionen ausgeübt. Daß dieses Vorgehen nicht mit dem Sinn des Amtes vereinbar ist und deshalb zu reformieren war, liegt auf der Hand.

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@ Werner: Wie bereits oben geschrieben, gab es zu allen möglichen Zeiten Leute, die ernannt, aber nicht geweiht wurden. Dazu gehörten viele Bischöfe, die z.B. gleichzeitig Landesfürsten waren. Manche haben regiert, aber erst nach Jahren, oder auch gar nicht, die Weihe empfangen. In den mir bekannten Fällen haben sie die jurisdiktive Gewalt ausgeübt, aber keine geistlichen, dem Amt vorbehaltenen Funktionen ausgeübt. Daß dieses Vorgehen nicht mit dem Sinn des Amtes vereinbar ist und deshalb zu reformieren war, liegt auf der Hand.

Das ist aber ein anderes Thema.

 

Die Fürstbischöfe waren zugleich weltliche Fürsten, das konnten sie natürlich auch ohne Weihen sein, und geistliche Hirten, dazu mussten sie natürlich geweiht sein.

 

Ein Fürstbischof, der nicht geweiht war (das gab es ja wirklich, wie du schreibst) nannte sich zwar so, war aber zu keiner Zeit kirchenrechtlich tatsächlich ein Bischof, genausowenig, wie du oder ich ein Bischof wären, nur weil wir uns so nennen.

 

Ein Kardinal dagegen wird nicht geweiht, sondern ernannt, und die beiden prominenten Beispiele von mir sind Laien, die wirkliche echte Kardinäle waren, und sich nicht nur so nannten.

 

Von daher bleibt die Frage bestehen, können Frauen Kardinäle werden?

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Da die Kardinäle in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone eingeteilt werden, dürfte eine Ernennung von Frauen nicht möglich sein.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Einteilung der Kardinäle in K.bischöfe, K.priester und K.diakone sagt nichts über eine Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihe aus.

Karl Kardinal Lehmann ist bspw. Kardinalpriester, Castrillo Hoyos ist als Bischof hingegen Kardinaldiakon.

 

@ Explorer: natürlich hat es etwas mit der Weihehierarchie zu tun. Auch wenn es Bischöfe gibt, die den Titel eines Kardinaldiakons haben, ist die "Hierarchie" innerhalb des Kardinalskollegiums mit den Weihen verbunden. Ein Kardinaldiakon, der Bischof ist, bringt auch die Diakonatsweihe mit. Ein "nur" Diakon, der zum Kardinalpriester ernannt würde, müßte logischerweise wenigstens die Priesterweihe, laut Kirchenrecht auch die Bischofsweihe, empfangen.

Das ist falsch.

 

Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen gegliedert: die bischöfliche, zu der jene Kardinäle, denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist, sowie die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen gehören, ferner die priesterliche und die diakonale Klasse.

 

Die Klasse der Kardinäle hat nichts mit ihrer sakramentalen Weihestufe zu tun, sondern damit, ob ihnen ein "suburbikarisches Bistum", eine Titelkirche oder eine Diakonie vom Papst zugewiesen wird.

 

Weihestufe und Klasse sind unabhängig voneinander, wie Leo Kardinal Scheffczyk (empfing 1947 die sakramentale Weihe zum Priester, ist aber dennoch in der Klasse der Kardinaldiakone) und Karl Kardinal Lehmann (als Bischof in der Kardinalpriesterklasse) zeigen.

Nach mindestens zehn Jahren in einer Klasse kann der Papst eine sog. "Option" genehmigen, mit der man in die nächsthöhere Klasse aufrückt. Dies allein zeigt schon, dass die Tatsache, welche Kardinalsstufe man bekleidet, von einem souveränen Akt des Papstes und nciht von seiner Weihestufe abhängt.

 

 

Hier übrigens die Voraussetzung zum Kardinalsamt laut CIC:

Der Papst wählt die Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, frei aus; sie müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen

 

Also, kirchenrechtlich geht es definitiv nicht. Zumindest jetzt nicht, da der Papst das Kirchenrecht in einem souveränen Akt jederzeit ändern kann und die Worte "Männer" und "Priesterweihe" streichen könnte.

bearbeitet von EXPLORER
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Hier übrigens die Voraussetzung zum Kardinalsamt laut CIC:
Der Papst wählt die Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, frei aus; sie müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen

 

Also, kirchenrechtlich geht es definitiv nicht. Zumindest jetzt nicht, da der Papst das Kirchenrecht in einem souveränen Akt jederzeit ändern kann und die Worte "Männer" und "Priesterweihe" streichen könnte.

Ah, danke für die Auskunft!

 

Weiß jemand wann das geändert wurde? Es war ja zumindest im 19. Jhdt noch möglich, auch ohne Priesterweihe Kardinal zu werden...

 

Werner

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Da die Kardinäle in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone eingeteilt werden, dürfte eine Ernennung von Frauen nicht möglich sein.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Einteilung der Kardinäle in K.bischöfe, K.priester und K.diakone sagt nichts über eine Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihe aus.

Karl Kardinal Lehmann ist bspw. Kardinalpriester, Castrillo Hoyos ist als Bischof hingegen Kardinaldiakon.

 

@ Explorer: natürlich hat es etwas mit der Weihehierarchie zu tun. Auch wenn es Bischöfe gibt, die den Titel eines Kardinaldiakons haben, ist die "Hierarchie" innerhalb des Kardinalskollegiums mit den Weihen verbunden. Ein Kardinaldiakon, der Bischof ist, bringt auch die Diakonatsweihe mit. Ein "nur" Diakon, der zum Kardinalpriester ernannt würde, müßte logischerweise wenigstens die Priesterweihe, laut Kirchenrecht auch die Bischofsweihe, empfangen.

Das ist falsch.

 

Erstmal danke für den Canon.

 

Falsch ist es nicht, allerdings gibt es den Zusammenhang nicht in der Weise, daß ein Priester nur Kardinalpriester und ein Bischof nur Kardinalbischof werden könnte. Schon wegen der begrenzten Zahl suburbikarischer Bistümer haut die Sache nicht hin.

Der Zusammenhang besteht aber insofern, als ein Kardinaldiakon mindestens geweihter Diakon sein muß, aber auch Bischof sein kann, der ja auch Diakon und Priester bleibt (die kirchenrechtliche Forderung nach der Priesterweihe setzt noch eine Stufe höher an, der Amtstheologie würde m.E. ein Diakon reichen). Ein Kardinalpriester müßte mindestens Priester oder eben Bischof sein, oder wenigstens nach der Ernennung die entsprechende Weihe empfangen.

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Hier übrigens die Voraussetzung zum Kardinalsamt laut CIC:
Der Papst wählt die Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, frei aus; sie müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen

 

Also, kirchenrechtlich geht es definitiv nicht. Zumindest jetzt nicht, da der Papst das Kirchenrecht in einem souveränen Akt jederzeit ändern kann und die Worte "Männer" und "Priesterweihe" streichen könnte.

Ah, danke für die Auskunft!

 

Weiß jemand wann das geändert wurde? Es war ja zumindest im 19. Jhdt noch möglich, auch ohne Priesterweihe Kardinal zu werden...

 

Werner

Die jetzige Fassung des CIC ist nach meinem Wissen von 1983; die vorher in Geltung befindliche war von 1917. Von wann der davor geltende war, weiss ich auch nicht. Interessant waere nun, wann die von Dir genannten Laien Kardinaele wurden, ob also schon der CIC von 1917 galt. Dann koennte man in dem nachsehen.

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Ein Fürstbischof, der nicht geweiht war (das gab es ja wirklich, wie du schreibst) nannte sich zwar so, war aber zu keiner Zeit kirchenrechtlich tatsächlich ein Bischof, genausowenig, wie du oder ich ein Bischof wären, nur weil wir uns so nennen.

 

Ein Kardinal dagegen wird nicht geweiht, sondern ernannt, und die beiden prominenten Beispiele von mir sind Laien, die wirkliche echte Kardinäle waren, und sich nicht nur so nannten.

Auch ein Fürstbischof - Investiturstreit hin oder her - hat sich nicht einfach als Bischof bezeichnet, sondern wurde nach den jeweils geltenden Regeln gewählt oder ernannt und vom Papst als Bischof bestätigt. Zur vollen Amtsausübung war die Bischofsweihe absolut notwendig. Es gab aber eben Zeiten, in denen manche Fürsten auf die Bischofsweihe verzichtet haben und die damit verbundenen Funktionen Weihbischöfen überlassen haben. Dennoch stimmt die Parallele zu Kardinälen, die keine Weihe empfangen haben, aber hohe Ämter im Kirchenstaat ausgefüllt haben. Die Ernennung von Bischöfen hat über Jahrhunderte hinweg vordergründig diplomatische Hintergründe gehabt. Da konnte ein Kardinalsrang leicht zur Verhandlungsmasse oder zur Belohnung für diplomatische Verdienste werden. Die Beispiele, die mir bekannt sind, liegen i.d.R. vor dem 19. Jh.. Amtstheologisch verliert der Kardinalat seinen Sinn, wenn die Weihe fehlt, diplomatisch kann der Unterschied zwischen geweihtem und nichtgeweihtem Kardinal irrelevant sein, weil er in diesen Fällen nicht als geistlicher Titel zu sehen ist. Ich vermute, wir sind uns einig, daß die völlige politische Verzweckung, die das geistliche Amt unnötig erscheinen läßt, nicht dem eigentlichen Sinn entspricht.

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Die jetzige Fassung des CIC ist nach meinem Wissen von 1983; die vorher in Geltung befindliche war von 1917. Von wann der davor geltende war, weiss ich auch nicht. Interessant waere nun, wann die von Dir genannten Laien Kardinaele wurden, ob also schon der CIC von 1917 galt. Dann koennte man in dem nachsehen.

Das war schon im neunzehnten Jahrhundert, der eine war der Kardinalstaatssekretär Antonelli unter Pius IX

 

Hier ist eine Biografie, da aber nicht ausdrüklich erwähnt wird, dass er kein Priester war, hier ein Link zu einer Predigt von Kardinalstaatssekretär Sodano, in der er diese Tatsache erwähnt.

 

Werner

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Amtstheologisch verliert der Kardinalat seinen Sinn, wenn die Weihe fehlt...

Tut es das wirklich? Was ist denn der amtstheologische Sinn des Kardinalats?

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Ein Fürstbischof, der nicht geweiht war (das gab es ja wirklich, wie du schreibst) nannte sich zwar so, war aber zu keiner Zeit kirchenrechtlich tatsächlich ein Bischof, genausowenig, wie du oder ich ein Bischof wären, nur weil wir uns so nennen.

 

Ein Kardinal dagegen wird nicht geweiht, sondern ernannt, und die beiden prominenten Beispiele von mir sind Laien, die wirkliche echte Kardinäle waren, und sich nicht nur so nannten.

Auch ein Fürstbischof - Investiturstreit hin oder her - hat sich nicht einfach als Bischof bezeichnet, sondern wurde nach den jeweils geltenden Regeln gewählt oder ernannt und vom Papst als Bischof bestätigt. Zur vollen Amtsausübung war die Bischofsweihe absolut notwendig. Es gab aber eben Zeiten, in denen manche Fürsten auf die Bischofsweihe verzichtet haben und die damit verbundenen Funktionen Weihbischöfen überlassen haben. Dennoch stimmt die Parallele zu Kardinälen, die keine Weihe empfangen haben, aber hohe Ämter im Kirchenstaat ausgefüllt haben. Die Ernennung von Bischöfen hat über Jahrhunderte hinweg vordergründig diplomatische Hintergründe gehabt. Da konnte ein Kardinalsrang leicht zur Verhandlungsmasse oder zur Belohnung für diplomatische Verdienste werden. Die Beispiele, die mir bekannt sind, liegen i.d.R. vor dem 19. Jh.. Amtstheologisch verliert der Kardinalat seinen Sinn, wenn die Weihe fehlt, diplomatisch kann der Unterschied zwischen geweihtem und nichtgeweihtem Kardinal irrelevant sein, weil er in diesen Fällen nicht als geistlicher Titel zu sehen ist. Ich vermute, wir sind uns einig, daß die völlige politische Verzweckung, die das geistliche Amt unnötig erscheinen läßt, nicht dem eigentlichen Sinn entspricht.

Was die Politik angeht stimme ich dir zu.

 

Mir war nur der Gedanke gekommen, daß, wenn auch Laien Kardinäle werden können, es doch ein schöner Beweis der Wertschätzung von Frauen in der Kirche wäre, verdiente Frauen zu Kardinälen zu ernennen.

 

Mutter Theresa wurde bereits genannt, wenn dann bei einer papstwahl auch Frauen beteiligt wären, wäre das sicher nicht von Nachteil für die Kirche.

 

Allerdings scheint der gegenwärtige Kanon das auszuschliessen, aber da es sich dabei nicht um göttliches Recht handelt, kann das ja jederzeit geändert werden.

 

Werner

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Falsch ist es nicht, allerdings gibt es den Zusammenhang nicht in der Weise, daß ein Priester nur Kardinalpriester und ein Bischof nur Kardinalbischof werden könnte. Schon wegen der begrenzten Zahl suburbikarischer Bistümer haut die Sache nicht hin.

Der Zusammenhang besteht aber insofern, als ein Kardinaldiakon mindestens geweihter Diakon sein muß, aber auch Bischof sein kann, der ja auch Diakon und Priester bleibt (die kirchenrechtliche Forderung nach der Priesterweihe setzt noch eine Stufe höher an, der Amtstheologie würde m.E. ein Diakon reichen). Ein Kardinalpriester müßte mindestens Priester oder eben Bischof sein, oder wenigstens nach der Ernennung die entsprechende Weihe empfangen.

Ich bleibe dabei, dass du hier einen Zusammenhang konstruierst. Natürlich haben in der Situation des gegenwärtigen Kircherechts alle Kardinäle die Diakonen- und Priesterweihe empfangen.

Dennoch sind und bleiben sakramentale Weihe und päpstliche Kreirung zwei voneinander unabhängige Schienen.

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Amtstheologisch verliert der Kardinalat seinen Sinn, wenn die Weihe fehlt...

Tut es das wirklich? Was ist denn der amtstheologische Sinn des Kardinalats?

Na ja,

 

ursprünglich waren die Kardinäle die Kleriker der Stadt Rom sowie der Episkopat der suburbikarischen Bistümer. Und dieser Zusammenhang ist bis heute nicht ganz aufgegeben worden, da Kardinaldiakonen einen Titular-Stadtbezirks; Kardinalpriestern eine Titularkirche und Kardinalbischoefen - mittlerweile - ein Titularbistum zugeteilt wird. Insofern kann man Kardinalstitel und Weihegrade nicht so ohn e weiteres voneinander trennen,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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Da die Kardinäle in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone eingeteilt werden,

diese einteilung hat aber nichts mit dem wirklichen weihestand des betreffenden zu tun!

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