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Sterbehilfe


Erich

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20-minütiges Referat, geplant in Göttingen am 28.11.1998, in wesentlichen Zügen:

 

STERBEHILFE UND DIE SELBSTBESTIMMUNG DES IMDIVIDUUMS

von Norbert Hoerster

 

Ich möchte in meinem Referat ausdrücklich nicht die Frage behandeln nach der richtigen oder angemessenen Weise des Sterbens. Dies ist eine Frage der Weltanschauung , die jeder nach seinen eigenen Präferenzen für sich entscheiden sollte. In meiner Eigenschaft als Rechtsphilosoph möchte ich hier ausschließlich die Frage erörtern, wie die staatliche Rechtsordnung mit dem Sterben umgehen soll, genauer gesagt: welche strafrechtlichen Verbote die Rechtsordnung im Bereich der Sterbehilfe aufstellen soll bzw. darf.

 

Bei der Untersuchung dieser Frage gehe ich von einem allgemeinen Prinzip aus, das jeder Rechtspolitik in einem Staat, der an individuellen Freiheitsrechten orientiert ist, zugrundeliegen muß. Dieses Prinzip lautet: In dubio pro libertate - im Zweifel für die Freiheit. Das bedeutet: Derjenige, der für - und nicht derjenige, der gegen - ein bestimmtes staatliches Verbot Stellung bezieht, trägt hierfür die Beweislast, muß hierfür stichhaltige Argumente auf den Tisch legen.

 

Dieses Prinzip sollte zum Beispiel für die sexuellen Beziehungen zwischen Geschwistern gelten; es sollte für die Urnenbestattung Verstorbener im eigenen Garten gelten; es sollte für den Ladenkauf eines Schlafanzuges um 1 Uhr nachts gelten. Es muß auch für die Sterbehilfe gelten.

 

Wenn ich im folgenden das Wort „Sterbehilfe" verwende, so meine ich immer die bei uns strafrechtlich verbotene sogenannte aktive Sterbehilfe, die auf einen gültigen Wunsch eines schwer und unheilbar leidenden Patienten zurückgeht und durch einen Arzt geleistet wird.

 

Wie lauten also die möglichen Argumente für ein strafrechtliches Verbot solcher Sterbehilfe? Zunächst einmal: Man muß hier unbedingt zwei Arten von Argumenten auseinanderhalten, die grundlegend voneinander verschieden sind.

 

Die erste dieser beiden Arten von Argumenten möchte ich als „fundamentalistisch" bezeichnen. Solche Argumente führen im Ergebnis dazu, daß jeder einzelne denkbare Akt einer Sterbehilfe grundsätzlich verboten sein muß. Fundamentalistische Argumente nehmen gewöhnlich Bezug auf absolut geltende Prinzipien eines Naturrechts, eines natürlichen Sittengesetzes oder einer göttlichen Schöpfungsordnung. Sie werden vor allem vertreten von den christlichen Kirchen. Sterbehilfe, so sagen die Kirchen, verstößt gegen die „Unantastbarkeit" des menschlichen Lebens, so wie diese Unantastbarkeit im natürlichen Sittengesetz bzw. im Willen Gottes, in der göttlichen Schöpfungsordnung angelegt ist: Der Mensch maßt sich durch die Sterbehilfe an, selbst Gott zu spielen.

 

Hiernach ist jede einzelne Handlung aktiver Sterbehilfe als solche - gleichgültig unter welchen Bedingungen - verbots- und strafwürdig. So das fundamentalistische Argument für ein Verbot der Sterbehilfe.

 

Ganz anders verhält es sich mit der zweiten Art von Argumenten für ein Verbot der Sterbehilfe, die ich - im Unterschied zu der ersten, fundamentalistischer Art - als „pragmatisch" bezeichnen möchte. Nach solchen Argumenten ist gegen Sterbehilfe an sich, sofern bestimmte Bedingungen (wie ernsthaftes und freiwilliges Verlangen seitens des betroffenen, schwer leidenden Menschen) erfüllt sind, nichts einzuwenden. Doch jede strafrechtliche Freigabe einer solchen, an sich legitimen Sterbehilfe, so das Argument, wird in der sozialen Realität unweigerlich Konsequenzen für den allgemeinen Lebensschutz nach sich ziehen, die unter keinen Umständen hinnehmbar sind. Und aus diesem indirekten Grund muß in der Praxis eben auch eine Sterbehilfe, die als solche legitim wäre, verboten sein.

 

Leider werden diese beiden Arten von Argumenten - das fundamentalistische und das pragmatische Argument - von Gegnern der Sterbehilfe häufig nicht klar voneinander unterschieden, sondern in einer Weise miteinander vermengt, die eine kritische Prüfung der Forderungen nach einem Verbot der Sterbehilfe nicht erleichtert. So muß man nicht selten den Eindruck gewinnen, daß pragmatische Argumente von den Gegnern der Sterbehilfe nur vorgeschoben werden, weil sie die eigentlich ausschlaggebenden, fundamentalistischen Argumente nicht offen beim Namen nennen möchten.

 

Ich möchte den Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Argumenten deshalb nochmal ganz deutlich machen an einem Beispiel (ebenfalls aus der Medizinethik), das in der letzten Zeit in Fernseh-Talkshows eine gewisse Rolle spielte. Ich meine die Frage nach der Zulässigkeit des neuen Potenzpräparates Viagra.

 

Hier lautet das fundamentalistische Anti-Argument, wie es der bekannte Theologe und Dominikanerpater Basilius Streithofen etwas drastisch formuliert hat: Die Einnahme von Viagra ist als naturwidrig abzulehnen, weil Viagra nichts anderes ist als „Kunstdünger für die Lenden, der den Mann zum Zuchtbullen degradiert". Natürlich ist unter dieser Voraussetzung jede einzelne Verwendung von Viagra - unter welchen konkreten Bedingungen auch immer - als solche ein Verstoß gegen Naturgesetz und Manneswürde und deshalb unzulässig. Ganz anders dagegen das pragmatische Argument. Dieses lautet zum Beispiel so: Die Männer werden sich Viagras häufig auch unter ungeeigneten Bedingungen bedienen. Deshalb wird die Freigabe von Viagra in der Realität - neben ihren sittlich durchaus akzeptablen Wirkungen - auch zu einem enormen Anstieg von Vergewaltigungen in unserem Land führen.

 

Ich hoffe, dieses Beispiel macht den grundsätzlichen Unterschied, die ganz unterschiedliche Struktur zwischen einem fundamentalistischen und einem pragmatischen Argument für das Verbot eines bestimmten Tuns hinreichend deutlich. Das Beispiel zeigt aber auch noch etwas anderes. Beide genannten Argumente gegen die Zulassung von Viagra sind bislang in unserer Gesellschaft ohne nennenswerte Zustimmung geblieben. Der Hintergrund für eine derart tolerante Haltung ist auch leicht erkennbar. Die christlichen Kirchen haben in unserem Land seit Jahren jeden Versuch der Einflußnahme auf die Sexual- und Ehemoral der Bürger völlig aufgegeben. Was aber die Kirchen fundamentalistisch nicht mehr einfordern, das brauchen Jura- und Medizinprofessoren auch nicht mehr pragmatisch zu untermauern. Entsprechendes beobachten wir im übrigen ja auch auf dem Gebiet der Abtreibungsmoral, wo allerdings zur Zeit in Form von Lippenbekenntnissen noch gewisse Nachhutgefechte geführt werden. Was den Kirchen unter diesen Umständen bleibt, um ihre Kompetenz und Unverzichtbarkeit im Kampf gegen den Werteverfall in der Gesellschaft zu beweisen, ist ganz offenkundig die Sterbemoral.

 

Ich habe auf die religiös-fundamentalistische Version einer Ablehnung der Sterbehilfe - Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz bzw. gegen den Willen Gottes oder die göttliche Schöpfungsordnung - schon hingewiesen. Es liegt nun auf der Hand, daß sich diese fundamentalistische Ablehnung der Sterbehilfe auf rein rationalem Weg, d.h. ohne die Einführung spezifisch religiöser Glaubensprämissen, nicht begründen läßt.

 

Natürlich haben die Kirchen das Recht, für die kirchlich-christliche Sterbemoral auf jede staatlich legale Weise zu werben und sich einzusetzen. Haben sie aber auch - in einer Gesellschaft, in der sich (so jüngste Meinungsumfragen) 47% der Bürger für explizit areligiös erklären - das Recht zu fordern, daß ihre eigene fundamentalistische Position in dieser Frage zur Basis eines strafrechtlich sanktionierten Verbots gemacht wird?

 

Dies, so meine ich, ist die entscheidende Frage innerhalb einer freiheitlichen, weltanschaulich pluralistischen Gesellschaft - und nicht die Frage, die der Göttinger Medizinjurist Hans-Ludwig Schreiber im Zusammenhang mit der Diskussion um die Strafwürdigkeit der Sterbehilfe stellt, wenn er schreibt: „Kann es wirklich Gottes Wille sein, daß man ein von ihm gegebenes Leben unter solchen Bedingungen weiter führen muß? Verlangt er das tatsächlich vom Menschen oder darf man nicht dieses Leben in Gottes Hand zurückgeben?" - Spekulationen über den vermutlichen Willen Gottes haben in einer aufgeklärten Strafrechtspolitik nichts zu suchen!

 

Damit komme ich zu den pragmatischen Argumenten für ein strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe. Sterbehilfe, so der Kern der pragmatischen Argumente, läßt sich, wenn sie erst einmal erlaubt ist, in der sozialen Realität nicht auf die legitimen Fälle ihrer Anwendung - ein schwer und unheilbar leidender Mensch wünscht, durch seinen Arzt endgültig von seinen Leiden erlöst zu werden - beschränken. Jede Freigabe der Sterbehilfe wird vielmehr unvermeidlich zu einer Aushöhlung des Lebensschutzes in den Bereichen führen, in denen eine legitime Sterbehilfe überhaupt nicht in Betracht kommt, insbesondere nämlich gegenüber alten, kranken, schwachen und behinderten Menschen, die selber gar nicht sterben wollen.

 

Jeder kennt dieses Argument in seiner stärksten Ausprägung, wie es etwa der Vatikan gegenüber den Niederlanden geltend gemacht hat: Die Zulassung der Sterbehilfe mündet unvermeidlich in eine Wiederaufnhame der nationalsozialistischen Euthanasiepraxis. Die Schlagkraft dieses Arguments ist natürlich überwältigend. Es ist nur allzu verständlich, daß vor dem Hintergrund eines solchen Verdachtes und angesichts des moralisch-geistigen Klimas in unserem Lande die allermeisten unserer Intellektuellen - unserer führenden Philosophen, Juristen und Ärzte - nicht den Mut finden, das Pro und Contra der Sterbehilfe kritisch und ausgewogen zu erörtern. Ich kann hier nur kurz die wichtigsten pragmatischen Zusatzargumente anführen, mit denen prominente Sterbehilfegegner die Position der Kirchen unterstützen.

 

Der Psychiatrieprofessor Klaus Dörner behauptet, eine Freigabe der Sterbehilfe führe im Ergebnis zu einer Eliminierung der „industriell Unbrauchbaren" auf dem „Weg zur Ein-Drittel-Gesellschaft". Auf der Basis dieses Argumentes verhalten sich dieses „industriell Unbrauchbaren" - die Kranken, Alten, Schwachen und Behinderten - in unserem Nachbarland Holland, in dem mit ihrer Eliminierung laut Dörner bereits begonnen worden ist, natürlich ganz und gar vernünftig, wenn sie inzwischen aus ihrer Heimat „flüchten" (so der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe) bzw. wenn sie (so der schon genannte Medizinjurist Hans-Ludwig Schreiber) „aus Angst vor allzu hurtiger Aktivität den Lebensabend lieber im Ausland" verbringen. Irgendwelche nachprüfbaren Belege für einen solchen Exodus der Niederländer können allerdings weder Hoppe noch Schreiber beibringen.

 

Schreiber glaubt sogar, bezogen auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland feststellen zu dürfen: „Die Behinderten haben wirklich Angst um ihr Leben". Ist eine solche Behauptung glaubwürdig? In einem Land, in dem kein einziger Politiker welcher Partei auch immer eine Zulassung der Sterbehilfe auch nur für diskutabel hält, haben „die" Behinderten - also vermutlich alle oder doch die meisten Behinderten - Angst um ihr Leben? Nun, noch einige weitere Spiegel-Interviews mit Professor Schreiber unter diesem fettgedruckten Motto: „Die Behinderten haben wirklich Angst um ihr Leben" werden - im Sinne einer „self-fulfilling prophecy" - der Hysterie schon die gewünschte Nahrung geben.

 

Wird man aber nicht selbst dann noch die Frage stellen müssen: Ist eine solche Angst denn auch berechtigt? Und darf wegen gewisser irrationaler Ängste innerhalb der Bevölkerung die Selbstbestimmung schwer leidender, sterbewilliger Patienten - also die Selbstbestimmung jener Menschen, die die unmittelbar Betroffenen einer Regelung der Sterbehilfe sind - mit strafrechtlichen Mitteln aufgehoben werden?

 

Bislang haben die Vertreter der pragmatischen Argumente oder „Dammbruchargumente" gegen eine Zulassung der Sterbehilfe es nicht vermocht, hinreichende empirische Belege für ihre Szenarien der Ausmerzung von Schwachen, Kranken und Behinderten zu liefern. Ja, in aller Regel haben sie solches auch nicht einmal versucht. Sie erklären den Dammbruch im allgemeinen Lebensschutz als Folge einer Zulassung von Sterbehilfe schlicht für selbstverständlich. So schreibt der Philosoph Robert Spaemann etwa: „Der gleitende Übergang (gemeint ist: der gleitende Übergang von einer humanen Sterbehilfe zu einer Neuauflage der Nazi-Euthanasie) „ist deshalb unvermeidlich, weil er die Logik auf seiner Seite hat".

 

Es ist in Wahrheit aber alles andere als logisch selbstverständlich, daß ein Arzt, der einem schwer und unheilbar leidenden Menschen auf dessen eigenen Wunsch hin zum Tode verhilft, auch Schwache und Behinderte („sozial Nutzlose" in der Terminologie der Nazis) ermorden wird und hiermit in einer funktionierenden Demokratie auch noch rechtlich durchkommt. Die niederländischen Erfahrungen jedenfalls belegen dies in keiner Weise.

 

Daß die Freigabe einer humanen Sterbehilfe den Mord an Behinderten fördert, ist etwa so wahrscheinlich wie die Behauptung, daß die Freigabe von Viagra der Vergewaltigung oder Kinderschändung Vorschub leistet.

 

Die Gegner der Sterbehilfe werden ihrer Beweis- bzw. Argumentationslast, der sie mit der Forderung nach Strafbarkeit der Sterbehilfe nach meiner Ausgangsthese unterliegen, einfach nicht gerecht.

 

Dies gilt im übrigen auch für jene pragmatischen Argumente - wie psychischer Druck vonseiten der Angehörigen des Schwerkranken oder Einflußnahme vonseiten des Klinikpersonals zwecks Kostenersparnis - auf die ich aus Zeitgründen hier nicht näher eingehen kann. Auf einen ganz generellen Punkt möchte ich in diesem Zusammenhang jedoch zum Schluß meiner Ausführungen noch kurz hinweisen.

 

Sofern eine aktive Sterbehilfe tatsächlich die von ihren Gegnern behaupteten negativen, untragbaren Folgen für den unverzichtbaren Kernbereich des menschlichen Lebensschutzes hat, unterliegen eine passive sowie eine indirekte Sterbehilfe prinzipiell genau denselben Folgen und Gefahren. Warum ist die Gefahr beispielsweise eines illegitimen Druckes der Angehörigen oder der Kostenträger auf den schwerkranken Patienten, endlich „Platz zu machen", sofern überhaupt in nennenswertem Maß vorhanden, nicht auch dann vorhanden, wenn der Verzicht auf eine lebenserhaltende Behandlung oder das Abschalten einer entsprechenden Apparatur (nach allgemeiner Meinung Akte bloß passiver Sterbehilfe) zur Debatte stehen? Außerdem: Auch die generell gebilligte indirekte Sterbehilfe ist in Wahrheit eine Form der aktiven Sterbehilfe, die sich allein durch die innere Intention des Arztes (wie will man diese überhaupt zuverlässig ermitteln) von der direkten Form der aktiven Sterbehilfe unterscheidet.

 

Die Willkürlichkeiten und Ungereimtheiten in der offiziellen Beurteilung der passiven und der indirekten Sterbehilfe einerseits sowie der aktiven Sterbehilfe andererseits sind, wenn man näher hinschaut, Legion. Viel besser als die pragmatische steht insoweit die fundamentalistische Sichtweise der Sterbehilfe da, wonach der Mensch nach Gottes Willen nie einen unschuldigen Menschen mit Absicht töten, wohl aber seinen Tod bewußt in Kauf nehmen bzw. der zerstörerischen Natur ihren Lauf lassen darf. Diese Lehre hat, wie schon gesagt, in einem freiheitlichen Staat zwar keinen Platz zur Strafbegründung, ist aber in sich schlüssig. Wer die Sterbehilfe verbieten möchte, sollte auch den Mut besitzen, sich zu dieser fundamentalistischen Sichtweise offen zu bekennen!

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Ich möchte Euch auch nicht die hetzerische Flugschrift-Kampagne der Verhinderer des geplanten Referates vorenthalten.

 

Insbesondere deshalb nicht, weil sie wunderbar folgende These Werners untermauern:

 

>Hier hat ja nicht mal der noch sehr viel elementarere Unterschied zwischen Recht auf Leben und Pflicht zum Leben in alle Gehirne Eingang gefunden. <

 

 

 

 

[Flugblatt]

 

Das Recht auf Leben ist nicht diskutierbar!

In dieser Tagung der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. soll über das Recht auf Leben von Menschen diskutiert werden. Das Recht auf Leben gilt für alle Menschen - es ist ein unumstößliches Grundrecht - und kein Diskussionsthema!! Niemals!! Auch nicht unter dem Deckmantel "Humanes Sterben"!! Niemand hat darüber zu entscheiden, wer leben darf und wer nicht!!

 

Auch dann nicht, wenn der Referent ein Professor ist. Für ihn gelten die gleichen Regeln wie für alle: Lebensrecht für alle ist ein Grundrecht - und ist somit ein absolutes Tabu!!

 

Warum aber hat Norbert Hoerster, ehemals Professor für Rechts- und Sozialphilosophie, soviel Angst vor dem Altwerden, vor Krankheit und vor Behinderung? Wenn Prof. Hoerster von den Problemen bezüglich Behinderung, Krankheit und Schmerz weiß, dann müßte er wissen, daß es um die gesellschaftliche Anerkennung behinderter und chronisch kranker Menschen geht, die geschaffen werden muß! Und es geht um die Forderung nach einer Weiterentwicklung in der Schmerztherapie!!

 

Es geht nicht darum, Menschen das Sterben zu ermöglichen sondern das Leben! Es ist ausschließlich eine Verbesserung der Lebensqualität anzustreben.

 

"Natürlich gibt es so etwas wie 'lebensunwertes' Leben. Ich vermag keineswegs notwendig etwas Inhumanes oder Verwerfliches darin erblicken, über das Leben eines bestimmten Menschen zu sagen, es sei >nicht lebenswert<." (Hoerster)

 

"Wenn Sterbehelfer ihren eigenen Ekel vor Altwerden und vor Behindertsein auf andere übertragen, werden sie zur Gefahr." (Ernst Klee)

 

Wir haben alle ein Recht auf Leben und Hoerster hat die

 

Pflicht zu schweigen!!

 

Somit fordern wir ein Redeverbot für Hoerster!

ViSdP: Bundesarbeitsgemeinschaft behinderter / chronisch kranker

und nichtbehinderter Studierender u. AbsolventInnen e.V.

und: Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter

Studierender der Universität Dortmund

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Erst Redeverbot. Dann Bücherverbrennung. usw.

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aus Rheinischem Merkur:

 

 

 Die Moral der Sozialverträglichkeit wird über kurz oder lang dazu führen, dass der Wunsch todkranker Menschen nach Lebensverlängerung als ethisch verwerfliche Belastung der Gesellschaft gelten wird. Beweise? Vor einigen Monaten stellte der Molekularbiologe James D. Watson die Frage: "Wird es in Zukunft als unmoralisch gelten, die Geburt von Kindern mit gravierenden genetischen Defekten zuzulassen?" Wir ahnen die Antwort: wahrscheinlich ja.

 

Zumindest besteht die Gefahr, dass die Begründungslast sich umkehren wird: In bestimmten Fällen muss nicht derjenige sich rechtfertigen, der Leben beendet, sondern derjenige, der es zulasten der Versichertengemeinschaft bewahrt.

 

 Die monströse Formel vom "sozialverträglichen Frühableben" wird schon bald keinen Skandal mehr erregen. Das ist der dritte Aspekt, unter dem die niederländische Gesetzgebung zu sehen ist. Die Alterung westlicher Gesellschaften schreitet schnell voran - und angesichts unzureichender Reformen geraten die sozialen Renten- und Gesundheitssysteme unter ruinösen Kostendruck. Dieser Druck wird erst diskret, dann immer offener an die Todkranken weitergereicht werden: Macht endlich Platz für andere!

 

 Ein Horrorgemälde? Hier die Fakten: Der Anteil älterer Menschen in Deutschland wird von rund 21 Prozent im Jahre 1996 auf bis zu 42 Prozent im Jahre 2050 zunehmen. Im gleichen Zeitraum verschlechtert sich der so genannte Altenquotient (das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen) von 38 zu 100 auf 96 zu 100. Schon heute ist es die Ausnahme, wenn todkranke Menschen in der Geborgenheit ihrer Familie sterben können. Nicht einmal Optimisten behaupten, dass die Lage in 50 Jahren besser aussehen wird.

 

 Die FDP und die Deutsche Gesellschaft für Humanes (sic!) Sterben sprechen sich bereits für eine breite Debatte über aktive Sterbehilfe aus. Dem spontanen Nein der meisten Politiker wird bald ein nachdenkliches Aber folgen. Sodann wird die Forderung nach "Abwägung" laut werden, verbunden mit einer entschiedenen Absage an "ideologische Scheuklappen". Zu guter Letzt landet das Thema auf der Agenda des Nationalen Ethikrates.

 

 Wenn es so weit kommt, sollten die Abgesandten der Kirchen dieses fragwürdige Gremium verlassen. In vielen Predigten zu Ostern 2001 wurde zu Recht an das jüdisch-christliche Fundament erinnert, auf dem das Haus Europa steht. Am Sinai hat Gott keine Ethikkommission einberufen, sondern einen schlichten Satz in Stein gemeißelt: "Du sollst nicht töten!"

 

 Und heute muss die Würde des Menschen nicht nur gegen ihre Feinde verteidigt werden, sondern auch gegen ihre falschen Freunde.

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Liebe Regine!

 

Ich habe keine sonderlich gute Nachricht. Du glaubst es nicht, aber Opa spinnt. Er hat einfach seine Meinung geändert und will jetzt partout nicht sterben. Obwohl er doch noch vor vier Wochen so fürchterlich depressiv war und seine Zustimmung zur Abschaltung aller Geräte schriftlich gegeben hatte und zur Erhöhung der Dosis mit den Schmerzmitteln.

 

Aber gestern Abend sagt er doch tatsächlich: Was kümmert mich das, was ich neulich geschrieben habe. Er habe seine Meinung geändert, sei ja schließlich noch bei klarem Kopf, und die Schmerzen seien im Moment auch nicht so schlimm wie früher. Astrid meint, so wie sie Opa kenne und er sich benehme, müsse er sich verliebt haben.

 

Ich bitte Dich: Mit 103 Jahren! Da gehört sich so etwas nicht. Und noch dazu im Krankenhaus, Krebs in aussichtslosem Zustand! Aber die neue Krankenschwester, dieses junge Ding. war ausgesprochen nett zu ihm, das ist mir auch aufgefallen, viel zu nett! Da bringen wir Opa extra nach Holland ins Krankenhaus, sprechen alles mit ihm und den Ärzten durch, erleichtern ihm den Abschied mit Zigarren und einem Super-Wein nach dem anderen, trotz Rauch- und Alkoholverbots — das geht ja mit der Zeit auch ins Geld —‚ und dann das: Immer dieser Eigensmn von Opa. Er nimmt einfach keine Rücksicht.

 

Hat er noch nie gemacht. Hans und ich zerbrechen uns den Kopf, wie wir das Haus finanzieren sollen -vorgestern war wieder der Gerichtsvollzieher da; und Ihr habt ja zur Zeit auch genug finanzielle Sorgen mit Eurer Rinderzucht. Aber unseren Millionär, den interessiert das nicht. Liegt der Allgemeinheit auf der Tasche. Und von uns fordert er auch noch, dass wir täglich bei ihm vorbeischauen - und macht dabei ein Gesicht, als kämen wir von den Grünen. Ich sage Dir, es ist ein Kreuz mit den alten Leuten. Früher herrschte noch Zucht und Ordnung. da haben sich die Alten ihren Kindern gefügt. Da galt das Prinzip: Ein Mann, ein Wort. Habe ich mich einmal zur Sterbehilfe entschlossen, dann bleibe ich auch dabei. Wo kämen wir denn sonst hin? Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass Opa doch noch vernünftig wird. Er hätte wirklich einen würdevolleren Tod verdient.

 

Mach‘s gut!

 

aus Publik-Forum

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ViSdP: Bundesarbeitsgemeinschaft behinderter / chronisch kranker

und nichtbehinderter Studierender u. AbsolventInnen e.V.

und: Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter

Studierender der Universität Dortmund

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Soooo der Knoten ist Geplatzt!!

 

Erstmal muss Man feststellen soweit man im Vollbesitz Geistige Zurechnungsfähigkeit ist das es Die Wahrheit ist!!

 

Zumal muss man mal die Verfasser des Aufrufs ansehen!!

      " Das sind Ja Behinderte??!! "

Jetzt müssten eigentlich allen Menschen die Augen aufgehen!!

Ist Die LISSIE ist ein Faschistenluder ??

Ja die A&As sind nun geoutete Faschisten,und das Redeverbot

  haben sie BMUT schon unterstüzt!!

 

Da seht Ihr wo Klugscheisserei hinfürt!!

          Auch wenn sie Alibis vorbringen!!

     

       Freunde DAS sind die modernen KZ´s!!

 

 Möge GOTT uns allen Gnädig sein!!

 

 

 

(Geändert von WeisserRabe um 11:31 - 23.April.2001)

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Zitat von WeisserRabe am 23:02 - 22.April.2001


 

Lieber und hochgeschätzer WR,

 

heute hat du aber wieder einen Raben schwarzen Tag erwischt. Was ist dir denn über die Leber gelaufen, dass du dich so in die Niederungen der vulgären und beleidigenden Sprache begibst?

 

Also ich meine, wir lassen dich heute in Ruhe und hoffen darauf, dass sich dein Adrenalinspiegel wieder normalisiert, damit wir Morgen wieder interessante und fruchtbare Diskussionen mit dir führen können.

 

Verständnisvolle Grüße

 

Dein Pedrino

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Lieber Rabe,

 

mäßige Dich bitte! Was Du über Lissie geschrieben hast - ich wills nicht wiederholen - ist einfach gehässig und gemein!

Ich finde Du solltest Dich dafür entschuldigen!

 

Ich teile auch nicht Lissie´s Ansichten, aber das ist kein Grund sie irgendwie zu beleidigen!

Einem Andersdenkenden sollte man genügenden Respekt entgegenbringen, auch wenn seine Ansichten einem total quer gehen!

 

Gruß

Erich

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- ist einfach gehässig und gemein!

 

Einem Andersdenkenden sollte man genügenden Respekt entgegenbringen, auch wenn seine Ansichten einem total quer gehen!

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Im Prinzip richtig ERICH !!

   

Aber hier geht es um Menschenleben und Schreibtischtäter!!

 

 

Denk mal drüber nach!!

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Werner agnosticus

Liebe Lissie,

 

zuerst mal Danke für den Text von Hoerster. Hätte ich den rechtzeitig gelesen, dann hätte ich Olli im Alibifälle-Thread auch darauf verweisen könne, statt mir die ganzen Formulierungen selbst zu erarbeiten.

 

Auf die Gefahr hin, mein Image als eiskalter Logiker, dem nichts "heilig" ist, noch weiter zu fördern, will ich zu einer Aussage von Dir noch etwas Öl ins Feuer gießen. teufel.gif


Zitat von lissie am 23:02 - 20.April.2001

In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, inwiefern eine Weltanschauung oder Lebenseinstellung, die auf dem Axiom der Menschenwürde basiert nun eine Ideologie genannt werden kann oder nicht.

Ein "Axiom der Menschenwürde" wäre mir für meine Weltanschauung in der Tat zu ideologisch.

In meiner Weltanschauung nimmt die Menschenwürde einen wichtigen Platz ein, aber nicht im Sinne eines Axioms (also eines nicht hinterfragbaren Glaubenssatzes), sondern als ein über rationale Erwägungen aus einigen Erfahrungswerten (insbesondere der Feststellung, daß ich ein Gemeinschaftswesen und somit materiell wie psychisch exiostentiell auf ein funktionierendes Gemeinwesen angewiesen bin) und aus meinem ganz egoistischen Eigeninteresse abgeleitetes pragmatisches Konzept (was natürlich eine hohe emotionale Besetzung dieses Konzeptes keineswegs ausschließt).

Menschenwürde ist in diesem Verständnis keine aus nicht überprüfbarer Quelle stammende und nicht hinterfragbare Setzung - aber sie ist ein Konzept von so großen praktischen Vorteilen, daß ich mich ihrer praxisrelevanten Infragestellung aufs Schärfste widersetze (und zwar wiederum primär aus ganz nüchtern egoistischen Beweggründen).

 

Liebe Grüße

Werner

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Hallo Leute,

 

mir ist das ganze zu theoretisch geworden. Daher nochmal einen Blick in die Praxis: "Wir können das Leiden fast aller Menschen so weit lindern, daß sie weiterleben wollen" (Klaschik)

 

Das Problem liege darin, daß viele Hausärzte unnötig etwa vor Opioiden und Morphinen zurückschrecken. Ein verbreiteter Irrtum sei etwa, daß alle Krebskranken im Endstadium unerträglich leiden müßten. "Bei Tumoratienten bekommen wir heutzutage die Schmerzen in den Griff, ebenso die Übelkeit..." (Klaschik)

 

Es sei erschütternd, daß über 80% der Sterbehilfe - Fälle in den Niederlanden Tumorpatienten seien. Selbst die ambulante palliative Versorgung von Todkranken sei beispielsweise in Bonn so erfolgreich gewesen, daß über zwei Drittel der Patienten zu Hause sterben konnten.

 

Der eigentliche Skandal liegt nach Ansicht von Palliativmedizinern in der schlechten Versorgung sterbender Menschen.

 

Müller-Busch schätzt, daß eine gute Versorgung aller sterbenden Menschen in Deutschland den Krankenkassen etwa 600 bis 700 Millionen Mark kosten würde - 0,5 % der Gesamtausgaben der Krankenkassen.

"Sterbehilfe ist vielleicht die billigere Lösung", resümiert Klaschik "aber nicht die humanste"

 

viele Grüße

 

Olli

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Zitat von Werner agnosticus am 14:01 - 23.April.2001

Liebe Lissie,

 

zuerst mal Danke für den Text von Hoerster. Hätte ich den rechtzeitig gelesen, dann hätte ich Olli im Alibifälle-Thread auch darauf verweisen könne, statt mir die ganzen Formulierungen selbst zu erarbeiten.

 

Auf die Gefahr hin, mein Image als eiskalter Logiker, dem nichts "heilig" ist, noch weiter zu fördern, will ich zu einer Aussage von Dir noch etwas Öl ins Feuer gießen.
teufel.gif


Zitat von lissie am 23:02 - 20.April.2001

In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, inwiefern eine Weltanschauung oder Lebenseinstellung, die auf dem Axiom der Menschenwürde basiert nun eine Ideologie genannt werden kann oder nicht.

Ein "Axiom der Menschenwürde" wäre mir für meine Weltanschauung in der Tat zu ideologisch.

In meiner Weltanschauung nimmt die Menschenwürde einen wichtigen Platz ein, aber nicht im Sinne eines Axioms (also eines nicht hinterfragbaren Glaubenssatzes), sondern als ein über rationale Erwägungen aus einigen Erfahrungswerten (insbesondere der Feststellung, daß ich ein Gemeinschaftswesen und somit materiell wie psychisch exiostentiell auf ein funktionierendes Gemeinwesen angewiesen bin) und aus meinem ganz egoistischen Eigeninteresse abgeleitetes pragmatisches Konzept (was natürlich eine hohe emotionale Besetzung dieses Konzeptes keineswegs ausschließt).

Menschenwürde ist in diesem Verständnis keine aus nicht überprüfbarer Quelle stammende und nicht hinterfragbare Setzung - aber sie ist ein Konzept von so großen praktischen Vorteilen, daß ich mich ihrer praxisrelevanten Infragestellung aufs Schärfste widersetze (und zwar wiederum primär aus ganz nüchtern egoistischen Beweggründen).

 

Liebe Grüße

Werner


 

LOOOOOOOOLLLLLL! Oder Lall!

 

belustigte grüsse

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Da hat offensichtlich einer nicht allzuviel verstanden.

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Im Glauben daran, daß aber einige der intelektuelleren Forumsteilnehmer sehr wohl in der Lage sind, das zu verstehen, werde ich an einer Neuauflage des Menschenwürde-Threads arbeiten, da ich den alten zum Glück kopiert habe.

 

Kann aber bis Morgen abend dauern, weil ich ein wenig Material sichten und kürzen möchte.

 

 

Liebe Grüße

 

 

Lissie

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Zitat von Werner agnosticus am 14:01 - 23.April.2001

Liebe Lissie,

 

zuerst mal Danke für den Text von Hoerster. Hätte ich den rechtzeitig gelesen, dann hätte ich Olli im Alibifälle-Thread auch darauf verweisen könne, statt mir die ganzen Formulierungen selbst zu erarbeiten.

 

Auf die Gefahr hin, mein Image als eiskalter Logiker, dem nichts "heilig" ist, noch weiter zu fördern, will ich zu einer Aussage von Dir noch etwas Öl ins Feuer gießen.
teufel.gif


Zitat von lissie am 23:02 - 20.April.2001

In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, inwiefern eine Weltanschauung oder Lebenseinstellung, die auf dem Axiom der Menschenwürde basiert nun eine Ideologie genannt werden kann oder nicht.

Ein "Axiom der Menschenwürde" wäre mir für meine Weltanschauung in der Tat zu ideologisch.

In meiner Weltanschauung nimmt die Menschenwürde einen wichtigen Platz ein, aber nicht im Sinne eines Axioms (also eines nicht hinterfragbaren Glaubenssatzes), sondern als ein über rationale Erwägungen aus einigen Erfahrungswerten (insbesondere der Feststellung, daß ich ein Gemeinschaftswesen und somit materiell wie psychisch exiostentiell auf ein funktionierendes Gemeinwesen angewiesen bin) und aus meinem ganz egoistischen Eigeninteresse abgeleitetes pragmatisches Konzept (was natürlich eine hohe emotionale Besetzung dieses Konzeptes keineswegs ausschließt).

Menschenwürde ist in diesem Verständnis keine aus nicht überprüfbarer Quelle stammende und nicht hinterfragbare Setzung - aber sie ist ein Konzept von so großen praktischen Vorteilen, daß ich mich ihrer praxisrelevanten Infragestellung aufs Schärfste widersetze (und zwar wiederum primär aus ganz nüchtern egoistischen Beweggründen).

 

Liebe Grüße

Werner


 

Die Menschenwürde als Weltanschauung im Sinne von Verständigung mittels Emotion.

 

Liebet einander.

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Also, ich habe ja das unangenehme Gefühl, den Thread "Alibifälle" mit meinen Mammutpostings fast erschlagen zu haben. Also werde ich versuchen, mich fürderhin kürzer zu fassen...

 

Zum zitierten Beitrag von Norbert Hoerster (den ich übrigens aus der juristschen Fachliteratur kenne und als luziden Denker wie als begnadeten Polemiker sehr schätze):

 

Mich stört an diesem Vortrag dreierlei. Zum einen die rein kritische, selektiv ablehnende Haltung, zum zweiten die Diffamierung einer "funktional-agnostischen" Haltung als vorgeschoben, schließlich, daß er schwache Argumente ausführlich bekämpft, um dann aus Zeitgründen andere, m.E. stärkere, nicht zu bearbeiten.

 

1. Richtig ist, daß eine staatliche Gesetzgebung, die alle betreffen muß, nicht auf Glaubenssätzen gegründet werden kann, die nur von einigen vertreten werden. Das bedeutet aber nicht, daß sie sich auf einen "kleinen gemeinsamen Nenner", der bereits auf ersten Augenschein hin erkennbar ist, beschränken könnte oder dürfte. Auch gewissermaßen eine Stufe oberhalb der weltanschaulichen Grundüberzeugungen (etwa des religiösen Bekenntnisses) besteht die Möglichkeit, gemeinsame ethische Prinzipien zu entwickeln. Hierbei darf ich auf Küngs Projekt "Weltethos" hinweisen. Mag die staatliche Gesetzgebung sich in Fragen des Steuerrechts, der Verkehrsregelung, des Vertragsrechts auf reine Zweckmäßigkeitsüberlegungen oder zeitgebundene weitverbreitete Überzeugungen stützen, so ist dies bei ethischen Grenzfällen nicht ausreichend. Hoerster begnügt sich hier aber allein mit der Ablehnung einer bestimmten überkommenen Position, ohne auch nur den Versuch zu machen, tiefer zu schürfen.

 

2. Ärgerlich ist es, wenn Hoerster schreibt:

 

"So muß man nicht selten den Eindruck gewinnen, daß pragmatische Argumente von den Gegnern der Sterbehilfe nur vorgeschoben werden, weil sie die eigentlich ausschlaggebenden, fundamentalistischen Argumente nicht offen beim Namen nennen möchten."

 

Auf diese Weise wird den "fundamentalistischen" (ein ohnehin problematischer Begriff, werden hiermit - von Hoerster sicher nicht unbedacht - gleich Assoziationen zu bärtigen Männeren mit AK-47, auf Panzern sitzend, geweckt) Positionen nicht nur verboten, in der politischen Debatte auf ihre "Fundamente" zu rekurrieren (was ja durchaus Sinn hat), es wird ihnen auch gleichzeitig verboten, andere Argumente zu bringen, da diese ja nur "vorgeschoben" seien. Mit diesem rhetorischen Kunstgriff delegitimiert Hoerster nicht nur bestimmte Argumentationsmuster, er schließt bestimmte Positionen pauschal aus der Debatte aus. In diesem Zusammenhang ist auch zu kritisieren, daß Hoerster von den Kritikern der Sterbehilfe empirische Belege fordert, die er selbst dagegen ebensowenig zubringen imstande ist. Das ist auch schlechterdings für beide Seiten unmöglich, denn empirische Belege erforderten eine Situation, in der überhaupt quantifizierbare Daten erfaßt werden können. In einer von Vertraulichkeit und unausgesprochenen Umständen so sehr geprägten Situation ist das von vorneherein unmöglich - was ein Hoerster dank seiner intimen Kenntnis der Kriminologie und Rechtssoziologie durchaus weiß. Seine Forderung ist daher unredlich und rein polemisch.

 

3. Hoerster entwertet seinen Beitrag aber weitgehend schließlich dadurch, daß er der Ablehnung polemischer und zugegebenermaßen schwach begründeter Beiträge, die die Sterbehilfe ablehnen, weiten Raum gönnt, dann aber auf die entscheidenden Tücken einer Strebehilferegelung - nämlich den psychologischen, wirtschaftlichen und sozialen Druck auf die Patienten - kaum noch eingeht.

 

Richtig liegt Hoerster hingegen bei seinem abschließenden Vergleich mit der passiven und indirekten Sterbehilfe. Auch ihm sollte aber nicht entgangen sein, daß ein absichtliches Töten sowohl von den psychologischen Umständen als auch von den ethischen Konsequenzen her durchaus qualitativ unterscheidbar ist von der Inkaufnahme einer (bei der Schmerzlinderung ggf. unvermeidlichen) Tötung bzw. vom Unterlassen der Lebenserhaltung. Dazu aber - um den Beitrag nicht weiter aufzublähen - vielleicht später mehr.

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Ich dachte, das Thema ist "abgearbeitet" - bis ich heute einen Artikel über

"Tötung ohne (!) Verlangen" (ich sage dazu Mord) gelesen habe.

 

Meine größten Befürchtungen, was die Gefahren des Missbrauchs der "aktiven Sterbehilfe" angeht (Stichwort Kostendämpfung), werden bei weitem übertroffen (Selbstmordhilfe für eine 15-jährige)!!

 

Hier der Text:  

http://www2.tagesspiegel.de/archiv/2001/05...ws-5549818.html

 

Traurige Grüße,

 

Matthias

 

 

 

(Geändert von Matthias um 17:09 - 8.Mai.2001)

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Das ist ja Wahnsinn!

 

Jetzt entwickelt sich die Menschheit wirklich in die Steinzeit zurück!

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Zitat von EXPLORER am 19:27 - 8.Mai.2001

Das ist ja Wahnsinn!

 

Jetzt entwickelt sich die Menschheit wirklich in die Steinzeit zurück!

 

Lieber Explorer,

 

wenn man bedenkt das die Menschen in der Steinzeit noch nichts von der Aufklärung gewusst haben, hast du sicherlich recht.

 

MfG

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Zitat von Matthias am 16:08 - 8.Mai.2001

Ich dachte, das Thema ist "abgearbeitet" - bis ich heute einen Artikel über

"Tötung
ohne (!)
Verlangen" (ich sage dazu Mord) gelesen habe.

 

Meine größten Befürchtungen, was die Gefahren des Missbrauchs der "aktiven Sterbehilfe" angeht (Stichwort Kostendämpfung), werden bei weitem übertroffen (Selbstmordhilfe für eine 15-jährige)!!

 

Hier der Text:  

 

Traurige Grüße,

 

Matthias

 

 

 

(Geändert von Matthias um 17:09 - 8.Mai.2001)


 

Lieber Matthias,

 

danke für den Link und Deine klaren Worte...bleiben wir nicht in der Traurigkeit, sondern nennen wir die Sache beim Namen, egal wie stark der "Gegenwind" auch ist.

 

MfG

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Hallo Allemiteinander,

 

jede "Medaille" hat zwei Seiten. Die Kunst des menschlichen Denkens liegt nicht darin, sich für eine "Seite" zu entscheiden, sondern den "goldenen Mittelweg" zu wählen.

 

Gruß Pedrino

 

 

(Geändert von pedrino um 20:55 - 8.Mai.2001)

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