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Widersprüche im "Eius exemplo"?


Sam_Naseweiss

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Hallo alle, ich habe Probleme mit dem Gebot der Liebe und dem Gebot, daß man nicht schwören soll, oder besser gesagt, mit zwei dogmatischen(?) Aussagen, denn diese befinden sich, so empfinde ich dies, im Widerspruch.

 

Den Genuß von Fleisch mißbilligen wir nicht im geringsten. Wir verurteilen den Schwur nicht, wir glauben im Gegenteil mit reinem Herzen, daß es erlaubt ist, entsprechend der Wahrheit, Einsicht und Gerechtigkeit zu schwören. [im Jahre 1210 hinzugefügt: Was die weltliche Gewalt betrifft, so erklären wir, daß sie ohne Todsünde ein Bluturteil vollstrecken kann, solange sie zum Vollzug der Strafe nicht aufgrund von Haß, sondern aufgrund eines richterlichen Urteils, nicht unvorsichtig, sondern überlegt schreitet.]

 

(Brief „Eius exemplo" an den Erzbischof von Tarragona, 18. Dez. 1208)

 

Nach dieser Aussage, darf man schwören und der Staat darf die Todesstrafe vollstrecken (Bluturteil = Folter, Todesstrafe etc. (?) ).

 

Es gibt aber eindeutige Stellen in der Schrift, die den Menschen dazu aufrufen nicht zu schwören und es gibt das Gebot, daß man nicht töten soll.

 

Erfüllung des Gesetzes: Was ist falsches Schwören?

 

5,33 Wiederum habt ihr gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht falsch schwören, du sollst aber dem Herrn deine Eide erfüllen.

5,34 Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht; weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron;

5,35 noch bei der Erde, denn sie ist seiner Füße Schemel; noch bei Jerusalem, denn sie ist des großen Königs Stadt;

5,36 noch sollst du bei deinem Haupt schwören, denn du kannst nicht ein Haar weiß oder schwarz machen.

5,37 Es sei aber eure Rede: Ja, ja! Nein, nein! Was aber mehr ist als dieses, ist vom Bösen.

(Mt., Elberfelder)

 

Die Liebe als Erfüllung des Gesetzes.

13,8 Seid niemand irgend etwas schuldig, als nur einander zu lieben; denn wer den anderen liebt, hat das Gesetz erfüllt.

13,9 Denn das: `Du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren, und wenn es ein anderes Gebot [gibt], ist es in diesem Wort zusammengefaßt: `Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.

13,10 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. So ist nun die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.

(Römer, Elberfelder)

 

Gibt es eine lehramtliche Erörterung diese Problematik oder wißt ihr da weiter?

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"nicht unvorsichtig, sondern überlegt":

 

ARRRGGGHHHH

 

 

Was ist Dein Problem?

bearbeitet von pmn
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pmn 

Geschrieben am: 16 Mar 2005, 15:40

 

"nicht unvorsichtig, sondern überlegt":

 

ARRRGGGHHHH

 

 

Was ist Dein Problem?

 

Kann man mit einem "nicht unvorsichtig, sondern überlegt" ein Gebot Gottes aufheben oder umgehen oder einschränken?

 

Ich sehe da schon einen Widerspruch zwischen dem was in der Schrift steht und dem was das Lehramt sagte.

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Hasenfussssss!!!!

 

Dein Typ wird verlangt :):blink:

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Raphael 

Geschrieben am: 16 Mar 2005, 18:33

 

Zur Problematik der Todesstrafe: Todesstrafe!

Und zur Problematik des Schwörens: Eid!

 

GsJC

Raphael

 

Danke, daß du dir die Mühe gemacht hast und entsprechende Überlegungen des Lehramtes gefunden und gepostet hast!

 

Bei beiden Problemen werden drei Quellen gegen die entsprechenden Aussprüche Jesus und als vierter Argumentationsstrang pragmatische Erwägungen vorgebracht:

1. Das alte Testament.

2. Paulus.

3. Die Tradition.

4. Prgamatische und reflexive Erwägungen.

 

Zu 1: Wir sind Christen und keine Juden und Jesus hat sich an den betreffenden Stellen explizit gegen die Lehre des alten Testamentes gewandt: "Wiederum habt ihr gehört, daß zu den Alten gesagt ist...Ich aber sage euch:..."

Zu 2: Vorrang hat für mich die direkte Stellungnahme Jesus. Die betreffenden Aussprüche Paulus sind auch weniger deutlich, als die von Jesus.

Jesus Rede ist direkt: "Du sollst nicht Schwören" und: "Du sollst nicht töten/morden". Paulus ruft aber nur Gott zum Zeugen und redet nicht explizit von Schwören, er redet nicht von der Todesstrafe, sondern von dem Schwert der weltlichen Macht.

3. Innerhalb der Tradition ist die Befürwortung der Todesstrafe und des Schwörens für bestimmte und eng umrissene Situationen konsistent.

Wobei die Tradition ja auch immer das Element ist, indem die aktuelle Auffassung der Gemeinde am stärksten einfließt und damit auch so etwas wie aktuelle Moral.

4. Vom pragmatischen und reflexiven Standpunkt aus, ist erstens zu sagen, daß sich der praktische Nutzen dem Religiösen unterordnen muß und zweitens, daß die Todesstrafe nach allen bekannten wissenschaftlichen Studien keinen positiven Effekt hat. Außerdem stelle sich bei der Todesstrafe die moralische Frage, ob den überhaupt jemand berechtigt ist, auf Geheiß der Obrigkeit einen anderen Mensch zu töten. Der Mörder hat dem Henker nichts getan. Davon abgesehen, fände ich die Vollstreckung der Todesstrafe in Hinsicht auf "Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!" sehr fraglich.

 

Unangenehm ist mir hier, daß man so offensichtlich scheinende Gebote doch so anderes deuten kann und das es damit fraglich wird, ob der Laie den überhaupt etwas selbst an der Schrift richtig verstehen kann.

Alles in allem bin ich nicht überzeugt, aber beruhigt, daß das Lehramt diese Problematik sieht.

 

 

Gruß und Danke

Sam

bearbeitet von Sam_Naseweiss
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In solchen Fragen ist das Gewissen des Gläubigen immer gefordert, denn blinder Gehorsam ist keine christliche Tugend. :blink:

 

Zur Ablehnung der Todestrafe bringen mich zwei Überlegungen:

1. Das Gebot des AT „Auge um Auge, Zahn um Zahn!“ sollte die damals üblichen Notwehrexzesse verhindern. Dieses Gebot ist jedoch durch das doppelte Liebesgebot des NT übersteigert worden.

Siehe auch unsere Diskussion über die weitere Gültigkeit der Gesetzlichkeit des Mose!

2. Es wird in den zitierten Stellen IMHO zu wenig auf die Endgültigkeit dieser Entscheidung eingegangen.

Einerseits ist immer ein latentes Risiko eines Justizirrtums gegeben und andererseits kann bekanntermaßen eine Exekution nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Somit stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht.

 

GsJC

Raphael

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