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Keine kirchliche Hochzeit für Ex-Priester?


asia

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ich kenne mehrere, die unter JPII sowohl geweiht als später auch laisiert wurden.

bearbeitet von umusungu
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ich kenne mehrere, die unter JPII sowohl geweiht wurden als später auch laisiert wurden.

Ich habe die, von mir wiedergegebenen Fakten in den letzten Jahren von mehreren nicht betroffenen Priestern erfahren. Ich kenne auch einige leider Betroffene die zu der zweifellos vorhandenen geistlichen Not auch noch materiell riesige Probleme hatten und beruflich weit "herunter steigen" mußten.

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Da toben ja hier wilde Vermutungen und Gerüchte ...

Also ein paar "Fakten":

-> Eswird nicht "laisiert" - das ist in der Tat nicht möglich - sondern es erfolgt die Dispens vom Gelübde des Zölibats. Damit bleibt der Priester also Priester, darf nur sein Amt nicht mehr ausüben, wenn er es dennoch tut, ist es unerlaubt aber gültig.

-> In der Regel wird diese Dispens nach einem entsprechenden Verfahren auch erteilt - nach dem 40. Geburtstag aber erst...

-> Die Einstellungspraxis im kirchlichen Bereich ist sehr unterschiedlich. Hier in Rottenburg-Stuttgart gibt es durchaus verheiratete Priester (mit Dispens und gültiger kirchlicher Trauung), die als kirchliche Religionslehrer Religion unterrichten. Der pastorale Dienst, ebenso der Einsatz als Lektor und Kommunionhelfer oder Wortgottesdienstleiter ist aber nicht gestattet.

 

Laura

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Das mit Kommunionhelfer und Wortgottesdienstleiter kann ich ja noch irgendwo verstehen (weil vielleicht darin der Ex-Pfarrer doch noch als Pfarrer gesehen wird), aber wieso denn kein Lektor?

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Ich hab da mal 'ne Frage:

Ein mir bekannter Ex-Priester will nun die Frau heiraten, die das Ex "verursacht" hat. Das geht aber nicht, er kriegt nur eine Segensfeier. Wieso? Kann er den Priesterstatus nicht ablegen? Wieso wird einer Segensfeier zugestimmt, aber keiner Hochzeit? Erklär's mir einer...  :lol:

Ich kenne einen Fall, wo ein Priester vom Papst laisiert wurde. Da der Papst die Vollmacht hat zu finden und zu lösen, kann der Papst "laisieren".

 

Mir ist ein Fall bekannt, wo dies statt gefunden hat. Die Entscheidung trifft sicher der Papst nach Abwägung der vorgelegten Begründung durch die Beteiligten. In dem mir bekannten Fall dauerte es m.W. 12 Jahre.

bearbeitet von Mariamante
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Wenn du dich ein wenig mit der Sakramentslehre beschäftigt hättest wüsstest du das deine Aussage einfach falsch ist.
Was interessiert den Standesbeamten die Sakramentenlehre?

Wer sprach vom Standesbeamten?

Ich.

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Außerdem gibt es auch bei Gott eine Scheidung. Nämlich wenn der Ehemann in die Hölle und die Frau in den Himmel kommt, z.B.

Das glaube ich nicht.

 

Paulus schreibt, der Ungläubige Mann werde durch die gläubige Frau, die ungläubige Frau durch den gläubigen Mann geheiligt.

Und weil Paulus das schreibt, glaubst du das ?

Ich schreibe jetzt was anderes: Es gibt keine Heilung.

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Was interessiert den Standesbeamten die Sakramentenlehre?
Wer sprach vom Standesbeamten?
Ich.

Da bist du allerdings ziemlich alleine.

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Nein. Ich sprach auch davon, als ich das hier schrieb.

Und immer noch fehlt der Bezug zur Frage.

 

Eigentlich müsste dieser ganze Schmonzes wegen OT gelöscht werden.

 

Falls es euch nicht aufgefallen sein sollte: es geht hier um Kirchenrecht und nicht um das (sowieso marode) zivile Familienrecht.

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es geht hier um Kirchenrecht und nicht um das (sowieso marode) zivile Familienrecht.

Dennoch ist es nunmal so, daß Kirchenrecht hierzulande nicht verbindlich ist. Ein Priester, der heiraten will, darf das auch, der Satz "wer sein Leben Gott ganz weiht, muß auch mit den Konsequenzen leben", stimmt so einfach nicht. Er muß nicht mit den Konsequenzen leben, wenn er sich anders entscheidet. Nur darauf wollte ich hinaus. Was er von sich selber erwartet und was das Kirchenrecht ihm an Rechten zugesteht, ist wieder eine andere Frage.

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es geht hier um Kirchenrecht und nicht um das (sowieso marode) zivile Familienrecht.
Dennoch ist es nunmal so, daß Kirchenrecht hierzulande nicht verbindlich ist.

Du verstehst es wirklich nicht oder?

 

Dein Schluss steht hier doch gar nicht zur Debatte.

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Dennoch ist es nunmal so, daß Kirchenrecht hierzulande nicht verbindlich ist. Ein Priester, der heiraten will, darf das auch, der Satz "wer sein Leben Gott ganz weiht, muß auch mit den Konsequenzen leben", stimmt so einfach nicht. Er muß nicht mit den Konsequenzen leben, wenn er sich anders entscheidet. Nur darauf wollte ich hinaus. Was er von sich selber erwartet und was das Kirchenrecht ihm an Rechten zugesteht, ist wieder eine andere Frage.

@Lissie

Um die standesamtliche Trauung ging es wirklich nicht. Den beiden, die ich am Anfang des Threads beschrieben habe, geht es um die kirchliche Trauung. Dem Priester ist nach wie vor der katholische Glaube sehr wichtig und er möchte auch nach wie vor der Katholischen Kirche angehören. Das hat meines Erachtens nichts mit Erwartungen an sich selbst zu tun, sondern dass das, was er sich für sich und seine Partnerin wünscht, momentan nach Kirchenrecht einfach unmöglich ist. Leider.

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Habe grade den ganzen Thread gelesen und muß noch Senf zur ersten Seite geben: Flo, entschuldige, aber Du hast da einigen Quark von Dir gegeben...

 

Es kann allerdings sein, daß diese Dispens nur für das eheliche Leben gilt aber nicht für die Trauung (also das der Priester zwar eine Beziehung eingehen darf, aber das Ganze halt keine Ehe im eigentlichen Sinn ist).

Die Dispens erlaubt, trotz der Weihe eine Ehe einzugehen, und zwar selbstverständlich eine "Ehe im eigentlichen Sinn". Uneigentliche Ehen gint es nicht.

Natürlich gilt für den dispensierten Priester dann, was für alle Katholiken gilt: die Eheschließung unterliegt der Formpflicht, d.h. es muß eine kirchliche Trauung geben, es sei denn, auch davon würde dispensiert.

 

Die Priesterweihe verhindert, daß der Expriester das Sakrament empfangen kann bzw. er kann es glaube ich auch nicht spenden (ähnlich wie ein Ungetaufter).

 

Die Frage betrifft allerdings ausschließlich den sakramentalen Charakter der Ehe nicht aber die Gültigkeit.

....

 

Um das Sakrament zu empfangen müssen beide Partner getauft sein und in der Lage das Sakrament per definitionem zu Empfangen bzw. zu spenden.

 

Die Priesterweihe ist in gewisserweise ein doppeltes Hindernis: der Priester kann an sich keine gültige Ehe schließen (dispensierbares Ehehindernis) UND er kann das Sakrament nicht empfangen (da die Priesterweihe das ausschließt und nicht aufgehoben werden kann).

 

Es ist also möglich für einen Priester eine gültige Ehe (Formpflicht siehe oben) zu schließen, die allerdings kein Sakrament ist (die Konsequenz daraus habe ich allerdings auch noch nicht raus).

 

Auch Unsinn. Wenn er eine Dispens hat, kann und darf er das Ehesakrament selbstverständlich empfangen und spenden. Es gibt nur das dispensable Ehehindernis, keine "Eheunfähigkeit" durch Weihe.

 

Eine gültige Ehe unter Getauften ist übrigens immer(!) sakramental. Es gibt keinen Fall einer gültigen, aber nicht sakramentalen Ehe zwischen zwei Getauften. Wenn also der Priester mit Dispens eine gültige Ehe mit einer getauften Frau eingeht, ist diese auch sakramental. Es gibt keinen Fall einer gültigen, aber nicht sakramentalen Ehe zwischen zwei Getauften.

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Hallo asia, ohne eine Grundsatzdiskussion über aus dem Amt scheidende und heiratende Priester anfangen zu wollen - ich kann natürlich gut verstehen, daß die Situation für das Paar sehr hart ist, aber ich will doch hoffen, daß er weder das Priesterwerden noch das Ausscheiden auf die leichte Schulter genommen hat. Daß er sich eigentlich für sein ganzes Leben hat in Dienst nehmen lassen und dazu Ehelosigkeit versprochen hat, weiß er selbst.

Ist es nicht verständlich, daß die Kirche es sich auch nicht leicht macht, ihn aus dieser Verpflichtung zu entlassen? Klar, man kann und will ihn nicht zwingen, den Dienst fortzusetzen - muß das zugleich heißen, daß man ihm auch die kirchlich gültige Ehe gewährt, auf die er ausdrücklich verzichtet hat?

Sicher, man kann da für mehr "Barmherzigkeit" plädieren. Allerdings rückt das dann das Zölibatsversprechen in die Nähe eines Eheversprechens, das gegeben wird mit dem Wissen und Hintergedanken, daß man sich schließlich auch scheiden lassen kann...

 

Übrigens ist ein Segnungsgottesdienst für eine zivile Ehe, die nicht gültig kirchlich geschlossen werden kann, schon ein ziemlich großes Entgegenkommen und nicht unproblematisch.

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