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Ehebruch. Ausschluß von den Sakramenten


celo

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Hallo!

 

Mir geht folgendes im Kopf um:

 

A heiratet seine Freundin und führt eine 10-Jährige Ehe aus der zwei Kinder hervor gehen.

 

B lebt mit seiner Freundin 10 Jahre zusammen wie in einer Ehe aus der ebenfalls zwei Kinder hervorgehen.

 

Beide trennen sich dann von Ihren Familien und heiraten eine Andere.

 

Beide gehen nun in die Kirche und zur Kommunion:

 

A wird abgewiesen weil er die Ehe gebrochen hat.

B bekommt die Kommunion weil er ja vorher nicht verheiratet war.

 

Hat aber nicht auch B die, nicht offiziell geschloßene, aber doch 10 Jahre vollzogene "wilde" Ehe gebrochen?

 

Ist dann A, der anständigerweise geheiratet hat und nicht in ungeordneten Verhältnissen lebte, nach der Trennung der Dumme?

 

B kann seine 10-Jährige wilde Ehe beichten und ist dann zu den Sakramenten zugelassen.

A kann die erste Ehe aber nicht ungeschehen machen.

 

Was sagt Ihr dazu?

Welche Gedanken gehen euch durch den Kopf?

Wie kann die Kirche hier reagieren?

 

Das Tema ist sicher schon x-mal hier durch gekaut worden, aber von der Seite habe ich es bisher noch nicht betrachtet.

 

Gruß, Celo

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Welche Gedanken gehen euch durch den Kopf?

Hallo Celo,

 

 

Beide trennen sich dann von Ihren Familien

wie gehts den Kindern?

 

 

gruss

peter

bearbeitet von pmn
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Die Antwort ist eigentlich wider Erwarten einfach, ein ähnliches Thema hatten wir mal mit unserem Diakon.

 

Es gibt eine sogenannte Naturehe, die bestimmte Verpflichtungen mit sich bringt. So kann ich nicht einfach 10 mal auf dem Standesamt nach Lust und Laune heiraten und dann, wenn ich mir die Hörner abgestossen habe katholisch heiraten.

Die Ehe als Sakrament spenden sich nämlich die Brautleute selbst. Die Verpflichtungen bleiben daher bestehen.

 

Es ist natürlich auch die Frage, ob B jemals vor der Trennung zur Kommunion hätte gehen dürfen, soweit ich weiß gehört ja Sex in eine Ehe

Und somit war das dauernder Ehebruch ;-)

Aber das ist wohl etwas überzogen, dennoch hat er praktisch mit dieser Frau nach aussen sichtbar ein eheähnliches Verhältnis gehabt.

Ich vermute mal, daß das Kirchenrecht hier nicht einfach so eine Hintertür aufmacht.

 

Kurzum jedoch, beide schließen sich zuerst einmal von den Sakramenten bzw. Kommunion gleichermaßen aus.

Genau wie jeder von uns, der sich in schwere Sünde begibt.

 

Gruß

 

Matthias

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Hi,

 

wenn B katholisch war, und wenn man es streng nimmt, hätten sie normalerweise vor der Eheschließung nicht zur Kommunion gehen dürfen, so würden einige Leute argumentieren; zumindest am Anfang nicht. Aber so einfach ist das Problem nicht zu lösen, glaube ich. Wenn nunmal B zwar getauft aber kirchendistanziert war, dann ist die Partnerschaft gut und als solche von Gott gesegnet, versteht sich. Wenn man den Begriff der "Naturehe" ernst nimmt, dürfte B in der Tat ein Hindernis für eine neue Partnerschaft haben.

 

Zusammenleben und nicht heiraten

Wenn nun jemand eine Naturehe lebt, praktizierender Katholik ist, sich aber nicht trauen läßt, so wäre zu fragen, warum er das nicht tut. Will man sich zu keine Konzequenzen vor der Öffentlichkeit verpflichten, die man eh sowieso aufgrund der Kinder tragen muß?

Wenn jemand als Katholik sich nicht kirchlich traut, obwohl er in einer "Naturehe" lebt, eine Liebesgemeinschaft hat und Kinder hat, dann ist das möglicherweise ein "Geheimhalten" einer Partnerschaft vor der Kirchenöffentlichkeit bzw. vor ihren Vertretern. Nach dem Trienter Konzil sind klandestine Ehen, also Ehen im Verborgenen, verboten, es sei denn, der Bischof erteilt ein Dispenz. Nun weiß ich nicht, ob eine klandestine Ehe verboten aber gültig, oder verboten und ungültig wäre.
 
Es gibt gute Gründe, eine Ehe nicht im Verborgenen zu halten, damit niemand den Partner anbaggert, weil man nicht weißt, daß jemand bereits verheiratet ist. Bei Problemen der Art wie bei Romeo und Julia, wo sich Familien Blutrache geschworen haben, ist die Ehe im Verborgenen vielleicht besser; irgendwann aber müssen sie es erfahren.

Manchmal ist das gut, die Gültigkeit einer Ehe prüfen zu lassen

Man muß sich vor Augen halten, daß ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren stets immer ein "Glaubensakt" ist, und nicht wesentlich ein performativer Vollzug, sodaß die Gültigkeit eines Richtersspruches allein durch die Verlautbarung gewährleistet wäre. Vielmehr handelt es sich bei einem Richterspruch um eine "Schutzvorrichtung" für die Gläubigen, damit öffentlich nach Außen sichtbar wird, was der Stand der Dinge ist, damit man nicht von anderen öffentlich und offen diskreditiert wird.

 

Ehe und Wahrheit

Wichtig zu wissen ist, Fragen über die Ehe sind Fragen über die Wahrheit einer Vergangenheit. Bin ich wirklich der Ehemann von XY seit der Eheschließung gewesen oder war ich das nie? Es geht bei solchen Richterstellen nicht um eine Frage der Moral, sondern darum, ob eine Partnerschaft wirklich vor Gott als eine Ehe angesehen werden kann oder nicht. Klar begeht jemand eine Sünde, wenn man sich mit dem Partner eines anderen einläßt, aber diese Frage gehört in den Beichstuhl.

 

Handeln nach bestem Gewissen,

nicht bloß danach, was jemand "will"

So gesehen, wenn es also um die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ehe geht, wenn es zuerst um Fragen der Wahrheit und nicht um performative Akte geht, sich vor Augen zu halten, daß ein kirchliches Verfahren genauso Fehler machen kann wie ein weltliches Gericht auch. Es gilt zwar Fehler zu vermeiden, aber wenn das passiert, dann ist das Ausdruck der Menschlichkeit. Deshalb ist es wichtiger, daß die Beteiligten und die Richter ehrlich sind, nach bestem Wissen und Gewissen vor Gott handeln. Wer also wider besseres Wissen dem Richter nur einen "Teil" der Wahrheit mitteilt, lügt möglicherweise vor Gott. Man könnte damit zwar das erreichen, was man will, aber die Gültigkeit einer Ehe ist in sich, im Sein. D.h. die Hälfte der Wahrheit ist möglicherweise noch nicht mal die halbe Wahrheit. (Z.B. denkbar ist, daß ein Zeuge bei einem weltlichen Gericht nur ein Teil der Wahrheit sagt, sodaß zum Schluß ein Unschuldiger verurteilt wird.) Von daher ist es sehr wichtig, daß diejenigen, die sich in einem Ehenichtigkeitsverfahren befinden, sich vor Gott möglichst von allen Loslösen, was einem hindern könnte, die volle Wahrheit ins Auge fassen zu wollen. Die "Liebe" kann warten, und es geht vor allem um die Liebe in Wahrheit.

 

Die Eheschließungsform und Gewicht des ganzheitlichen Lebens

Zugestanden ist, oft gibt es Fälle, wo man die Wahrheit kaum erkennen kann, wo Dinge einfach "zweideutig" sind, ähnlich wie bei einer Skulptur, wo man nicht weiß, ob ein Marmorblock die Silouette einer Person oder nur ein runder Stein ist. Solche unklare Situationen gibt es immer dann, wo ein Eheversprechen nie geleistet wurde, aber die Partnerschaft wie in einer Ehe gelebt wurde. Es stellt sich dann die Frage, wie denn ein Gelübdte gültig sein soll, das man nie gegeben hat. Dagegen spricht, daß wer eine "Naturehe" gründet, Kinder hat, eine Liebesgemeinschaft pflegt, unter dem sittlichen Anspruch steht, in Treue und in Liebe zu sich selbst, zu den Kindern und Partner das nicht einfach kapputt gehen zu lassen, womit sich der göttliche Ruf des Guten im Gewissen offenbar wird, daß es sich eigentlich keine Trennung ziehmt.

 

Bei unklaren Situationen, wo die Form der Eheschließung nicht stimmt, würde ich dafür plädieren, Riten weniger wichtig zu nehmen, und was im Leben gelebt wurde stärker zu gewichten, d.h. zu schauen, ob Kinder da sind, und ob eine Ehe nicht aus Zwang entstanden ist, wie es in manchen Ländern Sitte ist, daß man die Mädchen schon mit 13 verheiratet. Es heißt, die Gnade setzt die Natur voraus, also muß hier die Wahrheit des Lebens stärker gewichtet werden.

 

Grüße, Carlos

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"Beide trennen sich dann von Ihren Familien..!

 

Wie gehts den Kindern?

 

fragt

peter

 

 

Oh Sack Zement,

wer seine Familie und seine Kinder verlässt,

kann nicht um Sakramente streiten:

 

Der soll sein eigenes Haus erstmal in Ordnung halten!

bearbeitet von pmn
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"Beide trennen sich dann von Ihren Familien..!

Wie gehts den Kindern?

Sogut es auch sein mag, Wahrheitsfragen zu stellen, vielleicht mag jemand mit mir beten, daß der Geist der Versöhnung und des Friedens, der Geist der Liebe immer mehr in den Ehepaaren ausgegossen wird. Manchmal hilft beten mehr.

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"Beide trennen sich dann von Ihren Familien..!

Wie gehts den Kindern?

Sogut es auch sein mag, Wahrheitsfragen zu stellen, vielleicht mag jemand mit mir beten, daß der Geist der Versöhnung und des Friedens, der Geist der Liebe immer mehr in den Ehepaaren ausgegossen wird. Manchmal hilft beten mehr.

Manchmal hilft auch Schreien!

bearbeitet von pmn
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Manchmal hilft auch Schreien!

Naja, meistens aber nicht dauerhaft.

 

Es gibt aber Wunden, die kann nur Gott heilen.

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Manchmal hilft auch Schreien!

Naja, meistens aber nicht dauerhaft.

 

Es gibt aber Wunden, die kann nur Gott heilen.

Welche Wunden?

 

 

Das "Recht" seine Familie zu verlassen?

Und seine Kinder allein zu lassen?

bearbeitet von pmn
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Welche Wunden?

Jedenfalls ist das eine Lieblosigkeit, die über kurz oder lang sehr weh tun kann.

Mancher verliert dabei jegliche Lebenslust und landet schließlich

als Obdachloser auf der Straße. Da kenne ich viele Fälle.

 

Ein ehemaliger Mitschüler hat sich erhängt, als er von seiner Freundin verlassen wurde. Er war frischgebackener Elektroingenieur. Und das obwohl er noch nicht verheiratet war.

 

Ja das stimmt, am liebsten möchte man schreien. Nur wer seine Not schreit, und diese Not nicht an jemand schreit, der verhält sich wie ein Kind, das dem Tisch einen Tritt verpaßt, an dem es sich zuvor den Kopf gestoßen hat.

 

Klagen gegen das, was man nicht verhindern kann, hat nur Sinn, wenn man diese Klage an einem Gott richten kann.

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Meine Klage geht an Dich!

Bin ich Jesus? Ich kann doch nichts tun, außer das meine, um meine Beziehungen in Ordnung zu halten. Aber ich kann sonst nichts tun, ich bin nur ein unnützer Knecht.

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