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Beichte


rübhannes

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Sie kam allerdings im katholischen Bereich außer Mode, als die Waldenser sie im Mittelalter zweckentfremdeten, um die Leute von der Kirche (und den priesterlichen Beichtvätern) zu entfremden. Die Reformation (Luthers Beichtproblem) tat ein übriges. Heute ist sie hauptsächlich in den protestantischen Kirchen üblich.

 

Nichtsdestotrotz hat insbesondere Thomas v. Aquin die Laienbeichte empfohlen.

Ich denke schon, daß die von Luther in seinem kleinen Kathechismus empfohlene Beichte in Ordnung ist (gültige Absolution)!

 

... leider habe ich heute keine Zeit mehr, hierauf näher einzugehen ...

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Seufz - wenn alle, die hier ganz schnell etwas posten vorher die Beiträge GELESEN hätten, dann würden sich manche Postings erübrigen!!!!!  :lol:

 

Mecky hat alles doch ganz genau erläutert was die Laienbeichte ist und was nicht.... *seufz*

Liebe Astrid,

 

 

Dieses hier:

Es wäre z.B. durchaus möglich, dass in einem Gebetskreis immer wieder reihum gebeichtet wird (im Sinne der Laienbeichte). Man könnte ein Beichtgeheimnis verabreden - allerdings wird dieses nicht von der Kirche geschützt. Es ist allein Vertrauenssache. Im Gegensatz dazu schreitet die Kirche bei Priester streng gegen Brüche des Beichtgeheimnisses ein.

 

Der Ablauf der Laienbeichte orientiert sich an dem der sakramentalen.

Gebet

eventuell ein allgemeines Schuldbekenntnis (Ich bekenne Gott, dem allmächtigen und allen Brüdern und Schwestern ...)

Sündenbekenntnis

Bußwerk

Bitte um Vergebung (keine Absolution, wie in der sakramentalen Beichte) und Zusage der Vergebungswilligkeit Gottes.

Dankgebet und Abschluss.

ist mMn theologischer Humbug.

Zumindest wenn man es als Beichte bezeichnen will.

 

Mit dem Sakrament der Versöhnung hat das doch nichts mehr zu tun. :)

d'accord

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Seufz - wenn alle, die hier ganz schnell etwas posten vorher die Beiträge GELESEN hätten, dann würden sich manche Postings erübrigen!!!!!  :lol:

 

Mecky hat alles doch ganz genau erläutert was die Laienbeichte ist und was nicht.... *seufz*

Liebe Astrid,

 

 

Dieses hier:

Es wäre z.B. durchaus möglich, dass in einem Gebetskreis immer wieder reihum gebeichtet wird (im Sinne der Laienbeichte). Man könnte ein Beichtgeheimnis verabreden - allerdings wird dieses nicht von der Kirche geschützt. Es ist allein Vertrauenssache. Im Gegensatz dazu schreitet die Kirche bei Priester streng gegen Brüche des Beichtgeheimnisses ein.

 

Der Ablauf der Laienbeichte orientiert sich an dem der sakramentalen.

Gebet

eventuell ein allgemeines Schuldbekenntnis (Ich bekenne Gott, dem allmächtigen und allen Brüdern und Schwestern ...)

Sündenbekenntnis

Bußwerk

Bitte um Vergebung (keine Absolution, wie in der sakramentalen Beichte) und Zusage der Vergebungswilligkeit Gottes.

Dankgebet und Abschluss.

ist mMn theologischer Humbug.

Zumindest wenn man es als Beichte bezeichnen will.

 

Mit dem Sakrament der Versöhnung hat das doch nichts mehr zu tun. :)

d'accord

Huhu!

 

Darum hat Mecky doch extra geschrieben:

 

Die Laienbeichte ist für Katholiken ebenso erwünscht und empfohlen. Allerdings ist sie kein Sakrament, sie bietet auch keinen so geschützten Rahmen (Beichtgeheimnis) und ist kein Ersatz für die sakramentale Beichte.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Werner - ich danke Dir!!!!!!!!!!!!!!

 

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Mecky schreibt:

Sie ist zu ebenso wenig oder viel gut, wie die sakramentale Beichte: Die Vergebung der Sünden. Gott steht ja wohl nicht im Himmel und schaut nach ob die richtige Unterschrift unter der Absolution steht.

 

Von uns aus gesehen allerdings bietet die sakramentale Beichte Vorteile: Der erwähnte geschützte Rahmen und die Verbindlichkeit der Kirche, die uns mit ihrer Autorität verbindlich sagt, dass diese Form ein Handeln Gottes ist - was aber nicht heißt, dass in der Laienbeichte Gott nicht handelt. Nur gibt die Kirche hierauf keine Garantie.

 

Gott kann Dir Sünden vergeben

durch Deine Reue und Buße allein

durch Dein Gebet

durch die Laienbeichte

durch die sakramentale Beichte.

 

Alles sind legitime, aber unterschiedliche Formen, in denen Gott selbst handelt (vergibt). Sie haben unterschiedliche Voraussetzungen und wirken auf uns unterschiedlich. So kann sich der reuige Sünder in der erstgenannten Form noch selbst viel vormachen, was in der sakramentalen Beichte schon nicht mehr ganz so leicht ist.

Es ist also möglich, daß Gott Dir in der Laienbeichte Sünden vergibt, aber

Es gibt lediglich keine kirchliche Garantie auf die Vergebung der Sünden bei der Laienbeichte.

die Kirche gibt keine Garantie dafür, also wir haben keine Garantie, daß dem auch so ist.

Redlicherweise dürftest Du in diesem Zusammenhang nicht von einer "kirchlichen Garantie" sprechen, denn in keinem kirchlichen Dokument wird man so eine verquere Lehre finden (Laienbeichte legitim zur Vergebung der Sünden, aber Garantie dafür übernehmen wir nicht) wie Du Mecky sie hier oben behauptest.

 

Nichtsdestotrotz halte ich es für möglich, daß diese Art der Beichte in einem wirklichen Notfall, wenn jemand im Sterben liegt und es ist kein Priester in der Nähe für gültig (also mit kirchlicher Garantie der Sündenvergebung). Dazu wird sich aber ein Dokument finden, das das gegebenenfalls auch bestätigt.

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Verena, Gott kann Sünden vergeben wann und wo Er will.

 

In der sakramentalen Beichte vergibt der Priester die Sünden und Jesus hat zugesichert, daß sich Gott daran hält und die Sünden dann auch vergibt.

 

Das heisst aber nicht, daß Gott die Sünden nur auf diese Weise vergibt.

 

Eine Laienbeichte kann eine Möglichkeit sein, sich der Sünden bewusst zu werden und sie zu bereuen (genau das hat Mecky geschrieben) und wenn wir auf die Gnade Gottes vetrauen können wir auch hoffen, daß Er die Sünden dann vergibt.

 

Wenn du natürlich die Garantie willst und die nicht auf diese Hoffnung verlassen willst, dann mußt du zur sakramentalen Beichte gehn, das ist klar.

 

Werner

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Verena, Gott kann Sünden vergeben wann und wo Er will.

 

In der sakramentalen Beichte vergibt der Priester die Sünden und Jesus hat zugesichert, daß sich Gott daran hält und die Sünden dann auch vergibt.

 

Das heisst aber nicht, daß Gott die Sünden nur auf diese Weise vergibt.

 

Eine Laienbeichte kann eine Möglichkeit sein, sich der Sünden bewusst zu werden und sie zu bereuen (genau das hat Mecky geschrieben) und wenn wir auf die Gnade Gottes vetrauen können wir auch hoffen, daß Er die Sünden dann vergibt.

 

Wenn du natürlich die Garantie willst und die nicht auf diese Hoffnung verlassen willst, dann mußt du zur sakramentalen Beichte gehn, das ist klar.

 

Werner

Natülich steht es dem Menschen frei, sich seine eigene Lehre - an der Lehre der Kirche vorbei - zusammenzustoppeln. Ob der liebe Gott da mitmacht, bleibt in jedem Fall offen.

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Franciscus non papa
Verena, Gott kann Sünden vergeben wann und wo Er will.

 

In der sakramentalen Beichte vergibt der Priester die Sünden und Jesus hat zugesichert, daß sich Gott daran hält und die Sünden dann auch vergibt.

 

Das heisst aber nicht, daß Gott die Sünden nur auf diese Weise vergibt.

 

Eine Laienbeichte kann eine Möglichkeit sein, sich der Sünden bewusst zu werden und sie zu bereuen (genau das hat Mecky geschrieben) und wenn wir auf die Gnade Gottes vetrauen können wir auch hoffen, daß Er die Sünden dann vergibt.

 

Wenn du natürlich die Garantie willst und die nicht auf diese Hoffnung verlassen willst, dann mußt du zur sakramentalen Beichte gehn, das ist klar.

 

Werner

Natülich steht es dem Menschen frei, sich seine eigene Lehre - an der Lehre der Kirche vorbei - zusammenzustoppeln. Ob der liebe Gott da mitmacht, bleibt in jedem Fall offen.

accreda, ob es dir nun passt oder nicht:

 

das, was da werner schreibt, IST lehre der kirche. die kirche lehrt NICHT, dass nur im sakrament der versöhnung, vulgo beichte, sünden vergeben werden. manchmal hab ich den eindruck, dass DU dir hier eine eigene lehre zusammenbastelst.

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Verena, Gott kann Sünden vergeben wann und wo Er will.

 

In der sakramentalen Beichte vergibt der Priester die Sünden und Jesus hat zugesichert, daß sich Gott daran hält und die Sünden dann auch vergibt.

 

Das heisst aber nicht, daß Gott die Sünden nur auf diese Weise vergibt.

 

Eine Laienbeichte kann eine Möglichkeit sein, sich der Sünden bewusst zu werden und sie zu bereuen (genau das hat Mecky geschrieben) und wenn wir auf die Gnade Gottes vetrauen können wir auch hoffen, daß Er die Sünden dann vergibt.

 

Wenn du natürlich die Garantie willst und die nicht auf diese Hoffnung verlassen willst, dann mußt du zur sakramentalen Beichte gehn, das ist klar.

 

Werner

Natülich steht es dem Menschen frei, sich seine eigene Lehre - an der Lehre der Kirche vorbei - zusammenzustoppeln. Ob der liebe Gott da mitmacht, bleibt in jedem Fall offen.

accreda, ob es dir nun passt oder nicht:

 

das, was da werner schreibt, IST lehre der kirche. die kirche lehrt NICHT, dass nur im sakrament der versöhnung, vulgo beichte, sünden vergeben werden. manchmal hab ich den eindruck, dass DU dir hier eine eigene lehre zusammenbastelst.

Nun, eigentlich ist wesentlich, was die Kirche lehrt und nicht, was sie nicht lehrt. Deshalb zur Wiederholung

Redlicherweise dürftest Du in diesem Zusammenhang nicht von einer "kirchlichen Garantie" sprechen, denn in keinem kirchlichen Dokument wird man so eine verquere Lehre finden (Laienbeichte legitim zur Vergebung der Sünden, aber Garantie dafür übernehmen wir nicht) wie Du Mecky sie hier oben behauptest.

Wenn Du ein diesbezügl. Dokument vorweisen kannst, oder auch wo das von Mecky behauptete

Gott kann Dir Sünden vergeben

durch Deine Reue und Buße allein

durch Dein Gebet

durch die Laienbeichte

durch die sakramentale Beichte.

bestätigt wird, dann erst gehe ich in den Wald und bekenne, bereue, bete und glaube, daß Gott mir vergeben hat. Ja, die Kirche ist meine Lehrerin, der vertraue ich!

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dann erst gehe ich in den Wald und bekenne, bereue, bete und glaube, daß Gott mir vergeben hat. Ja, die Kirche ist meine Lehrerin, der vertraue ich!

Du hast es immer noch nicht verstanden!

du darfst in den Wald gehen, bekennen, bereuen und beten und hoffen daß dir Gott vergibt!

Wenn du dir aber ganz sicher sein willst, dann geh zur sakramentalen Beichte.

Mecky hat doch extra geschrieben und ich habe es wieder holt, daß so eine Laienbeichte kein Ersatz für eine sakramentale Beichte ist!

 

Ich hab manchmal den Eindruck, du siehst beim ersten Überfliegen eines Postings etwas, was dir "zwider" ist, und hast dann gar kein Interesse mehr nochmal genau nachzulesen und darüber nachzudenken!

 

Niemand hat hier das behauptet was du unterstellst!

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Mecky hat doch extra geschrieben und ich habe es wieder holt, daß so eine Laienbeichte kein Ersatz für eine sakramentale Beichte ist!

:lol:

 

Versuchst Du mich zu verwirren?

 

Nochmal zur Erinnerung, Zitat aus wikipedia:

Sie ersetzt nicht die sakramentale Beichte und führt nicht zu einer Vergebung der Sünden.
(dem ich übrigens zustimme!)

und gerade das hat Mecky als Unfug bezeichnet. Und noch folgendes

Sie ist zu ebenso wenig oder viel gut, wie die sakramentale Beichte: Die Vergebung der Sünden.

 

:)

bearbeitet von Accreda
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Franciscus non papa

der satz in wiki ist auch tatsächlich falsch. und das ist dir hier nun auch schon oft genug erklärt worden. wiki ist nicht das kompendium der christlichen und schon gar nicht der katholischen lehre....

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Die ersten 5 Jahrhunderte des Christentums gab es kaum die Praxis der Ohrenbeichte und keine Absolution, so wie wir sie heute kennen. Wahrscheinlich gab es dies sogar überhaupt nicht (die Zeugnisse dafür und deren Interpretation entspringen wahrscheinlich eher dem Willen späterer Schreiber als der Realität der ersten Jahrhunderte)

 

Usus war zu Beginn des Christentums, dass man ein einziges Mal die Sünden erlassen bekam: In der Taufe.

 

Erst langsam bildete sich eine Bußdisziplin als eine einmalige Gelegenheit für gefallene Christen heraus. Diese betraf allerdings nicht alltägliche Sünden, oft nicht einmal alle (heute aufgezählten) Todsünden, sondern den Glaubensabfall (Christenverfolgungszeit). Die Diskussionen darüber ob es über die Taufe hinaus noch eine Bußmöglichkeit geben kann, waren hart umkämpft.

 

Erst ab dem 6. Jahrhundert importieren Mönche (und zwar keineswegs nur Patres, also Priestermönche) die Ohrenbeichte in den fränkischen Raum.

 

Erst ab dem 9. Jahrhundert(!) wurde die Beichte zu einer offiziellen Institution.

 

Erst im 13. Jahrhundert wird die Beichte Pflicht.

 

Sollte jemand glauben, dass Gott erst ab dem 6., 9. oder 13. Jahrhundert vergebungswillig ist? Das ist doch Unfug.

bearbeitet von Mecky
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Sie ersetzt nicht die sakramentale Beichte und führt nicht zu einer Vergebung der Sünden.
(dem ich übrigens zustimme!)

und gerade das hat Mecky als Unfug bezeichnet.

Mit Unfug meinte ich lediglich den zweiten Halbsatz. Den ersten hatte ich schon bestätigt (nicht als Unfug).

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Wenn Du ein diesbezügl. Dokument vorweisen kannst, oder auch wo das von Mecky behauptete
Gott kann Dir Sünden vergeben

durch Deine Reue und Buße allein

durch Dein Gebet

durch die Laienbeichte

durch die sakramentale Beichte.

bestätigt wird, dann erst gehe ich in den Wald und bekenne, bereue, bete und glaube, daß Gott mir vergeben hat. Ja, die Kirche ist meine Lehrerin, der vertraue ich!

 

Bezüglich der vielen Formen der Sündenvergebung zur Lektüre empfohlen: der "Denzinger/Hünermann", unter anderem folgende Nummern:

 

Konzil von Trient: Über das Bußsakrament: DH 1680 ("... so können sie [die verzeihlichen Sünden] dennoch ohne Schuld verschwiegen werden und durch viele andere Heilmittel gesühnt werden..."), DH 1677 (vollkommenen Reue versöhnt den Menschen mit Gott)

 

Konzil von Trient: Über das Sakrament der Eucharistie: DH 1638 ("... dieses Sakrament genossen werde ... durch das wir von der täglichen Schuld befreit und vor Todsünden bewahrt werden sollen.")

 

Konzil von Trient: Über das Sakrament der Letzten Ölung: DH 1696 (Gehalt und Wirkung: "Der Gehalt nämlich ist diese Gnade des Heiligen Geistes, dessen Salbung die Vergehen - falls noch welche zu sühnen sind - und Überreste der Sünde hinwegnimmt...")

 

s. auch: DH 620, DH 1260, DH 1717, DH 3375

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Accreda kann's vielleicht nicht lesen, weil sie im Wald steht und bereut. :lol:

 

Danke, liebe Gouvernante, für die fleißige Sucharbeit.

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Liebe Verena,

 

ich kann Dir´s nicht ersparen:

 

ist das hier eine gültige Beichte/Absolution?

 

(Die "Maus im Abendmahlsbecher" bitte ich erst mal außen vor zu lassen!)

 

Gruß

bearbeitet von lh17
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Bezüglich der vielen Formen der Sündenvergebung zur Lektüre empfohlen: der "Denzinger/Hünermann", unter anderem folgende Nummern:

 

Konzil von Trient: Über das Bußsakrament: DH 1680 ("... so können sie [die verzeihlichen Sünden] dennoch ohne Schuld verschwiegen werden und durch viele andere Heilmittel gesühnt werden..."), DH 1677 (vollkommenen Reue versöhnt den Menschen mit Gott)

 

Konzil von Trient: Über das Sakrament der Eucharistie: DH 1638 ("... dieses Sakrament genossen werde ... durch das wir von der täglichen Schuld befreit und vor Todsünden bewahrt werden sollen.")

 

Konzil von Trient: Über das Sakrament der Letzten Ölung: DH 1696 (Gehalt und Wirkung: "Der Gehalt nämlich ist diese Gnade des Heiligen Geistes, dessen Salbung die Vergehen - falls noch welche zu sühnen sind - und Überreste der Sünde hinwegnimmt...")

 

s. auch: DH 620, DH 1260, DH 1717, DH 3375

Liebe Gouvernante!

 

Thema war die Beichte allgemein, wo Mecky hier irreführend behauptet, es gäbe unterschiedliche, ebenso legitime Wege (durch Deine Reue und Buße allein, durch Dein Gebet, durch die Laienbeichte, durch die sakramentale Beichte) die Sündenvergebung zu erlangen, jedoch nur bei der sakramentalen Beichte haben wir die Garantie dafür, daß Gott sie auch tatsächlich gewährt. Hier muß ich in aller Klarheit sagen, darauf würde ich keinen Pfifferling geben! Derart Unverbindliches und somit Nichtssagendes ist in keiner kirchlichen Lehraussage zu finden!

 

Es gibt nur einen Weg wo wir in der Regel die Sündenvergebung erlangen können und das ist die Hl. Beichte, die der Heiland selbst für unser Heil eingesetzt hat.

 

Es ist höchst vermessen, jetzt herzugehen und zu sagen, lieber Gott, die Beichte, die Du eingesetzt hast, ist gut, aber sieh doch, ich bekenne, ich bereue, ich habe den guten Vorsatz, Du bist so gut, also vergibst Du mir auch so. Darauf vertraue ich.

Das ist meines Erachtens nach Vermessenheit, wie es im Buche steht!

 

(Eucharistie, Krankensalbung ersetzen aber nicht das Sakrament der Busse, sonst wäre es ja mit der Sonntagspflicht und der letzten Ölung abgetan, so ist es aber nicht)

 

Herzliche Grüße

Verena (in Liebe und Verbundenheit zur Wahrheit)

bearbeitet von Accreda
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Liebe Verena,

 

ich kann Dir´s nicht ersparen:

 

ist das hier eine gültige Beichte/Absolution?

 

(Die "Maus im Abendmahlsbecher" bitte ich erst mal außen vor zu lassen!)

 

Gruß

Hallo Ludwig!

Das weiß ich nicht.

Gruß Verena

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Liebe Verena,

 

ich kann Dir´s nicht ersparen:

 

ist das hier eine gültige Beichte/Absolution?

 

(Die "Maus im Abendmahlsbecher" bitte ich erst mal außen vor zu lassen!)

 

Gruß

 

Das weiß ich nicht.

Thema war die Beichte allgemein, wo Mecky hier irreführend behauptet, es gäbe unterschiedliche, ebenso legitime Wege (durch Deine Reue und Buße allein, durch Dein Gebet, durch die Laienbeichte, durch die sakramentale Beichte) die Sündenvergebung zu erlangen, jedoch nur bei der sakramentalen Beichte haben wir die Garantie dafür, daß Gott sie auch tatsächlich gewährt. Hier muß ich in aller Klarheit sagen, darauf würde ich keinen Pfifferling geben!

... Pfifferlinge - Reherl sind eine Delikatesse und nicht gerade billig zu haben, wenn man im Wald keine findet und sie deswegen kaufen muß!

 

Verena,

 

ich gebe zu, die Beichte, wie sie Luther in seinem kleinen Kathechismus beschreibt, gefällt mir sehr gut. Nicht zu verleugnen ist Luthers kath. Wurzel. Das einzige, was fehlt, ist die kath. Priesterweihe. Ist diese Form von Beichte dennoch gültig (gültige Absolution)?

 

Ich frage mal unkonventionell weiter - wäre es schön, ja wünschenswert, wenn eine solche Beichte ebenfalls Gültigkeit besäße?

 

(erst dann nämlich, wenn ich diese Einstellung habe, werde ich vielleicht weiterfragen, - suchen, ob es möglicherweise theologische oder biblische Begründungen hierfür gibt)

bearbeitet von lh17
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Thema war die Beichte allgemein, wo Mecky hier irreführend behauptet, es gäbe unterschiedliche, ebenso legitime Wege (durch Deine Reue und Buße allein, durch Dein Gebet, durch die Laienbeichte, durch die sakramentale Beichte) die Sündenvergebung zu erlangen, jedoch nur bei der sakramentalen Beichte haben wir die Garantie dafür, daß Gott sie auch tatsächlich gewährt. Hier muß ich in aller Klarheit sagen, darauf würde ich keinen Pfifferling geben! Derart Unverbindliches und somit Nichtssagendes ist in keiner kirchlichen Lehraussage zu finden!

 

Es gibt nur einen Weg wo wir in der Regel die Sündenvergebung erlangen können und das ist die Hl. Beichte, die der Heiland selbst für unser Heil eingesetzt hat.

 

Es ist höchst vermessen, jetzt herzugehen und zu sagen, lieber Gott, die Beichte, die Du eingesetzt hast, ist gut, aber sieh doch, ich bekenne, ich bereue, ich habe den guten Vorsatz, Du bist so gut, also vergibst Du mir auch so. Darauf vertraue ich.

Das ist meines Erachtens nach Vermessenheit, wie es im Buche steht!

 

(Eucharistie, Krankensalbung ersetzen aber nicht das Sakrament der Busse, sonst wäre es ja mit der Sonntagspflicht und der letzten Ölung abgetan, so ist es aber nicht)

Du hast weder verstanden, was die Kirche sagt, noch das, was ich geschrieben habe.

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Aber ich hoffe, dass JEDER Poster versteht, was ich jetzt in Mod-Funktion sage:

 

Wenn hier jemand einen anderen Poster bezichtigt Irrlehren zu verbreiten oder nicht mehr auf dem Boden der katholischen Kirche zu stehen oder weitere Vorwürfe kundtut, die hier schon mehrfach in dieser Richtung gemacht wurden, dann behalte ich mir als Mod vor, diese Aussagen ersatzlos zu streichen!

 

Das sind Angriffe gegenüber der Person des anderen Posters und das werde ich in Zukunft strenger unterbinden!

 

Es sei betont: Es geht hier um persönliche Vorwürfe!

 

Wer lesen kann, der lese!

 

Hiermit ist angekündigt, dass Poster, die vorhaben über die Katholizität der Aussagen anderer zu urteilen, damit rechnen müssen, einen editierten Beitrag vorzufinden!!!!!

 

:lol:

bearbeitet von Wattoo
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Hallo :lol:

 

Seid wann wird die Beichte eigentlich in den Kirchen praktiziert? Kannte die Urkirche diese Form schon?

 

Ich suche dazu Material (vor allem Kirchengeschichte und Beichte) bin aber noch auf nichts gestossen.

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Also wenn ich hier die Beiträge lese, so stelle ich fest, dass bisher keiner nach der

 

Vollmacht

 

gefragt hat, die man braucht, um in Gottes Namen Sünden zu vergeben.

 

Ich kann ganz klar sagen, dass ich diese Vollmacht nicht habe. Ok, ich kann dem X verzeihen, dass er mir auf die Füsse getreten ist – aber dem X zu verzeihen weil das beim Y tat, diese Vollmacht hat mir keiner gegeben.

 

Und es muss doch klar sein: Ohne Vollmacht keine Vergebung der Sünden.

 

Frage also an alle: Wer von Euch hat die Vollmacht anderen die Sünden zu vergeben und wer gab Euch diese??

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Frage also an alle: Wer von Euch hat die Vollmacht anderen die Sünden zu vergeben und wer gab Euch diese??

Joh 20,20-23 (HfA): Dann zeigte er ihnen die Wunden in seinen Händen und an seiner Seite. Als die Jünger ihren Herrn sahen, freuten sie sich sehr. 21 Und Jesus sagte noch einmal: «Friede sei mit euch! Wie mich der Vater in diese Welt gesandt hat, so sende ich euch in die Welt!» 22 Dann hauchte er sie an und sprach: «Empfangt den Heiligen Geist! 23 Wem ihr die Sünde erlaßt, dem ist sie erlassen. Und wem ihr die Schuld nicht vergebt, der bleibt schuldig.»

 

Hier erfahren wir warum Jesus Christus seinen Jüngern den Geist gab. Jesus spricht zu den Jüngern als Gruppe. Obwohl der Mensch keine Macht hat, Sünden zu vergeben, kann er doch aufgrund dessen, was Gott in Christus getan hat, die Vergebung zusprechen.

 

Er kann dies, sofern der Heilige Geist in ihm wirkt und ihn zum Boten Jesu Christi macht.

 

Wer die Vergebung nicht annimmt, der bleibt in seiner Sünde.

 

Da der Vers 23 dem Hinweis auf die Gabe des Geistes folgt, und die Worte nicht auf die Apostel beschränkt sind, ist die hier gegebene Vollmacht eine allgemeine und nicht auf Christen in bestimmten Ämtern (Priester, Pastoren usw.) beschränkt.

 

Von daher Erich, hast auch DU diese Vollmacht - sofern Du im Geiste Gottes wandelst.

 

 

gby

 

Bernd

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