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Ehe zwischen Katholik und Atheist


Kirisiyana

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Katholische Frau / atheistischer Mann oder atheistische Frau / katholischer Mann, das ist ja egal:

 

Können solche Paare sich vor einem katholischen Priester das Ja-Wort geben?

bearbeitet von Kirisiyana
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Franciscus non papa

ja - können sie

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Katholische Frau / atheistischer Mann oder atheistische Frau / katholischer Mann, das ist ja egal:

 

Können solche Paare sich vor einem katolischen Priester das Ja-Wort geben?

Jep.

 

Aber das Thema hatten wir doch erst vor kurzem *grübel*

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Keine Bedingungen oder so? Der Atheist kann sich also frei bekennen?

 

Sicher verlangt die Kirche, dass die Kinder katholisch erzogen werden?

 

Aber das Thema hatten wir doch erst vor kurzem *grübel*

 

Oh sorry, gib mir einfach einen Link.

bearbeitet von Kirisiyana
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Franciscus non papa
Keine Bedingungen oder so? Der Atheist kann sich also frei bekennen?

 

Sicher verlangt die Kirche, dass die Kinder katholisch erzogen werden?

 

Aber das Thema hatten wir doch erst vor kurzem *grübel*

 

Oh sorry, gib mir einfach einen Link.

das verlangt die kirche vom katholischen partner immer, allerdings mit der einschränkung, dass es eben so gut geht, wie es in seinen kräften steht...

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Das ist zwar ein weitaus verzwickterer Fall, so dass man kaum mitkommt, aber danke für den Link.

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Wir können's ja nochmal komplett zusammenfassen:

 

Ehen sind grundsätzlich verboten zwischen Blutsverwandten mit mind. einem gemeinsamen Urgroßelternteil und wenn ER die Priesterweihe empfangen hat oder wenn einer von beiden bereits nach katholischer Definition gültig verheiratet ist oder wenn einer von beiden ein Ordensgelübde abgelegt hat, oder einer von beiden einen evtl. schon vorhandenen Partner umbringt um die neue Ehe einzugehen.

 

Von Cousins und weiter kann päpstlich dispensiert werden, Geschwister, Eltern, Großeltern niemals.

 

Weihe kann päpstlich dispensiert werden.

 

Er muss älter als 16, sie als 14 sein (außer die BK beschließt ein höheres).

 

Dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf verhindert ein gültiges Zustandkommen der Ehe.

 

Generell ist auch die Ehe eines Ungetauften mit einem Katholiken ungültig.

 

ABER es gilt analog der bekenntnisverschiedenen Ehe:

Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten.

 

Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;

 

2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;

 

3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.

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Vielen Dank, das war jetzt deutlich :lol:

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Vielen Dank, das war jetzt deutlich :lol:

Achso: wichtig ist auch, daß sich der ath. Partner bereiterklärt, das religiöse Leben des katholischen Partners zu achten und sich dem nicht in den Weg zu stellen - ein Punkt, der meiner Frau zeitweise etwas zu schaffen macht (wobei meine Frau keine echte Atheistin ist - sie ist nur einfach nicht getauft).

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Das ist die Theorie. Hier kommt so was häufiger vor, da wird offenbar geheiratet und einfach abgewartet, daß der andere Partner schon eines Tages katholisch wird.

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Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten.

Liebe Experten: Mir ist heute so nach Haarespalten zumute.

 

Was ist, wenn der andere Partner:

  • Gar nicht getauft ist.
  • Zwar getauft ist, aber nicht einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft angehoert.
  • Ein Speziellfall von "nicht getauft" ist: einer Religion angehoert, die aus Prinzip keine Christliche Taufe ausfuehrt (Jude oder Muslim zum Beispiel).

Was sagt das Kirchenrecht dann? Ich wuerde mal annehmen, dass die Antwort im Endeffekt genauso wie hier beschrieben ausfaellt.

 

Wie schon gesagt, es ist reine Neugier und Freude am Kuemmel laengs schneiden.

 

Gruesse,

Ralph

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Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten.

Liebe Experten: Mir ist heute so nach Haarespalten zumute.

 

Was ist, wenn der andere Partner:

  • Gar nicht getauft ist.
  • Zwar getauft ist, aber nicht einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft angehoert.
  • Ein Speziellfall von "nicht getauft" ist: einer Religion angehoert, die aus Prinzip keine Christliche Taufe ausfuehrt (Jude oder Muslim zum Beispiel).

Was sagt das Kirchenrecht dann? Ich wuerde mal annehmen, dass die Antwort im Endeffekt genauso wie hier beschrieben ausfaellt.

 

Wie schon gesagt, es ist reine Neugier und Freude am Kuemmel laengs schneiden.

 

Gruesse,

Ralph

Punkt 2 gibt es nicht. Wer getauft ist gehört auch zu einer christlichen Gemeinschaft.

 

Aber das nur am Rande.

 

Für alle anderen Fälle gelten die obigen Bestimmungen.

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So wie der CIC (1983) Personen nennt, die innerhalb der kath. Kirche getauft wurden, sich aber durch einen Rechtsakt von ihr getrennt haben, kann es analog auch bei anderen Kirchen /christlichen Gemeinschaften sein. Oder? Also ist für mich Punkt 2 nicht unsinnig.

 

Es ist das die Sicht des Kirchenrechts und seiner Verpflichtungen. Der Dogmatiker sieht das anders, richtig.

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Soweit ich weiß, gibt es - angenommen, ich heirate eine Katholikin - neben der Bedingung, dass ich ihren Glauben achte (womit ich kein Problem hätte), noch eine weitere Bedingung:

 

Gemeinsame Kinder müssen zum katholischen Glauben erzogen werden.

 

Zumindest hat es mir ein Priester vor einiger Zeit so erklärt. Damit hätte ich schon eher ein Problem.

 

Allerdinsg bezweifle ich, dass erstens mich eine Katholikin heiraten würde, und zweitens, wenn sie es täte, dann hätte ich sicher auch einigen verderblichen (:lol:) Einfluss auf sie ... bei meiner Mutter war ich ja auch schon recht erfolgreich ... :) Nur mein Vater hat ohne meinen Einfluss beschlossen, Atheist zu werden. :)

 

Daher meine Anschlussfrage, meine Eltern betreffend:

 

Angenommen, zwei Katholiken heiraten (wie meine Eltern), und einer der Partner wird Apostat und wirkt auf seinen Partner ein - ist dann nach katholischem Verständnis die Ehe noch gültig? Kindererziehung spielt hier allerdings keine Rolle mehr ...

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Daher meine Anschlussfrage, meine Eltern betreffend:

 

Angenommen, zwei Katholiken heiraten (wie meine Eltern), und einer der Partner wird Apostat und wirkt auf seinen Partner ein - ist dann nach katholischem Verständnis die Ehe noch gültig? Kindererziehung spielt hier allerdings keine Rolle mehr ...

Ja, da die Ehe gültig geschlossen wurde.

 

Das Kirchenrecht unterscheidet zwischen Hindernissen vor Eingehen der Ehe und nachher - ähnlich wie im weltlichen Recht z.B. bei der Einbürgerung: Wenn z.B. ein Araber die deutsche Staatsbürgerschaft rechtskräftig erworben hat und ein Jahr später als führendes Al-Quaida-Mitglied enttarnt wird, kann die Staatsbürgerschaft nur entzogen werden, wenn er vor der Einbürgerung bereits Kontakte zu Al-Quaida hatte. Sollte er sie erst danach geknüpft und vor seiner Einbürgerung ein unbescholtenes Leben geführt haben, wird er nicht anders bestraft als ein gebürtiger Deutscher.

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Und was ist, wenn eine Katholikin einen Apostaten heiraten will, der sich erklärtermaßen von der Kirche abgewandt hat und der auch kein Hehl daraus macht, daß er die gemeinsamen Kinder von seiner Sicht auf den katholischen Glauben zu überzeugen versuchen wird? (Seine künftige Frau natürlich auch).

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Aus denen geht die Beantwortung meiner Frage nicht hervor.

Doch, das ist ein (katholisches) Ehehindernis.

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Und was ist, wenn eine Katholikin einen Apostaten heiraten will, der sich erklärtermaßen von der Kirche abgewandt hat und der auch kein Hehl daraus macht, daß er die gemeinsamen Kinder von seiner Sicht auf den katholischen Glauben zu überzeugen versuchen wird? (Seine künftige Frau natürlich auch).

Denen würde ich den Kirchenaustritt empfehlen.

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Dann ließ gefälligst genauer.

 

Vorallem 1125, 1.

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;

 

2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;

 

Ja, und? In meiner Fallkonstellation ist das beides möglich. Der katholische Partner erklärt sich bereit...., der andere Partner nimmt das zur Kenntnis und umgekehrt: Der apostatische Partner erklärt, daß er das alles achten wird, aber dem allem dennoch mit allen ihm zur Verfügung stehenden legitimen Mitteln gegenwirken wird. Ich sehe hier noch kein eindeutiges Ehehindernis.

bearbeitet von lissie
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Aus denen geht die Beantwortung meiner Frage nicht hervor.

Doch, das ist ein (katholisches) Ehehindernis.

Wenn es eines ist, dann ist es eines, bei dem man das "katholisch" nicht in Klammern, sondern in Fettschrift setzen muß, denn es ist normalerweise selbstverständlich kein Ehehindernis.

bearbeitet von lissie
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Ja, und? In meiner Fallkonstellation ist das beides möglich. Der katholische Partner erklärt sich bereit...., der andere Partner nimmt das zur Kenntnis und umgekehrt: Der apostatische Partner erklärt, daß er das alles achten wird, aber dem allem dennoch mit allen ihm zur Verfügung stehenden legitimen Mitteln gegenwirken wird. Ich sehe hier noch kein eindeutiges Ehehindernis.

Entweder er achtet es oder er wirkt dagegen.

 

Das eine versprechen und das andere tun/planen ist Betrug (womit die Ehe nicht zustandegekommen wäre).

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