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Kurioses was nirgendwo hinpasst


Flo77

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ich habe gestern leider erfahren, dass mein Auto (13 Jahre) keinen TÜV mehr bekommt.

 

Du Glücklicher. Mein Auto hatte neuen TÜV, neue Bremsscheiben, einen neues Lenkgelenk und war vollgetankt. Und auf der Autobahn ist vor anderthalb Wochen der Kühler explodiert und der Wagen war Schrott. :angry:

 

Du kannst wenigstens Deine Kiste leerfahren - ich musste den vollen Tank und die sinnlosen Arbeiten mitverschrotten.... Argl....

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Eröffnung des Media-Marktes in Berlin

 

Verletzte bei Eröffnung

 

Da kann man nur über die Geiz ist Geil-Mentalität den Kopf schütteln.

Geiz-ist-geil ist Saturn.

Mediamarkt ist "ich bin doch nicht blöd".

Was in diesem Fall zu glauben schwer fällt.

 

Werner

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Veröffentlichung des eigenen Passfotos im Internet verletzt das Urheberrecht des Photographen, sagt zumindest das Landgericht Köln

Hier langsam spinnt man gewaltig:

 

Die Richter stimmten einer Abmahnung mit einem Streitwert von 10.000 Euro zu

(gleiche Quelle).

Aber das ist konsequent. Mit dem neuen Copyrightgesetz sind wir nicht mehr Herr unseres geistigen Produktes, auch unser Bild gehört ja uns nicht mehr. Ob meine verstorbene Mutter auch Copyright auf meinen Körper erhebt und mich verklagt, weil ich mein DNA weiter verwendet habe? :angry: :ph34r:

bearbeitet von Jossi
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Hier ist eine etwas fundiertere, juristische Einschaetzung der ganzen Sache

 

http://www.dr-bahr.com/news_det_20070719001033.html

 

Dabei sind die Entscheidungsgründe juristisch vollkommen korrekt und entsprechen auch der jahrzehntelangen Rechtsprechung in diesem Bereich. Dieses Urteil ist kein Fehlurteil wie so manches im Online-Bereich. Die Kritik ist - aus rechtlicher Sicht - nicht mehr als ein bloßer Sturm im Wasserglas.
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Franciscus non papa
Hier ist eine etwas fundiertere, juristische Einschaetzung der ganzen Sache

 

http://www.dr-bahr.com/news_det_20070719001033.html

 

Dabei sind die Entscheidungsgründe juristisch vollkommen korrekt und entsprechen auch der jahrzehntelangen Rechtsprechung in diesem Bereich. Dieses Urteil ist kein Fehlurteil wie so manches im Online-Bereich. Die Kritik ist - aus rechtlicher Sicht - nicht mehr als ein bloßer Sturm im Wasserglas.

 

 

nun ja - ich stelle immer wieder fest, dass das urheberrecht mittlerweile völlig pervertiert ist. wer also imstande ist, den finger auf den auslöser einer kamera zu bewegen, hat ein hochwertiges rechtsgut.

 

wer aber wirklich - meinetwegen auch fotos hoher qualität - etwas produziert, wird durch das geltende recht meist gezwungen, seine arbeiten an einen verlag zu verkaufen, damit es dann auch gedruckt wird. den reibach machen nicht die urheber sondern die vermarkter.

 

juristen neigen - wie in diesem falle - einzig und allein innerjuristisch zu denken und solange das da passt, ist ihre welt in ordnung....

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Wieso, er schreibt doch, dass man ueber die Einordnung zwischen "schwachsinnig" und "voellig zutreffend" vortrefflich streiten und fuer beide Positionen gute Argumente vorbringen kann.

 

Ich wuerde eher sagen, dass ist wieder so ein Fall von Gesetz aus einer Zeit, als man noch nicht ans Internet gedacht hat.

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Hier ist eine etwas fundiertere, juristische Einschaetzung der ganzen Sache

 

http://www.dr-bahr.com/news_det_20070719001033.html

Die Praxis geht halt vom blödstmöglichen Menschen aus. Menschen, die noch nie ein Foto im Internet gesehen haben und daher auch nie auf die Idee kommen könnten, eine CD mit Fotos drauf wäre zu was anderem gut, als ein Mobile daraus zu bauen.

 

Also, wie der Herr Anwalt sagt, schriftlich. In Zukunft werde ich jedem Fotografen dieses Schriftstück (nach einer kleinen Überarbeitung) zur Unterschrift vorlegen:

 

Herr/Frau [...], im folgenden blödstmöglicher Fotograf genannt, überträgt jegliches Verwertungsrecht seiner Fotoerzeugnisse an den Käufer, Herr/Frau [...], im folgenden Naivling, der glaubt, das Recht hätte was mit gesundem Menschenverstand zu tun und wäre nicht dazu da, Juristen die Taschen zu füllen, genannt. [...]

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Ein kleiner Trost bleibt: die Photos für den biometrischen Pass sind so scheußlich, dass ich meine Rechte an den Photographen sehr gern abtrete. Online werde ich sie niemals benutzen :angry:

bearbeitet von Jossi
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Hier ist eine etwas fundiertere, juristische Einschaetzung der ganzen Sache

 

http://www.dr-bahr.com/news_det_20070719001033.html

Die Praxis geht halt vom blödstmöglichen Menschen aus. Menschen, die noch nie ein Foto im Internet gesehen haben und daher auch nie auf die Idee kommen könnten, eine CD mit Fotos drauf wäre zu was anderem gut, als ein Mobile daraus zu bauen.

 

Also, wie der Herr Anwalt sagt, schriftlich. In Zukunft werde ich jedem Fotografen dieses Schriftstück (nach einer kleinen Überarbeitung) zur Unterschrift vorlegen:

 

Herr/Frau [...], im folgenden blödstmöglicher Fotograf genannt, überträgt jegliches Verwertungsrecht seiner Fotoerzeugnisse an den Käufer, Herr/Frau [...], im folgenden Naivling, der glaubt, das Recht hätte was mit gesundem Menschenverstand zu tun und wäre nicht dazu da, Juristen die Taschen zu füllen, genannt. [...]

 

Das unterschreibt auch jeder Profi-Fotograf, aber das kostet regelmäßig extra. Grüße, KAM

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Herr/Frau [...], im folgenden blödstmöglicher Fotograf genannt, überträgt jegliches Verwertungsrecht seiner Fotoerzeugnisse an den Käufer, Herr/Frau [...], im folgenden Naivling, der glaubt, das Recht hätte was mit gesundem Menschenverstand zu tun und wäre nicht dazu da, Juristen die Taschen zu füllen, genannt. [...]

 

Das unterschreibt auch jeder Profi-Fotograf, aber das kostet regelmäßig extra. Grüße, KAM

Das entscheidet dann mittelfristig der Markt, ob und wieviel das extra kostet. Eigentlich müßten Fotografen doch heutzutage froh über jeden Knipsauftrag sein, wo doch keine Sau mehr Filme kauft. Wahrscheinlich deshalb solche juristischen Auswüchse, die Kohle kommt nicht mehr so rein.

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Genau das geht ja gerade nicht.

Wieso nicht?

 

Hast Du den Artikel eigentlich gelesen? Er schreibt ja gerade, dass eine pauschale Abtretung keinen Bestand hat, sondern dass die einzelnen Verwendungszwecke aufgefuehrt werden muessen.

 

Auch wenn dies nicht selten zu Schrei- und Schreibkrämpfen bei den beteiligten Rechtsanwälten führt: Im Urhebervertragsrecht ist es keine Seltenheit, dass die Bestimmungen über die Einräumung von Nutzungsrechten problemlos mehrere Seiten füllen, weil eben alles, wirklich alles genau bestimmt werden muss. Der Satz "Es werden sämtliche Nutzungsrechte übertragen" ist zwar häufig in Verträgen anzufinden, ist aber unwirksam.
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Es gibt diesen kleinen nebensatz:

"mit allen Rechten"

 

Bei beauftragten Werksarbeiten sollte vielleicht dieser Satz im Vertrag vorkommen.

 

 

gruss

peter

bearbeitet von pmn
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Nein, das stimmt nicht fuer diesen Fall.

 

Ein wichtiger Punkt in der gesamten Entscheidung ist die sogenannte Zweckübertragungslehre. Dieses Prinzip findet sich in § 31 Abs. 5 UrhG und ist einer der elementaren Eckpfeiler des deutschen Urheberrechts: Nur das an Rechten wird übertragen, was im Zweifel notwendig ist. Alles andere bleibt beim Urheber.
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ok. ich bin kein Rechtsratgeber.

 

Es geht eben nicht um die Zweck etc...

 

Es geht um eine Vertrag mit Übertragung "aller Rechte".

Könnte sinnvoll sein.

Das Copyrightrecht ist die Grundlage.

bearbeitet von pmn
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Vielleicht hast Du Zeit, den Artikel zu lesen. Dort steht, dass in diesem Falle darum geht, dass nur explizit eingeraeumte Nutzungsrechte tatsaechlich in Anspruch genommen werden koennen und ein "alle Rechte" diesen Zweck nicht erfuellt. Es soll den Rechtsinhaber vor Benachteiligung schuetzen.

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Um diese Klippe der "explizit eingeraeumte Nutzungsrechte" zu umschiffen,

ist dieser Satz "mit allen Rechten" ja so sinnvoll.

 

 

Diesen Tip gab mir ein Grafikdesigner mit 40 Jahren Berufserfahrung,

aber auch er kann sich irren.

 

gruss

peter

bearbeitet von pmn
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Es soll den Rechtsinhaber vor Benachteiligung schuetzen.

...und ist deshalb sittenwidrig. Der Passus "mit allen Rechten" ist deshalb gerade kein Vehikel, um die Klippen der explizit eingeräumten Nutzungsrechte zu umschiffen.

 

Das kann man eher, indem man eben diese explizit eingeräumten Nutzungsrechte möglichst weit fasst.

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Das kann man eher, indem man eben diese explizit eingeräumten Nutzungsrechte möglichst weit fasst.
Z. B. mit "Der Auftraggeber/Käufer erwirbt mit den oben gbezeichneten Bildern das Recht, die erhaltenen Bilder in digitaler und maschineller Form zu speichern, vervielfältigen und zum privaten Gebrauch in digitalen oder Printmedien zu veröffentlichen."?

 

(Wobei ich jetzt nicht weiß, ob eine Bewerbung noch unter "privater Gebrauch" läuft.)

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