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Bedeutung einer päpstlichen Enzyklika


Pelagius

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Über die Bedeutung und die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Gläubigen zu päpstlichen Enzykliken bin ich mir nicht im klaren.

 

Da mW. in einer Enzyklika keine endgültige Lehre verkündet wird, könnte es sich handeln um eine Stellungnahme des Papstes zu aktuellen Fragen. Dies würde die Möglichkeit beinhalten, dass in einer Enzyklika geäußerte Lehraussagen unter Umständen modifiziert bzw. zurückgenommen werden können.

 

Natürlich taucht dabei auch die Frage auf, welchen Stellenwert Enzykliken aus der Vergangenheit haben.

 

Grüße von Pelagius.

bearbeitet von Pelagius
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Über die Bedeutung und die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Gläubigen zu päpstlichen Enzykliken bin ich mir nicht im klaren.

 

Da mW. in einer Enzyklika keine endgültige Lehre verkündet wird, könnte es sich handeln um eine Stellungnahme des Papstes zu aktuellen Fragen. Dies würde die Möglichkeit beinhalten, dass in einer Enzyklika geäußerte Lehraussagen unter Umständen modifiziert bzw. zurückgenommen werden können.

 

Natürlich taucht dabei auch die Frage auf, welchen Stellenwert Enzykliken aus der Vergangenheit haben.

 

Grüße von Pelagius.

 

 

Das sagt Wiki:

 

Enzykliken können grundsätzlichen Themen der Glaubensverkündigung gewidmet sein oder auch besondere pastorale Akzente aufweisen. Sie sind dann typischerweise nur als disziplinäre, nicht als unfehlbare Lehrautorität zu verstehen. Daraus ergibt sich, dass sie dem Wandel der Dinge folgen, dieses zeigt sich deutlich an den Sozialenzykliken der Päpste.
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Über die Bedeutung und die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Gläubigen zu päpstlichen Enzykliken bin ich mir nicht im klaren.

 

Da mW. in einer Enzyklika keine endgültige Lehre verkündet wird, könnte es sich handeln um eine Stellungnahme des Papstes zu aktuellen Fragen. Dies würde die Möglichkeit beinhalten, dass in einer Enzyklika geäußerte Lehraussagen unter Umständen modifiziert bzw. zurückgenommen werden können.

 

Natürlich taucht dabei auch die Frage auf, welchen Stellenwert Enzykliken aus der Vergangenheit haben.

 

Grüße von Pelagius.

 

Ich darf mich ausnahmsweise sebst zitieren:

Es gab dazu einen sehr interessanten Artikel in der FAZ vom 07.12.2005 unter dem Titel "Rom hat gesprochen die Debatte ist eröffnet". Der Autor Ernst-Wolfgang Böckenförde lehrte an den Universitäten Heidelberg, Bielefeld und Freiburg. Er war von 1983-1996 Bundesverfassungsrichter.

Die katholisch-theologische Fakultät von Tübingen verlieh ihm im vergangenen Juni die Ehrendoktorwürde. Böckenförde habe sich als Staatstheoretiker um das konstruktive Verhältnis von Staat und Kirche und als „Vertreter eines weltoffenen Christentums“ um die Religionsfreiheit im Kontext der politischen Freiheit bemüht.

Der Artikel ist im Netz im Archiv der FAZ um €0,85 abrufbar:http://fazarchiv.faz.net/webcgi?WID=09233-6240126-10309_1

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Ramhol hat im Grund schon das Wichtigste gesagt: Eine Enzyklika kann ergänzt und widerrufen werden. Solange das nicht passiert, ist ihr Inhalt aber verbindlich. Bei älteren Enzykliken wäre daher im Zweifelsfall zu prüfen, ob es neuere päpstliche Lehrschreiben gibt, die sich anders äußern. Da allerdings sehr selten ein Papst einem früheren Papst direkt widerspricht, kann man meist darüber diskutieren.

Nb.: Die anerkannteste Zusammenfassung allgemein verbindlicher Lehrsätze ist der Denzinger-(Schönmetzer-) Hünermann, Enchyridion Symbolorum, lateinisch und deutsch. (ist aber eine reine Quellensammlung und entsprechend schwer zu lesen)

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Ich bedanke mich für die Antworten auf meine Anfrage. Besonders gefreut habe ich mich über Wolfgangs Hinweis auf den Artikel in der FAZ, ich kannte ihn nicht, da ich nicht zum Leserkreis gehöre.

 

Natürlich stand im Hintergrund meines Postings die Frage, inwieweit der Anspruch auf päpstliche Unfehlbarkeit und die Lehraussage einer päpstlichen Enzyklika miteinander verknüpft sind. Vermutlich ist dies (noch) nicht völlig geklärt. Ich erinnere mich an einen Disput in den Jahren 1998/1999 zwischen Ladislas Örsy, SJ und Joseph Ratzinger in der Jesuitenzeitschrift »Stimmen der Zeit«, das die Autorität kirchlicher Dokumente zum Thema hatte. Damals handelte es sich um die Enzyklika »Ad tuam fidem«. Das Streitgespräch wurde übrigens von Ratzinger autoritär beendet. Googeln lassen sich die Beiträge mW. nicht.

 

Aus meiner Sicht sind seit der Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas eine Reihe Enzykliken erschienen, die - aus der zeitlichen Distanz betrachtet - nicht so recht geglückt erscheinen, vermutlich wäre es besser gewesen, darauf zu verzichten. Wenn zB. bei Denzinger Texte beiseite geräumt werden, spricht das für meine Auffassung.

 

Grüße von Pelagius.

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Nach meiner Auffassung soll diese Enzyklika die Glieder der Kirche verbinden und unter dem Oberbegriff Liebe vereinen. Doch wie so schön gesagt, entkommen wir so der Dualität nicht, wenn ich in Liebe verbinde, kann auch Hass auftreten, der trennt. So sind Absichtserklärungen zum Leid der Verkünder immer auch Stimuli die das Gegenteil hervorufen, Beispiele lassen sich hier im Forum auch finden.

Erst wenn mir bewusst wird, ich bin Hass und Liebe, und der Hass trennt mich von mir und den anderen, und ich sehe in meinem Hass meinen Lichtträger, dann kann das Licht ungehindert strahlen.

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Hier die wichtigsten Informationen zu den Enzykliken.

 

Es sind Rundschreiben (cf. Etymologie) des Papstes an alle Bischöfe oder an einen Teil der Bischöfe oder an die Bischöfe und die Gläubigen, gelegentlich auch an alle "Menschen guten Willens". Der Inhalt ist dogmatischer, moralischer, sozialer, wirtschaftspolitischer, disziplinarischer oder kirchenpolitischer Natur. Sie enthalten keine Rechtsnormen. Enzykliken sind ein Mittel der Ausübung des ordentlichen allgemeinen päpstlichen Lehramtes. Sie enthalten meist Lehren, die bereits vorher dogmatisch festgelegt worden sind. Deshalb verpflichten Enzykliken durchaus zum Gehorsam, wobei natürlich Abstufungen möglich sind (entsprechend dem Inhalt). Manchmal sprechen Enzykliken ein lehramtliches Urteil über bisher umstrittene Fragen. In diesem Fall sind sie der freien Erörterung der Theologen im Prinzip entzogen.

 

Quelle: LThK3

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Natürlich stand im Hintergrund meines Postings die Frage, inwieweit der Anspruch auf päpstliche Unfehlbarkeit und die Lehraussage einer päpstlichen Enzyklika miteinander verknüpft sind. Vermutlich ist dies (noch) nicht völlig geklärt. Ich erinnere mich an einen Disput in den Jahren 1998/1999 zwischen Ladislas Örsy, SJ und Joseph Ratzinger in der Jesuitenzeitschrift »Stimmen der Zeit«, das die Autorität kirchlicher Dokumente zum Thema hatte. Damals handelte es sich um die Enzyklika »Ad tuam fidem«. Das Streitgespräch wurde übrigens von Ratzinger autoritär beendet.

Die Enzyklika heisst "Ad tuendam fidem". Daraufhin gab es eine Änderung des CIC. Canon 750 wurde in 750 § 1 umgewandelt, neu hinzu kam 750 § 2. So ist die 5. Ausgabe des CIC/1983 in diesem Punkt anders als die 4. Ausgabe. Diese Regelung hat auch Eingang ins Ostkirchenrecht gefunden. Worum geht es? Um die Träger unfehlbarer Lehrentscheidungen. In einem Kommentar zu "Ad tuendam fidem" gibt Ratzinger (als Ratzinger, nicht als Vertreter der Glaubenskongregation) konkrete Beispiele, was als endgültig zu gelten hat.

 

Die erste Ebene, die den höchsten Grad der Zustimmung verlangt (göttlicher Gehorsam, Glaubensgehorsam), betrifft die Wahrheiten, die unmittelbar geoffenbart worden sind. Gegenstand ist das ausserordentliche Lehramt (ex cathedra) sowie das ordentliche allgemeine Lehramt - wovon die Enzyklika ein Mittel ist...

bearbeitet von rokmah
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Die Enzyklika heisst "Ad tuendam fidem". Daraufhin gab es eine Änderung des CIC. Canon 570 wurde in 570 § 1 umgewandelt, neu hinzu kam 570 § 2. So ist die 5. Ausgabe des CIC/1983 in diesem Punkt anders als die 4. Ausgabe. Diese Regelung hat auch Eingang ins Ostkirchenrecht gefunden. Worum geht es? Um die Träger unfehlbarer Lehrentscheidungen. In einem Kommentar zu "Ad tuendam fidem" gibt Ratzinger (als Ratzinger, nicht als Vertreter der Glaubenskongregation) konkrete Beispiele, was als endgültig zu gelten hat.

Sorry, dass der Schreibfehler passiert ist!

Das CIC besitze ich nicht. Im Internet fand ich folgenden Text:

Can. 570 — Wenn die mit dem Sitz einer Gemeinschaft oder einer Gruppe verbundene Kirche nicht Pfarrkirche ist, muß der Kaplan Rektor dieser Kirche sein, wenn nicht die Sorge für die Gemeinschaft oder die Kirche etwas anderes fordert.

 

Ist das ok?

 

Grüße von Pelagius.

bearbeitet von Pelagius
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Damit klar wird, was im CIC gesagt wird:

Can. 749 — § 1. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer er als oberster Hirt und Lehrer aller Gläubigen, dessen Aufgabe es ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend verkündet.

 

§ 2. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt auch das Bischofskollegium, wann immer die Bischöfe, auf einem Ökumenischen Konzil versammelt, ihr Lehramt ausüben, indem sie als Lehrer und Richter über Glaube und Sitte für die ganze Kirche eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend erklären; oder wann immer sie, über die Welt verstreut, unter Wahrung der Gemeinschaft untereinander und mit dem Nachfolger Petri, zusammen mit eben dem Papst in authentischer Lehre über Sachen des Glaubens oder der Sitte zu ein und demselben, als definitiv verpflichtenden Urteil gelangen.

 

§ 3. Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies offensichtlich feststeht.

 

Can. 750 - § 1. Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden.

 

§ 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.

 

Can. 751 — Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.

Grüße von Pelagius.

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Welche Enzyklika hat euch bisher am meisten beeindruckt?

Für mich kommt ein Posting zu diesem alten Thread unerwartet, trotzdem will ich antworten:

 

Lesenswert ist immer noch (für mich) das Rundschreiben »HUMANI GENERIS« aus dem Jahr 1950.

Ich fand diese Enzyklika auf der Homepage von http//stjosef.at/dokumente/humani_generis.htm

 

Grüße von Pelagius.

bearbeitet von Pelagius
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Welche Enzyklika hat euch bisher am meisten beeindruckt?

 

Divus in misericordia (die zweite Enzyklika -glaube ich- von Joh. Paul II.)

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