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Bestattung nach Suizid


OttoMops

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Zum wiederholten Mal bin ich mit der Aussage konfrontiert worden, daß nach katholischem Kirchenrecht bei einem Suizid eine Bestattung auf einem katholischen Friedhof nicht zulässig sei. Mir wird auch ein aktueller Fall (aus NRW) berichtet, in dem eine derartige Bestattung aus eben diesem Grund auf dem evangelischen Friedhof stattfinden mußte. In der Verwandtschaft habe ich nun leider einen Fall, bei dem die Frage aktuell werden könnte.

 

Im Rahmen der Recherche zu diesem Thema habe ich nicht viel mehr gefunden als die allgemeine Aussage, die Bestattung von Selbstmördern auf geweihtem Grund sei bereits 1823 legalisiert worden und seit 1832 sei die kirchliche Beisetzung erlaubt.

 

Kann mir jemand nähere Auskunft hierzu erteilen? Mich würde vor allem auch eine vernünftige Quellenangabe interessieren, anhand derer ich die Rechtslage sozusagen aus erster Hand überprüfen kann.

 

Vielen Dank vorab!

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Zum wiederholten Mal bin ich mit der Aussage konfrontiert worden, daß nach katholischem Kirchenrecht bei einem Suizid eine Bestattung auf einem katholischen Friedhof nicht zulässig sei. Mir wird auch ein aktueller Fall (aus NRW) berichtet, in dem eine derartige Bestattung aus eben diesem Grund auf dem evangelischen Friedhof stattfinden mußte. In der Verwandtschaft habe ich nun leider einen Fall, bei dem die Frage aktuell werden könnte.

 

Im Rahmen der Recherche zu diesem Thema habe ich nicht viel mehr gefunden als die allgemeine Aussage, die Bestattung von Selbstmördern auf geweihtem Grund sei bereits 1823 legalisiert worden und seit 1832 sei die kirchliche Beisetzung erlaubt.

 

Kann mir jemand nähere Auskunft hierzu erteilen? Mich würde vor allem auch eine vernünftige Quellenangabe interessieren, anhand derer ich die Rechtslage sozusagen aus erster Hand überprüfen kann.

 

Vielen Dank vorab!

Erstmal würde ich den zuständigen Priester oder, sollte der sich nicht befugt fühlen, das zuständige Ordinariat anfragen.

 

Lt. Kirchenrecht CIC ist Suizid kein Verweigerungsgrund.

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Hallo OttoMops,

 

Erst mal willkommen im Forum.

 

Ich bin kein Experte, empfehle aber als erstes den Blick in in CIC, Buch 4 Titel III "Kirchliches Begräbnis", Canones 1176 bis 1185 (link), davon insbesondere Can. 1184:

 

Can. 1184 — § 1. Das kirchliche Begräbnis ist zu verweigern, wenn sie nicht vor dem Tod irgendwelche Zeichen der Reue gegeben haben:

 

1° offenkundigen Apostaten, Häretikern und Schismatikern;

 

2° denjenigen, die sich aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung entschieden haben;

 

3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann.

 

§ 2. Wenn irgendein Zweifel auf kommt, ist der Ortsordinarius zu befragen, dessen Entscheidung befolgt werden muß.

 

Mit Ortsordinarius ist der zuständige Bischof gemeint. Das heißt insbesondere: Wenn sich der örtliche Pfarrer weigert, dann muss man zum Bischof, um es erlauben zu lassen. Wenn irgendwelche Leute im Ort motzen ("öffentliches Ärgernis") dann gehen die zum Bischof um es verbieten zu lassen.

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Das kathlische Kirchenrecht zeigt wie folgt auf:

 

 

 

GEWÄHRUNG UND VERWEIGERUNG DES KIRCHLICHEN BEGRÄBNISSES

 

Can. 1183 — § 1. Hinsichtlich des Begräbnisses sind die Katechumenen den Gläubigen gleichzustellen.

 

§ 2. Wenn Eltern vorhatten, ihre Kinder taufen zu lassen, diese aber vor der Taufe verstorben sind, kann der Ortsordinarius gestatten, daß sie ein kirchliches Begräbnis erhalten.

 

§ 3. Getauften, die einer nichtkatholischen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt werden, kann das kirchliche Begräbnis nach klugem Ermessen des Ortsordinarius gewährt werden, wenn nicht ihr gegenteiliger Wille feststeht, und unter der Voraussetzung, daß ein eigener Amtsträger nicht erreicht werden kann.

 

Can. 1184 — § 1. Das kirchliche Begräbnis ist zu verweigern, wenn sie nicht vor dem Tod irgendwelche Zeichen der Reue gegeben haben:

 

1° offenkundigen Apostaten, Häretikern und Schismatikern;

 

2° denjenigen, die sich aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung entschieden haben;

 

3° anderen öffentlichen Sündern, denen das kirchliche Begräbnis nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann.

 

§ 2. Wenn irgendein Zweifel auf kommt, ist der Ortsordinarius zu befragen, dessen Entscheidung befolgt werden muß.

 

Can. 1185 — Dem vom kirchlichen Begräbnis Ausgeschlossenen muß auch jegliche Begräbnismesse verweigert werden.

 

 

Ich vermute Punkt 3 ist der Grund warum in früheren Jahren "Selbstmördern" ein kirchliches Begräbnis verweigert wurde. Ausschlaggebend war wohl - kein öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen hervorzurufen. Denn der Freitod ist ja auch immer ein schwerwiegender Verstoss gegen das Sittengesetz und darin stark verbunden mit dem Gebot Gottes "Du sollst nicht töten".

 

In Zweifelsfällen bleibt es bei der Entscheidung des Ortsordinarius. Mir ist aber bisher kein einziger Fall bekannt, an dem ein durch Freitod verstorbener Christ die Begräbnisfeier verweigert wurde.

 

In die Öffentlichkeit rückte das Thema zuletzt bei der Begräbnisfeier der durch Freitod verstorbenen Ehefrau des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl. Auch hier fand ja eine Begräbnisfeier im Dom zu Speyer statt.

 

 

gby

 

bernd

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Bei uns ist vor einigen Jahren auch ein Selbstmörder auf dem kath. Friedhof mit kath. Messe beerdigt worden. Er war manisch depressiv und der Fall im Dorf bekannt. Unser damaliger Kaplan meinte, er überlasse das Urteil Gott, aber er selber würde keinem Menschen verweigern beerdigt zu werden. Ob er damit gegen eine Verordnung verstoßen hat, weiß ich nicht. Aber es war die größte Beerdigung, die unser Dorf je gesehen hat. Trotz seiner Krankheit war der Unternehmer in 2. Generation und Sportfan sehr beliebt.

bearbeitet von utah-r
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Vielleicht noch ein rechtsgeschichtlicher Hinweis. Tatsächlich kannte das alte Gesetzbuch der Katholischen Kirche aus dem Jahr 1917 eine Bestimmung, dass Selbstmörder, die sich mit freier Überlegung das Leben genommen haben, nicht kirchlich beerdigt werden dürfen (c. 1240 §1, n. 3 CIC/1917). Es spricht für sich, dass diese Bestimmung in das neue Recht nicht aufgenommen worden ist. Auch ältere Kommentare zum Kirchenrecht haben schon zu einer "milden Interpretation" geraten und auf psychische Notlagen für den Suizid verwiesen, die ein kirchliches Begräbnis rechtfertigen.

 

Grüße von Iudex

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Denn der Freitod ist ja auch immer ein schwerwiegender Verstoss gegen das Sittengesetz und darin stark verbunden mit dem Gebot Gottes "Du sollst nicht töten".

Was für ein Sittengesetz ? Bei Beck-Texte kann ich das gar nicht finden.

 

 

Das sittliche Gesetz

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Es widerspricht der christlichen Glaubenslehre, sich einaeschern zu lassen?

 

Wieso das denn?

 

D.h. Protestanten z.B. sind keine Christen? Die haben soweit ich weiss kein Problem damit.

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Es widerspricht der christlichen Glaubenslehre, sich einaeschern zu lassen?

 

Wieso das denn?

 

D.h. Protestanten z.B. sind keine Christen? Die haben soweit ich weiss kein Problem damit.

Es gab früher gewisse Sekten, bei denen die Einäscherung ein "endgültiger Tod" sein solte, will sagen, diese Leute lehnten die Auferstehung und ewiges Leben ab. Daher haben später auch gewisse atheistische Kreise stets die Feuerbestattung als Abgrenzung zu christlicher Lehre propagiert.
Bis zum Jahr 1964 war katholischen Christen nach kirchlichem Recht die Feuerbestattung untersagt. Das Verbot gründete weniger in dogmatischen Erwägungen als in einer Gegenreaktion gegen bestimmte Vereinigungen, in denen die Leichenverbrennung als Leugnung des Glaubens an die Auferstehung progagiert worden war. Heute ist die Feuerbestattung katholischen Christen erlaubt, wenn dadurch der christliche Glaube nicht ausdrücklich geleugnet werden soll.

bearbeitet von holzi
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hallo

 

Denn der Freitod ist ja auch immer ein schwerwiegender Verstoss gegen das Sittengesetz und darin stark verbunden mit dem Gebot Gottes "Du sollst nicht töten".

 

 

*Stirnrunzel*

Hast du mal darüber nachgedacht, wie so ein Satz in den Ohren von Hinterbliebenen eines Menschen wirken muss, derdurch Suizid aus dem Leben schied?

Übrigens wird weder der Begriff Freitod, noch der Begriff Selbstmord dem Geschehen gerecht. So "frei" gewählt, ist solcher Tod nämlich letztlich gar nicht, ebenso sehr wie solcher Tod auch kein Mord an sich selbst ist.

 

alles Liebe

 

Angelika

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hallo

 

Denn der Freitod ist ja auch immer ein schwerwiegender Verstoss gegen das Sittengesetz und darin stark verbunden mit dem Gebot Gottes "Du sollst nicht töten".

 

 

*Stirnrunzel*

Hast du mal darüber nachgedacht, wie so ein Satz in den Ohren von Hinterbliebenen eines Menschen wirken muss, derdurch Suizid aus dem Leben schied?

Übrigens wird weder der Begriff Freitod, noch der Begriff Selbstmord dem Geschehen gerecht. So "frei" gewählt, ist solcher Tod nämlich letztlich gar nicht, ebenso sehr wie solcher Tod auch kein Mord an sich selbst ist.

 

alles Liebe

 

Angelika

 

Bevor auch dein Beitrag gleich einer Löschung zum Opfer fällt, will ich schnell drauf antworten, weil wir hier zu 100 % übereinstimmen.

Die Verunglimpfung von Freitoten mit einem Sittengesetzt zu begründen, ist eine bodenlose Frechheit.

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Wieso sollte ich das löschen?

(Rhetorische Frage, keine Antwort erforderlich)

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hallo

 

Denn der Freitod ist ja auch immer ein schwerwiegender Verstoss gegen das Sittengesetz und darin stark verbunden mit dem Gebot Gottes "Du sollst nicht töten".

 

 

*Stirnrunzel*

Hast du mal darüber nachgedacht, wie so ein Satz in den Ohren von Hinterbliebenen eines Menschen wirken muss, derdurch Suizid aus dem Leben schied?

Übrigens wird weder der Begriff Freitod, noch der Begriff Selbstmord dem Geschehen gerecht. So "frei" gewählt, ist solcher Tod nämlich letztlich gar nicht, ebenso sehr wie solcher Tod auch kein Mord an sich selbst ist.

 

alles Liebe

 

Angelika

 

Bevor auch dein Beitrag gleich einer Löschung zum Opfer fällt, will ich schnell drauf antworten, weil wir hier zu 100 % übereinstimmen.

Die Verunglimpfung von Freitoten mit einem Sittengesetzt zu begründen, ist eine bodenlose Frechheit.

Es ist noch schlimmer:

Es ist eine Lieblosigkeit, wie sie genau mit dem Christentum nicht vereinbar ist.

 

Ich habe solches seit Jahrzehnten von keinem katholischen Priester und sei er auch der konservativsten Ausrichtung gewesen, mehr gehört. Es ist heute Allgemeingut, dass es sich beim Suizied um den tödlichen Ausgang einer schweren Krankheit handelt.

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Ich habe solches seit Jahrzehnten von keinem katholischen Priester und sei er auch der konservativsten Ausrichtung gewesen, mehr gehört. Es ist heute Allgemeingut, dass es sich beim Suizied um den tödlichen Ausgang einer schweren Krankheit handelt.

 

Gott sei Dank.

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Denn der Freitod ist ja auch immer ein schwerwiegender Verstoss gegen das Sittengesetz und darin stark verbunden mit dem Gebot Gottes "Du sollst nicht töten".

 

Komische Begründung. Die katholische Kirche hat doch oft auch große Mörder mit vollem Prunk beigesetzt, z.B. Katharina von Medici und Pizarro hat man wie Heilige in Kathedralen (St. Denis und Lima) bestattet.

 

Damit müßte man für die "kleinen Mörder" (die nur aus Verzweiflung oder psychischer Krnakheit sich selbst töteten), doch ein Gottesdienst und ein Plätzchen auf dem Friedhof übrighaben ?

Ich weiss, es ist eine zynische Begründung, aber: Katharina von Medici und Pizarro können ihre Taten ja noch bereut und gebeichtet haben, der Selbstmörder nicht.

 

Gott sei Dank denkt die Kirche heute ja nicht mehr so.

 

Werner

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Querschüsse bitte unterlassen, bevor ich böse werde.

Wer schießt hier quer?

 

Die ich meine wissen es schon. Du warst nicht gemeint. S.

bearbeitet von Sokrates
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Gott sei Dank denkt die Kirche heute ja nicht mehr so.

KKK, 2280-2283

 

 

Nun ja.

2283.

eben.

früher hiess es da: Keine Letzte Ölung --> Hölle.

 

Werner

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hallo

 

Denn der Freitod ist ja auch immer ein schwerwiegender Verstoss gegen das Sittengesetz und darin stark verbunden mit dem Gebot Gottes "Du sollst nicht töten".

 

 

*Stirnrunzel*

Hast du mal darüber nachgedacht, wie so ein Satz in den Ohren von Hinterbliebenen eines Menschen wirken muss, derdurch Suizid aus dem Leben schied?

Übrigens wird weder der Begriff Freitod, noch der Begriff Selbstmord dem Geschehen gerecht. So "frei" gewählt, ist solcher Tod nämlich letztlich gar nicht, ebenso sehr wie solcher Tod auch kein Mord an sich selbst ist.

Liebe Angelika,

 

das würde ich nicht so stehen lassen. Es gibt durchaus Menschen, die in Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte und ohne Not eine Selbsttötung vornehmen. Und das ist definitiv eine Sünde, da man sein Leben achtlos wegwirft.

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Franciscus non papa

hallo

 

Denn der Freitod ist ja auch immer ein schwerwiegender Verstoss gegen das Sittengesetz und darin stark verbunden mit dem Gebot Gottes "Du sollst nicht töten".

 

 

*Stirnrunzel*

Hast du mal darüber nachgedacht, wie so ein Satz in den Ohren von Hinterbliebenen eines Menschen wirken muss, derdurch Suizid aus dem Leben schied?

Übrigens wird weder der Begriff Freitod, noch der Begriff Selbstmord dem Geschehen gerecht. So "frei" gewählt, ist solcher Tod nämlich letztlich gar nicht, ebenso sehr wie solcher Tod auch kein Mord an sich selbst ist.

Liebe Angelika,

 

das würde ich nicht so stehen lassen. Es gibt durchaus Menschen, die in Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte und ohne Not eine Selbsttötung vornehmen. Und das ist definitiv eine Sünde, da man sein Leben achtlos wegwirft.

 

 

wenn es diesen menschen denn gibt, der wirklich aus völlig freiem willen, im vollbesitz... und ohne not, einfach so sich selbst tötet, dann mag er ein sünder sein. aber wer von uns will und kann das beurteilen?

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Gott sei Dank denkt die Kirche heute ja nicht mehr so.

KKK, 2280-2283

 

 

Nun ja.

2283.

eben.

früher hiess es da: Keine Letzte Ölung --> Hölle.

 

Werner

? Es sind so viele Leute ohne Krankensalbung gestorben - die sollen alle in der Hölle gelandet sein???

 

Um das ganze mal zusammenzufassen:

 

Ein kirchliches Begräbnis kann einem Suizidalen nicht verweigert werden.

 

Über den Verbleib des Toten in Himmel oder Hölle trifft die Kirche keine Aussage.

 

Selbsttötung ist objektiv ein Verstoß gegen das göttliche Recht, wobei ohne individuelle Prüfung keine Aussage über die Schuldfähigkeit des Einzelnen gemacht werden kann.

 

Ich bin jedenfalls dankbar, daß die Kirche die Selbsttötung als Sünde sieht, sonst säße ich heute vmtl. nicht hier.

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Gott sei Dank denkt die Kirche heute ja nicht mehr so.

KKK, 2280-2283

 

 

Nun ja.

2283.

eben.

früher hiess es da: Keine Letzte Ölung --> Hölle.

 

Werner

? Es sind so viele Leute ohne Krankensalbung gestorben - die sollen alle in der Hölle gelandet sein???

 

Um das ganze mal zusammenzufassen:

 

Ein kirchliches Begräbnis kann einem Suizidalen nicht verweigert werden.

 

Über den Verbleib des Toten in Himmel oder Hölle trifft die Kirche keine Aussage.

 

Selbsttötung ist objektiv ein Verstoß gegen das göttliche Recht, wobei ohne individuelle Prüfung keine Aussage über die Schuldfähigkeit des Einzelnen gemacht werden kann.

 

Ich bin jedenfalls dankbar, daß die Kirche die Selbsttötung als Sünde sieht, sonst säße ich heute vmtl. nicht hier.

och Kinners, wir reden doch hier von Suizid.

Da gibt es wohl kaum einen, der zwischen der Tat und dem Tod noch die letzte Ölung erhalten hat und beichten konnte.....

 

Werner

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