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Im Namen des Volkes...


Clown

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Muss ich mich jetzt wieder aufregen und darauf hinweisen, dass es mal wieder typisch sei, dass manche Leute ständig von der Schöpfung redeten, wenn es aber darum gehe, sie zu erhalten, seien es "minima", über die jeder x-beliebige "Importeur" nach Belieben verfügen könne?

 

Es geht um streng geschützte griechische Landschildkröten!!!! Und Du hast wieder nur Echsengulasch im Kopf!!!!

 

>>>indentischbeiß u. s.w. u.s.w.<<<

 

(Ich will ja nur mal ausprobieren, wie es ist, wenn man in einem Thread wegen off topics herausgeworfen wird).

 

Ach die werden gegessen? Ich dachte, die dienen zur Züchtung. Entschuldigung. Grüße, KAM

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"Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen!"

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/N...ageid,4289.html

 

Ob man hier einen anderen StA nach den Regeln der Richterablehnung analog verlangen kann?

 

Und alles nur wegen ein paar Schildkröten. Grüße, KAM

 

Zumal die StA ja in die vollen will, sonst hätten sie ihm ja keinen Pflichtverteidiger bestellt.

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"Dem angeschuldigten ArschIoch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen!"

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/N...ageid,4289.html

B) Das Ganze beruht auf einem Text, der mittels Spracherkennungssoftware geschrieben ist. Was, wenn der StA "Angeschuldigten" diktieren wollte und dafür - weil der Begriff ja permanent kommt - ein Kürzel hat, z.B. "ASch", das die Software dann so umgesetzt hat? *nichtganzernstgemeint*

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Ein bekannter Ex-Fußballspieler mit dem Stinkefinger wurde auch wegen eines Hörirrtums verurteilt. Er hat dem Polzibeamten doch nur einen schönen "Abend noch" gewünscht und der hat das als Rückwärtige Körperöffnung verstanden.

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Langsam erreichen die Verlag-Lobbyisten die Kriminalisierung von Autoren, Lehrern und Dozenten :ph34r:

Besser nicht mehr schreiben ...

 

HIER kann man weiter lesen

 

Ich versteh deinen Ärger. Das Urheberrecht steht mit dem Vordringen des Internets halt sehr unter Druck, damit auch die Verlage für wissenschaftliche Literatur. Das Verschwinden dieser Branche kann mit solchen Maßnahmen freilich nur aufgehalten werden. Nur, wie sich das dann auswirken wird? - Von meiner Diss. wurden ca. 120 Exemplare verkauft, das war grad ein Nullsummenspiel für den Verlag. Zukünftig wird wahrscheinlich nur noch die Publikation im Net möglich sein. Grüße, KAM

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Book on demand.

 

Ich meine, im Allgemeinen stärkt die Industrie noch nicht genügend die Verschiebungen, die stattfinden - ich produziere zB jetzt wesentlich häufiger kleine Drucksachen, seitdem ich die Druckvorstufe bequem selbst erledigen kann, anstelle zigmal mit irgendeinem Verlag Druckfahnen hin- und herschicken zu müssen. Das Geld, das ich ausgebe, ist vermutlich in der Gesamtheit nicht weniger geworden, aber ich kann eine größere Bandbreite dessen realisieren, was ich will.

Ansonsten bin ich dafür, zum älteren Konzept zurückzukehren: ich bin als Autor geehrt, wenn man mich kopiert (gut, heutzutage würde ich mir dann schon die Autorennennung wünschen).

Vielleicht kommen wir dann auch dazu, daß "Open Source" einen freiwillige finanzielle Unterstützung wert ist (ich halte das für Ehrensache...).

 

 

edit: schneller gedacht als die Finger tippen wollten, fehlende Satzbausteine nachgeliefert B)

bearbeitet von gouvernante
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Book on demand.

 

Ich meine, im Allgemeinen stärkt die Industrie noch nicht genügend die Verschiebungen, die stattfinden - ich produziere zB jetzt wesentlich häufiger kleine Drucksachen, seitdem ich die Druckvorstufe bequem selbst erledigen kann, anstelle zigmal mit irgendeinem Verlag Druckfahnen hin- und herschicken zu müssen. Das Geld, das ich ausgebe, ist vermutlich in der Gesamtheit nicht weniger geworden, aber ich kann eine größere Bandbreite dessen realisieren, was ich will.

Ansonsten bin ich dafür, zum älteren Konzept zurückzukehren: ich bin als Autor geehrt, wenn man mich kopiert (gut, heutzutage würde ich mir dann schon die Autorennennung wünschen).

Vielleicht kommen wir dann auch dazu, daß "Open Source" einen freiwillige finanzielle Unterstützung wert ist (ich halte das für Ehrensache...).

edit: schneller gedacht als die Finger tippen wollten, fehlende Satzbausteine nachgeliefert B)

 

Wenn auch Du alles (Satz etc.) tust, aber ein Verlag deine Rechte vertritt, muss Du dich ihr unterjochen. Dir ist nicht erlaubt deinen Kollegen, Studenten und Freunden eine pdf-Datei mit deinen Aufsätzen zu schenken.

Das ist absurd!

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Book on demand.

 

Ich meine, im Allgemeinen stärkt die Industrie noch nicht genügend die Verschiebungen, die stattfinden - ich produziere zB jetzt wesentlich häufiger kleine Drucksachen, seitdem ich die Druckvorstufe bequem selbst erledigen kann, anstelle zigmal mit irgendeinem Verlag Druckfahnen hin- und herschicken zu müssen. Das Geld, das ich ausgebe, ist vermutlich in der Gesamtheit nicht weniger geworden, aber ich kann eine größere Bandbreite dessen realisieren, was ich will.

Ansonsten bin ich dafür, zum älteren Konzept zurückzukehren: ich bin als Autor geehrt, wenn man mich kopiert (gut, heutzutage würde ich mir dann schon die Autorennennung wünschen).

Vielleicht kommen wir dann auch dazu, daß "Open Source" einen freiwillige finanzielle Unterstützung wert ist (ich halte das für Ehrensache...).

edit: schneller gedacht als die Finger tippen wollten, fehlende Satzbausteine nachgeliefert B)

 

Wenn auch Du alles (Satz etc.) tust, aber ein Verlag deine Rechte vertritt, muss Du dich ihr unterjochen. Dir ist nicht erlaubt deinen Kollegen, Studenten und Freunden eine pdf-Datei mit deinen Aufsätzen zu schenken.

Das ist absurd!

 

Was heißt du mußt? Du hast einen Verlagsvertrag unterschrieben, in dem das so steht. Grüße, KAM

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Na, endlich mal was wirklich positives :

 

 

"Tanja" muß in den Knast !!

Das Landgericht Berlin hat am heutigen Mittwochabend den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In dem Berufungsverfahren sah es der Vorsitzende Richter als erwiesen an, dass sich von Gravenreuth in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat.

QUELLE

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Na, endlich mal was wirklich positives :

 

 

"Tanja" muß in den Knast !!

Das Landgericht Berlin hat am heutigen Mittwochabend den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In dem Berufungsverfahren sah es der Vorsitzende Richter als erwiesen an, dass sich von Gravenreuth in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat.

QUELLE

 

Wieso Tanja?

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Na, endlich mal was wirklich positives :

 

 

"Tanja" muß in den Knast !!

Das Landgericht Berlin hat am heutigen Mittwochabend den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In dem Berufungsverfahren sah es der Vorsitzende Richter als erwiesen an, dass sich von Gravenreuth in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat.

QUELLE

 

Wieso Tanja?

 

Ein Insider ...

 

Bekannt wurde Freiherr von Gravenreuth, als einer seiner Testbesteller Ende 1992 auf verdächtig erscheinende Kleinanzeigen in Computerzeitschriften, in denen überwiegend Privatleute inserierten, die so genannten „Tanja-Briefe“ (unter dem Pseudonym „Tanja Nolte-Berndel“ und einigen weiteren weiblichen Pseudonymen) versandte.[1][2] Teilweise war diesen Briefen sogar ein Foto (aus einer Bildagentur) der vermeintlichen 15-jährigen Schreiberin beigelegt. Falls ein so Angeschriebener auf die Bitte um Software-Tausch des angeblichen Teenagers einging, wurde dieser bei entsprechender Beantwortung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt, gegebenenfalls auch angezeigt. Auch führten einige Fälle zu Hausdurchsuchungen. Von Kritikern wurde Freiherr von Gravenreuth vorgeworfen, dass er die Opfer zur vorgeworfenen Straftat selbst aufgefordert hat. Jedoch entschieden die Gerichte zugunsten Freiherrn von Gravenreuths.
Wikipedia
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... Du hast einen Verlagsvertrag unterschrieben, in dem das so steht. Grüße, KAM

 

Genau. Die Alternative wäre, dass man die eigenen Bücher in Internet selbst veröffentlicht.

Zwar ist die Prozedur noch nicht völlig anerkannt, aber es wird die Zukunft der Geisteswissenschaften* sein. Die Verlagen sägen damit am eigen Ast.

 

 

*Ich bezweifle allerdings: wie kann man ein "peer-reviewed" Aufsatz mit eigenem Mittel auf eigener Homepage veröffentlichen? Wohl sollen die Universitäten das Problem lösen und das "Intranet" für die eigene Produktion reservieren. Das wäre dann echt Provinz ...

bearbeitet von Jossi
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Ich meine, die technischen Möglichkeiten werden sich weiterentwickeln (so in Richtung komfortablere Flashpapers oder Ähnliches) - und ich denke, in Zukunft wird es auch so etwas wie ein ZVB für ausschließlich elektronisch publizierte Aufsätze etc geben.

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... Du hast einen Verlagsvertrag unterschrieben, in dem das so steht. Grüße, KAM

 

Genau. Die Alternative wäre, dass man die eigenen Bücher in Internet selbst veröffentlicht.

Zwar ist die Prozedur noch nicht völlig anerkannt, aber es wird die Zukunft der Geisteswissenschaften* sein. Die Verlagen sägen damit am eigen Ast.

 

 

*Ich bezweifle allerdings: wie kann man ein "peer-reviewed" Aufsatz mit eigenem Mittel auf eigener Homepage veröffentlichen? Wohl sollen die Universitäten das Problem lösen und das "Intranet" für die eigene Produktion reservieren. Das wäre dann echt Provinz ...

 

Die Verleger oder die Unis müssen halt eigene Plattformen für sowas schaffen, die dann gegen Entgelt weltweit zur Verfügung stehen. - Das Problem der langfristigen Dokumentation müßte auch noch gelöst werden, bisher ist immer noch säurefreies Papier das optimale Medium für die langfristige Speicherung von Texten. - Und eine heutige Datenbank ist vermutlich anfälliger als die Bibliothek von Alexandria es war. Grüße, KAM

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Im Fall einer nunmehrigen Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei bis fünfzehn Jahren.

 

Die Sache ist nun wohl zumindest zur Hälfte vorbei. Der eine Angeklagte wurde wegen Aussetzung mit Todesfolge im minderschweren Fall zu einem Jahr und 6 Monate auf Bewährung verurteilt (was seine Entlassung aus dem Polizeidienstverhältnis zur Folge hat), der andere Angeklagte wurde der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (und bleibt im Dienst).

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Frau Ypsilanti hat offenbar wegen des kürzlich erfolgten Telefonstreiches Strafanzeige und Strafantrag wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB gestellt.

Mich hat es ohnehin immer überrascht, wie leichtfertig im Fernsehen und auch im Radio gewerbs- und gewohnheitsmäßig § 201 StGB verletzt wird.

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Frau Ypsilanti hat offenbar wegen des kürzlich erfolgten Telefonstreiches Strafanzeige und Strafantrag wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB gestellt.

Mich hat es ohnehin immer überrascht, wie leichtfertig im Fernsehen und auch im Radio gewerbs- und gewohnheitsmäßig § 201 StGB verletzt wird.

 

Im Radio, ja, die Fernsehsender sind da i.d.R. vorsichtiger, die holen sich normalerweise hinterher die Erlaubnis von ihren "Opfern" ...

Andererseits ... wenn sich alle daran halten würden, würden uns viele gute Lacher fehlen B)

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Im Radio, ja, die Fernsehsender sind da i.d.R. vorsichtiger, die holen sich normalerweise hinterher die Erlaubnis von ihren "Opfern" ...

 

Was die strafrechtliche Ahndung nur insoweit berührt, als dass es einen Schluss auf das mutmaßliche Einverständnis/Einwilligung (je nach theoretischem Gusto) zulässt. Grundsätzlich ist ein nachträgliches Einvernehmen unbeachtlich.

 

Edit: das Einvernehmen verhindert noch insofern die Strafverfolgung, als dass § 201 StGB ein relatives Antragsdelikt ist.

bearbeitet von Clown
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Mich hat es ohnehin immer überrascht, wie leichtfertig im Fernsehen und auch im Radio gewerbs- und gewohnheitsmäßig § 201 StGB verletzt wird.

Mich überrascht das auch. Offenbar halten die Staatsanwälte das inzwischen für sozialadäquates Verhalten ...

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Mich hat es ohnehin immer überrascht, wie leichtfertig im Fernsehen und auch im Radio gewerbs- und gewohnheitsmäßig § 201 StGB verletzt wird.

Mich überrascht das auch. Offenbar halten die Staatsanwälte das inzwischen für sozialadäquates Verhalten ...

 

Jedenfalls sehen sie es offenbar nie als erforderlich an, aus Gründen des öffentlichen Interesses das Erfordernis des Strafantrages zu ersetzen. Wenn man mal überlegt, was so ein Telefonverarscher im Radio da ansammelt. Das sind ja um die 30-50 Einzeltaten, die nach der Aufgabe der fortgesetzten Handlung zueinander in Tatmehrheit stehen. Da kann man Leute mit in den Knast schicken.

 

Edit: ich muss mich korrigieren, § 201 StGB ist ein absolutes Antragsdelikt. Damit hat die StA keine Möglichkeit der Strafverfolgung, sofern der Verletzte diese nicht begehrt.

bearbeitet von Clown
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Mich hat es ohnehin immer überrascht, wie leichtfertig im Fernsehen und auch im Radio gewerbs- und gewohnheitsmäßig § 201 StGB verletzt wird.

Mich überrascht das auch. Offenbar halten die Staatsanwälte das inzwischen für sozialadäquates Verhalten ...

 

Jedenfalls sehen sie es offenbar nie als erforderlich an, aus Gründen des öffentlichen Interesses das Erfordernis des Strafantrages zu ersetzen.

Sie tun m.W. sogar dann nichts, wenn tatsächlich Strafantrag gestellt wird.

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Mich hat es ohnehin immer überrascht, wie leichtfertig im Fernsehen und auch im Radio gewerbs- und gewohnheitsmäßig § 201 StGB verletzt wird.

Mich überrascht das auch. Offenbar halten die Staatsanwälte das inzwischen für sozialadäquates Verhalten ...

 

Jedenfalls sehen sie es offenbar nie als erforderlich an, aus Gründen des öffentlichen Interesses das Erfordernis des Strafantrages zu ersetzen.

 

Die Strafrechtspflege findet ja nicht konstant und gleichmäßig statt, es wird eher kampagneartig nach politischem Bedürfnis gearbeitet. Grüße, KAM

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Die Strafrechtspflege findet ja nicht konstant und gleichmäßig statt, es wird eher kampagneartig nach politischem Bedürfnis gearbeitet. Grüße, KAM

 

Das ist zwar richtig, aber entspricht nicht der Vorstellung des Gesetzgebers. Man müsste die StA mehr an die Kette des Gesetzes legen, Einstellungsmöglichkeiten abschneiden und im Gegenzug das Haupt- und Nebenstrafrecht radikal zusammenstutzen.

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O. J. Simpson wurde von einem Geschworenengericht in Las Vegas in allen 12 Anklagepunkten, unter anderem bewaffneter Raub und Entführung, für schuldig befunden. Ihm droht nun eine lebenslange Haftstrafe mit der Möglichkeit vorzeitiger Haftentlassung.

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