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Katholisch/Evangelisch


Aradis

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Es geht zuallererst ja auch nicht darum, ob die Gefahr besteht, dass ein Kommunionspender einen evangelischen Christen zurückweist, sondern ob ein evangelischer Christ guten Gewissens in der katholischen Kirche kommunizieren sollte. Was das formale Dürfen [/i betrifft,]sind die Positionen eindeutig dargestellt: Es besteht nun mal keine Kommuniongemeinschaft zwischen katholischer und evangelischer Kirche.

 

Hinsichtlich des Eucharistieverständnisses bestehen zwischen Katholiken und Lutheranern wie gesagt marginale Unterschiede, so dass aus meiner Sicht hier kein wirkliches Hindernis besteht. Problematisch allerdings ist es umgekehrt: Kann ein Katholik am evangelischen Abendmahl teilnehmen? Aus katholischer Sicht ist dies, trotz des ähnlichen Eucharistieverständnisses, zu verneinen, da nur ein geweihter Priester der Eucharistiefeier vorstehen kann. Und daraus ergäbe sich das Problem, dass -ich bleibe bei dem kritisierten Begriff- Einladungen aus katholischer Sicht nicht gegenseitig ausgesprochen werden können.

 

Ich hadere noch immer damit, ob ich diese Sicht der Dinge teilen soll, kann aber heute der Auffassung, dass man Ökumene nicht gerade an dieser Stelle erzwingen muss, Sympathie entgegenbringen. Schließlich gibt es die katholische und evangelische Kirche(n), es gab Gründe, die zur Trennung führten, und diese kann man nicht einfach ignorieren. Ketzerisch gesagt: Wenn man sie ignorieren/negieren wollte, ist die Daseinsberechtigung der evangelischen Kirche(n) in Frage gestellt.

bearbeitet von benedetto
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Es geht zuallererst ja auch nicht darum, ob die Gefahr besteht, dass ein Kommunionspender einen evangelischen Christen zurückweist, sondern ob ein evangelischer Christ guten Gewissens in der katholischen Kirche kommunizieren sollte. Was das formale Dürfen [/i betrifft,]sind die Positionen eindeutig dargestellt: Es besteht nun mal keine Kommuniongemeinschaft zwischen katholischer und evangelischer Kirche.

 

Hinsichtlich des Eucharistieverständnisses bestehen zwischen Katholiken und Lutheranern wie gesagt marginale Unterschiede, so dass aus meiner Sicht hier kein wirkliches Hindernis besteht. Problematisch allerdings ist es umgekehrt: Kann ein Katholik am evangelischen Abendmahl teilnehmen? Aus katholischer Sicht ist dies, trotz des ähnlichen Eucharistieverständnisses, zu verneinen, da nur ein geweihter Priester der Eucharistiefeier vorstehen kann. Und daraus ergäbe sich das Problem, dass -ich bleibe bei dem kritisierten Begriff- Einladungen aus katholischer Sicht nicht gegenseitig ausgesprochen werden können.

 

Ich hadere noch immer damit, ob ich diese Sicht der Dinge teilen soll, kann aber heute der Auffassung, dass man Ökumene nicht gerade an dieser Stelle erzwingen muss, Sympathie entgegenbringen. Schließlich gibt es die katholische und evangelische Kirche(n), es gab Gründe, die zur Trennung führten, und diese kann man nicht einfach ignorieren. Ketzerisch gesagt: Wenn man sie ignorieren/negieren wollte, ist die Daseinsberechtigung der evangelischen Kirche(n) in Frage gestellt.

 

Hallo Benedetto,

von wegen marginale Unterschiede: Du kannst ja mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Transsubstantiation nachsehen. Für Luther war die kath. Eucharistie Götzendienst. Die EKD ist da heut' allerdings deutlich liberaler. Aber in vielen evangelikalen Kreisen wird die kath. Eucharistie immer noch heftig abgelehnt. Insofern stellt sich eher die Frage wie "orthodox protestantisch" die og. Freundin ist. Will man an einem Ritus teilnehmen, dessen Interpretation man mit dem "Veranstalter" teilt oder nicht teilt ? Feiert man wirklich gemeinsam das Gleiche oder macht sich jeder seinen eigenen Reim auf das, was da im Ritus passiert?

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Ich selbst bin evangelisch-lutherisch und besuche seit nun über einem Jahr nur noch Messen der römisch-katholischen Kirche. Bis ich vor zwei Montaen begonnen habe zu ministrieren habe ich die Kommunion empfangen
hallo, fides-caritas-spes,

 

habe ich das richtig verstanden?

 

seitdem Du angefangen hast, in der röm.-kath.Messe zu ministrieren, empfängst Du da nicht mehr die Kommunion (damit sich niemand das Schand-Maul zerreißen möge ...)?

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Hallo Benedetto,

von wegen marginale Unterschiede: Du kannst ja mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Transsubstantiation nachsehen.

 

Sorry, für mich als Nicht-Theologen bleiben die Unterschiede marginal. Vielleicht sind sie für einen Theologen von wesentlicher Bedeutung. Aber die Transsubstantiationslehre ist für mich so wenig zugänglich, dass mir ehrlich gesagt die Haltung der anderen Konfessionen, die diese zwar als eine mögliche Erklärung , aber nicht als die einzige erlaubte, ansehen, sympathischer ist. - Wieso/Inwiefern hat / soll Luther die kath. Eucharistie als Götzendienst verunglimpft haben?

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Hallo Benedetto,

von wegen marginale Unterschiede: Du kannst ja mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Transsubstantiation nachsehen.

 

Sorry, für mich als Nicht-Theologen bleiben die Unterschiede marginal. Vielleicht sind sie für einen Theologen von wesentlicher Bedeutung. Aber die Transsubstantiationslehre ist für mich so wenig zugänglich, dass mir ehrlich gesagt die Haltung der anderen Konfessionen, die diese zwar als eine mögliche Erklärung , aber nicht als die einzige erlaubte, ansehen, sympathischer ist. - Wieso/Inwiefern hat / soll Luther die kath. Eucharistie als Götzendienst verunglimpft haben?

 

Weil seiner Meinung nach ein Stück Brot angebetet wird. Man darf nach der Bibel aber nur Gott anbeten.

Mir ist nicht bekannt, dass irgendeine christliche "Gruppierung" (ganz vorsichtig) ihre Interpretation des Abendmahls als eine "Interpretationsmöglichkeit" unter vielen auffasst. Das gehts immer ums Eingemachte. Lutheraner können da schon mal pampig werden, siehe http://begh.podspot.de/post/predigt-vom-17...nther-11-20-30/ .

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Mir ist nicht bekannt, dass irgendeine christliche "Gruppierung" (ganz vorsichtig) ihre Interpretation des Abendmahls als eine "Interpretationsmöglichkeit" unter vielen auffasst. Das gehts immer ums Eingemachte.

Mir ist so, als ob die Altkatholische Kirche die Transsubstantiationslehre zwar insofern verwirft, als sie sie nicht als einzig zulässige Erklärungsmöglichkeit sehen will, aber im Ergebnis gibt's keinen Unterschied: Altkatholiken (und auch Lutheraner) glauben an die Realpräsenz, stehen aber auf dem Standpunkt, dass das Mysterium der Wandlung nicht erklärbar ist. Und ehrlich gesagt hat mir die T. bisher auch nicht wirklich dabei geholfen, dieses Mysterium zu verstehen. Warum sollte man auch etwas Wunderbares erklären wollen?

bearbeitet von benedetto
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Mir ist nicht bekannt, dass irgendeine christliche "Gruppierung" (ganz vorsichtig) ihre Interpretation des Abendmahls als eine "Interpretationsmöglichkeit" unter vielen auffasst. Das gehts immer ums Eingemachte.

Mir ist so, als ob die Altkatholische Kirche die Transsubstantiationslehre zwar insofern verwirft, als sie sie nicht als einzig zulässige Erklärungsmöglichkeit sehen will, aber im Ergebnis gibt's keinen Unterschied: Altkatholiken (und auch Lutheraner) glauben an die Realpräsenz, stehen aber auf dem Standpunkt, dass das Mysterium der Wandlung nicht erklärbar ist. Und ehrlich gesagt hat mir die T. bisher auch nicht wirklich dabei geholfen, dieses Mysterium zu verstehen. Warum sollte man auch etwas Wunderbares erklären wollen?

 

Transsubstantion ist eben ein Mysterium. Aber das Trennende liegt doch eher in zwei anderen Fragen: ob die Transubstantion nur von der Kirche als corpus mysticum in Gestalt eines in deren Hierarchie geweihten Priesters herbeigeführt werden kann oder ob das prinzipiell jeder (Christ) kann. Die evangelische Antwort auf diese Frage scheint mir nicht konsequent, weil die Funktion des Pastors nicht so recht begründbar ist. Die zweite Frage, ob die Transsubstantion zu einer dauernden Veränderung der Materie führt oder nur zu einer temporären, sie scheint mir weniger gewichtig. Grüße, KAM

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Mir ist nicht bekannt, dass irgendeine christliche "Gruppierung" (ganz vorsichtig) ihre Interpretation des Abendmahls als eine "Interpretationsmöglichkeit" unter vielen auffasst. Das gehts immer ums Eingemachte.

Mir ist so, als ob die Altkatholische Kirche die Transsubstantiationslehre zwar insofern verwirft, als sie sie nicht als einzig zulässige Erklärungsmöglichkeit sehen will, aber im Ergebnis gibt's keinen Unterschied: Altkatholiken (und auch Lutheraner) glauben an die Realpräsenz, stehen aber auf dem Standpunkt, dass das Mysterium der Wandlung nicht erklärbar ist. Und ehrlich gesagt hat mir die T. bisher auch nicht wirklich dabei geholfen, dieses Mysterium zu verstehen. Warum sollte man auch etwas Wunderbares erklären wollen?

 

Transsubstantion ist eben ein Mysterium. Aber das Trennende liegt doch eher in zwei anderen Fragen: ob die Transubstantion nur von der Kirche als corpus mysticum in Gestalt eines in deren Hierarchie geweihten Priesters herbeigeführt werden kann oder ob das prinzipiell jeder (Christ) kann. Die evangelische Antwort auf diese Frage scheint mir nicht konsequent, weil die Funktion des Pastors nicht so recht begründbar ist. Die zweite Frage, ob die Transsubstantion zu einer dauernden Veränderung der Materie führt oder nur zu einer temporären, sie scheint mir weniger gewichtig. Grüße, KAM

Transsubstatiation ist kein Mysterium sondern der Versuch, ein solches zu beschreiben. Und da wirft man den Altkatholiken vor, eine Professorenkirche zu sein...

Zu Deiner Hierarchie des Trennenden: Würde die fehlende Weihe des ev. Zelebranten der Casus knacksus sein, dann könnten problemlos Christen mit dem selben Eucharistieverständnis an der katholischen Eucharistie teilnehmen. Das kann's also nicht ausschließlich sein - denn diese Einladung sprechen wir ja nicht aus. Oder ist das "nur" das Taktgefühl, da sie nicht auf Gegenseitigkeit beruhen könnte? Denn nach Ansicht der Kirche würde der Katholik, der an einem luth. Abendmahl teilnimmt, zwar auch der Realpräsenz Jesu dort gegenwärtig, aber es findet halt keine Transsubstantiation - aufgrund des Weihemangels - statt. Wenn ich darüber nachdenke, wird's wirklich mysteriös - und ich höre gaaanz schnell damit auf.

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Zu Deiner Hierarchie des Trennenden: Würde die fehlende Weihe des ev. Zelebranten der Casus knacksus sein, dann könnten problemlos Christen mit dem selben Eucharistieverständnis an der katholischen Eucharistie teilnehmen. Das kann's also nicht ausschließlich sein - denn diese Einladung sprechen wir ja nicht aus. Oder ist das "nur" das Taktgefühl, da sie nicht auf Gegenseitigkeit beruhen könnte? Denn nach Ansicht der Kirche würde der Katholik, der an einem luth. Abendmahl teilnimmt, zwar auch der Realpräsenz Jesu dort gegenwärtig, aber es findet halt keine Transsubstantiation - aufgrund des Weihemangels - statt. Wenn ich darüber nachdenke, wird's wirklich mysteriös - und ich höre gaaanz schnell damit auf.

 

Wer glaubt, daß die Wandlung durch einen in die Kirche geweihten Priester vollzogen wird, ist katholisch. Ich darf nochmal an Frére Roger erinnern. Grüße, KAM

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Es ist formal gesehen katholischerseits nicht erlaubt,

 

- daß ein Evangele an einem katholischen Abendmahl teilnimmt,

- daß ein Katholik an einem evangelischen Abendmahl teilnimmt

 

Aber es gibt katholischerseits "inoffizielle" Empfehlungen, daß ein Evangele am katholischen Abendmahl teilnimmt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

 

- man wurde mit dem Glauben beschenkt, daß der Herr im Brot gegenwärtig ist

- man hat keine schwere Schuld auf sich geladen, die gebeichtet werden müßte

- man verspürt einen inneren tiefen Wunsch, am Abendmahl teilzunehmen.

 

Auf Dauer, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, sollte man über eine Konversion nachdenken.

 

 

In bezug auf die orthodoxe Eucharistie, soweit ich weiß, ist für die Katholiken die orthodoxe Eucharistie ebenfalls ein gültiges Sakrament, weil sie auch in der apostolischen Suksession sind. Die römische Kirche erlaubt meines wissens nach die Kommunion, aber umgekehrt erlauben uns die Orthodoxen nicht, daß wir an deren Mahl teilnehmen.

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Zu Deiner Hierarchie des Trennenden: Würde die fehlende Weihe des ev. Zelebranten der Casus knacksus sein, dann könnten problemlos Christen mit dem selben Eucharistieverständnis an der katholischen Eucharistie teilnehmen. Das kann's also nicht ausschließlich sein - denn diese Einladung sprechen wir ja nicht aus. Oder ist das "nur" das Taktgefühl, da sie nicht auf Gegenseitigkeit beruhen könnte? Denn nach Ansicht der Kirche würde der Katholik, der an einem luth. Abendmahl teilnimmt, zwar auch der Realpräsenz Jesu dort gegenwärtig, aber es findet halt keine Transsubstantiation - aufgrund des Weihemangels - statt. Wenn ich darüber nachdenke, wird's wirklich mysteriös - und ich höre gaaanz schnell damit auf.

 

Wer glaubt, daß die Wandlung durch einen in die Kirche geweihten Priester vollzogen wird, ist katholisch. Ich darf nochmal an Frére Roger erinnern. Grüße, KAM

 

Glaubte der denn, dass nur ein katholischer Priester die Feier leiten darf? Oder dass Christus seinen wahren Leib auch beim evangelischen Abendmahl schenkt? Für mich ist es natürlich kein Problem, zum Hochgebet in der katholischen Messe Ja und Amen zu sagen, solange darin nicht vorkommt, dass das evanglische Abendmahl etwas anderes sei, da ihm kein katholischer Priester vorsteht. Dieses Bekenntnis wird aber von mir als Voraussetzung der leiblichen Kommunion (geistig darf ich ja kommunizieren) auch gefordert und ich kann es nur in Form der Konversion ablegen, nicht durch andächtige Teilnahme und durch deutliches Amen bei der Eucharistiefeier. Ich bin halt nicht Frére Roger.

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Es ist formal gesehen katholischerseits nicht erlaubt,

 

- daß ein Evangele an einem katholischen Abendmahl teilnimmt,

- daß ein Katholik an einem evangelischen Abendmahl teilnimmt

 

Aber es gibt katholischerseits "inoffizielle" Empfehlungen, daß ein Evangele am katholischen Abendmahl teilnimmt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

 

- man wurde mit dem Glauben beschenkt, daß der Herr im Brot gegenwärtig ist

- man hat keine schwere Schuld auf sich geladen, die gebeichtet werden müßte

- man verspürt einen inneren tiefen Wunsch, am Abendmahl teilzunehmen.

 

Auf Dauer, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, sollte man über eine Konversion nachdenken.

 

Schlimm in dem Zusammenhang ist, dass man von rk Seite aus, seinen Kirchenaustritt vollzieht, wenn man in einer anderen Kirche an der Kommunion/Eucharistiefeier/Abendmahl teilnimmt. Auch wenn es Lutheraner, Schweden oder Anglikaner sind, auch wenn es Altkatholiken sind, obwohl die letzteren auf jedenfall und die anderen grundsätzlich auch genau die gleiche Vorstellung von Eucharistie haben wie wir. Und das alles nur, weil sich diese Kirchen vom Papst getrennt haben und daher angeblich nicht mehr in der Sukzession stehen. Als ob ersteres mit zweiterem irgendwas zu tun hätte.

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(...)

Aber es gibt katholischerseits "inoffizielle" Empfehlungen, daß ein Evangele am katholischen Abendmahl teilnimmt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

 

- man wurde mit dem Glauben beschenkt, daß der Herr im Brot gegenwärtig ist

- man hat keine schwere Schuld auf sich geladen, die gebeichtet werden müßte

- man verspürt einen inneren tiefen Wunsch, am Abendmahl teilzunehmen.

 

Auf Dauer, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, sollte man über eine Konversion nachdenken. (...)

In der Theorie mag das alles so sein, wie Du schreibst. Soweit ich informiert bin, ist es sogar so, dass es fuer den Priester eine Suende ist, die Kommunion einen "Falschglaeubigen" zu geben. Aber wie ist das in der Praxis? Fragt der Priester jeden erst, ob er den rechten Glauben hat? Nein. Zu mindestens mich hat das noch nie jemand gefragt. Ich, als nicht-Christ, haben an einigen oficio de difuntos (weiss nicht genau, wie der deutsche Fachterminus ist, ev. Totenmesse? - Messe zum Jahrestag eines Verstorbenen?) teilgenommen. Zu den drei Punkten:

 

ad 1.) Nein.

 

ad 2.) zumindesten gemaess meiner Moralvorstellungen und der meiner Angehoerigen

 

ad 3.) Ich verspuerte den Wunsch, einen Verstorbenen (Freunde und Verwandte) zu eheren und ihn zu gedenken.

 

Und was sagt zu so einen Fall die roem.-kath. Kirche hier in Europa?

 

 

 

A mi modo de ver ...

 

DonGato. 

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Denn ich habe von dem Herrn empfangen, was ich euch weitergegeben habe: Der Herr Jesus, in der Nacht, da er verraten ward, nahm er das Brot,24 dankte und brach's und sprach:2 Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird; das tut zu meinem Gedächtnis. 25 Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Mahl und sprach: Dieser Kelch ist der neue Bund3 in meinem Blut; das tut, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis. 26 Denn sooft ihr von diesem Brot esst und aus dem Kelch trinkt, verkündigt ihr den Tod des Herrn, bis er kommt. 27 Wer nun unwürdig4 von dem Brot isst oder aus dem Kelch des Herrn trinkt, der wird schuldig sein am Leib und Blut des Herrn. 28 Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke aus diesem Kelch. 29 Denn wer so isst und trinkt, dass er den Leib des Herrn nicht achtet, der isst und trinkt sich selber zum Gericht.

... auf dieses Weise hat Jesus das Sakrament seines Leibes und Blutes eingesetzt. Soviel wissen wir darüber - mehr aber auch nicht!

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Schlimm in dem Zusammenhang ist, dass man von rk Seite aus, seinen Kirchenaustritt vollzieht, wenn man in einer anderen Kirche an der Kommunion/Eucharistiefeier/Abendmahl teilnimmt.

 

Ist schlicht falsch. In der Kirchengliedschaftslehre gilt nach wie vor das gute alte Semel catholicus, semper catholicus. Einmal katholisch, immer katholisch. Der hier einschlägige can. 11 kennt keinen Kirchenaustritt, der actu formali mögliche Abfall wirkt sich zwar im Eherecht, nicht aber im Gliedschaftsrecht aus.

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Schlimm in dem Zusammenhang ist, dass man von rk Seite aus, seinen Kirchenaustritt vollzieht, wenn man in einer anderen Kirche an der Kommunion/Eucharistiefeier/Abendmahl teilnimmt.

 

Ist schlicht falsch. In der Kirchengliedschaftslehre gilt nach wie vor das gute alte Semel catholicus, semper catholicus. Einmal katholisch, immer katholisch. Der hier einschlägige can. 11 kennt keinen Kirchenaustritt, der actu formali mögliche Abfall wirkt sich zwar im Eherecht, nicht aber im Gliedschaftsrecht aus.

 

Ich habe die Information von einem ex-rk, der sich in der alt-katholischen Kirche zum Priester hat weihen lassen. Er muss damit leben, dass die Kommunion, die er spendet, nach Kirchenrecht zu einer automatischen Ex-Kommunikation aller römisch katholischen führt. Deswegen kam es ja auch zu den erwähnten Fall, dass ein gerufener rk Priester einem Sterbenden die Krankensalbung und Beichte verwehrt hat, da der altkatholisch geworden war.

 

Wer Ex-kommuniziert ist, bleibt zwar Katholik aber irgendwie zweite Wahl, gell?

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Vielen Dank für eure Antworten! ;)

 

@Lucie...ja, sie möchte sehr gerne. Konversion kommt aber nicht in Frage.

Es ist unüblich, vor dem Empfang der Kommunion den Taufschein vorzuzeigen. Hätte deine Freundinnen Hemmungen, daran teilzunehmen, weil sie eigentlich nicht zugelassen wäre? Wenn nicht, soll sie doch halt einfach zur Kommunion gehen, wenn sie das gern möchte. Es gibt auch katholische Priester, die nicht so kleinlich sind.......

 

Beim meinem Freund (kath) und mir (ev) gibt's die ähnliche Problemstellung. Da die evangelische Kirche alle getauften Christen zum Abendmahl einlädt, nimmt er "als mündiger Christ" am evangelischen Abendmahl teil, auch wenn er es aus katholischer sicht eigentlich nicht dürfte. Er ist auch der Meinung, dass ich an der Kommunion teilnehmen sollte / dürfte, schließlich gäbe es ja die Ausnahmesituation der "Notkommunion". (Der frühere Strassburger Bischof Elchinger hat wohl 1972 die konfessionsverbindende Ehe als "geistlichen Notfall" in der Diözese deklariert. Es gab dann eine Sondergenehmigung, gemeinsam zum Abendmahl zu gehen.)

Ich nehme aber nicht an der Kommunion teil, da ich finde, dass ich als evangelischer Gast in der katholischen Messe auch die Regeln des Gastgebers akzeptieren sollte.

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Da möchte ich nun eine weitere Frage anschließen:

 

Darf ich - rein kirchenrechtlich - als Katholik an einem, z. B., reformierten Abendmahl teilnehmen, wenn ich weiß, dass es sich nur um eine symbolische Handlung handelt und Christus eben nicht in der Gestalt von Brot und Wein anwesend ist?

 

Ich meine, für mich wäre es dann "nur" eine gemeinschaftliche Handlung im Gedenken an das letzte Abendmahl und keine Kommunion im katholischen Sinn.

 

Würde mich interessieren ...

 

Danke!

 

lg

noty

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Da möchte ich nun eine weitere Frage anschließen:

 

Darf ich - rein kirchenrechtlich - als Katholik an einem, z. B., reformierten Abendmahl teilnehmen, wenn ich weiß, dass es sich nur um eine symbolische Handlung handelt und Christus eben nicht in der Gestalt von Brot und Wein anwesend ist?

 

Ich meine, für mich wäre es dann "nur" eine gemeinschaftliche Handlung im Gedenken an das letzte Abendmahl und keine Kommunion im katholischen Sinn.

 

Würde mich interessieren ...

 

Danke!

 

lg

noty

 

Klare Antwort: Nein. C. 844 § 1 verbietet dies. Diese Norm ist jedoch nicht strafbewehrt.

 

Im von dir geschilderten Fall würde ich ohnehin davon absehen, zum Abendmahl hinzuzutreten, da du das Verständnis der feiernden Gemeinde nicht teilst.

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Vielen Dank für eure Antworten! ;)

 

@Lucie...ja, sie möchte sehr gerne. Konversion kommt aber nicht in Frage.

Es ist unüblich, vor dem Empfang der Kommunion den Taufschein vorzuzeigen. Hätte deine Freundinnen Hemmungen, daran teilzunehmen, weil sie eigentlich nicht zugelassen wäre? Wenn nicht, soll sie doch halt einfach zur Kommunion gehen, wenn sie das gern möchte. Es gibt auch katholische Priester, die nicht so kleinlich sind.......

 

Beim meinem Freund (kath) und mir (ev) gibt's die ähnliche Problemstellung. Da die evangelische Kirche alle getauften Christen zum Abendmahl einlädt, nimmt er "als mündiger Christ" am evangelischen Abendmahl teil, auch wenn er es aus katholischer sicht eigentlich nicht dürfte. Er ist auch der Meinung, dass ich an der Kommunion teilnehmen sollte / dürfte, schließlich gäbe es ja die Ausnahmesituation der "Notkommunion". (Der frühere Strassburger Bischof Elchinger hat wohl 1972 die konfessionsverbindende Ehe als "geistlichen Notfall" in der Diözese deklariert. Es gab dann eine Sondergenehmigung, gemeinsam zum Abendmahl zu gehen.)

Ich nehme aber nicht an der Kommunion teil, da ich finde, dass ich als evangelischer Gast in der katholischen Messe auch die Regeln des Gastgebers akzeptieren sollte.

 

Das Recht ist hier ziemlich eindeutig - Du unterliegst ihm allerdings nicht.

 

Ein mir bekannter Kirchenrechtler und langjähriger Professor formuliert es so: Wenn Du zur Spendeformel aus Überzeugung "Amen" sagen kannst und damit bekundest, den Glauben der katholischen Kirche an die Präsenz Jesu Christi unter den Gestalten von Brot und Wein zu teilen, dann sieht er keinen grund, die Sepndung zu verweigern. Und so handhabt er es auch.

 

Im übrigen darf man auf die Praxis Joseph Ratzingers verweisen, der Frére Roger die Eucharistie anläßlich des Requiems für Johannes Paul II. spendete und sich später nicht davon distanzierte.

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Im übrigen darf man auf die Praxis Joseph Ratzingers verweisen, der Frére Roger die Eucharistie anläßlich des Requiems für Johannes Paul II. spendete und sich später nicht davon distanzierte.
DAMMBRUCH! DAMMBRUCH! Warum tut denn niemand was???

 

 

;)

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Im übrigen darf man auf die Praxis Joseph Ratzingers verweisen, der Frére Roger die Eucharistie anläßlich des Requiems für Johannes Paul II. spendete und sich später nicht davon distanzierte.
DAMMBRUCH! DAMMBRUCH! Warum tut denn niemand was???

 

 

;)

 

 

Prima sedes a nemine iudicatur?

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Prima sedes a nemine iudicatur?
? HÄ?

Über den Thron richtet niemand.

 

Danke - alte und in der Kirche immer noch verbindliche Rechtsregel, derzufolge über den Papst nicht gerichtet werden kann/darf.

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