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"Hindernisse" für gültigen Empfang v. Sakramenten


mn1217

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Bei eienr Eheschließung ist es ja möglich, diese kirchlich zu annullieren, wenn zB ein Partner geistig nicht zurechnungsfähig war oder betrunken usw.

Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

Wie ist das bei Firm- oder Taufpaten? Gibt es für diese Personen, die ja auch eine lange, verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, Hindernisgründe ?

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Bei eienr Eheschließung ist es ja möglich, diese kirchlich zu annullieren, wenn zB ein Partner geistig nicht zurechnungsfähig war oder betrunken usw.

Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

Wie ist das bei Firm- oder Taufpaten? Gibt es für diese Personen, die ja auch eine lange, verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, Hindernisgründe ?

 

Naja, der Firmpate spendet ja weder das Sakrament, noch empfängt er es. Eigentlich ist er nur irgendwie dabei. Trotzdem gibt es im Kirchenrecht Voraussetzungen für diesen Dienst:

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

 

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

 

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

 

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

 

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

 

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

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Bei eienr Eheschließung ist es ja möglich, diese kirchlich zu annullieren, wenn zB ein Partner geistig nicht zurechnungsfähig war oder betrunken usw.

Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

Wie ist das bei Firm- oder Taufpaten? Gibt es für diese Personen, die ja auch eine lange, verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, Hindernisgründe ?

Wer im Stande der als schwer geltenden Sünde verharrt, kann das Sakrament der Beichte auch nicht empfangen. (Bekanntestes Beispiel sind wohl die Wiederverheirateten- Geschiedenen).

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Bei eienr Eheschließung ist es ja möglich, diese kirchlich zu annullieren, wenn zB ein Partner geistig nicht zurechnungsfähig war oder betrunken usw.

Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

Wie ist das bei Firm- oder Taufpaten? Gibt es für diese Personen, die ja auch eine lange, verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, Hindernisgründe ?

Wer im Stande der als schwer geltenden Sünde verharrt, kann das Sakrament der Beichte auch nicht empfangen. (Bekanntestes Beispiel sind wohl die Wiederverheirateten- Geschiedenen).

 

Das ist Unfug - sie können natürlich das Sakrament der Buße empfangen. Lies mal in Familiaris consortio nach.

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Bei eienr Eheschließung ist es ja möglich, diese kirchlich zu annullieren, wenn zB ein Partner geistig nicht zurechnungsfähig war oder betrunken usw.

Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

Wie ist das bei Firm- oder Taufpaten? Gibt es für diese Personen, die ja auch eine lange, verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, Hindernisgründe ?

Wer im Stande der als schwer geltenden Sünde verharrt, kann das Sakrament der Beichte auch nicht empfangen. (Bekanntestes Beispiel sind wohl die Wiederverheirateten- Geschiedenen).

 

Das ist Unfug - sie können natürlich das Sakrament der Buße empfangen. Lies mal in Familiaris consortio nach.

-.... wenn sie wie Bruder und Schwester leben schon.

 

Ich zitiere aus Familiars Consortio:

 

Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind".1

bearbeitet von Mariamante
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Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

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Wer im Stande der als schwer geltenden Sünde verharrt, kann das Sakrament der Beichte auch nicht empfangen. (Bekanntestes Beispiel sind wohl die Wiederverheirateten- Geschiedenen).

 

Das ist Unfug - sie können natürlich das Sakrament der Buße empfangen. Lies mal in Familiaris consortio nach.

-.... wenn sie wie Bruder und Schwester leben schon.

inzest?

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inzest?
Man sollte bei solchen Sachen nicht spassen.
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Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

Wie ist das bei Firm- oder Taufpaten? Gibt es für diese Personen, die ja auch eine lange, verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, Hindernisgründe ?

 

Naja, der Firmpate spendet ja weder das Sakrament, noch empfängt er es. Eigentlich ist er nur irgendwie dabei. Trotzdem gibt es im Kirchenrecht Voraussetzungen für diesen Dienst:

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

 

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

 

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

 

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

 

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

 

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

Naja, Absatz eins lässtd ie Frage offen, was denn "geeignet" heißt.

Und bitte: beendet den Tex-Teil des Threads wieder!

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Bei eienr Eheschließung ist es ja möglich, diese kirchlich zu annullieren, wenn zB ein Partner geistig nicht zurechnungsfähig war oder betrunken usw.

 

Richtig.

 

Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

 

Sehr unterschiedlich: Für die Taufe muss man am Leben, ungetauft und taufwillig sein und darf sich nicht wehren. Für die Firmung muss man getauft sein, leben und darf sich nicht wehren. Für die Weihe muss man getauft und männlich sein und darf sich nicht wehren. Für die Ehe gibt es ein Bündel von Bediungungen, wenn einer der Partner katholisch ist. Die Busse entzieht sich ein wenig der Regulierbarkeit, entscheidend ist die Beichtvollmacht des Spenders. Die Eucharistie kann beim Empfang nicht ungültig werden. Und für die Krankensalbung dürfte ähnliches wir für die Firmung gelten: Getauft sein, leben, sich nicht wehren.

 

Wie ist das bei Firm- oder Taufpaten? Gibt es für diese Personen, die ja auch eine lange, verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, Hindernisgründe ?
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Bei eienr Eheschließung ist es ja möglich, diese kirchlich zu annullieren, wenn zB ein Partner geistig nicht zurechnungsfähig war oder betrunken usw.

 

Richtig.

 

Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

 

Sehr unterschiedlich: Für die Taufe muss man am Leben, ungetauft und taufwillig sein und darf sich nicht wehren.

 

Seit wann interessiert es bei einer Taufe irgendwen, ob man getauft werden WILL ?

Man wird ja nicht gefragt und wehren kann man sich in dem Alter auch nicht ...

 

(Stell dir mal vor, man würde mit der Taufe warten, bis das Opfer alt genug ist, um seine eigene Entscheidung zu treffen ... )

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Seit wann interessiert es bei einer Taufe irgendwen, ob man getauft werden WILL ?

Man wird ja nicht gefragt und wehren kann man sich in dem Alter auch nicht ...

 

(Stell dir mal vor, man würde mit der Taufe warten, bis das Opfer alt genug ist, um seine eigene Entscheidung zu treffen ... )

 

Wurdest du gefragt, ob du Deutsch als Muttersprache haben willst? / Stell dir vor man würde mit dem Beibringen der Muttersprache abwarten, bis du 20 Jahre alt bist. Leiden manche unter einer Tauf-Phobie?

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Seit wann interessiert es bei einer Taufe irgendwen, ob man getauft werden WILL ?

Man wird ja nicht gefragt und wehren kann man sich in dem Alter auch nicht ...

 

(Stell dir mal vor, man würde mit der Taufe warten, bis das Opfer alt genug ist, um seine eigene Entscheidung zu treffen ... )

 

Wurdest du gefragt, ob du Deutsch als Muttersprache haben willst? / Stell dir vor man würde mit dem Beibringen der Muttersprache abwarten, bis du 20 Jahre alt bist. Leiden manche unter einer Tauf-Phobie?

 

Ein selten dämlicher Vergleich ... die Sprache brauche ich, um mit meiner Umwelt kommunizieren zu können, die Taufe dagegen hat keinerlei positiven Nutzen (außer für den Machthunger, die Statistik und damit den Geldsäckel der Kirche ...)

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Ein selten dämlicher Vergleich ... die Sprache brauche ich, um mit meiner Umwelt kommunizieren zu können, die Taufe dagegen hat keinerlei positiven Nutzen (außer für den Machthunger, die Statistik und damit den Geldsäckel der Kirche ...)

Kommt von einem Mann der inzwischen zwei Doktorate hat.Aber gegen dich ist er sicher ein Dummerl. Du bist ja der Oberkluge. Kapiert hast du allerdings nicht, worum es bei der Taufe geht: 1. Eintauchen ins Göttliche 2. Eintauchen in die Gemeinschaft der Kirche. Austreten kann aus der Kirche der Volljährige auch als Getaufter jederzeit. Soweit ich sehe, prägt die Taufe den Menschen nicht derart, dass sie ein Makel sei: Oder kennst du Leute, die bei der Taufe geschlagen, gepeitscht und angeschossen wurden? Wer aus blind machenden Vorurteilen überall nur Machthunger und Geldgier sieht, dem ich freilich nicht zu helfen- der sieht überall nur das Böse- nur nicht in seinen eigenen Urteilen.

bearbeitet von Mariamante
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Ein selten dämlicher Vergleich ... die Sprache brauche ich, um mit meiner Umwelt kommunizieren zu können, die Taufe dagegen hat keinerlei positiven Nutzen (außer für den Machthunger, die Statistik und damit den Geldsäckel der Kirche ...)

Kommt von einem Mann der inzwischen zwei Doktorate hat.Aber gegen dich ist er sich ein Dummerl. Du bist ja der Oberkluge. Kapiert hast du allerdings nicht, worum es bei der Taufe geht: 1. Eintauchen ins Göttliche 2. Eintauchen in die Gemeinschaft der Kirche. Austreten kann aus der Kirche der Volljährige jederzeit.

All das spielt nur eine Rolle, wenn das Opfer auch getauft werden WILL ..

wenn das Opfer nicht an dein "Göttliches" glaubt und erst recht nichts mit deiner "Gemeinschaft der Kirche" zu tun hat, wird es sich natürlich nicht taufen lassen ...

um jedes Risiko auszuschließen tauft man die Kinder so früh wie nur irgend möglich, um eine mögliche Absage zu verhindern.

 

Nebenbei, du widersprichst gerade der Lehre deiner Kirche ... und auch rechtlich bist du auf dem Holzweg ...

Soweit ich sehe, prägt die Taufe den Menschen nicht derart, dass sie in Makel sei: Oder kennst du Leute, die bei der Taufe geschlagen, gepeitscht und angeschossen wurden?

Wie ich schon geschrieben habe, wird die Taufe in einem Alter vollzogen, in dem man sich schon rein aus biologischen Gründen nicht wehren oder entscheiden kann, das übernehmen einfach andere für das Opfer. Daher ist körperliche Gewalt nicht nötig .. sehr schlau eingefädelt.

Früher war das bekanntlich anders, aber heute muß die Kirche zumindest nach Außen etwas Rücksicht auf die Volksmeinung nehmen (siehe Geldgier ... )

Wer aus blind machenden Vorurteilen überall nur Machthunger und Geldgier sieht, dem ich freilich nicht zu helfen- der sieht überall nur das Böse- nur nicht in seinen eigenen Urteilen.

 

Es geht NUR um Machthunger (sind sie erstmal getauft, kann man die gesamte Palette frühkindlicher Indoktrination abziehen. Ist wie bei anderen Drogen, je früher man die Leute anfixt, desto schwieriger wird ein Entzug) und Geldgier (ich habe noch nicht gehört, daß die Kirche ihre auf Mitgliederzahlen basierenden Staatszuwendungen abgelehnt hätte (und nein, ich meine damit NICHT die Kirchensteuer ... ))

 

Wenn die Kirche ehrlich wäre, würde sie mit dem ganzen Brimborium warten, bis die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie ihre eigenen Entscheidungen treffen können ... nur wird sie das nie riskieren ...

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Warum versucht man hier eigentlich, Informationsfragen zu stellen... leicht seufzend..mn(wobei ich den Widerspruch von "muss taufwillig sein" zur Bekundungsfähigkeit dieser Taufwilligkeit der meisten Täuflinge durchaus sehe. Aber das war nicht die Frage!)

bearbeitet von mn1217
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Kommt von einem Mann der inzwischen zwei Doktorate hat.Aber gegen dich ist er sicher ein Dummerl.

 

Wie ist das mit den Kleinen und Unbedarften, die sonst immer als Deine Zeugen herhalten müssen, wenn es gegen die Theologie geht?

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Bei eienr Eheschließung ist es ja möglich, diese kirchlich zu annullieren, wenn zB ein Partner geistig nicht zurechnungsfähig war oder betrunken usw.

 

Richtig.

 

Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

 

Sehr unterschiedlich: Für die Taufe muss man am Leben, ungetauft und taufwillig sein und darf sich nicht wehren.

 

Seit wann interessiert es bei einer Taufe irgendwen, ob man getauft werden WILL ?

Man wird ja nicht gefragt und wehren kann man sich in dem Alter auch nicht ...

 

(Stell dir mal vor, man würde mit der Taufe warten, bis das Opfer alt genug ist, um seine eigene Entscheidung zu treffen ... )

 

Das Argument ist nicht unberechtigt. Allerdings ist die Frage zu stellen, wann denn das Opfer alt genug ist - und warum ich mein Kind in aller möglichen Hinsicht prägen können dürfen sollte, nur in religiöser Hinsicht nicht. Das erschließt sich mir absolut nicht! Ich sollte meine Kinder nicht zwingen, aber ich werde sie auch nicht abhalten - weder zu bleiben noch zu gehen, auch wenn ich letzteres bedauern würde und ein wenig verstehen könnte.

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Warum versucht man hier eigentlich, Informationsfragen zu stellen... leicht seufzend..mn(wobei ich den Widerspruch von "muss taufwillig sein" zur Bekundungsfähigkeit dieser Taufwilligkeit der meisten Täuflinge durchaus sehe. Aber das war nicht die Frage!)

 

Dann habe ich deine Frage falsch verstanden - kannst Du sie präzisieren?

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Ein selten dämlicher Vergleich ... die Sprache brauche ich, um mit meiner Umwelt kommunizieren zu können, die Taufe dagegen hat keinerlei positiven Nutzen (außer für den Machthunger, die Statistik und damit den Geldsäckel der Kirche ...)

 

 

Deine Eltern können dich auch in einem Verein zu Förderung einer Kette von Luftballons zwischen dem Mond und der Erde anmelden. Unser Rechtssystem geht vom Beginn der Rechtsfähigkeit mit der Geburt aus. Und das mit gutem Grund.

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Bei eienr Eheschließung ist es ja möglich, diese kirchlich zu annullieren, wenn zB ein Partner geistig nicht zurechnungsfähig war oder betrunken usw.

 

Richtig.

 

Gibt es solche Hindernisse auch für andere Sakramente(ich nehme mal an, betrunken sollte man nie sein)?

 

Sehr unterschiedlich: Für die Taufe muss man am Leben, ungetauft und taufwillig sein und darf sich nicht wehren.

 

Seit wann interessiert es bei einer Taufe irgendwen, ob man getauft werden WILL ?

Man wird ja nicht gefragt und wehren kann man sich in dem Alter auch nicht ...

 

(Stell dir mal vor, man würde mit der Taufe warten, bis das Opfer alt genug ist, um seine eigene Entscheidung zu treffen ... )

 

Das Argument ist nicht unberechtigt. Allerdings ist die Frage zu stellen, wann denn das Opfer alt genug ist - und warum ich mein Kind in aller möglichen Hinsicht prägen können dürfen sollte, nur in religiöser Hinsicht nicht. Das erschließt sich mir absolut nicht! Ich sollte meine Kinder nicht zwingen, aber ich werde sie auch nicht abhalten - weder zu bleiben noch zu gehen, auch wenn ich letzteres bedauern würde und ein wenig verstehen könnte.

 

Auch wenn ich grundsätzlich gegen eine Indoktrination bin, so habe ich ja nicht geschrieben, daß es keine religiöse Erziehung geben soll/kann, es geht mir in dem Fall lediglich um den offiziellen Eintritt in eine Religionsgemeinschaft mit all den daraus resultierenden Konsequenzen ...

 

Wer erstmal in der Kirche ist, der hat, bedingt durch den Gruppendruck, eine relativ hohe Hemmschwelle, wieder auszutreten (und wenns nur darum geht, die Oma ned zu kränken, habe selbst so einige, welche uns zwar unterstützen, aber noch in der Kirche bleiben, wegen der Oma oder des Erbonkels). Der Mensch ist ein träges Gewohnheitstier der sich eher scheut etwas gewohntes zu verändern ... und darauf zählt die Kirche.

Sie bekommt vom Staat ein jährliches "Kopfgeld" für jedes Mitglied, von ein paar auch etwas Kirchensteuer und vorallem sind hohe Mitgliederzahlen, egal wie wenig sie über die wirkliche Religiosität der Bevölkerung aussagen, ein gutes Argument um der Politik gegenüber Druck zu machen.

 

Jetzt stell dir mal vor, die Leute müssten erst im Erwachsenenalter offiziell ihren Eintritt in die Kirche erklären, was meinst du, wie viele sich dazu wirklich entschließen würden ?

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Ein selten dämlicher Vergleich ... die Sprache brauche ich, um mit meiner Umwelt kommunizieren zu können, die Taufe dagegen hat keinerlei positiven Nutzen (außer für den Machthunger, die Statistik und damit den Geldsäckel der Kirche ...)

 

 

Deine Eltern können dich auch in einem Verein zu Förderung einer Kette von Luftballons zwischen dem Mond und der Erde anmelden. Unser Rechtssystem geht vom Beginn der Rechtsfähigkeit mit der Geburt aus. Und das mit gutem Grund.

 

Auauau, unser Mr. ich nehms 1000%ig ...

 

Du weißt doch genau so gut wie ich, daß die Mitgliedschaft in einem einfachen Verein und der Beitritt zur Kirche auch rechtlich zwei vollkommen verschiedene Paar Stiefel sind, rechtlich wie menschlich gesehen ...

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Wäre es möglich, einmal einen Thread mit sachlichen Fragen zuzulassen, auf die sachliche Antworten gegeben werden?

Diese ebenso falsche wie paranoide Polemik ist nur noch peinlich.

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Es gibt sicher für Leute mit einer krankhaften Taufphobie entsprechende Behandlungsmöglichkeiten........die Kosten kann derjenige dann seinen Eltern im Wege des "Schadnersatzes" verrechnen.

 

Ich bin jedenfalls froh meinen Söhnen mit der Taufe eine Grundlage eines religiösen Lebens eröffnet zu haben......

Dass einer von ihnen inzwischen von der RKK zur Evangelischen Kirche AB gewechselt ist, zeigt, dass mit der Taufe keine religiöse Entmündigung verbunden ist.

 

Einn Regime, das mir verbieten wollte meine Kinder im Kleinkinmdalter taufen zu lassen würe ich jedenfalls aus schärfste bekämpfen...........

Das Geseiere gegen die Kindertaufe zeigt nur, was sich Atheisten unter der Freiheit der Anderen vorstellen.

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Auauau, unser Mr. ich nehms 1000%ig ...

 

Du weißt doch genau so gut wie ich, daß die Mitgliedschaft in einem einfachen Verein und der Beitritt zur Kirche auch rechtlich zwei vollkommen verschiedene Paar Stiefel sind, rechtlich wie menschlich gesehen ...

 

 

Von der geschichtlich bedingten formaljuristischen Ausprägung einer Mitgliedschaft in einer KdÖR und der Möglichkeit, schon als Minderjähriger austreten zu können, abgesehen, sehe ich keinen bedeutenden Unterschied zwischen einer Vereins- und einer Kirchenmitgliedschaft. Vielleicht bist du so gut, und erläuterst mir diese.

bearbeitet von Clown
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Auauau, unser Mr. ich nehms 1000%ig ...

 

Du weißt doch genau so gut wie ich, daß die Mitgliedschaft in einem einfachen Verein und der Beitritt zur Kirche auch rechtlich zwei vollkommen verschiedene Paar Stiefel sind, rechtlich wie menschlich gesehen ...

 

 

Von der geschichtlich bedingten formaljuristischen Ausprägung einer Mitgliedschaft in einer KdÖR und der Möglichkeit, schon als Minderjähriger austreten zu können, abgesehen, sehe ich keinen bedeutenden Unterschied zwischen einer Vereins- und einer Kirchenmitgliedschaft. Vielleicht bist du so gut, und erläuterst mir diese.

 

Ach, z.B. haben Vereine i.d.R. nicht die Möglichkeit, Steuern für die Mitgliedschaft eintreiben zu lassen .. wenn du deine Mitgliedsbeiträge bei nem Verein nicht bezahlst, fliegst du, bei der Kirche hast du die Steuerfahndung auf dem Hals ...

Auch dürfen, wenn ich nicht komplett falsch liege, Vereine für den Verwaltungsakt des Austrittes keine Gebühren verlangen, der Kirchenaustritt dagegen ist, bis auf wenige Ausnahmen, gebührenpflichtig (ja klar, jetzt kommt das "Argument" das ja nicht die Kirche, sondern der Staat die Gebühren verlangt, für das Opfer macht das aber keinen Unterschied)

Nebenbei darf man, außer beim Staat, IMMER die Löschung der persönlichen Daten verlangen, sofern diese nicht mehr zu Abrechnungszwecken o.ä. benötigt werden ... bei der Kirche trifft das nicht zu, dort bleibt man, auch wenn man offiziell den Austritt erklärt hat, als Mitglied registriert, ohne das man sich dagegen wehren könnte ...

 

usw. usw.

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