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Abt des Klosters Ettal tritt zurück


Stefan M.

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Das Problem ist jedoch ein typischer verdeckter Zirkelschluss: Du sagst: Wer eine Straftat begeht, der muss aus seinem Amt entfernt werden, gleich von wem. Ich halte dagegen: Nur der formal zuständige kann das Begehen einer Straftat feststellen, und nur er kann entscheiden, welche Folgen das hat. Das ist das Wesen der Rechtstaatlichkeit, wo man dies durch gesundes Rechtsempfinden ersetzt, da wird es gefährlich, weil letztlich beliebig.

 

Das ist zutreffend. Ich hab ja nach Lücken in deiner Arumentation gesucht, aber du hast recht. Was ich aber immer noch nicht verstanden habe: warum sind die dann einfach zurückgetreten? Sie hätten wenigstens mal ihre Oberen fragen können?

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Das ist zutreffend. Ich hab ja nach Lücken in deiner Arumentation gesucht, aber du hast recht. Was ich aber immer noch nicht verstanden habe: warum sind die dann einfach zurückgetreten? Sie hätten wenigstens mal ihre Oberen fragen können?

 

Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

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Das ist zutreffend. Ich hab ja nach Lücken in deiner Arumentation gesucht, aber du hast recht. Was ich aber immer noch nicht verstanden habe: warum sind die dann einfach zurückgetreten? Sie hätten wenigstens mal ihre Oberen fragen können?

 

Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

 

Hattest du nicht den Erzabt der Kongregation ins Spiel gebracht, den man hätte fragen müssen? Und was ist mit dem Generalabt in Rom? Statt einer Anfechtung käme doch auch eine Neuwahl in betracht?

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Das ist zutreffend. Ich hab ja nach Lücken in deiner Arumentation gesucht, aber du hast recht. Was ich aber immer noch nicht verstanden habe: warum sind die dann einfach zurückgetreten? Sie hätten wenigstens mal ihre Oberen fragen können?

 

Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

 

Hattest du nicht den Erzabt der Kongregation ins Spiel gebracht, den man hätte fragen müssen? Und was ist mit dem Generalabt in Rom? Statt einer Anfechtung käme doch auch eine Neuwahl in betracht?

 

Aufsichtsrechtlich ist der Erzabt der Kongregation zuständig, das ist er aber selbst, daher sein Vize, der Abt von Niederaltaich (das übernehme ich ungeprüft von P. Stephan Häring OSB). Der ist aber nur Aufsicht, kein Vorgesetzter. Der Generalabt ist so eine Art Frühstücksdirektor - Rom wollte einen Ansprechpartner für die OSB, und da haben die einen Verein gegründet mit 'nem Erzabt an der Spitze. Zu sagen hat der aber nichts.

 

Klar, Neuwahl wird es geben, aber wie P. Notker Wolf zu recht bemerkt: So viele Kandidaten gibt es nun auch wieder nicht.

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Das ist zutreffend. Ich hab ja nach Lücken in deiner Arumentation gesucht, aber du hast recht. Was ich aber immer noch nicht verstanden habe: warum sind die dann einfach zurückgetreten? Sie hätten wenigstens mal ihre Oberen fragen können?

 

Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

 

Hattest du nicht den Erzabt der Kongregation ins Spiel gebracht, den man hätte fragen müssen? Und was ist mit dem Generalabt in Rom? Statt einer Anfechtung käme doch auch eine Neuwahl in betracht?

 

Aufsichtsrechtlich ist der Erzabt der Kongregation zuständig, das ist er aber selbst, daher sein Vize, der Abt von Niederaltaich (das übernehme ich ungeprüft von P. Stephan Häring OSB). Der ist aber nur Aufsicht, kein Vorgesetzter. Der Generalabt ist so eine Art Frühstücksdirektor - Rom wollte einen Ansprechpartner für die OSB, und da haben die einen Verein gegründet mit 'nem Erzabt an der Spitze. Zu sagen hat der aber nichts.

 

Klar, Neuwahl wird es geben, aber wie P. Notker Wolf zu recht bemerkt: So viele Kandidaten gibt es nun auch wieder nicht.

 

Ich glaube, das war gemeint: man wähle den Zurückgetretenen.

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Franciscus non papa

gute idee, hat was sehr katholisches.

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smile, allerdings gerne "kollateralschäden" in kauf genommen.

 

im übrigen hast du offenbar immer noch nicht verstanden, wie wichtig für ein rechtsstaatliches verfahren eben die einhaltung der verfahrensregeln ist.

Die Kollateralschäden sind auf deinem Mist gewachsen. Ich habe nie geschrieben, dass ich solche in Kauf nehmen wolle. Wenn du das willst, bittesehr. Dann gib es aber auch bitte als deine und nicht als meine Meinung aus.

 

 

 

 

die kollateralschäden sind aber die folge deiner gedankenlosen argumentation, wie man im fall von abt barnabas sieht.

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Das ist zutreffend. Ich hab ja nach Lücken in deiner Arumentation gesucht, aber du hast recht. Was ich aber immer noch nicht verstanden habe: warum sind die dann einfach zurückgetreten? Sie hätten wenigstens mal ihre Oberen fragen können?

 

Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

 

Hattest du nicht den Erzabt der Kongregation ins Spiel gebracht, den man hätte fragen müssen? Und was ist mit dem Generalabt in Rom? Statt einer Anfechtung käme doch auch eine Neuwahl in betracht?

 

Aufsichtsrechtlich ist der Erzabt der Kongregation zuständig, das ist er aber selbst, daher sein Vize, der Abt von Niederaltaich (das übernehme ich ungeprüft von P. Stephan Häring OSB). Der ist aber nur Aufsicht, kein Vorgesetzter. Der Generalabt ist so eine Art Frühstücksdirektor - Rom wollte einen Ansprechpartner für die OSB, und da haben die einen Verein gegründet mit 'nem Erzabt an der Spitze. Zu sagen hat der aber nichts.

 

Klar, Neuwahl wird es geben, aber wie P. Notker Wolf zu recht bemerkt: So viele Kandidaten gibt es nun auch wieder nicht.

 

So meinte ich es ja: Die Zurückgetretenen wiederwählen.

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Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

 

Hattest du nicht den Erzabt der Kongregation ins Spiel gebracht, den man hätte fragen müssen? Und was ist mit dem Generalabt in Rom? Statt einer Anfechtung käme doch auch eine Neuwahl in betracht?

 

Aufsichtsrechtlich ist der Erzabt der Kongregation zuständig, das ist er aber selbst, daher sein Vize, der Abt von Niederaltaich (das übernehme ich ungeprüft von P. Stephan Häring OSB). Der ist aber nur Aufsicht, kein Vorgesetzter. Der Generalabt ist so eine Art Frühstücksdirektor - Rom wollte einen Ansprechpartner für die OSB, und da haben die einen Verein gegründet mit 'nem Erzabt an der Spitze. Zu sagen hat der aber nichts.

 

Klar, Neuwahl wird es geben, aber wie P. Notker Wolf zu recht bemerkt: So viele Kandidaten gibt es nun auch wieder nicht.

 

So meinte ich es ja: Die Zurückgetretenen wiederwählen.

Sehr katholisch, wie schon Franciscus bestätigt hat. :) Hab´ich es doch gewusst! ;)

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Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

 

Hattest du nicht den Erzabt der Kongregation ins Spiel gebracht, den man hätte fragen müssen? Und was ist mit dem Generalabt in Rom? Statt einer Anfechtung käme doch auch eine Neuwahl in betracht?

 

Aufsichtsrechtlich ist der Erzabt der Kongregation zuständig, das ist er aber selbst, daher sein Vize, der Abt von Niederaltaich (das übernehme ich ungeprüft von P. Stephan Häring OSB). Der ist aber nur Aufsicht, kein Vorgesetzter. Der Generalabt ist so eine Art Frühstücksdirektor - Rom wollte einen Ansprechpartner für die OSB, und da haben die einen Verein gegründet mit 'nem Erzabt an der Spitze. Zu sagen hat der aber nichts.

 

Klar, Neuwahl wird es geben, aber wie P. Notker Wolf zu recht bemerkt: So viele Kandidaten gibt es nun auch wieder nicht.

 

So meinte ich es ja: Die Zurückgetretenen wiederwählen.

 

Soweit ich weiß macht man sich derzeit Gedanken, wie man das kirchen- und ordensrechtlich genau bewerkstelligen soll,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

 

Hattest du nicht den Erzabt der Kongregation ins Spiel gebracht, den man hätte fragen müssen? Und was ist mit dem Generalabt in Rom? Statt einer Anfechtung käme doch auch eine Neuwahl in betracht?

 

Aufsichtsrechtlich ist der Erzabt der Kongregation zuständig, das ist er aber selbst, daher sein Vize, der Abt von Niederaltaich (das übernehme ich ungeprüft von P. Stephan Häring OSB). Der ist aber nur Aufsicht, kein Vorgesetzter. Der Generalabt ist so eine Art Frühstücksdirektor - Rom wollte einen Ansprechpartner für die OSB, und da haben die einen Verein gegründet mit 'nem Erzabt an der Spitze. Zu sagen hat der aber nichts.

 

Klar, Neuwahl wird es geben, aber wie P. Notker Wolf zu recht bemerkt: So viele Kandidaten gibt es nun auch wieder nicht.

 

So meinte ich es ja: Die Zurückgetretenen wiederwählen.

 

Soweit ich weiß macht man sich derzeit Gedanken, wie man das kirchen- und ordensrechtlich genau bewerkstelligen soll,

 

viele Grüße,

 

Matthias

 

Was ist da zu denken - das Kapitel kann den Mann einfach wählen.

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Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

 

Hattest du nicht den Erzabt der Kongregation ins Spiel gebracht, den man hätte fragen müssen? Und was ist mit dem Generalabt in Rom? Statt einer Anfechtung käme doch auch eine Neuwahl in betracht?

 

Aufsichtsrechtlich ist der Erzabt der Kongregation zuständig, das ist er aber selbst, daher sein Vize, der Abt von Niederaltaich (das übernehme ich ungeprüft von P. Stephan Häring OSB). Der ist aber nur Aufsicht, kein Vorgesetzter. Der Generalabt ist so eine Art Frühstücksdirektor - Rom wollte einen Ansprechpartner für die OSB, und da haben die einen Verein gegründet mit 'nem Erzabt an der Spitze. Zu sagen hat der aber nichts.

 

Klar, Neuwahl wird es geben, aber wie P. Notker Wolf zu recht bemerkt: So viele Kandidaten gibt es nun auch wieder nicht.

 

So meinte ich es ja: Die Zurückgetretenen wiederwählen.

 

Soweit ich weiß macht man sich derzeit Gedanken, wie man das kirchen- und ordensrechtlich genau bewerkstelligen soll,

 

viele Grüße,

 

Matthias

 

Was ist da zu denken - das Kapitel kann den Mann einfach wählen.

 

Grundsätzlich ja.

 

Aber es gibt bei der Wahl des Abtes zwei verschiedene Resultate einer Wahl.

 

Entweder, es handelt sich um den Mönch des eigenen Konventes, dann ist der Mönch bei Vorliegen aller formalen Vorausetzungen gewählt.

 

Oder es handelt sich um einen Mönch eines anderen Konventes, dann wäre dieser postuliert und müsste entsprechende Freigaben in seienr Gemeinschaft erwirken.

 

Es stellt sich hier die Frage, ob eine Wahl oder ein Postulierung notwendig ist.

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Ein Abt hat keinen Oberen - außer und nur in gewisser Hinsicht dem Papst. Da war niemand zu befragen, es sei denn, der Abt hätte ein Kapitel einberufen. Wie es scheint, hat der Münchener GV mit der Schließung der Schule gedroht, wenn der Abt nicht zurücktritt. Dies nennt man im allgemeinen Erpressung oder auch Nötigung - wenn dem so wäre, dann wäre der Rücktritt des Abtes anfechtbar.

 

Hattest du nicht den Erzabt der Kongregation ins Spiel gebracht, den man hätte fragen müssen? Und was ist mit dem Generalabt in Rom? Statt einer Anfechtung käme doch auch eine Neuwahl in betracht?

 

Aufsichtsrechtlich ist der Erzabt der Kongregation zuständig, das ist er aber selbst, daher sein Vize, der Abt von Niederaltaich (das übernehme ich ungeprüft von P. Stephan Häring OSB). Der ist aber nur Aufsicht, kein Vorgesetzter. Der Generalabt ist so eine Art Frühstücksdirektor - Rom wollte einen Ansprechpartner für die OSB, und da haben die einen Verein gegründet mit 'nem Erzabt an der Spitze. Zu sagen hat der aber nichts.

 

Klar, Neuwahl wird es geben, aber wie P. Notker Wolf zu recht bemerkt: So viele Kandidaten gibt es nun auch wieder nicht.

 

So meinte ich es ja: Die Zurückgetretenen wiederwählen.

 

Soweit ich weiß macht man sich derzeit Gedanken, wie man das kirchen- und ordensrechtlich genau bewerkstelligen soll,

 

viele Grüße,

 

Matthias

 

Was ist da zu denken - das Kapitel kann den Mann einfach wählen.

 

Grundsätzlich ja.

 

Aber es gibt bei der Wahl des Abtes zwei verschiedene Resultate einer Wahl.

 

Entweder, es handelt sich um den Mönch des eigenen Konventes, dann ist der Mönch bei Vorliegen aller formalen Vorausetzungen gewählt.

 

Oder es handelt sich um einen Mönch eines anderen Konventes, dann wäre dieser postuliert und müsste entsprechende Freigaben in seienr Gemeinschaft erwirken.

 

Es stellt sich hier die Frage, ob eine Wahl oder ein Postulierung notwendig ist.

 

Klingt nach einem Wunschkandidaten.

 

Derartige Fragen trete ich immer gerne an meinen Doktorvater ab! Der kennt sich mit dem OSB-Recht besser aus.

 

Es gäbe im übrigen einen dritten Weg: Man könnet den Antrag beim zuständigen Gericht einreichen, den Rücktritt des Abtes nach c. 125 § 2 aufzuheben. Dann müßte man nicht neu wählen...

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Es gäbe im übrigen einen dritten Weg: Man könnet den Antrag beim zuständigen Gericht einreichen, den Rücktritt des Abtes nach c. 125 § 2 aufzuheben. Dann müßte man nicht neu wählen...

 

Mag ja juristisch drin sein, aber so ein Rücktritt vom Rücktritt sieht einfach blöd aus. Neuwahl nach Klärung der Vorwürfe, das ist sauber, der Mann hat eine ordentliche Autorität und das versteht das Publikum.

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Es gäbe im übrigen einen dritten Weg: Man könnet den Antrag beim zuständigen Gericht einreichen, den Rücktritt des Abtes nach c. 125 § 2 aufzuheben. Dann müßte man nicht neu wählen...

 

Mag ja juristisch drin sein, aber so ein Rücktritt vom Rücktritt sieht einfach blöd aus. Neuwahl nach Klärung der Vorwürfe, das ist sauber, der Mann hat eine ordentliche Autorität und das versteht das Publikum.

 

Halte ich auch für den besseren Weg, es sei denn, die Wiederwahl machte Probleme, die könnet man dann über den 125 umgehen - den Antrag könnte ja auch die Abtei stellen.

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