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Das Recht auf freie Religionsausübung


Aristippos

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Dieser Thread entstand als Abspaltung aus der Diskussion "wo Theologie studieren?" - Werner -

 

Wer weiß, ob in 10 oder 20 die Kirche noch neue Pfarrer oder sonstige Hauptamtliche wird bezahlen können. Höchstwahrscheinlich nicht, wie es jetzt so aussieht.

 

Na und! Und wenn ich jeden Tag um mein tägliches Brot betteln müsste, würde ich es machen.

 

 

angeber! ich will es dir ja nicht wünschen, aber ich würde keinen pfifferling für deine standhaftigkeit in echter bedrängnis geben.

Die haben wir hier eh bald, EG"MR" ...

 

Wenn du das schon für Bedrängnis hältst....

 

Was ist denn diesen EG"MR"?

Das ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der betreibt ganz böse Christenverfolgung, weil er verlangt, Moslems, Atheisten und dem ganzen restlichen Pack dieselben Rechte zu geben wie Christen.

bearbeitet von Werner001
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Wer weiß, ob in 10 oder 20 die Kirche noch neue Pfarrer oder sonstige Hauptamtliche wird bezahlen können. Höchstwahrscheinlich nicht, wie es jetzt so aussieht.

 

Na und! Und wenn ich jeden Tag um mein tägliches Brot betteln müsste, würde ich es machen.

 

 

angeber! ich will es dir ja nicht wünschen, aber ich würde keinen pfifferling für deine standhaftigkeit in echter bedrängnis geben.

Die haben wir hier eh bald, EG"MR" ...

 

Wenn du das schon für Bedrängnis hältst....

 

Was ist denn diesen EG"MR"?

Das ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der betreibt ganz böse Christenverfolgung, weil er verlangt, Moslems, Atheisten und dem ganzen restlichen Pack dieselben Rechte zu geben wie Christen.

Verlangt er ja gar nicht. Atheisten können niemals das Recht auf freie Religionsausübung haben. ;)

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Atheisten können niemals das Recht auf freie Religionsausübung haben. ;)

Aber sicher haben die das. Sie nutzen ihr Recht nur nicht.

 

Werner

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Verlangt er ja gar nicht. Atheisten können niemals das Recht auf freie Religionsausübung haben. ;)

Allmählich bereitet es mir Sorgen, dass du Juristin bist.

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Verlangt er ja gar nicht. Atheisten können niemals das Recht auf freie Religionsausübung haben. ;)

Allmählich bereitet es mir Sorgen, dass du Juristin bist.

Wenn sie eine Religion ausüben, können sie zwar immer noch Atheisten sein, werden aber aufgrund des äußeren Anscheins im Sinne der Rechtssicherheit als Anhänger der von ihnen ausgeübten Religion angesehen und genießen daher nicht als Atheisten, sondern als Anhänger der von ihnen ausgeübten Religion den entsprechenden Rechtsschutz.

 

Sieht man Atheismus selbst als Religion im Sinne einer Anti-Religion an, wofür einiges spricht, so scheitert das Recht auf Releigionsausübung hinsichtlich der atheistischen Religion dennoch daran, dass es keinen Kult gibt, der ausgeübt oder dessen freie Ausübung eingeschränkt oder behindert werden könnte und dem daher Schutz gewährt werden müsste, ausgenommen die kultische Forderung von gleichen Rechten sowie der ständige kultverdächtige Hinweis auf den Umstand selbst.

Ersteres ist eine Frage des Gleichheitsgrundsatzes, Letzteres gedeckt vom Recht auf freie Meinungsäußerung.

Für ein Recht auf freie Religionsausübung besteht insoferne mangels zu schützender Lebensäußerung kein Raum.

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Verlangt er ja gar nicht. Atheisten können niemals das Recht auf freie Religionsausübung haben. ;)

Allmählich bereitet es mir Sorgen, dass du Juristin bist.

Wenn sie eine Religion ausüben, können sie zwar immer noch Atheisten sein, werden aber aufgrund des äußeren Anscheins im Sinne der Rechtssicherheit als Anhänger der von ihnen ausgeübten Religion angesehen und genießen daher nicht als Atheisten, sondern als Anhänger der von ihnen ausgeübten Religion den entsprechenden Rechtsschutz.

 

Sieht man Atheismus selbst als Religion im Sinne einer Anti-Religion an, wofür einiges spricht, so scheitert das Recht auf Releigionsausübung hinsichtlich der atheistischen Religion dennoch daran, dass es keinen Kult gibt, der ausgeübt oder dessen freie Ausübung eingeschränkt oder behindert werden könnte und dem daher Schutz gewährt werden müsste, ausgenommen die kultische Forderung von gleichen Rechten sowie der ständige kultverdächtige Hinweis auf den Umstand selbst.

Ersteres ist eine Frage des Gleichheitsgrundsatzes, Letzteres gedeckt vom Recht auf freie Meinungsäußerung.

Für ein Recht auf freie Religionsausübung besteht insoferne mangels zu schützender Lebensäußerung kein Raum.

Da stellt sich jetzt aber die Frage, ob das Recht auf freie Religionsausübung ein Bürgerrecht oder ein Recht von Religionsgemeinschaften ist.

Deine Argumentation ist nur schlüssig, wenn man dieses recht nicht als ein allgemeines Recht eines jeden Bürgers, sondern nur als das Recht einer Religionsgemeinschft ansieht, das man erst dadurch erwirbt, dass man sich zu einer solchen bekennt.

Da es in meinen Augen aber ein Recht eines jeden Bürgers ist, haben selbstverständlich auch Atheisten dieses Recht, und zwar aus sich selbst, nicht erst durch ein eventuelles Bekenntnis zu einer Religionsgemeinschaft.

 

Werner

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Verlangt er ja gar nicht. Atheisten können niemals das Recht auf freie Religionsausübung haben. ;)

Allmählich bereitet es mir Sorgen, dass du Juristin bist.

Wenn sie eine Religion ausüben, können sie zwar immer noch Atheisten sein, werden aber aufgrund des äußeren Anscheins im Sinne der Rechtssicherheit als Anhänger der von ihnen ausgeübten Religion angesehen und genießen daher nicht als Atheisten, sondern als Anhänger der von ihnen ausgeübten Religion den entsprechenden Rechtsschutz.

 

Sieht man Atheismus selbst als Religion im Sinne einer Anti-Religion an, wofür einiges spricht, so scheitert das Recht auf Releigionsausübung hinsichtlich der atheistischen Religion dennoch daran, dass es keinen Kult gibt, der ausgeübt oder dessen freie Ausübung eingeschränkt oder behindert werden könnte und dem daher Schutz gewährt werden müsste, ausgenommen die kultische Forderung von gleichen Rechten sowie der ständige kultverdächtige Hinweis auf den Umstand selbst.

Ersteres ist eine Frage des Gleichheitsgrundsatzes, Letzteres gedeckt vom Recht auf freie Meinungsäußerung.

Für ein Recht auf freie Religionsausübung besteht insoferne mangels zu schützender Lebensäußerung kein Raum.

Da stellt sich jetzt aber die Frage, ob das Recht auf freie Religionsausübung ein Bürgerrecht oder ein Recht von Religionsgemeinschaften ist.

Deine Argumentation ist nur schlüssig, wenn man dieses recht nicht als ein allgemeines Recht eines jeden Bürgers, sondern nur als das Recht einer Religionsgemeinschft ansieht, das man erst dadurch erwirbt, dass man sich zu einer solchen bekennt.

Da es in meinen Augen aber ein Recht eines jeden Bürgers ist, haben selbstverständlich auch Atheisten dieses Recht, und zwar aus sich selbst, nicht erst durch ein eventuelles Bekenntnis zu einer Religionsgemeinschaft.

 

Werner

Ich habe kein Wort von Religionsgemeinschaft geschrieben, sondern von Religion.

Denn nach der EMRK ist es eindeutig Individualrecht (was nicht ausschließt, dass es nach nationalem Recht zusätzlich auch Recht der Religionsgemeinschaft sein kann. Aber darum geht es ja nicht.)

bearbeitet von Edith1
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Verlangt er ja gar nicht. Atheisten können niemals das Recht auf freie Religionsausübung haben. ;)

Allmählich bereitet es mir Sorgen, dass du Juristin bist.

Wenn sie eine Religion ausüben, können sie zwar immer noch Atheisten sein, werden aber aufgrund des äußeren Anscheins im Sinne der Rechtssicherheit als Anhänger der von ihnen ausgeübten Religion angesehen und genießen daher nicht als Atheisten, sondern als Anhänger der von ihnen ausgeübten Religion den entsprechenden Rechtsschutz.

 

Sieht man Atheismus selbst als Religion im Sinne einer Anti-Religion an, wofür einiges spricht, so scheitert das Recht auf Releigionsausübung hinsichtlich der atheistischen Religion dennoch daran, dass es keinen Kult gibt, der ausgeübt oder dessen freie Ausübung eingeschränkt oder behindert werden könnte und dem daher Schutz gewährt werden müsste, ausgenommen die kultische Forderung von gleichen Rechten sowie der ständige kultverdächtige Hinweis auf den Umstand selbst.

Ersteres ist eine Frage des Gleichheitsgrundsatzes, Letzteres gedeckt vom Recht auf freie Meinungsäußerung.

Für ein Recht auf freie Religionsausübung besteht insoferne mangels zu schützender Lebensäußerung kein Raum.

Da stellt sich jetzt aber die Frage, ob das Recht auf freie Religionsausübung ein Bürgerrecht oder ein Recht von Religionsgemeinschaften ist.

Deine Argumentation ist nur schlüssig, wenn man dieses recht nicht als ein allgemeines Recht eines jeden Bürgers, sondern nur als das Recht einer Religionsgemeinschft ansieht, das man erst dadurch erwirbt, dass man sich zu einer solchen bekennt.

Da es in meinen Augen aber ein Recht eines jeden Bürgers ist, haben selbstverständlich auch Atheisten dieses Recht, und zwar aus sich selbst, nicht erst durch ein eventuelles Bekenntnis zu einer Religionsgemeinschaft.

 

Werner

Ich habe kein Wort von Religionsgemeinschaft geschrieben, sondern von Religion.

Gut, dann eben Religion. Dann lautet die Frage: Ist freie Religionsausübung ein Menschenrecht oder ein Religionsrecht?

Erwirbt man dieses Recht erst durch Ausübung einer Religion, oder hat man es auch ohne Ausübung einer Religion, einfach nur weil man Mensch ist?

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Man kann natürlich auch Rechtsträger des Eigentumsrechtes an sich sein, ohne irgendetwas, an dem das Eigentumsrecht bestehen könnte.

Insoferne ist natürlich jeder Mensch Rechtsträger des Rechtes auf Freiheit der Religionsausübung ohne Religion und ohne Ausübung.

Inwiefern hilft dies beim EGMR weiter? (Um den ging es nämlich ursprünglich ;) )

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Man kann natürlich auch Rechtsträger des Eigentumsrechtes an sich sein, ohne irgendetwas, an dem das Eigentumsrecht bestehen könnte.

Insoferne ist natürlich jeder Mensch Rechtsträger des Rechtes auf Freiheit der Religionsausübung ohne Religion und ohne Ausübung.

Inwiefern hilft dies beim EGMR weiter? (Um den ging es nämlich ursprünglich ;) )

Der EGMR verlangt, dass jeder Mensch das Recht auf freie Religionsausübung hat.

Nach der traditionellen katholischen Ansicht (prae-V2 und Pius) steht dieses Recht nur römischen Katholiken zu.

 

Werner

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Nun ist es aber doch so dass die Atheisten immer dann, wenn Verbrechen die im Namen des Atheismus begangen wurden diskutiert werden, lauthals verkünden Atheismus sei keine verbindende Weltanschaung, sondern eben nur die Ablehnung eines Gottes oder mehrerer Götter....ich sehe also da keine ausübbare Religion. Das Recht lauthals zu verkünden es gäbe keinen Gott/keine Götter und dafür sogar in Autobussen Werbung zu machen, gründet sich also nicht auf die Religionsfreiheit, sonden wie Edith schon richtig festgestellt hat, auf das Recht auf freie Meinungsäusserung.

 

Allerdings bürgert sich ein, dass Atheisten sich einbilden Religionsfreiheit begründe für sie ein Recht anderen Religionen etwas zu verbieten im Sinne einer Freiheit von Religion. Ein Musterbeispiel dafür sind die diversen Beschwerden über Kreuze in Klassenzimmern...

(Wobei ich allerdings für die Ablehnung von Kreuzen in Gerichtssälen Verständnis habe)

bearbeitet von wolfgang E.
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Man kann natürlich auch Rechtsträger des Eigentumsrechtes an sich sein, ohne irgendetwas, an dem das Eigentumsrecht bestehen könnte.

Insoferne ist natürlich jeder Mensch Rechtsträger des Rechtes auf Freiheit der Religionsausübung ohne Religion und ohne Ausübung.

Na also, geht doch. Selbstverständlich kann man auch Rechte haben, ohne sie zu nutzen. Insofern kann ich als Atheist nicht nur das Recht auf freie Religionsausübung haben, sondern habe es auch. Ob ich davon Gebrauch mache oder nicht, beeinflusst nicht meine Rechte.

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Nach der traditionellen katholischen Ansicht (prae-V2 und Pius) steht dieses Recht nur römischen Katholiken zu.

 

Werner

Ja und ....sollen wir jetzt Geschichte betreiben oder Juristerei?

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Man kann natürlich auch Rechtsträger des Eigentumsrechtes an sich sein, ohne irgendetwas, an dem das Eigentumsrecht bestehen könnte.

Insoferne ist natürlich jeder Mensch Rechtsträger des Rechtes auf Freiheit der Religionsausübung ohne Religion und ohne Ausübung.

Inwiefern hilft dies beim EGMR weiter? (Um den ging es nämlich ursprünglich ;) )

Der EGMR verlangt, dass jeder Mensch das Recht auf freie Religionsausübung hat.

Nach der traditionellen katholischen Ansicht (prae-V2 und Pius) steht dieses Recht nur römischen Katholiken zu.

 

Werner

Werner, Du verwirrst mich. Die Piusse sind nun nicht gerade mein Maßstab. Nicht juristisch und sonst auch nicht.

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Inwiefern hilft dies beim EGMR weiter? (Um den ging es nämlich ursprünglich ;) )

Negative Religionsfreiheit , Stichwort Gebühren für Kirchenaustritt beispielsweise.

Nein? *staun* Ich bin zutiefst beeindruckt. Sonst noch Neuerungen? Schon einmal verstanden, was das Wort "satirisch" so meinen kann?

Offenbar ist das nicht allen zugänglich.

bearbeitet von Edith1
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Man kann natürlich auch Rechtsträger des Eigentumsrechtes an sich sein, ohne irgendetwas, an dem das Eigentumsrecht bestehen könnte.

Insoferne ist natürlich jeder Mensch Rechtsträger des Rechtes auf Freiheit der Religionsausübung ohne Religion und ohne Ausübung.

Inwiefern hilft dies beim EGMR weiter? (Um den ging es nämlich ursprünglich ;) )

Der EGMR verlangt, dass jeder Mensch das Recht auf freie Religionsausübung hat.

Nach der traditionellen katholischen Ansicht (prae-V2 und Pius) steht dieses Recht nur römischen Katholiken zu.

 

Werner

Werner, Du verwirrst mich. Die Piusse sind nun nicht gerade mein Maßstab. Nicht juristisch und sonst auch nicht.

Och Leute, darum ging es doch ganz am Anfang.

Da hat jemand augenzwinkernd gemeint, der EGMR betreibe Christenverfolgung, weil er jedermann ein Recht auf Religionsausübung zugestehe.

Und diese ironische Bemerkung ging doch eindeutig in Richtung der Leute, die freie Religionsausübung für jedermann für Christenverfolgung halten. Und das sind im katholischen Spektrum im Wesentlichen die Piusbrüder.

 

Werner

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Man kann natürlich auch Rechtsträger des Eigentumsrechtes an sich sein, ohne irgendetwas, an dem das Eigentumsrecht bestehen könnte.

Insoferne ist natürlich jeder Mensch Rechtsträger des Rechtes auf Freiheit der Religionsausübung ohne Religion und ohne Ausübung.

Inwiefern hilft dies beim EGMR weiter? (Um den ging es nämlich ursprünglich ;) )

Der EGMR verlangt, dass jeder Mensch das Recht auf freie Religionsausübung hat.

Nach der traditionellen katholischen Ansicht (prae-V2 und Pius) steht dieses Recht nur römischen Katholiken zu.

 

Werner

Werner, Du verwirrst mich. Die Piusse sind nun nicht gerade mein Maßstab. Nicht juristisch und sonst auch nicht.

Och Leute, darum ging es doch ganz am Anfang.

Da hat jemand augenzwinkernd gemeint, der EGMR betreibe Christenverfolgung, weil er jedermann ein Recht auf Religionsausübung zugestehe.

Und diese ironische Bemerkung ging doch eindeutig in Richtung der Leute, die freie Religionsausübung für jedermann für Christenverfolgung halten. Und das sind im katholischen Spektrum im Wesentlichen die Piusbrüder.

 

Werner

Und die nächste ironische Bemerkung bestritt Atheisten das Recht auf freie Religionsausübung auf Basis der EMRK, wobei Deine Stichworte gut waren! ;)

Mann, ist dieser Laden verkrampft! *kopfschüttelnd ab*

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Das Recht lauthals zu verkünden es gäbe keinen Gott/keine Götter und dafür sogar in Autobussen Werbung zu machen, gründet sich also nicht auf die Religionsfreiheit, sonden wie Edith schon richtig festgestellt hat, auf das Recht auf freie Meinungsäusserung.

 

Allerdings bürgert sich ein, dass Atheisten sich einbilden Religionsfreiheit begründe für sie ein Recht anderen Religionen etwas zu verbieten im Sinne einer Freiheit von Religion. Ein Musterbeispiel dafür sind die diversen Beschwerden über Kreuze in Klassenzimmern...

Hm, da drängt sich doch die Frage, was Religionsfreiheit denn eigentlich bedeute. Ich liste mal einige Möglichkeiten auf, die mir im Laufe der Zeit so begegnet sind:

 

1. die Freiheit, jede beliebige Religion auszuüben oder nicht

2. die Freiheit, jede beliebige Religion auszuüben

3. die Freiheit, jede beliebige christliche Konfession auszuüben

4. die Freiheit des Landesfürsten, sich eine christliche Konfession auszusuchen und für seine Untertanen die Religion zu bestimmen

5. die Freiheit, jeder beliebigen Religion anzugehören, bis man Moslem wird

 

Lassen wir 3-5 mal als amerikanische, veraltete und islamische Marotten weg, bleiben zwei auf den ersten Blick identische aussehende Optionen übrig, die aber einen gewichtigen Unterschied bergen, wenn "ausüben" auch einfach nur heißen kann "der Religion anzugehören". Es ist im christlichen Abendland ja gar nicht so einfach, einer gewissen allgegenwärtigen Religion nicht anzugehören. Manche werden ganz offen gezwungen, ihre Zugehörigkeit zu heucheln, um der monopolisierten Sozialindustrie einen Job zu bekommen, Kinder werden über Gruppenzwang und dreisten Lügen dazu gebracht mitzumachen, in Schulgesetzen ist als Erziehungsziel festgeschrieben, der Gottheit dieser Religion zu huldigen usw usw.

 

Nun kann sich der Christ süffisiant zurücklehnen und den Nichtchristen ein breites hämisches Grinsen zeigen, daß hierzulande Freiheitsvariante #2 gilt. Für die meisten gilt natürlich noch die unausgesprochene Einschränkung, daß "jede beliebige Religion" tatsächlich "jede beliebige ringparabel-kompatible Religion" meint.

 

Religionsfreiheit in D'land - eine Lachnummer

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Schon einmal verstanden, was das Wort "satirisch" so meinen kann?

Eine Möglichkeit, die »satirisch« meinen kann, ist, dass der »Satiriker« im Nachhinein nicht zugeben will, es ursprünglich ernst gemeint zu haben. Gute Satire geht anders...

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Schon einmal verstanden, was das Wort "satirisch" so meinen kann?

Eine Möglichkeit, die »satirisch« meinen kann, ist, dass der »Satiriker« im Nachhinein nicht zugeben will, es ursprünglich ernst gemeint zu haben. Gute Satire geht anders...

Du meinst ernsthaft, mich über "negative Religionsfreiheit" belehren zu müssen?

Nimm mal die Suchfunktion und tschüss.

Und was meine satirischen Fähigkeiten betrifft: da lässt Du Dich am besten von denen informieren, die es beurteilen können.

Wenn Du die Spur einer Ahnung hättest, hättest Du es auch aus meinem juristischen Kommentar erkennen können.

Satiren, die der Zensor versteht...

Wobei für den nicht mehr existierenden Zensor heute wohl der pc-Zeitgenosse gesetzt werden muss.

bearbeitet von Edith1
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Das eine Juristin wirklich der Meinung sein kann, dass Atheisten kein Recht auf freie Religionsausübung haben können - das zeugt von einer Ahnungslosigkeit, über die man nur den Kopf schütteln kann.

 

Ohne negative Religionsfreiheit gibt es nämlich überhaupt keine Religionsfreiheit.

 

Religionsfreiheit und das Recht auf freie Ausübung einer Religion setzt nämlich zwingend voraus, dass man wählen kann, einer Religion nicht anzugehören. Wenn es zwei Religionen, A und B gibt, existiert keine Religionsfreiheit, wenn man sich nicht dagegen entscheiden kann, der Religion A anzugehören. Ebenso muss man sich entscheiden können, der Religion B nicht anzugehören: Und genau diese Entscheidung haben die meisten der Anhänger von A offensichtlich getroffen. Das ist eine zwingende logische Voraussetzung vor allem dann, wenn man nicht A und B gleichzeitig angehören kann. Freiheit von der Religion A und Freiheit von der Religion B muss es also gleichermaßen geben, und sie müssen gleiches Gewicht haben.

 

Selbst wenn es nur eine Religion A gibt, gehört zur freien Religionsausübung die Tatsache, dass man sich gegen die Religion A entscheiden kann (aber das ist nur eine rein theoretische Überlegung).

 

Da man das Recht haben muss, sich gegen jede Religionsausübung zu entscheiden, und es keine Religion geben darf, gegen die man sich nicht entscheiden kann, fällt Atheismus ganz offensichtlich unter das Recht der freien Religionsausübung: Atheisten haben sich eben gegen jede Religion entschieden, und das ist ihr selbstverständliches Recht, da sich jeder gegen jede Religion entscheiden können darf - also auch gegen alle Religionen.

 

Ist diese simple Logik für eine Juristin zu viel verlangt? ;)

 

Die Freiheit zu einer Religion ist ebenso wichtig wie die Freiheit von einer Religion, und bei mehreren Religionen kann es ersteres nicht ohne letzteres geben.

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Das eine Juristin wirklich der Meinung sein kann, dass Atheisten kein Recht auf freie Religionsausübung haben können - das zeugt von einer Ahnungslosigkeit, über die man nur den Kopf schütteln kann.

 

Ohne negative Religionsfreiheit gibt es nämlich überhaupt keine Religionsfreiheit.

 

Religionsfreiheit und das Recht auf freie Ausübung einer Religion setzt nämlich zwingend voraus, dass man wählen kann, einer Religion nicht anzugehören. Wenn es zwei Religionen, A und B gibt, existiert keine Religionsfreiheit, wenn man sich nicht dagegen entscheiden kann, der Religion A anzugehören. Ebenso muss man sich entscheiden können, der Religion B nicht anzugehören: Und genau diese Entscheidung haben die meisten der Anhänger von A offensichtlich getroffen. Das ist eine zwingende logische Voraussetzung vor allem dann, wenn man nicht A und B gleichzeitig angehören kann. Freiheit von der Religion A und Freiheit von der Religion B muss es also gleichermaßen geben, und sie müssen gleiches Gewicht haben.

 

Selbst wenn es nur eine Religion A gibt, gehört zur freien Religionsausübung die Tatsache, dass man sich gegen die Religion A entscheiden kann (aber das ist nur eine rein theoretische Überlegung).

 

Da man das Recht haben muss, sich gegen jede Religionsausübung zu entscheiden, und es keine Religion geben darf, gegen die man sich nicht entscheiden kann, fällt Atheismus ganz offensichtlich unter das Recht der freien Religionsausübung: Atheisten haben sich eben gegen jede Religion entschieden, und das ist ihr selbstverständliches Recht, da sich jeder gegen jede Religion entscheiden können darf - also auch gegen alle Religionen.

 

Ist diese simple Logik für eine Juristin zu viel verlangt? ;)

 

Die Freiheit zu einer Religion ist ebenso wichtig wie die Freiheit von einer Religion, und bei mehreren Religionen kann es ersteres nicht ohne letzteres geben.

Noch einer der mich belehrt.

Hier mein Guter

Es gehört nämlich in Österreich zum juristischen Grundlagenwissen, dass Glaubens- (zur Religion) und Gewissensfreiheit (von der Religion) als positive und begative Seite ein und desselben Rechts anzusehen sind.

So sind sie in der österreichischen Verfassung seit 1867 verankert, woran der Begriff "Religionsfreiheit", den die EMRK verwendet, nichts geändert hat.

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Allerdings bürgert sich ein, dass Atheisten sich einbilden Religionsfreiheit begründe für sie ein Recht anderen Religionen etwas zu verbieten im Sinne einer Freiheit von Religion. Ein Musterbeispiel dafür sind die diversen Beschwerden über Kreuze in Klassenzimmern...

Hm, da drängt sich doch die Frage, was Religionsfreiheit denn eigentlich bedeute. Ich liste mal einige Möglichkeiten auf, die mir im Laufe der Zeit so begegnet sind:

 

1. die Freiheit, jede beliebige Religion auszuüben oder nicht

2. die Freiheit, jede beliebige Religion auszuüben

3. die Freiheit, jede beliebige christliche Konfession auszuüben

4. die Freiheit des Landesfürsten, sich eine christliche Konfession auszusuchen und für seine Untertanen die Religion zu bestimmen

5. die Freiheit, jeder beliebigen Religion anzugehören, bis man Moslem wird

 

Lassen wir 3-5 mal als amerikanische, veraltete und islamische Marotten weg, bleiben zwei auf den ersten Blick identische aussehende Optionen übrig, die aber einen gewichtigen Unterschied bergen, wenn "ausüben" auch einfach nur heißen kann "der Religion anzugehören". Es ist im christlichen Abendland ja gar nicht so einfach, einer gewissen allgegenwärtigen Religion nicht anzugehören. Manche werden ganz offen gezwungen, ihre Zugehörigkeit zu heucheln, um der monopolisierten Sozialindustrie einen Job zu bekommen, Kinder werden über Gruppenzwang und dreisten Lügen dazu gebracht mitzumachen, in Schulgesetzen ist als Erziehungsziel festgeschrieben, der Gottheit dieser Religion zu huldigen usw usw.

 

Nun kann sich der Christ süffisiant zurücklehnen und den Nichtchristen ein breites hämisches Grinsen zeigen, daß hierzulande Freiheitsvariante #2 gilt. Für die meisten gilt natürlich noch die unausgesprochene Einschränkung, daß "jede beliebige Religion" tatsächlich "jede beliebige ringparabel-kompatible Religion" meint.

 

Religionsfreiheit in D'land - eine Lachnummer

Es fehlt noch die kommunistische Deutung, z.B. UdSSR, krass bei Albanien.

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