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Alles Ge-Lu-Müller, oder was?


kurwenal56

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Franciscus non papa

bischöfe kommen und gehen, jesus aber bleibt. das bistum regensburg wird auch diesen wildgewordenen machtgeilen kerl überstehen. die kirche hat schon ganz anderes überstanden: "und die pforten der hölle werden sie nicht überwältigen"!!!

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bischöfe kommen und gehen, jesus aber bleibt. das bistum regensburg wird auch diesen wildgewordenen machtgeilen kerl überstehen. die kirche hat schon ganz anderes überstanden: "und die pforten der hölle werden sie nicht überwältigen"!!!

Den Herrn Wallner als "machtgeilen kerl " zu bezeichnen, ist nicht schön, lieber franz-josef, obwohl es sehr interessant ist, wie der an seinem Sessel klebt. <_<

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bischöfe kommen und gehen, jesus aber bleibt. das bistum regensburg wird auch diesen wildgewordenen machtgeilen kerl überstehen. die kirche hat schon ganz anderes überstanden: "und die pforten der hölle werden sie nicht überwältigen"!!!

Den Herrn Wallner als "machtgeilen kerl " zu bezeichnen, ist nicht schön, lieber franz-josef, obwohl es sehr interessant ist, wie der an seinem Sessel klebt. <_<

 

Kann es sein, dass Du da Oestemer (bewusst?) falsch verstanden hast, könnte es nicht sein, dass er jemanden anderen gemeint hat?

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Franciscus non papa

du verstehst erichs humor nicht - das war ein typischer "erich"...

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nur damit ich das nicht falsch verstehe

Wenn Du was wissen willst, dann formulier es so, dass man es lesen kann.

Also wer erstellt die Kandidatenliste ?

gibt es eine möglichkeit den einsprich des bischofs gegen einen kandidaten unwirksam zu machen ? im rahmen des erstellungsverfahrens oder müßte da ein staatliches gericht angerufen werdfen

wann findet die wahl statt

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Na also, so verstehe ich was. <_<

 

Also wer erstellt die Kandidatenliste ?

Die basiert auf Vorschläge aus der Gemeinde. Erstellt wird sie vom Wahlausschuss der Gemeinde.

gibt es eine möglichkeit den einsprich des bischofs gegen einen kandidaten unwirksam zu machen ? im rahmen des erstellungsverfahrens oder müßte da ein staatliches gericht angerufen werdfen

Da wird man ein Verwaltungsgericht anrufen müssen. Ob sich das für zuständig erklärt, wird man sehen müssen. Bisher gab es noch keinen Bischof in Deutschland, der solche Sch... gebaut hat, deshalb hat das noch nie jemand gemacht.

wann findet die wahl statt

Sie hat schon letzten Sonntag stattgefunden. Nur in Schierling nicht, weil sie da der Generalvikar um 4 Wochen verschoben hatte. Schon das war wahrscheinlich illegal, weil sämtliche Fristen bereits verstrichen waren. Müller ist offenbar der Meinung, er könne machen, was er will.

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nur damit ich das nicht falsch verstehe

Wenn Du was wissen willst, dann formulier es so, dass man es lesen kann.

Also wer erstellt die Kandidatenliste ?

gibt es eine möglichkeit den einsprich des bischofs gegen einen kandidaten unwirksam zu machen ? im rahmen des erstellungsverfahrens oder müßte da ein staatliches gericht angerufen werdfen

wann findet die wahl statt

Die Kandidatenliste erstellt ein Wahlausschuss, dem vom Pfarrer ernannt Mitglieder angehören, i.d.R. vom Pfarrgemeinderat oder auch andere. Wir hätten uns letzten Sonntag gewünscht, dass einer der Kandidaten vom Bischof abgelehnt würde, um etwas Aufmerksamkeit auf die Wahl zu ziehen. Von gut 1600 Wahlberechtigten nahmen knapp 100 teil, so um die 6% - tolle Demokratie, nicht? Hätte der Bischof sich mit einem von uns angelegt, wäre diese Wahlbeteiligungwohl um einiges höher. <_< Ich bin aber trotzdem wiedergewählt worden. bearbeitet von holzi
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[ich bin abertrotzdem wiedergewählt worden.

Oder deshalb? :ph34r:

 

6% ist wenig - oder auch nicht. Bei PGR Wahlen rechnen wir mit etwa 50% der regelmäßgen Sonntagsgemeinde, beim KV-Wahlen eher weniger.

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[ich bin abertrotzdem wiedergewählt worden.

Oder deshalb? :ph34r:

 

6% ist wenig - oder auch nicht. Bei PGR Wahlen rechnen wir mit etwa 50% der regelmäßgen Sonntagsgemeinde, beim KV-Wahlen eher weniger.

 

Etwas über die Hälfte der aktiven Gemeinde wars bei uns diesmal auch, das waren ca. 15 % aller Wahlberechtigten. Grüße, KAM

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Na also, so verstehe ich was. <_<

 

Also wer erstellt die Kandidatenliste ?

Die basiert auf Vorschläge aus der Gemeinde. Erstellt wird sie vom Wahlausschuss der Gemeinde.

gibt es eine möglichkeit den einsprich des bischofs gegen einen kandidaten unwirksam zu machen ? im rahmen des erstellungsverfahrens oder müßte da ein staatliches gericht angerufen werdfen

Da wird man ein Verwaltungsgericht anrufen müssen. Ob sich das für zuständig erklärt, wird man sehen müssen. Bisher gab es noch keinen Bischof in Deutschland, der solche Sch... gebaut hat, deshalb hat das noch nie jemand gemacht.

wann findet die wahl statt

Sie hat schon letzten Sonntag stattgefunden. Nur in Schierling nicht, weil sie da der Generalvikar um 4 Wochen verschoben hatte. Schon das war wahrscheinlich illegal, weil sämtliche Fristen bereits verstrichen waren. Müller ist offenbar der Meinung, er könne machen, was er will.

naja der bischof hat von seinem recht gebrauch gemacht und herr wallner kann sie ja jetzt überlegen ob er die staatliche autorität bemüht

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Da wird man ein Verwaltungsgericht anrufen müssen. Ob sich das für zuständig erklärt, wird man sehen müssen.

 

Da nur der innerkirchliche Status von Herrn Wallner betroffen ist, sehe ich keinen Ansatz für die Klage vor einem staatlichen Gericht. Der kirchliche Rechtsweg steht ihm allerdings offen. (Obwohl der ihm jetzt in den Augen mancher zukommende Märtyrerstatus und die damit verbundene Publizität ihm vermutlich lieber ist, als die alltägliche Kärrnerarbeit in einem Pfarrgemeinderat.) Grüße, KAM

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[ich bin abertrotzdem wiedergewählt worden.

Oder deshalb? :ph34r:

 

6% ist wenig - oder auch nicht. Bei PGR Wahlen rechnen wir mit etwa 50% der regelmäßgen Sonntagsgemeinde, beim KV-Wahlen eher weniger.

 

Etwas über die Hälfte der aktiven Gemeinde wars bei uns diesmal auch, das waren ca. 15 % aller Wahlberechtigten. Grüße, KAM

Du meinst bei der PGR-Wahl, oder? Denn KV-Wahlen gibt es bei uns ja nicht.

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[ich bin abertrotzdem wiedergewählt worden.

Oder deshalb? :ph34r:

 

6% ist wenig - oder auch nicht. Bei PGR Wahlen rechnen wir mit etwa 50% der regelmäßgen Sonntagsgemeinde, beim KV-Wahlen eher weniger.

 

Etwas über die Hälfte der aktiven Gemeinde wars bei uns diesmal auch, das waren ca. 15 % aller Wahlberechtigten. Grüße, KAM

Du meinst bei der PGR-Wahl, oder? Denn KV-Wahlen gibt es bei uns ja nicht.

 

Ja. Grüße, KAM

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Gestern hat sich zum Thema der ZdK-Präsident Prof. H.J. Mayer auf der Vollversammlung zur Lage der Kirche geäußert und Bischof Müller vorgeworfen er verletze durch sein Handeln die Interessen der katholischen Kirche in Deutschland:

 

 

Leider muss ich Sie auch in diesem Bericht erneut über einen Fall höchst fragwürdigen Umgangs mit dem Recht im Bistum Regensburg informieren. Dem langjährigen Diözesanratsvorsitzenden Fritz Wallner wurde von seinem Ortspfarrer die Entscheidung des Generalvikars mitgeteilt, dass er nicht für die anstehende Wahl des örtlichen Kirchenverwaltungsrats kandidieren dürfe.

 

...

 

Mit anderen Worten: Wer Kritik an der bischöflichen Amtsführung übt, dem wird das jedem Kirchensteuerzahler zustehende passive Wahlrecht entzogen. Das widerspricht nicht nur den Grundsätzen der europäischen Rechtskultur und dem kirchenrechtlich garantierten Recht auf Meinungsfreiheit. Das berührt auch unsere freiheitliche Verfassungsordnung und eines ihrer ältesten Prinzipien, dass nämlich zu jeder Steuerpflicht das Recht zur Mitbestimmung über deren Verwendung gehört. Denn die rechtlichen Grundlagen für die Kirchensteuer wurden – vor der kirchenrechtlichen Regelung – durch das Verfassungsrecht und durch staatliche Gesetze geschaffen. Wer diese Grundlagen gefährdet, der verletzt die Interessen der katholischen Kirche in Deutschland.

 

Quelle: www.zdk.de

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Ach sie jammern wieder lieb

vielleicht kannst Du zur Abwechslung mal einen qualifizierten Beitrag schreiben und inhaltlich auf die Argumente von Mayer eingehen!

bearbeitet von kurwenal56
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Mit anderen Worten: Wer Kritik an der bischöflichen Amtsführung übt, dem wird das jedem Kirchensteuerzahler zustehende passive Wahlrecht entzogen.

Mit anderen Worten: Mit der Kirchesteuer erkauft man sich das Recht die Kirche zu zerstören oder ihr zu schaden??????

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Mit anderen Worten: Wer Kritik an der bischöflichen Amtsführung übt, dem wird das jedem Kirchensteuerzahler zustehende passive Wahlrecht entzogen.

Mit anderen Worten: Mit der Kirchesteuer erkauft man sich das Recht die Kirche zu zerstören oder ihr zu schaden??????

 

 

Soll das wieder Humor sein, den ich nicht verstehe, wenn Du hier verunglimpfst und üble Nachrede machst?

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Heute in der Passauer Neuen Presse über die Geburtstagsfeier von Altbischof Manfred Müller:

" ... Der Kardinal hob hervor, der Altbischof habe seinem Nachfolger „ein geordnetes Bistum übergeben“ und lobte die „liebenswürdige, humorvolle und leutselige Art“ des Jubilars. Mit diesen Eigenschaften sei Manfred Müller dem Idealbild eines Bischofs nahe gekommen, wie der hl. Johannes Chrysostomos es zeichnet: „würdevoll und doch nicht aufgeblasen, zum Regieren befähigt und doch den Menschen zugetan, streng und doch milde.“ "

Kann man da zwischen den Zeilen lesen?

 

Name des ehem. Regensburger Bischofs korrigiert.

bearbeitet von MartinO
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Heute in der Passauer Neuen Presse über die Geburtstagsfeier von Atbischof Manfred Müller:

" ... Der Kardinal hob hervor, der Altbischof habe seinem Nachfolger „ein geordnetes Bistum übergeben" und lobte die „liebenswürdige, humorvolle und leutselige Art" des Jubilars. Mit diesen Eigenschaften sei Manfred Müller dem Idealbild eines Bischofs nahe gekommen, wie der hl. Johannes Chrysostomos es zeichnet: „würdevoll und doch nicht aufgeblasen, zum Regieren befähigt und doch den Menschen zugetan, streng und doch milde." "

Kann man da zwischen den Zeilen lesen?

 

O ja! Und Recht hat er der oberste Bischof unserer Kirchenprovinz.

 

Namenskorrektur übernommen

bearbeitet von MartinO
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Es wird zwar langsam o.t., aber wenn ihr hier den letzten Absatz lest, dann kann ich mir schon die &lt;Link unzulässig&gt;-Schlagzeile denken: "Skandal in der V2-Kirche: Kardinal Meisner glaubt an Reinkarnation - Wir sind alle Schweine!" <_<

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Gestern hat sich zum Thema der ZdK-Präsident Prof. H.J. Mayer auf der Vollversammlung zur Lage der Kirche geäußert und Bischof Müller vorgeworfen er verletze durch sein Handeln die Interessen der katholischen Kirche in Deutschland:

 

 

Leider muss ich Sie auch in diesem Bericht erneut über einen Fall höchst fragwürdigen Umgangs mit dem Recht im Bistum Regensburg informieren. Dem langjährigen Diözesanratsvorsitzenden Fritz Wallner wurde von seinem Ortspfarrer die Entscheidung des Generalvikars mitgeteilt, dass er nicht für die anstehende Wahl des örtlichen Kirchenverwaltungsrats kandidieren dürfe.

 

...

 

Mit anderen Worten: Wer Kritik an der bischöflichen Amtsführung übt, dem wird das jedem Kirchensteuerzahler zustehende passive Wahlrecht entzogen. Das widerspricht nicht nur den Grundsätzen der europäischen Rechtskultur und dem kirchenrechtlich garantierten Recht auf Meinungsfreiheit. Das berührt auch unsere freiheitliche Verfassungsordnung und eines ihrer ältesten Prinzipien, dass nämlich zu jeder Steuerpflicht das Recht zur Mitbestimmung über deren Verwendung gehört. Denn die rechtlichen Grundlagen für die Kirchensteuer wurden – vor der kirchenrechtlichen Regelung – durch das Verfassungsrecht und durch staatliche Gesetze geschaffen. Wer diese Grundlagen gefährdet, der verletzt die Interessen der katholischen Kirche in Deutschland.

 

Quelle: www.zdk.de

 

Das (passive) Wahlrecht zum Pfarrgemeinderat als Gegenstück zur Pflicht, Kirchensteuer zu zahlen? Na, da hat der Meyer aber unter seinem Niveau argumentiert. Das Wahlrecht zum Pfarrgemeinderat gibt es weltweit, Kirchensteuer fast nur hier. Mit so einer Überlegung ließe sich vielleicht ein Zensuswahlrecht legitimieren, das will Meyer sicher nicht haben. Grüße, KAM

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