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Vorsorge, Vorsorge, Vorsorge...


Flo77

Habt Ihr ein/eine  

30 Stimmen

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Die diamantene Hochzeit meiner Großeltern hat mir wieder drängend in Erinnerung gerufen, daß manche Dinge frühzeitig geregelt werden sollten.

 

Habt ihr Tipps, worauf man unbedingt achten sollte?

bearbeitet von Flo77
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Die diamantene Hochzeit meiner Großeltern hat mir wieder drängend in Erinnerung gerufen, daß manche Dinge frühzeitig geregelt werden sollten.

 

Habt ihr Tipps, worauf man unbedingt achten sollte?

 

Zeitig heiraten, sonst wird es nichts mit der diamantenen Hochzeit. Wenn man dabei bleibt und ein paar Kinder hat, braucht es kein Testament. Und im höheren Alter sollte man den Tod als Freund empfinden und es gar nicht so weit kommen lassen, daß man an irgendwelche Maschinen gehängt wird.

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... und es gar nicht so weit kommen lassen, daß man an irgendwelche Maschinen gehängt wird.

 

Und genau dazu brauchts halt die Patientenverfügung und die entsprechende Vollmacht.

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... und es gar nicht so weit kommen lassen, daß man an irgendwelche Maschinen gehängt wird.

 

Und genau dazu brauchts halt die Patientenverfügung und die entsprechende Vollmacht.

 

...oder aber die von Herr Kusch verabreichten Hilfsmittel???

 

Die Formulierung: "Im höheren Alter sollte man den Tod als Freund empfinden..." kommt mir da seltsam vor.

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... und es gar nicht so weit kommen lassen, daß man an irgendwelche Maschinen gehängt wird.

 

Und genau dazu brauchts halt die Patientenverfügung und die entsprechende Vollmacht.

 

In den mir vorgekommenen Fällen brauchte es das nicht. Die Menschheit besteht zum Glück nicht nur aus Juristen.

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... und es gar nicht so weit kommen lassen, daß man an irgendwelche Maschinen gehängt wird.

 

Und genau dazu brauchts halt die Patientenverfügung und die entsprechende Vollmacht.

 

...oder aber die von Herr Kusch verabreichten Hilfsmittel???

 

Die Formulierung: "Im höheren Alter sollte man den Tod als Freund empfinden..." kommt mir da seltsam vor.

Nein, die Formulierung ist schon in Ordnung, und zeigt sehr schön, daß sich Gläubige und Nicht-Gläubige in praktischen Dingen gar nicht so weit unterscheiden. Du darfst nur nicht vergessen, daß sich eine solche Bemerkung immer nur auf einen selbst beziehen kann.

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... und es gar nicht so weit kommen lassen, daß man an irgendwelche Maschinen gehängt wird.

 

Und genau dazu brauchts halt die Patientenverfügung und die entsprechende Vollmacht.

 

In den mir vorgekommenen Fällen brauchte es das nicht. Die Menschheit besteht zum Glück nicht nur aus Juristen.

 

Klar - wo kein Kläger, da kein Richter. Das wiederum liegt aber nicht unbedingt an den Juristen.

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... und es gar nicht so weit kommen lassen, daß man an irgendwelche Maschinen gehängt wird.

 

Und genau dazu brauchts halt die Patientenverfügung und die entsprechende Vollmacht.

 

Und dazu ein klärendes Gespräch mit dem Bevollmächtigten, was man will und was nicht. Denn das ist selbst wenn man sich gut und lange kennt nicht immer so klar.

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... und es gar nicht so weit kommen lassen, daß man an irgendwelche Maschinen gehängt wird.
Und genau dazu brauchts halt die Patientenverfügung und die entsprechende Vollmacht.
Und dazu ein klärendes Gespräch mit dem Bevollmächtigten, was man will und was nicht. Denn das ist selbst wenn man sich gut und lange kennt nicht immer so klar.
In einer Handreichung des Bundesjustizministeriums habe ich dazu den Hinweis gefunden, man solle der Patientenverfügung eine Art persönliches "Wertgutachten" beigelegt werden soll - das fnde ich noch mit am schwierigsten.
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Seufz! Das gehört zu den Dingen "die man mal müsste". Wir kriegen einfach den A.... nicht hoch.

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Seufz! Das gehört zu den Dingen "die man mal müsste". Wir kriegen einfach den A.... nicht hoch.
Wobei es bei Euch ja schon sehr sinnvoll wäre (insbesondere Testament).
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Seufz! Das gehört zu den Dingen "die man mal müsste". Wir kriegen einfach den A.... nicht hoch.
Wobei es bei Euch ja schon sehr sinnvoll wäre (insbesondere Testament).

Da hat Flo Recht. Aber ich rede mir bei Bruder und Schwägerin auch den Mund (bis jetzt) vergeblich fusselig.

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Seufz! Das gehört zu den Dingen "die man mal müsste". Wir kriegen einfach den A.... nicht hoch.
Wobei es bei Euch ja schon sehr sinnvoll wäre (insbesondere Testament).

Wieso? Wenn es uns beide jung erwischt, kriegen die Eltern was, wenn die schon nicht mehr da sind, meine Schwester. Können wir beide gut mit leben. Mir wäre die Patientenverfügung wichtiger.
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Beutelschneider
Seufz! Das gehört zu den Dingen "die man mal müsste". Wir kriegen einfach den A.... nicht hoch.
Wobei es bei Euch ja schon sehr sinnvoll wäre (insbesondere Testament).

Wieso? Wenn es uns beide jung erwischt, kriegen die Eltern was, wenn die schon nicht mehr da sind, meine Schwester. Können wir beide gut mit leben. Mir wäre die Patientenverfügung wichtiger.

 

RIchtig.

Interessanter wird es wenn Ihr einzeln den Löffel abgebt. Dann kriegt nämlich nicht der übriggebliebene Partner alles, sondern es geht auch ein Teil an die Schwiegereltern. Wenn die es denn haben wollen.

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Seufz! Das gehört zu den Dingen "die man mal müsste". Wir kriegen einfach den A.... nicht hoch.
Wobei es bei Euch ja schon sehr sinnvoll wäre (insbesondere Testament).

Wieso? Wenn es uns beide jung erwischt, kriegen die Eltern was, wenn die schon nicht mehr da sind, meine Schwester. Können wir beide gut mit leben. Mir wäre die Patientenverfügung wichtiger.

 

RIchtig.

Interessanter wird es wenn Ihr einzeln den Löffel abgebt. Dann kriegt nämlich nicht der übriggebliebene Partner alles, sondern es geht auch ein Teil an die Schwiegereltern. Wenn die es denn haben wollen.

Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an. Mir geht es mehr darum, dass ICH verfüge, dass ich nicht an Maschinen hängen will und das auch irgendwo niedergeschrieben ist. Das wäre nämlich einer der Punkte, bei dem es Schwierigkeiten mit Schwieger-/Eltern geben könnte, wenn einer von uns zuerst geht. WIR wären uns da einig, aber schriftlich ist immer besser.
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Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an. Mir geht es mehr darum, dass ICH verfüge, dass ich nicht an Maschinen hängen will und das auch irgendwo niedergeschrieben ist. Das wäre nämlich einer der Punkte, bei dem es Schwierigkeiten mit Schwieger-/Eltern geben könnte, wenn einer von uns zuerst geht. WIR wären uns da einig, aber schriftlich ist immer besser.

Mein Vater hatte eine solche Verfügung, und es hat ihm nichts genützt. Meine Schwiegermutter hatte eine solche Verfügung nicht, aber auch nur eine gesetzliche Versicherung, und war schnell davon ab. Das hat natürlich nur anekdotische Relevanz und soll niemandem etwas unterstellen, nur zeigen, daß eine solche Verfügung oft nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht.

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Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an. Mir geht es mehr darum, dass ICH verfüge, dass ich nicht an Maschinen hängen will und das auch irgendwo niedergeschrieben ist. Das wäre nämlich einer der Punkte, bei dem es Schwierigkeiten mit Schwieger-/Eltern geben könnte, wenn einer von uns zuerst geht. WIR wären uns da einig, aber schriftlich ist immer besser.

Mein Vater hatte eine solche Verfügung, und es hat ihm nichts genützt. Meine Schwiegermutter hatte eine solche Verfügung nicht, aber auch nur eine gesetzliche Versicherung, und war schnell davon ab. Das hat natürlich nur anekdotische Relevanz und soll niemandem etwas unterstellen, nur zeigen, daß eine solche Verfügung oft nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht.

Das stimmt. Mir geht es mehr darum, dass Angehörige diese Entscheidung nicht treffen müssen, wenn sie nicht wollen. Sie wissen um meinen Willen. Was dann geschieht, liegt leider nicht in meiner Hand.
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Mein Vater hatte eine solche Verfügung, und es hat ihm nichts genützt.
Weshalb wurde die denn nicht anerkannt?

 

 

(Macht es eigentlich Sinn den Ehepartner einzusetzen oder wäre ein neutraler Dritter nicht eigentlich sinnvoller?)

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Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an. Mir geht es mehr darum, dass ICH verfüge, dass ich nicht an Maschinen hängen will und das auch irgendwo niedergeschrieben ist. Das wäre nämlich einer der Punkte, bei dem es Schwierigkeiten mit Schwieger-/Eltern geben könnte, wenn einer von uns zuerst geht. WIR wären uns da einig, aber schriftlich ist immer besser.

Mein Vater hatte eine solche Verfügung, und es hat ihm nichts genützt. Meine Schwiegermutter hatte eine solche Verfügung nicht, aber auch nur eine gesetzliche Versicherung, und war schnell davon ab. Das hat natürlich nur anekdotische Relevanz und soll niemandem etwas unterstellen, nur zeigen, daß eine solche Verfügung oft nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht.

Das stimmt. Mir geht es mehr darum, dass Angehörige diese Entscheidung nicht treffen müssen, wenn sie nicht wollen. Sie wissen um meinen Willen. Was dann geschieht, liegt leider nicht in meiner Hand.

Das Drama ist halt, daß es keinen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, wie und unter welchen Umständen ein menschliches Leben zuende gehen sollte. Wir besitzen zwar die Möglichkeit, das Leben eines Menschen fast beliebig zu verlängern, weigern uns aber, die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen. Das ist wieder so ein Fall, wo einem der Begriff "Menschenwürde" nicht weiterhilft, wenn es zwar mit dieser nicht vereinbar ist, daß ein Mensch seinem Leben ein Ende setzt, daß er aber monate- und jahrelang in einem Krankenhausbett vegetiert, schon.

 

Niemand hat ein Recht über das Leben eines anderen Menschen, weder es zu beenden, noch es zu erzwingen. Wenn wir bereit wären, das zu akzeptieren, würde uns vielleicht irgendwann unser Gefühl nicht nur sagen, wann es für uns Zeit ist, zu gehen, sondern es würde uns vielleicht auch irgendwann danach ein gemeinsames Gefühl, ein Mitgefühl sagen, ob und wann wir denen helfen müssen, die sich selbst nicht mehr helfen können. Aber soweit, ich sage das ganz ausdrücklich, sind wir noch lange nicht.

bearbeitet von Marcellinus
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Mein Vater hatte eine solche Verfügung, und es hat ihm nichts genützt.
Weshalb wurde die denn nicht anerkannt?

 

 

(Macht es eigentlich Sinn den Ehepartner einzusetzen oder wäre ein neutraler Dritter nicht eigentlich sinnvoller?)

Wer sollte das sein?

Kann man denn nicht "keinen" einsetzen? Nur seinen Willen bekunden? *davölligunwissendbin*

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Mein Vater hatte eine solche Verfügung, und es hat ihm nichts genützt.
Weshalb wurde die denn nicht anerkannt?

Das mußt du das Krankenhaus und seine Ärzte fragen, nicht mich. Meines Wissens bindet eine solche Verfügung Ärzte nicht (zumindest war das 2000 noch so). Sie haben anschließend für diese Maßnahme eine saftige Rechnung geschrieben.

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Mein Vater hatte eine solche Verfügung, und es hat ihm nichts genützt.
Weshalb wurde die denn nicht anerkannt?
Das mußt du das Krankenhaus und seine Ärzte fragen, nicht mich. Meines Wissens bindet eine solche Verfügung Ärzte nicht (zumindest war das 2000 noch so). Sie haben anschließend für diese Maßnahme eine saftige Rechnung geschrieben.
Das Gesetz über die Patientenverfügung ist von 2009.
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Mein Vater hatte eine solche Verfügung, und es hat ihm nichts genützt.
Weshalb wurde die denn nicht anerkannt?

 

 

(Macht es eigentlich Sinn den Ehepartner einzusetzen oder wäre ein neutraler Dritter nicht eigentlich sinnvoller?)

Wer sollte das sein?

Kann man denn nicht "keinen" einsetzen? Nur seinen Willen bekunden? *davölligunwissendbin*

Kannst du, dann gehts im Zweifel übers Betreuungsrecht. Dann wird halt vom Vormundschaftsgericht (heist das überhaupt noch so?) nen Betreuer eingesetzt um Entscheidungen zu treffen für die du nicht mehr in der Lage bist.

Sinnvoller ist es auf jeden Fall jemanden zu bevollmächtigen, der deinen Willen kennt und in Fällen, die durch die PV nicht abgedeckt sind, in deinem Sinne den sog. mutmaßlichen Patientenwillen äussern kann.

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Mein Vater hatte eine solche Verfügung, und es hat ihm nichts genützt.
Weshalb wurde die denn nicht anerkannt?
Das mußt du das Krankenhaus und seine Ärzte fragen, nicht mich. Meines Wissens bindet eine solche Verfügung Ärzte nicht (zumindest war das 2000 noch so). Sie haben anschließend für diese Maßnahme eine saftige Rechnung geschrieben.
Das Gesetz über die Patientenverfügung ist von 2009.

Genau und seitdem ist eine Patientenverfügung bindend. Die muss dann nicht unbedingt niedergeschrieben sein (was natürlich sinnvoll wäre).

 

"Mutmassliche Patientenwille" ist das Zauberwort im Gesetz. Der ist für die Ärzte Bindend... Ob das dann irgendwo steht oder ob es von der Verwandschaft heits "Ja mei, das hat die Tante Ernie nie gewollt das se an irgendwelchen Schläuchen hängt" ist unerheblich.

 

Asia hat hier im Threat geschrieben... "Mir geht es mehr darum, dass ICH verfüge, dass ich nicht an Maschinen hängen will" Wenn einer von uns, der mit ihr nicht verwand ist in die Situation käme gefragt zu werden und von dem Threat berichtet müsste das, für die Ärzte, genau so verbindlich sein, da es für die Ärzte darauf ankommt wie sie, in dieser Situation wahrscheinlich entscheiden würde und eine so klare Äusserung in nem Forum da schon nen ausreichenden Fingerzeig geben kann... wenn ich das richtig durchschaue... aber das wissen unser Juristen besser

bearbeitet von Frank
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Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an.

Vorsicht. Ihr vererbt immerhin eure Wohnung, der Erbe möchte vielleicht sein Teil ausgezahlt bekommen, was für den Überlebenden durchaus schwierig werden kann.

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