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Vorsorge, Vorsorge, Vorsorge...


Flo77

Habt Ihr ein/eine  

30 Stimmen

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(Macht es eigentlich Sinn den Ehepartner einzusetzen oder wäre ein neutraler Dritter nicht eigentlich sinnvoller?)
Wer sollte das sein?
Ein guter Freund, der Hausarzt, vllt. der geistliche Begleiter, jemand aus der weiteren Verwandtschaft. Einfach jemand, der emotional nicht ganz so eingebunden ist und entsprechend objektiver sein kann.
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Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an.

Vorsicht. Ihr vererbt immerhin eure Wohnung, der Erbe möchte vielleicht sein Teil ausgezahlt bekommen, was für den Überlebenden durchaus schwierig werden kann.

Stimmt. Momentan ist das eher unwahrscheinlich, aber man weiß nie. Wie gesagt, "wir müssten mal"...
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Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an.

Vorsicht. Ihr vererbt immerhin eure Wohnung, der Erbe möchte vielleicht sein Teil ausgezahlt bekommen, was für den Überlebenden durchaus schwierig werden kann.

 

Nunja, das dürfte durch das Einfügen einer Klausel mit "Wohnrecht auf Lebenszeit" einfach zu verhindern sein.

 

Jedenfalls hat das mein Onkel in seinem Testament so geregelt. Das Haus bekomme, im Falle des Falles, ich, aber meinte Tante hat lebenslanges Wohnrecht darin ... dadurch kann ich das Haus nicht verkaufen, solange meine Tante lebt (außer der Käufer "übernimmt" dieses Wohnrecht beim Kauf.)

Laut seinem Notar ist das so ziemlich wasserdicht ... (ok, die genaue Formulierung im Juristen Chinesisch kenne ich nicht B) )

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Nunja, das dürfte durch das Einfügen einer Klausel mit "Wohnrecht auf Lebenszeit" einfach zu verhindern sein.

 

Jedenfalls hat das mein Onkel in seinem Testament so geregelt. Das Haus bekomme, im Falle des Falles, ich, aber meinte Tante hat lebenslanges Wohnrecht darin ... dadurch kann ich das Haus nicht verkaufen, solange meine Tante lebt (außer der Käufer "übernimmt" dieses Wohnrecht beim Kauf.)

Laut seinem Notar ist das so ziemlich wasserdicht ... (ok, die genaue Formulierung im Juristen Chinesisch kenne ich nicht B) )

Soweit ich weiß nennt sich das dann Niesbrauch, kenne ich aber eigentlich nur, wenn nichterbende Lebensgefährten abgesichert werden sollen, die Erben aber z.B. Kinder aus 1. Ehe sind.
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Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an.

Vorsicht. Ihr vererbt immerhin eure Wohnung, der Erbe möchte vielleicht sein Teil ausgezahlt bekommen, was für den Überlebenden durchaus schwierig werden kann.

 

Nunja, das dürfte durch das Einfügen einer Klausel mit "Wohnrecht auf Lebenszeit" einfach zu verhindern sein.

 

Jedenfalls hat das mein Onkel in seinem Testament so geregelt. Das Haus bekomme, im Falle des Falles, ich, aber meinte Tante hat lebenslanges Wohnrecht darin ... dadurch kann ich das Haus nicht verkaufen, solange meine Tante lebt (außer der Käufer "übernimmt" dieses Wohnrecht beim Kauf.)

Laut seinem Notar ist das so ziemlich wasserdicht ... (ok, die genaue Formulierung im Juristen Chinesisch kenne ich nicht B) )

"Testament" ist hier das Zauberwort. Eben jenes hat asia ja noch nicht gemacht. Wenn sie und ihr Mann eines machen und die Wohnung irgendjemand anderem als dem jeweils Überlebenden vermachen, werden sie natürlich ein - bitte dingliches! - lebenslanges Wohnrecht für den jeweils Überlebenden vorsehen. Aber sie kommen ja nicht dazu, und asia sieht dies als nicht soo schwierig ab. Ich sehe halt eine Schwierigkeit für den Fall, dass das Teil so in eine andere Erbfolge reingerät, z.B. an einen böswilligen oder einfach nur gesund an sich selbst denkenden Verwandten, der sich mit der Kohle endlich mal eine Weltreise gönnen will.

bearbeitet von Inge
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ein - bitte dingliches! - lebenslanges Wohnrecht
Was ist das Besondere an einem "dinglichen Wohnrecht"?

 

Gibt es einen Unterschied zum klassischen Niesbrauch?

 

(In Erbverträgen kommt dann auch gerne die Klausel "bis zu ihrer/seiner eventuellen Wiederverheiratung" vor - in unserer trauscheinkritischen Welt wohl auch nicht mehr ganz zeitgemäß...)

bearbeitet von Flo77
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Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an.

Vorsicht. Ihr vererbt immerhin eure Wohnung, der Erbe möchte vielleicht sein Teil ausgezahlt bekommen, was für den Überlebenden durchaus schwierig werden kann.

 

Nunja, das dürfte durch das Einfügen einer Klausel mit "Wohnrecht auf Lebenszeit" einfach zu verhindern sein.

 

Jedenfalls hat das mein Onkel in seinem Testament so geregelt. Das Haus bekomme, im Falle des Falles, ich, aber meinte Tante hat lebenslanges Wohnrecht darin ... dadurch kann ich das Haus nicht verkaufen, solange meine Tante lebt (außer der Käufer "übernimmt" dieses Wohnrecht beim Kauf.)

Laut seinem Notar ist das so ziemlich wasserdicht ... (ok, die genaue Formulierung im Juristen Chinesisch kenne ich nicht B) )

Ja, WENN man sich den aufraffen würde, ein Testament zu machen... :rolleyes:

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ein - bitte dingliches! - lebenslanges Wohnrecht
Was ist das Besondere an einem "dinglichen Wohnrecht"?

 

Das dingliche Wohnrecht steht im Grundbuch, im Unterschied zu einem nur vertraglich vereinbarten Wohnrecht, das bei einem Verkauf schnell mal "vergessen" werden kann, weil die Immobilie "ohne" mehr einbringt.

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ein - bitte dingliches! - lebenslanges Wohnrecht
Was ist das Besondere an einem "dinglichen Wohnrecht"?
Das dingliche Wohnrecht steht im Grundbuch, im Unterschied zu einem nur vertraglich vereinbarten Wohnrecht, das bei einem Verkauf schnell mal "vergessen" werden kann, weil die Immobilie "ohne" mehr einbringt.
Ach so. (Wie kommt man auf die Idee sowas nicht eintragen zu lassen???)
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Das sehe ich auch nicht als soo schwierig an.

Vorsicht. Ihr vererbt immerhin eure Wohnung, der Erbe möchte vielleicht sein Teil ausgezahlt bekommen, was für den Überlebenden durchaus schwierig werden kann.

 

Nunja, das dürfte durch das Einfügen einer Klausel mit "Wohnrecht auf Lebenszeit" einfach zu verhindern sein.

 

Jedenfalls hat das mein Onkel in seinem Testament so geregelt. Das Haus bekomme, im Falle des Falles, ich, aber meinte Tante hat lebenslanges Wohnrecht darin ... dadurch kann ich das Haus nicht verkaufen, solange meine Tante lebt (außer der Käufer "übernimmt" dieses Wohnrecht beim Kauf.)

Laut seinem Notar ist das so ziemlich wasserdicht ... (ok, die genaue Formulierung im Juristen Chinesisch kenne ich nicht B) )

Ja, WENN man sich den aufraffen würde, ein Testament zu machen... :rolleyes:

 

Such dir wen, der dir in den Hintern tritt B)

Ich habe schon vor Jahren, sowohl Testament, als auch Patientenverfügung und Beerdigungsverfügung gemacht ...

man weiß ja nie ..

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Ja, WENN man sich den aufraffen würde, ein Testament zu machen... :rolleyes:
Man setzt sich hin, nimmt ein Blatt Papier und einen Stift, notiert wer was unter welchen Umständen erben soll (in eurem Fall 1. der Ehepartner dann 2. der Nacherbe) und setzt noch eine Bestimmung dazu, über welche Vermögensteile der Überlebende frei verfügen und gegebenenfalls abweichende letztwillige Verfügungen treffen kann.

 

Und dann setzt man schon mal seine Unterschrift drunter.

 

Bei Unsicherheiten bittet man einen netten Notar um einen Termin (Kosten richten sich nach der Summe des Vermögens).

bearbeitet von Flo77
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ein - bitte dingliches! - lebenslanges Wohnrecht
Was ist das Besondere an einem "dinglichen Wohnrecht"?
Das dingliche Wohnrecht steht im Grundbuch, im Unterschied zu einem nur vertraglich vereinbarten Wohnrecht, das bei einem Verkauf schnell mal "vergessen" werden kann, weil die Immobilie "ohne" mehr einbringt.
Ach so. (Wie kommt man auf die Idee sowas nicht eintragen zu lassen???)

Faulheit? Unkenntnis? Wer für ein schlichtes handschriftliches Testament ("Mein letzter Wille: Sollte ich vor meinem Mann sterben, erbt er alles. Punkt. Lisa Mustermann") keine Zeit hat, hat vielleicht erst recht keine Zeit für Notar und Grundbuchamt??

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Faulheit? Unkenntnis? Wer für ein schlichtes handschriftliches Testament ("Mein letzter Wille: Sollte ich vor meinem Mann sterben, erbt er alles. Punkt. Lisa Mustermann") keine Zeit hat, hat vielleicht erst recht keine Zeit für Notar und Grundbuchamt??
Danke für den Mustertext. Ich kannte das nur als "Hiermit setzen wir uns gegenseitig zu Alleinerben ein." (natürlich dann von beiden unterschrieben).

 

Aber Grundbuch macht doch dann eh der Notar - oder nicht?

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Mich würde beim Thema Vorsorge folgendes interessieren:

 

Testament machen - klare Sache.

 

Aber: Wie ist das denn nun mit dem Notar? Ist der in jedem Fall sinnvoll? Oder wäre das rausgeschmissenes Geld?

 

Und: Was ist mit einer Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht? Überflüssig - oder sinnvoll?

bearbeitet von Epicureus
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Meine rudimentäre Kenntnis sagt mir, dass das Testament vor allem handschriftlich sein muss, also eine abgetippte Seite, die nur unterschrieben wird, reicht nicht.

 

Notar und Hinterlegung ist dann vor allem zur Absicherung, dass man geistig nicht umnachtet war und dass das Testament nachher auch wirklich aufgefunden wird. Bei mehreren Testamenten kommt es auch darauf an, welches das letzte - also jüngste - ist, auch da empfiehlt sich also eine sichere Dokumentation.

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und Beerdigungsverfügung gemacht
Nur die Verfügung oder auch schon die Anzahlung und die Einladungen?

 

Erstmal nur die Verfügung, die ist wichtig, um sich z.B. vor besitzergreifenden Pfaffen zu schützen :lol:

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Meine rudimentäre Kenntnis sagt mir, dass das Testament vor allem handschriftlich sein muss, also eine abgetippte Seite, die nur unterschrieben wird, reicht nicht.

Außer die Unterschift des Notars steht daneben ;)

 

Es gab noch die Möglichkeit ein Testament durch Zeugen mitunterschreiben zu lassen, aber ich weiß nicht mehr, ob das irgendeinen Einfluss auf die Gültigkeit hatte.

 

Notar und Hinterlegung ist dann vor allem zur Absicherung, dass man geistig nicht umnachtet war und dass das Testament nachher auch wirklich aufgefunden wird. Bei mehreren Testamenten kommt es auch darauf an, welches das letzte - also jüngste - ist, auch da empfiehlt sich also eine sichere Dokumentation.
Wird die geistige Zurechnungsfähigkeit denn bei Testamenten, die von "Mittelalten" verfasst werden, denn tatsächlich gerichtlich in Frage gestellt? Oder tritt das nur ein, wenn jemand diesen Zweifel äußert?
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und Beerdigungsverfügung gemacht
Nur die Verfügung oder auch schon die Anzahlung und die Einladungen?

 

Erstmal nur die Verfügung, die ist wichtig, um sich z.B. vor besitzergreifenden Pfaffen zu schützen :lol:

 

 

 

Ob das wirklich hieb- und stichfest ist? Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass Verstorbene, die seit Jahren aus der Kirche ausgetreten waren, auf Druck von Verwandten doch noch ein kirchliches Begräbnis angediehen bekommen haben. Da drücken auch viele Pfarrer gerne mal ein Auge zu ...

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Mich würde beim Thema Vorsorge folgendes interessieren:

 

Testament machen - klare Sache.

 

Aber: Wie ist das denn nun mit dem Notar? Ist der in jedem Fall sinnvoll? Oder wäre das rausgeschmissenes Geld?

 

Und: Was ist mit einer Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht? Überflüssig - oder sinnvoll?

 

Naja, es kommt drauf an, was zu vererben ist. Bei Grundbesitz sind die Spesen für ein notarielles Testament sinnvoll, weil das den Erbschein ersparen kann. Hinterlegung ist sinnvoll, wenn zu besorgen ist, daß das Testament im Todesfall entweder gar nicht oder von den falschen Leuten aufgefunden wird.

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und Beerdigungsverfügung gemacht
Nur die Verfügung oder auch schon die Anzahlung und die Einladungen?

 

Erstmal nur die Verfügung, die ist wichtig, um sich z.B. vor besitzergreifenden Pfaffen zu schützen :lol:

 

 

 

Ob das wirklich hieb- und stichfest ist? Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass Verstorbene, die seit Jahren aus der Kirche ausgetreten waren, auf Druck von Verwandten doch noch ein kirchliches Begräbnis angediehen bekommen haben. Da drücken auch viele Pfarrer gerne mal ein Auge zu ...

 

Das ist richtig, aber bei meiner Verwandtschaft besteht die Gefahr nicht ;)

Außerdem sind humanistische Grabredner & Co schon bestellt ....

 

Aber dass langjährige Atheisten plötzlich ein kirchliches Begräbnis bekommen, ist nicht selten, zumindest nicht bei Prominenten ... da wiegt oft die Show fürs gemeine Volk mehr, als der Wille des Verstorbenen.

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Bisher beides bin getippter Form auf dem Laptop, vielleicht wäre zumindest eine Sicherung nicht schlecht.

Wobei marcellinus vermutlich meine Patientenverfügung nicht gerne lesen würde...

 

Mein Opa mütterlicherseits hatte formuliert: "Wenn ihr euch streiten wollt, macht ihr das mit oder ohnen Testament" und hat keines gemacht.

 

Die dazugehörige Oma ist 12 Jahre später gestorben. Sie hat eines gemacht, zumindest gibt resp gab es etwas Schriftlihes, aus dem ersichtlich wurde, dass einer meienr Cousins das Haus bekommt (das ging völlig! in Ordnung. Oma hatte 7 Lieblingesenkel- ihr dürft gerne die Gesamtzahl raten- aber die beiden Kinder meines Onkels wohnten nebenan und aben da viel gemacht. Besagter Cousin hat ihr immer die Krankenkommunion gebracht.) Ansosnten war ja eh klar, das sjedes Kind 1/3 erbt. Da meine Tante vor meienr Oma gestorben ist, haben deren Kinder jeweils 1/6 bekommen.

Meine andere Oma wollte vor Allem im gleichen Grab wie ihr Mann beerdigt werden, was aber ohnehin klar und "vorgesehen"war. Sie hat nicht viel hinterlassen, und das ist soweit ich weiß alles einem meiner Onkel,der finanziell nicht so gut dran war, zu Gute gekommen.

 

Bei meinen Eltern ist eigentlich ziemlich klar, was sie wollen.

 

Was Patientenverfügung anbetrifft, mein Bruder wird Arzt und hat uns drauf gedrängt. Bisher haben wir noch kein gegenseitiges Vorlesen gemacht, ich ahbe aber den Eindruck, dass meine etwas aus dem Rahmen fallen wird- wobei ich meine Geschwister da nicht so ganz 100% ig einschätzen kann.

 

Testament ist bei mir eigentlich Blödsinn. Keine Kinder, kein Geld, keine Wertgegenstände, um die Katze wird sich schon jemand kümmern. Und so ungefähr habe ich das auch formuliert.

 

Ich finde es aber wichtig, sich Gedanken zu machen und vor Allem, auch Wünsche, die nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, im Falle des Falles umzusetzen.

 

Übrigens weiß ich nicht, wer meine Nichte und ihr (noch kommendes) Geschwisterchen in einem sehr tragischen Fall 'bekäme', aber vermutlich die Großeltern (welche auch immer). Käme vermutlich auch auf die finanzielle und familiäre Sitation meines Bruders und mir an.

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und Beerdigungsverfügung gemacht
Nur die Verfügung oder auch schon die Anzahlung und die Einladungen?

 

Erstmal nur die Verfügung, die ist wichtig, um sich z.B. vor besitzergreifenden Pfaffen zu schützen :lol:

 

 

 

Ob das wirklich hieb- und stichfest ist? Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass Verstorbene, die seit Jahren aus der Kirche ausgetreten waren, auf Druck von Verwandten doch noch ein kirchliches Begräbnis angediehen bekommen haben. Da drücken auch viele Pfarrer gerne mal ein Auge zu ...

Da eine Begräbnisfeier nun mal vor Allem als Ritual für die Angehörigen da ist, hilft da dann nur auf den Respekt dieser vor einem schriftlichen nein zu eienr kirchlichen Zeremonie zu bauen.Und eine Verlesung dieses Wunsches VOR der Trauerfeier wäre hilfreich.

bearbeitet von mn1217
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Wobei marcellinus vermutlich meine Patientenverfügung nicht gerne lesen würde...

Wie meinen ... ?

Naja, sie ist ziemlich konträr zu der Deinen- so wie du sie hier beschreibst.

bearbeitet von mn1217
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