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NSU-Prozess


Stepp

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Frau John findet übrigens, dass es das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, wenn jemand klagt. Ich dachte bisher immer, dass die Möglichkeit, dies zu tun, zum Kernbestand des Rechtsstaats gehört.

Na ja, wenn immer alles nach Recht und Gesetz laufen würde, gäbe es ja keinen Grund zum klagen...

Ein Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass immer alles nach Recht und Gesetz abläuft, sondern dadurch, dass man dann, wenn man meint, es liefe nicht danach ab, sich wehren kann.

 

Werner

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Frau John findet übrigens, dass es das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, wenn jemand klagt. Ich dachte bisher immer, dass die Möglichkeit, dies zu tun, zum Kernbestand des Rechtsstaats gehört.

Na ja, wenn immer alles nach Recht und Gesetz laufen würde, gäbe es ja keinen Grund zum klagen...

 

Das ist eine sehr simplizistische Vorstellung vom Rechtsstaat. Dann dürfte Nordkorea vorbildlich sein.

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Im übrigen findet Frau John gar nicht, dass es das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, wenn jemand klagt, sondern wenn der Prozess - schon wieder - verschoben wird.

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Im übrigen findet Frau John gar nicht, dass es das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, wenn jemand klagt, sondern wenn der Prozess - schon wieder - verschoben wird.

 

 

Das kann aber im Fall einer Einstweiligen Anordnung passieren; Frau John hätte besser den Mund gehalten. Das ist aber auch eine Politikerin, die sich freut, wenn ihr wer ein Mikrofon hinhält.

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Mir ist das Getue darum unbegreiflich.

 

 

In einer postdemokratischen Medienherrschaft kommt es auf die maximale Skandalisierung von Sachverhalten an, um die "Follower" bei Laune zu halten. - Ich fürchte, die rechtsstaatlichen Verfahren sind dem Untergang geweiht.

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Im übrigen findet Frau John gar nicht, dass es das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, wenn jemand klagt, sondern wenn der Prozess - schon wieder - verschoben wird.

Und Du siehst da keinen kausalen Zusammenhang?

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Im übrigen findet Frau John gar nicht, dass es das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, wenn jemand klagt, sondern wenn der Prozess - schon wieder - verschoben wird.

Und Du siehst da keinen kausalen Zusammenhang?

Du hast Frau John eine falsche Aussage in den Mund gedreht, fertig.

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Es soll schon wieder zu Verfahrensfehlern bei der Sitzplatzvergabe gekommen sein und drei Zeitungen und ein freier Journalist sollen dagegen klagen.

Da war das Los eines Fernsehsenders im Radio-Topf (oder umgekehrt) und eine Zeitung, die ihre Bewerbung zurückgezogen hatte, nahm trotzdem teil...

 

Stand halb sechs; edit: halb sieben: Also dass ein freier Journalist Verfassungsklage eingereicht hat, weil er diesmal leer ausgegangen ist, ist wohl sicher. Die "Zeit" und die "FAZ" erwägen rechtliche Schritte.

bearbeitet von Claudia-Jutta
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Wenn das Verfahren nun wieder verschoben werden müsste, weil man die Frage der Presse nicht gebacken bekommt, dann wäre das zumindest alles andere als ein Ruhmesblatt für die Münchener Justiz. Und das, wo wir in Bayern die besten Richter der Bundesrepublik haben sollen.

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Wenn das Verfahren nun wieder verschoben werden müsste, weil man die Frage der Presse nicht gebacken bekommt, dann wäre das zumindest alles andere als ein Ruhmesblatt für die Münchener Justiz. Und das, wo wir in Bayern die besten Richter der Bundesrepublik haben sollen.

 

Na, die Idee daß es zwingend sei, daß türkische Medien einen garantierten Sitzplatz haben, ist doch ein wenig innovativ. Aus heutiger Sicht war die Entscheidung nach dem aus dem Sachsenspiegel stammenden Rechtssatz wohl richtig und zweckmäßig. Der nächste Akt wird jetzt sein, daß das BVerfG die neuen Beschwerden ohne große Begründung verwirft. Und dann geht rechtsaußen das Geraune los, daß Deutsche nicht Recht bekämen aber Türken. Das kommt davon, wenn ein Verfassungsgericht politisch entscheidet.

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Wenn das Verfahren nun wieder verschoben werden müsste, weil man die Frage der Presse nicht gebacken bekommt, dann wäre das zumindest alles andere als ein Ruhmesblatt für die Münchener Justiz. Und das, wo wir in Bayern die besten Richter der Bundesrepublik haben sollen.

 

In Bayern, vielleicht, in München ... definitiv nicht ;)

 

Die Gerichte in München waren quasi Vorbild für das LG Hamburg :lol:

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Wenn das Verfahren nun wieder verschoben werden müsste, weil man die Frage der Presse nicht gebacken bekommt, dann wäre das zumindest alles andere als ein Ruhmesblatt für die Münchener Justiz. Und das, wo wir in Bayern die besten Richter der Bundesrepublik haben sollen.

 

Na, die Idee daß es zwingend sei, daß türkische Medien einen garantierten Sitzplatz haben, ist doch ein wenig innovativ. Aus heutiger Sicht war die Entscheidung nach dem aus dem Sachsenspiegel stammenden Rechtssatz wohl richtig und zweckmäßig. Der nächste Akt wird jetzt sein, daß das BVerfG die neuen Beschwerden ohne große Begründung verwirft. Und dann geht rechtsaußen das Geraune los, daß Deutsche nicht Recht bekämen aber Türken. Das kommt davon, wenn ein Verfassungsgericht politisch entscheidet.

 

Das BVerfG erkennt nun plötzlich einen "erheblichen Ermessensspielraum": http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-journalist-scheitert-mit-klage-gegen-platzvergabe-beim-nsu-prozess-1.1663011

Offenbar haben sie dazugelernt.

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Hier wird noch mal die besondere Problematik des Prozesses deutlich: 77 Nebenkläger und deren 53 Anwälte, das ist kaum beherrschbar. http://www.tagesspiegel.de/meinung/nsu-prozess-der-rechtsstaat-muss-vertrauen-zurueckgewinnen/8149078.html

Die Anwälte der Nebenkläger müssen zu jedem Pups gehört werden, wenn das pro Nase 5 Min. dauert, sind jedesmal gut drei Stunden weg. Die Strategie der Staatsanwaltschaft ist dämlich. Sie hätte besser den sichersten Fall angeklagt und nach dem Urteil den Rest nachgeschoben. Einmal lebenslänglich sollte reichen.

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Hi,

Da sich Beate Zschäpe einer psychiatrischen Begutachtung verweigert hat, fertigte der emeritierte Aachener Psychiater Hennig Saß, 68, im Auftrag des 6. Strafsenats ein vorläufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten nach Aktenlage an. Es soll die Frage beantworten, ob die Angeklagte im Fall einer Verurteilung wegen fortdauernder Gefährlichkeit in der Sicherungsverwahrung unterzubringen sei. Aus diesem Gutachten, das Saß am 25. März dem Gericht vorgelegt hat, wird gegenwärtig in den Medien eifrig zitiert. Und zwar wörtlich.

ich hab unter Garantie nichts für braunes Pack übrig, aber so langsam reicht es. Hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich Sicherungsverwahrung ohne vernünftiges forensisches Gutachten beantragt? Die hat ja noch nicht mal abgedrückt. Armes Deutschland.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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ich hab unter Garantie nichts für braunes Pack übrig, aber so langsam reicht es. Hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich Sicherungsverwahrung ohne vernünftiges forensisches Gutachten beantragt? Die hat ja noch nicht mal abgedrückt. Armes Deutschland.

 

 

Wie das so üblich zu werden scheint, landen Akteninhalte in der Presse, hier über das Gutachten: http://www.bild.de/news/inland/beate-zschaepe/die-psycho-akte-30220092.bild.html

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ich hab unter Garantie nichts für braunes Pack übrig, aber so langsam reicht es. Hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich Sicherungsverwahrung ohne vernünftiges forensisches Gutachten beantragt? Die hat ja noch nicht mal abgedrückt. Armes Deutschland.

 

 

Wie das so üblich zu werden scheint, landen Akteninhalte in der Presse, hier über das Gutachten: http://www.bild.de/n...20092.bild.html

 

Frau Friedrichsen schreibt wieder auf ihrem Niveau: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gutachten-zu-beate-zschaepe-psychiater-urteilte-nach-aktenlage-a-897694.html#spCommentsBoxPager

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Hi,

Da sich Beate Zschäpe einer psychiatrischen Begutachtung verweigert hat, fertigte der emeritierte Aachener Psychiater Hennig Saß, 68, im Auftrag des 6. Strafsenats ein vorläufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten nach Aktenlage an. Es soll die Frage beantworten, ob die Angeklagte im Fall einer Verurteilung wegen fortdauernder Gefährlichkeit in der Sicherungsverwahrung unterzubringen sei. Aus diesem Gutachten, das Saß am 25. März dem Gericht vorgelegt hat, wird gegenwärtig in den Medien eifrig zitiert. Und zwar wörtlich.

ich hab unter Garantie nichts für braunes Pack übrig, aber so langsam reicht es. Hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich Sicherungsverwahrung ohne vernünftiges forensisches Gutachten beantragt? Die hat ja noch nicht mal abgedrückt. Armes Deutschland.

 

Gruss, Martin

 

Wie stellst du dir ein "vernünftiges forensisches Gutachten" vor, wenn die Angeklagte die Begutachtung verweigert? Im übrigen wird die Bundesanwaltschaft erst am Ende des Verfahrens einen konkreten Antrag stellen. Dann wird auch der Sachverständigenbeweis erhoben sein.

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So ist es.

 

Auch wenn mir die Quelle sonst nicht unbedingt liegt. Bereits bei der RAF, die ich absolut nicht verteidigen will, gerieten anständige Leute als Sympathisanten ins Visier der Behörden.

 

Die Strategie der NSU passt überhaupt nicht zu terroristischen Vereinigungen - selbst wenn sie ihr Video veröffentlichen wollten: Warum warteten sie nach ihren Morden jahrelang.

 

Allerdings glaube ich, dass es noch einige Komplizen gibt, zumindest in Nürnberg, da hier einige Morde in Stadtteilen passiert sind, in die sich kaum jemand verirrt, der nicht dort wohnt oder jemanden besucht, der dort wohnt.

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So ist es.

 

Auch wenn mir die Quelle sonst nicht unbedingt liegt. Bereits bei der RAF, die ich absolut nicht verteidigen will, gerieten anständige Leute als Sympathisanten ins Visier der Behörden.

 

Die Strategie der NSU passt überhaupt nicht zu terroristischen Vereinigungen - selbst wenn sie ihr Video veröffentlichen wollten: Warum warteten sie nach ihren Morden jahrelang.

 

Allerdings glaube ich, dass es noch einige Komplizen gibt, zumindest in Nürnberg, da hier einige Morde in Stadtteilen passiert sind, in die sich kaum jemand verirrt, der nicht dort wohnt oder jemanden besucht, der dort wohnt.

 

Nein, so ist es nicht. Der Beitrag mäandert zwischen einer rechtspolitischen Kritik des § 129a StGB und dem Auftrag an das OLG München, sich die rechtspolitischen Vorstellungen des Verfassers für die Beurteilung des geltenden Rechts zueigen zu machen. Das geltende Recht sieht nunmal vor, dass bereits die Beteiligung an einer schwerstkriminellen Vereinigung strafbar ist:

 

<h3 style="margin-bottom: 10px; margin-top: 25px; "></h3>

§ 129a

Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder

2.Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239bzu begehen,

oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

 

Das ist eine Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes, aber keine, die ich jetzt als nicht zu verteidigen ansähe. Die darüber hinausgehenden Erwägungen der fehlenden Kommunikation des NSU mit der Öffentlichkeit gehen angesichts der klaren Rechtslage an der Sache vorbei.

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Die Strategie der NSU passt überhaupt nicht zu terroristischen Vereinigungen - selbst wenn sie ihr Video veröffentlichen wollten: Warum warteten sie nach ihren Morden jahrelang.

 

...

 

Was lernen wir daraus? Die Braunen sind selbst für ordentlichen Terror zu blöd.

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Die Strategie der NSU passt überhaupt nicht zu terroristischen Vereinigungen - selbst wenn sie ihr Video veröffentlichen wollten: Warum warteten sie nach ihren Morden jahrelang.

 

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Was lernen wir daraus? Die Braunen sind selbst für ordentlichen Terror zu blöd.

 

Diese kleine Tätergruppe hat sich beinah autistisch verhalten. Deshalb flog sie vermutlich so spät auf. - Verwunderlich ist, daß der aus der Reihe fallende Mord an der Polizistin Kiesewetter nicht eher aufgeklärt wurde. Niemand scheint daran gedacht zu haben, daß diese die Täter aus ihrem Leben in Thüringen mit einiger Wahrscheinlichkeit gekannt hat. Und bisher sieht es so aus, als ob die Auswahl der anderen Opfer rein zufällig erfolgt sei, nur nach türkischer Nationalität. Ein rassistischer Rechtsradikaler, der sich nur auf Türken kapriziert, ist doch etwas ungewöhnlich, der fände ja auch leicht andere Opfer. Mal sehen, ob dazu in dem Prozeß etwas herauskommt.

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Wie stellst du dir ein "vernünftiges forensisches Gutachten" vor, wenn die Angeklagte die Begutachtung verweigert? Im übrigen wird die Bundesanwaltschaft erst am Ende des Verfahrens einen konkreten Antrag stellen. Dann wird auch der Sachverständigenbeweis erhoben sein.

Ich stelle mir vor, dass ein Mensch der die Begutachtung verweigert wenigstens anhand der konkreten Ausgestaltung seiner Taten beurteilt wird. Im Moment sehe ich bei Frau Zschäpe nichts, was nicht auch die Bildzeitung schon "erschöpfend begutachtet" hätte.

 

Mit so einem Blödsinn nähern wir uns Guantanamo geistig an.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Nein, so ist es nicht. Der Beitrag mäandert zwischen einer rechtspolitischen Kritik des § 129a StGB und dem Auftrag an das OLG München, sich die rechtspolitischen Vorstellungen des Verfassers für die Beurteilung des geltenden Rechts zueigen zu machen.

Diese Einschätzung kann ich so nicht teilen. Es ist richtig, der Beitrag kritisiert zweierlei: erstens den §129a des Strafgesetzbuches an sich, und zweitens die Tatsache, dass die "NSU" auf Basis dieses Paragraphen abgehandelt werden soll. Seine Argumente für Punkt 2 haben etwas für sich: ich stimme dem Autor zu, dass es zweifelhaft ist, ob man zwei Nazi-Psychopathen, die eine Nazi-Schlampe zur Triebabfuhr und als "Wärmflasche mit Ohren" im Wohnwagen mit sich führen, bereits als "Vereinigung zum Zwecke von Mord oder Totschlag" im Sinne von §129a StGB einstufen kann. Wenn nicht, wenn es "nur" zwei tumbe Nazi-Hohlköpfe sind, die ihre Mordlust und ihren Fremdenhass an leicht zu ermordenden Ausländern abreagiert haben, dann müsste man Beate Zschäpe konkret eine Mittäterschaft nachweisen. So betrachtet ist der NSU-Fall ein schlagendes Beispiel für die vom Autor behauptete Unterminierung des Rechtsstaates durch den §129a. Wenn nämlich die Justizbehörden zu faul oder zu unfähig sind, einen konkreten Tatnachweis zu führen, dann geht man halt auf das billiger nachzuweisende "mitgefangen - mitgehangen".

 

Bei der Jagd nach "Mittätern" beim Boston-Marathon-Anschlag gehen die Amis ähnlich vor: Da werden jetzt harmlose Studenten, die zufällig mit den Attentätern bekannt waren, zu Terroristen aufgeblasen. (Ich glaube nicht, dass Zschäpe eine harmlose Nutte war, aber bittschön sollen die das konkret nachweisen, und nicht bloß aus der unbestrittenen Tatsache ableiten, dass sie sich mit den beiden Mörder-Uwes auf die eine oder andere Art vereinigt hat).

bearbeitet von Sokrates
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