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UMT: Die Orden der rkK


Edith1

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Ich brauche dringend einen Thread über "Orden".

Ich meine klösterliche Gemeinschaften, nicht Blech zum Anhängen. ;)

 

Wer also über Orden, Ordensleben, Ordensregeln, Geschichte der Orden, Spiritualität eines (oder mehrerer) Orden reden, fragen, streiten will ist willkommen.

 

Von Jesuiten bis Kartäusern.

 

Zu absoluten Aktualitäten (X wurde ernannt, Y verurteilt und bei Z haben sie einen blöden Pförtner etc.) bitte ich, eigene Threads zu eröffnen.

 

Das waren auch schon die Threadregeln.

 

 

Und ich frage gleich noch einmal:

 

Wer weiß, ob die "Leitung" eines (aller) männlichen (no na;) ) Orden zwingend mit der Priesterweihe verbunden ist und wo steht das?

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Franciscus non papa

Die barmherzigen Brüder haben einen Generaloberen der Fr. also kein Priester ist. siehe hier

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Die barmherzigen Brüder haben einen Generaloberen der Fr. also kein Priester ist. siehe hier

Ah, wenn Du es in diesem Fall genau weißt, will ich nichts gesagt haben, aber mir ist z.B. bei den Dominikanern aufgefallen, dass sie untereinander immer von Brüdern bzw. fratres sprechen/schreiben, gleich ob sie geweihte Priester sind oder nicht. Das könnte hier so ein Fall sein.

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Aus den Satzungen der Bayerischen Benediktinerkongregation:

 

Dem Abt ist das Lehr- Priester - und Hirtenamt im Dienst an der monastischen Gemeinschaft anvertraut.
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Ihr habt in Wien doch den Fachmann sitzen, Bruno Primetshofer. Sein Ordensrecht ist 2003 in 4. Aufl. erschienen. Can. 588 CIC unterscheidet zwischen klerikalen und und laikalen Instituten. Klerikale Institute müssen unter der Leitung von Klerikern stehen. Es gibt da aber Ausnahmen, zb im Eigenrecht der Marianisten. Die Franziskaner lassen auch Laien als Obere zu. Die Gliederung der Institute nach dem AP:

A Institute geweihten Lebens, teilen sich in a ) Religiosen-Institute und b ) Weltliche Institute. a ) sind I. Orden, II. Religiosen-Kongregationen von Klerikern und III. Religiosen-Kongregationen von Laien. Die Orden sind unterteilt in 1. Regularkanoniker, 2. Mönche, 3. Bettelorden, 4. Regular-Kleriker. Die b ) Weltlichen Institute teilen sich in Kleriker- und Laien-Institute. Dann gibt es noch b ) Gesellschaften Apostolischen Lebens. - Ich sehe als Desiderat eine Art Bestimmungsbuch wie der Schmeil-Fitschen, wo man nach dem Gewand die einzelnen Gesellschaften bestimmen kann. ;)

 

Die von Franciscus genannten Barmherzigen Brüder von Montabaur( (Fratres de Misericordia, FMM), eine Religiosen-Kongregation von Laien, haben neben dem Generaloberen noch einen General-Prokurator, der Geistlicher ist, aktuell ein Pallottiner-Pater.

bearbeitet von chrk
aus dem Sonnenbrillen-Smiley ein "b )" gemacht
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Na, wenigstens irgendwo ;)

In der Benediktus-Regel finde ich nämlich nix.

Dort liest sich das eher so, als habe der Abt zwar zu bestimmen, wer zum Priester geweiht werden soll, könne selbst aber auch keiner sein.

(Und das würde mich bei den Uralt-Orden nicht einmal sonderlich bestürzen. Ursprünglich war das in den Klöstern eher eine kleine Minderheit der Mönche. Heute ist es fast schon eine Sensation, wenn irgendwo einer "nur" Laienbruder bleibt. Die einzigen, bei denen Laienbrüder fast schon notwendig vorgesehen sind, sind mE die Kartäuser.

bearbeitet von Edith1
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Ihr habt in Wien doch den Fachmann sitzen, Bruno Primetshofer. Sein Ordensrecht ist 2003 in 4. Aufl. erschienen. Can. 588 CIC unterscheidet zwischen klerikalen und und laikalen Instituten. Klerikale Institute müssen unter der Leitung von Klerikern stehen. Es gibt da aber Ausnahmen, zb im Eigenrecht der Marianisten. Die Franziskaner lassen auch Laien als Obere zu. Die Gliederung der Institute nach dem AP:

A Institute geweihten Lebens, teilen sich in a ) Religiosen-Institute und b ) Weltliche Institute. a ) sind I. Orden, II. Religiosen-Kongregationen von Klerikern und III. Religiosen-Kongregationen von Laien. Die Orden sind unterteilt in 1. Regularkanoniker, 2. Mönche, 3. Bettelorden, 4. Regular-Kleriker. Die b ) Weltlichen Institute teilen sich in Kleriker- und Laien-Institute. Dann gibt es noch b ) Gesellschaften Apostolischen Lebens. - Ich sehe als Desiderat eine Art Bestimmungsbuch wie der Schmeil-Fitschen, wo man nach dem Gewand die einzelnen Gesellschaften bestimmen kann. ;)

 

Die von Franciscus genannten Barmherzigen Brüder von Montabaur( (Fratres de Misericordia, FMM), eine Religiosen-Kongregation von Laien, haben neben dem Generaloberen noch einen General-Prokurator, der Geistlicher ist, aktuell ein Pallottiner-Pater.

Eine Antwort stelle ich mir eigentlich anders vor.

Mit Ausnahme der fettgedruckten Sätze :ninja:

Ich wollte kein Lexikon, und eigentlich plante ich nicht den Erwerb des aktuellen Primetshofer.

bearbeitet von chrk
aus dem Sonnenbrillen-Smiley ein "b )" gemacht
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Die barmherzigen Brüder haben einen Generaloberen der Fr. also kein Priester ist. siehe hier

Ah, wenn Du es in diesem Fall genau weißt, will ich nichts gesagt haben, aber mir ist z.B. bei den Dominikanern aufgefallen, dass sie untereinander immer von Brüdern bzw. fratres sprechen/schreiben, gleich ob sie geweihte Priester sind oder nicht. Das könnte hier so ein Fall sein.

 

 

Die Dominikaner heißen offiziell Ordo Fratrum Praedicatorum (ein Bettelorden), der Begriff des Bruders umfaßt hier geweihte und (noch) nicht geweihte Mitglieder, die geweihten haben gleichwohl ein P. vor dem Namen.

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Franciscus non papa

Ihr habt in Wien doch den Fachmann sitzen, Bruno Primetshofer. Sein Ordensrecht ist 2003 in 4. Aufl. erschienen. Can. 588 CIC unterscheidet zwischen klerikalen und und laikalen Instituten. Klerikale Institute müssen unter der Leitung von Klerikern stehen. Es gibt da aber Ausnahmen, zb im Eigenrecht der Marianisten. Die Franziskaner lassen auch Laien als Obere zu. Die Gliederung der Institute nach dem AP:

A Institute geweihten Lebens, teilen sich in a ) Religiosen-Institute und b ) Weltliche Institute. a ) sind I. Orden, II. Religiosen-Kongregationen von Klerikern und III. Religiosen-Kongregationen von Laien. Die Orden sind unterteilt in 1. Regularkanoniker, 2. Mönche, 3. Bettelorden, 4. Regular-Kleriker. Die b ) Weltlichen Institute teilen sich in Kleriker- und Laien-Institute. Dann gibt es noch b ) Gesellschaften Apostolischen Lebens. - Ich sehe als Desiderat eine Art Bestimmungsbuch wie der Schmeil-Fitschen, wo man nach dem Gewand die einzelnen Gesellschaften bestimmen kann. ;)

 

Die von Franciscus genannten Barmherzigen Brüder von Montabaur( (Fratres de Misericordia, FMM), eine Religiosen-Kongregation von Laien, haben neben dem Generaloberen noch einen General-Prokurator, der Geistlicher ist, aktuell ein Pallottiner-Pater.

 

 

 

Danach wurde aber nicht gefragt, das ist nämlich so etwas ähnliches wie ein Präses in vielen kirchlichen Vereinen, Chören usw.

 

Man nennt das dann geistlichen Beirat, oder ironisch geistliches Beirad... meist gibt's dann noch damit verbunden einen Sitz im Vorstand, auch Stimmrecht, aber nicht die Möglichkeit Beschlüsse auszuhebeln.

bearbeitet von chrk
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Ihr habt in Wien doch den Fachmann sitzen, Bruno Primetshofer. Sein Ordensrecht ist 2003 in 4. Aufl. erschienen. Can. 588 CIC unterscheidet zwischen klerikalen und und laikalen Instituten. Klerikale Institute müssen unter der Leitung von Klerikern stehen. Es gibt da aber Ausnahmen, zb im Eigenrecht der Marianisten. Die Franziskaner lassen auch Laien als Obere zu. Die Gliederung der Institute nach dem AP:

A Institute geweihten Lebens, teilen sich in a) Religiosen-Institute und B) Weltliche Institute. a) sind I. Orden, II. Religiosen-Kongregationen von Klerikern und III. Religiosen-Kongregationen von Laien. Die Orden sind unterteilt in 1. Regularkanoniker, 2. Mönche, 3. Bettelorden, 4. Regular-Kleriker. Die B) Weltlichen Institute teilen sich in Kleriker- und Laien-Institute. Dann gibt es noch B) Gesellschaften Apostolischen Lebens. - Ich sehe als Desiderat eine Art Bestimmungsbuch wie der Schmeil-Fitschen, wo man nach dem Gewand die einzelnen Gesellschaften bestimmen kann. ;)

 

Die von Franciscus genannten Barmherzigen Brüder von Montabaur( (Fratres de Misericordia, FMM), eine Religiosen-Kongregation von Laien, haben neben dem Generaloberen noch einen General-Prokurator, der Geistlicher ist, aktuell ein Pallottiner-Pater.

Eine Antwort stelle ich mir eigentlich anders vor.

Mit Ausnahme der fettgedruckten Sätze :ninja:

Ich wollte kein Lexikon, und eigentlich plante ich nicht den Erwerb des aktuellen Primetshofer.

 

Bitte ruhig nach Gusto kürzen und überarbeiten, dafür ists ja UMT.

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Nö, steht nicht in den UMT-Regeln :D

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Was mich mal interessiert: wann wurde eigentlich die strenge Trennung von Chorherren und Laienbrüdern in der Liturgie bzw, im Klosterleben aufgehoben?

In mitteralterlichen Klöstern wie Bebenhausen oder Maulbronn erstaunt mich immer die dicke Mauer, die zwischen beiden Abteilung der Klosterkirche einst stand.

 

Gab es übrigens in Frauenklöstern ähnliche Unterscheidungen, wie z.B. Chorfräulein und...?

bearbeitet von Shubashi
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Chorfrau und Laienschwester. 1987 habe ich in einem kontemplativen Kloster noch zwei kennengelernt - mit einem immensen Gebetspensum an Rosenkränzen u. dgl.

Die Oberin hat mir erklärt, man nähme keine mehr auf, leider ohne Begründung.

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Chorfrau und Laienschwester. 1987 habe ich in einem kontemplativen Kloster noch zwei kennengelernt - mit einem immensen Gebetspensum an Rosenkränzen u. dgl.

Die Oberin hat mir erklärt, man nähme keine mehr auf, leider ohne Begründung.

 

Danke, dann nehme ich den Ausdruck "Chorfräulein" mit Bedauern zurück.

bearbeitet von Shubashi
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Danach wurde aber nicht gefragt, das ist nämlich so etwas ähnliches wie ein Präses in vielen kirchlichen Vereinen, Chören usw.

 

Man nennt das dann geistlichen Beirat, oder ironisch geistliches Beirad... meist gibt's dann noch damit verbunden einen Sitz im Vorstand, auch Stimmrecht, aber nicht die Möglichkeit Beschlüsse auszuhebeln.

 

Hast du dazu die Konstitutionen der FMM eingesehen oder denkst du das nur so?

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Franciscus non papa

ich bin seit jahren sehr gut bekannt mit einem der oberen dieser ordensgemeinschaft.

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Was mich mal interessiert: wann wurde eigentlich die strenge Trennung von Chorherren und Laienbrüdern in der Liturgie bzw, im Klosterleben aufgehoben?

In Folge des zweiten Vatikanums?

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Was mich mal interessiert: wann wurde eigentlich die strenge Trennung von Chorherren und Laienbrüdern in der Liturgie bzw, im Klosterleben aufgehoben?

In mitteralterlichen Klöstern wie Bebenhausen oder Maulbronn erstaunt mich immer die dicke Mauer, die zwischen beiden Abteilung der Klosterkirche einst stand.

 

Gab es übrigens in Frauenklöstern ähnliche Unterscheidungen, wie z.B. Chorfräulein und...?

 

Die Trennung zwischen Chorfrauen, -herren und Laienschwestern, -brüdern wurde in der Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils aufgehoben, siehe Dekret Perfectae Caritatis wo unter anderem steht

Damit aber das brüderliche Band unter den Mitgliedern noch inniger werde, sollen diejenigen, die man als Konversen, Kooperatoren oder ähnlich bezeichnet, eng mit dem Leben und Arbeiten der Gemeinschaft verbunden werden. In Frauengemeinschaften ist dafür zu sorgen, daß man zu einem einzigen Stand von Schwestern kommt, außer wenn die Umstände es wirklich anders nahelegen. In dem Fall soll aber nur jener Unterschied unter den Mitgliedern erhalten bleiben, den die Verschiedenheit andersgearteter Arbeiten erfordert, in denen die Schwestern aufgrund besonderer göttlicher Berufung oder besonderer Eignung tätig sind.
bearbeitet von fmchay
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Was mich mal interessiert: wann wurde eigentlich die strenge Trennung von Chorherren und Laienbrüdern in der Liturgie bzw, im Klosterleben aufgehoben?

In mitteralterlichen Klöstern wie Bebenhausen oder Maulbronn erstaunt mich immer die dicke Mauer, die zwischen beiden Abteilung der Klosterkirche einst stand.

 

Gab es übrigens in Frauenklöstern ähnliche Unterscheidungen, wie z.B. Chorfräulein und...?

 

Die Trennung zwischen Chorfrauen, -herren und Laienschwestern, -brüdern wurde in der Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils aufgehoben, siehe Dekret Perfectae Caritatis wo unter anderem steht

Damit aber das brüderliche Band unter den Mitgliedern noch inniger werde, sollen diejenigen, die man als Konversen, Kooperatoren oder ähnlich bezeichnet, eng mit dem Leben und Arbeiten der Gemeinschaft verbunden werden. In Frauengemeinschaften ist dafür zu sorgen, daß man zu einem einzigen Stand von Schwestern kommt, außer wenn die Umstände es wirklich anders nahelegen. In dem Fall soll aber nur jener Unterschied unter den Mitgliedern erhalten bleiben, den die Verschiedenheit andersgearteter Arbeiten erfordert, in denen die Schwestern aufgrund besonderer göttlicher Berufung oder besonderer Eignung tätig sind.

 

Danke, sehr interessant und zeitgemäß. Was mich vermuten lässt, dass mit der ursprünglichen Trennung von Laien und Klerikern bzw. Chorfrauen und Laienschwestern eher die Standesgesellschaft repliziert wurde, als auf einen Weiheunterschied hinzuweisen. (Vielleicht ist der Unterschied ja gar nicht soooo wichtig ;) )

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Na, wenigstens irgendwo ;)

In der Benediktus-Regel finde ich nämlich nix.

Dort liest sich das eher so, als habe der Abt zwar zu bestimmen, wer zum Priester geweiht werden soll, könne selbst aber auch keiner sein.

(Und das würde mich bei den Uralt-Orden nicht einmal sonderlich bestürzen. Ursprünglich war das in den Klöstern eher eine kleine Minderheit der Mönche. Heute ist es fast schon eine Sensation, wenn irgendwo einer "nur" Laienbruder bleibt. Die einzigen, bei denen Laienbrüder fast schon notwendig vorgesehen sind, sind mE die Kartäuser.

 

Der heilige Benedikt ging davon aus, dass ein Kloster in erster Linie ein Zusammenschluss von Brüdern ist. Die Proesterweihe war hier rein funktional. Der Abt musste kein Priester sein, sondern ein Bruder, der den Anforderungen der Benediktsregel entsprach.

 

Im Laufe der Jahrhunderte kam es zu einer Klerikalisierung der Benediktiner, die auch von den in bendiktinischer Tradition stehenden Orden übernommen wurde. Dies hat sicher auch damit zu tun, das zunehmend der liturgische Dienst zum Schwerpunkt wurde (hier iist vor allem Cluny zu nennen). Die Handarbeit wurde Laien übertragen aus denen sich dann das sog. Laibenbrüderinstitut entwickelte.

 

Vor dem Vat II sah diese Entwicklung dann so aus, dass die Mönche im Sinne einer vollen M itgliedschaft eines Benediktinerkonventes nur die Priestermönche waren bzw. junge Brüder, die sich auf die Weihe vorbereiteten. Nur solche Mönche legten einen feierliche Profess ab. Die Brüdermönche waren nicht gleichberechtigt. Sie legten nur eine ewige Profess ab, hatten noich ein wenig Geld für den Fall eines Ausscheidens aus dem Kloster und durften nicht an den Kapitelsitzungen teilnehmen und damit auch nicht über Klosterangelegenheiten abstimmen.

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Na, wenigstens irgendwo ;)

In der Benediktus-Regel finde ich nämlich nix.

Dort liest sich das eher so, als habe der Abt zwar zu bestimmen, wer zum Priester geweiht werden soll, könne selbst aber auch keiner sein.

(Und das würde mich bei den Uralt-Orden nicht einmal sonderlich bestürzen. Ursprünglich war das in den Klöstern eher eine kleine Minderheit der Mönche. Heute ist es fast schon eine Sensation, wenn irgendwo einer "nur" Laienbruder bleibt. Die einzigen, bei denen Laienbrüder fast schon notwendig vorgesehen sind, sind mE die Kartäuser.

 

Der heilige Benedikt ging davon aus, dass ein Kloster in erster Linie ein Zusammenschluss von Brüdern ist. Die Proesterweihe war hier rein funktional. Der Abt musste kein Priester sein, sondern ein Bruder, der den Anforderungen der Benediktsregel entsprach.

 

Im Laufe der Jahrhunderte kam es zu einer Klerikalisierung der Benediktiner, die auch von den in bendiktinischer Tradition stehenden Orden übernommen wurde. Dies hat sicher auch damit zu tun, das zunehmend der liturgische Dienst zum Schwerpunkt wurde (hier iist vor allem Cluny zu nennen). Die Handarbeit wurde Laien übertragen aus denen sich dann das sog. Laibenbrüderinstitut entwickelte.

 

Vor dem Vat II sah diese Entwicklung dann so aus, dass die Mönche im Sinne einer vollen M itgliedschaft eines Benediktinerkonventes nur die Priestermönche waren bzw. junge Brüder, die sich auf die Weihe vorbereiteten. Nur solche Mönche legten einen feierliche Profess ab. Die Brüdermönche waren nicht gleichberechtigt. Sie legten nur eine ewige Profess ab, hatten noich ein wenig Geld für den Fall eines Ausscheidens aus dem Kloster und durften nicht an den Kapitelsitzungen teilnehmen und damit auch nicht über Klosterangelegenheiten abstimmen.

Die Entwicklung ist mir bekannt. Und die Ur-Regel verstehe ich demnach richtig.

Womit sich wirklich die Frage stellt, ob und wozu der Abt die Priesterweihe braucht.

Wie wir wissen, klappt das mit dem Argument der Pontifikalien ja nicht.

Die trugen auch Äbtissinnen :unsure:

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Die Entwicklung ist mir bekannt. Und die Ur-Regel verstehe ich demnach richtig.

Womit sich wirklich die Frage stellt, ob und wozu der Abt die Priesterweihe braucht.

Wie wir wissen, klappt das mit dem Argument der Pontifikalien ja nicht.

Die trugen auch Äbtissinnen :unsure:

Rechtlich endgültig dekretiert wurde der seit dem Mittelalter entwickelte Brauch, dass Äbte Priester sein müssen, erst durch den Kodex von 1917. Die Regel wurde auch durch den Kodex von 1983 übernommen. Das liegt daran, dass Klöster Klerikale Ordensinstitute päpstlichen Rechts sind. Versuche, dies mit Hinweis auf die monastische Tradition zu ändern, sind bisher allesamt gescheitert. Die sachlichen Gründe sind eher dürftig, aber es gibt halt Kräfte in der Kirche, die glauben, dass das Priesteramt sofort relativiert und beschädigt wird, wenn nicht jeder Abt Priester ist.

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Die Entwicklung ist mir bekannt. Und die Ur-Regel verstehe ich demnach richtig.

Womit sich wirklich die Frage stellt, ob und wozu der Abt die Priesterweihe braucht.

Wie wir wissen, klappt das mit dem Argument der Pontifikalien ja nicht.

Die trugen auch Äbtissinnen :unsure:

Rechtlich endgültig dekretiert wurde der seit dem Mittelalter entwickelte Brauch, dass Äbte Priester sein müssen, erst durch den Kodex von 1917. Die Regel wurde auch durch den Kodex von 1983 übernommen. Das liegt daran, dass Klöster Klerikale Ordensinstitute päpstlichen Rechts sind. Versuche, dies mit Hinweis auf die monastische Tradition zu ändern, sind bisher allesamt gescheitert. Die sachlichen Gründe sind eher dürftig, aber es gibt halt Kräfte in der Kirche, die glauben, dass das Priesteramt sofort relativiert und beschädigt wird, wenn nicht jeder Abt Priester ist.

Danke!

In te speravi.... usw.

Einen brauchbaren Vokativ von "Stepp" (Steppe? - sehr seltsam) musst Du Dir aber selber basteln, ich will keinen Krach mit Elima ;)

bearbeitet von Edith1
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Die Entwicklung ist mir bekannt. Und die Ur-Regel verstehe ich demnach richtig.

Womit sich wirklich die Frage stellt, ob und wozu der Abt die Priesterweihe braucht.

Wie wir wissen, klappt das mit dem Argument der Pontifikalien ja nicht.

Die trugen auch Äbtissinnen :unsure:

Rechtlich endgültig dekretiert wurde der seit dem Mittelalter entwickelte Brauch, dass Äbte Priester sein müssen, erst durch den Kodex von 1917. Die Regel wurde auch durch den Kodex von 1983 übernommen. Das liegt daran, dass Klöster Klerikale Ordensinstitute päpstlichen Rechts sind. Versuche, dies mit Hinweis auf die monastische Tradition zu ändern, sind bisher allesamt gescheitert. Die sachlichen Gründe sind eher dürftig, aber es gibt halt Kräfte in der Kirche, die glauben, dass das Priesteramt sofort relativiert und beschädigt wird, wenn nicht jeder Abt Priester ist.

Danke!

In te speravi.... usw.

Einen brauchbaren Vokativ von "Stepp" (Steppe? - sehr seltsam) musst Du Dir aber selber basteln, ich will keinen Krach mit Elima ;)

Im Zweifelsfall: Vokativ = Nominativ.

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In der Benediktus-Regel finde ich nämlich nix.

Dort liest sich das eher so, als habe der Abt zwar zu bestimmen, wer zum Priester geweiht werden soll, könne selbst aber auch keiner sein.

(Und das würde mich bei den Uralt-Orden nicht einmal sonderlich bestürzen. Ursprünglich war das in den Klöstern eher eine kleine Minderheit der Mönche. Heute ist es fast schon eine Sensation, wenn irgendwo einer "nur" Laienbruder bleibt. Die einzigen, bei denen Laienbrüder fast schon notwendig vorgesehen sind, sind mE die Kartäuser.

 

Der heilige Benedikt ging davon aus, dass ein Kloster in erster Linie ein Zusammenschluss von Brüdern ist. Die Proesterweihe war hier rein funktional. Der Abt musste kein Priester sein, sondern ein Bruder, der den Anforderungen der Benediktsregel entsprach.

 

Im Laufe der Jahrhunderte kam es zu einer Klerikalisierung der Benediktiner, die auch von den in bendiktinischer Tradition stehenden Orden übernommen wurde. Dies hat sicher auch damit zu tun, das zunehmend der liturgische Dienst zum Schwerpunkt wurde (hier iist vor allem Cluny zu nennen). Die Handarbeit wurde Laien übertragen aus denen sich dann das sog. Laibenbrüderinstitut entwickelte.

 

Vor dem Vat II sah diese Entwicklung dann so aus, dass die Mönche im Sinne einer vollen M itgliedschaft eines Benediktinerkonventes nur die Priestermönche waren bzw. junge Brüder, die sich auf die Weihe vorbereiteten. Nur solche Mönche legten einen feierliche Profess ab. Die Brüdermönche waren nicht gleichberechtigt. Sie legten nur eine ewige Profess ab, hatten noich ein wenig Geld für den Fall eines Ausscheidens aus dem Kloster und durften nicht an den Kapitelsitzungen teilnehmen und damit auch nicht über Klosterangelegenheiten abstimmen.

Die Entwicklung ist mir bekannt. Und die Ur-Regel verstehe ich demnach richtig.

Womit sich wirklich die Frage stellt, ob und wozu der Abt die Priesterweihe braucht.

Wie wir wissen, klappt das mit dem Argument der Pontifikalien ja nicht.

Die trugen auch Äbtissinnen :unsure:

 

Wobei, wenn ich es richtig weiß (bitte um Korrektur, wenn es nicht stimmt), waren die Äbtissinnen im Mittelalter auch Höhere Obere, d.h. den Bischöfen und Äbten gleichgestellt, konnten aber als Frauen nicht die Priesterweihe empfangen.

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