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Kirchenrechtliches


gouvernante

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2 minutes ago, Studiosus said:

Kommt hierbei möglicherweise eine Sanatio in radice in Betracht

meines Wissens in solchen Fällen immer. Falls es denn irgendwann jemandem auffällt....

 

Werner

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vor 17 Stunden schrieb Chrysologus:

(ein Ortspfarrer in Assis delegiert die anstehende Trauung unter Einschluß der Subdelegationsmöglichkeit an den mutmaßlichen Pförtner des Franziskanerklosters, der sich nur mit "Bruder Jorge" meldete. Bruder Jorge gibt diese Delegation an den Franziskanerpriester Willibald weiter, der traut. Wenn "Bruder Jorge" nun Laie ist, dann ist die Trauung ungültig, weil er die Delegantion nicht hätte ausübern können und folglich auch nicht weitergeben  kann. Ist "Bruder Jorge"in klassischer Diktion "Pater Jorge", so ist alles in Ordnung, und Pater Willibald traute delegiert vom Ortspfarrer. Ist "Bruder Jorge" nur Gast und arbeitet sonste unter dem Namen Franziskus, dann bleibt es dem Rabulisten überlassen, zu entscheiden, wessen Vollmacht hier nun weiter gegeben wurde. Doch ersnthaft weiter!)

 

Wohl etwas OT und auch weit hergeholt, aber dennoch in dem Zusammenhang interessant:

Ich gehe davon aus, daß in der Praxis bei der Delegation der Trauassistenz ein bis zwei Pfarrsekretärinnen involviert sind... Nicht, daß es da auf den exakten Wortlaut ankommt...

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Meines Erachtens nein. Die Sekretärinnen können nur Botinnen sein, denn selber haben sie keinesfalls Vollmacht, können keine vermitteln und weder "Absender" noch "Empfänger" können das annehmen.

 

Somit kann es nur darauf ankommen, dass die Nachricht inhaltlich richtig weitergegeben wird und so, dass sie für den Empfänger verständlich ist.

 

Der genaue Wortlaut ist nicht so wichtig, wenn das Ergebnis klar ist und stimmt. (Aber ich bin nur ein blöder Säkular-Jurist, kein Kirchenrechtler). 

 

Ausnahme natürlich: nannyoggs Einwand.

bearbeitet von Edith1
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Eine kleine Detailfrage zum "Weiherecht": Ist es möglich bzw. zulässig, dass ein Bischof - der nicht der Ortsbischof oder ein ihm unterstehender Auxiliarbischof ist - einem Bewerber, der Alumne des Priesterseminars einer Diözese ist, die heiligen Weihen spendet? 

 

Ich will es verdeutlichen: Ist es zulässig, dass ein Seminarist, der im Priesterseminar der Diözese Heiligenhausen studiert und dem Ortsbischof von Heiligenhausen untersteht, sich von einem beliebigen Bischof, der nicht der Ortsbischof von Heiligenhausen bzw. der bereits erwähnte Weihbischof ist, zum Diakon/Priester für die Diözese Heiligenhausen weihen lässt? 

 

Aus c. 1052 § 2 CIC/1983 lese ich das heraus. Mir scheint dies auch ab und an noch heute (und in früheren Zeiten ohnehin) vorzukommen. Bspw. wenn Priesteramtskandidaten in Rom für ihre Diözesen geweiht werden. 

 

Wie sieht das anschließend mit der Inkardination aus? 

 

 

Für fachkundigen Rat sei gedankt. 

 

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

bearbeitet von Studiosus
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vor 18 Minuten schrieb Chrysologus:

Ohne Weiheentlaßschreiben ist das unzulässig - die Inkardinationsfrage muss geklärt sein.

 

Das Weihentlassschreiben wird im c. 1052 § 2 logischerweise erwähnt. Aber ansonsten ginge das, verstehe ich das richtig? Wenn die Inkardinationsfrage eindeutig geklärt ist.

 

(Wobei man natürlich infrage stellen kann, ob diese Praxis im Hinblick auf die Verbindung von Ortsbischof und Presbyterium sinnvoll ist. Auch frage ich mich, wie eine Weiheliturgie in diesem Falle aussähe: "Versprichst Du mir und meinen Nachfolgern Gehorsam. ... etc." wird der fremde Bischof wohl nicht sagen. Oder doch?)

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 8 Stunden schrieb Studiosus:

Das Weihentlassschreiben wird im c. 1052 § 2 logischerweise erwähnt. Aber ansonsten ginge das, verstehe ich das richtig? Wenn die Inkardinationsfrage eindeutig geklärt ist.

Äh, ja, ansonsten ginge das - so wie es ansonsten auch ginge, dass der Erzbischof von Bamberg mich zum  Priester weihte. Wäre nur eben rechtswidrig.

vor 8 Stunden schrieb Studiosus:

Wobei man natürlich infrage stellen kann, ob diese Praxis im Hinblick auf die Verbindung von Ortsbischof und Presbyterium sinnvoll ist. Auch frage ich mich, wie eine Weiheliturgie in diesem Falle aussähe: "Versprichst Du mir und meinen Nachfolgern Gehorsam. ... etc." wird der fremde Bischof wohl nicht sagen. Oder doch?

Faktisch kommt das nur noch in Rom vor - auch Ordensgemeinschaften weihen fast immer im eigenen Haus mit Gastbischof, das Gehorsamsversprechen nimmt fast immer der eigene Obere entgegen. Wenn nun aber ein anderer das tut, dann lautet die Frage (sinngemäß): "Versprichst du dem Bischof von X und seinen Nachfolgern...." Eine Bindung zwischen Weihespender und Geweihtem entsteht nicht.

 

Der neue Bischof von Würzburg hatte ja nun ein solches Weiheentlaßschreiben, mit dem er sich hätte weihen lassen können, wo immer er wollte: In Speyer oder in Würzburg, aber er hätte auch unterwegs in Mainz klingeln und sich dort weihen lassen können. Bischöfliche Kapelle, 7:00 morgens. Geht.

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Am 16.2.2018 um 09:54 schrieb nannyogg57:

Pfarrsekretärinnen stehen auf Grund ihres Amtes über jeder Weihevollmacht. 

Noch höher in der informellen Hierarchie stehen Küster, insbesondere solche in Kathedralen. 

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um es sehr salopp zu formulieren: CIC ist Schnee von gestern. Jetzt gilt der KKK. Jawoll.

 

(Chrysologus: Du weißt, was jetzt kommt).

 

Bei der jüngsten Änderung des Codex Iuris Canonici (CIC) wurde festgelegt, dass nun nur noch der Bischof und der Priester, nicht aber mehr der Diakon Christus repräsentieren.

 

P. Stephan Haering OSB hat mich zu Recht darauf hingewiesen, dass das eine zu saloppe Formulierung sei: korrekt ist "Handeln in persona Christi".

 

Über die Gründe der Änderung mag ich spekulieren: Ich gehe davon aus, daß es das Übliche war: Die Angst vor der Frau. Konkret: In Rom befürchtete man wohl, dass die Zulassung von Frauen zum Diakonat nur noch eine Frage der Zeit sei - und wenn Diakonin, warum nicht auch Priesterin oder Bischöfin?

 

Nun aber die Begründung des päpstlichen Dekrets: "Damit der CIC dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) angepaßt werde".

 

Die Brisanz haben wenige erkannt - ab diesem Dekret steht nun der KKK über dem Kirchenrecht.

 

(persönliche Anmerkung: Mein sehr verehrter Lehrer im Kirchenrecht, Klaus Mörsdorf,  der mir in dieser Hinsicht viel "Grundsätzliches" beigebracht hat, würde, wenn er nicht schon im Himmel wäre, wovon ich ausgehe, ob solcher dilettantischer Bemühungen noch im Grabe einer seiner berühmt-berüchtigten Wutanfälle kriegen, und: das zu Recht).

 

 

bearbeitet von Petrus
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vor 2 Stunden schrieb Petrus:

um es sehr salopp zu formulieren: CIC ist Schnee von gestern. Jetzt gilt der KKK. Jawoll.

 

(Chrysologus: Du weißt, was jetzt kommt).

 

Bei der jüngsten Änderung des Codex Iuris Canonici (CIC) wurde festgelegt, dass nun nur noch der Bischof und der Priester, nicht aber mehr der Diakon Christus repräsentieren.

 

P. Stephan Haering OSB hat mich zu Recht darauf hingewiesen, dass das eine zu saloppe Formulierung sei: korrekt ist "Handeln in persona Christi".

 

Über die Gründe der Änderung mag ich spekulieren: Ich gehe davon aus, daß es das Übliche war: Die Angst vor der Frau. Konkret: In Rom befürchtete man wohl, dass die Zulassung von Frauen zum Diakonat nur noch eine Frage der Zeit sei - und wenn Diakonin, warum nicht auch Priesterin oder Bischöfin?

 

Nun aber die Begründung des päpstlichen Dekrets: "Damit der CIC dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) angepaßt werde".

 

Die Brisanz haben wenige erkannt - ab diesem Dekret steht nun der KKK über dem Kirchenrecht.

 

(persönliche Anmerkung: Mein sehr verehrter Lehrer im Kirchenrecht, Klaus Mörsdorf,  der mir in dieser Hinsicht viel "Grundsätzliches" beigebracht hat, würde, wenn er nicht schon im Himmel wäre, wovon ich ausgehe, ob solcher dilettantischer Bemühungen noch im Grabe einer seiner berühmt-berüchtigten Wutanfälle kriegen, und: das zu Recht).

 

 

Ich ahne die Brisanz, sehe das aber nicht ganz so kritisch:

 

Aufgabe des Kirchenrechts ist es, die Kirche so zu organisieren, daß sie ihrem Zweck, nämlich dem Heil der Seelen zu dienen, möglichst gut nachkommen kann. Was nun dem Heil der Seelen dient, daß findet sich eher im Katechismus als im CIC (wobei beide natürlich ihre unterschiedlichen Aufgaben haben und daraus ihre jeweilige Existenzberechtigung). Von daher finde ich es im Grunde genommen sinnvoll, wenn bei Konflikten der CIC dem Katechismus folgen muß und nicht umgekehrt (natürlich kann das in Einzelfällen auch anders sein!)

Vielleicht ist diese Änderung tatsächlich ein ganz früher Schritt hin zum Diakonat der Frau.

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nuja - solltest Du der Auffassung sein, Selbstbefriedigung sei eine Sünde, darfst Du gern dem "Katechismus der Katholischen Kirche" folgen.

 

Dieses Buch kenne ich. Ich habe dieses Buch besessen, und gelesen, und vor längerer Zeit schon der AWM zu treuen Händen übergeben.

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vor 13 Minuten schrieb Spadafora:

Wer oder was ist das AWM?

 

 

bittschön:

https://www.awm-muenchen.de/index.html

 

die sind echt gut. jedes Jahr zu Weihnachten oder zu Neujahr (wir kennen uns), kriegt die Partie die Guatln. von mir.

 

stets um aufklärende Antworten bemüht,

Petrus.

 

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Am ‎01‎.‎07‎.‎2018 um 12:34 schrieb Petrus:

nuja - solltest Du der Auffassung sein, Selbstbefriedigung sei eine Sünde, darfst Du gern dem "Katechismus der Katholischen Kirche" folgen.

 

Dieses Buch kenne ich. Ich habe dieses Buch besessen, und gelesen, und vor längerer Zeit schon der AWM zu treuen Händen übergeben.

Sollte die Selbstbefleckung irgenwelche kirchenrechtlich zu regelnde Folgen haben, dann müsste der CIC natürlich auch darin dem KKK folgen.

Andersrum wäre es viel problematischer: Im CIC steht keine Strafe, also ist der KKK in der Hinsicht nur eine Kann-Bestimmung oder eine irrelevante Empfehlung? (Nicht, das ich an der Irrelevanz dieser Frage zweifeln würde - aber die ergibt sich meiner Meinung nach nicht aus dem CIC.)

 

Das der KKK in der Praxis leider recht unbrauchbar ist bedeutet nicht, daß der der CIC nicht prinzipiell aus der Glaubenslehre folgen sollte und nicht umgekehrt. 

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21 hours ago, Moriz said:

Selbstbefleckung

Man muss halt etwas Vorsicht walten lassen, dann befleckt man sich dabei nicht.

 

Werner

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vor 16 Minuten schrieb Werner001:

Man muss halt etwas Vorsicht walten lassen, dann befleckt man sich dabei nicht.

Wenn man aufpasst macht man's nicht richtig.

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vor 23 Stunden schrieb Moriz:

Das der KKK in der Praxis leider recht unbrauchbar ist 

 

ist eine im germanischen Sprachraum verbreitete Ansicht, die weltweit betrachtet eine deutliche Minderheitenmeinung ist, wie neulich Kardinal Schönborn mal wieder kundgetan hat.

Hierzulande weiß man eben von selbst, was katholisch ist. Pech für die anderen.

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vor 2 Stunden schrieb rorro:
Am ‎02‎.‎07‎.‎2018 um 18:56 schrieb Moriz:

Das der KKK in der Praxis leider recht unbrauchbar ist

 

ist eine im germanischen Sprachraum verbreitete Ansicht, die weltweit betrachtet eine deutliche Minderheitenmeinung ist, wie neulich Kardinal Schönborn mal wieder kundgetan hat.

Hierzulande weiß man eben von selbst, was katholisch ist. Pech für die anderen.

Dann sollte man sich vielleicht mal Gedanken über die Übersetzung machen...

(Zu einer guten Übersetzung gehört nicht nur die Kenntnis der Sprache, sondern auch die Kenntnis der Kultur, in der diese Sprache gesprochen wird. Eine wortgetreue Übersetzung kann ziemlich daneben liegen, wenn sie kulturelle Eigenheiten nicht beachtet.)

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vor 12 Stunden schrieb rorro:

 

ist eine im germanischen Sprachraum verbreitete Ansicht, die weltweit betrachtet eine deutliche Minderheitenmeinung ist, wie neulich Kardinal Schönborn mal wieder kundgetan hat.

 

 

was hätte er auch sonst sagen sollen? Hätte er sagen sollen: "Ja, ich war damals verantwortlicher Koordinator der KKK-Kommission, aber das Ding interessiert doch eh keinen?"

 

Generell:

Der KKK sollte sein (so die damalige Verlautbarung) ein Muster und eine Vorlage für eigenständig zu erstellende Katechismen auf lokaler Ebene.

 

Zur Wirkungsgeschichte:

 

1) Das wurde so nicht rezipiert.

2) In der nächsten Phase wurde der "Glaube" an den KKK als Meßlatte für "Rechtgläubigkeit" in interessierten Kreisen hochstilisiert.

3) Heute interessiert dieses Buch eh' keinen mehr.

 

 

bearbeitet von Petrus
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