Jump to content

Schwerwiegende Materie


dennisr35

Recommended Posts

Was ist genau ist eine schwerwiegende Materie bei Sünden? Ist das nur ein Verstoß gegen die zehn Gebote? Oder gehört da auch die Sonntagspflicht dazu?

 

(Was ich nicht verstehe ist, man soll jeden Sonntag zur Heiligen Messe, aber muss laut CIC nur einmal im Jahr zur Osterzeit zur Eucharistie? Ist das nicht dasselbe?)

bearbeitet von dennisr35
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist genau ist eine schwerwiegende Materie bei Sünden? Ist das nur ein Verstoß gegen die zehn Gebote? Oder gehört da auch die Sonntagspflicht dazu?

 

(Was ich nicht verstehe ist, man soll jeden Sonntag zur Heiligen Messe, aber muss laut CIC nur einmal im Jahr zur Osterzeit zur Eucharistie? Ist das nicht dasselbe?)

Jein!

Natürlich, in jeder Messe wird Eucharistie gefeiert. Was du hier meinst bezieht sich wohl auf den 920CIC, zu dem schon mal einen Thread eröffnet hast.

In dem Canon steht du sollst "wenigstens einmal im Jahr die Heilige Kommunion empfangen"

Nun hast du immer die Wahl, vorne beim Pfarrer dir die Hostie abzuholen, du darfst natürlich auch sitzen bleiben. Einmal im Jahr allerdings solltest allerdings mindestens gehen (dürfen tut du auch öfter)

bearbeitet von Frank
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ich nicht verstehe: wenn man sich einer schwerer Sünde bewusst ist, darf man nicht die heile Messe feiern. Wenn man Sonntags nicht zur Messe geht ist auch schwere Sünde. Also muss man bei einer schweren Sünde sofort beichten, um an der Messe teilnehmen zu können. Weiterhin muss man einmal im Jahr zu beichten, aber das gilt wohl nur wenn man keine schwere Sünde begangen hat. Also soll man einmal im Jahr lässlige Sünden beichten. Seh ich das richtig?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ich nicht verstehe: wenn man sich einer schwerer Sünde bewusst ist, darf man nicht die heilige Messe feiern.

Die Messe darfst du feiern. Du darfst "nur" nicht, wie ich es oben unzulässig schnoddrig formulierte "vorne beim Pfarrer dir die Hostie abzuholen"

 

Wenn man Sonntags nicht zur Messe geht ist auch schwere Sünde.

Letzten Sonntag war ich nicht in der Messe. Ich hatte Nachtdienst und weil ein pflichtbewusster Nachtpfleger morgens um neun schläft statt in die Messe zu gehen, wollte ich, am Samstag, in die Vorabend Messe, um sieben. Als ich Samstag Abend um fünf vor sieben aufwachte wusste ich: "Das schaffst du nicht mehr" und blieb liegen. Entscheid du: Schwere Sünde?

 

Also muss man bei einer schweren Sünde sofort beichten, um an der Messe teilnehmen zu können.

Siehe oben! Natürlich darfst du an der Messe teilnehmen, ohne vorher zu beichten. Auch bei schwerer Sünde. Allerdings, wenn du auch die Kommunion empfangen willst, solltest du nach einer schweren Sünde gebeichtet haben.

 

Weiterhin muss man einmal im Jahr zu beichten, aber das gilt wohl nur wenn man keine schwere Sünde begangen hat. Also soll man einmal im Jahr lässliche Sünden beichten. Seh ich das richtig?

Naja, du sollst schon in jeder Beichte alle Sünden, von denen du noch nicht losgesprochen wurdest, beichten. Auch die lässlichen. Die "schweren" Sünden des "Durchschnittskatholiken" dürften in der Preisklasse "Messe verschlafen" liegen. Die Meisten sind doch ziemlich anständige Menschen. Trotzdem weicht man immer mal ab vom Ideal. Da ist es gut ein oder zwei mal im Jahr "Generalrevision" zu machen. Deshalb sollst du einmal im Jahr mindestens zur Beichte.

Aber ums konkret zu machen: Keine schwere Sünde, einmal im Jahr alle lässlichen Sünden beichten. "Sonderbeichte" wegen einer schweren Sünde: Alle - die schwere Sünde und die lässlichen Sünden, die sich seit seit der letzten Beichte angesammelt haben (was du da schon gebeichtet hast musst nicht noch einmal "aufwärmen") - beichten.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ich nicht verstehe: wenn man sich einer schwerer Sünde bewusst ist, darf man nicht die heile Messe feiern. Wenn man Sonntags nicht zur Messe geht ist auch schwere Sünde. Also muss man bei einer schweren Sünde sofort beichten, um an der Messe teilnehmen zu können. Weiterhin muss man einmal im Jahr zu beichten, aber das gilt wohl nur wenn man keine schwere Sünde begangen hat. Also soll man einmal im Jahr lässlige Sünden beichten. Seh ich das richtig?

Mitfeiern darf jeder jede Heilige, heile und eilige Messe.

Wenn man Sonntags nicht zur Messe geht KANN das eine schwere Sünde sein, MUSS es aber nicht. Diese Einschätzung muss im Einzelfall abgewogen werden.

 

Um eine schwere Sünde zu begehen muss der Sünder folgende Bedingungen erfüllen:

1. Er muss wissen, daß die Kirche sein Tat als Sünde sieht.

2. Es muss eine schwere Materie betreffen (also gegen das Leben, die Ehe oder gegen das Eigentum gerichtet sein).

3. Er muss bei vollem Bewusstsein, freiwillig und beabsichtigt in die Tat einwilligen.

4. Er muss mit seiner Tat bei vollem Bewusstsein, freiwillig und beabsichtigt die Heilszusage Gottes zurückweisen oder mit der gleichen Einstellung das Reich Gottes sabotieren wollen.

 

Sind diese Bedingungen erfüllt, soll diese Sünde so schnell wie möglich gebeichtet werden, da sie vom Kommunionempfang ausschließen. Nota bene: Die Verpflichtung nicht zur Kommunion zu treten obliegt dem Sünder. Der Spender darf die Kommunion nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen verweigern.

 

Alle anderen Sünden, die diese Kriterien nicht voll erfüllen (also die lässlichen), kann man beichten, sie hindern aber nicht am Kommunionempfang.

 

Zur Vergebung der Sünden ist grundsätzlich die Reue (idealerweise die "vollkommene Reue" aus Liebe zu Gott, es reicht aber auch die "unvollkommene Reue" aus Furcht vor Gott) notwendig. Ist selbige geweckt kann auch die Lektüre der Heiligen Schrift, der Empfang der Kommunion oder gute Werke (und damit ist nicht der Scheck für das benachbarte Tierheim gemeint) sündenvergebende Wirkung haben.

 

Die Beichte - nach dem die Reue geweckt ist - besteht grundsätzlich aus dem Bekenntnis aller Sünden. Wird nur jährlich gebeichtet und sonst keine regelmäßige Gewissenserforschung betrieben (z.B. im Rahmen der täglichen Komplet), ist vor der Beichte die intensive Erforschung sinnvoll wenn nicht sogar notwendig. Sind die Sünden sehr zahlreich oder ist eine Wurzelsünde (der sogenannte "Hauptfehler") erkennbar kann sich das Bekenntnis auf diesen Hauptfehler oder die schwerwiegendsten Sünden beschränken. Bei einem sehr umfangreichen Katalog, kann es sinnvoll sein, einen eigenen Beichttermin zu vereinbaren oder mehrere Termine zu machen, damit das einzelne Gespräch nicht ausufert. Es gibt auch Beichtväter, die ein Bekenntnis abkürzen, wenn erkennbar ist, daß das Gespräch ohne Nutzen für den Pönitenten in die Länge gezogen wird.

 

Ich spare mir jetzt den Ausflug in die Geschichte der iro-schottischen Privatbeichte und der frühmittelalterlichen Katalogbuße, der wir die heutige Praxis überhaupt verdanken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Um eine schwere Sünde zu begehen muss der Sünder folgende Bedingungen erfüllen:

(...)

2. Es muss eine schwere Materie betreffen (also gegen das Leben, die Ehe oder gegen das Eigentum gerichtet sein).

 

Wie kommst du auf diesen Katalog? Das Leben als Schutzgut ist einleuchtend, aber warum gerade Ehe und Eigentum? Warum z.B. nicht Gesundheit, Umwelt, Freiheit, Gleichheit usw.?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

Um eine schwere Sünde zu begehen muss der Sünder folgende Bedingungen erfüllen:

(...)

2. Es muss eine schwere Materie betreffen (also gegen das Leben, die Ehe oder gegen das Eigentum gerichtet sein).

 

Wie kommst du auf diesen Katalog? Das Leben als Schutzgut ist einleuchtend, aber warum gerade Ehe und Eigentum? Warum z.B. nicht Gesundheit, Umwelt, Freiheit, Gleichheit usw.?

 

Als schwere Materie gelten klassischerweise die Bestimmungen der zehn Gebote: Mord, Ehebruch, Diebstahl, Verleumdung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht es mit Verfehlungen aus, die Werte betreffen, um die man sich zur Zeit des Erlasses der 10 Gebote noch keine Gedanken gemacht hat?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht es mit Verfehlungen aus, die Werte betreffen, um die man sich zur Zeit des Erlasses der 10 Gebote noch keine Gedanken gemacht hat?

Ich weiss nicht ob das in die Richtung deiner Frage geht aber illegale Internetdownloads ordnet der, an den zehn Geboten orientierte, Gewissensspiegel unter "Du sollst nicht stehlen" ein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht es mit Verfehlungen aus, die Werte betreffen, um die man sich zur Zeit des Erlasses der 10 Gebote noch keine Gedanken gemacht hat?

Sprich mit deinem Beichtvater.

 

Soweit ich weiß, hat sich mal ein Kurialer an einer Neufassung der Wurzelsünden versucht um dem Rechnung zu tragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Wie sieht es mit Verfehlungen aus, die Werte betreffen, um die man sich zur Zeit des Erlasses der 10 Gebote noch keine Gedanken gemacht hat?

Ich weiss nicht ob das in die Richtung deiner Frage geht aber illegale Internetdownloads ordnet der, an den zehn Geboten orientierte, Gewissensspiegel unter "Du sollst nicht stehlen" ein.

 

Wie ordnet der Gewissensspiegel denn z.B. die Mitwirkung an einer ungerechten Eigentumsordnung (Manchester-Kapitalismus z.B.) ein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

Wie sieht es mit Verfehlungen aus, die Werte betreffen, um die man sich zur Zeit des Erlasses der 10 Gebote noch keine Gedanken gemacht hat?

Ich weiss nicht ob das in die Richtung deiner Frage geht aber illegale Internetdownloads ordnet der, an den zehn Geboten orientierte, Gewissensspiegel unter "Du sollst nicht stehlen" ein.

 

Wie ordnet der Gewissensspiegel denn z.B. die Mitwirkung an einer ungerechten Eigentumsordnung (Manchester-Kapitalismus z.B.) ein?

 

neues Gotteslob 601.7:

"... Will ich immer mehr haben? Welche Werte sind mir wichtig?

... Engagiere ich mich in meinem beruflichen und beruflichen Umfeld für mehr Humanität und soziale Gerechtigkeit?

... Achte ich die Erde als Lebenshaus für alle Menschen?

... Habe ich mich ungerecht bereichert, gestohlen? achte ich auch geistiges Eigentum?"

 

Das sind nur die Zeilen zu "Du sollst nicht stehlen" die auf deine Frage passen können. Ja, man muss das entsprechend Interpretieren, damit das passt. Das muss ich genau so zugeben wie mein Irrtum: Illegale Internet-Downloads werden nicht wörtlich genannt, sondern wurden von mir - was nicht schwer fällt - rein interpretiert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das klingt mir aber ziemlich nach einer großen Banalitätensammlung, wenn ich ehrlich sein darf.

 

》Vergib mir Vater, ich habe den Müll nicht getrennt!《

 

Viel wichtiger wäre doch, mich selbst zu fragen, wo ich in meinem Leben durch Tat oder Unterlassung Gott beleidigt und die Gebote der Kirche missachtet habe. Der Rest ist mir zu anthropozentrisch und öko.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

bearbeitet von Studiosus
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf diese Weise kann man in "Du sollst nicht stehlen" alles mögliche hineininterpretieren. Dann kann man die 10 Gebote auch gleich zu einem zusammenfassen: Du sollst nicht sündigen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf diese Weise kann man in "Du sollst nicht stehlen" alles mögliche hineininterpretieren. Dann kann man die 10 Gebote auch gleich zu einem zusammenfassen: Du sollst nicht sündigen!

Aber das ist nun wirklich nicht neu, wenn man sich anschaut was man alles ins sechste Gebot rein interpretiert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bliebe ja nur abzuwarten, bis der erste den Klimawandel beichtet.

 

Also da bleibe ich doch lieber bei traditionellen Beichtspiegeln.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Messe darfst du feiern. Du darfst "nur" nicht, wie ich es oben unzulässig schnoddrig formulierte "vorne beim Pfarrer dir die Hostie abzuholen"

 

Laut CIC 916 darf man die Messe nicht feiern.

"Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten."

bearbeitet von dennisr35
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Die Messe darfst du feiern. Du darfst "nur" nicht, wie ich es oben unzulässig schnoddrig formulierte "vorne beim Pfarrer dir die Hostie abzuholen"

Laut CIC 916 darf man die Messe nicht feiern.

"Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten."

Der Canon bezieht sich auf Priester, wenn mich nicht alles täuscht.

 

Ein Laie hingegen darf mit-feiern.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

Die Messe darfst du feiern. Du darfst "nur" nicht, wie ich es oben unzulässig schnoddrig formulierte "vorne beim Pfarrer dir die Hostie abzuholen"

Laut CIC 916 darf man die Messe nicht feiern.

"Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten."

Der Canon bezieht sich auf Priester, wenn mich nicht alles täuscht.

 

Ein Laie hingegen darf mit-feiern.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

 

Alles andere hätte mich jetzt auch arg gewundert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

 

 

Die Messe darfst du feiern. Du darfst "nur" nicht, wie ich es oben unzulässig schnoddrig formulierte "vorne beim Pfarrer dir die Hostie abzuholen"

Laut CIC 916 darf man die Messe nicht feiern.

"Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten."

Der Canon bezieht sich auf Priester, wenn mich nicht alles täuscht.

 

Ein Laie hingegen darf mit-feiern.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

Alles andere hätte mich jetzt auch arg gewundert

Ja, der entsprechende Canon für die Laien wurde an anderer Stelle bereits genannt.

 

Ich las neulich im 'Repertorium Rituum' von Hartmann und dort wurde ausführlich über die Disposition des Priesters zur Feier der Messe referiert. Der Canon im CIC 1983 scheint da etwas allgemeiner gefasst zu sein. Hartmann hingegen zählt im Sinne einer umfassenden Kasuistik alle möglichen Hinderungsgründe des Priesters auf, die eine vorherige Beichte nötig erscheinen lassen. Beispielsweise die (unbeabsichtigte?) nächtliche Pollution des Zelebranten.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

 

 

Die Messe darfst du feiern. Du darfst "nur" nicht, wie ich es oben unzulässig schnoddrig formulierte "vorne beim Pfarrer dir die Hostie abzuholen"

Laut CIC 916 darf man die Messe nicht feiern.

"Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten."

Der Canon bezieht sich auf Priester, wenn mich nicht alles täuscht.

 

Ein Laie hingegen darf mit-feiern.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

Alles andere hätte mich jetzt auch arg gewundert

Ja, der entsprechende Canon für die Laien wurde an anderer Stelle bereits genannt.

 

Ich las neulich im 'Repertorium Rituum' von Hartmann und dort wurde ausführlich über die Disposition des Priesters zur Feier der Messe referiert. Der Canon im CIC 1983 scheint da etwas allgemeiner gefasst zu sein. Hartmann hingegen zählt im Sinne einer umfassenden Kasuistik alle möglichen Hinderungsgründe des Priesters auf, die eine vorherige Beichte nötig erscheinen lassen. Beispielsweise die (unbeabsichtigte?) nächtliche Pollution des Zelebranten.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

 

Setzt "Beichtwürdigkeit" eines Sachverhaltes nicht Schuld vorraus? Und setzt Schuld nicht eine absichtliche Tatbegehung voraus? Ich will da bezüglich deines Beispieles nicht deutlicher werden, mir hat das gestern im Maria-Thread schon gereicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Setzt "Beichtwürdigkeit" eines Sachverhaltes nicht Schuld vorraus? Und setzt Schuld nicht eine absichtliche Tatbegehung voraus? Ich will da bezüglich deines Beispieles nicht deutlicher werden, mir hat das gestern im Maria-Thread schon gereicht.

Normalerweise ja. Müsste ich nochmal nachlesen. Ich vermute aber, dass hier das unabsichtliche Malheur gemeint ist.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Setzt "Beichtwürdigkeit" eines Sachverhaltes nicht Schuld vorraus? Und setzt Schuld nicht eine absichtliche Tatbegehung voraus? Ich will da bezüglich deines Beispieles nicht deutlicher werden, mir hat das gestern im Maria-Thread schon gereicht.

Normalerweise ja. Müsste ich nochmal nachlesen. Ich vermute aber, dass hier das unabsichtliche Malheur gemeint ist.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

 

Ich zäume das Pferd mal anders rum auf:

Ich muss etwas absichtlich tun damit ich Schuldig werde, verinfacht gesagt. Ich muss Schuldig sein um einen Sachverhalt beichten zu müssen/können. Um den Kreis zu schliessen: Ich kann/muss nur beichten was ich bewusst getan hab.

Wie passt in diese Logik das "unabsichtliche Malheur" (coole Formulierung) rein. Wäre es bewusst herbeigeführt worden wäre es nicht unbeabsichtigt.

Lies nochmal nach! Du musst dich irren! Kann nicht anders sein! Alles andere wäre so dermaßen unlogisch und krank (und mit der ungesunden Leibfeindlichkeit will ich gar nicht erst anfangen) das mir die Worte fehlen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann hätte der Herr Hartmann nicht mehr alle Steine auf der Schleuder und sollte zum Islam konvertieren. Da gibt es ordentliche Regeln für Reinheit und Unreinheit.

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...