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Verstößt die röm.-kath. Kirche gegen Art. 3 GG (Gleichberechtigung von Mann und Frau)?


Jan_Duever

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In Art. 3 des Grundgesetzes heißt es:

 

Zitat
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Indem die Kirche das Priesteramt ausschließlich Männern vorbehält, verstößt sie damit gegen das Grundgesetz (siehe oben)?

bearbeitet von Jan_Duever
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vor 3 Minuten schrieb Christopher:

Nein, verstößt sie nicht.

Darf ich höflich fragen, wie eine einfachgesetzliche Norm (§ 8 AGG) einen Verfassungsgrundsatz aushebeln kann?

 

Ich bin im Ergebnis deiner Ansicht, aber deine Begründung ist Murx (in einer Juraklausur steht da immer "schön. Aber falsch." am Rand.

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vor 13 Minuten schrieb Xamanoth:

Darf ich höflich fragen, wie eine einfachgesetzliche Norm (§ 8 AGG) einen Verfassungsgrundsatz aushebeln kann?

 

Ich bin im Ergebnis deiner Ansicht, aber deine Begründung ist Murx (in einer Juraklausur steht da immer "schön. Aber falsch." am Rand.

 

Warum ist das Murks? Für mich ist Priester kein herkömmlicher Beruf, und wenn er das wäre, würde §9 AGG greifen. 

 

Edit: Hier wurde es in Beitrag 5 weniger holprig erklärt, als ich es versucht habe. 

bearbeitet von Christopher
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vor 9 Minuten schrieb Christopher:

 

Warum ist das Murks? Für mich ist Priester kein herkömmlicher Beruf, und wenn er das wäre, würde §9 AGG greifen. 

 

Edit: Hier wurde es in Beitrag 5 weniger holprig erklärt, als ich es versucht habe. 

Nein, was da im Forum steht ist auch falsch. Es ist irrelevant, ob Priester ein Beruf ist, da wir uns im Anwendungsbereich von Art. 3; nicht von Art. 12 GG bewegen.

 

Und die Zulässigkeit des Zölibats folgt aus Art. 4 GG i.V.m. Art 140 GG i.V.m. 137 Abs. 2 WRV.

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vor 25 Minuten schrieb Xamanoth:

Nein, was da im Forum steht ist auch falsch. Es ist irrelevant, ob Priester ein Beruf ist, da wir uns im Anwendungsbereich von Art. 3; nicht von Art. 12 GG bewegen.

 

Und die Zulässigkeit des Zölibats folgt aus Art. 4 GG i.V.m. Art 140 GG i.V.m. 137 Abs. 2 WRV.

 

Danke Dir! wir hatten es in der Uni tatsächlich auch so begründet gelernt, wie im angegeben Forum. Aber man lernt ja nie aus und wenn ich mich geirrt habe, nehme ich es gerne zurück. :) 

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Gerade eben schrieb Christopher:

 

Danke Dir! wir hatten es in der Uni tatsächlich auch so begründet gelernt, wie im angegeben Forum. Aber man lernt ja nie aus und wenn ich mich geirrt habe, nehme ich es gerne zurück. :) 

a) Zwei Juristen, drei Meinungen.

 

b ) Es ist alles gesagt, aber längst nicht von allen.

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vor 54 Minuten schrieb Jan_Duever:

In Art. 3 des Grundgesetzes heißt es:

 

 

Indem die Kirche das Priesteramt ausschließlich Männern vorbehält, verstößt sie damit gegen das Grundgesetz (siehe oben)?

Ja, aber da die Kirche, zumindest in manchen Dingen, noch über dem Gesetz steht ... Nein ... 

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vor 3 Stunden schrieb Xamanoth:

Und die Zulässigkeit des Zölibats folgt aus Art. 4 GG i.V.m. Art 140 GG i.V.m. 137 Abs. 2 WRV.

 

Dass ich da nicht selbst drauf gekommen bin! :rolleyes::D

 

(Gut, dass ich kein Jura studiert habe... :unsure:)

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vor 5 Stunden schrieb Jan_Duever:

Indem die Kirche das Priesteramt ausschließlich Männern vorbehält, verstößt sie damit gegen das Grundgesetz (siehe oben)?

Ja. Aber sie darf das. Genau so wie Du und ich das dürfen.

Eigentlich muß sich nur der Gesetzgeber ans Grundgesetz halten, wir (und ebenso die Kirchen) müssen uns an die gegebenen Gesetze halten.

 

Aber solange sich das Grundgesetz nicht mal selbst an die Gleichberechtigung hält (Wehrpflicht!), solange kann man diese getrost in der Pfeife rauchen.

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Es ist eigentlich keine Frage, dass eine religioese Gemeinschaft innerhalb ihrer Reihen bestimmte Regeln selbst bestimmt. Ich denke nicht, dass der Staat verlangen kann, dass eine  religioes Gemeinschaft einen der Grundpfeiler ihres Selbstverstaendnisses verpflichtet werden kann aufzugeben, ohne dass eine auessere Notwendigkeit dazu besteht. Das Priestertum fuer Frauen ist nicht einklagbar. Das duerfte eigentlich jedem klar sein, der einigermassen vernuenftig denkt. 

 

 

 

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vor 12 Stunden schrieb Moriz:

Ja. Aber sie darf das. Genau so wie Du und ich das dürfen.

Eigentlich muß sich nur der Gesetzgeber ans Grundgesetz halten, wir (und ebenso die Kirchen) müssen uns an die gegebenen Gesetze halten.

 

Das ist ein Punkt - in meinen Augen der Entscheidende - der immer wieder mißachtet wird: an wendet sich eine gesetzliche Vorschrift, wer ist der Adressat?

 

Genauso falsch ist es bspw. zu fragen: darf Facebook "zensieren" (oder darf es dieses Forum) - natürlich, denn es ist keine Zensur. Zensur ist die staatliche(!) Begrenzung der Möglichkeit der freien Meinungsäußerung.

 

Vor Monaten hatte ich mal eine Diskussion über die private Vertragsfreiheit versus Grundrechte bzgl. des Anlasses einer kommunale Debatte, ob die AfD eine kommunale Halle mieten darf bzw. ob die Stadt sie zur Verfügung stellen muß. Da hat sich gezeigt, daß fundamentale demokratische Prinzipien auch von Hochgebildeten nicht ansatzweise verstanden werden.

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vor 6 Minuten schrieb rorro:

 Da hat sich gezeigt, daß fundamentale demokratische Prinzipien auch von Hochgebildeten nicht ansatzweise verstanden werden.

Wen wundert das? Die Lehrer haben sich bei uns zwar redlich bemüht, uns so manches beizubringen, aber Rechtliches war wirklich nie ein Thema. Was ich dazu weiß habe ich nach der Schule aufgeschnappt. (vieles auch von Freunden, die Jura studiert haben.)

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vor 14 Stunden schrieb Moriz:

Ja. Aber sie darf das. Genau so wie Du und ich das dürfen.

Eigentlich muß sich nur der Gesetzgeber ans Grundgesetz halten, wir (und ebenso die Kirchen) müssen uns an die gegebenen Gesetze halten.

 

Aber solange sich das Grundgesetz nicht mal selbst an die Gleichberechtigung hält (Wehrpflicht!), solange kann man diese getrost in der Pfeife rauchen.

Momentan gibt c es keine Wehrpflicht.  

Ich bin übrigens der Meinung,  dass Sir RKK da vor allem gegen gesunden Menschenverstand verstößt. 

Warum sollte Berufung an das y Chromosom gebunden sein?

Es gab einige Jüngerinnen und es waren die Frauen, die die Auferstehung verkündigen. 

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vor 10 Minuten schrieb mn1217:

Warum sollte Berufung an das y Chromosom gebunden sein?

 

Ich meine, dass hätten wir schon geklärt: weihefähige Materie zu sein, ist nicht an das Y-Chromosom gekoppelt, sondern an die Frage, was als Geburtsgeschlecht eingetragen wird oder, wie Chryso so schön formuliert, "was die Hebamme nach dem Blick zwischen die Beine festlegt".

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Was mich bei der Diskussion stört, ist der Tenor, dass Frauen um ein Recht gebracht würden, dürften sie nicht Priester werden.

 

Priesteramt ist kein Recht, sondern in erster Linie Dienst.

 

Der Priester ist nicht Priester um seiner selbst willen, sondern um Gottes Willen. Dass Frauen verweigert wird, diesem Ruf zu folgen ist tragisch, aber keine Rechtsfrage und keine der Selbstverwirklichung.

 

Ein Priester ist nicht heiliger und auch nicht näher an Gott. Durch die Verdonnerung zum Zölibat ist er auch noch gleichzeitig ein armes Würstchen, das noch nicht mal Kinder erziehen darf: Eltern haben die Hand an der Wiege und sind erste Evangelisten.

 

Was zur Hölle ist an dem Job bitte attraktiv?

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vor 55 Minuten schrieb Higgs Boson:

Was mich bei der Diskussion stört, ist der Tenor, dass Frauen um ein Recht gebracht würden, dürften sie nicht Priester werden.

 

Priesteramt ist kein Recht, sondern in erster Linie Dienst.

 

Der Priester ist nicht Priester um seiner selbst willen, sondern um Gottes Willen. Dass Frauen verweigert wird, diesem Ruf zu folgen ist tragisch, aber keine Rechtsfrage und keine der Selbstverwirklichung.

 

Ein Priester ist nicht heiliger und auch nicht näher an Gott. Durch die Verdonnerung zum Zölibat ist er auch noch gleichzeitig ein armes Würstchen, das noch nicht mal Kinder erziehen darf: Eltern haben die Hand an der Wiege und sind erste Evangelisten.

 

Was zur Hölle ist an dem Job bitte attraktiv?

Nei, es geht (mir) nict um ein "Recht".

Sondern darum, dass es berufung überall gibt. Auch bei Frauen.

Für das Zölibat gibt es übbrigens wirklich viele gute Gründe, weiß das Kind eines Seelsorgers.

Und sooo toll ist Elternschaft auch mal wieder nicht (ich schlafe echt gerne). Kine erziehen geht auch in anderen kontexten und auch Evangelist sein geht in vielfältigen Situationen.

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vor 1 Stunde schrieb Higgs Boson:

Priesteramt ist kein Recht

Nein. Aber eine unvoreingenommene und wohlwollende Prüfung einer Berufung sollte nicht allein männlichen Kandidaten für den priesterlichen Dienst vorbehalten sein. Und da setzt - weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf - die Ungleichbehandlung ein.
Da Kirchen in unserem Staat allerdings ihre internen Angelegenheiten selbst regeln dürfen, vom Berufszugang über das Arbeitsrecht bis hin zur Datenschutzgesetzgebung wird das auch so bleiben.

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vor 44 Minuten schrieb gouvernante:

Nein. Aber eine unvoreingenommene und wohlwollende Prüfung einer Berufung sollte nicht allein männlichen Kandidaten für den priesterlichen Dienst vorbehalten sein. Und da setzt - weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf - die Ungleichbehandlung ein.
Da Kirchen in unserem Staat allerdings ihre internen Angelegenheiten selbst regeln dürfen, vom Berufszugang über das Arbeitsrecht bis hin zur Datenschutzgesetzgebung wird das auch so bleiben.

Da Gott keine Frauen zum Priesteramt beruft, muss auch nichts wohlwollend geprüft werden.

 

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