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Politik für Alle


mn1217

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vor 1 Stunde schrieb Lothar1962:

Nochmal zu einem anderen Thema, dem Einwanderungsrecht. Im Zusammenhang mit dem Asylrecht ist die oft gebrachte Forderung nach einem Einwanderungsrecht nicht zielführend. Unsere Politiker sagen zwar immer noch, wenn auch immer seltener, dass wir kein Einwanderungsland sind, dennoch haben wir relativ umfangreiche Regelungen über die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen in unser Land, einschließlich Regelungen dafür, welche Voraussetzungen mindestens zu erfüllen sind und unter welchen Umständen ein befristetes Recht verlängert werden kann oder auch erlischt. Dann haben wir auch Regelungen der Möglichkeit zur Einbürgerung, die von der Hürde her ähnlich sind wie bei anderen europäischen Staaten.

Deutlich darüber hinaus geht kaum ein Einwanderungsrecht von anderen Staaten, die mögen das besser zusammenfassend formulieren, inhaltlich ist das aber nicht wirklich abweichend.

Das war mir neu!

Vielleicht wäre ein zusammenfassendes Einwanderungsrecht dennoch zielführend? Zumindest fehlt mir eine aktive Einwanderungspolitik (sich darüber zu streiten, ob man tausend oder zweitausend Migranten aufnehmen kann, wenn in Griechenland ein Flüchtlingslager brennt halte ich ausdrücklich nicht für eine gute Einwanderungspolitik!)

 

Und vielleicht etwas mehr Bildung für unsere Politiker: Es sollte keiner mehr erzählen, daß wir kein Einwanderungsland sind - das glauben dann allenfalls die Falschen.

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vor 59 Minuten schrieb Die Angelika:

Nö, sachliche Infos über die Arbeitsmöglichkeiten bzw. - beschränkungen bieten

 

1) Lernt Deutsch! Mindestanforderung ist B1.

2) Lernt Krankenschwester, Ingenieur, Landarzt oder Profifußballer. Erntehelfer nur für die Sommermonate!

3) Wendet euch an den Auslandsvermittlungsdienst des Arbeitsamtes.

4) Drogenhändler, Bodyguards, Waffenhändler und Zuhälter werden ausdrücklich nicht benötigt.

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vor 27 Minuten schrieb Moriz:

 

1) Lernt Deutsch! Mindestanforderung ist B1.

2) Lernt Krankenschwester, Ingenieur, Landarzt oder Profifußballer. Erntehelfer nur für die Sommermonate!

3) Wendet euch an den Auslandsvermittlungsdienst des Arbeitsamtes.

4) Drogenhändler, Bodyguards, Waffenhändler und Zuhälter werden ausdrücklich nicht benötigt.

Prostituierte schon?

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vor 2 Stunden schrieb Flo77:
vor 2 Stunden schrieb mn1217:

Dazu zwingen ist nicht v okay und es erhöht auch nicht irgendeine Sicherheit.

Inwiefern erhöht es denn deine Sicherheit,dass ich solche Untersuchungen mache? Anders ist das vei anderen Menschen auch nicht.

Nur, daß ich Dich richtig verstehe: Du hältst es für unzumutbar, daß ein Asylanträger/Migrationswilliger einen Gesundheitscheck durchlaufen MUSS, bevor man ihn ins Land lässt? 🤨

Gesundheitscheck ist laut § 62 AsylG verpflichtend. Die Ausführungsbestimmungen dazu ist Ländersache. Bayern sieht eine Blutuntersuchung nur dann vor [klick], wenn eine Röntgenuntersuchung zu Ausschluss einer Tuberkulose nicht möglich ist. Also nur im Ausnahmefall.

 

Behördenhandeln muss in einem Rechtsstaat verhältnismäßig sein, also das was nötig und zielführend ist machen, dabei so rechts-schonend wie möglich bleiben. Also das mildeste Mittel wählen.

Wenn keine Symptome vorliegen die ein diagnostische Blutuntersuchung als indiziert erscheinen lassen, dann ist die Blutuntersuchung Körperverletzung und zu unterlassen. Die bayerische  Gesundheitsuntersuchungsverwaltungsvorschrift macht da auch insofern keinen Unterschied als das sie den Personenkreis derer, die sich dennoch einer Blutuntersuchumg zu unterziehen haben, eng umkreist.

 

Was du forderst ist aber etwas ganz anderes. Du Verlangst die Blutuntersuchung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung. Als routinemäßige Massnahme macht man das noch nicht einmal bei Verdächtigen in einem Strafverfahren. Warum bei Asylsuchenden an der Grenze? Mit welcher Begründung?

 

Wenn man betrunken Auto fährt kann es schon mal passieren das man zur Blutuntersuchung gebeten wird. Die zwangsweise vorgenommene Blutentnahme steht unter Richtervorbehalt. Du verzichtest bei deinen erkennungsdienstlichen Bluttests darauf. Warum? Mit welcher Begründung?

 

Du willst bei dieser Blutuntersuchung einen Gentest machen. Warum? Mit der Begründung die Identität feststellen zu wollen. Allerdings kann man am Genom einiges Feststellen aber Name, Geburtsdatum und Heimatadresse steht nicht drin. Ein tiefgehender Rechtseingriff der zu nichts führt. Warum? Mit welcher Begründung?

bearbeitet von Frank
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vor 3 Minuten schrieb Flo77:

Wenn Frank nicht mit mir reden muss Frank das auch nicht.

Du hast recht, mein Post war so wie es abgeschickt war unhöflich. Ich hab mich so in meine Argumentation vertieft das ich aus den Blick verlor auf dein Post zu antworten. Jetzt hab ichs korrigiert

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vor 3 Stunden schrieb Moriz:

 

1) Lernt Deutsch! Mindestanforderung ist B1.

2) Lernt Krankenschwester, Ingenieur, Landarzt oder Profifußballer. Erntehelfer nur für die Sommermonate!

3) Wendet euch an den Auslandsvermittlungsdienst des Arbeitsamtes.

4) Drogenhändler, Bodyguards, Waffenhändler und Zuhälter werden ausdrücklich nicht benötigt.

 

Zu 1) viel zu ungenau. Es sollte auch klar sein, dass ein B1 für nahezu keinen etwas qualifizierten Beruf reicht. Außerdem sollte klar sein, dass man im Regelfall nicht innerhalb von zwei Jahren auf ordentlichem B2 ist, insbesondere nicht, wenn man auch noch irgendwelche Hilfsjobs macht. 

Daraus ergibt sich von selbst, was zu 2) zu sagen wäre. 

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55 minutes ago, Flo77 said:

Es gehört eigentlich wohl eher in den mit der Arena untergegangenen Missbrauchsthread:

https://m.focus.de/politik/ausland/zusaetzlich-haft-oder-todesstrafe-nigeria-gesetz-zur-kastration-von-kinderschaendern-verabschiedet_id_12440128.html

 

Ich find's ja "a weng" archaisch.

... und führt “lustigerweise” dazu, dass ein Kinderschänder aus Nigeria es einfacher haben wird, legal bei uns bleiben zu dürfen als sein Opfer.

 

Werner

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vor 36 Minuten schrieb Werner001:

... und führt “lustigerweise” dazu, dass ein Kinderschänder aus Nigeria es einfacher haben wird, legal bei uns bleiben zu dürfen als sein Opfer.

Wobei dieser Fall vom Asylrecht lt. UN-Charta nicht gedeckt ist, da es sich nicht um ein Verfahren politischer Verfolgung handelt.

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35 minutes ago, Flo77 said:

Wobei dieser Fall vom Asylrecht lt. UN-Charta nicht gedeckt ist, da es sich nicht um ein Verfahren politischer Verfolgung handelt.

Das ist bei uns ja egal. Bei der drohenden Strafe bräuchte er keine Abschiebung zu befürchten. Sein Opfer dagegen schon.

 

Werner

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vor 11 Minuten schrieb Flo77:
vor 49 Minuten schrieb Werner001:

... und führt “lustigerweise” dazu, dass ein Kinderschänder aus Nigeria es einfacher haben wird, legal bei uns bleiben zu dürfen als sein Opfer.

Wobei dieser Fall vom Asylrecht lt. UN-Charta nicht gedeckt ist, da es sich nicht um ein Verfahren politischer Verfolgung handelt.

Das stimmt nicht.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

Artikel 14

"1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen."

 

Die UN-Charta sagt nur das man sich einer Strafverfolgung nicht durch Asyl entziehen kann, es sei denn bei politischen Straftaten. Die Verfolgung, die berechtig um Asyl zu bitten wird nicht näher bestimmt.

 

Artikel 2 führt aus:

"Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist."

Wenn ich Jura-Laie im Irrtum bin mögen mich die Jura-Profis aufklären. aber ich lese das so: Der Menschenrechtserklärung ist es erst einmal egal wegen was man verfolgt wird - So langen man nicht vor berechtigter Strafverfolgung flüchtet hat man ein Recht auf Schutz vor Verfolgung.

 

Für den Kinderschänder in Nigeria, der von Kastration oder Todesstrafe bedroht ist kommt noch ein Artikel in Betracht:

Artikel 5: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."

Hervorhebung von mir (Quelle hier: [klick]) und den Artikel 3 - das Recht auf Leben - hätte ich beinahe vergessen

 

Natürlich ist dieser Fall von der UN-Charta gedeckt. Das Asyl wird man in einem solchen Fall nicht verwehren können (zumindest nicht UN-Charta-Konform). Das heisst aber nicht das der Geflohene dann auch auf freien Fuss blieben muss. Ins Gefängnis stecken und nach Nigeria überstellen, wenn Nigeria die Umwandlung der verhängten Todesstrafe oder Körperstrafe in eine menschenrechtskonforme Strafe umwandelt mag an Spielregeln der Rechtsstaatlichkeit auf Schwierigkeiten stossen. Von der UN-Charta würde es gehen.

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vor 8 Stunden schrieb Frank:

Das heisst aber nicht das der Geflohene dann auch auf freien Fuss blieben muss. Ins Gefängnis stecken und nach Nigeria überstellen, wenn Nigeria die Umwandlung der verhängten Todesstrafe oder Körperstrafe in eine menschenrechtskonforme Strafe umwandelt mag an Spielregeln der Rechtsstaatlichkeit auf Schwierigkeiten stossen.

Eben. Und weil das so ist, bleibt er auf freiem Fuß. Nicht einmal, wenn ihm der deutsche Staatsanwalt zweifelsfrei die Kinderschänderei in Nigeria nachweisen könnte, würde er angeklagt, da Deutschland für die Verfolgung von Straftaten in Nigeria nicht zuständig ist. Deutschland ist nur dafür zuständig, Nigeria an der Verfolgung solcher Straftaten zu hindern.

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vor 8 Minuten schrieb Chrysologus:

Chantal, heul leiser.

Genau. Schliesslich ist Kindesmissbrauch und der Schutz der Täter inzwischen etablierter Teil der kirchlichen Tradition.

bearbeitet von rince
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vor 31 Minuten schrieb Aristippos:
vor 8 Stunden schrieb Frank:

Das heisst aber nicht das der Geflohene dann auch auf freien Fuss blieben muss. Ins Gefängnis stecken und nach Nigeria überstellen, wenn Nigeria die Umwandlung der verhängten Todesstrafe oder Körperstrafe in eine menschenrechtskonforme Strafe umwandelt mag an Spielregeln der Rechtsstaatlichkeit auf Schwierigkeiten stossen.

Eben. Und weil das so ist, bleibt er auf freiem Fuß. Nicht einmal, wenn ihm der deutsche Staatsanwalt zweifelsfrei die Kinderschänderei in Nigeria nachweisen könnte, würde er angeklagt, da Deutschland für die Verfolgung von Straftaten in Nigeria nicht zuständig ist. Deutschland ist nur dafür zuständig, Nigeria an der Verfolgung solcher Straftaten zu hindern.

Das ist so formuliert falsch. Das weisst du! Im Zweifel weisst du das besser als ich weil du ist in dem Gebiet der Profi.  Also was soll die Hetze?

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vor 7 Minuten schrieb Frank:

Das ist so formuliert falsch. Das weisst du! Im Zweifel weisst du das besser als ich weil du ist in dem Gebiet der Profi.  Also was soll die Hetze?

Nein, genau so formuliert ist es richtig. Das deutsche Recht verlangt, dass Deutschland Länder, mit deren Strafverfolgungssystem wir nicht einverstanden sind, an der Verfolgung von Straftaten hindert, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Wir selbst treten dann aber nicht in diese Rolle ein. Damit machen wir uns zum sicheren Hafen für jeden Abschaum aus der Dritten Welt.

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vor 46 Minuten schrieb Aristippos:
vor 52 Minuten schrieb Frank:

Das ist so formuliert falsch. Das weisst du! Im Zweifel weisst du das besser als ich weil du ist in dem Gebiet der Profi.  Also was soll die Hetze?

Nein, genau so formuliert ist es richtig. Das deutsche Recht verlangt, dass Deutschland Länder, mit deren Strafverfolgungssystem wir nicht einverstanden sind, an der Verfolgung von Straftaten hindert, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Wir selbst treten dann aber nicht in diese Rolle ein. Damit machen wir uns zum sicheren Hafen für jeden Abschaum aus der Dritten Welt.

Wird verlangt an der Strafverfolgung zu hindern oder am Vollzug unmenschlicher Bestrafungen zu hindern?

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vor 5 Minuten schrieb Frank:

Wird verlangt an der Strafverfolgung zu hindern oder am Vollzug unmenschlicher Bestrafungen zu hindern?

An der Strafverfolgung. Denn es wird auch dann nicht ausgeliefert, wenn Nigeria eine Versicherung abgibt, dass sie ihn nicht kastrieren werden. Solche Erklärungen gelten nämlich nicht als "vertrauenswürdig".

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vor 4 Minuten schrieb Aristippos:
vor 7 Minuten schrieb Frank:

Wird verlangt an der Strafverfolgung zu hindern oder am Vollzug unmenschlicher Bestrafungen zu hindern?

An der Strafverfolgung. Denn es wird auch dann nicht ausgeliefert, wenn Nigeria eine Versicherung abgibt, dass sie ihn nicht kastrieren werden. Solche Erklärungen gelten nämlich nicht als "vertrauenswürdig".

Wahrscheinlich nicht ohne Grund.

Schon blöd das Menschenrechte für alle Menschen gelten, gell?

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vor 21 Minuten schrieb Frank:

Schon blöd das Menschenrechte für alle Menschen gelten, gell?

Wenn es doch nur so wäre! Sie gelten aber nur für Menschen, die sich in manchen Ländern aufhalten. Was den Anreiz für den Abschaum anderer Länder bietet, sich in diese Länder zu begeben.

 

Wenn Adolf Eichmann 1960 nicht vom Mossad aufgespürt, sondern von der deutschen Polizei verhaftet worden wäre, wäre es die Pflicht der deutschen Behörden gewesen, ihn vor Strafverfolgung in Israel zu schützen. Leider ist uns diese Gelegenheit, zu zeigen, wie sehr wir aus unserer Geschichte gelernt haben, genommen worden.

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vor 22 Minuten schrieb Frank:
vor 27 Minuten schrieb Aristippos:
vor 30 Minuten schrieb Frank:

Wird verlangt an der Strafverfolgung zu hindern oder am Vollzug unmenschlicher Bestrafungen zu hindern?

An der Strafverfolgung. Denn es wird auch dann nicht ausgeliefert, wenn Nigeria eine Versicherung abgibt, dass sie ihn nicht kastrieren werden. Solche Erklärungen gelten nämlich nicht als "vertrauenswürdig".

Wahrscheinlich nicht ohne Grund.

Schon blöd das Menschenrechte für alle Menschen gelten, gell?

 

Dann hast du aber faktisch die Situation so, wie sie Aristippos beschreibt. 

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vor 5 Minuten schrieb Aristippos:

Wenn Adolf Eichmann 1960 nicht vom Mossad aufgespürt, sondern von der deutschen Polizei verhaftet worden wäre, wäre es die Pflicht der deutschen Behörden gewesen, ihn vor Strafverfolgung in Israel zu schützen.

Und das ist gut so!

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