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Gesten und Körperhaltungen bei der Eucharistie


Gast Ketelhohn

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Allgemeines Ausführungsdekret über einige Normen bezüglich Gesten und Körperhaltungen der Gläubigen bei der Eucharistiefeier

 

Die Gesten und Körperhaltungen der zur Feier des eucharistischen Opfers versammelten Gläubigen sollen sowohl der wahren und vollen Bedeutung der einzelnen liturgischen Elemente gerecht werden als auch die geistige Haltung und Einstellung der Anwesenden fördern; außerdem sollen sie der Einheit des Volkes Gottes Ausdruck verleihen (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 42).

 

Auf Grund dessen ist in dieser Frage weniger die Neigung oder Meinung des Einzelnen maßgeblich als vielmehr die von der liturgischen Gesetzgebung und der Tradition des Römischen Ritus her vorgegebene Praxis (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 42). In jenen Fällen aber, in denen der kirchliche Gesetzgeber dem einzelnen Gläubigen das Recht zugesteht, zwischen verschiedenen Gesten und Körperhaltungen frei zu wählen, ist es Aufgabe der zuständigen kirchlichen Autoritäten, diese Freiheit vorbehaltlos zu wahren und zu schützen.

 

Da es bezüglich der von den Gläubigen bei der Eucharistiefeier zu praktizierenden Gesten und Körperhaltungen vermehrt zu Mißständen und Konflikten gekommen ist, wurden hierzu von Seiten des liturgischen Gesetzgebers in jüngerer Zeit verschiedene Klärungen und Präzisierungen vorgenommen. Deren Befolgung wird hiermit gemäß can. 31 CIC für den Bereich der Diözese St. Pölten nachdrücklich in Erinnerung gerufen und eingeschärft; dies beinhaltet insbesondere die folgenden Normen:

 

1. Wo der Brauch besteht, daß die Gläubigen während des gesamten eucharistischen Hochgebets im Knien verharren, soll dies beibehalten werden (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 43). Für den Bereich der Diözese St. Pölten wird hiermit formell festgestellt, daß dieser dem Geheimnis der heiligsten Eucharistie zutiefst angemessene Brauch seit unvordenklicher Zeit Bestand hat. Wo er abhanden gekommen ist, soll er um der Einheit in der Diözese willen wieder eingeführt werden.

 

2. Ausnahmen von dieser Regel sind nur im konkreten Einzelfall zulässig, etwa wenn ein Gläubiger aus gesundheitlichen oder anderen vernünftigen Gründen zum Knien nicht in der Lage ist; in diesem Fall soll der Betreffende nach Möglichkeit aber wenigstens zur Konsekration knien (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 43). Wer sich aus den genannten Gründen auch zur Konsekration nicht zu knien vermag, soll statt dessen eine tiefe Verneigung machen, wenn der Priester nach der Konsekration eine Kniebeuge macht (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 43).

 

3. Jeder Gläubige hat in der Regel das Recht, frei zu wählen, ob er die heilige Kommunion nach universalkirchlichem Brauch in den Mund oder aber in die Hand empfängt. Wer die heilige Kommunion in die Hand zu empfangen wünscht, hat einer Haltung des Empfangens und nicht des Ergreifens Ausdruck zu verleihen. Außerdem hat er sorgfältig darauf zu achten, daß kein Partikel des Leibes Christi auf der Hand zurückbleibt oder zu Boden fällt. Schließlich ist er verpflichtet, die Hostie sofort nach dem Empfang zum Mund zu führen; der Spender der heiligen Kommunion hat darauf zu achten, daß sich niemand mit dem Leib Christi in der Hand vom Ort der Kommunionspendung entfernt (vgl. Antwort der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, in: Notitiae 35 [1999], 160f.).

 

4. Jeder Gläubige hat außerdem das Recht frei zu wählen, ob er die heilige Kommunion im Stehen oder im Knien empfängt (vgl. Schreiben der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 1. Juli 2002, in: Notitiae 38 [2002], 582-584). Die Spender der heiligen Kommunion haben dafür Sorge zu tragen, daß jedwedes physische oder moralische Hindernis beseitigt wird, das einem Gläubigen, der die heilige Kommunion im Knien zu empfangen wünscht, die Ausübung dieses dem Geheimnis der heiligsten Eucharistie ebenfalls zutiefst angemessenen Brauchs erschweren oder verunmöglichen könnte.

 

5. Ferner sei im Zusammenhang mit den verschiedenen legitimen Formen des Kommunionempfangs daran erinnert, daß kein Spender der heiligen Kommunion das Recht hat, einem Gläubigen den Empfang der heiligen Kommunion zu verweigern, sofern dieser rechtlich daran nicht gehindert ist (vgl. can. 912 CIC).

 

Alle Pfarrer und Kirchenrektoren der Diözese St. Pölten werden hiermit verpflichtet, die vorgenannten Normen den ihnen anvertrauten Gläubigen in angemessener Form bekanntzugeben.

 

 

St. Pölten, am Gründonnerstag, dem 17. April 2003

 

Dr. Kurt Krenn

Bischof von St. Pölten

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Kann man wirklich so viele Worte darüber verlieren, daß man während des Hochgebets kniet und wie man die Kommunion empfängt?

 

Kommt das dabei heraus, wenn ein Bischof nicht mehr dauernd zu deutschen TV-Talkshows eingeladen wird? Oder gibt es einen hierzulande nicht bekannten Grund warum die selbstverständlichsten Dinge in Österreich jetzt Ausführungsbestimmungen benötigen?

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Ich weiß nicht, Rolf. Ich kann mir Gemeinden vorstellen, in denen jemand schon unter (wenn auch subtilen) Druck gesetzt wird, falls er beim Kommunionempfang knien möchte.

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Ich weiß nicht, Rolf. Ich kann mir Gemeinden vorstellen, in denen jemand schon unter (wenn auch subtilen) Druck gesetzt wird, falls er beim Kommunionempfang knien möchte.

also ich gehe jeden Sonntag in eine Konventmesse (OSB) wo NIE gekniet wird zur Wandlung.

 

 

Ich tue das aber meist... als einzige.

Noch NIE hat mich irgendjemand deshalb auch nur schräg angesehen oder einen Kommentar abgelassen.

 

Und wenn, wärs mir auch wurscht. :blink:

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Also mal ehrlich ...

so sehr mir beim Namen "Krenn" und bei den mit ihm zusammenhängenden Berichten, die ich von Leuten aus St. Pölten immer wieder bekomme, ein leichtes Gruseln den Rücken hoch und runterfährt, muss ich doch sagen: Hier hat er recht.

 

Eine gemeinsame Haltung bei Gottesdiensten finde ich auch einen sinnvollen Ausdruck der Einheit der Gemeinde. Man könnte noch hinzufügen: Wer sich bei der Kommunion knieen will, der kniee (richtig nach der neuen Rechtschreibung???) sich ohne große Showeinlage hin (ich kenn da so einige...).

 

Und man könnte hinzufügen, dass man sich VOR der heiligen Messe in der Kirche versammelt, weil es stört, wenn die Messe mit Luftzug, Türenbatschen und "Trip, trip, trip" beginnt. Und als allgemeine Anstandsregel, dass man erst aus der Kirchenbank geht, wenn der Priester und die Ministranten wieder den Gottesdienstraum verlassen haben.

 

Es dreht sich hierbei um Anstandsregeln, Gemeinschaftsbildung und auch Frömmigkeitsformen. Und die halte ich für wertvoll, auch wenn ich nicht glaube, dass jemand, der während des Hochgebets steht, direkt in die Hölle fährt. Allerdings habe ich auch keine Lust, wenn ich mich hinknie direkt das Hinterteil meines Vordermanns vor den Augen zu haben. Und was ich auch nicht mag ist, wenn jemand demonstrativ stehen bleibt um seine Erhabenheit über solch niederen Gemeinschaftsregeln vorzuzeigen. (Das gilt auch für Evangelische, die - vielleicht zusammen mit ihrem katholischen Ehepartner - die katholische Messe besuchen.

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Also mal ehrlich ...

so sehr mir beim Namen "Krenn" und bei den mit ihm zusammenhängenden Berichten, die ich von Leuten aus St. Pölten immer wieder bekomme, ein leichtes Gruseln den Rücken hoch und runterfährt, muss ich doch sagen: Hier hat er recht.

 

Eine gemeinsame Haltung bei Gottesdiensten finde ich auch einen sinnvollen Ausdruck der Einheit der Gemeinde. Man könnte noch hinzufügen: Wer sich bei der Kommunion knieen will, der kniee (richtig nach der neuen Rechtschreibung???) sich ohne große Showeinlage hin (ich kenn da so einige...).

 

Und man könnte hinzufügen, dass man sich VOR der heiligen Messe in der Kirche versammelt, weil es stört, wenn die Messe mit Luftzug, Türenbatschen und "Trip, trip, trip" beginnt. Und als allgemeine Anstandsregel, dass man erst aus der Kirchenbank geht, wenn der Priester und die Ministranten wieder den Gottesdienstraum verlassen haben.

 

Es dreht sich hierbei um Anstandsregeln, Gemeinschaftsbildung und auch Frömmigkeitsformen. Und die halte ich für wertvoll, auch wenn ich nicht glaube, dass jemand, der während des Hochgebets steht, direkt in die Hölle fährt. Allerdings habe ich auch keine Lust, wenn ich mich hinknie direkt das Hinterteil meines Vordermanns vor den Augen zu haben. Und was ich auch nicht mag ist, wenn jemand demonstrativ stehen bleibt um seine Erhabenheit über solch niederen Gemeinschaftsregeln vorzuzeigen. (Das gilt auch für Evangelische, die - vielleicht zusammen mit ihrem katholischen Ehepartner - die katholische Messe  besuchen.

Du bringst es auf den Punkt, Mecky.

 

Ich finde, man soll gegenseitig die Gebets-Formen/Haltungen des anderen respektieren.

 

Es nervt allerdings gewaltig, wenn irgendeine "Demo" daraus wird, oder es sonstwie auffällt oder stört.

Sowas ist dann nicht mehr wirklich gemeinschaftsstiftend.

 

(NB: ich will mit meinem Knieen übrigens niemanden etwas demonstrieren.... und das wissen auch alle in dieser Konventmesse... und ich käme auch nicht darauf, Gebetshaltungen zu werten.

Da tue jeder, was ihm der Geist eingibt....)

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Ehrlich gesagt … wir sind ja unter uns …

 

Ich würde oft gern die Kommunion nach dem »universalkirchlichen Brauch« empfangen. Was mich daran stört, ist der Demonstrationscharakter, den ein solches Zeichen in der Gemeinde setzt.

 

Übrigens hat Bischof Krenn nur in Erinnerung gerufen, was durch irgendein vatikanisches Dokument längst geregelt ist.

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>Showeinlage< :blink:

 

gehechteter, niederfallender, dabei elegant wirken wollender, leichte Verachtung ausströmender, Hochmut in der Demut verkörpernder, ...

 

 

und dem gegenüber

 

eine alte Oma, die an Krücken ging, sich am Rande aufhielt und ächzend und mit Mühe kniete. Da war nicht der Hauch von Anmaßung, sondern eine Demut, die absolut nicht notwendig war, die niemand gefordert hätte, aber die Gott als Geschenk dargebracht wurde. Wenn ich das nicht gesehen hätte, hätte ich es nie begrifffen. Es war einfach authentisch.

 

Man könnte über falsche Gottesbilder sprechen, aber es wäre hier vollkommen verfehlt. Es war Hingabe. Mit der dem Rat-Schlag, dass Gott das bestimmt nicht wolle, hätte man allenfalls geraten, bestimmt aber geschlagen. Vielleicht will Gott das nicht, aber er wird in der Lage sein, das anzunehmen.

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Aus der neuen AEM (gibt m.W. noch nicht in Deutsch)

 

De gestibus et corporis habitibus

42. Gestus et corporis habitus tum sacerdotis, diaconi, et ministrorum, tum populi eo contendere debent ut tota celebratio decore nobilique simplicitate fulgeat, diversarum eius partium vera plenaque significatio percipiatur et omnium participatio foveatur. Attendendum igitur erit ad ea quae a lege liturgica et tradita praxi Ritus Romani definiuntur, et quae ad commune bonum spirituale populi Dei conferant, potius quam ad suam propensionem aut arbitrium.

 

Communis corporis habitus, ab omnibus participantibus servandus, signum est unitatis membrorum communitatis christianae ad sacram Liturgiam congregatorum: mentem enim et sensus animi adstantium exprimit eosdemque fovet.

 

43. Fideles stent ab initio cantus ad introitum, vel dum sacerdos accedit ad altare, usque ad collectam inclusive; ad cantum Allelúia ante Evangelium; dum ipsum Evangelium proclamatur; dum professio fidei et oratio universalis fiunt; necnon ab invitatorio Oráte fratres ante orationem super oblata usque ad finem Missae, praeter ea quae infra dicuntur.

 

Sedeant autem dum proferuntur lectiones ante Evangelium et psalmus responsorius; ad homiliam et dum fit praeparatio donorum ad offertorium; atque, pro opportunitate, dum sacrum silentium post Communionem servatur.

 

Genuflectant vero, nisi valetudinis causa, vel ob angustiam loci vel frequentiorem numerum adstantium aliasve rationabiles causas impediantur, ad consecrationem. Hi vero qui non genuflectunt ad consecrationem, inclinationem profundam peragant dum sacerdos genuflectit post consecrationem.

 

Est tamen Conferentiae Episcoporum, gestus et corporis habitus in Ordine Missae descriptos ingenio et rationabilibus populorum traditionibus ad normam iuris aptare. Attendendum tamen erit, ut sensui et indoli cuiusque partis celebrationis respondeant. Ubi mos est, populum ab acclamatione Sanctus expleta usque ad finem Precis eucharisticae genuflexum manere, hic laudabiliter retinetur.

 

Ad uniformitatem in gestibus et corporis habitibus in una eadem celebratione obtinendam, fideles monitionibus obtemperent, quas diaconus, vel minister laicus, vel sacerdos durante celebratione proferunt, iuxta ea quae in libris liturgicis statuuntur.

 

44. In gestibus numerantur etiam actiones et processiones, quibus sacerdos cum diacono, et ministris, ad altare adit; diaconus ante Evangelii proclamationem Evangeliarium seu Librum evangeliorum ad ambonem defert; fideles dona afferunt et ad Communionem accedunt. Convenit ut huiusmodi actiones et processiones decore peragantur, dum cantus ipsis proprii fiunt, iuxta normas pro singulis statutas.

bearbeitet von Juergen
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Aus der neuen AEM (gibt m.W. noch nicht in Deutsch)

 

De gestibus et corporis habitibus

42. Gestus et corporis habitus tum sacerdotis, diaconi, et ministrorum, tum populi eo contendere debent ut tota celebratio decore nobilique simplicitate fulgeat, diversarum eius partium vera plenaque significatio percipiatur et omnium participatio foveatur. Attendendum igitur erit ad ea quae a lege liturgica et tradita praxi Ritus Romani definiuntur, et quae ad commune bonum spirituale populi Dei conferant, potius quam ad suam propensionem aut arbitrium.

 

Communis corporis habitus, ab omnibus participantibus servandus, signum est unitatis membrorum communitatis christianae ad sacram Liturgiam congregatorum: mentem enim et sensus animi adstantium exprimit eosdemque fovet.

 

43. Fideles stent ab initio cantus ad introitum, vel dum sacerdos accedit ad altare, usque ad collectam inclusive; ad cantum Allelúia ante Evangelium; dum ipsum Evangelium proclamatur; dum professio fidei et oratio universalis fiunt; necnon ab invitatorio Oráte fratres ante orationem super oblata usque ad finem Missae, praeter ea quae infra dicuntur.

 

Sedeant autem dum proferuntur lectiones ante Evangelium et psalmus responsorius; ad homiliam et dum fit praeparatio donorum ad offertorium; atque, pro opportunitate, dum sacrum silentium post Communionem servatur.

 

Genuflectant vero, nisi valetudinis causa, vel ob angustiam loci vel frequentiorem numerum adstantium aliasve rationabiles causas impediantur, ad consecrationem. Hi vero qui non genuflectunt ad consecrationem, inclinationem profundam peragant dum sacerdos genuflectit post consecrationem.

 

Est tamen Conferentiae Episcoporum, gestus et corporis habitus in Ordine Missae descriptos ingenio et rationabilibus populorum traditionibus ad normam iuris aptare. Attendendum tamen erit, ut sensui et indoli cuiusque partis celebrationis respondeant. Ubi mos est, populum ab acclamatione Sanctus expleta usque ad finem Precis eucharisticae genuflexum manere, hic laudabiliter retinetur.

 

Ad uniformitatem in gestibus et corporis habitibus in una eadem celebratione obtinendam, fideles monitionibus obtemperent, quas diaconus, vel minister laicus, vel sacerdos durante celebratione proferunt, iuxta ea quae in libris liturgicis statuuntur.

 

44. In gestibus numerantur etiam actiones et processiones, quibus sacerdos cum diacono, et ministris, ad altare adit; diaconus ante Evangelii proclamationem Evangeliarium seu Librum evangeliorum ad ambonem defert; fideles dona afferunt et ad Communionem accedunt. Convenit ut huiusmodi actiones et processiones decore peragantur, dum cantus ipsis proprii fiunt, iuxta normas pro singulis statutas.

könnte man das mal grob zusammenfassend den Nicht-Lateinern übersetzen....

????

 

 

Sprek ik nur Kanak-Lat.

 

:blink:

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Gaaaaaaaanz kurz und grob:

 

Nach Nr. 42 sollen die Körperhaltungen einheitlich sein, um so den Gemeinschaftscharakter deutlich werden zu lassen.

 

Nr. 43 regelt, wann gestanden, gekniet oder gesessen wird.

 

Zum Sitzen:

- während der Lesungen vor dem Evangelium

- während des Responsorialpsalms

- während der Homilie

- während der Gabenbereitung bis zum Offertorium

- wo es üblich ist während der Stille nach der Kommunion

 

Zum Knien:

- während der Konsekration (außer es stehen gerechte Gründe dagegen: z.B. Krankheit etc.; dann ist eine tiefe Verneigung zu machen)

- wo es (noch) üblich ist, daß das Volk vom Sanktus bis zum Ende des Hochgebets kniet, soll dies lobenswerterweise beibehalten werden

 

Ansonsten ist immer Stehen angesagt.

 

Nr. 44 spricht über weitere Gesten etc. wie z.B. Evangelienprozession usw.

 

 

Wer des Englischen mächtig ist, der kann den Text auch als engl. Übersetzung im Netz nachlesen:

http://www.usccb.org/liturgy/current/chapt...pter2.htm#sect2

bearbeitet von Juergen
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Ein Vergleich der Texte (danke Jürgen für die Hilfe - mein Latinum liegt lange zurück) ergibt eine Feinheit in der Krennschen Anweisung, die Bewunderung verdient (wenn man sie als hermeneutische Feinheit bewertet, obwohl es natürlich vom Inhaltlichen her eine linke Tour ist: der Versuch, eine Anweisung aus Rom mal wieder reaktionär-restauratorisch umzudeuteln).

 

Wegendieser Feinheit der Argumentation habe ich als Autor auch nicht Krenn selber (der in Interviews eher grobschlächtig wirkt) im Verdacht, sondern seinen Webmaster, von dem ich weiss, dass er das Florett des Wortes hervorragend zu führen versteht (Chapeau, Josephus).

 

Die vatikanische Anweisung befielt, während der Konsekration zu knien, ansonsten während des Hochgebets zu stehen. Ausnahmen:

1. Krankheit (hier irrelevant)

2. (hier wichtig) wo es von der Tradition her noch üblich ist, soll während des ganzen Hochgebets gekniet werden.

 

Nun kommt die Feinheit: Krenn ordnet an, dass es in St. Pölten von der Tradition her schon immer üblich war, zu knien. Nun ist eine solche Frage, wie der Brauch bisher in St. Pölten war, eine rein faktische Frage; Anordnen hilft da eigentlich nichts. (Anders beim Militär: "Heute wird Frühling befohlen", heisst de facto, der Soldat darf ein kurzes Hemd ohne Krawatte anziehen).

 

Auf diese Weise hat man also mit einem kleinen definitorischen Trick die volle vatikanische Autorisierung dafür erlangt, dass das dauerende Knien eigentlich die bessere (wenn nicht gar einzig erlaubte) Art der Haltung während des Hochgebets ist, und dass diese in St. Pölten anzuwenden ist.

 

Der Feinheit zweiter Teil: Mit der zweifachen Wendung von einem "dem Geheimnis der heiligsten Eucharistie zutiefst angemessene Brauch" wird die Idee des "besseren", weil "würdigeren" Umgangs mit der Eucharistie gleich noch auf den knienden Kommunionempfang ausgedeht. Nach dem Motto: "Seht ihr, wirklich wahre Katholiken bevorzugen kniende Mundkommunion".

 

Wir haben somit wieder mal einen der Versuche vor uns, durch hermeneutische "Massnahmen", sprich Umdeuteln der Texte, das Rad der Geschichte vor das Vaticanum II zurückzudrehen. Er wäre mir in vorliegendem Fall gar nicht aufgefallen (ich hätte es fast zu Unrecht auf Rom geschoben), wenn dem Autor nicht eine kleine Übertreibung unterlaufen wäre, die meinen Ironiedetektor anspringen liess: Es wird nämlich festgestellt, dass der Brauch "seit unvordenklicher Zeit Bestand hat". Nun ist "unvordenklich" etwas arg lang; zumindest länger als 2000 Jahre, da man an die Zeit von Christi Leben dank der Schrift noch ganz gut denken kann. Das hiesse, dass das Knien beim Hochgebet schon Usus in St. Pölten war, als Christus das Sakrament noch gar nicht gestiftet hatte. Was mich wie gesagt stutzen liess.

 

Aber nichtsdestotrotz: Von der Eleganz des Versuches bin ich beeindruckt.

 

 

Sokrates

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Vielen Dank, Sokrates,

 

diese Feinheiten sind mir beim Durchlesen glatt entgangen.

Krenn bleibt eben Krenn, da helfen keine Pillen und da ist kein Kraut dagegen gewachsen. So viel ich höre, hat er seine Diözese eh bald platt. Da gibt es dann bald gar keine Tradition mehr, auf die er sich berufen kann.

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<<wenn jemand demonstrativ stehen bleibt >>

 

eines ist mir unverständlich, woran kann man die demonstration erkennen?

 

gruss helmut

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...Es wird nämlich festgestellt, dass der Brauch "seit unvordenklicher Zeit Bestand hat". Nun ist "unvordenklich" etwas arg lang; zumindest länger als 2000 Jahre, da man an die Zeit von Christi Leben dank der Schrift noch ganz gut denken kann. ...

Naja, ganz so ist es nicht.

 

"Unvordenklich" ist ein terminus technicus aus dem canonischen Recht.

 

Man findet ihn vor allem bei Bestimmungen bezüglich des Gewohnheitsrechts (cc. 5 §1; 26; 28)

 

Bei Gewohnheitsrecht unterscheidet man (wenn man es nach Dauer unterscheidet) zwischen:

- Gewöhnliche Gewohnheit (30 Jahre)

- huntertjährige Gewohnheit

- unvordenkliche Gewohnheit

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"Unvordenklich" ist ein terminus technicus aus dem canonischen Recht.

:blink:

 

Hallo Jürgen,

 

dann habe ich mich hiermit als Banause des canonischen Rechts geoutet. :P

 

Aber wie man sieht, verhilft manchmal Unkenntnis zu neuer Einsicht - hier gleich zu zweifacher.

 

Danke für die Erklärung.

 

 

Sokrates

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Im amerikanischen Messbuch ist der Text geändert worden zu:

In the dioceses of the United States of America, they should kneel beginning after the singing or recitation of the Sanctus until after the Amen of the Eucharistic Prayer, except when prevented on occasion by reasons of health, lack of space, the large number of people present, or some other good reason. Those who do not kneel ought to make a profound bow when the priest genuflects after the consecration. The faithful kneel after the Agnus Dei unless the Diocesan Bishop determines otherwise.

[Note: Bold type indicates US adaptations. A sentence in the un-adapted IGMR reads: "Where it is the custom that the people remain kneeling from the end of the Sanctus until the end of the Eucharistic Prayer, and before Communion when the priest says Ecce Agnus Dei, this is laudably retained".]

Ich verstehe die Diskussion aber eigentlich nicht. Hier wird über Recht diskutiert. Darum geht es doch nicht, es geht doch hier um eine würdige, dem Geheimnis der Präsenz Christi angemessene Haltung.

"Darum hat ihn Gott über alle erhöht / und ihm den Namen verliehen, / der größer ist als alle Namen,

damit alle im Himmel, auf der Erde und unter der Erde / ihre Knie beugen vor dem Namen Jesu

und jeder Mund bekennt: / «Jesus Christus ist der Herr» - / zur Ehre Gottes, des Vaters. "

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Christof Bretscher
....Wegen dieser Feinheit der Argumentation habe ich als Autor auch nicht Krenn selber (der in Interviews eher grobschlächtig wirkt) im Verdacht, sondern seinen Webmaster, von dem ich weiss, dass er das Florett des Wortes hervorragend zu führen versteht (Chapeau, Josephus).........

Hallo Sokrates

Meinst du etwa Dr. Sp.....b...? Wie auch immer - ein Mensch, der sich mit dieser Akribie in solche Absurditäten verliert, ist arm dran.

 

Hallo Ketelhohn: Ich bin etwas irritiert über die große fette rote Schrift von dir. Warum verwendest du sie?

 

Hallo Jürgen: Hälst du meinen Beitrag von de Mello in deinem "Krenn-Thread" für eine Themaverfehlung? Ich nämlich nicht.

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Hallo Jürgen: Hälst du meinen Beitrag von de Mello in deinem "Krenn-Thread" für eine Themaverfehlung? Ich nämlich nicht.

** OFF-TOPIC **

Kennst Du den Begriff einer "persona non grata"?

In diesem Sinne habe ich keine Lust mit Dir zu diskutieren.

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Christof Bretscher
»Großmutter, warum hast du so große Augen?« fragte das Rotkäppchen.

»Damit ich dich besser sehen kann.«

Ja Ketelhon, danke für die Info. Sollen jetzt alle für dich auch groß und rot schreiben? Oder wie hast du das gemeint?

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Christof Bretscher
Kennst Du den Begriff einer "persona non grata"?

In diesem Sinne habe ich keine Lust mit Dir zu diskutieren.[/color]

Das muss ja bestimmt eine lateinische Belobigung sein. Vielen Dank, Jürgen.

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