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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global


Mistah Kurtz

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2 hours ago, Die Angelika said:

Ich persönlich finde schon bemerkenswert, dass Personen, die zuvor mit Solidarität argumentiert haben, nun nach Impfung anscheinend davon abrücken wollen. 

Zuvor gab es auch Bevölkerungsgruppen, die die Maßnahmen mittragen mussten, obwohl sie kaum gefährdet waren. Gleichzeitig war nicht geklärt, inwieweit sie tatsächlich eine Gefährdung für vulnerable Gruppen darstellen.

Sie müssen diese Massnahmen mittragen, weil sie andere gefährden können, obschon sie selbst nicht sehr gefährdet sind. Wie eben wir hier. Aber ich stimme dir trotzdem zu, nun soll die andere Seite bitte auch solidarisch sein.

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vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

Nein, der Staat darf deine Grundrechte individuell keineswegs so lange einfach einschränken, weil von dir konkret eine Gefährdung für die Gesundheit anderer ausgeht, sondern nur dann, wenn es sich um eine Gefährdung handelt, die unter das Seuchenschutzgesetz (heißt doch so?) fällt. 

Ähm, ich glaube, das ist so genau falsch rum.

Der Staat darf deine Grundrechte nur dann individuell einschränken, solange eine konkrete Gefährdung von dir ausgeht. Z.B. darf er dir das Autofahren verbieten, solange (und auch nur solange) wie Du mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hast. (Solltest Du als geübte Alkoholikerin erst ab 1,5 Promille überhaupt in der Lage sein, sicher zu fahren, wäre das natürlich dumm B) )

Und laut Seuchengesetz eigentlich auch nur, solange Du mit einer namentlich genannten Erkrankung infiziert bist oder mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit infiziert sein könntest.

bearbeitet von Moriz
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vor 8 Minuten schrieb phyllis:

Schön wärs. Bestellt haben sie viel, aber geliefert bekommen noch sehr wenig. Die Pfizer Impfungen kommen aus Belgien und haben Lieferverzögerungen. Trump hat allen Impfherstellern in den USA verboten, auch nur eine Impfdose zu exportieren. Nun versuchen einige Provinz-Häuptlinge ihr Glück bei Biden. Pfizer hat ein Werk in Michigan, nur 60km von der Grenze entfernt, und logistisch ginge das problemlos.

 

Bei allem Schlamassel bei den Corona-Massnahmen, aber wenigstens kriegen die Amis die Impferei auf die Reihe. Daher würde mich eine Nachkalkulation anfangs 2022 schon interessieren, wer da schlechter weggekommen ist - gesundheitlich, wirtschaftlich, sozial und finanziell. Die Vielgeschmähten oder die Uebervorsichtigen.

Naja, jein. So toll klappt das in den USA wohl auch nicht überall. Zumindest schreibt das meine Verwandtschaft- kann natürlich sein dass sie auf hohem Niveau jammern.

 

Halten wir fest: Grosse Impfaktionen laufen nicht wir in " Contagion", das war aber auch nicht zu erwarten.

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Zitat

Ich persönlich finde schon bemerkenswert, dass Personen, die zuvor mit Solidarität argumentiert haben, nun nach Impfung anscheinend davon abrücken wollen. 

Zuvor gab es auch Bevölkerungsgruppen, die die Maßnahmen mittragen mussten, obwohl sie kaum gefährdet waren. Gleichzeitig war nicht geklärt, inwieweit sie tatsächlich eine Gefährdung für vulnerable Gruppen darstellen. 

Nun sollte es eine Bevölkerungsgruppe (nämlich die Geimpften) geben, die Maßnahmen nicht mehr solidarisch mittragen muss. Dabei sind Geimpfte auch nur höchstwahrscheinlich selbst nicht mehr gefährdet, ob sie jedoch weiterhin andere Gruppen von noch nicht Geimpften anstecken können, ist nicht klar. 

Pikant dabei ist, dass damit das Gefährdungsszenario umgedreht wird, aber nicht mehr dieselbe Argumentation gelten sollte, nämlich dass aus Solidarität Verzicht geübt werden muss, um die Nichtgeimpften potenziell zu schützen.

 

Du argumentierst moralisch. Aus moralischer Sicht gebe ich dir recht, da macht deine Argumentation Sinn.

Es wird von allen Solidarität verlangt - und das gilt bis zum letzten Tag der Pandemie. Derzeit muss sich der 22 Jährige einschränken, obwohl mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht viel passieren kann, bald muss sich die 83 Jährige einschränken, der dann nicht mehr viel passieren kann.

Allerdings geht von dem 22 Jährigen eine potentielle Gefahr für die 83 Jährige aus (asymptomatischer Verlauf).

 

Nun sind aber Grundrechte keine moralische, sondern eine juristische Sache.

Mit welchem Recht sollen die Grundrechte der 83 Jährigen eingeschränkt werden, wenn von ihr keine Gefahr für den 22 Jährigen ausgeht - und auch für niemand anders.

Das dürfte juristisch nicht so einfach zu klären sein...

 

Meine persönliche Position wäre ein Mittelweg:

Keine direkten Privilegien für Geimpfte, sondern schrittweiser Abbau der Maßnahmen in Korrelation mit der Durchimpfung der Bevölkerung, genaue Überwachung der Infektionszahlen. Aber alle Maßnahmen gelten immer für alle. Beginn der Öffnung mit Schulen (allerdings mit Arbeitsschutz) in halben Klassen und in allen Jahrgängen, Schwerpunkt sozial Schwache, Sportstätten, Einzelhandel, etwas später Restaurants... Tourismus nur unter strengen Auflagen.

Ansonsten: Individuelle Entscheidung, wie stark ich mich über die Maßnahmen hinaus noch einschränken möchte. Niemand zwingt mich zum Bummeln in der Stadt, ins Restaurant oder ins Flugzeug.

Allerdings: Klare Standards im Arbeitsschutz für alle - gemäß der geltenden Coronaverordnungen. Die dürfen in keiner Branche am Arbeitsplatz außer Kraft gesetzt werden.

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vor 7 Minuten schrieb Die Angelika:
vor 1 Stunde schrieb UHU:

Genau, das ist der Unterschied: nicht wollen oder nicht dürfen/können (weil Impfstrategie/Impfmenge/usw.).

 

Was machen wir mit denen, die die Impfung nicht bekommen dürfen - d.h. gibt es solche Fälle, wenn ja wie sähen die aus?

 

Ich befürchte, wir werden die Welt nicht vor Gevatter Tod retten können . Es wird immer ein nicht verhinderbares Restrisiko geben

Schätzungsweise haben wir aneinander vorbeigedacht/-geschrieben.

Mir ging es nur um die (noch) theoretische Frage, ob Menschen, die die Impfung aus welchen medizinischen Gründen auch immer nicht bekommen können, ihre Grundrechte zurückbekommen (analog Geimpfte) oder nicht (analog Impfunwillige). Rein hypothetisch.

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Jetzt habe ich eben einen leicht optimistischen Beitrag geschrieben seid das Jahr mMn auch laufen könnte,da würde ich ( vomnTablet?)  rausgeschmissen und er ist nicht mehr zu finden.

Das soll mir wohl sagen,dass ich nicht optimistisch sein soll...

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Gerade eben schrieb UHU:

Mir ging es nur um die (noch) theoretische Frage, ob Menschen, die die Impfung aus welchen medizinischen Gründen auch immer nicht bekommen können, ihre Grundrechte zurückbekommen (analog Geimpfte) oder nicht (analog Impfunwillige). Rein hypothetisch.

 

Keine Sorge, spätestens wenn der Wahlkampf in die heiße Phase eintritt, wird D'land erfolgreich durchgeimpft und damit entseucht sein, egal wie hoch die Quote der tatsächlich Geimpften dann sein wird.

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vor 3 Stunden schrieb Die Angelika:

 

das ist eine stark verkürzte Wiedergabe meines Gedankengangs. Wo habe ich von einer Verletzung der Menschenwürde gesprochen?

Du hattest von einer Aushöhlung des Wesensgehalts der Grundrechte geprochen. Mit dem Wesensgehalt ist die Menschenwürde gemeint.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wesensgehaltsgarantie

 

vor 3 Stunden schrieb Die Angelika:

Ich verweise daher auf meinen ersten Beitrag zu diesem Thema

Fakt ist, dass Grundrechte wesentliche Rechte unserer Verfassung sind.

Diese können nicht ohne Weiteres beschränkt werden. 

Dass der Rechtfertigungsgrund der durch Coronamaßnahmen bewirkten Grundrechtseinschränkungen nur für Geimpfte wegfiele, liegt nicht in der Verantwortung der Nichtgeimpften. Denn diese können sich ja aufgrund der staatlich beschlossenen Impfstrategie gar nicht impfen lassen. Es würde der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn die Grundrechtseinschränkungen nur für Geimpfte wegfielen. 

Der Staat kann nicht zuerst eine Impfreihenfolge für seine Bürger festlegen, auf die die Bürger keinerlei Einfluss haben, und anschließend seine Bürgern unterschiedliche Grundrechte zugestehen, mit der Begründung, dass die einen geimpft seien, die anderen hingegen nicht. 

Der Gleicheitssatz ist nicht sakrosankt, sondern kann wie jedes andere Grundrecht (ausgenommen der Menschenwürde) eingeschränkt werden, wenn rechtfertigende sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen. Zu prüfen wäre aber zunächst, ob er überhaupt ein Eingriff vorliegt. Denn der Gleichheitssatz schützt nicht vor Ungleichbehandlung per se, sondern nur vor Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem. Darüber hinaus verbietet er auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Meiner Ansicht liegt keine Ungleichbehandlung im Sinne des GG vor wenn Grundrechtseinschränkungen für diejenigen aufgehoben werden, für welche der Grund, die Einschränkung aufrechtzuerhalten, wegefallen ist. Dies muss nicht gerechtfertigt werden. Im Gegenteil halte ich das verfassungsrechtlich sogar für eine gebotene notwendige Konsequenz, und zwar ganz gleich ob der Grundrechtsträger selbst einen Einfluss auf den Wegfall des Grundes hatte. Die eigentliche Ungleichbehandlung liegt bei der Priorisierung von Impfwilligen vor.  Diese bedarf einer Rechtfertigung, und folglich wäre auch hier die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit anzusetzen. Ist die Priorisierung verfassungskonform, ist der Gleichheitssatz nicht verletzt, und alle sich hieraus ergebenden juristischen Konsequenzen einschließlich der Aufhebung von Einschränkungen für Geimpfte wären ebenfalls verfassungskonform.

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vor 5 Minuten schrieb UHU:

Schätzungsweise haben wir aneinander vorbeigedacht/-geschrieben.

Mir ging es nur um die (noch) theoretische Frage, ob Menschen, die die Impfung aus welchen medizinischen Gründen auch immer nicht bekommen können, ihre Grundrechte zurückbekommen (analog Geimpfte) oder nicht (analog Impfunwillige). Rein hypothetisch.

 

Ja,das dürfte auch rechtlich nicht anders möglich sein. Für die ( nicht nur,aber unter Anderem) machen wir ja die Herdenimmunität. Die schützt auch die.

Für Reise o.a. könnte es Atteste geben.

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vor 44 Minuten schrieb Moriz:

Ist der Rechtsfertigungsgrund denn weggefallen?

Das ist noch unklar. Ich bin davon ausgegangen, dass wir den Fall diskutieren, dass eine Impfung auch die Übertragung verhindert.

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vor 2 Minuten schrieb GermanHeretic:

 

Keine Sorge, spätestens wenn der Wahlkampf in die heiße Phase eintritt, wird D'land erfolgreich durchgeimpft und damit entseucht sein, egal wie hoch die Quote der tatsächlich Geimpften dann sein wird.

 

An Fälschung glaube ich nicht.

Ich bin allerdings optimistisch,dass wir bis September allen ein Impfangebot machen können.

 

Für die Wahlen in RLP und BaWu ist es auf gar keinen Fall möglich und das hat auch niemand behauptet. Und da läuft die" heisse Phase" ja schon (an), Termin ist der 14.03.

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vor 3 Minuten schrieb Duschkopf:

Denn der Gleichheitssatz schützt nicht vor Ungleichbehandlung per se, sondern nur vor Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem. Darüber hinaus verbietet er auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Meiner Ansicht liegt keine Ungleichbehandlung im Sinne des GG vor wenn Grundrechtseinschränkungen für diejenigen aufgehoben werden, für welche der Grund, die Einschränkung aufrechtzuerhalten, wegefallen ist. Dies muss nicht gerechtfertigt werden. Im Gegenteil halte ich das verfassungsrechtlich sogar für eine gebotene notwendige Konsequenz, und zwar ganz gleich ob der Grundrechtsträger selbst einen Einfluss auf den Wegfall des Grundes hatte.

 

Danke! Das würde ich mal genauso sehen ...

Ich würde sogar davon ausgehen, dass Geimpfte gegen die Maßnahmen klagen könnten (und wahrscheinlich tun werden) ...

 

Die Frage ist natürlich aber auch, wie stark die Maßnahmen noch in unsere Freiheit eingreifen werden, wenn mal ein nennenswerter Teil der Prozentsatz der Bevölkerung geimpft ist.

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Gerade eben schrieb mn1217:

Für die Wahlen in RLP und BaWu ist es auf gar keinen Fall möglich und das hat auch niemand behauptet. Und da läuft die" heisse Phase" ja schon (an), Termin ist der 14.03.

Zumindest in BW hat man die Öffnung der Grundschulen als Wahlkampfthema entdeckt.

Wenn es nicht - zumal mit der britischen Mutation - um Menschenleben gehen würde, wäre das echt witzig zu beobachten.

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vor 7 Minuten schrieb laura:

Zumindest in BW hat man die Öffnung der Grundschulen als Wahlkampfthema entdeckt.

Wenn es nicht - zumal mit der britischen Mutation - um Menschenleben gehen würde, wäre das echt witzig zu beobachten.

Die Schulen sollen hier auch am 01.02. geöffnet werden, halte ich für zu früh.

Aber die Impfung ist wirklich kein Thema.

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vor 12 Minuten schrieb mn1217:

An Fälschung glaube ich nicht.

 

Bedarfsgerechte Interpretation benötigt keine Fälschung.

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vor 5 Minuten schrieb mn1217:

Die Schulen sollen hier auch am 01.02. geöffnet werden, halte ich für zu früh.

Aber die Impfung ist wirklich kein Thema.

Das wird auch ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Es sollen die Klassen 1-2 in geteilten Gruppen kommen. Wenn überhaupt möglich. Und mit einer riesigen Liste an Bestimmungen (nur am Platz bleiben, keine Bewegungsspiele, Pause im Klassenzimmer und ähnliches...)

Das "Schulöffnung" zu nennen, ist ein Witz. Aber politisch hoch wirksam! "Wir kümmern uns darum, dass die Kleinen ihre Freunde sehen können."

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vor 26 Minuten schrieb Moriz:
vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

Nein, der Staat darf deine Grundrechte individuell keineswegs so lange einfach einschränken, weil von dir konkret eine Gefährdung für die Gesundheit anderer ausgeht, sondern nur dann, wenn es sich um eine Gefährdung handelt, die unter das Seuchenschutzgesetz (heißt doch so?) fällt. 

Ähm, ich glaube, das ist so genau falsch rum.

Der Staat darf deine Grundrechte nur dann individuell einschränken, solange eine konkrete Gefährdung von dir ausgeht. Z.B. darf er dir das Autofahren verbieten, solange (und auch nur solange) wie Du mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hast. (Solltest Du als geübte Alkoholikerin erst ab 1,5 Promille überhaupt in der Lage sein, sicher zu fahren, wäre das natürlich dumm B) )

Und laut Seuchengesetz eigentlich auch nur, solange Du mit einer namentlich genannten Erkrankung infiziert bist oder mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit infiziert sein könntest.

 

Ups, das hatte ich jetzt vor lauter Coronadiskussion nicht mitbedacht. Danke für den Einwurf. 🙂

Natürlich darf er das in dem Beispiel mit Alkohol auch. 

Ich hatte im Hinterkopf nur das Thema ansteckende Krankheiten. Im diesem Fall kann der Staat eben nicht, wenn ich z.B. eine simple ansteckende Erkältung habe, hergehen und sagen, dass ich damit die Gesundheit anderer gefährde und deshalb nicht mehr raus darf. 

Und das mit dem Seuchengesetz habe ich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. Bei Hepatitis gilt das z.B. 

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vor 36 Minuten schrieb laura:
Zitat

Ich persönlich finde schon bemerkenswert, dass Personen, die zuvor mit Solidarität argumentiert haben, nun nach Impfung anscheinend davon abrücken wollen. 

Zuvor gab es auch Bevölkerungsgruppen, die die Maßnahmen mittragen mussten, obwohl sie kaum gefährdet waren. Gleichzeitig war nicht geklärt, inwieweit sie tatsächlich eine Gefährdung für vulnerable Gruppen darstellen. 

Nun sollte es eine Bevölkerungsgruppe (nämlich die Geimpften) geben, die Maßnahmen nicht mehr solidarisch mittragen muss. Dabei sind Geimpfte auch nur höchstwahrscheinlich selbst nicht mehr gefährdet, ob sie jedoch weiterhin andere Gruppen von noch nicht Geimpften anstecken können, ist nicht klar. 

Pikant dabei ist, dass damit das Gefährdungsszenario umgedreht wird, aber nicht mehr dieselbe Argumentation gelten sollte, nämlich dass aus Solidarität Verzicht geübt werden muss, um die Nichtgeimpften potenziell zu schützen.

Du argumentierst moralisch. Aus moralischer Sicht gebe ich dir recht, da macht deine Argumentation Sinn.

 

Ich möchte mein obiges Zitat nicht als Argumentation verstanden wissen, sondern als einen Hinweis auf etwas, was mir aufgefallen ist, nämlich die Inkonsequenz in der Argumentation mancher Personen.
Ich persönlich halte moralische Argumentationen in politischen Debatten für die denkbar schlechteste Form der Argumentation.

 

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vor 37 Minuten schrieb Duschkopf:

Der Gleicheitssatz ist nicht sakrosankt, sondern kann wie jedes andere Grundrecht (ausgenommen der Menschenwürde) eingeschränkt werden, wenn rechtfertigende sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen. Zu prüfen wäre aber zunächst, ob er überhaupt ein Eingriff vorliegt. Denn der Gleichheitssatz schützt nicht vor Ungleichbehandlung per se, sondern nur vor Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem. Darüber hinaus verbietet er auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Meiner Ansicht liegt keine Ungleichbehandlung im Sinne des GG vor wenn Grundrechtseinschränkungen für diejenigen aufgehoben werden, für welche der Grund, die Einschränkung aufrechtzuerhalten, wegefallen ist. Dies muss nicht gerechtfertigt werden. Im Gegenteil halte ich das verfassungsrechtlich sogar für eine gebotene notwendige Konsequenz, und zwar ganz gleich ob der Grundrechtsträger selbst einen Einfluss auf den Wegfall des Grundes hatte. Die eigentliche Ungleichbehandlung liegt bei der Priorisierung von Impfwilligen vor.  Diese bedarf einer Rechtfertigung, und folglich wäre auch hier die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit anzusetzen. Ist die Priorisierung verfassungskonform, ist der Gleichheitssatz nicht verletzt, und alle sich hieraus ergebenden juristischen Konsequenzen einschließlich der Aufhebung von Einschränkungen für Geimpfte wären ebenfalls verfassungskonform.

 

Natürlich ist der Gleichheitsgrundsatz nicht sakrosankt. 

Deine weiteren Gedanken teile ich weitgehend. Über den von mir unterstrichenen Satz muss ich nochmal nachdenken.

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vor 37 Minuten schrieb Duschkopf:
vor einer Stunde schrieb Moriz:

Ist der Rechtsfertigungsgrund denn weggefallen?

Das ist noch unklar. Ich bin davon ausgegangen, dass wir den Fall diskutieren, dass eine Impfung auch die Übertragung verhindert.

 

Tja...das ist aber (noch?) nicht gesichert.

Meine Gedanken sollten sich eigentlich auf den aktuellen Stand der Dinge beziehen. 

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vor 37 Minuten schrieb laura:

 

Danke! Das würde ich mal genauso sehen ...

Ich würde sogar davon ausgehen, dass Geimpfte gegen die Maßnahmen klagen könnten (und wahrscheinlich tun werden) ...

 

Die Frage ist natürlich aber auch, wie stark die Maßnahmen noch in unsere Freiheit eingreifen werden, wenn mal ein nennenswerter Teil der Prozentsatz der Bevölkerung geimpft ist.

 

Tja und da muss ich jetzt an das von rince verlinkte Weimarer Urteil denken. Das würde mich wirklich interessieren, wie das genau begründet wurde

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vor 22 Minuten schrieb laura:

Das wird auch ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Es sollen die Klassen 1-2 in geteilten Gruppen kommen. Wenn überhaupt möglich. Und mit einer riesigen Liste an Bestimmungen (nur am Platz bleiben, keine Bewegungsspiele, Pause im Klassenzimmer und ähnliches...)

Das "Schulöffnung" zu nennen, ist ein Witz. Aber politisch hoch wirksam! "Wir kümmern uns darum, dass die Kleinen ihre Freunde sehen können."

 

Dieses "Wir kümmern uns darum, dass die Kleinen ihre Freunde sehen können" ist leider nicht exklusiv ein politisch hoch wirksames Thema.

Derzeit gilt selbst für die Kleinen eine Kontaktbeschränkung auf eine einzige Person. 

Hinzu kommt, dass sie nicht einmal mehr allein auf den Spielplatz gehen dürfen, selbst wenn der gerade mal gegenüber von der eigenen Wohnung ist. Es muss eine Aufsichtsperson dabei sein. Das wiederum heißt, dass das Kind sich auf dem Spielplatz nicht mit einem anderen Kind treffen kann, weil dieses ja ebenfalls nicht allein auf den Spielplatz darf und dann die Kontaktbeschränkung auf eine Person außer des eigenen Haushalts überschritten wird. 

Ist dir klar, was das für Kindergarten- und Grundschulkinder bedeutet?

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1 hour ago, Duschkopf said:

Der Gleicheitssatz ist nicht sakrosankt, sondern kann wie jedes andere Grundrecht (ausgenommen der Menschenwürde) eingeschränkt werden, wenn rechtfertigende sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen. Zu prüfen wäre aber zunächst, ob er überhaupt ein Eingriff vorliegt. Denn der Gleichheitssatz schützt nicht vor Ungleichbehandlung per se, sondern nur vor Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem. Darüber hinaus verbietet er auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Meiner Ansicht liegt keine Ungleichbehandlung im Sinne des GG vor wenn Grundrechtseinschränkungen für diejenigen aufgehoben werden, für welche der Grund, die Einschränkung aufrechtzuerhalten, wegefallen ist. Dies muss nicht gerechtfertigt werden. Im Gegenteil halte ich das verfassungsrechtlich sogar für eine gebotene notwendige Konsequenz, und zwar ganz gleich ob der Grundrechtsträger selbst einen Einfluss auf den Wegfall des Grundes hatte. Die eigentliche Ungleichbehandlung liegt bei der Priorisierung von Impfwilligen vor.  Diese bedarf einer Rechtfertigung, und folglich wäre auch hier die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit anzusetzen. Ist die Priorisierung verfassungskonform, ist der Gleichheitssatz nicht verletzt, und alle sich hieraus ergebenden juristischen Konsequenzen einschließlich der Aufhebung von Einschränkungen für Geimpfte wären ebenfalls verfassungskonform.

Gutes Beispiel von  [Vorsicht Schullatein!] "summum jus summa injuria". Ich glaube aber nicht dass man das Recht in diesem Fall total losgelöst von allen medizinischen und sozialen Fakten durchsetzen kann. Denn, wie geschrieben, müssten Leute die eine Covid-Erkrankung überstanden haben ebenfalls in diese sog. "privilegierte" Gruppe fallen. Inklusive den Dunkelziffern. Im Prinzip auch jeder negativ getestete.

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vor 3 Stunden schrieb Moriz:

Die müssen liefern wollen, können und dürfen!

  • Ich gehe selbstverständlich davon aus, daß diese Länder zunächst mal schnellstmöglich ihre eigene Bevölkerung versorgen wollen.
  • Erst wenn sie das sichergestellt haben werden sie sich überlegen, ob sie darüber hinaus gehende Kapazitäten haben.
  • Wenn das auch der Fall ist, dann werden sie auf interessanten Märkten Zulassungsanträge stellen (hat Russland jetzt wohl bei der EMA gemacht).

Ich halte es für denkbar, daß China eher nach Afrika geht: Da wird es noch einen großen Bedarf geben, wenn hier schon alles durchgeimpft ist, bei möglicherweise geringeren Zulassungsrisiken.

 

Unsere Politiker haben dabei eher nichts zu sagen.

 

Das ist u.a. eine Frage wie viel Geld man in die Hand zu nehmen bereit ist. Ungarn hat gerade in Russland 2 Millionen Dosen gekauft. Im ersten Monat erhält es 600.000 Dosen, im darauffolgenden Monat 1 Million, im dritten Monat den Rest. In Argentinien wurden schon etwa eine Viertelmillion Menschen damit geimpft. Im übrigen produziert Russland den Impfstoff nur zum Teil im eigenen Land. Sie haben für die Massenproduktion Lizenzverträge mit verschiedenen Pharmakonzernen in Indien, Südkorea, Brasilien etc. geschlossen. Russland selber will bis zum Sommer 60% der eigenen Bevölkerung geimpft haben. Zur Zeit werden pro Woche rd. 200.000 Menschen geimpft. China impft pro Woche rd. 5 Millionen Menschen. Klingt viel, ist auch viel, aber bedenkt man, dass China eine Bevölkerung von 1,4 Milliarden Menschen hat, hat auch China noch einen weiten Weg vor sich. Wobei China die Impfung als nicht so vordringlich empfindet wie wir hier in Europa. Corona ist dort natürlich ein Thema, aber nicht in dem Ausmaß wie bei uns. Die Fallzahlen pro 100.000 Einwohner sind einfach zu marginal, als dass der Impfung die gleiche Dringlichkeit zukäme wie das in Europa der Fall ist.

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vor 4 Stunden schrieb Moriz:

Nun ja, wenn die Baugesetzte das hergeben...

Ich gehe davon aus, daß die 27 nationalen Pfennigfuchser ganz ähnlich gehandelt hätten.

 

Das werden wir jetzt wohl nie erfahren. Aber egal: nur weil andere Quatsch machen, entschuldigt das nicht den Quatsch, der gemacht wurde. 

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