Jump to content

Konzil und Tradition. Was ist Häresie?


Guppy

Recommended Posts

vor 22 Minuten schrieb Guppy:

Diverse Gemeinschaften, die alles ablehnen was Katholiken lieb und heilig ist, werden mit warmen Worten, Verständnis, Respekt, Dialogbereitschaft und Betonung von vermeintlichen Gemeinsamkeiten in die Arme genommen.

Es wäre nett, wenn du hier einfach mal Ross und Reiter nennen könntest. Die einzige Gemeinschaft, auf die das nach meinem Eindruck zutrifft, ist die FSSPX.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

9 hours ago, rorro said:

 

Das bedeutet: willst Du nett von Katholiken behandelt werden, lehne einfach die katholische Lehre über Sakramente, Kirche, Apostolizität, Moral etc. ab. Richtig nett wirst Du behandelt, wenn Du auch die Dreifaltigkeit, Jesus als Gottmensch etc. für einen Irrtum hälst.

 

Je mehr Du mit den Katholiken gemeinsam hast, desto unfreundlicher behandeln sie Dich.

 

Auch interessant.

Nein, das bedeutet, dass man Fremde anders behandelt als eigene ungezogene Kinder.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

9 hours ago, Franziskaner said:

Das heißt: wer zur Kommunion geht, bekennt, dass er in Gemeinschaft mit dem Papst und den Bischöfen steht, und dass das, was er empfängt, Leib und Blut Christi ist.

Die Frage ist lediglich, was ersteres bedeutet. Ist es eine Gemeinschaft in Christus, im Glauben, oder eine Gemeinschaft der Jurisdiktion? Da es im Hochgebet heißt "in Gemeinschaft mit (...) allen Bischöfen" kann ja ursprünglich mal nur von einer Gemeinschaft im Glauben die Rede gewesen sein. Das erweitert die Frage : Welcher Glaube? Der römisch-katholische, oder "genügt" der christliche? Letzterer ist im Credo festgelegt, zu ersterem gehören ein paar zusätzliche Dinge. Wenn diese zusätzlichen Dinge nötig sind, um den Glauben zu bekennen, der zur gemeinschaftlichen Eucharistie nötig ist, dann ist die Eucharistie eben kein Sakrament des Glaubens in Christus, sondern im Papst, wie ich weiter oben geschrieben habe. Der "Glauben im Papst" enthält natürlich den Glauben in Christus, ist aber mehr als dieser. Sozusagen das Credo mit Zusatzprotokoll.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Franziskaner:

Und die Wandlung von Brot und Wein steht ja nicht isoliert und ist für jeden deutungsoffen, sondern sie ist eingebunden in das Hochgebet. Das heißt: wer zur Kommunion geht, bekennt, dass er in Gemeinschaft mit dem Papst und den Bischöfen steht, und dass das, was er empfängt, Leib und Blut Christi ist.

Und dennoch sind orthodoxe Christen zugelassen, auch wenn sie jeden Jurisdiktionsproimat das Papstes ablehnen. Es scheint also zu genügen, in einer Glaubensgemeinschaft mit ihm zu stehen, die dann jedoch das Dogma von 1871 nicht beinhaltet. Es scheint vielmehr zu genügen, den Papst als Bischof anzuerkennen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten schrieb Chrysologus:

Es scheint also zu genügen, in einer Glaubensgemeinschaft mit ihm zu stehen, die dann jedoch das Dogma von 1871 nicht beinhaltet. Es scheint vielmehr zu genügen, den Papst als Bischof anzuerkennen.

 

Da bin ich mir jetzt nicht sicher. Im Hinblick auf orthodoxe Christen hast Du recht, soweit ich weiß, gilt das auch für Christen aus Altorientalischen Kirchen.

 

Aber eben nicht generell. Offiziell dürfen "wir Altkatholiken" nicht teilnehmen, obwohl unsere Kirche durchaus eine ähnliche Rechtsstellung wie die Orthodoxie hat - Bewahrung des Geistlichen Amtes und der Sakramententheologie.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Marcellinus:
vor 11 Stunden schrieb Franziskaner:

Ich bin der Meinung, dass man dem heiligsten Glaubensvollzug einer Gemeinschaft, der man erklärtermaßen nicht angehören will, etwas mehr Respekt entgegenbringen sollte.

 

Sollte das nicht eine Selbstverständlichkeit sein? 

 

Eigentlich schon. Beim Katholikentag in Münster habe ich das aber bei unterschiedlichen Veranstaltungen anders erlebt.

 

bearbeitet von Franziskaner
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 42 Minuten schrieb Chrysologus:

Und dennoch sind orthodoxe Christen zugelassen, auch wenn sie jeden Jurisdiktionsproimat das Papstes ablehnen. Es scheint also zu genügen, in einer Glaubensgemeinschaft mit ihm zu stehen, die dann jedoch das Dogma von 1871 nicht beinhaltet. Es scheint vielmehr zu genügen, den Papst als Bischof anzuerkennen.

 

Ich nehme an, Du beziehst Dich auf can. 844 § 3 CIC.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 46 Minuten schrieb Chrysologus:

Und dennoch sind orthodoxe Christen zugelassen, auch wenn sie jeden Jurisdiktionsproimat das Papstes ablehnen. Es scheint also zu genügen, in einer Glaubensgemeinschaft mit ihm zu stehen, die dann jedoch das Dogma von 1871 nicht beinhaltet. Es scheint vielmehr zu genügen, den Papst als Bischof anzuerkennen.

 

Ich persönlich bin da liberal. Die nach einer persönlichen Gewissensprüfung getroffene Entscheidung respektiere ich. Von den Bischöfen würde ich aber erwarten, dass sie ausreichend deutlich machen, dass eine solche Entscheidung und ein solches Bekenntnis auch faktisch vorliegt, wenn man mit zur Kommunion geht.

 

Eckhard Hirschhausen Diktum "ich will auch eine Oblate" (mit der interessanten Begründung, dess er seiner Frau die Kirchensteuer zahle ...) reicht meiner Ansicht nach nicht aus.

 

Die Behauptung des reformiertenTheologen bei der Podiumsdiskussion, dass es für eine Teilnahme an einer katholischen Kommunion ausreiche, die reformierten Bekenntnisschriften zu glauben, alles andere sei übergriffig und Machtmissbrauch würde ich auch zurückweisen.

 

Und die umstandslose Herleitung der Eucharistie aus der allgemeinen Mahlpraxis Jesu "Jesus hat mir Zöllnenern und Sündern gegessen, wer nicht jeden zur Kommunion einlädt, handelt gegen der Willen Jesu" kann ich auch nicht teilen.
Ich finde es außerdem sehr ärgerlich und beleidigend, wenn mir (wie schon in persönlichen Gesprächen geschehen) unterstellt wird, ich würde mich für etwas besseres und für "heiliger" halten. Da bin ich dann schon etwas ratlos, und weiß nicht, wie man da überhaupt noch mal zueinander finden soll.


In der evangelischen Kirche wird vor diesem Hintergrund bereits darüber diskutiert, ob das Abendmahl nicht auch für Ungetaufte offen sein soll. Na meinetwegen. Dann aber bitte auch konsequent: Taufe auch für Leute, die gar nicht Christ werden wollen, sondern nur das Ritual schön finden.

 

bearbeitet von Franziskaner
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb rorro:

Hmm. Der Papst sagte mal, daß es Eucharistiegemeinschaft bspw. mit den Lutheranern nicht gäbe (und man den Weg dorthn den Theologen überlassen solle, mutig!). Irrt er sich?

 

Ja und? Hat er doch recht damit. Es gibt keine Eucharistiegemeinschaft mit Kirchen, die nicht mit dem Papst uniert sind. Oder weißt Du da mehr darüber? Soweit ich weiß, gibt es auch keine Eucharistiegemeinschaft mit der Orthodoxie, sondern nur eine "begrenzte Zulassung zur Eucharistie", ohne weitere Glaubensvoraussetzungen (nur als Hinweis: Eine Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom gibt es hier nicht, um die scheint es nicht zu gehen). Eine deutlich stärker begrenzte Zulassung zur Eucharistie gibt es auch für Angehörige anderer Kirchen, wenn sie die Grundlagen des katholischen Eucharistieverständnisses teilen (grob gesagt) - auch hier wird kein Bekenntnis zur Gemeinschaft mit dem Papst verlangt.

 

Unter einer Eucharistiegemeinschaft verstehe ich etwas anderes als die ausnahmsweise Zulassung von Angehörigen anderer Konfessionen. Und - ich kann nur mutmaßen - auch der Papst versteht etwas anderes darunter. Und anscheinend verstand auch Papst Benedikt XVI etwas anderes darunter - sonst hätte er wohl kaum Frère Roger die Kommunion gereicht. Und anscheinend war das auch 1972 schon so, als der für den Ort Taizé zuständige Ortsbischof Frère Roger die Kommunion reichte. Und nein - Frère Roger war immer evangelisch-reformiert, er ist nie konvertiert.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 38 Minuten schrieb Franziskaner:

 

Ich persönlich bin da liberal. Die nach einer persönlichen Gewissensprüfung getroffene Entscheidung respektiere ich. Von den Bischöfen würde ich aber erwarten, dass sie ausreichend deutlich machen, dass eine solche Entscheidung und ein solches Bekenntnis auch faktisch vorliegt, wenn man mit zur Kommunion geht.

 

Eckhard Hirschhausen Diktum "ich will auch eine Oblate" (mit der interessanten Begründung, dess er seiner Frau die Kirchensteuer zahle ...) reicht meiner Ansicht nach nicht aus.

 

Die Behauptung des reformiertenTheologen bei der Podiumsdiskussion, dass es für eine Teilnahme an einer katholischen Kommunion ausreiche, die reformierten Bekenntnisschriften zu glauben, alles andere sei übergriffig und Machtmissbrauch würde ich auch zurückweisen.

...

 

Hirschhausens Statement war natürlich unangemessen, und zwar gleich doppelt.

Zum einen diese Idee, einen Anspruch gegen eine andere Kirche geltend machen zu wollen. Wobei ich da nicht so sicher bin, ob das nicht vielleicht nur einfach allzu flapsig im falschen Kontext war. Es lässt aber vermuten, dass ihm eben gerade das Verständnis fehlt, warum die katholische Seite an dem Punkt sensibel ist, und das spricht dann gerade gegen eine Einladung.

 

Zum anderen seine Aussage, die Kirchensteuer seiner Frau bezahle er von seinem Geld. Es ist ja wohl Geld, das ihnen gemeinsam gehört, und die KSt wird nach dem Anteil seiner Frau berechnet. Grmpf.

 

Aber an Hirschhausen kann man dann auch wirklich die generelle Ein- oder Ausladung von Einzelpersonen festmachen.

bearbeitet von Gratia
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Lothar1962:

Es gibt keine Eucharistiegemeinschaft mit Kirchen, die nicht mit dem Papst uniert sind.

Man muss hier zwei Dinge sehr genau unterscheiden - das eine ist die Sakramentengemeinschaft von Kirchen, das andere ist die Zulässigkeit des Sakramentenempfangs durch Einzelne. Das ist alles andere als identisch.

 

Sakramentengemeinschaft von Kirchen untereinander ist ein quasi bi- oder multilaterales Abkommen, das die gegenseitige Anerkennung des Kirche-Seins und er Sakramentendisziplin beinhaltet. Das kann auch durchaus in gestufter Weise geschehen, in welchen Formen das real existiert, vermag ich nicht zu sagen, das ist schlicht weder mein Fach- noch mein Interessengebiet. 

 

Dies gilt auch dann, wenn die römische Kirche einseitig einen Sakramentenempfang durch Angehörige einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gestattet, ohne im Gegenzug ihren Gläubigen den Empfang dort zu erlauben, auch hier ist das Einvernehmen der je anderen Leitung zuvor einzuholen. Konkret: Auf der Basis von c. 844 §§ 2 bis 4 CIC könnte die DBK lutherische Christen zur Eucharistie zulassen, müsste dies jedoch zuvor mit der EKD beraten. Was pragmatisch gesehen schwierig werden würde, weil das bei reformierten kaum gehen würde und umgekehrt gleich gar nicht geht - dass die EKD dieser Distinktion zustimmt, halte ich für unwahrscheinlich. 

 

Die Erlaubnis gegenüber Einzelpersonen ist etwas vollkommen anderes - als Josef Ratzinger die Eucharistie dem reformierten Christen Roger Schütz spendete, tat er dies in dem Wissen, dass Schütz um das katholische Verständnis  der Eucharistie weiß und dies in hinreichendem Maße für sich annahm, ohne das damit eine Aussage über die Eucharistiefähigkeit reformierter Christen im allgemeinen getroffen worden wäre. Grundsätzlich gilt: Es können unter mehr oder minder spezifischen Umständen einzelne Gläubige zur Sakramenten zugelassen werden, ohne dass deren Kirche oder kirchliche Gemeinschaft im nötigen Maße mit der römischen Position übereinstimmt.

 

Die Rechtslage ist hier klar, aber nicht ganz einfach zu finden, weil einige regulae beachtet und Begriffe gewußt werden müssen. Als erste Norm kommt einem natürlich jene in den Sinn, nach der rorro fragt:

 

vor 1 Stunde schrieb rorro:

Ich nehme an, Du beziehst Dich auf can. 844 § 3 CIC.

 

Der c. 844 nimmt jedoch im relevanten Normengefüge nur eine Mittelstellung ein. 

 

Grundlegend ist c. 213 CIC, der das Recht der Gläubigen (christifideles) konstatiert, durch die Sakramente Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.

 

Wenn ich hier oder andernorts davon spreche, dass es ein Recht auf den Sakramentenempfang gibt, dann meint das immer den Anspruch den Gläubigen gegen den zuständigen Spender, das Sakrament auch zu spenden. Es meint keinen Anspruch gegen Gott, wohl aber einen gegen dessen Knechte.

 

Nach c. 204 sind Christifideles alle Getauften, denn c. 205 differenziert dann zwischen den christideles, die voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche stehen, und jenen, die eben dies nicht tun. Die Menge der Christifideles ist mithin größer als die Menge der Katholiken.

 

C. 844 regelt den Umgang mit nichtkatholischen potentiellen Spendern oder Empfängern von Sakramenten, streng genommen von Eucharistie, Buße und Krankensalbung. Bei den Initiiationssakramenten ist außerhalb des Notfalles klar, dass das nur die je eigenen Hierarchie kann, bei der Weihe gilt dies erst recht, und im Fall der Eheschließung greift das weitaus kompliziertere Delegationsrecht der Trauvollmacht, auf das ich hier nicht eingehen möchte.

 

C. 844 ist eine Spezialnorm zu c. 213 und geht diesem daher vor. Wer nach 844 ein Sakrament nicht empfangen darf, der kann sich nicht auf 213 berufen. Spezialnormen gehen in der Kirche immer vor!

 

Noch spezieller ist jedoch c. 912: Jeder Getaufte - quilibet baptizatus - , der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur Kommunion zugelassen werden. Gegenüber einem um die Kommunion bittenden Getauften ist mithin immer die Verweigerung begründungspflichtig, nie aber die Spendung! Die Hindernisse werden dann nach und nach ausgefaltet: Kinder (und da hier von pueri die Rede ist, nicht aber von minores oder infantes, geh ich davon aus, dass das für alle gilt) müssen das Geheimnis Christi in der Eucharistie erkennen, wenigstens müssen sie sie von normaler Speise unterscheiden können. Eine denkbar niedrige Hürde!

 

Nicht zugelassen werden dürfen Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie die offenkundigen schweren Sünder - ich kenne kein Gesetzt, das Nichtkatholiken per se zu Exkommunizierten, Interdizierten oder offenkundigen schweren Sündern machte. Der 1917er Codex handhabte deren Ausschluss von den Sakramenten noch so, das ist nun weggefallen.

 

Aber so oder so: In den Bestimmungen weder des 844 noch des 912 findet sich weder die Notwendigkeit eines Bekenntnisses zu spezifisch katholischen Glaubensinhalten noch ein Erfordernis der Anerkennung des Papstes. Was zentral gefordert ist, das ist der Glaube an und das Bekenntnis zu Christus, zum dreifaltigen Gott und zum grundsätzlichen Auftrag der Kirche - was man nach Empfang der Taufe voraussetzt, bis zum Erweis des Gegenteils. 

 

Das alles ist zu Interpretieren unter der Maßgabe des c. 1752 - im Blick auf das Heil der Seelen. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 26 Minuten schrieb Chrysologus:

C. 844 ist eine Spezialnorm zu c. 213 und geht diesem daher vor. Wer nach 844 ein Sakrament nicht empfangen darf, der kann sich nicht auf 213 berufen. Spezialnormen gehen in der Kirche immer vor!

 

Noch spezieller ist jedoch c. 912: Jeder Getaufte - quilibet baptizatus - , der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur Kommunion zugelassen werden.

 

Nach meinem Empfinden wäre es im weltlichen Recht zumindest nicht eindeutig, ob man c. 912 als Spezialnorm zu C. 213 und letztlich auch als Spezialnorm zu c. 844 ansehen kann, da es sich um eine sehr allgemein gehaltene Aussage handelt. Dass 844 eine Spezialnorm zu 213 darstellt, scheint mir logisch, ich würde aber noch einen Schritt weitergehen und 844 auch als Spezialnorm zu 912 ansehen.

 

Aber das ist insofern egal, als dass Du natürlich mit der Aussage recht hast:

 

vor 30 Minuten schrieb Chrysologus:

In den Bestimmungen weder des 844 noch des 912 findet sich weder die Notwendigkeit eines Bekenntnisses zu spezifisch katholischen Glaubensinhalten noch ein Erfordernis der Anerkennung des Papstes. Was zentral gefordert ist, das ist der Glaube an und das Bekenntnis zu Christus, zum dreifaltigen Gott und zum grundsätzlichen Auftrag der Kirche - was man nach Empfang der Taufe voraussetzt, bis zum Erweis des Gegenteils. 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Gratia:

Hirschhausens Statement war natürlich unangemessen, und zwar gleich doppelt.

Zum einen diese Idee, einen Anspruch gegen eine andere Kirche geltend machen zu wollen. Wobei ich da nicht so sicher bin, ob das nicht vielleicht nur einfach allzu flapsig im falschen Kontext war. Es lässt aber vermuten, dass ihm eben gerade das Verständnis fehlt, warum die katholische Seite an dem Punkt sensibel ist, und das spricht dann gerade gegen eine Einladung.

Der Mann ist Kabarettist. Und warum sollte man eine Meinung nicht auch so formulieren, dass das Gegenüber zielgenau auf logische Schwächen seiner Argumentation hingewiesen wird. Der casus knactus ist in diesem Beispiel nämlich nicht die Eucharistie, sondern das deutsche Kirchensteuersystem. Also eigentlich eine spitze Reaktion in der Linie "no taxation without representation".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb gouvernante:

Der Mann ist Kabarettist. Und warum sollte man eine Meinung nicht auch so formulieren, dass das Gegenüber zielgenau auf logische Schwächen seiner Argumentation hingewiesen wird. Der casus knactus ist in diesem Beispiel nämlich nicht die Eucharistie, sondern das deutsche Kirchensteuersystem. Also eigentlich eine spitze Reaktion in der Linie "no taxation without representation".

 

Bei dieser Podiumsdiskussion war ich leider nicht (ich war bei der anderen mit Bischof Feige). Aber soweit ich das aus den Zeitungsberichten entnommen habe, ging es bei der Äußerung keineswegs um das Kirchensteuersystem, sondern um das gemeinsame Abendmahl in einer theologischen Fragestellung.

 

Und auch da: Ich bin vollkommen dafür, die Kirchensteuer endlich abzuschaffen (diese unselige Fortsetzung von "Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt").
Aber:
- erst das Ehegattensplitting in Anspruch zu nehmen, das ja davon ausgeht, dass jedem der Ehepartner die Hälfte der Einnahmen zugerechnet werden , weil sie eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden;
- die damit verbundenen Steuervorteile einzukassieren;
- und sich dann darüber zu beschweren, dass eben auch in Bezug auf die Kirchensteuer so verfahren wird (und dabei dann doch wieder die Behauptung aufzustellen, dass der Mann das ganze Geld ja alleine verdient hat): das hat schon ein Geschmäckle.
Und zwar eins nach den 50er Jahren. "Ich verdiene das Geld und meine Frau gibt es wieder aus ...."

bearbeitet von Franziskaner
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Chrysologus:

Es wäre nett, wenn du hier einfach mal Ross und Reiter nennen könntest. Die einzige Gemeinschaft, auf die das nach meinem Eindruck zutrifft, ist die FSSPX. 

 

Du findest, dass die deutschen Bischöfe sich mehr um ein gutes Verhältnis zur Piusbruderschaft bemühen als um ein gutes Verhältnis zur EKD?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Werner001:

Nein, das bedeutet, dass man Fremde anders behandelt als eigene ungezogene Kinder.

 

Auch wenn die Kinder ungezogen sind, es sind und bleiben doch immer die eigenen Kinder, die man liebt und zu denen man eine ungleich stärkere Bindung hat als zu fremden Kindern,  die sogar noch viel ungezogener sind als die eigenen. 😉

 

Nach deiner Logik müsste die Piusbruderschaft erst komplett aus der Kirche austreten, Papsttum, Sakramente usw. radikal ablehnen und dann kommt Kardinal Marx auch mit offenen Armen zu ihnen, betont die Gemeinsamkeiten und feiert mit ihnen ökumenische Gottesdienste.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Guppy:

Nach deiner Logik müsste die Piusbruderschaft erst komplett aus der Kirche austreten, Papsttum, Sakramente usw. radikal ablehnen und dann kommt Kardinal Marx auch mit offenen Armen zu ihnen, betont die Gemeinsamkeiten und feiert mit ihnen ökumenische Gottesdienste.

Zumindest der Austritt bzw. die Ablösung von Rom müsste tatsächlich zuerst erfolgen, damit der Verein ehrlich zu selbst ist und klare Positionen bezieht. Dazu gehört dann auch das Verhältnis zu den katholischen Bischöfen und im allerletzten dann das Verhältnis zum Bischof von Rom.

 

Danach kann man tatsächlich über Reue und Versöhnung sprechen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb Flo77:

Zumindest der Austritt bzw. die Ablösung von Rom müsste tatsächlich zuerst erfolgen, damit der Verein ehrlich zu selbst ist und klare Positionen bezieht.

 

Die Piusbruderschaft versteht sich doch selbst als katholisch. Sie glaubt soweit ich weiss an alles was die Kirche je gelehrt hat bis zum 2. vatikanischen Konzil und davon lehnt sie auch nur ein paar wenige Aussagen als zweideutig ab. Vom Katechismus der Kirche dürfte die Piusbruderschaft 99,9% glauben. Sie steht zum Papstamt, glaubt ja auch an das Dogma der Unfehlbarkeit und Franziskus wird auch ganz normal legitimer Papst anerkannt. Klar sind sie in ein paar Lehrfragen (die du ja selbst als nicht so wichtig dargestellt hat) nicht gehorsam. Das ist bedauerlich.

 

Ich finde es aber etwas irritierend, dass man da dann sagt:"Die sollen aus der Kirche verschwinden", während man sich gleichzeitig den Protestanten an den Hals wirft, die meines Wissens auch nicht in Reue für die Reformation und ihre Trennung von Rom angekrochen kommen und um Wiederaufnahme in den Schoss der Kirche bitten, sondern in ihrer Überzeugungen Lichtjahre weiter von Rom entfernt sind als die Piusbruderschaft..

bearbeitet von Guppy
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Flo77:

Danach kann man tatsächlich über Reue und Versöhnung sprechen.

 

Das ist ja auch ständig Thema bei Gesprächen mit der EKD.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Guppy:
vor 11 Stunden schrieb Chrysologus:

Es wäre nett, wenn du hier einfach mal Ross und Reiter nennen könntest. Die einzige Gemeinschaft, auf die das nach meinem Eindruck zutrifft, ist die FSSPX. 

 

Du findest, dass die deutschen Bischöfe sich mehr um ein gutes Verhältnis zur Piusbruderschaft bemühen als um ein gutes Verhältnis zur EKD?

Ich finde, das man diesen selbstverliebten und zugleich irrelevanten  Selbstdarstellern von der FSSPX viel zu weit entgegen gekommen ist - allerdings haben sich die deutsche Bischöfe lange dem postmodern und damit relativistischen Kurs Ratzingers untergeordnet. Allerdings hast es immer noch nicht geschafft auch, nur eine  Gruppe zu benennen, die deine Kriterien erfüllt, es scheint da also gar keine zu geben, sie so viel besser behandelt würden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Guppy:

 

Die Piusbruderschaft versteht sich doch selbst als katholisch. ...

Dann sind die Beziehungen zu ihr keine auswärtige, sondern eine innere Angelegenheit. Da gelten doch ohnehin andere Regeln, das ist in der weltlichen Politik auch so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...