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Wieso ist eine "Nur"-kirchliche Trauung strafbar?


Eifellady

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Das finde ich sehr merkwürdig, besonders in Bezug auf die Lebensgemeinschaften ohne Trauschein, die ja auch einen eheähnlichen Status haben.

äh...wie bitte?

Wann und wo hat ein Zusammenleben zweier Menschen, die nicht willens oder fähig sind, sich das Sakrament der Ehe zu spenden,.... einen "eheähnlichen Status" in der kath. Kirche???

 

Oder habe ich mich da jetzt irgendwie verlesen?

Liebe Edith,

 

das hast du jetzt allerdings falsch verstanden :blink:

 

Ich meinte damit, dass die Lebensgemeinschaften vor dem Staat einen eheähnlichen Status haben.

Und das ich es skandalös finde, dass Ehen, die nur kirchlich getraut werden eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Es ging um die zweifelhafte Moral des Staates.

 

Viele Grüße

Ellen

Nein, nicht die Ehe selbst stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die Trauung durch den Priester ist die Ordnungswidrigkeit. Der Priester ist hier der Buhmann, nicht die Eheleute.

 

Aus Sicht des Staates handelt es sich hierbei nicht um eine Eheschließung, sondern um ein rechtlich nichtbindenes Ritual.

 

Dies gilt - um das mal festzuhalten - für alle Religionen, seien sie nun christlich oder nicht.

 

Auch schließt dies nicht andere Partnerschaftsmodelle aus oder bevorzugt diese. Der Vergleich hinkt nämlich. Wer sich nicht trauen läßt oder vor dem Standesamt das Äquivalent - eine eingetragene Lebensgemeischaft - eintragen läßt, bleibt nach deutschem Recht Single. Einen eheähnlichen Status bekommen nur die, welche den Gang zum Standesamt antreten.

 

Im großen und ganzen stimme ich liessie zu und auch Sven. Eigentlich gehört die Ordnungswidrigkeit abgeschafft, weil ein Ritual, welches aus juristischer Sich keinerlei Wirkung hat, schwerlich eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen kann.

 

Als Erklärungsversuch sehe ich nur einen gewissen Schutzgedanken, den Sven ja auch erwähnt hat: Es könne der Irrtum enstehen, dass der Priester eine Handlung vollzieht, die tatsächlich rechtlich bindene Wirkung vortäuscht. So getraute Eheleute gehen dann wohl nicht zum Standesamt, erwarten aber dennoch alle staatlichen Vorteile einer Ehe.

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das hast du jetzt allerdings falsch verstanden :blink:

 

werden eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Es ging um die zweifelhafte Moral des Staates.

ah so... alles klar. Sorry! :P

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Im übrigen sehe ich nicht, was dagegen spräche, die Brautleute entscheiden zu lassen, ob sie die Ehe nach kirchlichem Ritus, ob allein mit dem Segen eines Standesbeamten, ob nach altgermanischem oder muslimischem Ritus eingehen wollen. Entsprechend müßten die Rechtsfolge der Eheschließung dann auch diejenigen sein, die der jeweilige Rechtskreis vorsieht.[/size][/color][/font]

Nein, funkioniert das nicht und kann es auch nicht funktionieren, zumindestens hier in Deutschland.

 

Eine Eheschließung hat Vertragscharakter, ist rechtlich bindend und beide Seiten - wowohl das Ehepaar wie auch der Staat - gehen Verpflichtungen ein. Und es wird nicht ohne weiteres funktionieren, dass eine dritte Partei dem Staat vorschreibt, wann und wie dieser hier in die Pflicht genommen wird.

 

Dein Vorschlag kann nur funktionieren, wenn die eheschließende Religionsgemeinschaft die staatlichen Regeln und Bedinungen einhält, keine wegläßt oder dazuerfindet und ggf. bei der Trauung eine Rechtsbelehrung durchführt. Ebenso darf man den zu Trauenden keine Rechte vorenthalten, jetzt oder später. Aus meiner Sicht hieße dies z.B., dass wenn die Kirche eine Ehe rechtsverbindlich schließen sollte, sie auf einen Passus "Bis das der Tod Euch scheide" verzichten müßte, sollte dieser rechtlich bindenen Charakter haben.

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