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Konzilsbeschlüsse


Flo77

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Hallo Zusammen,

 

wie genau werden Konzilsbeschlüsse gefaßt?

 

Per Mehrheitsprinzip oder wird solange debattiert, bis sich jeder mit einer Formulierung anfreunden kann?

 

Oder werden die Gegner vor der endgültigen Beschlußfassung wieder nach Hause geschickt bzw. räumen "freiwillig" das Feld so daß die verbleibenden Anwesenden eine einstimmige Entscheidung treffen können?

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Zumindest findet sich im Lexikon für Theologie und Kirche bei den Konzilstexten des Vat.II Band 12-14) auch immer eine Auflistung der Abstimmungsergebnisse im Verlauf der Beratungen, bei dem von mir willkürlich aufgeschlagenen Text bis zum 4.12.65 (am 8.12. endete das Vat.II).

Ich habe auch im "Hinterkopf" so eine Erinnerung, als ob nur die Mehrheit der Konzilsväter dem Dogma über die Unfehlbarkeit des Papstes zugestimmt hätte. Zu diesen Infallibilisten gehörten auch die damaligen Bischöfe von Regensburg (Senestrey) und Würzburg (kein mir bekannter Name).

Um Näheres in meinen Büchern zu recherchieren fehlt mir im Augenblick die Zeit. Vielleicht weiß jemand weiter.

 

Elisabeth

bearbeitet von Elima
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Ich denke, eine Mehrheit reicht aus. Allerdings ist ein Konzilsbeschluss nur dann gültig, wenn der Papst ihn approbiert.

 

Im 2. Vaticanum hat man sich um einen moeglichst breiten Konsens bemüht,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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