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Wo verletzt das 2. Gebot die Menschenwürde?


Lichtlein

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Zitat von Claudia am 10:19 - 28.Januar.2003 hier

 

++Die Aussage, der Glaube an Gott verletze die Religionsfreiheit und damit ein Menschenrecht, stammt von Dir.++ (ThomasBloemer, zitiert von Claudia)

 

Nicht der Glaube, sondern die ersten beiden Gebote.

__________________________________________________________________

Über das erste Gebot, Claudia, hatten wir schon gesprochen. Und jetzt auch noch das zweite?

 

Exodus 20,7: Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!

 

Deuteronomium 5,11: Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!

 

Soweit erst einmal der "Original"-Wortlaut (Schlachter-Übersetzung). Jetzt erklär mir mal bitte, liebe Claudia, wo das in Deine Menschenrechte eingreift.

 

Gruß,

Lucia

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Das Gebot wurde früher gegen anders Denkende eingesetzt, wenn diese sich über den Glauben an Gott lustig gemacht haben und hat sogar Einfluss auf unsere Rechtsprechung (Gotteslästerungsparagraph, wobei dieser letztlich abgemildert wurde - sehr zum Unmut der Christen, und gegen ihren Willen, die Abmilderung ist also kein christliches Verdienst).

 

Ihr glaubt, Gott existiert. Ok, angenommen, ich glaube, Gott existiert nicht - dann kann ich dafür bestraft werden, wenn ich ihn satirisch unnütz anrufe. Das ist höchst unfair, denn wenn Ihr mein geliebtes unsichtbares rosa Einhorn (für dessen Existenz exakt genauso viele Beweise sprechen wie für Gott) beleidigt, dann muss ich das hinnehmen.

 

Dieses Gebot wurde also sehr wohl zur Verletzung der Religionsfreiheit benutzt. Denn es wurden auch Ungläubige für Gotteslästerung bestraft (wenn man nur und ausschließlich Gläubige deswegen bestraft, hätte ich nichts dagegen - das ist aber ausgesprochen selten passiert, i. d. R. war es eine Waffe gegen Ungläubige).

 

Oder beruht der Gotteslästerungsparagraph ursprünglich auf einer anderen Argumentation? Jetzt ist das der Fall ('Störung des öffentlichen Friedens' - dies ist aber eine neuartige Begründung, war früher nicht üblich).

 

Früher wäre man für folgendes Gedicht bestraft worden:

 

Lieber Gott, gib doch zu,

daß ich klüger bin als Du.

 

Und so nimm doch endlich hin,

daß ich 'was Besond'res bin.

 

So, nun preise meinen Namen,

denn sonst setzt es etwas, Amen.

 

Mit welcher Begründung eigentlich?

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Hast du da etwas übersehen, Volker? Lies noch mal genau, wer da aktiv werden soll.

 

>denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!<

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Und dann gibt es da noch einen ganz anderen Aspekt - wer kann den Namen des Herrn wohl "am Besten" mißbrauchen?

 

Hast du schon mal daran gedacht, daß es sich gegen die "Hirten" richten könnte?

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Lichtleins Frage bezog sich nicht auf historische Entwicklugen, sondern auf Claudias Aussage, das 2. Gebot stelle eine Menschrechtsverletzung dar. Das ist etwas anderes, als festzustellen, daß man das Gebot dazu mißbrauchen könnte.

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Den Paragraphen gibt es in dieser Form seit 1969. Hier ein juristischer Kommentar (Quelle):

 

STRAFGESETZBUCH, BESONDERER TEIL, ELFTER ABSCHNITT. STRAFTATEN, WELCHE SICH AUF RELIGION UND WELTANSCHAUUNG BEZIEHEN.

 

§166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungs-vereinigungen.

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (oder Ton- und Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen und anderen Darstellungen) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften (s.o.) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungs-vereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Außerdem wird in den folgenden Paragraphen 167 und 168 die Störung der Religions-ausübung, die Störung von Bestattungsfeiern und die Störung der Totenruhe unter Strafe gestellt.

 

Bei näherer Betrachtung dieser Gesetze fällt auf, daß sie (wörtlich genommen) weniger ideologischen als pragmatischen Zielen dienen. Gotteslästerung soll nicht allgemein unter Strafe gestellt werden (das wäre mit der Meinungsfreiheit – nach §5 GG  – unvereinbar, und Gott hätte es auch wohl gar nicht nötig), sondern bleibt erst einmal unberührt – solange der öffentliche Frieden nicht gefährdet wird. Öffentlicher Friede bedeutet hierbei nach dem Leipziger Kommentar zum StGB „der durch die Rechtsordnung gewährleistete Zustand der allgemeinen Rechtssicherheit, also des vor Furcht freien Zusammenlebens der Bürger, als auch das Bewußtsein der Allgemeinheit, in diesem Zustand begründeten Sicherheitsgefühls zu leben, ihr Vertrauen auf die Fortdauer dieses Zustandes.“ Der Paragraph 166 soll demnach verhindern, daß Religionsanhänger, die (erfahrungsgemäß) sehr emotional reagieren wenn ihre Götter oder Rituale verletzt werden, aggressiv ihre Überzeugung auf dem Wege der Selbsthilfe durchsetzen. Außerdem soll sogar niemand auch nur die Befürchtung haben, daß ein solcher Fall eintreten könne. Dadurch soll das Gesetz die Lebensqualität der Bürger verbessern. Eine andere Lösung hierfür wäre es, Religionen zu verbieten – was erfahrungsgemäß sowieso nicht funktioniert, und nebenbei die Glaubensfreiheit (§4 GG: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich ) vernichten würde. Ansonsten befürchtet man, diverse Religions-(klein)kriege zu riskieren. Diese Vorstellung wirkt zwar heutzutage absurd, aber wenn man einen Blick in die Geschichte wirft lag sie noch in jüngerer Vergangenheit gar nicht so fern.

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"Jetzt erklär mir mal bitte, liebe Claudia, wo das in Deine Menschenrechte eingreift."

 

 

 

Claudia,

 

wo bleibt Deine Antwort?

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Zitat von pmn am 13:39 - 28.Januar.2003

"Jetzt erklär mir mal bitte, liebe Claudia, wo das in Deine Menschenrechte eingreift."

 

 

 

Claudia,

 

wo bleibt Deine Antwort?

 

 

 

 


Geduld, Geduld ...

 

es soll auch Leute geben, die nicht den ganzen Tag am Rechner hängen - die Frau hat schließlich Kinder!

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Ach echt,

 

meine Tochter hat Magendarmgrippe heute!

Und weißt du,

im KIKA,

da läuft Tom und Jerry,

und weißt Du,

wenns dich nicht interessiert, dann stör nicht.

 

Rausgeschoben und jetzt wiedermal am PC,

der PAPA, der heute seine Termine absagen durfte.

 

Obwohl eigentlich, nachdem heut morgen beschloßen wurde, ok du bist krank, du darfst zu hause bleiben,

 

wiedermal eine Spontanheilung sichtbar wurde.

 

Der PAPA, der heute zwei Leberwürstchen kaufen durfte,

weil ein kranker Magen etwas leckeres braucht.

 

O-Töne meiner Tochter.

 

 

 

gruss

peter

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Zitat von pmn am 14:41 - 28.Januar.2003

Ach echt,

 

meine Tochter hat Magendarmgrippe heute!


meine auch. Hat auf den Tisch der Lehrerin erbrochen. Anschließend wollte sie abgeholt werden.

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Besagtes Gebot würde nur dann in die Menschenrechte eingreifen, wenn man den Inhalt für wahr hielte. Und dann wären es natürlich nicht die, die den Inhalt verkünden, die die Menschenrechte verletzen, sondern der, der für den Inhalt verantwortlich ist, nämlich Gott höchstpersönlich.

 

Da aber derjenige, der an Gott glaubt, meist sehr gerne seine Würde von Gott verletzen läßt, kann man nicht von wirklicher Verletzung derselben sprechen. (S&M- Praktiken, die auf freiwilliger Unterwerfung bestehen, stellen ja schließlich auch nicht den Tatbestand der Menschenwürde-Verletzung dar).

 

Wer wiederum nicht an Gott glaubt, der wird auch kaum an den Inhalt dieses Gebotes glauben und daher werden auch seine Menschenrechte nicht verletzt. Wenn eine Weltanschauungsgemeinschaft behaupten würde, daß jeder, der Christus mit einem Gott verwechselt, von dem echten Gott dafür bestraft werden wird, dann würden dadurch ja auch keine Rechte der Christen verletzt werden - sie müssen ja nicht dran glauben. :)

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Zitat von Lichtlein am 14:59 - 28.Januar.2003


Zitat von pmn am 14:41 - 28.Januar.2003

Ach echt,

 

meine Tochter hat Magendarmgrippe heute!


meine auch. Hat auf den Tisch der Lehrerin erbrochen. Anschließend wollte sie abgeholt werden.


 

Und was machste dann am PC?

 

 

gute besserung!

und möge das Kinderbett nachts nicht mehrmals neu bezogen werden müssen.

 

(Und die bettwäsche ausserhalber der reihe von grobteilen gereinigt, gewaschen und gebügelt und soweiter)

 

(Geändert von pmn um 15:17 - 28.Januar.2003)

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Liebe Lissie,

 

damit kann ich auch dienen,

 

Tochter hustet, Frau hustet, ich huste

(Arzt sagt trockener Husten...)

 

Und beim Husten mit Magendarmgrippe,

das macht echt freude ;-)

Und flutsch ........

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Und wenn die Magendarmgrippe meiner Tochter

die ganze famile ansteckt,

dann trag ich den Pc aufs Klo ;-)))

(So weit kommst noch ;-)))))))))

 

Aber da sitzt ja schon meine Tochter mit dem KIKA-Kanal ;-)))

 

 

Ach, das ist echt S*******, über was wir reden.

 

 

gruss

peter

 

 

PS:

Wann kommt eigentlich Claudias Antwort, dass das zweite Gebot die Menschenwürde verletzt?

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Zitat von Martin am 13:04 - 28.Januar.2003

Hast du da etwas übersehen, Volker? Lies noch mal genau, wer da aktiv werden soll.

 

>denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!<


 

D.h. doch, dass Gott bestraft und die Menschen sich nicht um die Bestrafung kümmern brauchen.

 

Warum lächeln dann Christen nicht eigentlich (statt sich aufzuregen), wenn jemand Gott lästert, da sich doch wissen, dass nach ihrem Glauben derjenige sowieso im Jenseits (oder vielleicht früher) sein Fett weg kriegt.

 

Und ein Gotteslästerungsparagraph - ob abgemildert oder nicht - erscheint da schon sein Anbeginn vollkommen überflüssig zu sein...

 

Oder etwa nicht?

 

P.S.: Dies soll nicht dafür herhalten, daß nun jeder Nicht-Christ Gott und/oder Christen beleidigen soll. Ich bin immer noch für höfliche Umgangsformen...

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Zitat von CavemanHamburg am 15:48 - 28.Januar.2003

 

Warum lächeln dann Christen nicht eigentlich (statt sich aufzuregen), wenn jemand Gott lästert, da sich doch wissen, dass nach ihrem Glauben derjenige sowieso im Jenseits (oder vielleicht früher) sein Fett weg kriegt.

aber, Aber, Caveman!

Schadenfreude ist höchst unchristlich - das hat nämlich nix mit Nächstenliebe zu tun.

 

Im übrigen waren es gerade die Kirchen, die sich gegen die Wiedereinführung des § 166 StGB geäußert hatten - nur haben sie sich 1969 nicht durchsetzen können. Ich halte den Paragraphen auch so für reichlich überflüssig.

 

Gruß,

Lucia

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(CavemanHamburg) >Warum lächeln dann Christen nicht eigentlich (statt sich aufzuregen), wenn jemand Gott lästert, da sich doch wissen, dass nach ihrem Glauben derjenige sowieso im Jenseits (oder vielleicht früher) sein Fett weg kriegt.<

 

Eine gute, christliche Antwort wäre: Weil wir sie davor bewahren wollen.

 

 

 

Herzliche Grüße

Martin

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Ich habe als zweites Gebot gelernt: "Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren" und das damals so verstanden, dass ich Gott keine Schande machen solle. Schließlich war ich ja sowohl stolz darauf, ein "Gotteskind" als auch das Kind meiner Eltern zu sein.

 

Eine sehr kindliche Vorstellung, sicher - aber doof war/ist sei meiner Meinung nach trotzdem nicht.

 

(Geändert von Corinna um 20:53 - 28.Januar.2003)

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Liebe Lucia,

 

Antworten hast Du ja nun, aber ich habe nie geschrieben (wenn, dann war es ein großer Fehler), daß diese Gebote die MenschenWÜRDE verletzen, sondern das MenschenRECHT auf Religionsfreiheit.

 

Sorry für die späte Reaktion, aber ich hatte das grad erst entdeckt...

 

Grüße,

Claudia

 

++++++++++++

 

Lieber Martin,

 

>>Hast du da etwas übersehen, Volker? Lies noch mal genau, wer da aktiv werden soll.<<

 

++denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!++

 

*Der Herr* kann ja wohl nach Eurem Verständnis auch durch andere Menschen aktiv werden. Wie oft hat man mir erklärt, daß sich die Liebe Gottes auch durch die Liebe von anderen Menschen äußert. Oder trifft das auf den Zorn Gottes nicht zu? Wieso nicht?

 

Viele Grüße,

Claudia

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Hallo Peter,

 

++Wann kommt eigentlich Claudias Antwort, dass das zweite Gebot die Menschenwürde verletzt?++

 

Ich habe das schon wiederholt gesagt... und in dem anderen Thread ging es doch deutlich darum, daß die Einschränkung der eigenen Meinungs- und Entscheidungsfreiheit deutlich wird in *ich bin der Herr Dein Gott* und *Du sollst keine Götter haben neben mir*, oder etwa nicht?

 

Im Zeitalter der freien Religionswahl kann man natürlich sagen *Jeder kann anders, wenn er will*, was HIER und HEUTE auch zutrifft, in anderen Ländern mit christlicher Staatsreligion ist das schon schwerer. Aber diese freie Wahl der Religion und des Glaubens haben streng religiös erzogene Kinder (vorerst wenigstens) auch hier nicht.

 

Religion und Glaube ist nichts, was man sich mal eben überlegt und genauso schnell wieder ablegen kann. Wie man an Euch sieht, gehört der Glaube als Teil von Euch zum Menschen dazu und Ihr werdet teilweise extrem verletzend und beleidigend, wenn man ihn ankratzt. Das klappt nicht bei Weltbildern, die man nicht so sehr verinnerlich und als Teil von sich selbst annimmt (wie unseres). Und je nachdem, wie sehr man den Glauben ernst nimmt, wird man such die Gebote ernst nehmen, die einem dann einen anderen Gott und Glauben verbietet.

 

Viele Grüße,

Claudia

 

++++++++++++++++++++++++++++

 

(off-topic)

 

Allen Kindern und sonstigen Kranken gute Besserung!

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Zitat von Claudia am 9:49 - 29.Januar.2003

Liebe Lucia,

 

Antworten hast Du ja nun, aber ich habe nie geschrieben (wenn, dann war es ein großer Fehler), daß diese Gebote die MenschenWÜRDE verletzen, sondern das MenschenRECHT auf Religionsfreiheit.

 

Sorry für die späte Reaktion, aber ich hatte das grad erst entdeckt...

 

Grüße,

Claudia


Liebe Claudia,

"Antworten" habe ich - aber nicht Deine. Also gut; nochmal die Frage - jetzt mit "Menschenrecht":

 

Wie und wo verletzt das zweite Gebot Deine Menschenrechte? Inwiefern bist Du durch dieses Gebot gehindert, Deine Religionsfreiheit wahrzunehmen?

 

Gruß,

Lucia

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