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"Eingetragene Lebenspartnerschaft" auch für Heteros?


jouaux

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Hi Ute,

 

wenn du mit "ihr" mich meinst, muss ich dich enttäuschen. Ich gehöre nicht der katholischen Kirche an. Ich gebe zu nicht ganz frei von Glauben zu sein, aber zumindestens nicht an Gott.

 

Wundert mich, wenn das bis jetzt so rüber kam.

 

Was den Klassiker betrifft. Klar will den die Kirche behalten. Dann gibts ja auch keine Probleme mehr, denn nur noch die wahrhaft Gläubigen heiraten und die Ehe wird wieder Einrichtung der Kirche, ganz ohne Zwang vom Staat.

 

André

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>Mich interessiert die kirchenrechtliche Komponente. Wenn ich nun auf Euren Rat hin ins österreichische Heirats-Paradies gehe, ist dann meine dort geschlossene Ehe nach katholischem Recht "gültig<

 

Hallo Jouaux,

nach dem Kirchenrecht ist sie gültig: Die Eintragungen werden in sogenanten versteckten Kirchenbüchern im Pfarrarchiv geführt. Unseren deutschen Priestern ist es allerdings verboten solche Trauungen vorzunehmen. (Konkordat und Betrug am Staat.) Sollte ich nochmal heiraten, würde ich auch ins Ausland gehen. Allerdings müßte ich dann auf meinen Heimatpastor verzichten.

 

Herzliche Grüße Anna

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Äh, kleiner Nachschlag, Ute. Es war sogar ein Eintrag im Gästebuch deiner Hompage, der mich erst auf diese Seiten geführt hat. Ich hatte mich bei dir gerade ausgeruht. Für Näheres dazu, verweise ich auf bewusstes Gästebuch.

 

Gute Nacht,

André

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Zitat von jouaux am 15:25 - 1.August.2001

Explorer schreibt: "Geh nach Österreich. Dort kann man auch nur kirchlich heiraten, ohne vorher eine Zivilehe eingegangen zu sein."

 

Klasse Idee, aber ob die deutschen Pfarrer da mitspielen? Es gibt doch sowas wie "Gebietsschutz". Wenn man in einer anderen Pfarrei heiraten möchte, muß der andere Pfarrer den jeweils zuständigen Pfarrer vorher fragen. Und ob mein Pfarrer so begeistert wäre wenn ich nach St. Pölten gehe, wage ich zu bezweifeln.


 

 

In Deutschland gibt es die sog. Zwangszivilehe, wenn ein Pfarrer sich daran nicht hält und ein Paar traut ohne standesamtlichen Trauschein, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die nicht geahndet wird, das ist einmalig im deutschen Recht.

In Österreich sind diese nur kirchlichen Hochzeiten vom Staat nicht anerkannt, sind aber mit Dispens vom Ordinarius schlechterdings möglich!

Jedoch wird den ö. Pfarrern eingetrichtert, dies sparsam anzuwenden!

 

Liebe kirchenrechtliche Grüße

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Ute schreibt: "Ehen schließt man auf dem Standesamt. Kirchliche Zeremonien sind gegenstandslos."

 

Wie schnell Du eine Aussage mit dem kleinen Wörtchen "man" für allgemeingültig erklärst ...

 

Auf dem Standesamt wird nur ein Vertrag unterzeichnet.

Und für eine Unterschrift habe ich noch niemandem gratuliert. Wenn die Ehe vor Gott geschlossen wurde, dann schüttel ich auch die Hand der Brautleute.

 

Ute - Du holst Dir eben den Segen vom Staat, ich ihn von der Kirche. Insoweit sind wir beide autoritätgläubig.

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Zitat von jouaux am 10:09 - 2.August.2001

Ute schreibt: "Ehen schließt man auf dem Standesamt. Kirchliche Zeremonien sind gegenstandslos."

 

Wie schnell Du eine Aussage mit dem kleinen Wörtchen "man" für allgemeingültig erklärst ...

 

Auf dem Standesamt wird nur ein Vertrag unterzeichnet.

Und für eine Unterschrift habe ich noch niemandem gratuliert. Wenn die Ehe vor Gott geschlossen wurde, dann schüttel ich auch die Hand der Brautleute.

 

Ute - Du holst Dir eben den Segen vom Staat, ich ihn von der Kirche. Insoweit sind wir beide autoritätgläubig.


 

 

Lieber Rolf,

 

das ist ja nicht ganz korrekt, die Ehe nach katholischem Eherecht - kommt durch den Ehekonsens zu stande. Wenn aus irgendeinem Grund (bekenntnisverschiedene Ehe) man um Dispens nachsucht, ist eine Ehe vor dem Standesbeamten gültig geschlossen - auch kirchenrechtlich!

 

Der Segen des Priesters ist nur in der Ostkirche konstitutiv für das Zustadekommen der Ehe, deshalb ist in der Ostkirche die Eheschließung durch Stellvertreter nicht gestatten, in der lateinische Kirche aber sehr wohl. Die Ehe ist kirchenrechtlich ein Vertrag der auf dem Ehewillen der Partner basiert, und jeden Vertrag kann man auch durch Stellvertreter schließen.

 

Liebe Grüße

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Zitat von Phoenix am 23:32 - 1.August.2001

 

Was den Klassiker betrifft. Klar will den die Kirche behalten. Dann gibts ja auch keine Probleme mehr, denn nur noch die wahrhaft Gläubigen heiraten und die Ehe wird wieder Einrichtung der Kirche, ganz ohne Zwang vom Staat.

 


 

 

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Eine prima Idee, Phoenix. Dann haben

 

1. die Traditionalisten gleich ein ganzes komplettes sittengeschichtliches Paket ("so wie es immer war....&quot und das heilige Kalb "Ehe" ist unveränderlich und damit vor dem  liberalen Zeitgeist abgesichert.

 

2. Wird die  zivilrechtliche Ehe dann als das bezeichnet, was sie ja im Grunde ist: Eine eingetragene Lebenspartnerschaft.  

 

 

Im übrigen finde ich es für einen Staat, in dem eine Trennung zwischen Kirche und Staat angenomen wird, unverschämt, daß kirchliche Eheschließungen einer vorherigen staatlichen bedürfen. Formal sollte man wirklich zwischen "Ehe" (im traditionellen, also sakramentalen) Sinne und standesamtlicher Eintragung trennen. Schließlich muß man ja eine Beichte, Firmung, Kommunion  oder sonst irgendein kirchliches Ritual auch nicht erst am Standesamt eintragen lassen, oder?

 

Rolf, wenn ich Pfarrer wäre, würde ich Dich auch ohne vorherige "staatliche Zwangsehe" trauen, wenn Du es zum Glück brauchst. (Natürlich gäbe es dann auch kene rechtlichen Vorteile außerhalb der kirchlichen)

 

 

Lissie

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Lieber Rolf,

 

das Wichtigste hat Lissie schon gesagt. Kleine Richtigstellung: ich hole mir KEINEN Segen vom Staat. Allerdings bin ich durchaus der Ansicht, dass mir zu meinem Ehemann zu Recht zu gratulieren war!

 

Liebe Grüße

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Stefan schreibt: "die Ehe nach katholischem Eherecht - kommt durch den Ehekonsens zu stande ...  jeden Vertrag kann man auch durch Stellvertreter schließen".

 

Na, dann bin ich mit meiner Freundin ja schon seit 14 Jahren verheiratet. Damals haben wir in einem herrschaftsfreien Diskurs (frei nach Habermas) einen Konsens erzielt, daß wir zusammen gehen wollen.

 

Jetzt müssen wir nur noch nach Österreich pilgern und den "Stellvertreter" finden. Weiß jemand, ob Kaplan Paterno, der Ex-ORF-Fernsehpfarrer, trauen darf?

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Zitat von jouaux am 12:26 - 2.August.2001

Weiß jemand, ob Kaplan Paterno, der Ex-ORF-Fernsehpfarrer, trauen darf?

 

Warum soll er nicht dürfen?

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Zitat von jouaux am 12:26 - 2.August.2001

Stefan schreibt: "die Ehe nach katholischem Eherecht - kommt durch den Ehekonsens zu stande ...  jeden Vertrag kann man auch durch Stellvertreter schließen".

 

Na, dann bin ich mit meiner Freundin ja schon seit 14 Jahren verheiratet. Damals haben wir in einem herrschaftsfreien Diskurs (frei nach Habermas) einen Konsens erzielt, daß wir zusammen gehen wollen.

 

Jetzt müssen wir nur noch nach Österreich pilgern und den "Stellvertreter" finden. Weiß jemand, ob Kaplan Paterno, der Ex-ORF-Fernsehpfarrer, trauen darf?

 

 

 


 

 

Lieber Rolf,

 

das Beispiel mit den Stellvertretern sollte nur den EheVERTRAG untermauern.

Ein einfacher Austausch über das "miteinander gehen" reicht noch nicht für eine Ehe, denn Liebe macht nicht die Ehe genauso wie abhandengekommene Liebe nicht die Ehe auflöst...

 

Wenn Du allerdings vor dem Standesamt geheiratet hättest, dann wäre heute nur eine "sanatio in radice" nötig, weil Du damals nicht um Dispens gebeten hast. Jedoch die Ehekonsensabgabe vor 14  Jahre ist nach der sanation gültig!

 

Liebe Grüße

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