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Kommunion für alle?


altersuender

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Apropos Missbrauch: ist das einer?

 

«Wir dürfen mutiger sein»

 

Kommunion für alle - Seelsorgerinnen und Seelsorger im Dekanat Rorschach sprechen sich für eucharistische Gastfreundschaft aus

 

Dürfen Nichtkatholiken an der Kommunion teilnehmen? Ja, sagen Seelsorgerinnen und Seelsorger des Dekanats Rorschach und laden alle - ungeachtet ihrer Konfession und Religion - zur Eucharistiefeier ein.

 

Im Frühjahr 2004 veröffentlichte die römische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die Instruktion «Redemptionis Sacramentum» zum richtigen Umgang mit der «Eucharistie». Sie hält unter anderem fest, dass die Kommunion nur an Katholiken gespendet werden darf. Die Praxis sieht anders aus. Ein Grund, für die katholischen Seelsorgerinnen und Seelsorger des Dekanats Rorschach, das Thema aufzugreifen und an den Dekanatsversammlungen zu diskutieren.

Kommunion nicht verweigern

 

«In dieser Frage sind wir uns einig: wir verweigern niemandem die Kommunion», sagt Beatrice Mock, Pastoralassistentin in Rorschach. «Wieso es also nicht offen sagen?» Einige Seelsorgerinnen und Seelsorger des Dekanats Rorschach formulierten deshalb eine Stellungnahme, in der sie alle Mitmenschen ungeachtet ihrer Konfession und Religion zur Eucharistiefeier einladen (siehe Kasten). Der Brief wurde in der Januarsitzung diskutiert, die Dekanatsversammlung hat seine Veröffentlichung abgesegnet. Unterzeichnet ist er von mehreren Seelsorgerinnen und Seelsorgern, nicht aber im Namen des ganzen Dekanats, das hatte die Versammlung entschieden. ...

 

Fortsetzung des Artikels im St. Galler Tagblatt

 

Voll ok? Oder doch nicht?

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In gewissem Sinne als Ergänzung und Fortführung zu meinem vorherigen Beitrag -

 

Dürfen Nichtkatholiken an der Kommunion teilnehmen? Ja, sagen Seelsorgerinnen und Seelsorger des Dekanats Rorschach und laden alle - ungeachtet ihrer Konfession und Religion - zur Eucharistiefeier ein

 

- noch ein weiteres: sind - falls Pastoralassistentin und Pastoralassistent tatsächlich einer Eucharistiefeier vorstanden, wie manche meinen - diese nicht möglicherweise nur seelsorgliche Praktiker, die einfach das vollziehen, was ihnen andere vordenken?

 

... dass auch Laien ohne den priesterlichen Vorsitz Eucharistie feiern ...

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In gewissem Sinne als Ergänzung und Fortführung zu meinem vorherigen Beitrag -

 

Dürfen Nichtkatholiken an der Kommunion teilnehmen? Ja, sagen Seelsorgerinnen und Seelsorger des Dekanats Rorschach und laden alle - ungeachtet ihrer Konfession und Religion - zur Eucharistiefeier ein 

 

- noch  ein weiteres: sind - falls Pastoralassistentin und Pastoralassistent tatsächlich einer Eucharistiefeier vorstanden, wie manche meinen - diese nicht möglicherweise nur seelsorgliche Praktiker, die einfach das vollziehen, was ihnen andere vordenken?

 

... dass auch Laien ohne den priesterlichen Vorsitz Eucharistie feiern ...

es wird Zeit, das der heilige Vater, diesen Irrlehren Einhalt gebietet. Ganz schlimm ist,das protestantisches Gedankengut in manchen Gemeinden Einzug gehalten hat.

 

Denn wer so isst und trinkt, dass er den Leib des Herrn nicht achtet, der isst und trinkt sich selber zum Gericht. 1.Korinther 11,29

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Zur Kenntnisnahme:

 

«Liebe Mitmenschen anderer Konfessionen und Religionen im Dekanat Rorschach,

angesichts der Diskussionen um die eucharistische Gastfreundschaft möchten wir Folgendes festhalten:

In unseren Gottesdiensten feiern wir Gemeinschaft mit Gott und untereinander.

Von dieser Gemeinschaft möchten wir niemanden ausschliessen, der daran teilhaben möchte.

Wir vertrauen darauf, dass jene Menschen, die den Gottesdienst mitfeiern und auch am Mahl teilnehmen wollen,

für den Empfang der Kommunion offen und bereit sind.

 

Diese innere Bereitschaft zählt für uns mehr als die Konfessions- oder Religionszugehörigkeit auf dem Papier.

Es war gerade Jesus, der sein Heil allen zugesprochen hat.

 

Diesem Vorbild fühlen wir uns als katholische Kirche am Ort verpflichtet.

Papst Johannes Paul II. setzte bereits 1995 in seiner Enzyklika

‹Ut unum sint› Impulse und bezeichnete die eucharistische Gastfreundschaft

als ‹Grund zur Freude›.

In seiner Enzyklika ‹Ecclesia de Eucharistia› vom 17. April 2003 ging er einen Schritt weiter und erklärte ausdrücklich,

dass ‹keine Zurückhaltung› geboten sei ‹hinsichtlich der Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und gegenüber einzelnen Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören,

welche nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen›.

 

Im Bewusstsein, dass die Konfessionen verschieden sind und eine volle Einheit noch nicht besteht,

freuen wir uns über alle Schritte, die in Richtung einer solchen Einheit möglich werden.

Wir hoffen, mit dieser Einladung einen solchen kleinen Schritt zu tun.»

 

 

Zitat aus

http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_i...allen/rorschach

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In gewissem Sinne als Ergänzung und Fortführung zu meinem vorherigen Beitrag -

 

Dürfen Nichtkatholiken an der Kommunion teilnehmen? Ja, sagen Seelsorgerinnen und Seelsorger des Dekanats Rorschach und laden alle - ungeachtet ihrer Konfession und Religion - zur Eucharistiefeier ein 

 

- noch  ein weiteres: sind - falls Pastoralassistentin und Pastoralassistent tatsächlich einer Eucharistiefeier vorstanden, wie manche meinen - diese nicht möglicherweise nur seelsorgliche Praktiker, die einfach das vollziehen, was ihnen andere vordenken?

 

... dass auch Laien ohne den priesterlichen Vorsitz Eucharistie feiern ...

es wird Zeit, das der heilige Vater, diesen Irrlehren Einhalt gebietet. Ganz schlimm ist,das protestantisches Gedankengut in manchen Gemeinden Einzug gehalten hat.

 

Denn wer so isst und trinkt, dass er den Leib des Herrn nicht achtet, der isst und trinkt sich selber zum Gericht. 1.Korinther 11,29

Dein Zitat aus dem Korintherbrief ist ziemlich unangebracht, denn man kann den betreffenden Leuten sicherlich einiges vorwerfen, aber eine Missachtung des Leibes Christi doch wohl nicht (jedenfalls nicht generell aus dem Schreiben ableitbar)

 

Werner

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Dein Zitat aus dem Korintherbrief ist ziemlich unangebracht, denn man kann den betreffenden Leuten sicherlich einiges vorwerfen, aber eine Missachtung des Leibes Christi doch wohl nicht (jedenfalls nicht generell aus dem Schreiben ableitbar)

 

Werner

Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Muslim oder Hindu, den Leib des Herrn in der Eucharistie achtet.

 

Ausserdem ist die Eucharistie nur für Katholiken vorbehalten (siehe Redemptionis Sacramentum).

 

Zurecht sagte die selige Jungfrau in Fatima, dass der Rauch des Satans in die Kirche eingedrungen ist.

bearbeitet von tomlo
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In gewissem Sinne als Ergänzung und Fortführung zu meinem vorherigen Beitrag -

 

Dürfen Nichtkatholiken an der Kommunion teilnehmen? Ja, sagen Seelsorgerinnen und Seelsorger des Dekanats Rorschach und laden alle - ungeachtet ihrer Konfession und Religion - zur Eucharistiefeier ein 

 

- noch  ein weiteres: sind - falls Pastoralassistentin und Pastoralassistent tatsächlich einer Eucharistiefeier vorstanden, wie manche meinen - diese nicht möglicherweise nur seelsorgliche Praktiker, die einfach das vollziehen, was ihnen andere vordenken?

 

... dass auch Laien ohne den priesterlichen Vorsitz Eucharistie feiern ...

es wird Zeit, das der heilige Vater, diesen Irrlehren Einhalt gebietet. Ganz schlimm ist,das protestantisches Gedankengut in manchen Gemeinden Einzug gehalten hat.

 

Denn wer so isst und trinkt, dass er den Leib des Herrn nicht achtet, der isst und trinkt sich selber zum Gericht. 1.Korinther 11,29

Dein Zitat aus dem Korintherbrief ist ziemlich unangebracht, denn man kann den betreffenden Leuten sicherlich einiges vorwerfen, aber eine Missachtung des Leibes Christi doch wohl nicht (jedenfalls nicht generell aus dem Schreiben ableitbar)

 

Werner

Wie steht es mit Deinem Glauben an die katholische Lehre von der Transsubstantiation?

Und wie steht es mit dem Glauben derjenigen, die dort in eigenmächtiger Weise zur Kommunion eingeladen werden?

 

GsJC

Raphael

bearbeitet von Raphael
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@ pmn

 

Zur Kenntnisnahme:

 

«Liebe Mitmenschen anderer Konfessionen und Religionen im Dekanat Rorschach,

angesichts der Diskussionen um die eucharistische Gastfreundschaft möchten wir Folgendes festhalten:

In unseren Gottesdiensten feiern wir Gemeinschaft mit Gott und untereinander.

Von dieser Gemeinschaft möchten wir niemanden ausschliessen, der daran teilhaben möchte.

Wir vertrauen darauf, dass jene Menschen, die den Gottesdienst mitfeiern und auch am Mahl teilnehmen wollen,

für den Empfang der Kommunion offen und bereit sind.

 

Diese innere Bereitschaft zählt für uns mehr als die Konfessions- oder Religionszugehörigkeit auf dem Papier.

Es war gerade Jesus, der sein Heil allen zugesprochen hat.

 

Diesem Vorbild fühlen wir uns als katholische Kirche am Ort verpflichtet.

Papst Johannes Paul II. setzte bereits 1995 in seiner Enzyklika

‹Ut unum sint› Impulse und bezeichnete die eucharistische Gastfreundschaft

als ‹Grund zur Freude›.

In seiner Enzyklika ‹Ecclesia de Eucharistia› vom 17. April 2003 ging er einen Schritt weiter und erklärte ausdrücklich,

dass ‹keine Zurückhaltung› geboten sei ‹hinsichtlich der Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und gegenüber einzelnen Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören,

welche nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen›.

 

Im Bewusstsein, dass die Konfessionen verschieden sind und eine volle Einheit noch nicht besteht,

freuen wir uns über alle Schritte, die in Richtung einer solchen Einheit möglich werden.

Wir hoffen, mit dieser Einladung einen solchen kleinen Schritt zu tun.»

 

 

Zitat aus

http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_i...allen/rorschach

Dieses Zitat aus EdE ist (absichtlich?) sinnentstellend! :blink:

 

JP II hat geschrieben:

44. Weil die Einheit der Kirche, welche die Eucharistie durch das Opfer und den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn verwirklicht, unter dem unabdingbaren Anspruch der vollen Gemeinschaft durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und des kirchlichen Leitungsamtes steht, ist es nicht möglich, die eucharistische Liturgie gemeinsam zu feiern, bevor diese Bande in ihrer Unversehrtheit nicht wiederhergestellt sind. Eine derartige Konzelebration wäre kein gültiges Mittel, sondern könnte sich sogar als ein Hindernis für das Erreichen der vollen Gemeinschaft erweisen. Sie würde den Sinn dafür abschwächen, wie weit das Ziel entfernt ist, und eine zweideutige Auffassung über die eine oder andere Glaubenswahrheit mit sich bringen und fördern. Der Weg zur vollen Einheit kann nur in der Wahrheit beschritten werden. Das Verbot durch das kirchliche Gesetz läßt in dieser Frage keinen Raum für Unklarheiten92 und folgt in Treue der vom Zweiten Vatikanischen Konzil verkündeten moralischen Norm.93

 

Ich möchte aber bekräftigen, was ich in der Enzyklika Ut unum sint ausführte, nachdem ich die Unmöglichkeit der gegenseitigen Eucharistiegemeinschaft festgestellt habe: »Doch haben wir den sehnlichen Wunsch, gemeinsam die Eucharistie des Herrn zu feiern, und dieser Wunsch wird schon zu einem gemeinsamen Lob, zu ein und demselben Bittgebet. Gemeinsam wenden wir uns an den Vater und tun das zunehmend "mit nur einem Herzen".94

 

45. Wenn die volle Gemeinschaft fehlt, ist die Konzelebration in keinem Fall statthaft. Dies gilt nicht für die Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und an einzelne Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. In diesem Fall geht es nämlich darum, einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis einzelner Gläubiger im Hinblick auf das ewige Heil entgegenzukommen, nicht aber um die Praxis einer Interkommunion, die nicht möglich ist, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind.

 

(Quelle: Ecclesia de Eucharistia)

 

GsJC

Raphael

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Ausserdem ist die Eucharistie nur für Katholiken vorbehalten (siehe Redemptionis Sacramentum).

Das ist falsch.

 

Der heilige Vater betont ja ausdrücklich, daß in Einzelfällen eine Zulassung auch von Nichtkatholiken möglich ist.

 

Genauso falsch ist natürlich die Schlußfolgerung der Schweizer Gemeinde, daraus eine generelle Einladung abzuleiten. Das ist Hasenhüttlscher Blödsinn - und schlimm, weil es das Anliegen des Heiligen Vaters geradezu auf den Kopf stellt, somit einen demonstrativen Akt des Ungehorsams darstellt und die Einheit der Kirche gefährdet. Da müßte der Bischof die Notbremse ziehen - und ich hoffe, daß er das getan hat.

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Raphael, ich habe schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass längere Texte in Farbe für Menschen mit bestimmten Augenproblemen eine Zumutung sind. Wenn du möchtest, dass alle die für dich wichtigen Texte lesen können, dann eben schlicht schwarz auf weiß.

 

Danke

 

Elisabeth

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@ Elima

 

Raphael, ich habe schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass längere Texte in Farbe für Menschen mit bestimmten Augenproblemen eine Zumutung sind. Wenn du möchtest, dass alle die für dich wichtigen Texte lesen können, dann eben schlicht schwarz auf weiß.

 

Danke

 

Elisabeth

EdE macht mir Hoffnung, deshalb ist's in grün zitiert! :)

 

GsJC

Raphael

 

P.S. Wenn Du auf den Quote-Tag rechts oben vom Posting tippst, kannst Du den Text auch schwarz auf weiß lesen! :blink:

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Hallo Raphael,

 

Guter Text. Lesenwert.

 

Verwechslungsgefahr besteht bei den Worten:

 

1. "Konzelebration":

Mehrere Priester!

 

2. "Spendung der Eucharistie"

 

3. "Interkommunion"

 

 

Bitte entsprechend um Prüfung Ihres Posting.

 

 

gruss

peter

 

 

PS:

Kleine Nebenfrage:

Ist das gültig?

 

"Sowohl frischer als auch konservierter Traubensaft,

dessen Gärung durch Vorgangsweisen un­terbrochen wurde, die nicht dessen Natur verändern (zum Beispiel durch Einfrieren),

ist für die Eucharistie gültige Materie."

 

Traubensaft ist gültige Materie für eine Eucharistiefeier,

das wusste ich so noch nicht.

bearbeitet von pmn
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@ pmn

 

Hallo Raphael,

 

Guter Text. Lesenwert.

 

Verwechslungsgefahr besteht bei den Worten:

 

1. "Konzelebration":

Mehrere Priester!

 

2. "Spendung der Eucharistie"

 

3. "Interkommunion"

 

 

Bitte entsprechend um Prüfung Ihres Posting.

 

 

gruss

peter

Die Prüfung hat ergeben, daß diese drei Begriffe bzw. Begriffsansammlungen nicht dekonstruiert werden müssen, um verstanden zu werden! :blink:

 

JP II hat in der Enzyklika „Ut unum sint“ die Unmöglichkeit der Eucharistiegemeinschaft festgestellt, die Vertreter des Rorschacher Dekanats kommen zu einem entgegengesetzten Ergebnis und rufen zu einem die Eucharistie schädigendem Verhaltem auf.

Wer liegt da wohl falsch in seiner Einschätzung?

 

Hochachtungsvoll

Ihr zutiefst ergebener

Raphael

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es wird Zeit, das der heilige Vater, diesen Irrlehren Einhalt gebietet. Ganz schlimm ist,das protestantisches Gedankengut in manchen Gemeinden Einzug gehalten hat.

 

Denn wer so isst und trinkt, dass er den Leib des Herrn nicht achtet, der isst und trinkt sich selber zum Gericht. 1.Korinther 11,29

1149.gif

 

Ich will auch was sagen, ich will auch was sagen ....

 

Lesung aus dem Hebräerbrief

 

Brüder!

1Die Bruderliebe soll bleiben.

2Vergesst die Gastfreundschaft nicht; denn durch sie haben einige, ohne es zu ahnen, Engel beherbergt.

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Liebe Erzengelin,

 

es wird Zeit, das der heilige Vater, diesen Irrlehren Einhalt gebietet. Ganz schlimm ist,das protestantisches Gedankengut in manchen Gemeinden Einzug gehalten hat.

 

Denn wer so isst und trinkt, dass er den Leib des Herrn nicht achtet, der isst und trinkt sich selber zum Gericht. 1.Korinther 11,29

1149.gif

 

Ich will auch was sagen, ich will auch was sagen ....

 

Lesung aus dem Hebräerbrief

 

Brüder!

1Die Bruderliebe soll bleiben.

2Vergesst die Gastfreundschaft nicht; denn durch sie haben einige, ohne es zu ahnen, Engel beherbergt.

Es ist in keinster Weise zu beanstanden, daß Protestanten (oder sogar Atheisten :blink: ) an der Hl. Messe teilnehmen ......

 

Die Gastfreundschaft muß jedoch nicht so weit gehen, wie sie AFAIK bei den Eskimos geht! :)

 

GsJC

Raphael

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Gastfreundlich kann ich nur sein, wo ich der Gastgeber bin, liebe Gabriele.

Sehr richtig - aber wer ist denn jetzt der Gastgeber?

 

Die Kirche oder Christus?

 

Und wenn es Christus ist - versteht sich die Kirche dann als Türsteher?

bearbeitet von Flo77
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@ pmn

 

Hallo Raphael,

 

Guter Text. Lesenwert.

 

Verwechslungsgefahr besteht bei den Worten:

 

1. "Konzelebration":

Mehrere Priester!

 

2. "Spendung der Eucharistie"

 

3. "Interkommunion"

 

 

Bitte entsprechend um Prüfung Ihres Posting.

 

 

gruss

peter

Die Prüfung hat ergeben, daß diese drei Begriffe bzw. Begriffsansammlungen nicht dekonstruiert werden müssen, um verstanden zu werden! :blink:

 

JP II hat in der Enzyklika „Ut unum sint“ die Unmöglichkeit der Eucharistiegemeinschaft festgestellt, die Vertreter des Rorschacher Dekanats kommen zu einem entgegengesetzten Ergebnis und rufen zu einem die Eucharistie schädigendem Verhaltem auf.

Wer liegt da wohl falsch in seiner Einschätzung?

 

Hochachtungsvoll

Ihr zutiefst ergebener

Raphael

Sehr geehrter Herr Raphael,

 

bezugnehmend auf Ihre Anfrage zum Thema

der derzeitigen "Unmöglichkeit der Eucharistiegemeinschaft"

im Rahmen einer Konzelebration von Priestern unterschiedlicher Konfessionen und Religionsgemeinschaften

hat der Papst ein eindeutiges Nein gesagt.

 

Sein Ja zur Spendung der Eucharistie

unter besonderen Umständen und an einzelne Personen,

die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören,

die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen,

ist gültig und sollte bei diesem besonderen wichtigem Thema bedacht werden.

 

 

Hoffe jetzt diesbezüglich

mit freundlichen Grüßen

 

peter

bearbeitet von pmn
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P.S. Wenn Du auf den Quote-Tag rechts oben vom Posting tippst, kannst Du den Text auch schwarz auf weiß lesen!  :blink:

Noch ein kleiner Verbesserungsvorschlag:

 

Wenn sie anschliessend den Text markiert und dann auf die "entf" Taste drückt, dann kann sie das Wesentliche in Deinem Beitrag auf einen Blick erfassen. RS liest sich im Original eh besser.

bearbeitet von Sokrates
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Ganz schlimm ist, dass protestantisches Gedankengut in manchen Gemeinden Einzug gehalten hat.

 

Denn wer so isst und trinkt, dass er den Leib des Herrn nicht achtet, der isst und trinkt sich selber zum Gericht. 1.Korinther 11,29

 

Ich habe die Rechtschreibfehler korrigiert und das grässliche Layout angepasst und die noch grässlichere Denke fett herausgearbeitet.

 

Also Tomlo: Du behauptest hier, die Protestanten kommen alle in die Hölle, und die KKatholen, die es ihnen gleich tun, gleich mit? Und wenn Du das nicht gemeint hast, könntest Du das dann auch so formulieren. :blink:

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Sehr geehrter Herr pmn,

 

Sehr geehrter Herr Raphael,

 

bezugnehmend auf Ihre Anfrage zum Thema

der derzeitigen "Unmöglichkeit der Eucharistiegemeinschaft"

im Rahmen einer Konzelebration von Priester unterschiedlicher Konfessionen und Religionsgemeinschaften

hat der Papst ein eindeutiges Nein gesagt

......

Hoffe jetzt diesbezüglich

mit freundlichen Grüßen

 

peter

es ist möglicherweise Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen, daß gemäß EdE Konzelebration «unter dem unabdingbaren Anspruch der vollen Gemeinschaft durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und des kirchlichen Leitungsamtes» steht.

Diese Voraussetzungen sind bspw. bei evangelischen oder auch orthodoxen Mitbrüdern gar nicht erfüllt. Daher kann es sich bei einem gemeinsamen Aufenthalt eines evangelischen Pfarrers und eines katholischen Priesters zum Zwecke des ökumenischen Gottesdienstes nicht um eine Konzelebration handeln.

 

Um Konzelebration handelt es sich aber sehr wohl, wenn mehrere katholische Kleriker gemeinsam das Herrenmahl vorbereiten und begehen.

 

Da jedoch schon die „Konzelebration“ nicht stattgefunden hat, kann es auch keine „eucharistische Tischgemeinschaft“ und erst recht keine „Interkommunion“ geben.

 

Davon völlig unberührt bleibt selbstverständlich die Ausnahme, daß einzelnen nichtkatholischen Gläubigen die Kommunion gereicht werden kann, bei denen die entsprechende Disposition hinsichtlich des gewandelten Leibes und Blutes Christi wahrzunehmen ist.

 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen meinen bescheidenen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe weiterhin

 

Ihr zutiefst ergebener

Raphael

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Davon völlig unberührt bleibt selbstverständlich die Ausnahme, daß einzelnen nichtkatholischen Gläubigen die Kommunion gereicht werden kann, bei denen die entsprechende Disposition hinsichtlich des gewandelten Leibes und Blutes Christi wahrzunehmen ist.

Sehr geehrter Herr Raphael,

 

Sie stimmen demnach also diesem Text:

«Liebe Mitmenschen anderer Konfessionen und Religionen im Dekanat Rorschach,

angesichts der Diskussionen um die eucharistische Gastfreundschaft möchten wir Folgendes festhalten:

In unseren Gottesdiensten feiern wir Gemeinschaft mit Gott und untereinander.

Von dieser Gemeinschaft möchten wir niemanden ausschliessen, der daran teilhaben möchte.

Wir vertrauen darauf, dass jene Menschen, die den Gottesdienst mitfeiern und auch am Mahl teilnehmen wollen,

für den Empfang der Kommunion offen und bereit sind.

 

Diese innere Bereitschaft zählt für uns mehr als die Konfessions- oder Religionszugehörigkeit auf dem Papier.

Es war gerade Jesus, der sein Heil allen zugesprochen hat.

 

Diesem Vorbild fühlen wir uns als katholische Kirche am Ort verpflichtet.

Papst Johannes Paul II. setzte bereits 1995 in seiner Enzyklika

‹Ut unum sint› Impulse und bezeichnete die eucharistische Gastfreundschaft

als ‹Grund zur Freude›.

In seiner Enzyklika ‹Ecclesia de Eucharistia› vom 17. April 2003 ging er einen Schritt weiter und erklärte ausdrücklich,

dass ‹keine Zurückhaltung› geboten sei ‹hinsichtlich der Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und gegenüber einzelnen Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören,

welche nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen›.

 

Im Bewusstsein, dass die Konfessionen verschieden sind und eine volle Einheit noch nicht besteht,

freuen wir uns über alle Schritte, die in Richtung einer solchen Einheit möglich werden.

Wir hoffen, mit dieser Einladung einen solchen kleinen Schritt zu tun.»

 

 

zu?

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«unter dem unabdingbaren Anspruch der vollen Gemeinschaft durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und des kirchlichen Leitungsamtes»

 

Diese Voraussetzungen sind bspw. bei evangelischen oder auch orthodoxen Mitbrüdern gar nicht erfüllt.

:blink::):)

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Sehr geehrter Herr pmn,

 

Davon völlig unberührt bleibt selbstverständlich die Ausnahme, daß einzelnen nichtkatholischen Gläubigen die Kommunion gereicht werden kann, bei denen die entsprechende Disposition hinsichtlich des gewandelten Leibes und Blutes Christi wahrzunehmen ist.

Sehr geehrter Herr Raphael,

 

Sie stimmen demnach also diesem Text:

.....

zu?

Nein, ich widerspreche dieser Einladung der Vertreter des Rorschacher Dekanats auf das Deutlichste, weil mit dieser Einladung die Ausnahme zu einem Regelfall erklärt wird. Dadurch wird die päpstliche Anweisung, welche in EdE und RS ausformuliert wurde, in ihr Gegenteil verkehrt.

 

Diese meine Einstellung ergibt sich auch aus den schon weiter oben gemachten Postings, welche an Sie gerichtet waren und die sie sich freundlicherweise bei Gelegenheit zu Gemüte führen könnten.

 

Man darf vermuten, daß es sich um eine gezielte Provokation der Vertreter des Rorschacher Dekanats handelt. Diese Vermutung muß durch weiterführende Gespräche abgeklärt bzw. erhärtet werden. Hierfür zuständig ist der Ortsbischof.

 

Weiterhin

Ihr zutiefst ergebener

Raphael

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