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Exkommunikation


Guido

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Kirchenstrafen werden sehr wohl posthum verhaengt bzw. wieder aufgehoben..
Geht nicht. Alle Kirchenstrafen enden mit dem Tod.

 

Iudex?

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Bitte zwischen Exkommunikation und Zulassung zur Kommunion trennen.
ja, das wüßte ich gern, was da der Unterschied ist. Gern sehr präzis.

danke im Voraus, und

 

liebe Grüße, Peter.

 

ad Exkommunikation:

 

Exkommunikation bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, sich an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder diese zu empfangen und kirchliche Ämter, Dienste oder Tätigkeiten auszuüben. Nach kirchlicher Lehre kann die Exkommunikation entweder durch einen Spruch verhängt werden oder durch bestimmte Taten von selber eintreten. Wird diese Tatstrafe dann noch durch einen Spruch ausdrücklich untermauert, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses.

 

Wer dadurch, dass er "im Stande der schweren Sünde ist" (z.B.geschieden- wiederverheiratet) vom Empfang der heiligen Kommunion ausgeschlossen ist, dem ist es natürlich nicht verboten z.B. an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier teilzunehmen.

bearbeitet von Mariamante
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Bitte zwischen Exkommunikation und Zulassung zur Kommunion trennen.
ja, das wüßte ich gern, was da der Unterschied ist. Gern sehr präzis.

danke im Voraus, und

 

liebe Grüße, Peter.

 

ad Exkommunikation:

 

Exkommunikation bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, sich an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder diese zu empfangen und kirchliche Ämter, Dienste oder Tätigkeiten auszuüben. Nach kirchlicher Lehre kann die Exkommunikation entweder durch einen Spruch verhängt werden oder durch bestimmte Taten von selber eintreten. Wird diese Tatstrafe dann noch durch einen Spruch ausdrücklich untermauert, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses.

 

Wer dadurch, dass er "im Stande der schweren Sünde ist" (z.B.geschieden- wiederverheiratet) vom Empfang der heiligen Kommunion ausgeschlossen ist, dem ist es natürlich nicht verboten z.B. an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier teilzunehmen.

und? hast Du selbst auch eine Meinung, dazu, Mariamante?
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Wer dadurch, dass er "im Stande der schweren Sünde ist" (z.B.geschieden- wiederverheiratet) vom Empfang der heiligen Kommunion ausgeschlossen ist, dem ist es natürlich nicht verboten z.B. an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier teilzunehmen.

Mag sein, dass das jetzt so ist, aber in der Fassung von 1917 gab es fuer geschieden- wiederverheiratet Exkommunikation. Genauso fuer Abtreibung und Duell. Fuer Mord, Vergewaltigung, Sklaverei, usw., gab's nur Ausschluss "ab actibus legitimis ecclesiasticis".

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Ich habe zitiert aus dem CIC 1917 der 1983 durch die aktuell gültige Fassung ersetzt wurde.

 

Sodomie ist übrigens gelebte Homosexualität, Bestialitas ist mit Tieren, Lencinium ist Kuppelei, und infam sein bedeutet glaube ich soviel wie Schande über sich gebracht haben dürfte also weniger schlimm sein als die E.

 

Ups, danke fuer den Hinweis, dass es die Fassung von 1917 ist! Danke auch fuer die Hilfe beim Latein.

 

Es bleibt dabei, dass Abtreibung und Wiederheirat schlimmer geahndet werden als Mord, Sklaverei, Kinderschaedung, Vergewaltigung u. ae., und die Erklaerung von Pelikan, dass das Kirchenrecht ausnahmsweise eine Luecke der weltlichen Gesetze schliessen moechte um der sittlichen Verwirrung entgegenzutreten, zwar interessant ist, aber historisch nicht auf 1917 zutreffen kann.

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Bitte zwischen Exkommunikation und Zulassung zur Kommunion trennen.
ja, das wüßte ich gern, was da der Unterschied ist. Gern sehr präzis.

danke im Voraus, und

 

liebe Grüße, Peter.

 

ad Exkommunikation:

 

Exkommunikation bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, sich an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder diese zu empfangen und kirchliche Ämter, Dienste oder Tätigkeiten auszuüben. Nach kirchlicher Lehre kann die Exkommunikation entweder durch einen Spruch verhängt werden oder durch bestimmte Taten von selber eintreten. Wird diese Tatstrafe dann noch durch einen Spruch ausdrücklich untermauert, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses.

 

Wer dadurch, dass er "im Stande der schweren Sünde ist" (z.B.geschieden- wiederverheiratet) vom Empfang der heiligen Kommunion ausgeschlossen ist, dem ist es natürlich nicht verboten z.B. an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier teilzunehmen.

und? hast Du selbst auch eine Meinung, dazu, Mariamante?
Lieber Petrus: Ich dachte, du wolltest eine Antwort auf deine Frage.
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Kann mir jemand erklaeren, warum Abtreibung unter den wenigen Gruenden fuer Exkommunikation steht, jedoch nicht Schandtaten wie Waffen- und Drogenhandel, Voelkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter, Leitung einer Mafia-Organisation, usw.?

Ist ganz einfach zu erklären ... Abtreibung ist für die Kirche ganz pfui ...

Völkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter ect. pp. sind aber nach der Bibel ok, also gibts dafür auch keine Exkommunikation .... :)

:k035::k035::k035::k035:

B) Man koennte spasseshalber :) spitzfindig argumentieren, dass Josef Fritzl im alttestamentarischen Sinn keine Suende begangen hat (Inzest und Sklaverei waren nicht verboten; er hat nicht verhuetet, abgetrieben oder gemordet; Ehebruch im engeren AT-Sinn hat er auch nicht begangen, weil er als Mann nicht in eine fremde Ehe "eingebrochen" ist; eines der zehn Gebote sagt, dass man Vater und Mutter ehren soll, aber keines, dass man seine Kinder respektieren muss, ...), aber das ist natuerlich sophistischer Unfug und bringt uns hier nicht weiter.

 

Wie Flo77 belegt hat, ahndet das Kircherecht sehr wohl Inzest, Sklaverei, Mord, Ehebruch und andere schlimme Suenden, aber weniger als Abtreibung (und Wiederheirat). Meine Frage ist warum.

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Da mir die Zeit zu einer längeren Stellungnahme zum Thema fehlt, kann ich nicht mer als ein paar Klarstellungen beitragen:

  1. "infam" ist ein Rechtstermiunus, der analog zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verstanden werden kann. In vorkodikarischen Zeiten - also vor 1917 - war dieser Begriff höchst bedeutsam, da der Infame zB nicht schwören konnte. Im Codex von 1917 dürfte der Begriff ähnliche Bedeutung haben: infam sein als Gegensatz von gutem Leumund haben.
  2. Die Exkommunikation endet mit dem Tod - in die dann zuständigen Instanzen hängt sich die Kirche auf Erden nicht hinein! Postume Exkommunikationen sind daher zweckfei, was es meines Wissens nach aber gab waren postume Verurteilungen als Häretiker, weil dies Auswirkungen aufdie noch in der Welt befindliche Schriften hatte. Die zum Vergleich angeführten postumen Aufhebungen von Unrechtsurteilen hat hingegen neben symbolischer Bedeutung auch Wirkungen im Blick auf Entschädigung und Hinterbliebenenrenten. Aber auch hier wäre der Eindruck falsch, der Staat verfolge über den Tod hinaus.

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Reicht eigentlich auch das blosse Befuerworten von Schwangerschaftsabbruechen fuer eine Exkommunikation?

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Reicht eigentlich auch das blosse Befuerworten von Schwangerschaftsabbruechen fuer eine Exkommunikation?

 

Nein. Can. 1398 verwendet eine aktive Formulierung: "Wer ...vornimmt" - damit kommen nur die direkt Tatbeteiligten in Betracht. Schon ein nur drängender werdender Vater wird von dieser Norm nicht erfasst!

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Reicht eigentlich auch das blosse Befuerworten von Schwangerschaftsabbruechen fuer eine Exkommunikation?

 

Nein. Can. 1398 verwendet eine aktive Formulierung: "Wer ...vornimmt" - damit kommen nur die direkt Tatbeteiligten in Betracht. Schon ein nur drängender werdender Vater wird von dieser Norm nicht erfasst!

Von dieser nicht, aber andere Normen könnten in Betracht kommen. Die von can. 1369 o. can. 1371 vorgesehenen Strafen können bis zur Exkommunikation reichen.

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Im Kirchenrecht von 1983 (Quellen: Vatikan und andere) werden Duell und Bigamie nicht mehr erwaehnt. Es bleibt die Exkommunikation fuer Abtreibung. Fuer Mord gibt es geringere Suehnestrafen.

 

Das ist widerspruechlich, weil es scheint, es sei schlimmer abzutreiben als bis zur Geburt zu warten und dann das Neugeborene zu toeten (in historischen Zeiten war letztere Methode manchmal legal, vgl. patria potestas bei den Roemern).

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Die Exkommunikation endet mit dem Tod - in die dann zuständigen Instanzen hängt sich die Kirche auf Erden nicht hinein!
das kann die Kirche auf Erden auch gar nicht. Das wäre dann schlichtweg

 

Ungültig, auf immer und ewig

 

B)

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Reicht eigentlich auch das blosse Befuerworten von Schwangerschaftsabbruechen fuer eine Exkommunikation?
hmm ... wenn ich mir mal die Praxis anschaue: da scheint es eher in der Weltkirche noch nicht zu einer einhelligen Meinung gekommen zu sein.

 

 

 

Das Befürworten der Priesterweihe der Frau reicht übrigens für eine Exkommunikation

 

 

 

B)

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