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Jungfrauenweihe


BeAgLeN°14

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Ich habe vor längerer Zeit einmal etwas von der Jungfrauenweihe gehört, aber gehört hat man immer nur von "älteren" Frauen die sich irgendwann mal weihen lassen haben, - aber wie sieht das heute aus??

 

Kann man sich auch schon mit 19 oder 20 Jahren zum Leben als Jungfrau und zur weihe entscheiden??

Was machen die Frauen die sich dazu entschieden haben??

Müssen die einfach nur beim Ortsbischof anrufen und sagen das sie gerne Jungfrauen werden möchten, oder gibt es da in der praxis auch noch andere Auflagen die erfüllt werden müssen?

 

Bitte klärt mich auf B)

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Ich habe vor längerer Zeit einmal etwas von der Jungfrauenweihe gehört, aber gehört hat man immer nur von "älteren" Frauen die sich irgendwann mal weihen lassen haben, - aber wie sieht das heute aus??

 

Kann man sich auch schon mit 19 oder 20 Jahren zum Leben als Jungfrau und zur weihe entscheiden??

Was machen die Frauen die sich dazu entschieden haben??

Müssen die einfach nur beim Ortsbischof anrufen und sagen das sie gerne Jungfrauen werden möchten, oder gibt es da in der praxis auch noch andere Auflagen die erfüllt werden müssen?

 

Bitte klärt mich auf B)

Hi.

 

Jungfrau werden ist gut.

 

In diesem Falle geht es wohl eher um Jungfrau bleiben.

 

Hier ein recht informativer Link. Wie bei der Priesterweihe auch erfordert ein der Entschluss eine gewisse Lebenserfahrung.

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Hier ein recht informativer Link. Wie bei der Priesterweihe auch erfordert ein der Entschluss eine gewisse Lebenserfahrung.

Wobei bei der Priesterweihe auf die Lebenserfahrung ja kein gesteigerter Wert gelegt wird.

 

Insofern finde ich es gut, wenn (nach dem Link) für die Jungfrauenweihe ein gewisses Lebensalter Vorausssetzung ist.

 

Werner

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Hier ein recht informativer Link. Wie bei der Priesterweihe auch erfordert ein der Entschluss eine gewisse Lebenserfahrung.
Wobei bei der Priesterweihe auf die Lebenserfahrung ja kein gesteigerter Wert gelegt wird.

 

Insofern finde ich es gut, wenn (nach dem Link) für die Jungfrauenweihe ein gewisses Lebensalter Vorausssetzung ist.

 

Zumindest theoretisch wird die Lebenserfahrung durchaus gefordert:

 

Can. 1031 — § 1. Der Presbyterat darf nur jenen erteilt werden, die das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und über eine ausreichende Reife verfügen, darüber hinaus ist zwischen der Erteilung des Diakonates und des Presbyterates ein zeitlicher Abstand von wenigstens sechs Monaten einzuhalten; die für den Presbyterat vorgesehen sind, dürfen zur Diakonenweihe erst nach Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres zugelassen werden.

 

§ 2. Ein unverheirateter Kandidat für den ständigen Diakonat darf zu diesem Diakonat frühestens nach Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres zugelassen werden, ein verheirateter Kandidat frühestens nach Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres und mit Zustimmung der Ehefrau.

CIC

 

Wie diese "Reife" geprüft wird steht ja nunmal auf einem anderen Blatt...

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- Mindestalter: in der Regel 30 Jahre

- zumeist: bereits mehrere Jahre mit Privatgelübden gelebt haben (Näheres dazu beim eigenen geistlichen Begleiter, bei der geistlichen Begleiterin)

- der Ortsbischof bestimmt den Rahmen für die nähere Vorbereitung, i.d.R. ein Jahr mit einem vom Bischof bestellten Mentor, aber Regelungen sind von Diözese zu Diözese unterschiedlich.

- ansonsten: Rahmenrichtlinien der DBK (veröffentlich in OK, Jahrgang weiß ich nicht auswendig): nie verheiratet, kein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt etc

 

- ich persönlich würde als Voraussetzung noch hinzufügen: gefestigte Strukturen des eigenen geistlichen Lebens und die Fähigkeit, gut und konstruktiv mit relativ großer Einsamkeit umgehen zu können.

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kein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt etc
Was soll das eigentlich heißen?

 

Virgo intacta (habe ich die Frage schon mal gestellt???) oder darf man nur nicht als "öffentliche Sünderin" bekannt gewesen sein?

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Was geschieht eigentlich mit einer geweihten Jungfrau, die sich dann doch noch für einen Partner entscheiden möchte?

 

Werner

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Was geschieht eigentlich mit einer geweihten Jungfrau, die sich dann doch noch für einen Partner entscheiden möchte?
Kommt auf das Institut an, dem sie angehört.

 

Lt. Can. 727 muss entweder der Leiter des Instituts einen Indult beim Heiligen Stuhl einholen (gilt für Institute päpstlichen Rechts grundsätzlich) oder beim Ortsbischof (gem. der Konstitutionen des Instituts).

 

Scheint also ähnlich zu sein wie bei "richtigen" Nonnen.

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danke für die Infos ...

 

______________________________________________________________

 

Trotdem noch eine Frage; der Unterschied zwischen Nonne und Jungfraugeweihte ist mir bekannt, aber worin unterscheiden sich die Weihevoraussetzungen,

ich kenne eine Novitzin die bereits mit 21 Jahren ins Kloster gegangen ist > richtig aufgenommen wird sie erst später, aber gibt es bei der Jungfrauenweihe auch eine Vorstufe? ähnlich wie bei einem Klostereintritt? B)

Was ist ein privatres Gelübte?? :)

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Was geschieht eigentlich mit einer geweihten Jungfrau, die sich dann doch noch für einen Partner entscheiden möchte?

 

Werner

Virgines "in der Welt" gehören keinem Institut an. Der Ortsbischof kann davon dispensieren.

Für Monialen mit Ewiger Profeß gelten die entsprechenden Regelungen der Religiosenkongregation.

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kein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt etc
Was soll das eigentlich heißen?

 

Virgo intacta (habe ich die Frage schon mal gestellt???) oder darf man nur nicht als "öffentliche Sünderin" bekannt gewesen sein?

"gratia supponit naturam et perficit eam" ist mE die klassische Argumentation dazu.
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"gratia supponit naturam et perficit eam"
"Die Gnade unterstützt die Natur und vollendet sie"? Bei supponere bin ich mir nicht sicher was es heißen soll.

 

Davon mal ab, daß mir ThvA hier überhaupt nicht weiterhilft.

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gibt es bei der Jungfrauenweihe auch eine Vorstufe?
Ja, wie oben geschrieben, es gibt eine Kandidatur. Die nähere Durchführung regelt der Ortsbischof bzw. ein vom diesem bestellter Mentor.

Was ist ein privatres Gelübte?? B)
Private Gelübde sind eine kirchenrechtliche Möglichkeit, ein Leben nach den Evangelischen Räten zu versprechen. Welche Form (es gibt mehrere) bespricht man am besten mit dem eigenen geistlichen Begleiter / der geistlichen Begleiterin. Sind sind in der Regel der Ausdruck eines schon länger stabil gelebten Lebens nach den Evangelischen Räten.

 

Was für Dich die beste Weise ist, diese zu leben, läßt sich aber theoretisch hier im Forum nicht gut beantworten, dies solltest Du mit einer "kirchlichen" Person Deines Vertrauens besprechen. Es könnte gut sein, daß Du Dir einen geistlichen Begleiter suchst (wenn Du mir per PN verräts, in welcher Ecke Du wohnst, kann ich Dir evtl. weiterhelfen, was Personen angeht).

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kein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt etc
Was soll das eigentlich heißen?

 

Virgo intacta (habe ich die Frage schon mal gestellt???) oder darf man nur nicht als "öffentliche Sünderin" bekannt gewesen sein?

 

 

Also anatomisch kann es ja wohl jedenfalls nicht gemeint sein. Denn das Hymen kann aus diversen Gründen reißen (z. B. auch bei gynäkologischen Untersuchungen) - und es kann ja auch wieder zusammengenäht werden.

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also ist es dann so, dass jemand erst mit einem gewissen Alter,

nach entsprechender Lebenserfahrung und einer längeren geistigen Begleitung mit eventuellem privatem Gelübde als Kandidatin in Frage kommt; hab ich das jetzt richtig verstanden?! B)

Was versteht man eigendlich genau unter geistigen Begleitung?

bearbeitet von BeAgLeN°14
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Was versteht man eigendlich genau unter geistigen Begleitung?

Du meinst wahrscheinlich geistliche Begleitung.

Sich regelmäßig mit einem geistlichen Begleiter auszutauschen.

bearbeitet von Julius
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also ist es dann so, dass jemand erst mit einem gewissen Alter,

nach entsprechender Lebenserfahrung und einer längeren geistigen Begleitung mit eventuellem privatem Gelübte als Kandidatin in Frage kommt; hab ich das jetzt richtig verstanden?! B)

Ja, so ist es.
Was versteht man eigendlich genau unter geistigen Begleitung?
Hier gibt es eine ganz gute anfängliche Beschreibung.
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also ist es dann so, dass jemand erst mit einem gewissen Alter,

nach entsprechender Lebenserfahrung und einer längeren geistigen Begleitung mit eventuellem privatem Gelübte als Kandidatin in Frage kommt; hab ich das jetzt richtig verstanden?! B)

Die entsprechenden Regelungen sprechen meines Erachtens von "soll", also, daß die Kandidatin bei der Weihe ein ungefähres Lebensalter zwischen etwa 30 und 50 haben soll. Hiervon kann aber, wenn es begründet ist, dispensiert werden.

 

Gelübde schreibt sich übrigens mit "D", könntest Du das ändern bitte - mir zumindest tuts mit "T" im Auge weh.

 

Eine geistliche Begleitung kann zum Beispiel (D)ein regelmäßiger Beichtvater sein oder auch eine Ordensschwester/ein Ordensbruder.

 

Grüße

R.

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Die entsprechenden Regelungen sprechen meines Erachtens von "soll", also, daß die Kandidatin bei der Weihe ein ungefähres Lebensalter zwischen etwa 30 und 50 haben soll. Hiervon kann aber, wenn es begründet ist, dispensiert werden.
Die Rahmenordnung der DBK gibt das Sollalter vor, der jeweilige Diözesanbischof legt verbindlich fest, welche Altersgrenzen in seiner Diözese gelten.

Es wird sicher geschaut, daß die Kandidatin für die Jungfrauenweihe eine "krisenerprobte" geistliche Lebensform mit gefestigter Spiritualität gefunden und über einen längeren Zeitraum im Alltag gelebt hat.

Das ist auch sinnvoll, da der stützende Rahmen, wie er in einer Ordensgemeinschaft gegeben ist, entfällt.

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kein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt etc
Was soll das eigentlich heißen?

 

Virgo intacta (habe ich die Frage schon mal gestellt???) oder darf man nur nicht als "öffentliche Sünderin" bekannt gewesen sein?

 

 

Also anatomisch kann es ja wohl jedenfalls nicht gemeint sein. Denn das Hymen kann aus diversen Gründen reißen (z. B. auch bei gynäkologischen Untersuchungen) - und es kann ja auch wieder zusammengenäht werden.

 

Naja, aber sind das nicht Ausnahmefälle, daß das Hymen aus anderen Gründen als Geschlechtsverkehr schon gerissen ist?

 

Ich schließe mich aber der Frage an: Wird das irgendwie untersucht??? Soll die betreffende Person WIRKLICH vorher sexlos gewesen sein? Oder soll nur der Lebenswandel keusch gewesen sein?

Die Frage mag zwar sehr direkt sein, aber mich würde das schon sehr interessieren.

bearbeitet von Penelope
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Wird das irgendwie untersucht?
Ich kenne keine Diözese, in der ein ärztliches Attest verlangt würde.
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Wird das irgendwie untersucht?
Ich kenne keine Diözese, in der ein ärztliches Attest verlangt würde.

Bei einem Mann wird ja auch nicht erwartet, dass er noch Jungfrau ist, oder?

(wenn er z. B. Priester werden möchte)

 

Werner

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Nun ja, das Sakramentale heißt nun einmal "Jungfrauenweihe" / consecratio virginum, dadurch können Außenstehende schon zu biologistischen Fehlschlüssen verleitet werden.

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Warum um alles in der Welt sollte man ein aus welchen Gründen auch immer gerissenes Hymen wieder zusammennähen lassen?

 

Das würde allerhöchstens dann angedacht, wenn eine Muslima vorehelichen Geschlechtsverkehr hatte - und für ihren Mann in der Hochzeitsnacht die "virgo intacta" spielen muss, weil sie sonst Gefahr liefe, gesteinigt zu werden.

 

Im übrigen halte ich die ganze Diskussion über ein intaktes oder kaputtes Hymen im Zusammenhang der Jungfrauenweihe für reichlich widerlich - so etwas kann eigentlich nur auf dem Mist misogyner Kirchenfürsten gewachsen sein, so es denn tatsächlich eine Rolle spielen sollte.

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Warum um alles in der Welt sollte man ein aus welchen Gründen auch immer gerissenes Hymen wieder zusammennähen lassen?

 

Das würde allerhöchstens dann angedacht, wenn eine Muslima vorehelichen Geschlechtsverkehr hatte - und für ihren Mann in der Hochzeitsnacht die "virgo intacta" spielen muss, weil sie sonst Gefahr liefe, gesteinigt zu werden.

 

Im übrigen halte ich die ganze Diskussion über ein intaktes oder kaputtes Hymen im Zusammenhang der Jungfrauenweihe für reichlich widerlich - so etwas kann eigentlich nur auf dem Mist misogyner Kirchenfürsten gewachsen sein, so es denn tatsächlich eine Rolle spielen sollte.

 

Es ging ja auch tatsächlich nicht um den Zustand den Hymens. Also mir jetzt hier nicht.

Vielmehr meinte ich, es gäbe einen Unterschied, ob man nun in ein Kloster eintritt oder - was ja auch als Nonne möglich ist - noch dieses Gelübde abzulegen.

Da das zwei Schritte sind, muß es einen Unterschied geben und der liegt doch - so dachte ich - in der Jungfräulichkeit.

Dazu muß das Hymen nun nicht so oder so sein, weil es mehrere Gründe geben kann, warum es schon gerissen ist.

Darum ging es mir nicht.

Aber an sich müßte es doch so sein, daß diese Person noch keinen sexuellen Kontakt hatte, oder? Sonst finde ich das ganze Konstrukt etwas... konstruiert... B)

 

Bei einem Priester, der zölibatär leben muß, ist das doch etwas ganz anderes, weil es dabei überhaupt nicht um das Vorher geht.

 

 

Aber sollte ich jetzt völlig falsch liegen, dann helft mir bitte!

Penelope

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