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Religionsverschiedene Ehe


Flo77

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Hallo Zusammen,

 

ich habe kürzlich gelesen, daß eine nach katholischem Ritus zwischen einem Katholiken und einem nicht-Katholiken geschlossene Ehe zwar gültig aber nicht sakramental sein soll.

 

Kann mir das jemand bestätigen?

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Hallo Zusammen,

 

ich habe kürzlich gelesen, daß eine nach katholischem Ritus zwischen einem Katholiken und einem nicht-Katholiken geschlossene Ehe zwar gültig aber nicht sakramental sein soll.

 

Kann mir das jemand bestätigen?

Eine katholische Eheschließung zwischen Getauften ist immer sakramental.

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Hallo Zusammen,

 

ich habe kürzlich gelesen, daß eine nach katholischem Ritus zwischen einem Katholiken und einem nicht-Katholiken geschlossene Ehe zwar gültig aber nicht sakramental sein soll.

 

Kann mir das jemand bestätigen?

Eine katholische Eheschließung zwischen Getauften ist immer sakramental.

Das ist klar.

 

Wie sieht's aus wenn einer UNgetauft ist.

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Ich vermute mal-aus dem Bauch heraus- dass das stimmt (also nicht-sakramental). Denn:

1. Ein Sakrament kann nur der /die Getaufte empfangen.

2. Die Ehe kann nicht "geteilt" werden. Entweder sie ist für beide ein Sakrament (siehe aber Nr.1) oder für beide nicht.

Irgendwo habe ich sicher auch noch Unterlagen zu diesem Thema, ich gehe mal suchen (ob ich sie nicht doch an einen jüngeren Kollegen weitergegeben habe).

 

Elisabeth

bearbeitet von Elima
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Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.

 

§ 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind.

 

3. Galt ein Partner zur Zeit der Eheschließung gemeinhin als getauft oder war seine Taufe zweifelhaft, so ist gemäß can. 1060 die Gültigkeit der Ehe so lange zu vermuten, bis der sichere Beweis erbracht wird, daß der eine Partner getauft, der andere aber nicht getauft ist.

 

Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;

 

2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;

 

3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.

 

Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen.
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Gültig aber nicht sakramental gibt es eigentlich nicht. Entweder es liegt eine Dispens vor, dann handelt es sich bei der Ehe um ein Sakrament oder es liegt keine Dispens vor dann ist die Ehe ungültig zustande gekommen, also nicht sakramental (und kann entsprechend annulliert werden).

 

Wenn du katholisch (und nicht durch einen Formalakt von der Kirche abgefallen) bist, erfüllt übrigens nur die kirchliche Ehe die Formpflicht. Das bedeutet nur sie ist gültig = sakramental.

 

Getaufte die der katholischen Kirche nicht (mehr) voll angehören heiraten untereinander allerdings schon dann sakramental, wenn sie standesamtlich heiraten.

bearbeitet von Kryztow
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Ich vermute mal-aus dem Bauch heraus- dass das stimmt (also nicht-sakramental). Denn:

1. Ein Sakrament kann nur der /die Getaufte empfangen.

2. Die Ehe kann nicht "geteilt" werden. Entweder sie ist für beide ein Sakrament (siehe aber Nr.1) oder für beide nicht.

Irgendwo habe ich sicher auch noch Unterlagen zu diesem Thema, ich gehe mal suchen (ob ich sie nicht doch an einen jüngeren Kollegen weitergegeben habe).

 

Elisabeth

Meine in der Quote dargestellte Meinung beruht auf dem, was ich für das Staatsexamen 1964 aus dem Eherechtskommentar von Honorius Hanstein (Imprimatur Paderborn 1958) gelernt hatte: dort heißt es, dass die Ehe zwischen einem Katholiken und einem Ungetauften nach allgemeiner Meinung kein Sakrament ist, auch wenn die Kirche derartige Verbindungen bis jetzt nicht löst (S.21f). Mein Prof. hat sicher diese Meinung geteilt, und ich bin sicher, dass ich die o.a. Argumentation aus der Vorleung haben muss (ich wüsste nicht woher sonst).

Im Kommentar von Ruf zum CIC (1983) ist diese Frage überhaupt nicht gestellt.

 

Elisabeth

bearbeitet von Elima
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Ich vermute mal-aus dem Bauch heraus- dass das stimmt (also nicht-sakramental). Denn:

1. Ein Sakrament kann nur der /die Getaufte empfangen.

2. Die Ehe kann nicht "geteilt" werden. Entweder sie ist für beide ein Sakrament (siehe aber Nr.1) oder für beide nicht.

Irgendwo habe ich sicher auch noch Unterlagen zu diesem Thema, ich gehe mal suchen (ob ich sie nicht doch an einen jüngeren Kollegen weitergegeben habe).

 

Elisabeth

Meine in der Quote dargestellte Meinung beruht auf dem, was ich für das Staatsexamen 1964 aus dem Eherechtskommentar von Honorius Hanstein (Imprimatur Paderborn 1958) gelernt hatte: dort heißt es, dass die Ehe zwischen einem Katholiken und einem Ungetauften nach allgemeiner Meinung kein Sakrament ist, auch die Kirche derartige Verbindungen nicht löst (S.21f) Mein Prof. hat sicher diese Meinung geteilt, und ich bin sicher, dass ich die o.a. Argumentation aus der Vorleung haben muss (ich wüsste nicht woher sonst).

Im Kommentar von Ruf zum CIC (1983) ist diese Frage überhaupt nicht gestellt.

 

Elisabeth

Also kein Sakrament :blink: - was heißt denn: "die Kirche löst solche Verbindungen nicht"?

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Das Problem scheint mir nicht so sehr ein rechtliches (rechtlich ist es im CIC 1983 wie oben beschrieben geregelt: Bei gewährtem Dispens ist eine kirchliche Heirat eines Katholiken / einer Katholikin mit einem / einer Ungetauften möglich und gültig) sondern mehr ein sakramententheologisches zu sein. Da könnte man viel dazu schreiben ... vielleicht mach ich das später auch (jetzt fehlts mir an Zeit)

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Also kein Sakrament :blink: - was heißt denn: "die Kirche löst solche Verbindungen nicht"?

Für den katholischen Teil auf jeden Fall ein Sakrament, da es sich (bei gewährtem Dispens) um eine gültige Ehe handelt.

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Interessant wäre (rechtlich) der Fall wenn ein Getaufter (aber nicht katholischer Mensch) eine Ungetaufte / einen Ungetauften zivilrechtlich ehelicht.

 

Dann käme eine gültige wenngleich nicht sakramentale Ehe heraus. (inkl. der Möglichkeit des Privilegiums Petrinums [als Weiterentwicklung des Paulinischen Privilegs] -> der Papst könnte eine solche halb-christliche Ehe zugunsten einer christlichen Ehe auflösen)

bearbeitet von Kryztow
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Das Problem scheint mir nicht so sehr ein rechtliches (rechtlich ist es im CIC 1983 wie oben beschrieben geregelt: Bei gewährtem Dispens ist eine kirchliche Heirat eines Katholiken / einer Katholikin mit einem / einer Ungetauften möglich und gültig) sondern mehr ein sakramententheologisches zu sein. Da könnte man viel dazu schreiben ... vielleicht mach ich das später auch (jetzt fehlts mir an Zeit)

Wäre nett.

 

Vorallem weil mich schon interessieren würde, ob ich lt. offizieller Definition sakramental verheiratet bin oder nicht.

 

Kirchenrechtlich ist die Sache klar. Als Katholik habe ich der Formpflicht genügt und die Dispens vom Bamberger Bischof haben wir auch gehabt, d.h. gültig ist unsere Ehe.

 

Zugegeben für das reale Leben spielt's eine eher geringere Rolle.

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Also kein Sakrament  :blink:  - was heißt denn: "die Kirche löst solche Verbindungen nicht"?

Für den katholischen Teil auf jeden Fall ein Sakrament, da es sich (bei gewährtem Dispens) um eine gültige Ehe handelt.

Ähem - das Sakrament spenden sich die Eheleute doch gegenseitig ...

 

 

 

... kann ein Ungetaufter einem Katholiken ein Sakrament spenden?

 

Kann ein Ungetaufter ein Sakrament empfangen?

bearbeitet von Flo77
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Ähem - das Sakrament spenden sich die Eheleute doch gegenseitig ...

 

 

 

... kann ein Ungetaufter einem Katholiken ein Sakrament spenden?

 

Kann ein Ungetaufter ein Sakrament empfangen?

Das sind eben die Punkte wo es sakramententheologisch "haarig" wird. Als Grundvorraussetzung muss man wohl sehen dass Christus durch die Kirche der eigentliche Spender der Sakramente ist. Wie die Kirche die sichtbare "Rollenverteilung" organisiert ist dann erst die Folgerung.

 

Bei den orthodoxen kommt die sakramentale Ehe zB erst durch den Segen des Priesters zustande. Im katholischen Bereich liegt der Schwerpunkt am "Konsens" allerdings gibt es auch hier differenzierte Meinungen.

 

Aber wie gesagt , sehr spannen, sehr diffizil hier mehr zu schreiben (und leider fürchterlich zeitraubend)

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Ich habe noch den "Grundriss der Dogmatik" von Ludwig Ott (auch aus der Studentenzeit) auf dem Bücherregal entdeckt. Dort steht (bei diesem eher konservativen Theologen der 1950er und 1960er Jahre -da galt das als Standartwerk, wenn man sich keine mehrbändige Dogmatik antun wollte :blink: ) in der Sprachform des Potentialis, dass wohl der katholische Teil das Sakrament empfangen und der Ungetaufte das Sakrament spenden könne. Deshalb ist für ihn diese Ehe sakramental. Die neueren Dogmatikbücher sind nicht mehr in meinem Besitz. Vielleicht sollte ich mir wieder eines zulegen....schon wegen des Forums.

 

Elisabeth

bearbeitet von Elima
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... kann ein Ungetaufter einem Katholiken ein Sakrament spenden?

 

Kann ein Ungetaufter ein Sakrament empfangen?

Hm, zumindest eines der 7 Sakramente ...

 

Kann ein Ungetaufter die (Not-)Taufe spenden, wenn diese im katholischen Sinne erfolgt? So wie ich unsere Kirche kenne, würde sie dem Täufling die Taufe nicht absprechen und damit in der Erbsünde belassen.

 

Dann haben wir noch Paulus: Der nicht-christliche Ehepartner ist durch den christlichen geheiligt, eine Auflösung der Ehe nicht vorgesehen (aber erlaubt). Meiner Meinung nach ein klares Statement, dass die Ehe auch bei Getauften / Ungetauften so wichtig ist, dass ihr durch sakramentale Überlegungen keine weiteren "Bürden" auferlegt werden, als dass der Getaufte weiterhin praktiziert sich für die entsprechende Kindererziehung einsetzt (was ja durchaus zu Beziehungsstress führen kann).

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Kann ein Ungetaufter die (Not-)Taufe spenden, wenn diese im katholischen Sinne erfolgt? So wie ich unsere Kirche kenne, würde sie dem Täufling die Taufe nicht absprechen und damit in der Erbsünde belassen.

Entscheidet denn die Kirche darüber, ob jemandem die Erbsünde erlassen wird?

 

Ich dachte, das liegt bei der obersten Instanz?

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Wichtig scheint mir zu sein, dass die Formulierung "die Brautleute spenden sich das Sakrament gegenseitig" ein bisschen irreführend ist. Schließlich handelt es sich beim Sakrament der Trauung ja nicht um etwas dass sich nur zwischen den beiden Brautleuten abspielt, sondern um eine Handlung von und für die Kirche. In diesem Sakrament wird (wie in allen Sakramenten) Gottes Heilshandeln wirksam sichtbar. Gottes unlösbarer Bund mit der Kirche wird uns (als Kirche) durch das Paar dargestellt. Ebenso wird uns unsere Geschaffenheit als Beziehungsmenschen vor Augen gestellt und die Bedeutung die unser gemeinsames Leben auch vor Gott hat. Das alles findet im Rechtsakt des Konsens aber auch im Segensakt des Brautleutegebets seinen Ausdruck. Der Akt als Ganzes ist Sakrament im oben beschriebenen Sinn. Was auch immer der Akt für eine / einen Ungetauften bedeuten mag (das steht uns auch nicht an zu beurteilen), für uns als Kirche kann natürlich auch ihr / sein "Ja" ein Abbild des "Ja" Gottes zu uns Menschen (in unserer Beziehungsdimension) und zu uns als Kirche (in der Dimension des Bundes) sein.

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Kann ein Ungetaufter die (Not-)Taufe spenden, wenn diese im katholischen Sinne erfolgt? So wie ich unsere Kirche kenne, würde sie dem Täufling die Taufe nicht absprechen und damit in der Erbsünde belassen.

Can. 861 — § 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon, unbeschadet der Vorschrift des can. 530, n. 1.

 

§ 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Tauf weise zu belehren.

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Gültig aber nicht sakramental gibt es eigentlich nicht. Entweder es liegt eine Dispens vor, dann handelt es sich bei der Ehe um ein Sakrament oder es liegt keine Dispens vor dann ist die Ehe ungültig zustande gekommen, also nicht sakramental (und kann entsprechend annulliert werden).

 

Wenn du katholisch (und nicht durch einen Formalakt von der Kirche abgefallen) bist, erfüllt übrigens nur die kirchliche Ehe die Formpflicht. Das bedeutet nur sie ist gültig = sakramental.

 

Getaufte die der katholischen Kirche nicht (mehr) voll angehören heiraten untereinander allerdings schon dann sakramental, wenn sie standesamtlich heiraten.

Falsch. Zwischen der Gültigkeit und der Sakramentalität besteht ein wesentlicher Unterschied. Eine Ehe, die kirchlich mit Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit geschlossen wird, ist gültig, aber eben nicht sakramental, weil das Ehesakrament von zwei Getauften gegenseitig geschlossen wird. Dennoch ist sie als gültige Ehe, die formal richtig geschlossen wurde, unauflöslich und nicht anullierbar, wenn nicht andere Gründe für die Nichtigkeit vorliegen.

 

Auch die Aussage, daß nur die nach katholischer Eheschließungsform geschlossene Ehe gültig und sakramental ist, stimmt so nicht. Es gibt eine Dispens von der Formpflicht. Wird die Ehe mit dieser Dispens nur standesamtlich oder nach anderem Ritus geschlossen, ist sie gültig. Eine standesamtliche Eheschließung mit Formpflichtdispens kann sogar sakramental sein, nämlich, wenn der nichtkatholische Partner gültig getauft ist, auch ohne Brautsegen, aber natürlich nicht ohne Gott.

 

Ich "liebe" das Eherecht. :blink:

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Das interessiert mich jetzt aber schon:

 

Gültig aber nicht sakramental gibt es eigentlich nicht.

 

Eine Ehe, die kirchlich mit Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit geschlossen wird, ist gültig, aber eben nicht sakramental, weil das Ehesakrament von zwei Getauften gegenseitig geschlossen wird.

 

Kann dazu jemand den klärenden Passus aus dem Kirchenrecht heraussuchen, der speziell die Frage der Eheschließung beleuchtet?

 

Wie Kryztow nachgewiesen hat, kann die Taufe erlaubt auch von Ungetauften gespendet werden. Wäre diese dann auch "nur" gültig, aber nicht sakramental??? Falls sakramental, entfällt doch das Argument, dass Ungetaufte prinzipiell kein Sakrament spenden können ... oder nicht? Was dann wieder Auswirkungen auf das Sakrament der Ehe hätte.

 

Leider geben can. 1125/1126 keine Auskunft über die Sakramentalität, sondern nur über die Gültigkeit.

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Wie Kryztow nachgewiesen hat, kann die Taufe erlaubt auch von Ungetauften gespendet werden. Wäre diese dann auch "nur" gültig, aber nicht sakramental??? Falls sakramental, entfällt doch das Argument, dass Ungetaufte prinzipiell kein Sakrament spenden können ... oder nicht? Was dann wieder Auswirkungen auf das Sakrament der Ehe hätte.

 

Leider geben can. 1125/1126 keine Auskunft über die Sakramentalität, sondern nur über die Gültigkeit.

Die Frage nach der Sakramentalität geht ja auch über den rein rechtlichen Bereich hinaus. Leider habe ich grad keinen CIC zur Hand, um genauer nachzuwühlen.

 

Bei der Taufe ist die Sache etwas anders, als bei den anderen Sakramenten. Die Spendung durch einen Ungetauften darf natürlich nur erfolgen, wenn kein ordentlicher Taufspender zu erreichen ist und Gefahr im Verzug ist, also nur bei einer echten Nottaufe. Allerdings wäre so eine Taufe auch andernfalls gültig. Zwar unerlaubt, aber das hätte keine Folgen.

 

Die Taufe wird als so grundlegend und heilsnotwendig angesehen (womit wir wieder beim Thema Erbschuld und Anteil bekommen an Tod und Auferstehung Jesu wären), daß sie in Todesgefahr auf keinen Fall durch das Fehlen von Amtsträgern dem Täufling verweigert werden darf. Deshalb und obwohl es auch den Begriff der Begierdetaufe gibt, darf zur Not auch ein Nichtgetaufter taufen. Eine ähnliche Dringlichkeit im Angesicht des Todes gibt es bei keinem anderen Sakrament, was die Heilsnotwendigkeit aller Sakramente nicht mindert. Ein Mensch, der nur getauft ist und kein anderes Sakrament empfangen hat, ist für die ewige Herrlichkeit gerüstet.

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Die Taufe wird als so grundlegend und heilsnotwendig angesehen (womit wir wieder beim Thema Erbschuld und Anteil bekommen an Tod und Auferstehung Jesu wären), daß sie in Todesgefahr auf keinen Fall durch das Fehlen von Amtsträgern dem Täufling verweigert werden darf. Deshalb und obwohl es auch den Begriff der Begierdetaufe gibt, darf zur Not auch ein Nichtgetaufter taufen. Eine ähnliche Dringlichkeit im Angesicht des Todes gibt es bei keinem anderen Sakrament, was die Heilsnotwendigkeit aller Sakramente nicht mindert. Ein Mensch, der nur getauft ist und kein anderes Sakrament empfangen hat, ist für die ewige Herrlichkeit gerüstet.

Das führt jetzt zwar von der Eingangsfrage weg, interessiert mich aber doch: Wie wäre folgender Fall zu beurteilen:

A und B stranden auf einer einsamen Insel. A erleidet einen Herzinfarkt und bittet B, ihm die Nottaufe zu spenden. B führt die Taufe korrekt und in der rechten Absicht durch (da B der einzige ist, der das tun kann, spielt der Status von B ja keine Rolle). Wider Erwarten überlebt jedoch A, während B verstirbt.

Wäre eine solche Nottaufe auch über die Notsituation hinaus wirksam und für gültig erklärbar, obwohl A der einzige ist, der Zeugnis darüber ablegen kann, dass sie überhaupt jemals stattgefunden hat?

Die gleiche Frage könnte man auch zur Begierdetaufe stellen, für den Fall, dass A auf sich selbst gestellt war. Wäre hier die Wirksamkeit nicht dadurch aufgehoben, dass A nun doch die Möglichkeit erhält, die Taufe ordentlich zu empfangen? Besteht in dieser Hinsicht ein Unterschied zwischen Not- und Begierdetaufe?

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Das führt jetzt zwar von der Eingangsfrage weg, interessiert mich aber doch: Wie wäre folgender Fall zu beurteilen:

A und B stranden auf einer einsamen Insel. A erleidet einen Herzinfarkt und bittet B, ihm die Nottaufe zu spenden. B führt die Taufe korrekt und in der rechten Absicht durch (da B der einzige ist, der das tun kann, spielt der Status von B ja keine Rolle). Wider Erwarten überlebt jedoch A, während B verstirbt.

Wäre eine solche Nottaufe auch über die Notsituation hinaus wirksam und für gültig erklärbar, obwohl A der einzige ist, der Zeugnis darüber ablegen kann, dass sie überhaupt jemals stattgefunden hat?

Die gleiche Frage könnte man auch zur Begierdetaufe stellen, für den Fall, dass A auf sich selbst gestellt war. Wäre hier die Wirksamkeit nicht dadurch aufgehoben, dass A nun doch die Möglichkeit erhält, die Taufe ordentlich zu empfangen? Besteht in dieser Hinsicht ein Unterschied zwischen Not- und Begierdetaufe?

Ist sie.

 

Can. 861 — § 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Tauf weise zu belehren.

 

Can. 862 — Außer im Notfall darf ohne die nötige Erlaubnis niemand in einem fremden Gebiet die Taufe spenden, selbst seinen Untergebenen nicht.

 

Can. 865 — § 2. Ein Erwachsener, der sich in Todesgefahr befindet, kann getauft werden, wenn er bei einer gewissen Kenntnis der grundlegenden Glaubenswahrheiten auf irgendeine Weise seinen Willen zum Empfang der Taufe bekundet hat und verspricht, sich an die Gebote der christlichen Religion zu halten.

 

Can. 875 — Wer die Taufe spendet, hat dafür zu sorgen, daß, wenn kein Pate zugegen ist, wenigstens ein Zeuge zur Verfügung steht, durch den die Spendung der Taufe bewiesen werden kann.

 

Can. 876 — Zum Nachweis der Taufspendung genügt, falls niemand daraus ein Nachteil erwächst, die Erklärung eines einzigen einwandfreien Zeugen oder der Eid des Getauften selbst, wenn dieser im Erwachsenenalter die Taufe empfangen hat.

 

Can. 877 — § 1. Der Pfarrer des Ortes, an dem die Taufe gefeiert wird, muß die Namen der Getauften unter Angabe des Spenders, der Eltern, der Paten und, soweit vorhanden, der Zeugen sowie des Ortes und des Tages der Taufspendung gewissenhaft und unverzüglich in das Taufbuch eintragen; dabei sind zugleich auch Tag und Ort der Geburt zu vermerken.

 

 

 

Can. 878 — Wenn die Taufe weder vom Pfarrer noch‘ in seiner Anwesenheit gespendet wurde, muß der Taufspender, wer auch immer er ist, den Pfarrer der Pfarrei, in der die Taufe gespendet wurde, über die Spendung der Taufe verständigen, damit dieser die Taufe nach Maßgabe des ⇒ can.877, § 1 einträgt.

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Can. 876 — Zum Nachweis der Taufspendung genügt, falls niemand daraus ein Nachteil erwächst, die Erklärung eines einzigen einwandfreien Zeugen oder der Eid des Getauften selbst, wenn dieser im Erwachsenenalter die Taufe empfangen hat.

Aha.

Danke.

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