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Missio und Wiederheirat


reiselustig0

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Eine Religionslehrerin ist im Dienst ihres Landes und nicht im Dienst der Kirche.

Eben nicht. Das Land tut nur so, als würde die Religionslehrerin ihm dienen, in Wahrheit nimmt sie lediglich Interessen der Kirche wahr.

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Eine Religionslehrerin ist im Dienst ihres Landes und nicht im Dienst der Kirche.

Eben nicht. Das Land tut nur so, als würde die Religionslehrerin ihm dienen, in Wahrheit nimmt sie lediglich Interessen der Kirche wahr.

Genau gesagt ist es im Falle von ReligionslehrerInnen genauso, wie bei allen anderen "kirchlichen" Organisationen : Der Staat zahlt, die Kirche bestimmt ...

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Eine Religionslehrerin ist im Dienst ihres Landes und nicht im Dienst der Kirche.

 

 

Sie dient dem Land, nimmt den staatlichen Bildungsauftrag wahr.

Sie steht im Dienst der Kirche, da sie durch sie gesendet wird und die kirchliche Lehrerlaubnis erhält.

 

Religionsunterricht als ordentliches Schulfach ist res mixta von Staat und Kirche, das spiegelt sich bei den Inhalten ebenso wie beim Lehrkörper wieder.

 

GG Art. 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

 

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

 

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

bearbeitet von ramhol
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Eine Religionslehrerin ist im Dienst ihres Landes und nicht im Dienst der Kirche.

 

 

Sie dient dem Land, nimmt den staatlichen Bildungsauftrag wahr.

Sie steht im Dienst der Kirche, da sie durch sie gesendet wird und die kirchliche Lehrerlaubnis erhält.

 

Religionsunterricht als ordentliches Schulfach ist res mixta von Staat und Kirche, das spiegelt sich bei den Inhalten ebenso wie beim Lehrkörper wieder.

 

Dem Land dient sie als RL schonmal nicht, das ist eigentlich ein Privatvergnügen der Kirchen, aber da unser Staat es immer noch nicht geschafft hat, die Privilegien der Kirchen abzuschaffen ... und somit die eigentlich vorgeschriebene Trennung von Kirche und Staat unterwandert wird ...

Naja, egal ...

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Eben nicht. Das Land tut nur so, als würde die Religionslehrerin ihm dienen, in Wahrheit nimmt sie lediglich Interessen der Kirche wahr.

 

 

 

Nicht ganz. Das Land sieht es als öffentliche Aufgabe an, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Kirchen zu erteilen. Dafür sind im parlamentarischen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden. Die Kirchen geben den Inhalt des Religionsunterrichtes vor, diese Grundlagen schließen das Einhalten moralischer Vorgaben mit ein.

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Eine Religionslehrerin ist im Dienst ihres Landes und nicht im Dienst der Kirche.
Genau genommen sind beide zuständig.
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- in diesem Fall kann man halt nicht einfach sagen "geh hinfort und mache es zukünftig richtig".
Ich kenn aber einen, der hat einer Ehebrecherin vergeben und dann gesagt: "Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!" (Joh 8,11)
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- in diesem Fall kann man halt nicht einfach sagen "geh hinfort und mache es zukünftig richtig".

Ich kenn aber einen, der hat einer Ehebrecherin vergeben und dann gesagt: "Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!" (Joh 8,11)

 

 

 

Hat er: Aber nachdem wir nicht wissen, was die Frau genau angestellt hat - nachdem wir auch nicht ganz genau wissen, worin ihre Sünde bestanden hat - nachdem wir aber sehr wohl wissen, dass die Frau sich selber eines Fehlverhaltens bewusst war - ist das für mich kein Problem.

 

 

 

Hieraus aber abzuleiten, es sei in allen Fällen von Eheproblemen einfach und möglich, entweder die bisherige Ehe zu erhalten oder - falls dies nicht möglich wäre, auf eine Wiederheirat zu verzichten und zukünftig - aufgrund der gescheiterten ersten Ehe und nicht aufgrund einer persönlichen Entscheidung zölibatär zu leben, scheint mir unmöglich.

 

 

 

Daher würde ich zu einem weitergehenden seelsorgerlichen Gespräch mit einem engagierten und kompetenten Seelsorger raten, der sich in die konkrete Problematik hineindenken kann.

 

 

 

Alles andere - vor allem die ausschließliche Argumentation mit einem Bibelvers, dessen Hintergründe man nicht abschließend kennt - erscheint mir völlig unangebracht.

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- in diesem Fall kann man halt nicht einfach sagen "geh hinfort und mache es zukünftig richtig".

Ich kenn aber einen, der hat einer Ehebrecherin vergeben und dann gesagt: "Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!" (Joh 8,11)

 

 

 

Hat er: Aber nachdem wir nicht wissen, was die Frau genau angestellt hat - nachdem wir auch nicht ganz genau wissen, worin ihre Sünde bestanden hat - nachdem wir aber sehr wohl wissen, dass die Frau sich selber eines Fehlverhaltens bewusst war - ist das für mich kein Problem.

 

 

 

Hieraus aber abzuleiten, es sei in allen Fällen von Eheproblemen einfach und möglich, entweder die bisherige Ehe zu erhalten oder - falls dies nicht möglich wäre, auf eine Wiederheirat zu verzichten und zukünftig - aufgrund der gescheiterten ersten Ehe und nicht aufgrund einer persönlichen Entscheidung zölibatär zu leben, scheint mir unmöglich.

 

 

 

Daher würde ich zu einem weitergehenden seelsorgerlichen Gespräch mit einem engagierten und kompetenten Seelsorger raten, der sich in die konkrete Problematik hineindenken kann.

 

 

 

Alles andere - vor allem die ausschließliche Argumentation mit einem Bibelvers, dessen Hintergründe man nicht abschließend kennt - erscheint mir völlig unangebracht.

Dass die Situationen sehr verschieden sein mögen, ist richtig. ABer Jesus kannte wohl die konkrete Situation der vor ihn geschleppten FRau auch nicht. Was ihn nicht hinderte, diese allgemeine Aufforderung an sie zu richten.
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ABer Jesus kannte wohl die konkrete Situation der vor ihn geschleppten Frau auch nicht.

 

Dir ist aber schon klar, was diese Aussage alles impliziert - angefangen von der Tatsache, dass Jesus ganz Mensch und ganz Gott ist und nicht endend bei der Frage, inwieweit dann diese Antwort für uns heute bindend sein kann...

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ABer Jesus kannte wohl die konkrete Situation der vor ihn geschleppten Frau auch nicht.

 

Dir ist aber schon klar, was diese Aussage alles impliziert - angefangen von der Tatsache, dass Jesus ganz Mensch und ganz Gott ist und nicht endend bei der Frage, inwieweit dann diese Antwort für uns heute bindend sein kann...

Ich denke, sie impliziert das, was die katholische Kirche über das Sakrament der Ehe lehrt.
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ABer Jesus kannte wohl die konkrete Situation der vor ihn geschleppten Frau auch nicht.

 

Dir ist aber schon klar, was diese Aussage alles impliziert - angefangen von der Tatsache, dass Jesus ganz Mensch und ganz Gott ist und nicht endend bei der Frage, inwieweit dann diese Antwort für uns heute bindend sein kann...

Ich denke, sie impliziert das, was die katholische Kirche über das Sakrament der Ehe lehrt.

Dennoch oder gerade deshalb ist die Antwort unerbetene Besserwisserei.......es hat danach nämlich niemand gefragt.

bearbeitet von wolfgang E.
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Ich denke, sie impliziert das, was die katholische Kirche über das Sakrament der Ehe lehrt.

 

 

 

Nein. Und mehr sollte man auch nicht versuchen, nur die RKK-Sichtweise in diese Stelle reinlesen. Jesus sagte, dass die Frau nicht mehr sündigen sollte. Da komme ich mit - da kann man mit leben.

 

 

 

Wir wissen aber nicht, wie die Frau das anstellen sollte. Wir können ahnen, dass die Frau mehrfach geschieden ist - wir können ahnen, dass sie aktuell mit einem Mann unverheiratet zusammenlebte. Wir können aber beim besten Willen nicht ahnen, was Jesus meinte, als er sagte, sie sollte mit dem Sündigen aufhören. Da gibt es tausende Möglichkeiten - eine davon ist die unbedingte Unauflöslichkeit der Ehe des rkk-Kirchenrechtes, das es damals aber nicht gegeben hat. Die Frau war Jüdin, Jesus war Jude. Jesus schaffte die Ehescheidung ja auch nicht ab, sondern nannte sie ein Entgegenkommen an menschliche Schwächen, welche man nicht bräuchte, wenn die Menschen ohne Schwächen wären (sind sie das?).

 

 

 

Nachdem sich alle Kirchen der Welt auf diese Stelle stützen, wenn es um kirchliches Eherecht geht, man aber zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt, halte ich es für verfehlt, exklusiv das rkk-Verständnis als einzige Möglichkeit aus dieser Stelle abzuleiten.

 

 

 

Was natürlich nicht heißt, dass eine katholische Religionslehrerin sich nicht daran halten muss, was ihre eigene Kirche vorgibt. Da gebe ich Wolfgang unrecht, da auch aus meiner Sicht die Frage gestellt werden muss, inwieweit eine Wiederheirat überhaupt mit einer weiteren Tätigkeit als Religionslehrerin vereinbar ist.

 

 

 

Hier geht es aber nicht um kontrovers auslegbare Bibelstellen, sondern um ein an beiden Enden existenzielles Problem, welches eben dadurch kommt, dass sich wesentliche Lebensgrundlagen ändern. Und wenn nicht dieses Thema - welches sollte dann in die kirchliche Seelsorge passen? Da kann man dann auch gleich feststellen, ob die Kirche und ihre Vertreter ihrem Anspruch, den Menschen und seine Probleme ernst zu nehmen, gerecht werden.

 

 

 

Nicht angemessen finde ich, wenn Außenstehende mit Floskelsätzen nominelles Kirchenrecht in die Runde werfen und meinen, damit ein individuelles Problem lösen zu können. Wovon man nichts weiß, das sollte man auch nicht begutachten. Eine solche Vorgehensweise ist zumindest ungeschickt.

bearbeitet von Lothar1962
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ABer Jesus kannte wohl die konkrete Situation der vor ihn geschleppten Frau auch nicht.

Dir ist aber schon klar, was diese Aussage alles impliziert - angefangen von der Tatsache, dass Jesus ganz Mensch und ganz Gott ist und nicht endend bei der Frage, inwieweit dann diese Antwort für uns heute bindend sein kann...

Ich denke, sie impliziert das, was die katholische Kirche über das Sakrament der Ehe lehrt.
Was lehrt die katholische Kirche darüber, dass Jesus ganz Mensch und ganz Gott ist und dass Gott allwissend ist und dass Jesus über die persönliche Situation der Frau nicht Bescheid weiß? B)
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. Da gebe ich Wolfgang unrecht, da auch aus meiner Sicht die Frage gestellt werden muss, inwieweit eine Wiederheirat überhaupt mit einer weiteren Tätigkeit als Religionslehrerin vereinbar ist.

Mein Zugang lieber Lothar ist ein anderer......es bürgert sich ein, dass UserInnen die eine konkrtet Sachfrage stellen und einen Rat erbitten, statt einer Antwort auf diese Sachfrage unerbetene moralische Belehrungen erhalten......

Dies halte ich für Unfug und für eine Entwertung des Forums als Plattform für Ratsuchende.

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Vielen Dank für die äußerst hilfreiche Antwort! Für manche Menschen ist das Leben so einfach....einfach nur den Gesetzen folgen... Ich wollte hier eigentlich nicht über moralische Ansichten diskutieren, sondern Erfahrungen zu einer sehr lebensnahen Frage haben.

 

 

naja..... es gibt drei möglichkeiten:

 

- philosophie/ethik statt religion zu unterrichten

- nicht wieder heiraten

- ehenichtigkeitsverfahren für die erste ehe anstregend (bei guten gründen)

 

 

Vielen Dank Stefan,

 

ich dachte mir schon, dass ich nur die Möglichkeiten habe. Aber man weiß ja nie alles - vielleicht hätte ja jemand auch andere Erfahrungen gemacht. Aber Kirche ist immer noch eine Institution, die sehr unbeweglich ist.

 

Viele Grüße

 

reiselustig0

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Vielen Dank für die äußerst hilfreiche Antwort! Für manche Menschen ist das Leben so einfach....einfach nur den Gesetzen folgen... Ich wollte hier eigentlich nicht über moralische Ansichten diskutieren, sondern Erfahrungen zu einer sehr lebensnahen Frage haben.

 

 

naja..... es gibt drei möglichkeiten:

 

- philosophie/ethik statt religion zu unterrichten

- nicht wieder heiraten

- ehenichtigkeitsverfahren für die erste ehe anstregend (bei guten gründen)

 

 

Vielen Dank Stefan,

 

ich dachte mir schon, dass ich nur die Möglichkeiten habe. Aber man weiß ja nie alles - vielleicht hätte ja jemand auch andere Erfahrungen gemacht. Aber Kirche ist immer noch eine Institution, die sehr unbeweglich ist.

 

Viele Grüße

 

reiselustig0

 

 

alles andere käme wirklich auf den einzelfall an. ich würde tatsächlich mal mit dem zuständigen schulreferenten im ordinariat oder sogar dem bischof sprechen. vielleicht ergibt sich eine möglichkeit im persönlichen gespräch.

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. Da gebe ich Wolfgang unrecht, da auch aus meiner Sicht die Frage gestellt werden muss, inwieweit eine Wiederheirat überhaupt mit einer weiteren Tätigkeit als Religionslehrerin vereinbar ist.

Mein Zugang lieber Lothar ist ein anderer......es bürgert sich ein, dass UserInnen die eine konkrtet Sachfrage stellen und einen Rat erbitten, statt einer Antwort auf diese Sachfrage unerbetene moralische Belehrungen erhalten......

Dies halte ich für Unfug und für eine Entwertung des Forums als Plattform für Ratsuchende.

 

 

Hallo Wolfgang,

Nachdem ich staunend lese, was mein Beitrag alles an Äußerungen (qualifizierte und äußerst unqualifizierte) losgetreten hat, bin ich dankbar für diese Klarstellung!!!

 

Ich habe glaube ich genug erfahren, dachte allerdings, dass Menschen in einer ähnlichen Situation sich hier äußern und berichten könnten, welche Erfahrungen sie damit gemacht haben.

 

Das scheint ja leider nicht der Fall zu sein.

 

Gruß reiselustig0

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Eine Religionslehrerin ist im Dienst ihres Landes und nicht im Dienst der Kirche.

 

 

Sie dient dem Land, nimmt den staatlichen Bildungsauftrag wahr.

Sie steht im Dienst der Kirche, da sie durch sie gesendet wird und die kirchliche Lehrerlaubnis erhält.

 

Dienstherr ist aber das jeweilige Land, daher gelten ihre Treuepflichten auch dem Land und nicht der Kirche.

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Eine Religionslehrerin ist im Dienst ihres Landes und nicht im Dienst der Kirche.

 

 

Sie dient dem Land, nimmt den staatlichen Bildungsauftrag wahr.

Sie steht im Dienst der Kirche, da sie durch sie gesendet wird und die kirchliche Lehrerlaubnis erhält.

 

Dienstherr ist aber das jeweilige Land, daher gelten ihre Treuepflichten auch dem Land und nicht der Kirche.

 

Auch wenn sie an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft und/oder nicht als Beamtin unterrichtet? Oder wenn Sie Religionslehrerin in einem Bundesland ist, in dem RU nicht ordentliches Schulfach ist und ganz in Verantwortung der Kirche erteilt wird?

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Auch wenn sie an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft und/oder nicht als Beamtin unterrichtet? Oder wenn Sie Religionslehrerin in einem Bundesland ist, in dem RU nicht ordentliches Schulfach ist und ganz in Verantwortung der Kirche erteilt wird?

 

"Kirchliche Trägerschaft" ist auch nur eine andere Bezeichnung für Staat zahlt, Kirche bestimmt ... von daher ...

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Vielleicht mal eine kurze Klärung.

Der RU ist ordentliches Unterrichtsfach und damit untersteht es der Aufsicht des Staates und hat seine Funktion innerhalb der vom Staat festgelegten Schulziele - er ist keine Katechese und Nachwuchssicherung der Kirche. Damit ist der Religionslehrer Diener des Staates, in der Regel Beamter.

Die Verantwortung des Staates für den RU zeigt sich in der Stellung der Infrastruktur (Räume, Stundenplan, Lehrergehälter)

Da der Staat weltanschaulich neutral ist, kann er die Inhalte des RU nicht festlegen und muss daher die Kirchen mit in die Verantwortung nehmen. Daher haben die Kirchen die inhaltliche Verantwortung für den RU, d.h. sie legen die Lehrpläne fest (natürlich in Absprache mit dem Staat) und sie erteilen die Lehrerlaubnis für die - in der Regel - staatlich angestellten Lehrkräfte.

Dies gilt übrigens genauso für die Privatschulen - diese unterliegen ebenso der Schulaufsicht des Staates und - im RU - der der Kirche. Daher muss es ebenso an einer Waldorfschule katholischen RU (als Angebot) geben, wie es beispielsweise an einer ev. freikirchlichen Schule nicht erlaubt ist, den Lehrplan im Fach Biologie so zu verändern, dass nur der Kreationismus unterricht wird.

 

Laura

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Auch wenn sie an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft und/oder nicht als Beamtin unterrichtet? Oder wenn Sie Religionslehrerin in einem Bundesland ist, in dem RU nicht ordentliches Schulfach ist und ganz in Verantwortung der Kirche erteilt wird?

 

Eine Nichtbeamtin hat schon keinen Dienstherr, daher erübrigt sich die Frage. Auch eine Berliner Beamtin, die RU erteilt, schuldet ihrem Dienstherr, dem Land Berlin, die Treue und nicht der Kirche.

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Auch wenn sie an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft und/oder nicht als Beamtin unterrichtet? Oder wenn Sie Religionslehrerin in einem Bundesland ist, in dem RU nicht ordentliches Schulfach ist und ganz in Verantwortung der Kirche erteilt wird?

 

Eine Nichtbeamtin hat schon keinen Dienstherr, daher erübrigt sich die Frage. Auch eine Berliner Beamtin, die RU erteilt, schuldet ihrem Dienstherr, dem Land Berlin, die Treue und nicht der Kirche.

Mir ist so, als würde in Berlin der RU in Verantwortlichkeit der Kirche erteilt - und nicht von beamteten Lehrern. Dito für Brandenburg, dort häufig außerhalb des Schulgebäudes in Räumen der Kirche.

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Mir ist so, als würde in Berlin der RU in Verantwortlichkeit der Kirche erteilt - und nicht von beamteten Lehrern. Dito für Brandenburg, dort häufig außerhalb des Schulgebäudes in Räumen der Kirche.

 

Dann ist meine Aussage natürlich gegenstandslos. Mir geht es nur darum, dass verbeamtete Lehrer nicht irgendeiner Kirche Treue schulden, sondern ihrem Land und dem Bund, denen sie diese auch geschworen haben.

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