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Abtreibungstudie des Herrn Spahn


Shubashi

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vor 1 Stunde schrieb Xamanoth:

Zudem verstehen Frauen oft weniger von Kleidung als Männer, von Stoffqualitäten, Farbharmonien und anlassangemessener Kleidung.

Dafür nimmt die Phase der Entscheidungsfindung  und des Abgleichs verschiedener Angebote erfahrungsgemäß oft einen unangemessen breiten Raum ein. Ganz schwierig wird es auf großen Messen mit entsprechend vielen Ständen verschiedener Anbieter in verschiedenen Hallen.

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vor 19 Minuten schrieb rorro:

 

Laut BVerfG schon. Argumentiert wurde mit Art. 1 GG.

Ja, sagtest du schon. Find ich immer noch nicht überzeugend; und geht immer noch nicht aus jener Entscheidung hervor

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Am ‎24‎.‎02‎.‎2019 um 12:20 schrieb kam:

Warum? Sind die Frauen heute dümmer?

Für eine bestimmte Sorte Männer wohl nicht dumm genug. Sehr zum Leidwesen derselben.

 

 

 

feststellend....................tribald

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vor 1 Stunde schrieb Xamanoth:

Ja, sagtest du schon. Find ich immer noch nicht überzeugend; und geht immer noch nicht aus jener Entscheidung hervor

 

Steht halt drin. Außerdem macht es wenig Sinn, Gesetze für den Schutz von Nichtmitgliedern der Gesellschaft zu machen. Das MuSchG dient allerdings genau dem (auch teilweise gegen den Willen der Schwangeren!).

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vor 13 Minuten schrieb rorro:

 

Steht halt drin. Außerdem macht es wenig Sinn, Gesetze für den Schutz von Nichtmitgliedern der Gesellschaft zu machen. Das MuSchG dient allerdings genau dem (auch teilweise gegen den Willen der Schwangeren!).

1. Nein steht es nicht; bzw ich weiß man kann die Entscheidung so interpretieren, dann ist sie falsch.

 

edit: Ich habe gerade nochmal nachgeschlagen . Das BVerfG lässt ausdrücklich offen, ob der Naßciturus Grundrechtströger ist oder nur von objektiv-rechtlichen Grundrechtsgehslt profitiert. Deine Aussage, aus jener Entscheidung ergäbe sich, dass ein Naßciturus Mitglied der   Gesellschaft ist, ist jedenfalls falsch.

 

2. Das MuSchG dient primär den Interessen der Mutter.

 

3. Tiere sind auch nicht Mitglied der Gesellschaft. Dennoch gibt es Tier/ und sogar Pflanzenschutzgesetze.

bearbeitet von Xamanoth
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Zwar ist ein Ungeborenes noch nicht trocken hinter den Ohren, trotzdem heißt es Nasciturus, nicht Naßciturus...

 

Werner

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vor 38 Minuten schrieb Xamanoth:

1. Nein steht es nicht; bzw ich weiß man kann die Entscheidung so interpretieren, dann ist sie falsch.

 

edit: Ich habe gerade nochmal nachgeschlagen . Das BVerfG lässt ausdrücklich offen, ob der Naßciturus Grundrechtströger ist oder nur von objektiv-rechtlichen Grundrechtsgehslt profitiert. Deine Aussage, aus jener Entscheidung ergäbe sich, dass ein Naßciturus Mitglied der   Gesellschaft ist, ist jedenfalls falsch.

 

2. Das MuSchG dient primär den Interessen der Mutter.

 

3. Tiere sind auch nicht Mitglied der Gesellschaft. Dennoch gibt es Tier/ und sogar Pflanzenschutzgesetze.

 

ad 1: ich zitiere den ersten Leitsatz des nachwievor gültigen Urteiles vom Mai 1993:

1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.

 

Wieso ist meine Interpretation falsch?

 

ad 2: ich zitiere den ersten Satz des MuSchG in der aktuellen Fassung:

Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

 

Somit dienst es beiden gleichermaßen und eindeutig nicht primär der Mutter (ist auch sonst im Gesetz nichts dergleichen zu finden). Übrigens benutzt das MuSchG immer nur das Wort "Kind" ohne den Zusatz "ungeboren", es kennt nur "Kind".

 

ad 3: das würden Tierhalter anders sehen.

bearbeitet von rorro
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17 minutes ago, Xamanoth said:

Streberleiche. Grammanazi.

Errare humanum, sed in errore perseverare stultum est.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Ich sehe das Martyrium bei der Frau und liebenden Mutter, die mit ihren unmotivierten Sprösslingen Klamotten einkaufen muss. Man würde sonst in Jogginghosen zum Vorstellungsgespräch gehen. Das Martyrium besteht darin, dass, wenn alle für einen Familiengeburtstag ein weißes Hemd und gute Schuhe brauchen, sich herausstellt, dass im Extremfall alle im Wechsel sich ein gutes Hemd und ein gutes Paar Schuhe geteilt haben, der Erzeuger inbegriffen. 

 

Es besteht darin, dass Kleiderschränke voll sind mit nicht aussortierten Kleidungsleichen und das Aussortieren derselben als unzumutbare Folter und Freizeitsberaubung angesehen wird.

 

 

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vor 1 Minute schrieb nannyogg57:

Ich sehe das Martyrium bei der Frau und liebenden Mutter, die mit ihren unmotivierten Sprösslingen Klamotten einkaufen muss. Man würde sonst in Jogginghosen zum Vorstellungsgespräch gehen. Das Martyrium besteht darin, dass, wenn alle für einen Familiengeburtstag ein weißes Hemd und gute Schuhe brauchen, sich herausstellt, dass im Extremfall alle im Wechsel sich ein gutes Hemd und ein gutes Paar Schuhe geteilt haben, der Erzeuger inbegriffen. 

 

Es besteht darin, dass Kleiderschränke voll sind mit nicht aussortierten Kleidungsleichen und das Aussortieren derselben als unzumutbare Folter und Freizeitsberaubung angesehen wird.

 

 

Du weißt ja was ein kürzlich verstorbener Philosoph über Jogginghosen geschrieben hat. Und Kleidung die nicht verschlossen ist, auszusortieren ist in der Tat Folter, weil es die Arbeit des aussuchens und Erwerbens- und die Anschaffungskosten nivelliert.

 

Vermittel dem Jungen den Wert von selbstbestimmte Schönheit. Das es Spaß macht gut auszusehen. 

 

Den meisten Hautzönen steht Ross übrigens besser als weiß.

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vor 30 Minuten schrieb rorro:

 

ad 1: ich zitiere den ersten Leitsatz des nachwievor gültigen Urteiles vom Mai 1993:

1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.

 

Wieso ist meine Interpretation falsch?

 

ad 2: ich zitiere den ersten Satz des MuSchG in der aktuellen Fassung:

Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

 

Somit dienst es beiden gleichermaßen und eindeutig nicht primär der Mutter (ist auch sonst im Gesetz nichts dergleichen zu finden). Übrigens benutzt das MuSchG immer nur das Wort "Kind" ohne den Zusatz "ungeboren", es kennt nur "Kind".

 

ad 3: das würden Tierhalter anders sehen.

1. der Nasciturus ist Träger der Menschenwürde. Das verbietet weder eine Abtreibung noch macht es ihn zum Mitglied der Gesellschaft - oder zum Menschen.

 

2. Es ist egal wie Tierhalter das sehen. Wenn es anders wäre, gäbe es im Supermarkt keine Schnitzel.

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8 hours ago, nannyogg57 said:

Ich sehe das Martyrium bei der Frau und liebenden Mutter, die mit ihren unmotivierten Sprösslingen Klamotten einkaufen muss. Man würde sonst in Jogginghosen zum Vorstellungsgespräch gehen.

Hältst du dich für besser als Gott? Du weißt doch, dass der freie Wille so wichtig ist, dass man die Leute auch in die Ewige Verdammnis gehen lassen muss. Außer der Ermahnung über Propheten ist keine Einflussnahme erlaubt. Du wirst dich dereinst dafür rechtfertigen müssen. Gott sei deiner Seele gnädig.

 

Werner

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vor 11 Stunden schrieb Xamanoth:

1. der Nasciturus ist Träger der Menschenwürde. Das verbietet weder eine Abtreibung noch macht es ihn zum Mitglied der Gesellschaft - oder zum Menschen.

 

Ein Träger der Menschenwürde nach Art. 1 GG (bekanntlich "Die Würde des Menschen ist unantastbar") ist kein Mensch? 

 

Also Nichtmenschen können Menschenwürde besitzen? Wie kommst Du denn auf so was?

bearbeitet von rorro
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Naja, wenn ich mir ansehe, was alles mit der "Würde des Menschen" begründet wird, und sehe, dass es keinerlei Definition gibt, was die "Würde des Menschen" eigentlich ist, dann kann auch das sein.

 

Werner

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vor 12 Stunden schrieb Xamanoth:

Streberleiche. Grammanazi.

Unnötig.

Wortwahl? !

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Just now, mn1217 said:

Unnötig.

Wortwahl? !

Ich habe  mich geschmeichelt gefühlt. Lass gut sein.

 

Werner (bekennender Klugscheißer)

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vor 2 Stunden schrieb rorro:

 

Ein Träger der Menschenwürde nach Art. 1 GG (bekanntlich "Die Würde des Menschen ist unantastbar") ist kein Mensch? 

 

Also Nichtmenschen können Menschenwürde besitzen? Wie kommst Du denn auf so was?

Hab ich mal so in einer Vorlesung gelernt. Dieses obskur-esoterische Grundrecht hat mit Logik und sauberer Rechtsdogmatik nichts zu tun.

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Nur ist das, was in Vorlesungen erzählt wird, allenfalls für die anstehende Prüfung von Relevanz.

Man kann sich in etwa vorstellen, was die Damen und Herren auf Herrenchiemsee wohl gemeint haben, als sie das formuliert haben.

Nur haben sie das leider nicht klipp und klar dazugeschrieben, was sie gemeint haben, so dass heute jeder, der die Macht dazu hat (also im Wesentlichen Höchstgerichte) das auslegen kann, wie er es für richtig hält. Heute wird das recht weit ausgelegt, aber der Schuss kann eines Tages auch nach hinten losgehen, wenn ein anderer Zeitgeist weht. Ich glaube nicht, dass z. B. Freisler ein Problem damit gehabt hätte, das halt so auszulegen, dass mit "Menschen" Juden nicht gemeint seien.

Insofern stimme ich nach reiflicher Überlegung, die der anfänglichen Verstörtheit gefolgt ist, Xamanoths negativer Bewertung dieses Grundgesetz-Artikels zu.

 

Werner

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So ist es. Da wir auch hier und heute schon ernsthafte Diskussionen darüber führen können, ob z. B. ich vor 10:20 an einem Frühlingstag vor N Jahren ein Mensch war oder nicht, klingt dieser Artikel von der Würde des Menschen zwar ehrwürdig und feierlich, ist bei näherer Betrachtung aber letztlich nichts wert.

 

Werner

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