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Synodaler Weg - schon versperrt?


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Geschrieben

Bischof Bätzing: Setze mich für Priesterweihe von Frauen ein

 

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz will sich dafür einsetzen, dass in der katholischen Kirche auch Frauen die Priesterweihe empfangen können. "Ich wünsche es mir und ich tue alles dafür", sagte der Limburger Bischof Georg Bätzing am Samstag beim Evangelischen Kirchentag in Hannover.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn Prof. em. Söding meint, der "Widerstand der vier Bischöfe müsse überwunden werden" und daß genau daran gearbeitet werde, dann weckt das in mir nicht das Gefühl, daß von "syn" bei synodal noch viel übrig ist.

 

Die vier Bischöfe vermissen eine kirchliche Rechtsgrundlage für das, was da veranstaltet wird. Offensichtlich gilt es als böse, die zu verlangen.

bearbeitet von rorro
Geschrieben
Am 4.5.2025 um 08:38 schrieb SteRo:

Bischof Bätzing: Setze mich für Priesterweihe von Frauen ein

 

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz will sich dafür einsetzen, dass in der katholischen Kirche auch Frauen die Priesterweihe empfangen können. "Ich wünsche es mir und ich tue alles dafür", sagte der Limburger Bischof Georg Bätzing am Samstag beim Evangelischen Kirchentag in Hannover.

 

Daß es ein vielgeäußerter Wunsch von seiner Exzellenz Bischof Bätzing ist, etwas zu ändern, was nach mehrfacher Aussage der Kirchenleitung zum depositum fidei gehört, hat genau betrachtet eine gewisse Skurrilität.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb rorro:

Die vier Bischöfe vermissen eine kirchliche Rechtsgrundlage für das, was da veranstaltet wird. Offensichtlich gilt es als böse, die zu verlangen.

 

Das ist wohl ein Missverständnis. Denn es handelt sich beim Synodalen Weg, wenn man dem Kirchenrechtler Norbert Lüdecke (Die Täuschung) vertrauen darf, ohnehin nicht um irgendetwas mit rechtlich verpflichtendem Charakter, sondern einfach um eine reine Absprache, die höchstens eine gewisse moralische Verbindlichkeit haben kann. Rechtlich verpflichtet ist dadurch kein Bischof zu irgendetwas. Das beginnt schon bei Institution und Verfahren:

 

"Es geht nicht um eine Satzung (statutum) oder eine Ordnung im kirchenrechtlichen Sinn. [...] Vielmehr haben Bischofskonferenz und Vollversammlung des ZdK [...] eine in Zusammenarbeit entworfene Vereinbarung geschlossen, sich zur Erfüllung bestimmter Aufgaben für eine bestimmte Zeit zu einem Vorgang, einem „Prozess“ in einem Gremium zusammenzufinden und auf mehreren Treffen bestimmte Themenfelder gegebenenfalls anhand von Vorlagen zu diskutieren und sich auf Ergebnisse zu einigen. Diese Absprache ist kein Rechtstext. Er ist eine lediglich moralisch verbindliche Konventionalordnung. Eine solche einzuhalten, kann man gegenseitig erwarten, rechtlich durchsetzbar ist dies nicht."

 

Es gilt aber natürlich erst recht für die Ergebnisse der Beratungen:

 

"Auch die Ergebnisse entbehren jeder rechtlichen Verbindlichkeit. Die später oft betonte Beschlussorientierung des Synodalen Weges soll vielleicht Verbindlichkeit suggerieren, erzeugt aber keine Ergebnisse, die einen Bischof in seinem künftigen Handeln binden. [...] Beschlossen werden von der Synodalversammlung als dem obersten Organ des Synodalen Weges keine Handlungsanweisungen, zu verwirklichende Projekte oder Reformen. Seine Beschlüsse stellen lediglich abschließend „Beratungsergebnisse“ fest, sie fixieren mithin Meinungsanteile, halten ein Meinungsbild fest (Art. 11 Abs. 1 SSynW)."

 

Und damit wirklich jeder Zweifel an der völligen rechtlichen Unverbindlichkeit ausgeräumt wird:

 

"Trotzdem wird eigens die kirchenrechtliche Selbstverständlichkeit betont, die Beschlüsse seien aus sich ohne Rechtswirkung und ließen die Vollmacht der Bischofskonferenz wie der einzelnen Diözesanbischöfe unberührt, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben (Art. 11 Abs. 5 SSynW)."

 

Ebenso ist das, was selbst die Bischöfe tun können, sehr begrenzt:

 

"Die zur Behandlung im Synodalen Weg vorgesehenen Themenfelder liegen weit überwiegend nicht im Kompetenzbereich der deutschen Bischöfe, sondern des Apostolischen Stuhls. [...] Ob und wie die darüber hinausgehende Absicht umgesetzt werden wird, Beschlüsse zu Themen aus der gesamtkirchlichen Regelungskompetenz als Voten des Synodalen Forums an den Apostolischen Stuhl zu übermitteln (Art. 11 Abs. 5 SSynW), bleibt abzuwarten. [...] Selbst in Belangen, die in die Zuständigkeit der Bischöfe oder der DBK fallen, bleiben alle Beschlüsse ohne jede rechtliche Bindungswirkung."

 

Das einzige, was der Synodale Weg ist, ist also ein auf einer recht vollkommen unverbindlichen Absprache beruhendes Gremium, und alles, was er tun kann, besteht darin, rechtlich vollkommen unverbindliche Empfehlungen an die Bischöfe auszusprechen, und genauso unverbindliche Bitten nach Rom zu senden. Für etwas derart Bescheidenes ist eine besondere kirchenrechtliche Grundlage offenbar unnötig.

 

Insofern kann sich jeder konservative Katholik an dieser Stelle entspannt zurücklehnen und Pfeife rauchen. (Das einzige was ihn stören könnte, wären die Turbulenzen, die infolge irriger Erwartungen entstehen mögen, oder vielleicht - aber das ist wohl eher unwahrscheinlich - eine eskalierende Eigendynamik.)

 

bearbeitet von iskander
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb rorro:

Die vier Bischöfe vermissen eine kirchliche Rechtsgrundlage für das, was da veranstaltet wird. Offensichtlich gilt es als böse, die zu verlangen.

Böse sicher nicht. Aber unklug. Denn ich bin mir sicher, jeder Ortsordniarius macht jeden Tag Dinge, für die es weder explizite übergreifend weltkirchliche Vorgaben noch diözesane Rechtsvorgaben gibt. Deshalb halte ich die Position der Vier für eine Ausflucht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb gouvernante:

Böse sicher nicht. Aber unklug. Denn ich bin mir sicher, jeder Ortsordniarius macht jeden Tag Dinge, für die es weder explizite übergreifend weltkirchliche Vorgaben noch diözesane Rechtsvorgaben gibt. Deshalb halte ich die Position der Vier für eine Ausflucht.

 

 

Die Frage ist, ob es die da geben muss. Sollte ein Bischof gegen geltendes Recht verstoßen, kann man sich an Rom wenden und manchmal passiert das ja auch.

 

In diesem Fall hat Rom bereits festgestellt, daß es ein nationales überdiözesanes Entscheidungsgremium nicht geben darf. Nicht nur aus kanonischen Gründen, sondern auch weil dies der Ekklesiologie widerspricht, die in jeder Ortskirche die Fülle der Kirche sieht und die dementsprechend autark entscheiden können muss.

 

Nun ist das ja nichts, was die offiziellen Verfechter des SW nicht wüssten (der einzelne diözesane Laienvertreter vielleicht nicht). 

Deswegen ist das ja auch ein so falsches Spiel.

 

Das ZdK wird gegenüber der Öffentlichkeit nicht müde zu betonen, daß es ein echtes Entscheidungsgremium sein soll, doch gegenüber den vier Bischöfen wird das Gegenteil geflüstert.

 

Für wie blöd halten die uns?

 

Nachtrag: wäre es ein reines Beratungsgremium, hätte das ZdK lange Zeit gelogen. Wäre es ein Entscheidungsgremium ohne bindende Wirkung, würde ich als Bischof auch nicht mitmachen, weil der mediale Druck zu groß sein würde das auch umzusetzen.

bearbeitet von rorro
Geschrieben
1 hour ago, rorro said:

In diesem Fall hat Rom bereits festgestellt, daß es ein nationales überdiözesanes Entscheidungsgremium nicht geben darf. Nicht nur aus kanonischen Gründen, sondern auch weil dies der Ekklesiologie widerspricht, die in jeder Ortskirche die Fülle der Kirche sieht und die dementsprechend autark entscheiden können muss.


Gibt es doch anscheinend auch nicht? Wenn die „standhaften Vier“ nicht mitmachen wollen, zwingt sie doch wohl auch keiner?

Es ist wird aber möglicherweise als eine Ansage an die eigenen Gläubigen verstanden, was der eigene Bischof von ihnen und ihrer Meinung hält. Und in der heutigen Zeit kann jedes Kirchenmitglied souverän seine Schlüsse daraus ziehen und eine Meinung dazu haben. Warten wir also ab, wie und ob es einen positiven Einfluss auf die vier Diözesen hat!

(Wollen die vier übrigens einen „Gegenrat“ bilden? Welche kirchenrechtliche Basis hätte die Bildung einer gemeinsam agierenden bischöflichen Oppositionsgruppe? Vermutlich auch keine - also arbeiteten beide Gruppen nach dem gleichen Prinzip.)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Shubashi:


Gibt es doch anscheinend auch nicht? Wenn die „standhaften Vier“ nicht mitmachen wollen, zwingt sie doch wohl auch keiner?

Es ist wird aber möglicherweise als eine Ansage an die eigenen Gläubigen verstanden, was der eigene Bischof von ihnen und ihrer Meinung hält.

 

Es gibt bereits demokratisch gewählte Laien-Gremien, die den Bischof beraten. Sie sind auch kirchenrechtlich vorgesehen.

 

(Die Mehrheit der Mitglieder des ZdK sind nicht basisdemokratisch gewählt, das nur nebenbei)

 

Ein wenig Wissen vorab vor übler Nachrede würde Dir hier guttun.

 

Allerdings zeigt Dein Beitrag, daß das offenbar vielen nicht bekannt ist - und Verfechter des SW werden das auch nicht ändern wollen.

bearbeitet von rorro
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Shubashi:

Wollen die vier übrigens einen „Gegenrat“ bilden? 

 

Nein. Da will keiner Mehrheits-Entscheidungen fällen, die andere betreffen. Also läuft Dein Vorwurf ins Leere

Geschrieben
4 minutes ago, rorro said:

übler Nachrede


Könntest Du bitte kurz erläutern, worin Du eine solche siehst?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb rorro:

Wäre es ein Entscheidungsgremium ohne bindende Wirkung, würde ich als Bischof auch nicht mitmachen, weil der mediale Druck zu groß sein würde das auch umzusetzen.

Genau so sehe ich das auch. Selbst wenn die Beschlüsse offiziell nicht bindend sind, wird es jedesmal einen Shitstorm geben, wenn ein Bischof diese nicht umsetzt.

 

Die Bischöfe wären schön blöd, sich auf sowas einzulassen.

 

Und ich finde, es gibt dafür auch überhaupt keinen Grund. Bischof Oster hat an der Weltsynode teilgenommen und ist ein großer Befürworter der synodalen Methode, wie sie von Papst Franziskus gedacht war. Und er hat beschlossen, diesen synodalen Weg in seinem Bistum zu gehen, nicht den synodalen Sonderweg.

 

Dass "daran gearbeitet" wird, "den Widerstand der vier Bischöfe zu brechen... äh... zu überwinden", hat bei mir auch ein sehr ungutes Gefühl ausgelöst. Ich will gar nicht wissen, was medial auf sie zukommen wird.

 

Ich hoffe, dass sie die Stärke haben, das auszuhalten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb Shubashi:

Es ist wird aber möglicherweise als eine Ansage an die eigenen Gläubigen verstanden, was der eigene Bischof von ihnen und ihrer Meinung hält.

Ich habe nur das Bistum Passau im Blick. Oster ist dort sehr synodal unterwegs. Das geht ganz hervorragend auch ohne deutschem Sondersynodalrat.

 

Mit den anderen 3 Bistümern habe ich mich noch nicht beschäftigt. Man muss ihnen aber nicht von vornherein unterstellen, dass sie nicht synodal geführt werden, nur weil ihre Bischöfe Bätzings und Stetter-Karps Vorstellungen nicht teilen.

bearbeitet von Kara
Geschrieben
8 minutes ago, Kara said:

Ich habe nur das Bistum Passau im Blick. Oster ist dort sehr synodal unterwegs. Das geht ganz hervorragend auch ohne deutschem Sondersynodalrat.

 

Mit den anderen 3 Bistümern habe ich mich noch nicht beschäftigt.


Dann gibt es doch auch kein Problem. Ich finde besser, wenn mein Bischof bei sowas erstmal mitmacht, weil es eben ein Versuch ist, Probleme, die in der Kirche nunmal gegeben sind, zu adressieren.

Dass Bistümer und in Alleinverantwortung von Bischöfen immer alles besser hinbekommen, sehe ich ich in Deutschland nicht. So aus der Erinnerung haben die Bischöfe ihre gravierenden Krisen hierzulande nämlich durch Alleingänge hinbekommen, Rücktritte bzw. Gesuche dazu gabe es z.B. in Augsburg, Limburg, Hamburg, Bamberg, Paderborn, Köln, Osnabrück. Einige davon durch selbstverschuldete Fehler in Missbrauchsfällen, nur einer wohl in Bezug auf den „Synodalen Weg“, wo Bischof Schick wohl rechtzeitig Platz für einen „Reformbischof“ (?) machen wollte.

Kirchenrecht hin oder her, da das wohl keine Probleme macht, finde ich gar nicht schlecht, wenn auf verschiedenen Wegen nach Fortschritt gesucht wird. Das alte System kennen wir, die Ergebnisse auch.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rorro:

Ein wenig Wissen vorab vor übler Nachrede würde Dir hier guttun.

 

Die Community-Regeln verbieten es uns, üble Nachrede so zu praktizieren, wie es die Autorität und Tradition der Kirche lehrt.

Geschrieben
59 minutes ago, Weihrauch said:

 

Die Community-Regeln verbieten es uns, üble Nachrede so zu praktizieren, wie es die Autorität und Tradition der Kirche lehrt.


Bin ich wirklich so naiv? Könnt Ihr mir nicht einfach mal kurz erklären, um was es bei dieser sogen. „üblen Nachrede“ geht. Soweit ich sehe bewegen sich alle Bischöfe im Rahmen ihrer kirchenrechtlichen Autorität? Der „synodale Rat“ ist keine Pflichtveranstaltung, verstößt aber auch nicht gegen irgendwelche kirchenrechtlichen Regeln?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Shubashi:

Bin ich wirklich so naiv? Könnt Ihr mir nicht einfach mal kurz erklären, um was es bei dieser sogen. „üblen Nachrede“ geht.

 

Kara hat Deinen Satz bereits zitiert:

 

Zitat

Es ist wird aber möglicherweise als eine Ansage an die eigenen Gläubigen verstanden, was der eigene Bischof von ihnen und ihrer Meinung hält.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Shubashi:

Dann gibt es doch auch kein Problem.

 

Wenn sich 23 von 27 Ortsbischöfen gegen den Willen der Weltkirche außerhalb des Rechts bewegen, finde ich das problematisch.

 

Wieso sollte sich dann auch nur ein Priester oder Laie in diesen Bistümern an das halten, was der eigene Bischof vorgibt? Der eigene Bischof kümmert sich ja auch einen Dreck um die Vorgaben seines Vorgesetzten. Nur habe ich das sichere Gefühl, in den dt. Ortsordinarien ist die Geduld mit Abweichlern nicht so groß wie in Rom.

bearbeitet von rorro
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Shubashi:

Bin ich wirklich so naiv?

 

Ich fürchte, ja.

 

Üble Nachrede gibt es selbstverständlich nur auf der Seite derer, die nicht auf der Seite der Macht stehen. 

 

Andere der Kirchenspaltung, der Häresie, der Gottlosigkeit, der Dummheit oder dem Eigenwillen zu bezichtigen, ist nichts anderes, als die Wahrheit auszusprechen. Das zum Beispiel ist keine üble Nachrede: 

 

Zitat

Arii depositio

 

Alexander von Alexandrien (250-328)
Absetzung des Arius

 

Alexander wünscht den Priestern und Diakonen von Alexandrien und Mareotis, gegenwärtig den Gegenwärtigen, seinen geliebten Brüdern Freude in dem Herrn. Ungeachtet ihr bereits mein Schreiben, welches ich an den Arius und dessen Genossen gesendet, und worin ich dieselben ermahnt habe, der Gottlosigkeit zu entsagen, und dem gesunden und katholischen Glauben zu gehorchen, unterschrieben, und dadurch euere richtige Denkungsart und euere Uebereinstimmung mit der katholischen Kirche hinsichtlich der Dogmen an den Tag gelegt habet; so habe ich doch, weil ich allenthalben den Mitdienern das auf den Arius und seine Genossen Bezügliche schriftlich bekannt machte, für nöthig erachtet, sowohl euch, die Kleriker der Stadt, zu versammeln, als auch euch, die von Mareotis, hieher zu bescheiden; zumal da aus euch die Priester Chares und Pistus, und die Diakone Sarapion, Parammon, Zosimus und Irenäus an die Arianer sich anschlossen, und mit ihnen abgesetzt werden wollten; damit ihr auch das jetzige Schreiben kennen lernet, und damit ihr hierin euere Eintracht an den Tag leget, und der Absetzung des Arius, Pistus und ihrer Genossen euere Zustimmung gebet. Denn es geziemt sich, daß ihr mein Schreiben kennet und daß es ein Jeder, als wäre es von ihm selbst geschrieben, beherzige.


Das selbstverständlich auch nicht:

 

Zitat

Laktanz: De mortibus persecutorum. Piepenbrink (2010), S. 33

 

Toleranzedikt des Kaiser Galerius

 

„Neben dem übrigen, was wir zum Wohle und Nutzen des Staates angeordnet hatten, wollten wir bislang alles gemäß den alten Gesetzen und der öffentlichen Ordnung der Römer verbessern und dafür sorgen, dass auch die Christen, die die Lehre ihrer Vorfahren verlassen hatten, zur Vernunft zurückkehrten. Denn aus irgendeinem Grund hatte diese Christen ein solcher Eigenwille und eine solche Dummheit ergriffen, dass sie den Einrichtungen der Alten nicht mehr folgten, die möglicherweise ihre eigenen Vorfahren eingeführt hatten, sondern sich nach ihrem eigenen Willen und nach Belieben Gesetze gaben, um sie zu befolgen, und in verschiedenen Gegenden verschiedene Völker zu einer Gemeinschaft zusammenbrachten. Als wir schließlich befohlen hatten, dass sie zu den Einrichtungen der Alten zurückkehren sollten, wurden viele von ihnen in Gerichtsprozesse verwickelt, viele wurden auch vertrieben. Und da die meisten auf ihrem Vorsatz bestanden und wir sahen, dass sie weder den Göttern die angemessene Verehrung zukommen ließen, noch den Gott der Christen verehrten, so haben wir es in unserer außerordentlichen Milde und beständigen Gewohnheit, sämtlichen Menschen zu verzeihen, für notwendig gehalten, auch diesen unsere freimütigste Nachsicht zu gewähren, damit sie wieder Christen sein und ihre Versammlungsstätten wieder aufbauen könnten, allerdings so, dass sie nichts gegen die öffentliche Ordnung unternehmen. Durch ein anderes Schreiben aber werden wir den Gerichtsbeamten mitteilen, was sie zu beachten haben. Daher wird es unserer Nachsicht entsprechend die Pflicht der Christen sein, zu ihrem Gott für unser Wohl, für das Wohl des Staates und für ihr eigenes zu beten, damit der Staat in jeder Hinsicht vor Schaden bewahrt bleibt und sie sicher in ihren Wohnungen leben können.“

 

Und das selbstverständlich auch nicht. 

 

vor 3 Minuten schrieb rorro:

Der eigene Bischof kümmert sich ja auch einen Dreck um die Vorgaben seines Vorgesetzten.

 

Geschrieben

Rom hat verlangt, daß alle Schritte vorab besprochen und von Rom approbiert werden. Wenn also der Synodale Ausschuss ohne dieses Vorgehen einfach weiterarbeitet, interessiert zumindest die beteiligten Bischöfe das Votum Roms einen Dreck.

 

Das ist keine üble Nachrede, das ist leider eine traurige Tatsachenbeschreibung.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb rorro:

Rom hat verlangt, daß alle Schritte vorab besprochen und von Rom approbiert werden. Wenn also der Synodale Ausschuss ohne dieses Vorgehen einfach weiterarbeitet, interessiert zumindest die beteiligten Bischöfe das Votum Roms einen Dreck.

 

Das ist keine üble Nachrede, das ist leider eine traurige Tatsachenbeschreibung.

 

Für mich als Außenstehendem sieht das nach einem Machtkampf aus. 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb rorro:

In diesem Fall hat Rom bereits festgestellt, daß es ein nationales überdiözesanes Entscheidungsgremium nicht geben darf.

 

Etwas Entsprechendes gibt es ja auch nicht - siehe meinen letzten Beitrag. Und dass es das nicht gibt, steht offenbar ja sogar in den Satzung des Synodalen Wegen explizit drin. Wobei es sich laut dem zitierten Lüdecke (Die Täuschung) nicht einmal um eine Satzung handelt:

 

"Der Eindruck einer rechtlichen Verbindlichkeit, den der Aufbau und die Bezeichnung der Regularien als „Satzung“ erwecken, täuscht. Es ist nicht drin, was draufsteht. Es geht nicht um eine Satzung (statutum) oder eine Ordnung im kirchenrechtlichen Sinn. Denn es gibt keine Personengesamtheit, der ein autonomes Satzungsrecht zukäme oder für die einseitig eine hoheitliche Satzung erlassen worden wäre, noch geht es um eine bloße Versammlungsordnung."

 

Es gebe nur eine "Absprache":

 

"Diese Absprache ist kein Rechtstext. Er ist eine lediglich moralisch verbindliche Konventionalordnung. Eine solche einzuhalten, kann man gegenseitig erwarten, rechtlich
durchsetzbar ist dies nicht. Entsprechend haben sich einzelne Bischöfe ausdrücklich vorbehalten, gegebenenfalls den vereinbarten Weg auch wieder zu verlassen.43 Deshalb beansprucht der „Satzung“ genannte Regeltext auch gar nicht, den Synodalen Weg zu normieren, sondern nur, ihn zu „beschreiben“ (Präambel SSynW)."

 

Die rechtliche Grundlage für den Synodalen Weg ist offenbar diese:

 

"Die deutschen Bischöfe haben sich damit zu der Initiative entschieden, in einer gravierenden Krisensituation der Kirche gemäß c. 228 die Hilfe von vornehmlich verbandlich organisierten Laien in Anspruch zu nehmen. Das in Taufe und Firmung verliehene gemeinsame Priestertum befähigt Laien, die von den geistlichen Hirten als hinreichend sachkundig, klug und angesehen beurteilt werden, von diesen Hirten zur Hilfeleistung herangezogen zu werden (c. 228 § 2). Dass die Bischöfe dafür auf das ZdK als den von ihnen führungspersonell und finanziell kontrollierten Zusammenschluss zurückgriffen, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, „Anregungen“ für das apostolische Wirken der Kirche zu geben und die Bischofskonferenz zu „beraten“, lag nahe.42 Die Bischöfe konnten zudem von einer Krisenlage ausgehen, in der die Gläubigen nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht haben, den Hirten ihre Meinung zum Kirchenwohl mitzuteilen (c. 212 § 3); ihnen „Anliegen“ und „Wünsche“, also Bitten, vorzutragen, ist den Gläubigen ohnehin unbenommen (c. 212 § 2). Das ist ebenso wenig spektakulär, wie sich zu diesem Zweck in einem Gremium zusammenzufinden, um nach den Erfahrungen mit dem letzten Gesprächsprozess den Austausch diesmal strukturierter anzugehen."

 

Und da dieses Gremium ein reines Beratungs-Gremium ist, das nur vollkommen unverbindliche Empfehlungen abgeben kann, ist es eben auch kein Entscheidungsgremium. Was man hauptsächlich kritisieren könnte, wäre wohl, dass hier teilweise ein falscher Eindruck erweckt wurde - oder ggf. vielleicht noch, dass dass die Bischöfe bereits mit einer moralischen Selbstverpflichtung zu weit gehen. Solange sie aber in ihren eigenen Bistümern nichts tun, was irgendwie gegen das Kirchenrecht verstößt, sondern bestenfalls demütig eine Bitte an den Papst herantragen, über deren Annahme oder Ablehnung dieser ganz alleine entscheidet, ist allein das Diskutieren und das Appellieren an den Papst noch kein gravierender Verstoß gegen das Kirchenrecht.

 

bearbeitet von iskander
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb rorro:

Rom hat verlangt, daß alle Schritte vorab besprochen und von Rom approbiert werden. Wenn also der Synodale Ausschuss ohne dieses Vorgehen einfach weiterarbeitet, interessiert zumindest die beteiligten Bischöfe das Votum Roms einen Dreck.

 

Das ist keine üble Nachrede, das ist leider eine traurige Tatsachenbeschreibung.

 

Ja, ja, sag ich ja, sag ich ja - das ist nichts als die Wahrheit. 

 

Dass Rom die Motivation, den Hintergrund und das Anliegen des Synodalen Rats einen Dreck interessiert, das ist üble Nachrede. 

Geschrieben
2 hours ago, rorro said:

Wenn sich 23 von 27 Ortsbischöfen gegen den Willen der Weltkirche außerhalb des Rechts bewegen, finde ich das problematisch.


Auf welches Dokument berufst Du Dich mit dieser These? Soweit ich es bisher verstanden habe, hat man sich mit Rom geeinigt, mit dem synodalen Rat in Deutschland fortzufahren, ohne dass sich daraus für die Bischöfe ein Präjudiz ergibt? Es ist eben freiwillig.

Ich bin da allerdings nicht so beschlagen, vielleicht kann das jemand von den hiesigen Theologen und Kirchenrechtlern beantworten?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Marcellinus:

Für mich als Außenstehendem sieht das nach einem Machtkampf aus. 

 

Oder ein Rückzugsgefecht eines schwindenden Einflusses einer Kirche in Deutschland.

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