iskander Geschrieben vor 14 Stunden Melden Geschrieben vor 14 Stunden vor 4 Stunden schrieb Merkur: Soweit ersichtlich habe alle von dir genannten Päpste auf ihr Amt verzichtet. Zumindest hat keiner von ihnen später behauptet, weiterhin Papst zu sein. Damit sind sie als Beispiel ungeeignet. Wenn die Machtverhältnisse so sind, dass ein Kaiser einen Papst absetzen kann und die Kirche das akzeptiert, dann interpretiere ich die Tatsache, dass er sich nicht offiziell wehrt (wenn er das dann nicht tut) eher so, dass er nicht in einer Position ist, dem Kaiser die Stirn zu bieten. Und ähnlich in den Fälle mit dem Konzil. Erneut Grok. Meine Frage: Hallo Grok, bitte antworte absolut wahrhaftig und unvoreingenommen wie ein hervorragender, die höchsten wissenschaftlichen Standards akzeptierender Historiker: Gibt es oder gibt es keine Beispiele aus Antike und Mittelalter dafür, dass Konzilien oder auch weltliche Herrscher abgesetzt und/oder verurteilt haben? Gibt es Fälle, in denen man die Absetzung eines Papstes vernünftigerweise nicht als einen freiwilligen Verzicht interpretieren kann? Antwort: Ja, es gibt zahlreiche historische Beispiele aus der Antike und dem Mittelalter, in denen Konzilien (Synoden oder Kirchenversammlungen) oder weltliche Herrscher Päpste abgesetzt oder verurteilt haben. Als Historiker, der sich an primäre Quellen, zeitgenössische Chroniken und moderne wissenschaftliche Analysen orientiert (wie die Werke von Eamon Duffy, Walter Ullmann oder die Cambridge Medieval History), werde ich diese Fälle objektiv darstellen, basierend auf etablierten Fakten. Die Papstgeschichte ist geprägt von Konflikten zwischen kirchlicher Autorität, imperialer Macht und innerkirchlichen Fraktionen, was zu solchen Interventionen führte. Ich unterscheide zwischen Antike (ca. 1.–5. Jahrhundert n. Chr., erweitert bis zur byzantinischen Periode) und Mittelalter (ca. 5.–15. Jahrhundert). Die Interpretationen können variieren, da Quellen wie das Liber Pontificalis oder byzantinische Historiker (z. B. Prokopios) oft parteiisch sind, aber die Ereignisse sind gut dokumentiert. Beispiele aus der Antike In der frühen Kirche war das Papsttum noch eng mit dem römischen bzw. byzantinischen Kaiserreich verflochten, sodass weltliche Herrscher häufig eingriffen. Konzilien spielten eine Rolle, aber Absetzungen waren oft imperial diktiert. Papst Liberius (352–366 n. Chr.): Er wurde vom römischen Kaiser Constantius II. verbannt und effektiv abgesetzt, weil er sich weigerte, die arianische Lehre zu unterstützen. Constantius installierte einen Gegenpapst (Felix II.). Dies war eine direkte Intervention eines weltlichen Herrschers in kirchliche Angelegenheiten. Papst Silverius (536–537 n. Chr.): Abgesetzt durch den byzantinischen General Belisarius auf Befehl der Kaiserin Theodora, die ihn der Kollaboration mit den Ostgoten bezichtigte. Er wurde verbannt und starb im Exil; Vigilius wurde als Nachfolger eingesetzt. Hier handelte es sich um eine militärisch erzwungene Absetzung durch byzantinische Autoritäten. Papst Martin I. (649–655 n. Chr.): Verurteilt und abgesetzt durch den byzantinischen Kaiser Constans II. wegen seiner Opposition gegen die monotheletische Häresie. Martin wurde verhaftet, nach Konstantinopel gebracht, vor Gericht gestellt und ins Exil geschickt, wo er starb. Dies war eine klare Verurteilung durch weltliche Macht, unterstützt von einer Synode in Konstantinopel. Diese Fälle zeigen, dass byzantinische Kaiser die päpstliche Autorität oft als Teil ihres Imperiums betrachteten und Absetzungen als Mittel zur Durchsetzung theologischer oder politischer Einheit nutzten. Beispiele aus dem Mittelalter Im Mittelalter eskalierten Konflikte durch den Investiturstreit, das Saeculum obscurum (10. Jahrhundert) und das Abendländische Schisma (1378–1417). Hier spielten sowohl Konzilien als auch weltliche Herrscher (wie ottonische oder salische Kaiser) eine prominente Rolle. Papst Johannes XII. (955–964 n. Chr.): Abgesetzt durch eine Synode (Konzil) in Rom unter Leitung des ottonischen Kaisers Otto I. des Großen. Johannes wurde wegen moralischer Verfehlungen (z. B. Simonie, Mordvorwürfe) verurteilt und exkommuniziert. Otto installierte Leo VIII. als Nachfolger. Dies war eine Kombination aus konzilialer und weltlicher Intervention. Papst Benedikt IX. (1032–1044, 1045, 1047–1048 n. Chr.): Dreimal abgesetzt. Zuerst 1044 durch römische Adelsfraktionen (weltliche Macht), dann 1046 durch die Synode von Sutri unter Kaiser Heinrich III., der Benedikt, Silvester III. und Gregor VI. absetzte und Clemens II. einsetzte. Benedikt wurde wegen Simonie und Korruption verurteilt. Heinrich III. agierte hier als "Schützer der Kirche". Papst Gregor VII. (1073–1085 n. Chr.): Abgesetzt und exkommuniziert durch Kaiser Heinrich IV. während des Investiturstreits, unterstützt von einer Synode in Brixen (1080). Gregor hatte Heinrich zuvor exkommuniziert; die Absetzung war eine Gegenmaßnahme weltlicher Macht, die Gregor als "falschen Mönch" brandmarkte. Abendländisches Schisma (1378–1417): Konzil von Pisa (1409): Setzte die rivalisierenden Päpste Gregor XII. (Rom) und Benedikt XIII. (Avignon) ab und wählte Alexander V. Dies führte zu drei Päpsten, da die Absetzungen nicht anerkannt wurden. Konzil von Konstanz (1414–1418): Setzte Papst Johannes XXIII. (Pisa-Linie) ab, akzeptierte den Rücktritt von Gregor XII. und verurteilte Benedikt XIII. als Häretiker. Das Konzil berief sich auf die Überlegenheit der Konzilien über den Papst (Konziliarismus) und wählte Martin V. Dies war ein Höhepunkt konzilialer Macht. Weitere Fälle umfassen Papst Sergius III. (904–911), der in Konflikte verwickelt war, oder Papst Stephen VI. (896–897), der seinen Vorgänger Formosus exhumieren und verurteilen ließ (Kadaversynode), was indirekt zu Absetzungen führte. Fälle, in denen die Absetzung vernünftigerweise nicht als freiwilliger Verzicht interpretiert werden kann Ja, es gibt mehrere solcher Fälle, in denen historische Quellen (z. B. Ottos Chroniken oder Konzilsakten) auf Zwang, Gewalt oder politischen Druck hinweisen, der eine freie Entscheidung ausschließt. Freiwillige Rücktritte (wie bei Coelestin V. 1294) sind klar dokumentiert als solche, oft mit formellen Abdankungsurkunden, während erzwungene Absetzungen mit Verbannung, Gerichtsverfahren oder militärischer Intervention einhergingen. Papst Johannes XII.: Seine Absetzung 963 war erzwungen; er floh vor Otto I., kehrte mit Gewalt zurück und starb kurz darauf. Keine Hinweise auf Freiwilligkeit – es war eine Verurteilung durch Synode und Kaiser. Papst Benedikt IX.: Seine Absetzungen (besonders 1046) waren Resultat von Synoden und imperialem Eingreifen; er wurde vertrieben und versuchte mehrmals, mit Gewalt zurückzukehren. Historiker wie Ferdinand Gregorovius sehen hier keinen freien Willen, sondern familiäre und politische Machenschaften. Papst Martin I.: Verhaftet, deportiert und verurteilt – eindeutig unfreiwillig, da er sich wehrte und im Exil starb. Papst Johannes XXIII. (1410–1415): Durch das Konzil von Konstanz abgesetzt; er floh zunächst, wurde gefangen genommen und inhaftiert. Die Konzilsakten beschreiben dies als Zwangsmaßnahme, nicht als Verzicht. Papst Silverius: Militärisch abgesetzt und verbannt; er starb unter Haftbedingungen. Insgesamt unterstreichen diese Beispiele, dass das Papsttum in Antike und Mittelalter nicht absolut war, sondern von externen Mächten beeinflusst wurde. Moderne Historiker debattieren die Legitimität solcher Absetzungen (z. B. ob Konzilien über dem Papst stehen), aber die Ereignisse selbst sind unbestritten. Für tiefergehende Analysen empfehle ich Quellen wie das "Lexikon für Theologie und Kirche" oder Ullmanns "The Growth of Papal Government in the Middle Ages". [Kurze Zusatzfrage (bitte um kurze Antwort): Wurde zumindest ein substantieller Teil dieser Absetzung damals in der Kirche allgemein akzeptiert oder nicht?] Ja – bei mehreren dieser Absetzungen wurde die Entscheidung damals von einem substantiellen (oft sogar dem überwiegenden) Teil der Kirche akzeptiert: Johannes XII. (963): Ottos Absetzung wurde von der Mehrheit des römischen Klerus und fast allen deutschen sowie norditalienischen Bischöfen anerkannt (Leo VIII. galt als legitimer Papst). Benedikt IX., Silvester III. und Gregor VI. (1046, Synode von Sutri): Die Absetzung durch Heinrich III. wurde von der gesamten abendländischen Kirche akzeptiert; Clemens II. war unbestrittener Papst. Konzil von Konstanz (1414–1418): Die Absetzung Johannes’ XXIII. und die Erklärung, Benedikt XIII. sei kein Papst mehr, wurde von praktisch der gesamten lateinischen Christenheit angenommen (Martin V. beendete das Schisma). Kurz: In den entscheidenden Fällen (besonders 10./11. und 15. Jahrhundert) wurde die Absetzung zeitgenössisch weitgehend als legitim und bindend betrachtet. Zitieren
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