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Geschrieben (bearbeitet)

Bitte nicht am Titel stören, aber das Thema "Gnade" scheint nahezu unbegreifbar (aufgrund der Übernatur von eigentlicher "Gnade an sich" ist diese ganz sicher unbegreifbar), aber da es dabei auch um Ursachen und Wirkungen geht, welche uns eigentlich schon begreifbar sind, ist es halt auch "teilweise" begreifbar.

 

Mir scheint es gibt fast kein anderes Thema der Theologie bei dem auf so kleinem Raum eine solche Anzahl von sich widersprechenden theologischen Meinungen und Häresien auffindbar ist. Aber dieser subjektive Eindruck kann auch dem Umstand geschuldet sein, dass ich Anfänger auf dem Gebiet bin.

 

Der Umfang des Themas soll mit Verweis auf Thoma's summa I-II, q109 bis q114 eingegrenzt werden, d.h. es soll schwerpunktmäßig um die sog. "innere Gnadenwirkung" gehen, die im Zusammenhang mit dem eigenen Heil steht und nicht um die sog. gratis datae (Prophetie u.ä.), welche gegeben werden, um andere unterstützen zu können.

Pohle entwickelt in seinem Lehrbuch zur dogmatischen Theologie die folgende Definition:

"Die wirkliche Gnade ist ein übernatürlicher Beistand aus den Verdiensten Christi zu heilskräftiger Tätigkeit."

Da erscheint mir, für den das Erscheinen Jesu Christi nur ein barmherziges 'add-on', aber eigentlich unnötig ist (siehe Wozu Jesus Christus?), dann sofort die Frage "Warum 'aus den Verdiensten Christ' und warum nicht einfach 'Gottes'?"

Zur Unterscheidung schreibt Pohle, die Gnade Gottes würde nur einen negativ unwürdigen Empfänger, die Gnade Christi aber einen positiv unwürdigen (weil sündigen) Empfänger voraussetzen. Die Gnade Gottes würde die Seele in eine übernatürliche Seins- und Wirkungssphäre erheben, die Gnade Christi würde zusätzlich die von der Sünde geschlagenen Wunden (v.a. die Konkupiszenz) heilen. Die Gnade Gottes sei ein Geschenk der Trinität ohne Rücksicht auf Verdienste des Gottmenschen, die Gnade Christi dagegen stütze sich ganz und gar auf das unendliche Verdienst der blutigen Erlösung am Kreuze.

Ehrlich gesagt kann ich da nicht mit Pohle mitgehen, weil mir bei Pohle schon wieder zuviel Erbsünde und Sühneopfertheorie mitschwingt und ich die Erbsünde ja aus bekanntlich objektiv theologischen Gründen als nicht-existent ablehne (siehe Wozu Jesus Christus?). Aber da Jesus Christus auch wahrer Gott ist und sicherlich aufgrund des Gnadenstandes seines wahren Menschseins auch unendlich viel Verdienste angehäuft hat, welche ggf. Gnadenwirkung auf andere Menschen entfalten können, und weil eine übernatürliche Erhebung der Menschenseele kaum unter Bewahrung aller Wunden der gefallenen Natur möglich sein kann, so scheint mir zwischen der Gnade Gottes und der Gnade der Verdienste Christi kein realer Unterschied zu bestehen.

 

Aber jetzt habe ich mich schon im Eröffnungsbeitrag fast verfranst ... "Gnade und so" erscheint also angemessen.

 

Mit welchem Faden fang ich am besten an? Am besten mit etwas, das den natürlichen Verstand am meisten "kitzelt", nämlich mit dem vermeintlichen Widerspruch zwischen "wirksamen Gnaden" und dem Dogma des freien Willens des Menschen, wo sich demzufolge auch die hartnäckigsten Meinungsverschiedenheiten der Theologen und schlimme Häresien tummeln und wo nur das weise Lehramt mit gelassener Entschiedenheit, all die vernünftelnden begrifflichen Erbsenzählereien der Theologen ignorierend, einen sicheren Weg weisen kann.

Wieder Pohle:
Die Existenz "wirksamer Gnaden", d.h. solcher Beistände, welche unfehlbar gewiss mit der wirklichen Setzung des freien Heilswerkes verknüpft sind, ist ebenso sicher, als es eine ewige Auserwählung und einen Himmel gibt, der mit Heiligen gefüllt ist.

Woher Pohle diese Gewissheit nimmt wird noch herauszufinden sein, denn dass es einen Himmel gibt, der mit Heiligen gefüllt ist, erscheint mir auch gewiss. Nicht gewiss erscheint mir aber eine "ewige Auserwählung" mit der - sofern existent - eine ewiges Verwerfen (zu ewiger Verdammnis) von (mindestens einigen) Nicht-Auserwählten einhergehen könnte (was von nicht wenigen Theologen wie zB dem Thomas behauptet wird).

Gewiss erscheint mir aber wiederum, dass eine unfehlbare Gewissheit, mit der eine wirkliche Setzung eines Heilswerkes durch eine wirksame Gnade bewirkt wird, Zweifel an der Freiheit dieses Heilswerkes auf Seiten des mit der wirksamen Gnade beschenkten Menschen aufkommen lässt.

 

 

bearbeitet von SteRo
Geschrieben
Am 17.5.2025 um 11:46 schrieb SteRo:

... Nicht gewiss erscheint mir aber eine "ewige Auserwählung" mit der - sofern existent - eine ewiges Verwerfen (zu ewiger Verdammnis) von (mindestens einigen) Nicht-Auserwählten einhergehen könnte (was von nicht wenigen Theologen wie zB dem Thomas behauptet wird).

 

Hier kommt ein Grund für die Gewissheit bzgl. der "ewigen Auserwählung":

das verborgene Geheimnis der göttlichen Vorherbestimmung“ (Kap. 12 des Konzils von Trient). Denn wenn es eine Vorherbestimmung gibt, dann müssen die Vorherbestimmten ja auch ausgewählt werden, weil sich aus der Bibel ganz klar ergibt, dass nicht alle das Heil erlangen.

 

Stellt sich die Frage, ob es dann nur Auserwählte und Verworfene gibt unter den Menschen. Es spricht einiges dafür, denn außer Hölle und Himmelreich gibt es kein mittleres Endgültiges, weil das Purgatorium ja lediglich eine Verzögerung des Himmelreiches darstellt und weil das Verworfensein im Gegensatz zum Auserwähltsein nicht auf Gottes absolutem Willen beruht. Während Gottes Auswahl bei der Vorherbestimmung absolut ist, in dem Sinne, dass Er (in Analogie) sagen könnte "Ich will deine ewige Glückseligkeit im Himmelreich" und Gottes absoluter Wille auch geschieht, beruht Gottes Verwerfen von Nicht-Auserwählten auf seinem relativem Willen des Zulassens von Sünde, welcher dann allerdings das gerechte Urteil folgt und dem man (in Analogie) folgende Aussage zuschreiben könnte: "Wenn du meinst, tun zu müssen, was du aus freiem Willen tun willst, dann halte ich dich nicht auf. Aber du wirst deine gerechte Strafe erhalten."

 

Mit den für die Auserwählung notwendigen "wirksame[n] Gnaden", d.h. solcher Beistände, welche unfehlbar gewiss mit der wirklichen Setzung des freien Heilswerkes verknüpft sind" (Pohle), welche für die Erfüllung der Vorherbestimmung unabdingbar sind, weil nur dieses freie Heilswerk (das also aus freiem Willen vollbracht werden muss) die ewige Glückseligkeit im Himmelreich verdienen kann, sind dann (nur für den natürlichen Verstand!) ganz besondere Fragestellungen verbunden, in welche sich die diversen Schulen von Theologen mit ihren Spekulationen verrannt haben und lediglich weitere Fragen aufgeworfen haben, die sie aber selbst nicht konsistent lösen konnten. Deshalb spricht das Konzil von Trient wohl ganz richtig vom "verborgenen Geheimnis der göttlichen Vorherbestimmung“.

 

Für die gläubigen Praktizierenden jedoch sind die Spekulationen der Theologen vollkommen irrelevant, denn sie können sich auf die gültigen Aussagen des Lehramtes dazu verlassen, welche allesamt auf Gottes Offenbarung beruhen. Wenn es aber nur Auserwählte oder Verworfene geben sollte, dann darf die Frage "Gehöre ich zu den Auserwählten?" die gläubigen Praktizierenden natürlich schon beschäftigen - unter der Maßgabe allerdings, dass sie diese Frage werden nicht mit "ja" oder "nein" beantworten können, dass aber die Aussagen des Lehramtes zum Thema (mehr oder weniger schwache oder starke) Indizien liefern können. Und schon der Umstand, dass es sich um gläubige (!) Praktizierende handelt, stellt ja schon mal ein positives Indiz dar.

 

Geschrieben
Am 19.5.2025 um 09:52 schrieb SteRo:

Stellt sich die Frage, ob es dann nur Auserwählte und Verworfene gibt unter den Menschen. Es spricht einiges dafür, denn außer Hölle und Himmelreich gibt es kein mittleres Endgültiges, weil das Purgatorium ja lediglich eine Verzögerung des Himmelreiches darstellt und weil das Verworfensein im Gegensatz zum Auserwähltsein nicht auf Gottes absolutem Willen beruht. Während Gottes Auswahl bei der Vorherbestimmung absolut ist, in dem Sinne, dass Er (in Analogie) sagen könnte "Ich will deine ewige Glückseligkeit im Himmelreich" und Gottes absoluter Wille auch geschieht, beruht Gottes Verwerfen von Nicht-Auserwählten auf seinem relativem Willen des Zulassens von Sünde, welcher dann allerdings das gerechte Urteil folgt und dem man (in Analogie) folgende Aussage zuschreiben könnte: "Wenn du meinst, tun zu müssen, was du aus freiem Willen tun willst, dann halte ich dich nicht auf. Aber du wirst deine gerechte Strafe erhalten."

 

Nicht absolut zu wollen, dass jemand zugrunde geht, ihm aber (absolut) die wirksamen Gnaden zu verweigern, die anderen (den Auserwählten) gegeben werden, läuft aber auf zweierlei hinaus:

1. den de facto absoluten Willen, jemanden auszuwählen, um ihn zugrunde gehen zu lassen

2. Ungerechtigkeit.

 

Das generelle Zulassen von Sünde ohne angemessene wirksame Gnadenhilfe bereitzustellen, mit der es einem freien Willen möglich wäre, umzukehren, zu bereuen und sich zu bessern, wäre - unter der Bedingung des geltenden Dogmas, dass für heilskräftige Akte (wie zB Umkehr und Reue) göttliche Gnade absolut notwendig ist - nicht von einer Verursachung des Zugrundegehens durch Gott zu unterscheiden.

 

Weish. 11, 24 Du liebst alles, was ist, / und verabscheust nichts von dem, was du gemacht hast; / denn hättest du etwas gehasst, so hättest du es nicht geschaffen.
25 Wie könnte etwas ohne deinen Willen Bestand haben / oder wie könnte etwas erhalten bleiben, das nicht von dir ins Dasein gerufen wäre?

26 Du schonst alles, weil es dein Eigentum ist, Herr, du Freund des Lebens.

 

1 Tim 2, 3  Dies ist gut und angenehm vor unserem Retter-Gott, 4  welcher will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit kommen.

 

Dies soll genügen, um zu zeigen, dass es nicht sein kann, dass es nur Auserwählte und Verworfene (im obengenannten Sinne) gibt und dass es sog. "Verworfene" nur geben kann, wenn auch diesen eine hinreichende Gnadenhilfe geschenkt wird, deren Wirksamwerden sie aber aus freiem Willen verhindern.

 

Geschrieben
Am 20.5.2025 um 16:07 schrieb SteRo:

... dass es nicht sein kann, dass es nur Auserwählte und Verworfene (im obengenannten Sinne) gibt und dass es sog. "Verworfene" nur geben kann, wenn auch diesen eine hinreichende Gnadenhilfe geschenkt wird, deren Wirksamwerden sie aber aus freiem Willen verhindern.

 

Das wirft aber dann eine weitere Frage auf: Gibt es dann also 3 Klassen von Menschen, nämlich

1. solche, die von Gottes absolutem Willen auserwählt sind, dann 

2. solche, die zwar nicht so auserwählt sind, aber die hinreichende Gnade Gottes aus freiem Willen annehmen und so deren Wirksamwerden ermöglichen, und schließlich

3. solche, die zwar nicht von Gottes absolutem Willen verworfen sind, aber das Wirksamwerden der hinreichenden Gnade aus freiem Willen verhindern und also zu den sog. "Verworfenen" zählen?

 

Es könnte sein, dass es sich so verhält, ABER:

- da es unerschütterliches Dogma ist, dass für alle heilskräftige Akte göttliche Gnade absolut notwendig ist und 

- da es weiterhin unerschütterliches Dogma ist, dass die Gnade Gottes nicht auf natürlichem Wege verdient werden kann und 

- da das Annehmen der hinreichenden Gnade Gottes ganz offensichtlich ein solcher heilskräftiger Akt ist, 

müssen auch diejenigen, welche auf den ersten Blick nicht von Gottes absolutem Willen auserwählt erscheinen, aber die hinreichende Gnade Gottes aus freiem Willen annehmen und so deren Wirksamwerden ermöglichen, auf den zweiten Blick doch von Gottes absolutem Willen auserwählt sein, weil sonst ein infiniter Regress, d.h. eine unendliche Serie von hinreichenden Gnaden die Folge wäre. Folglich könnte es auch sein, dass es lediglich 2 Klassen von Menschen gibt, nämlich

1. solche, die von Gottes absolutem Willen auserwählt sind und

2. solche, die zwar nicht von Gottes absolutem Willen verworfen sind, aber das Wirksamwerden der hinreichenden Gnade aus freiem Willen verhindern und also zu den sog. "Verworfenen" zählen.

 

Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass auch die "von Gottes absolutem Willen Auserwählten" unter Umständen spekulativ aufgelöst werden können wie es bereits bei den "von Gottes absolutem Willen Verworfen" hier geschehen ist (unter Berufung auf Gottes allgemeinen, wenn auch relativen, Heilswillen) und dass dann auch bei den Auserwählten nur mehr von den sog. "Auserwählten" die Rede sein muss und darunter dann all jene subsumiert werden, welche die hinreichende Gnade Gottes aus freiem Willen annehmen und so deren Wirksamwerden ermöglichen. Eine solche spekulative Auflösung der "von Gottes absolutem Willen Auserwählten" ist aber nur zulässig unter der Voraussetzung, dass die beiden Dogmen

I. dass für alle heilskräftige Akte göttliche übernatürliche Gnade absolut notwendig ist

II. dass die göttliche übernatürliche Gnade nicht auf natürlichem Wege verdient werden kann

nicht verletzt werden. Die beiden Klassen von Menschen, die in diesem Falle resultieren würden, wären dann

1. solche, die die hinreichende Gnade Gottes aus freiem Willen annehmen und so deren Wirksamwerden ermöglichen und also zu den sog. "Auserwählten" zählen, und

2. solche, die das Wirksamwerden der hinreichenden Gnade aus freiem Willen verhindern und also zu den sog. "Verworfenen" zählen.

Geschrieben
Am 23.5.2025 um 12:58 schrieb SteRo:

... Die beiden Klassen von Menschen, die in diesem Falle resultieren würden, wären dann

1. solche, die die hinreichende Gnade Gottes aus freiem Willen annehmen und so deren Wirksamwerden ermöglichen und also zu den sog. "Auserwählten" zählen, und

2. solche, die das Wirksamwerden der hinreichenden Gnade aus freiem Willen verhindern und also zu den sog. "Verworfenen" zählen.

 

Diese Klassifizierung kann durchaus unter Anwendung der Ideen katholischer Theologien (also ohne sich was Eigenes ausdenken zu müssen) als "angemessen" etabliert werden (worauf ich noch eingehen werde). "Angemessen" deshalb, weil die [geistes-]wissenschaftliche Theologie natürlich auf spekulativem Denken beruht und deshalb Bewertungen wie "richtig" oder "wahr" vielleicht besser vermieden werden sollten.

 

Da Gott jedoch nicht nur die Welt als solche (samt aller darin lebenden Kreaturen), sondern auch die natürliche und auch die übernatürliche Ordnung geschaffen hat, und mit diesen Ordnungen notwendigerweise auch die damit verbundenen Gesetzmäßigkeiten, ist das von Raum und Zeit unabhängige ewige Wissen, das Er ist, auch das Prinzip seiner Vorsehung. Und diese Vorsehung determiniert daher alle möglichen Evolutionen in Raum und Zeit.

Solche Evolutionen sind in unserem Kontext die Evolutionen, welche individuelle Menschen hinsichtlich des Heils (Himmelreich) oder des Verderbens (Hölle) nehmen können. Die möglichen Bahnen der Evolution, samt all ihrer Abzweigungen und Verästelungen, sind also von Gottes absolutem Willen ewig determiniert. Was jedoch nicht von Gottes absolutem Willen determiniert ist, ist welche Individuen sich gemäß dieser Bahnen Richtung Heil oder Richtung Verderben entwickeln. Warum? Wegen des freien Willens der Menschen. Denn Gott offenbarte: "Gen 1, 26 ... Lasst uns Menschen machen in unserem Bild, uns ähnlich! ... 27 Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn." Und so hat Er als kreatürliches Analogon seiner absoluten Autonomie den freien Willen des Menschen geschaffen. Da Gott (auch) die absolute Wahrheit ist, ist damit notwendigerweise auch die absolute Wahrhaftigkeit und damit die absolute Treue zu seinem Wort, seiner Offenbarung, verbunden. Deshalb beinhaltet Gottes absoluter Wille auch den freien Willen des Menschen. Es ist also vollkommen unmöglich, dass Gott mit Menschen umgehen würde wie mit Marionetten. Nein, Gott will absolut, dass der Mensch frei entscheide. Da sein Wissen jedoch nicht nur die determinierten möglichen Bahnen der Evolution in Raum und Zeit beinhaltet, sondern auch die Vorsehung, welche beinhaltet, welche der determinierten möglichen Bahnen ganz konkret und tatsächlich von konkreten Kreaturen beschritten werden werden, weiß Gott bereits ewig alle zukünftigen freien Entscheidungen aller individuellen Menschen, der lebenden und der erst noch geborenen, obgleich diese gemäß seinem absoluten Willen frei (und eben nicht determiniert) sind. Daraus wird ersichtlich, dass "Auserwähltsein" und "Verworfensein" nur im Wissen Gottes determiniert sind, obgleich diese Entwicklungen einzig vom freien Willen der Menschen bestimmt werden.

Aus letzterem folgt, dass sich Gott das Gnadengeschenk an Menschen, von denen Er bereits weiß, dass sie sich gegen sein Geschenk entscheiden werden, eigentlich sparen könnte, und seine Gnade eigentlich nur jenen schenken müsste, von denen Er weiß, dass sie diese annehmen werden. Dies entspräche unserem natürlichen, vollkommen in der Zeitlichkeit verhaftetem Verstand, der Gottes ewiges Wissen und dessen Beziehung zu unserer Zeitlichkeit natürlich nicht emulieren kann.

Geschrieben

In seinem "Lehrbuch der Dogmatik" definiert Pohle im Kapitel über die "absolute Notwendigkeit der wirklichen Gnade [Definition hier] zu allen Heilsakten" den Begriff "Heilsakte" als "jene seelischen Tätigkeiten, die auf die Erlangung der Rechtfertigungsgnade sowie auf die Erreichung des übernatürlichen Endzieles" gerichtet sind.

 

Es handelt sich also um "seelische Tätigkeiten", kein äußerliches Tun/Verhalten, sondern innerliches Tun/Verhalten, dem aber durchaus äußerliches Tun/Verhalten als Wirkung nachfolgen kann ("kann", d.h. nicht notwendigerweise auch nachfolgen muss). 

Und es gibt einen Endzweck, das übernatürliche Heil nach dem Tode, und entsprechende Mittel zum Zweck. von denen die Rechtfertigungsgnade (oder auch "heiligmachende Gnade") zwar ein sehr wichtiges Ziel in diesem irdischen Leben ist, aber letztendlich auch "nur" ein Mittel zum Zweck, wenn auch ein unabdingbares Mittel, darstellt. 

 

Dementsprechend, schreibt Pohle, lassen sich die Heilsakte einteilen in solche, die die Rechtfertigung vorbereiten, und solche, die nach erlangter Rechtfertigung Verdienste erwerben für den Endzweck.

 

Dann schreibt Pohle etwas extrem Wichtiges, nämlich, dass diese Heilsakte aufgrund ihres entitativ übernatürlichen Charakters den rein natürlich-guten Akten "diametral gegenüberstehen" und mit ihnen nicht verwechselt werden können bzw. dürfen.

Und das ist doch hochinteressant! Die Heilsakte, die ihrem Wesen nach "gut" sind, sind dies in übernatürlichem Sinne und stellen nicht nur das Gegenteil zu "schlechten" oder "bösen" Akten (seelischen Tätigkeiten) dar, sondern sind auch das Gegenteil von "natürlich-guten" Akten.

Das erklärt, warum umgangssprachliche "gute Taten" hinsichtlich des Heils nichts bringen, wenn sie nicht von Gottes wirklicher Gnade "ermächtigt" und begleitet wurden. Denn nur Gottes Gnade kann unserem seelischen Tun, das äußerliche gute Taten verursachen kann, diese übernatürliche Qualität verleihen, welche das seelischen Tun zu einem Heilsakt macht. Es gilt der Grundsatz: Ist der Endzweck übernatürlich, dann müssen auch die entsprechenden Mittel zum Zweck übernatürlich sein.

 

Bzgl. der hinreichenden Gnade (hier und hier) und deren "Annehmen" oder "Zurückweisen" sind also folgende Möglichkeiten gegeben:

1. Wird die hinreichende Gnade "angenommen", dann resultiert ein Heilsakt.

2. Wird die hinreichende Gnade "zurückgewiesen", dann resultiert entweder ein schlechter oder böser Akt (Sünde) oder aber ein natürlich-guter Akt.

Geschrieben
Am 26.5.2025 um 14:48 schrieb SteRo:

2. Wird die hinreichende Gnade "zurückgewiesen", dann resultiert entweder ein schlechter oder böser Akt (Sünde) oder aber ein natürlich-guter Akt.

 

Dies zeigt die Wesensverwandtschaft von Sünde und natürlich-gutem Tun. Nota bene: "Verwandtschaft", nicht "Identität", denn Letzteres wäre die Häresie der Bajanisten und Jansenisten.

Aber sündhaftes Tun und natürlich-gutes Tun können sehr gut miteinander koexistieren, wie an unserer gefallenen Natur doch deutlich wird. Wer aber hinsichtlich „guter Taten“ ausschließlich natürlich-gute Taten vollbringen kann, weil er den Gnadenstand verloren hat und sich dazu auch noch konsequent der hinreichenden Gnade Gottes verweigert, der hat die Potenz zu abgrundtiefer Schlechtigkeit und Bosheit in sich, welche mit der Fähigkeit zu natürlich-guten Taten durchaus vereinbar ist, was sich zB darin schon gezeigt hat, dass Massenmörder durchaus gute Familienväter waren.

Zudem führt eine Sünde idR zur nächsten Sünde, und dies zu einem sündhaften oder lasterhaftem Zustand der Seele, der wiederum die Wahrscheinlichkeit stark mindert, wenn nicht gar verunmöglicht, die hinreichende Gnade annehmen zu können. Dies macht deutlich, dass es ratsam ist, Tugenden natürlich zu erwerben und dann auch zu praktizieren. Denn wenn auch diese natürlichen Tugenden mangels Heilskräftigkeit die Aussicht auf das Heil nicht zu erhöhen vermögen, so verhindern sie doch sündhaftes Tun und fördern bzw erhalten so die Fähigkeit, die hinreichende Gnade annehmen zu können.

Geschrieben
Am 23.5.2025 um 12:58 schrieb SteRo:

Es könnte sein, dass es sich so verhält, ABER:

- da es unerschütterliches Dogma ist, dass für alle heilskräftige Akte göttliche Gnade absolut notwendig ist und 

- da es weiterhin unerschütterliches Dogma ist, dass die Gnade Gottes nicht auf natürlichem Wege verdient werden kann und 

- da das Annehmen der hinreichenden Gnade Gottes ganz offensichtlich ein solcher heilskräftiger Akt ist, 

müssen auch diejenigen, welche auf den ersten Blick nicht von Gottes absolutem Willen auserwählt erscheinen, aber die hinreichende Gnade Gottes aus freiem Willen annehmen und so deren Wirksamwerden ermöglichen, auf den zweiten Blick doch von Gottes absolutem Willen auserwählt sein, weil sonst ein infiniter Regress, d.h. eine unendliche Serie von hinreichenden Gnaden die Folge wäre. Folglich könnte es auch sein, dass es lediglich 2 Klassen von Menschen gibt, nämlich

1. solche, die von Gottes absolutem Willen auserwählt sind und

2. solche, die zwar nicht von Gottes absolutem Willen verworfen sind, aber das Wirksamwerden der hinreichenden Gnade aus freiem Willen verhindern und also zu den sog. "Verworfenen" zählen.

 

Da nun geklärt ist (s. weiter oben), was Heilsakte sind, sollte sich eigentlich leicht entkräften lassen, dass "das Annehmen der hinreichenden Gnade Gottes ganz offensichtlich ein solcher heilskräftiger Akt ist". Auf den dritten Blick nämlich handelt es sich dabei gar nicht um einen Heilsakt, weil ein Heilsakt das aktive und zielgerichtete Mitwirken des freien Willens voraussetzt. Beim Annehmen der hinreichenden Gnade ist aber gar kein aktiver Wille beteiligt, der da entscheiden könnte "Ja, diese Gnade will ich annehmen.", weil die Gnade als solche für das Subjekt gar nicht erkennbar ist. Das Annehmen bedeutet ein Empfangen der Gnadenwirkung mittels der potentia oboedientialis, die der Seele und all ihren Vermögen eigen ist. Das aber wobei der freie Wille tatsächlich aktiv sein kann, ist das Zurückweisen der Gnade, aber eben nicht im dem Sinne "Ich will diese Gnade nicht." sondern in dem Sinne, dass der freie Wille sich auf etwas anderes richtet und so die Empfangsbereitschaft unterminiert. Es ist nämlich immer eine zuvorkommende Gnade beteiligt, eine Gnade die lockt, auffordert, welche also eine Erleuchtungsgnade ist, die auf das Seelenvermögen der Vernunft wirkt. Ist dieses Seelenvermögen jedoch bereits beschäftigt mit dem, was der freie Wille ihm aufgetragen hat, dann "perlt" die zuvorkommende Gnade an ihm "ab" und in Folge auch das Wirksamwerden der hinreichenden Gnade, welche den Willen zu übernatürlichem Tun erst ermächtigen müsste, um dann mit ihm zusammen das dann gewollte Tun auch durchzuführen.

 

Das ist das Interessante: Gibt es tatsächlich eine Situation, in der zu entscheiden wäre "Tu ich das oder tu ich das nicht" oder "Tu ich dieses oder tu ich jenes" und der durch Sündhaftigkeit korrumpierte Wille entscheidet sich für die Sünde, dann ist/war das ebenso korrumpierte Vernunftvermögen durch das gewollte Präsentieren der Sünde als das vermeintlich "Gute" bereits "belegt" und für die zuvorkommende Gnade nicht empfangsbereit. Hat das Vernunftvermögen aber bereits vom Willen den Auftrag erhalten, zu analysieren, was denn das Richtige sei, das zu tun wäre, dann ist das Vernunftvermögen ebenso "belegt" und also nicht empfangsbereit und was bestenfalls resultieren kann, ist das Tun des Natürlich-Guten, welches mit dem natürlichen Verstand ermittelt wurde.

In beiden Fällen aber kann der freie Wille nicht aktiv das übernatürlich wahrhaft Gute wollen, welches ihm von der zuvorkommenden Erleuchtungsgnade erst präsentiert werden müsste und es kann also zu keinem Heilsakt kommen,

 

Auf diesem Gedankengang beruhend könnte man also dann bei der zuletztgenannten Klassifizierung anlangen:

Am 23.5.2025 um 12:58 schrieb SteRo:

Die beiden Klassen von Menschen, die in diesem Falle resultieren würden, wären dann

1. solche, die die hinreichende Gnade Gottes aus freiem Willen annehmen und so deren Wirksamwerden ermöglichen und also zu den sog. "Auserwählten" zählen, und

2. solche, die das Wirksamwerden der hinreichenden Gnade aus freiem Willen verhindern und also zu den sog. "Verworfenen" zählen.

 

Dabei will ich aber nicht verhehlen, dass das Lehramt - nach dem Eindruck, welchen ich bisher gewonnen habe - sich bzgl. „[des verborgenen Geheimnisses] der göttlichen Vorherbestimmung“ (Kap. 12 des Konzils von Trient) nicht festlegt und sich also auch von einer von Gott absolut gewollten Auserwählung und der damit verbundenen Ungleichverteilung von wirksamen Gnaden nicht distanziert.

 

Geschrieben

Herr, zeige uns immer das Gute und gibt uns die Kraft und hilf uns, mit Gedanken, Worten und Werken Gutes zu tun und Schlechtes zu lassen.

Geschrieben

Puuh, mich, neu hier, überforderst du sehr mit deinem Selbstgespräch.

Ich versuche mal, die Themen zu sortieren als da wären:

 

  • Gnadenlehre
  • (doppelte) Prädestination
  • freier Wille
  • Unfehlbarkeit des Lehramts

 

Zum Titelthema:

Du bist offensichtlich katholisch geprägt, aber ich komme jetzt mal mit Luther. Der hat seine Rechtfertigungslehre i.W. aus Paulusbriefen (Gal + Röm) extrahiert. In Kurzversion kam er in seiner „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ zu dem Schluss, Gnade wird von Gott geschenkt - Bedingung Glauben an Jesus Christus - gute Werke tun ergibt sich dann von allein.

 

Der Jahrhunderte währende Streit über die Rechtfertigungslehre zwischen den Konfessionen wurde 1999 befriedet durch die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“, aber endgültig ausgestanden ist er nach wie vor nicht. 

 

P.S. Von Joseph Pohle hatte ich noch nie was gehört. Thomas von Aquin habe ich nicht gelesen, Augustinus auch nicht, kenne jeweils nur einzelne Zitate. Also überfordere mich nicht :-).

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Carvi:

... mit deinem Selbstgespräch.

...

Zum Titelthema:

Du bist offensichtlich katholisch geprägt, aber ich komme jetzt mal mit Luther. Der hat seine Rechtfertigungslehre ...

 

Der Jahrhunderte währende Streit über die Rechtfertigungslehre zwischen den Konfessionen ...

 

P.S. Von Joseph Pohle hatte ich noch nie was gehört. Thomas von Aquin habe ich nicht gelesen, Augustinus auch nicht, kenne jeweils nur einzelne Zitate. Also überfordere mich nicht :-).

 

Danke für deinen Kommentar, der mir Gelegenheit gibt Missverständnissen vorzubeugen: Was ich mit meinen wenigen Threads hier tue ist öffentlich zu meditieren, zT über eigene Themen, zT über Themen der katholischen Glaubenslehre und Theologie.

Dieser Thread hier handelt von der wirklichen Gnade und alles was mir in diesem Kontext so in den Sinn kommt (kommen wird) und damit von einem Thema der katholischen Glaubenslehre und Theologie. 

Warum die katholische und nicht die von Luther? Weil es für mich mehr Sinn macht, mich mit der katholischen Glaubenlehre zu beschäftigen, statt mit Abweichungen davon. Aber: Wenn man sich mit der katholischen Theologie befasst, dann wird man sich automatisch auch immer mit diversen Abweichungen davon befassen, weil die katholische Theologie natürlich immer auch apologetisch daherkommt. Apologetik ist aber hier nicht mein Interesse. Deshalb will ich zu Luthers Lehre nur sagen: Ich weiß wie sie von der katholischen Theologie beurteilt wird und das genügt mir und ist nicht Thema dieses Threads.

Warum öffentliche Meditation? 1. Aus Gründen des Eigennutzes: Weil es Lesern mit mehr Erfahrung und/oder besserer Kenntnis der katholischen Glaubenslehre und Theologie Gelegenheit gibt, ihre Erfahrungen/Kenntnisse einfließen zu lassen und damit ggf. neue bisher von mir unentdeckte inspirierende Aspekte hinzuzufügen. 2. Aus Gründen des potentiellen Nutzens für andere: Was ich hier schreibe inspiriert ggf. Leser dazu, sich neu oder wieder mit der entsprechenden katholischen Glaubenslehre und Theologie zu befassen. Für mich hat sich die Beschäftigung mit der katholischen Glaubenslehre und Theologie als extrem hilfreich erwiesen und so würde es mich freuen, wenn auch anderen die gleiche Hilfe zuteil werden würde.

 

 

Geschrieben
Am 4.6.2025 um 11:06 schrieb Carvi:

Puuh, mich, neu hier

Willkommen und viel Spaß hier!

Geschrieben

Mir scheint, dass ich mit der letzten spekulativen Entwicklung (hier) eine Lösung gefunden habe, welche alle dogmatisch festgelegten Standpunkte des Lehramtes erfüllt, obgleich die bekannten bei spekulativen Gnadenlehren tonangebenden theologischen Schulen der Thomisten und Molinisten, die beide die von Gott absolut gewollten wahrhaft Auserwählten vertreten (jedoch mit konkurrierenden unvereinbaren Hypothesen), mir wahrscheinlich energisch widersprechen würden.

Aber in meiner Entwicklung steckt eigentlich alles Notwendige drin: die absolute Notwendigkeit wirklicher Gnade für Heilsakte; die Unverdienbarkeit wirklicher Gnade; der freie Wille, der aktiv bei Heilsakten mitwirken muss (aber eben ohne wirkliche Gnade das frei gewollte wahrhaft Gute nicht umsetzen könnte); der allgemeine relative Heilswille Gottes, der sich darin offenbart, dass die hinreichende Gnade allen Menschen geschenkt und damit auch die immanente Wirksamkeit angeboten wird.


Die moralischen Folgen der hinreichenden Gnade für die Menschen sind:

1. das Nichterfüllen der Gebote Gottes ist unentschuldbar vor Gott und

2. wird wahrhaft Gutes getan, dann kann sich der Mensch dessen nicht rühmen, weil er's ja nur durch die Gnade Gottes geschafft hat und nicht aus eigenem Vermögen.

 

Der Knackpunkt (und das eigentlich Neue) meiner Entwicklung liegt sicher in der Art und Weise wie ich das "Annehmen" oder "Zurückweisen" der hinreichenden Gnade als unabhängig von einer direkt zielgerichteten Aktivität des freien Willens sprachlich ausgedrückt habe, um so das von Gott absolut gewollte Auserwähltsein nicht vertreten zu müssen. Hier würden sich vermutlich die traditionellen Theologen "festbeißen". Aber mir scheint es durchaus plausibel davon auszugehen, dass eingeschliffene Gewohnheiten (Konditionierungen) wie Sündhaftigkeit (oder Laster) auf der einen Seite und "Verkopftheit" (obsessive Nutzung des natürlichen Verstandes bei allen Gelegenheiten) dazu führen können, dass die Empfangsbereitschaft für die hinreichende Gnade nicht vorhanden ist und so wahrhaft Gutes, welches die zuvorkommende Gnade präsentieren würde, erst gar nicht gewollt werden kann. Dabei ist natürlich auch der freie Wille involviert, aber eben nicht hinsichtlich des konkreten guten Aktes, um den es im konkreten Kontext geht, sondern nur in historischem Sinne, in einem Sinne also, dass in vergangenen Fällen von Willensentscheidungen die ungünstigen Verhaltensweisen erworben wurden, die im vorliegenden konkreten Fall das Wirksamwerden der Gnade verhindern. So können dann also auch Ergebnisse neuzeitlicher Verhaltensforschung in die Gnadenlehre einfließen.

 

Nun lehrt die traditionelle Theologie, dass die hinreichende Gnade wirklich "allen" Menschen geschenkt wird. Das scheint mir im Falle von Heiden, zu denen das Evangelium noch nicht vorgedrungen ist, etwas inkonsistent, wenn man beachtet, dass ein Ziel von Heilsakten in diesem Leben ja die Rechtfertigungsgnade ist, deren Vorbedingungen mit diesen Heilsakten erreicht werden sollen. Wenn die erste Vorbedingung (gemäß Konzil von Trient) der [Heilsakt zum] Glaube[n] ist, diese Heiden aber diesen Glauben noch gar nicht kontaktieren konnten, wozu sollten sie dann eine hinreichende Gnade erhalten?

 

Nun mögen auch Todsünder und verstockte Sünder die hinreichende Gnade geschenkt bekommen, aber aufgrund der von mir eben genannten schlechten Gewohnheiten/Konditionierung werden sie diese wohl kaum annehmen können, wenn nicht die Vorsehung zu einem "Aufbrechen" dieses "Panzers" aus schlechten Gewohnheiten führt und so Empfangsbereitschaft herstellt. Hier kommt dann wohl wieder das von Gott vorgesehene Leid(en) ins Spiel.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 7.6.2025 um 11:06 schrieb SteRo:

... um so das von Gott absolut gewollte Auserwähltsein nicht vertreten zu müssen. 

Aber was stört mich an diesem Gedanken der absolute gewollten Auswahl? Eigentlich sollte mich nichts daran stören, denn Gott wählt offensichtlich immer aus: ein Volk aus vielen, einen Propheten aus vielen Menschen, wenige Heilige/Gerechte aus vielen Menschen und Gott verteilt auch natürliche Gaben ganz ungleich (Intelligenz, Ausdauer bei der Verfolgung natürlicher Ziele, Fleiß usw), beobachtbar an dem unterschiedlichen – nach weltlichen Maßstäben - „Gelingen“ von Leben hinsichtlich Wohlstand, Familie, beruflichem Erfolg, weltlichem Glück. So spricht eigentlich nichts dagegen auch im übernatürlichen Bereich von eine Ungleichbehandlung durch absolutes Auserwählen auszugehen. Es spricht aber vielleicht auch nichts dagegen, nicht davon auszugehen (wie ich oben gedanklich entwickelt habe).

 

Aber es scheint doch, dass das Lehramt gegen meinen Willen spricht:

 

Synode von Quiercy: 

Kap. 1. ... Der Mensch aber, der den freien Willen schlecht gebrauchte, sündigte und fiel, und er wurde zur »Masse des Verderbens« des ganzen Menschengeschlechts. Der gute und gerechte Gott aber erwählte aus ebendieser Masse des Verderbens gemäß seinem Vorherwissen die, welche er aus Gnade zum Leben vorherbestimmte [Röm 8,29f; Eph 1,11], und bestimmte für sie das ewige Leben vorher; von den übrigen aber, die er nach dem Ratschluß seiner Gerechtigkeit in der Masse des Verderbens zurückließ, wußte er im voraus, daß sie zugrunde gehen würden, aber er bestimmte nicht vorher, daß sie zugrunde gehen sollten: er bestimmte diesen aber, weil er gerecht ist, die ewige Strafe vorher.

 

Synode von Valence:

Kan. 2. Wir halten gläubig fest, daß »Gott im voraus weiß und von Ewigkeit vorhergewußt hat sowohl das Gute, das die Guten tun werden, als auch das Böse, das die Bösen tun werden«, da wir das Wort der Schrift haben, die sagt: »Ewiger Gott, der du das Verborgene kennst, der du alles weißt, noch bevor es geschieht« [Dan 13,42]; wir finden es auch richtig, festzuhalten, »daß er ganz und gar vorhergewußt hat, daß die Guten durch seine Gnade gut sein werden und durch dieselbe Gnade ewige Belohnungen empfangen werden; und daß er vorhergewußt hat, daß die Bösen durch ihre eigene Bosheit böse sein werden und durch seine Gerechtigkeit mit ewiger Vergeltung zu bestrafen sind«; wie nach dem Psalmisten: »Weil Gott die Macht hat und der Herr die Barmherzigkeit, einem jeden nach seinen Werken zu vergelten« [Ps 62,12f], und wie sich die apostolische Lehre verhält: »Und zwar denen, die in der Beharrlichkeit des guten Werkes nach Ruhm, Ehre und Unvergänglichkeit streben, mit dem ewigen Leben; denen aber, die sich widersetzen und der Wahrheit nicht gehorchen, sondern auf die Ungerechtigkeit vertrauen, Zorn und Ungnade, Trübsal und Bedrängnis über jede menschliche Seele, die Böses tut« [Röm 2,7–10].

... Des weiteren hat das Vorherwissen Gottes auch keinem Bösen Notwendigkeit auferlegt, so daß er nicht anders sein konnte, sondern er wußte als Gott, der alles weiß, noch bevor es geschieht, aufgrund seiner allmächtigen und unveränderlichen Erhabenheit im voraus, was jener aus eigenem Willen sein werde. »Wir glauben auch nicht, daß jemand aufgrund seiner (Gottes) Vorverurteilung verurteilt wird, sondern aufgrund seiner eigenen Ungerechtigkeit«. »Diese Bösen gehen auch nicht deshalb zugrunde, weil sie nicht hätten gut sein können, sondern weil sie nicht gut sein wollten und durch ihr Laster in der Masse der Verdammnis entweder durch ursprüngliches oder auch tathaftes Verschulden verblieben«.

Kan. 3. Aber auch was die Vorherbestimmung Gottes betrifft, haben wir einen Beschluß gefaßt und halten ihn gläubig fest, gemäß der apostolischen Autorität, die sagt: »Hat etwa der Töpfer keine Macht über den Ton, aus derselben Masse das eine Gefäß zur Ehre zu machen, das andere aber zur Schande?« [Röm 9,21], wo er auch gleich anfügt: »Wenn aber Gott, der seinen Zorn zeigen und seine Macht kundtun wollte, in großer Geduld die zum Untergang bestimmten bzw. im voraus bereiteten Gefäße des Zorns ertrug, um den Reichtum seiner Gnade gegenüber den Gefäßen der Barmherzigkeit zu zeigen, die er im voraus zur Herrlichkeit bereitete« [Röm 9,22f]: so bekennen wir gläubig die Vorherbestimmung der Erwählten zum Leben und die Voherbestimmung der Gottlosen zum Tode; bei der Erwählung derer, die gerettet werden sollen, geht jedoch die Barmherzigkeit Gottes dem Verdienst voraus; bei der Verurteilung derer aber, die zugrunde gehen werden, geht die Schuld dem gerechten Urteil Gottes voraus. »Gott hat aber durch Vorherbestimmung nur das festgelegt, was er selbst entweder durch seine gnädige Barmherzigkeit oder durch sein gerechtes Urteil tun wollte«, gemäß der Schrift, die sagt: »Er hat getan, was sein wird« [Jes 45,11: Septg.]; bei den Bösen aber hat er ihre Bosheit vorhergewußt, weil sie aus ihnen selbst stammt, nicht vorherbestimmt, weil sie nicht aus ihm stammt. Die Strafe freilich, die ihrer Schuld folgt, hat er als Gott, der alles vorhersieht, vorhergewußt und vorherbestimmt, weil er gerecht ist; bei ihm ist, wie der heilige Augustinus sagt, von schlechthin allen Dingen sowohl ein festgesetzter Urteilsspruch als auch ein sicheres Vorherwissen. Dazu paßt ja der Spruch des Weisen: »Bereitet sind den Spöttern die Urteile, und zerschmetternde Hämmer den Leibern der Toren« [Spr 19,29]. Von dieser Unveränderlichkeit des Vorherwissens und der Vorherbestimmung Gottes, durch die bei ihm das Künftige schon geschehen ist, wird auch der Spruch beim Prediger gut verstanden: »Ich habe erkannt, daß alle Werke, die Gott getan hat, auf ewig fortdauern. Wir können dem nichts hinzufügen und von dem nichts wegnehmen, was Gott getan hat, damit man ihn fürchte« [Koh 3,14]. »Daß aber irgendwelche durch göttliche Macht zum Bösen vorherbestimmt seien«, nämlich so, daß sie gleichsam nicht anders sein können, »das glauben wir nicht nur nicht, sondern, wenn es welche gibt, die so Übles glauben wollen, so sagen wir diesen auch« – wie die Synode von Orange – »mit ganzem Abscheu: Anathema!«

 

Somit scheint es amtlich, dass es jene zwei Kategorien von Menschen gibt, welche ich aus Gründen einer vermeintlichen, mir erscheinenden Gerechtigkeit oben nicht gelten lassen wollte:

1. absolut Auserwählte, denen Gott aufgrund seines ewig wahren Vorwissens, dass sie sich für das wahrhaft Gute entscheiden (werden), (zumindest in den entscheidenden Augenblicken) auch die erforderlichen wirksamen Gnaden schenkt

2. Verworfene, denen Gott aufgrund seines ewig wahren Vorwissens, dass sie sich für das Böse/Schlechte entscheiden (werden), (zumindest in den entscheidenden Augenblicken) auch keine wirksame Gnade schenkt, denen er aber die entsprechende Strafe absolut vorbestimmt hat.

 

Wie das nun mit dem allgemeinen relativen Heilswillen Gottes, welchen das Lehramt auch vertritt, zusammenpassen soll, welcher am besten mit der oben erörterten allgemein geschenkten hinreichenden Gnade ausgedrückt werden könnte, das ist wohl das eigentliche verborgene Geheimnis der göttlichen Vorherbestimmung“ (Kap. 12 des Konzils von Trient), welches sich unserem natürlichen Verstand, der in zeitlichen Abfolgen und Kategorien von natürlicher Kausalität denkt, nicht so recht erschließt.

Auch ist es ja nicht so, dass wenn einem einmal eine Gnade geschenkt wurde, welche man angemessen zu nutzen wußte, dies ein Zeichen dafür sein könnte, dass man auserwählt sei. Warum? Weil selbst der einmal Gerechtfertigte (Heilige) nicht davor gefeit ist, dass er vor seinem Tode doch noch einen entscheidenden Fehltritt begeht und dann doch in der Hölle landet und so der vorübergehend Gerechtfertigte (Heilige) doch eigentlich ein Verworfener gewesen ist.

 

bearbeitet von SteRo
Geschrieben

1Kor 4, 7  ... Was aber hast du, das du nicht empfangen hast?

 

Phil 2, 13  Denn Gott ist es, der in euch wirkt, sowohl das Wollen als auch das Wirken zu 〈seinem〉 Wohlgefallen.

 

2Kor 3, 5  Nicht dass wir von uns aus tüchtig wären, etwas zu erdenken als aus uns selbst, sondern unsere Tüchtigkeit ist von Gott,

 

Konzil von Orange:

Kan. 9. ... sooft wir nämlich Gutes tun, wirkt Gott in uns und mit uns, damit wir wirken«.

 

 

Wenn also Gutes zu tun sowieso von Gott kommt, dann ist Gottes Vorherwissen, dass einer Gutes tun wird, keine Rechtfertigung dafür, dass Er ihn auserwählt, denn mit der Bestimmung, dass einer Gutes wird tun können, ist dieser ja bereits auserwählt (zumindest vorübergehend). Die Rechtfertigung ist also lediglich in Gottes Freiheit ("Willkür") zu finden.

Auch erscheint Gottes Vorherwissen von zukünftigen Sachverhalten (wie dass einer wird Gutes tun), die von Gott eh schon vorherbestimmt sind, kein "großes Kunststück" zu sein.

 

Wir können es also drehen wie wir wollen: Wenn die Vorherbestimmung durch Gott und damit die von Gott Auserwählten auf einem Vorherwissen Gottes beruhen sollen, dann gibt es wenigstens zwei Möglichkeiten:

1. Gott wirkt vorherbestimmt per Gnade auf den Willen des auserwählten Subjektes ein, damit dieses das Gute will. Dies wirft die Frage auf, inwieweit dann noch von einer freien Willenentscheidung gesprochen werden kann. (Das Lehramt will ja auch, dass der Wille freiwillig und aktiv mit der Gnade mitwirke und dass der freie Wille ohne Gnade allerdings unfähig ist). Das Vorherwissen ist in diesem Falle nichts anderes als die Kenntnis der Vorherbestimmung.

2. Gott weiß unter welchen hypothetischen Bedingungen das Subjekt das Gute wollen würde, wenn Er diesen hypothetischen Bedingungen auch noch (hypothetisch) seine wirksame Gnade zufügen würde. Deshalb will er absolut, dass diese hypothetischen Bedingungen Realität werden und verabreicht dazu seine wirksame Gnade. Dies wirft die Frage nach Gottes Würde und Allmacht auf, da das determinierende Moment hierbei letztendlich beim Willen seiner Kreatur liegen würde und nicht beim Willen Gottes, der sich hier ja bei der Realitätsgestaltung nach dem Willen der Kreatur richten würde.

Damit haben wir den thomistischen (1.) und den molinistischen (2.) Ansatz kürzestmöglichst skizziert.

 

Im Gegensatz dazu ist das Schöne an dem Ansatz mit der hinreichenden Gnade, dass aufgrund der hypothetischen Chancengleichheit über alle Menschen ein menschliches Bedürfnis nach Gerechtigkeit befriedigt wird und es dem natürlichen Verstand leicht gelingt, das Geschenk der Gnade (als Ausdruck des relativen Heilswillens Gottes) nachzuvollziehen und die Schuld bei wirkungsloser Gnade dem Subjekt Mensch zuzuschreiben. Ob letztendlich dem Ganzen (auch oder nur) eine Vorherbestimmung von Auserwählten zugrundeliegt, muss wegen der rätselhafen Inkonsistenz und Unbestimmtheit der diversen Aussagen des Lehramtes nach all dem bisher Erörterten eigentlich nicht interessieren, weil die hinreichende Gnade lediglich als konsistent anwendbare Arbeitshypothese verwendet wird, welche aber das letztendliche Mysterium der Gnadenwirkung weder beseitigen kann noch will.

 

Noch schöner ist, dass all dies hier Erörterte für den Gläubigen vollkommen irrelevant sein darf. Warum? Siehe hierzu aus dem Konzil von Trient:

»Denn Gott befiehlt nichts Unmögliches, sondern wenn er befiehlt, dann mahnt er, zu tun, was man kann, und zu erbitten, was man nicht kann«.

In "zu tun, was man kann" sind alle hypothetischen wirklichen Gnaden bereits "eingepreist", denn die Differenzierung "was kann ich ohne Gnadenhilfe" und "was kann ich nur mit Gnadenhilfe" ist dem Einzelnen gar nicht möglich. Die Frage ist demnach eigentlich "Will ich wirklich auch was ich eigentlich könnte?" und "Hab ich mich wirklich bemüht auszureizen, was ich eigentlich könnte oder will ich vielleicht gar nicht?" Mit der Gnade, die zum Beten erforderlich ist, kann man schließlich erbitten, was man nicht kann (oder eigentlich könnte, aber nicht wollen kann) oder für die Gnade danken, die es einem ermöglich hat, etwas Gutes zu erkennen und es dann auch zu tun.

 

Damit seien die unterhaltsamen Gedankenspielereien zu Vorherbestimmung und Auserwählten und Verworfenen erst mal beendet. Vielleicht wäre es interssant sich dann mal den Heilsakten zuzuwenden, welche laut Lehre tatsächliche Vorbedingungen für die Rechtfertigung sind ... vielleicht.

Geschrieben (bearbeitet)

ad "freier Wille"

 

Synode von Orange:

Kan. 8. … den freien Willen – der bekanntlich in allen verdorben ist, die seit der Übertretung des ersten Menschen geboren wurden ...

 

Konzil von Trient:

Kap. 1. Nachdem alle Menschen in der Übertretung Adams die Unschuld verloren hatten [vgl. Röm 5,12; 1 Kor 15,22; *239], »unrein geworden« [Jes 64,6] und (wie der Apostel sagt) »von Natur Kinder des Zorns« [Eph 2,3], waren sie – wie es im Dekret über die Ursünde darlegte – so sehr Sklaven der Sünde [vgl. Röm 6,20] und unter der Macht des Teufels und des Todes, daß nicht nur die Heiden nicht durch die Kraft der Natur [Kan. 1], sondern nicht einmal die Juden selbst sogar durch den Buchstaben des Gesetzes des Mose davon befreit werden und sich erheben konnten; gleichwohl war in ihnen der freie Wille keineswegs ausgelöscht worden [Kan. 5], auch wenn er in seinen Kräften geschwächt und gebeugt war [vgl. *378].

 

Synode von Quiercy:

Kap. 2. Die Freiheit des Willens haben wir im ersten Menschen verloren und sie durch unseren Herrn Jesus Christus wieder empfangen; einerseits haben wir den freien Willen zum Guten, dem die Gnade vorausgeht und hilft, andererseits haben wir den freien Willen zum Bösen, der von der Gnade verlassen ist. Wir haben aber den freien Willen, weil er durch die Gnade von der Verderbnis geheilt wurde.

 

Synode von Valence:

Kan. 6. ... in bezug auf den freien Willen , der durch die Sünde im ersten Menschen geschwächt wurde, aber durch die Gnade des Herrn Jesus seinen Gläubigen wiederhergestellt und geheilt wurde, ...

 

Unsere gefallene Natur hat also einen "verdorbenen" bzw "geschwächt[en]" und "gebeugt[en]" Willen, der aber dennoch "freier Wille" genannt wird, so dass sich das "verdorbenen" bzw "geschwächt" und "gebeugt" auf eine verminderte, aber nicht gänzlich abwesende Freiheit des Willens beziehen muss.

Diese Freiheit wird erst durch die Gnade Jesu Christi wieder vollkommen wiederhergestellt ("vollkommen wiederhergestellt" bzgl. des Originalzustandes! Es handelt sich nicht um eine vollkommene Freiheit, die hergestellt werden würde!). Da nun aber eine Gnadenwirkung hinsichtlich eines Heilsaktes gemäß Lehramt die freiwillige aktive Mitwirkung des freien Willens voraussetzt, entstünde hier - wenn es sich um einen Heilsakt handeln sollte - dahingehend eine Dissonanz, dass entweder ein "verdorbener" bzw "geschwächt[er]" und "gebeugt[er]" Wille mit der göttlichen Gnade zusammenwirken können müsste oder aber der freie Wille, der durch die Gnadenwirkung wieder hergestellt wird, bereits vorhanden sein müsste. Daraus kann gefolgert werden, dass es sich bei der Wiederherstellung der ursprünglichen Freiheit des Willens durch die Gnade Jesu Christi zunächst nicht um einen Heilsakt des Subjektes der Gnadenwirkung handelt, sondern um das bloße (passive) Empfangen einer Erleuchtungsgnade, die auf das Vernunftvermögen wirkt, und die auf den Willen sozusagen "abstrahlt", indem das Vernunftvermögen dem Willen ein Objekt präsentiert, das der Wille - weil derweil entsprechend durch eine hinreichende Gnade ermächtigt - dann wollen kann (Wollen = Heilsakt) (gleiches Schema wie bereits hier dargelegt).

 

Aus dem Wortlaut der Synode von Quiercy können wir auch folgern, dass der "freie Willen zum Bösen" keineswegs der Wille mit vollkommen wiederhergestellter Freiheit ist, weil er ja "von der Gnade verlassen" ist, dass aber der "freie Willen zum Guten", der Wille mit vollkommen wiederhergestellter Freiheit ist, weil ihm ja "die Gnade vorausgeht und hilft".

 

Die wiederhergestellte ursprüngliche Freiheit des Willens ist also durch den freien Willen zum [wahrhaften (übernatürlichen)] Guten gekennzeichnet und ist demnach untrennbar mit dem rechten Glauben verbunden. Der freie Wille setzt also die Empfangsbereitschaft hinsichtlich der Erleuchtungsgnade voraus, einer Empfangsbereitschaft, die zum dann gewollten Glauben führt, der in Folge mit weiteren hinreichenden Gnaden zu weitere freien Heilsakten zum wahrhaft Guten führen kann.

Daraus folgt ferner: Wer nicht den rechten Glauben hat, der kann nicht wirklich frei entscheiden, weil die Freiheit seines Willens "verdorbenen" bzw "geschwächt" und "gebeugt" ist.

 

Da nun aber der Glaube gemäß Konzil von Trient den ersten Heilsakt (als Voraussetzung) für die Rechtfertigungsgnade (heiligmachende Gnade) darstellt, ist damit

 

die Wiederherstellung der ursprünglichen Freiheit des Willens durch die Gnade Jesu Christi ganz zu Beginn der Sequenz von Heilsakten, die 

 

zur Rechtfertigungsgnade führen, zu verorten.


 

 

bearbeitet von SteRo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb SteRo:

Da nun aber der Glaube gemäß Konzil von Trient den ersten Heilsakt (als Voraussetzung) für die Rechtfertigungsgnade (heiligmachende Gnade) darstellt, ist damit

 

die Wiederherstellung der ursprünglichen Freiheit des Willens durch die Gnade Jesu Christi ganz zu Beginn der Sequenz von Heilsakten, die 

 

zur Rechtfertigungsgnade führen, zu verorten.

 

Was nun diese Sequenz von Heilsakten angeht, so listet der liebe Reginald diese in seinem Kommentar zu Thomas' summa wie folgt kurz auf:

Das Konzil von Trient (Sess. VI, Kap. 6; Denz., Nr. 798) nennt sechs Handlungen, die zur Rechtfertigung eines erwachsenen Sünders erforderlich sind:

1. Glaube,

2. Furcht,

3. Hoffnung,

4. Liebe zu Gott,

5. Reue oder Zerknirschung und

6. die Absicht,

- das zur Vergebung der Sünden eingesetzte Sakrament zu empfangen,

- ein neues Leben zu beginnen und

- die göttlichen Gebote zu befolgen, wobei die Absicht dazu in der Zerknirschung selbst enthalten ist.

 

Der Glaube (Pkt. 1) wurde im Beitrag oben bereits erwähnt, aber doch nur berührt, weil dazu natürlich auch sehr viel von den Theologen gesagt wird. Deswegen soll auch hierzu im Folgenden noch ein bischen meditiert werden. 

 

Zunächst das Konzil von Trient selbst über den vorbereitenden Glauben:

Kap. 6. Die Weise der Vorbereitung
Vorbereitet aber werden sie zu dieser Gerechtigkeit [Kan. 7 und 9], indem sie, durch die göttliche Gnade erweckt und unterstützt, den Glauben aufgrund des Hörens [vgl. Röm
10,17] annehmen und sich Gott aus freien Stücken zuwenden, glaubend, daß wahr ist, was von Gott geoffenbart und verheißen ist [Kan. 12–14], und vor allem dies, daß der
Gottlose von Gott durch seine Gnade gerechtfertigt wird, »durch die Erlösung, die in Christus Jesus ist« [Röm 3,24]; ...
Über diese Vorbereitung steht geschrieben: »wer sich Gott nahen will, muß glauben, daß er ist und daß er denen, die ihn suchen, ein Vergelter ist« [Hebr 11,6]; und: »Hab Vertrauen, mein Sohn, deine Sünden werden dir vergeben« [Mt 9,2; Mk 2,5]; ...

bearbeitet von SteRo
Geschrieben

Es ist Gottes Gnade, dass wir alle noch leben, denn der Tod und das Verderben haben alle Menschen verdienst. Angesichts der schrecklichen Taten Dinge die Gegenwärtig geschehen, stauen ich, dass Gott immer noch Geduld hat mit uns Menschen. Es ist Gottes Güte, die uns zur Busse leiten will. Lies dazu 2Petrus Kapitel 3

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