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Brosius-Gersdorf, Abtreibung und der kirchlich-politische Diskurs in Deutschland


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb rorro:

 

Bist Du also prinzipiell dagegen, das Strafrecht als Ausdruck der Werte einer Nation zu betrachten? Kann man ja so sehen.

Wie du auf den Schluss kommst, wirst nur Du verstehen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Chrysologus:

Wie du auf den Schluss kommst, wirst nur Du verstehen.

 

Soweit ich mich erinnere, warst Du zumindest früher der Meinung, daß Du das Strafrecht für ungeeignet hältst, Abtreibungen zu reduzieren.

 

Mir stellt sich einfach die Frage, ob das Strafrecht an sich eher der Abschreckung dienen soll (das sehe bspw. ich nicht so), sondern den Wertekanon eines Landes widerspiegeln soll (das wäre meine Position), natürlich als demokratisch ausgehandelter Kompromiss. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb rorro:

 

Bist Du also prinzipiell dagegen, das Strafrecht als Ausdruck der Werte einer Nation zu betrachten? Kann man ja so sehen.

 

"Werte einer Nation" halte ich für problematisch, weil zunächst unbestimmt. Es sei denn man einigt sich auf rein säkulare Werte, nämlich zB die des Grundgesetzes. Das Grundgesetz kann aber nicht alleinige Wertebasis eines rechtgläubigen Christen sein und da kann alles mögliche reingeschrieben werden von Atheisten wie zB das Recht auf Abtreibung, was einen Christen dann zu einem partiellen Gegner des Grundgesetzes machen kann.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb SteRo:

. Derzeit werden durch Ausnahmen im Strafgesetzbuch mehr als 100.000 Kinder pro Jahr im Mutterleib getötet, obwohl Abtreibungen weiterhin grundsätzlich rechtswidrig sind.

 

2.

Bätzing sagte am Mittwoch mit Blick auf das strafrechtliche Verbot von Abtreibungen, das zahlreiche Ausnahmen und somit letztlich mehr als 100.000 vorgeburtliche Kindstötungen pro Jahr erlaubt: „Warum soll man den klaren Kompromiss, den es zur Abtreibungsfrage gibt, aufgeben und damit womöglich eine gesellschaftliche Spaltung riskieren?“

 

 

Man sieht also die Spannbreite von Ansichten innerhalb der deutschen "Apostelnachfolgerschaft": von Gössl's Aufschrei angesichts der unbedeutenden, aber sehr glaubensfernen gefühlskalten Aussagen einer Rechtswissenschaftlerin bis hin zu Bätzings Festhalten-Wollen an einem Kompromiss der zur zigtausendfachen Tötung ungeborenen Lebens jährlich führt.

Offen bleibt dabei wie eigentlich Gössl zu dem Kompromiss steht, der zur zigtausendfachen Tötung ungeborenen Lebens jährlich führt.

Es ist ja kompletter Unsinn, zu sagen, dass es „durch Ausnahmen im Strafgesetzbuch“ die Zahl X pro Jahr an Abtreibungen gibt. 

 

Die Realität ist: es gibt die Zahl X Abtreibungen pro Jahr, die Zahl sollte man erst mal schlicht zur Kenntnis nehmen. 

 

Die Frage ist dann grundsätzlich, wie die Zahl der Abtreibungen gesenkt werden kann.

 

Da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten,…….

 

Zusätzlich stellt sich die Frage, welche Rolle ganz grundsätzlich das Strafrecht im Zusammenhang mit dem Strafrecht einnehmen sollte.

Gültige Rechtslage ist: Unter bestimmten Bedingungen ist eine Abtreibung zwar rechtswidrig, aber straffrei… also diese rechtswidrige Handlung hat unter bestimmten Bedingungen keinerlei strafrechtliche Konsequenzen. 

 

Das heißt aber, dass für alle diese Fälle, bei denen „Straffreiheit“ gilt, von einer Garantie der Menschenwürde nicht gesprochen werden kann. Wenn man sich die aktuelle Gesetzeslage zur Abtreibung anschaut, dann kann man doch vollkommen nüchtern konstatieren, dass der uneingeschränkte Lebensschutz und damit die uneingeschränkte Garantie der Menschenrechte erst ab der Vollendung der Geburt einsetzt. Erst da spricht man im streng juristischen Sinn von Kindestötungen. Insofern liegt ja die umstrittene Juristin B-G vollkommen innerhalb der aktuellen juristischen Sichtweise und vertritt keinesfalls eine Position außerhalb der aktuellen Rechtslage….. Was im Vorfeld der „Nichtwahl“ mit dieser Frau gelaufen ist, kann man wohl zurecht als bewusste Diffamierungskampagne bezeichnen……

 

Ich sehe nirgendwo auch nur einen Ansatz eines, Versuches in Deutschland das Strafrecht zur Abtreibung erneut zu verschärfen. Insofern wird das Thema „Abtreibung“ prinzipiell auch gar kein Thema beim Bundesverfassungsgericht sein…..

 

Was eventuell möglich ist: Es könnte eine Änderung geben, nach der eine Abtreibung innerhalb der ersten 12 Wochen nicht nur „straffrei“ sein wird, sondern auch „legal“…. Also das Etikett „rechtswidrig“ für diese ersten 12 Wochen gestrichen wird. Es sieht aber nicht so aus, als ob die jetzige Regierung diese Materie in den nächsten vier Jahren überhaupt angehen wird….. So gesehen wirkt die „Kampagne“ gegen diese Juristin umso grotesker…. 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Cosifantutti:

Es ist ja kompletter Unsinn, zu sagen, dass es „durch Ausnahmen im Strafgesetzbuch“ die Zahl X pro Jahr an Abtreibungen gibt. 

 

Die Realität ist: es gibt die Zahl X Abtreibungen pro Jahr, die Zahl sollte man erst mal schlicht zur Kenntnis nehmen. 

 

Die Frage ist dann grundsätzlich, wie die Zahl der Abtreibungen gesenkt werden kann.

 

Da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten,…….

 

Zusätzlich stellt sich die Frage, welche Rolle ganz grundsätzlich das Strafrecht im Zusammenhang mit dem Strafrecht einnehmen sollte.

Gültige Rechtslage ist: Unter bestimmten Bedingungen ist eine Abtreibung zwar rechtswidrig, aber straffrei… also diese rechtswidrige Handlung hat unter bestimmten Bedingungen keinerlei strafrechtliche Konsequenzen. 

 

Das heißt aber, dass für alle diese Fälle, bei denen „Straffreiheit“ gilt, von einer Garantie der Menschenwürde nicht gesprochen werden kann. Wenn man sich die aktuelle Gesetzeslage zur Abtreibung anschaut, dann kann man doch vollkommen nüchtern konstatieren, dass der uneingeschränkte Lebensschutz und damit die uneingeschränkte Garantie der Menschenrechte erst ab der Vollendung der Geburt einsetzt. Erst da spricht man im streng juristischen Sinn von Kindestötungen. Insofern liegt ja die umstrittene Juristin B-G vollkommen innerhalb der aktuellen juristischen Sichtweise und vertritt keinesfalls eine Position außerhalb der aktuellen Rechtslage….. Es wird wohl unzählige Juristen geben, die diese Rechtsauffassung von B-G teilen… Was im Vorfeld der „Nichtwahl“ mit dieser Frau gelaufen ist, kann man wohl zurecht als bewusste Diffamierungskampagne von bestimmten, interessierten Kreisen bezeichnen….. 

 

Ich sehe nirgendwo auch nur einen Ansatz eines konkreten Versuches in Deutschland, das Strafrecht zur Abtreibung erneut zu verschärfen. Insofern wird das Thema „Abtreibung“ prinzipiell auch gar kein Thema beim Bundesverfassungsgericht sein….. Das macht den „Streit“ um die Juristin B-G umso grotesker…. 

 

Was eventuell möglich ist: Es könnte eine Änderung geben, nach der eine Abtreibung innerhalb der ersten 12 Wochen nicht nur „straffrei“ sein wird, sondern auch „legal“…. Also das Etikett „rechtswidrig“ für diese ersten 12 Wochen gestrichen wird. Es sieht aber nicht so aus, als ob die jetzige Regierung diese Materie in den nächsten vier Jahren überhaupt angehen wird….. So gesehen wirkt die „Kampagne“ gegen diese Juristin umso grotesker…. An der Rechtslag und der strafrechtlichen Beurteilung nach der 12. Woche wird sich wohl nichts ändern….. 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Cosifantutti:

Es ist ja kompletter Unsinn, zu sagen, dass es „durch Ausnahmen im Strafgesetzbuch“ die Zahl X pro Jahr an Abtreibungen gibt. 

 

Die Realität ist: es gibt die Zahl X Abtreibungen pro Jahr, die Zahl sollte man erst mal schlicht zur Kenntnis nehmen. 

 

Die Frage ist dann grundsätzlich, wie die Zahl der Abtreibungen gesenkt werden kann.

 

Da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten,…….

 

Zusätzlich stellt sich die Frage, welche Rolle ganz grundsätzlich das Strafrecht im Zusammenhang mit dem Strafrecht einnehmen sollte.

Gültige Rechtslage ist: Unter bestimmten Bedingungen ist eine Abtreibung zwar rechtswidrig, aber straffrei… also diese rechtswidrige Handlung hat unter bestimmten Bedingungen keinerlei strafrechtliche Konsequenzen. 

 

Das heißt aber, dass für alle diese Fälle, bei denen „Straffreiheit“ gilt, von einer Garantie der Menschenwürde nicht gesprochen werden kann. Wenn man sich die aktuelle Gesetzeslage zur Abtreibung anschaut, dann kann man doch vollkommen nüchtern konstatieren, dass der uneingeschränkte Lebensschutz und damit die uneingeschränkte Garantie der Menschenrechte erst ab der Vollendung der Geburt einsetzt. Erst da spricht man im streng juristischen Sinn von Kindestötungen. Insofern liegt ja die umstrittene Juristin B-G vollkommen innerhalb der aktuellen juristischen Sichtweise und vertritt keinesfalls eine Position außerhalb der aktuellen Rechtslage….. Was im Vorfeld der „Nichtwahl“ mit dieser Frau gelaufen ist, kann man wohl zurecht als bewusste Diffamierungskampagne bezeichnen……

 

Ich sehe nirgendwo auch nur einen Ansatz eines, Versuches in Deutschland das Strafrecht zur Abtreibung erneut zu verschärfen. Insofern wird das Thema „Abtreibung“ prinzipiell auch gar kein Thema beim Bundesverfassungsgericht sein…..

 

Was eventuell möglich ist: Es könnte eine Änderung geben, nach der eine Abtreibung innerhalb der ersten 12 Wochen nicht nur „straffrei“ sein wird, sondern auch „legal“…. Also das Etikett „rechtswidrig“ für diese ersten 12 Wochen gestrichen wird. Es sieht aber nicht so aus, als ob die jetzige Regierung diese Materie in den nächsten vier Jahren überhaupt angehen wird….. So gesehen wirkt die „Kampagne“ gegen diese Juristin umso grotesker…. 

 

Ja, haben wir oben ja bereits alles durchdekliniert.

Aus meiner Perspektive ist es vollkommen unerheblich wie die Rechtslage ist oder wie sie verändert wird, weil die Schuld immer die Frau trägt, die abtreiben lässt und weil diese Gott gegenüber stehen wird.

Als Gläubiger möchte ich nichts mit den weltlichen Gesetzen zu tun haben, weil Gottes Gesetze bereits alles regeln.

 

Die Gesetzeslage wird erst dann relevant, wenn es um die Aufgaben des Staates geht (Gemeinwohl und Erhaltung der Bevölkerungszahl). Hier spielt dann Gottes Naturgesetz mit rein ... aber nochmal: die Schuld vor Gott ist davon nicht tangiert, denn die hat ausschließlich, die Frau die abtreibt.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb SteRo:

 

Ja, haben wir oben ja bereits alles durchdekliniert.

Aus meiner Perspektive ist es vollkommen unerheblich wie die Rechtslage ist oder wie sie verändert wird, weil die Schuld immer die Frau trägt, die abtreiben lässt und weil diese Gott gegenüber stehen wird.

Als Gläubiger möchte ich nichts mit den weltlichen Gesetzen zu tun haben, weil Gottes Gesetze bereits alles regeln.

 

Die Gesetzeslage wird erst dann relevant, wenn es um die Aufgaben des Staates geht (Gemeinwohl und Erhaltung der Bevölkerungszahl). Hier spielt dann Gottes Naturgesetz mit rein ... aber nochmal: die Schuld vor Gott ist davon nicht tangiert, denn die hat ausschließlich, die Frau die abtreibt.

 

 

Der Bezugspunkt ist aber hier nun mal konkret die Gesetzeslage und das konkrete Strafrecht…..scheinbar ist es der Kirche im Gegensatz zu dir nicht vollkommen egal, wie die Rechtslage ist, sonst hätte es ja diese diversen Wortmeldungen gar nicht gegeben…. 

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Chrysologus:

Allerdings führt nicht die Regelung zu Abtreibungen, sondern die Konflikte der Schwangeren. Man kann nun trefflich darüber spekulieren, ob es Regelungen gäbe, die zu weniger Abtreibungen führten.

 

Da man andere Regelungen ja gar nicht versucht, wird man es auch nicht herausfinden.

 

Die aktuelle Regelung führt meiner Meinung nach auf jeden Fall dazu, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung schwindet, dass das ungeborene Kind ein Mensch ist und dass Abtreibung ein Unrecht ist, dass an diesem unschuldigen Menschen verübt wird.

 

Gesetze beeinflussen eben auch das allgemeine Empfinden von Recht und Unrecht.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb SteRo:

 Passend zum Thema ein Kommentar mit zweimaligem Seitenhieb (meine Einschätzung) auf den Herrn Bätzing:

 

Bischof Bätzing sieht in deutscher Abtreibungsgesetzgebung eine „kluge Balance“

 

1. 

Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat die gegenwärtige deutsche Abtreibungsgesetzgebung als „kluge Balance“ beschrieben. Derzeit werden durch Ausnahmen im Strafgesetzbuch mehr als 100.000 Kinder pro Jahr im Mutterleib getötet, obwohl Abtreibungen weiterhin grundsätzlich rechtswidrig sind.

 

2.

Bätzing sagte am Mittwoch mit Blick auf das strafrechtliche Verbot von Abtreibungen, das zahlreiche Ausnahmen und somit letztlich mehr als 100.000 vorgeburtliche Kindstötungen pro Jahr erlaubt: „Warum soll man den klaren Kompromiss, den es zur Abtreibungsfrage gibt, aufgeben und damit womöglich eine gesellschaftliche Spaltung riskieren?“

 

 

Man sieht also die Spannbreite von Ansichten innerhalb der deutschen "Apostelnachfolgerschaft": von Gössl's Aufschrei angesichts der unbedeutenden, aber sehr glaubensfernen gefühlskalten Aussagen einer Rechtswissenschaftlerin bis hin zu Bätzings Festhalten-Wollen an einem Kompromiss der zur zigtausendfachen Tötung ungeborenen Lebens jährlich führt.

Offen bleibt dabei wie eigentlich Gössl zu dem Kompromiss steht, der zur zigtausendfachen Tötung ungeborenen Lebens jährlich führt.

 

Ich vermisse Kardinal Meisner. 

 

Zu Bätzing schreibe ich lieber nichts. Ich kann diesen Mann als Bischof nicht ernst nehmen.

Geschrieben

Ich denke, das Problem liegt darin begründet, was denn diese ominöse „Menschenwürde“ überhaupt ist.

Ich bin mir sehr sicher, die Eltern des GG hatten da die Viehwagen vor Augen, die nach Auschwitz fuhren, die Gaskammern und die Leichenberge, wo Menschen wie Abfall entsorgt wurden.

 

Inzwischen wird der Begriff allerdings sehr inflationär gebraucht. Von 3 Wochen Urlaub über frischen Erdbeeren für Bürgergeldempfänger bis zu staatlicher Rundumversorgung selbst für Menschen, die illegal im Land sind, alles mögliche wird mit der „Menschenwürde“ begründet.

 

Während der ursprüngliche Gedanke auch bei Ungeborenen Sinn ergibt, ergibt der neue (ich nenne ihn inflationär) bei Ungeborenen keinen mehr.

 

Ich glaube, an dieser Stelle liegt der Hund begraben 

 

Werner

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Cosifantutti:

Es ist ja kompletter Unsinn, zu sagen, dass es „durch Ausnahmen im Strafgesetzbuch“ die Zahl X pro Jahr an Abtreibungen gibt. 

 

Es wäre dann Unsinn, wenn belegt wäre, daß Strafandrohung nicht zu einer Verhaltensänderung führt. Mir ist eher das Gegenteil bekannt. Warum bremsen sonst alle vor dem Blitzer? Und warum wird in Polen deutlich seltener abgetrieben?

 

vor 3 Stunden schrieb Cosifantutti:

Das heißt aber, dass für alle diese Fälle, bei denen „Straffreiheit“ gilt, von einer Garantie der Menschenwürde nicht gesprochen werden kann. Wenn man sich die aktuelle Gesetzeslage zur Abtreibung anschaut, dann kann man doch vollkommen nüchtern konstatieren, dass der uneingeschränkte Lebensschutz und damit die uneingeschränkte Garantie der Menschenrechte erst ab der Vollendung der Geburt einsetzt. Erst da spricht man im streng juristischen Sinn von Kindestötungen. Insofern liegt ja die umstrittene Juristin B-G vollkommen innerhalb der aktuellen juristischen Sichtweise und vertritt keinesfalls eine Position außerhalb der aktuellen Rechtslage….. Was im Vorfeld der „Nichtwahl“ mit dieser Frau gelaufen ist, kann man wohl zurecht als bewusste Diffamierungskampagne bezeichnen……

 

Die Einschätzung des Status quo ist zwar korrekt, aber es ist eben ein Kompromiß aufgrund konkurrierender Rechtsgüter, die beide als gleichwertig eingeschätzt wurden. Frau B-S möchte nun das eine Recht faktisch abwerten.

 

vor 3 Stunden schrieb Cosifantutti:

Ich sehe nirgendwo auch nur einen Ansatz eines, Versuches in Deutschland das Strafrecht zur Abtreibung erneut zu verschärfen. Insofern wird das Thema „Abtreibung“ prinzipiell auch gar kein Thema beim Bundesverfassungsgericht sein…..

 

Lies mal was zum selektiven Fetozid und dann reden wir weiter. Du scheinst nicht auf Stand zu sein (bzw.: das war Thema meiner Vorlesungen vor mehr als 20 Jahren).

bearbeitet von rorro
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Werner001:

Ich denke, das Problem liegt darin begründet, was denn diese ominöse „Menschenwürde“ überhaupt ist.

Ich bin mir sehr sicher, die Eltern des GG hatten da die Viehwagen vor Augen, die nach Auschwitz fuhren, die Gaskammern und die Leichenberge, wo Menschen wie Abfall entsorgt wurden.

 

Inzwischen wird der Begriff allerdings sehr inflationär gebraucht. Von 3 Wochen Urlaub über frischen Erdbeeren für Bürgergeldempfänger bis zu staatlicher Rundumversorgung selbst für Menschen, die illegal im Land sind, alles mögliche wird mit der „Menschenwürde“ begründet.

 

Während der ursprüngliche Gedanke auch bei Ungeborenen Sinn ergibt, ergibt der neue (ich nenne ihn inflationär) bei Ungeborenen keinen mehr.

 

Ich glaube, an dieser Stelle liegt der Hund begraben 

 

Werner

 

Der Begriff wird aber nicht im juristischen Umfeld inflationär gebraucht. "Menschenwürde" wird außerdem weitaus weniger benutzt als "Menschenrecht". Ich nehme an, Du meinst auch eher den. U.a. gibt es Menschen, die ein "Menschenrecht" auf vorgeburtliche Kindstötung postulieren. In Frankreich hat es Verfassungsrang. Töten (oder mindestens Sterbenlassen) als Grundrecht. Auch nett.

bearbeitet von rorro
Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Guppy:

 

Ich vermisse Kardinal Meisner. 

Den alten Lügner? 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Chrysologus:

Den alten Lügner? 

 

Ich vermisse ihn, weil er keiner wahr, der so sehr danach gierte von der Welt und ihren Irrlehrern geliebt zu werden, sondern der es auch mal in Kauf genommen hat medial "gekreuzigt" zu werden, wenn es darum ging Zeugnis für den Glauben zu geben oder sich an die Seite der Schwächsten zu stellen.

 

Vermisst man ja bei Bischöfen wie Bätzing komplett. Immer schön wie ein Fähnchen im gesellschaftlichen Wind segeln. Ist einfach eine Eigenschaft, die ich allgemein sehr charakterschwach finde. Bei Bischöfen insbesondere.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Werner001:

Ich denke, das Problem liegt darin begründet, was denn diese ominöse „Menschenwürde“ überhaupt ist.

Ich bin mir sehr sicher, die Eltern des GG hatten da die Viehwagen vor Augen, die nach Auschwitz fuhren, die Gaskammern und die Leichenberge, wo Menschen wie Abfall entsorgt wurden.

 

Inzwischen wird der Begriff allerdings sehr inflationär gebraucht. Von 3 Wochen Urlaub über frischen Erdbeeren für Bürgergeldempfänger bis zu staatlicher Rundumversorgung selbst für Menschen, die illegal im Land sind, alles mögliche wird mit der „Menschenwürde“ begründet.

 

Während der ursprüngliche Gedanke auch bei Ungeborenen Sinn ergibt, ergibt der neue (ich nenne ihn inflationär) bei Ungeborenen keinen mehr.

 

Ich glaube, an dieser Stelle liegt der Hund begraben 

 

Werner

 

Der ursprüngliche Gedanke der Väter des Grundgesetzes war wahrscheinlich einfach der, dass wir uns alle gegenseitig als im Kern gleichwertige Menschen anerkennen. Eben um in Zukunft zu verhindern, dass nicht wieder eine bestimmte Menschengruppe auf Grund irgendwelcher Merkmale zu "Untermenschen" oder ähnlichem erklärt wird, um sie dann für vogelfrei zu erklären oder nach Belieben zu töten oder zu schinden.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Guppy:

 

oder sich an die Seite der Schwächsten zu stellen.

 

 

Du weißt, was Brüder im Nebel sind? die Schwachen, an deren Seite er stand?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Cosifantutti:

Der Bezugspunkt ist aber hier nun mal konkret die Gesetzeslage und das konkrete Strafrecht…..scheinbar ist es der Kirche im Gegensatz zu dir nicht vollkommen egal, wie die Rechtslage ist, sonst hätte es ja diese diversen Wortmeldungen gar nicht gegeben…. 

 

 

Du verstehst nicht. Es gibt von meiner Seite keine Grundlage um überhaupt über eine Gesetzeslage zu diskutieren, die die Abtreibung nicht vollkommen verbietet. In diesem Sinne möchte ich nichts mit der Gesetzeslage zu tun haben und verweise auf Gott und die Schuld vor Gott jeder Frau, die sich entscheidet abzutreiben.

 

Die deutschen "Apostelnachfolger" (fälschlicherweise immer als "die Kirche" bezeichnet) treiben ein heuchlerisches (den Rechtgläubigen gegenüber) und anbiederndes (dem atheistischen Zeitgeist gegenüber) Spiel, so lange sie sich nicht gegen jede Gesetzeslage stellen, die Abtreibung nicht vollkommen verbietet.

 

Kommen wir jedoch zu den Aufgaben des Staates, auch des heidnischen oder atheistischen Staates, dann muss dieser kraft Naturrecht das Allgemeinwohl fördern und sich um den Erhalt oder die Mehrung der Bevölkerung kümmern. Denn wer sollte sich um die Alten kümmern, wenn nicht die Jungen? Wer sollte die Arbeitsplätze der nicht mehr arbeitsfähigen Alten übernehmen, um Ernährung und Wohlstand der Nation zu erhalten, wenn nicht die Jungen? Also ist es die Aufgabe des Staates zu verhindern, dass die Nation ihre eigenen Nachkommen ermordet und so muss der Staat - aus rein naturgesetzlichen Gründen, nicht aus christlichen - Abtreibung vollkommen verbieten und jene Frauen, die im Ausland abtreiben lassen vor Gericht stellen und bestrafen.

 

Ich als gläubige Einzelperson bin nur an mein Gewissen gebunden und so kann ich niemanden wählen, der Abtreibung nicht komplett verbieten will und als Abgeordneter des Parlamentes könnte ich im Kontext Abtreibung nichts zustimmen, was Abtreibung nicht komplett verbietet und unter Strafe stellt.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb SteRo:

 

Du verstehst nicht. Es gibt von meiner Seite keine Grundlage um überhaupt über eine Gesetzeslage zu diskutieren, die die Abtreibung nicht vollkommen verbietet. In diesem Sinne möchte ich nichts mit der Gesetzeslage zu tun haben und verweise auf Gott und die Schuld vor Gott jeder Frau, die sich entscheidet abzutreiben.

 

Die deutschen "Apostelnachfolger" (fälschlicherweise immer als "die Kirche" bezeichnet) treiben ein heuchlerisches (den Rechtgläubigen gegenüber) und anbiederndes (dem atheistischen Zeitgeist gegenüber) Spiel, so lange sie sich nicht gegen jede Gesetzeslage stellen, die Abtreibung nicht vollkommen verbietet.

 

Kommen wir jedoch zu den Aufgaben des Staates, auch des heidnischen oder atheistischen Staates, dann muss dieser kraft Naturrecht das Allgemeinwohl fördern und sich um den Erhalt oder die Mehrung der Bevölkerung kümmern. Denn wer sollte sich um die Alten kümmern, wenn nicht die Jungen? Wer sollte die Arbeitsplätze der nicht mehr arbeitsfähigen Alten übernehmen, um Ernährung und Wohlstand der Nation zu erhalten, wenn nicht die Jungen? Also ist es die Aufgabe des Staates zu verhindern, dass die Nation ihre eigenen Nachkommen ermordet und so muss der Staat - aus rein naturgesetzlichen Gründen, nicht aus christlichen - Abtreibung vollkommen verbieten und jene Frauen, die im Ausland abtreiben lassen vor Gericht stellen und bestrafen.

 

Ich als gläubige Einzelperson bin nur an mein Gewissen gebunden und so kann ich niemanden wählen, der Abtreibung nicht komplett verbieten will und als Abgeordneter des Parlamentes könnte ich im Kontext Abtreibung nichts zustimmen, was Abtreibung nicht komplett verbietet und unter Strafe stellt.

 


Diese Position gründet sich auf einer von christlicher Lehre geprägten Anthropologie und Moralphilosophie: Das menschliche Leben ist von der Empfängnis an heilig, da jeder Mensch als Abbild Gottes geschaffen und von Gott gewollt ist (vgl. Genesis 1,27; Psalm 139,13–16). Vom Standpunkt der klassischen katholischen und vieler evangelikaler Lehren ist daher jede vorsätzliche Abtreibung Sünde, da sie ein unschuldiges Leben beendet (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2270–2273).
Theologisch gesehen sind die Argumentationslinien, die eine „graduelle“ Wertung des Lebens zulassen oder Abtreibung unter bestimmten Bedingungen legitimieren, häufig Ausfluss eines ethischen Relativismus, den die traditionellen Kirchen – zumindest in ihren Lehräußerungen – ablehnen. Natürliche Theologie und das daraus abgeleitete Naturrecht verpflichten auch den säkularen Gesetzgeber, das Leben Unschuldiger zu schützen.
Wer sich auf die konsequente theologische Ablehnung stützt, kann aus Gewissensgründen keinen Kompromiss unterstützen, weil jede Zustimmung zu einer Gesetzgebung, die Abtreibung ermöglicht, als Mitschuld (»Kooperation am Bösen«) betrachtet würde.
Aus Sicht eines solchen Gewissens gilt das bekannte Wort von Apostelgeschichte 5,29: »Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen«. Die Verantwortung und Schuld vor Gott steht im Vordergrund und lässt nach dieser Interpretation keinerlei Spielraum für pragmatische oder politische Kompromisse.

 

Dennoch wird auch die Würde der Frau anerkannt, besonders wenn sie sich in einer existenziellen Notlage befindet.
Die katholische Kirche lehnt Abtreibung grundsätzlich ab, betont aber zugleich, dass Frauen in Krisensituationen seelsorgerische Begleitung, Beratung und menschliche Unterstützung erfahren sollen. Diese Hilfsangebote zielen darauf ab, die Würde der Frau zu wahren und ihr Mitgefühl entgegenzubringen, ohne den ungeborenen Lebensschutz zu relativieren. In der Praxis wird daher gefordert, mit Frauen respektvoll und unterstützend umzugehen, anstatt sie zu verurteilen.

 

Letzteres wird oft nicht gesagt, und noch weniger getan - man belässt es bei der Schuldzuweisung und Verantwortungsübergabe an die betroffene Frau. Und Ergebnis dieser - oft christlichen - Praxis ist der Rechtskonflikt, in dem Frauen und andere sich bemühen, die Rechte und die Würde der Frau zu stärken. Hier gibt es meiner Ansicht nach viel zu tun.

 

 

bearbeitet von Frey
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb rorro:

Der Begriff wird aber nicht im juristischen Umfeld inflationär gebraucht. "Menschenwürde" wird außerdem weitaus weniger benutzt als "Menschenrecht“. Ichnehme an, Du meinst auch eher den.

Nein, ich meine genau die Menschenwürde aus Art. 1.

Die wird von vornehmlich linken Kreisen sehr inflationär gebraucht. 
Menschenrechte dagegen sind ja ziemlich konkret. Die sind weniger gut für politischen Aktivismus geeignet 

 

Werner

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Chrysologus:

Du weißt, was Brüder im Nebel sind? die Schwachen, an deren Seite er stand?

Das war in der Tat eine große Schande. Wie auch bei Kardinal Lehmann.

Daß Kardinal Kasper so geschont wird durch ein extrem langwieriges Gutachten, welches noch dauern wird, ist wahrscheinlich reiner Zufall. 😉

Geschrieben
Gerade eben schrieb Werner001:

Nein, ich meine genau die Menschenwürde aus Art. 1.

Die wird von vornehmlich linken Kreisen sehr inflationär gebraucht. 
Menschenrechte dagegen sind ja ziemlich konkret. Die sind weniger gut für politischen Aktivismus geeignet 

 

Werner

 

Ich höre im öffentlichen Diskurs viel mehr den Begriff Menschenrecht.

 

In dem Zusammenhang „Recht auf reproduktive Gesundheit“, was das Töten anderer beinhalten soll.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Frey:

Letzteres wird oft nicht gesagt, und noch weniger getan - man belässt es bei der Schuldzuweisung und Verantwortungsübergabe an die betroffene Frau. 

 

Welche Lebensschutzorganisationen kennst Du denn, um so etwas zu behaupten?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb rorro:

 

Ich höre im öffentlichen Diskurs viel mehr den Begriff Menschenrecht.

 

In dem Zusammenhang „Recht auf reproduktive Gesundheit“, was das Töten anderer beinhalten soll.

Das ist schon richtig, wenn man allein die Abtreibungsdebatte herausgreift.

Ich dagegen versuche zu verstehen, was die Frau meint, wenn sie davon spricht, es gebe Gründe, Ungeborenen nich die volle Menschenwürde zuzusprechen.

Das ergibt mMn nur Sinn, wenn man die stark (und stets noch mehr) erweiterte Definition dieses Begriffes zugrunde legt.

Dann hat sie zwar recht. Aber mit dieser Definition im BVerfG werden wir schnell in Teufels Küche kommen (langfristig sind wir ja schon längst auf dem Weg dahin)

 

Werner

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb rorro:

 

Welche Lebensschutzorganisationen kennst Du denn, um so etwas zu behaupten?

 

Forschung und Erfahrungsberichte zeigen, dass Frauen sich im kirchlichen oder konservativen Umfeld häufig stigmatisiert, verurteilt und moralisch unter Druck gesetzt fühlen – insbesondere, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder vollzogen haben.

Beratungsstellen und Initiativen kirchlicher Träger bieten zum Teil einfühlsame Unterstützung – das wird von Betroffenen oft berichtet. Dennoch gibt es, gerade in katholisch geprägten Bereichen, häufig Tendenzen zu Schuldzuweisung, sozialem Ausschluss oder Druck, was auch in wissenschaftlichen Analysen (z.B. Interviews mit betroffenen Frauen, psychosoziale Studien) belegt ist.

Sicher gibt es hier Unterschiede im Selbstbild und Fremdbild, und vieles ist subjektives Empfinden. Allerdings bezog sich meine Aussage auch auf die Darstellung des zitierten Beitrags.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Frey:

Dennoch wird auch die Würde der Frau anerkannt, besonders wenn sie sich in einer existenziellen Notlage befindet.
Die katholische Kirche lehnt Abtreibung grundsätzlich ab, betont aber zugleich, dass Frauen in Krisensituationen seelsorgerische Begleitung, Beratung und menschliche Unterstützung erfahren sollen. Diese Hilfsangebote zielen darauf ab, die Würde der Frau zu wahren und ihr Mitgefühl entgegenzubringen, ohne den ungeborenen Lebensschutz zu relativieren. In der Praxis wird daher gefordert, mit Frauen respektvoll und unterstützend umzugehen, anstatt sie zu verurteilen.

 

Letzteres wird oft nicht gesagt, und noch weniger getan - man belässt es bei der Schuldzuweisung und Verantwortungsübergabe an die betroffene Frau. Und Ergebnis dieser - oft christlichen - Praxis ist der Rechtskonflikt, in dem Frauen und andere sich bemühen, die Rechte und die Würde der Frau zu stärken. Hier gibt es meiner Ansicht nach viel zu tun.

 

Schuld ist Schuld und bleibt Schuld, wenn nicht angemessene Buße getan wird, die von Gott akzeptiert wird. Das nicht auszusprechen wäre grob fahrlässig, weil es schließlich um das Heil eines Menschen geht.

Und natürlich entfernt die Schuld nicht die Würde vom Wesen des Sünders. Die Sünde ist zu verabscheuen, nicht der Sünder.

 

Der Absatz von "Letzteres wird oft nicht gesagt ..." bis "Hier gibt es meiner Ansicht nach viel zu tun." ist mir unverständlich.

 

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