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Brosius-Gersdorf, Abtreibung und der kirchlich-politische Diskurs in Deutschland


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Frey:

Forschung und Erfahrungsberichte zeigen, dass Frauen sich im kirchlichen oder konservativen Umfeld häufig stigmatisiert, verurteilt und moralisch unter Druck gesetzt fühlen – insbesondere, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder vollzogen haben.

Beratungsstellen und Initiativen kirchlicher Träger bieten zum Teil einfühlsame Unterstützung – das wird von Betroffenen oft berichtet. Dennoch gibt es, gerade in katholisch geprägten Bereichen, häufig Tendenzen zu Schuldzuweisung, sozialem Ausschluss oder Druck, was auch in wissenschaftlichen Analysen (z.B. Interviews mit betroffenen Frauen, psychosoziale Studien) belegt ist.

Sicher gibt es hier Unterschiede im Selbstbild und Fremdbild, und vieles ist subjektives Empfinden. Allerdings bezog sich meine Aussage auch auf die Darstellung des zitierten Beitrags.

 

Welche Studien hast Du denn dazu gelesen?

Geschrieben

Und es gibt noch einen weiteren, grundlegenderen Aspekt.

Wenn wir, wie sie sagt, nicht allen Menschen (*) die „volle Menschenwürde“ zugestehen, wenn also Juristen entscheiden, wem wieviel Menschenwürde zusteht, können wir das Konzept der universellen Menschenwürde in die Tonne treten.

 

(*) sie spricht von Ungeborenen, aber auch das sind Menschen.. Andernfalls entscheiden Gerichte, wer ein Mensch ist und wer nicht, was genau so schlimm wäre

 

Werner

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Werner001:

Und es gibt noch einen weiteren, grundlegenderen Aspekt.

Wenn wir, wie sie sagt, nicht allen Menschen (*) die „volle Menschenwürde“ zugestehen, wenn also Juristen entscheiden, wem wieviel Menschenwürde zusteht, können wir das Konzept der universellen Menschenwürde in die Tonne treten.

 

(*) sie spricht von Ungeborenen, aber auch das sind Menschen.. Andernfalls entscheiden Gerichte, wer ein Mensch ist und wer nicht, was genau so schlimm wäre

 

Werner

Hachnaja.

 

Dann ist das halt so. Ist doch in der Praxis sowieso schon gang und gäbe. Also diese Abstufungen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Frey:

 

Forschung und Erfahrungsberichte zeigen, dass Frauen sich im kirchlichen ... Umfeld häufig stigmatisiert, verurteilt und moralisch unter Druck gesetzt fühlen – insbesondere, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder vollzogen haben.

Beratungsstellen und Initiativen kirchlicher Träger bieten zum Teil einfühlsame Unterstützung – das wird von Betroffenen oft berichtet. Dennoch gibt es, gerade in katholisch geprägten Bereichen, häufig Tendenzen zu Schuldzuweisung, sozialem Ausschluss oder Druck, was auch in wissenschaftlichen Analysen (z.B. Interviews mit betroffenen Frauen, psychosoziale Studien) belegt ist.

Sicher gibt es hier Unterschiede im Selbstbild und Fremdbild, und vieles ist subjektives Empfinden. Allerdings bezog sich meine Aussage auch auf die Darstellung des zitierten Beitrags.

 

Das müsste auch ein seltsames "kirchliches Umfeld" sein, das die schwere Sünderin nicht auf ihre Schuld aufmerksam macht oder die, die zustimmend darüber meditiert (also in Gedanken sündigt) eine Todsünde tatsächlich zu begehen, nicht bearbeitet, um die Todsünde zu verhindern.

 

Mt 1815  Wenn aber [deine Schwester] sündigt, so geh hin, überführe [sie] zwischen dir und [ihr] allein! Wenn  [sie] auf dich hört, so hast du [deine Schwester] gewonnen. 16  Wenn [sie] aber nicht hört, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit aus zweier oder dreier Zeugen Mund jede Sache bestätigt wird! 17  Wenn [sie] aber nicht auf sie hören wird, so sage es der Gemeinde; wenn [sie] aber auch auf die Gemeinde nicht hören wird, so sei [sie] dir wie der Heide und der Zöllner!

 

bearbeitet von SteRo
Geschrieben (bearbeitet)

Frau B-G hält übrigens auch Polygamie für verfassungskonform.

 

So soll sie nach mehreren Quellen im Netz in ihrem Grundgesetzkommentar folgendes geschrieben haben:

 

„Eine Begrenzung des Verfassungsbegriffs der Ehe auf zwei Personen (Einehe) ist durch den Normenzweck des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz nicht geboten. Die Funktion der Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft kann grundsätzlich nicht nur von monogamen, sondern auch von polygamen Lebensgemeinschaften (Vielehe) erfüllt werden.“

 

Und hier ein Bonmot zur Minderjährigenehe aus selbigem Kommentar:

 

„Eine Minderjährigenehe ist nur im Einzelfall unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz, wenn mit ihr die Beistands- und Verantwortungsfunktion der Ehe nicht erfüllt werden kann (zum Beispiel bei sehr jungem Alter der Ehepartner) oder sie mit Unfreiwilligkeit oder Ungleichberechtigung verbunden ist (zum Beispiel bei strukturellem Ungleichgewicht der Ehepartner).“

 

Die SPD wird weiter an ihr festhalten und die Dame wird zurückziehen. Davon gehe ich zumindest aus.

Sollte sie aber mit Stimmen der CDU gewählt werden, dann freut sich die AfD wie Bolle.

bearbeitet von rorro
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb rorro:

Frau B-G hält übrigens auch Polygamie für verfassungskonform.

 

So soll sie nach mehreren Quellen im Netz in ihrem Grundgesetzkommentar folgendes geschrieben haben:

 

„Eine Begrenzung des Verfassungsbegriffs der Ehe auf zwei Personen (Einehe) ist durch den Normenzweck des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz nicht geboten. Die Funktion der Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft kann grundsätzlich nicht nur von monogamen, sondern auch von polygamen Lebensgemeinschaften (Vielehe) erfüllt werden.“

 

Vermutlich würden Recherchen nicht wenige weitere Aussagen von Frau B-G zutage fördern können, die auf Leute mit tradierten Wertvorstellungen befremdlich bis verstörend wirken würden. Das zeichnet ihren exklusiv von (Sprach-)Logik getriebenem "rechts-wissenschaftlichen" Ansatz ja aus, dass er nicht viel mit den Lebenserfahrungen anderer "normaler" oder "gewöhnlicher" Menschen zu tun hat. Und es ist wohl auch diese ihre Denkart, welche - nicht ohne Grund - mit dem Ausdruck "cancel culture" in Verbindung gebracht werden kann, weil es eine hoch-intellektuelle, dem Alltagsleben und der Alltagserfahrung der Masse von Menschen vollkommen enthobene intellektuelle Herangehensweise an Dinge ist, die dann selbst äußert skurrile Ideologien zu gebären imstande ist wie man an diversen sog. "Kulturkämpfen" beobachten kann.

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb rorro:

 

Welche Studien hast Du denn dazu gelesen?


Hast Du Zugang zu wiss. Studien?

 

Hier ist eine Studie

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb rorro:

Frau B-G hält übrigens auch Polygamie für verfassungskonform.

 

So soll sie nach mehreren Quellen im Netz in ihrem Grundgesetzkommentar folgendes geschrieben haben


Hast Du eine gesicherte Quelle?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 56 Minuten schrieb Frey:

Hast Du Zugang zu wiss. Studien?

 

Pubmed sowieso, doch das ist medizinisch (könnte aber darunter fallen). Cochrane ebenfalls.

 

vor 56 Minuten schrieb Frey:

Hier ist eine Studie

 

Die belegt aber nicht im geringsten Deine Behauptung.

 

Ganz im Gegenteil, Zitat: "Keine der befragten Frauen hat Nachbetreuungsangebote oder eine erneute Beratung in Anspruch genommen, obwohl psychologische Unterstützung im Nachhinein als potenziell hilfreich eingeschätzt wird und Angebote vorhanden waren."

 

Und es wird in der gesamten Studie nicht erwähnt, bei welchen verschiedenen Anbietern von Konfliktberatung die Frauen überhaupt waren, es gibt daher null Differenzierung.

 

Worauf beruht also Deine Behauptung?

bearbeitet von rorro
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb rorro:

 

Ab wann ist für Dich eine Quelle "gesichert"?

 

Stehen soll das hier:

 

https://www.beck-shop.de/dreier-brosius-gersdorf-grundgesetz-kommentar/product/34146792

 

Ich habe das Buch nicht. 


Es handelt sich um wissenschaftlich-dogmatische Einlassungen im Kontext konkreter Grundrechtsauslegung, nicht um politische Positionen.

Die Aussage, Frau Brosius-Gersdorf „halte Polygamie für verfassungskonform“, ist eine verkürzende und problematische Darstellung. Besser wäre: Sie erörtert, ob eine verfassungskonforme Einordnung bestimmter polygamer Lebensformen denkbar ist.

Die angesprochene Kommentierung ist in einer Vielzahl gut ausgestatteter juristischer Bibliotheken einsehbar. Eine isolierte Lektüre einzelner Textstellen ohne Kontext birgt Fehlinterpretationen, wie sie etwa im populistischen oder polemischen Diskurs (z. B. von der Jungen Freiheit) genutzt werden.

 

Geschrieben

Verständnisfrage - inwiefern ist die Meinung dieser Frau B-G zum Thema Schwangerschaftsabbruch von Belang? Der §218 steht nunmal, sie kann ihn ja nicht von sich aus ändern. Und dass eine Mehrheit im Bundestag daran was ändern will erscheint mir nun doch sehr unwahrscheinlich.

 

Bei ihren weiteren Ergüssen, zum Impfzwang oder AfD-Verbot hätte ich entschieden grössere Bedenken. Aber darf man ja nicht diskutieren. 💙 Also bitte nur Antworten auf meine Verständnisfrage.

 

Im übrigen sehe ich wie @rorro eine krasse Inkonsistenz zwischen dem Urteil zu §218 und dem zum Abschuss von Passagiermaschinen. Soviel zur Integrität eures höchsten Gerichts.

 

Phyllis

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb phyllis:

Verständnisfrage - inwiefern ist die Meinung dieser Frau B-G zum Thema Schwangerschaftsabbruch von Belang? Der §218 steht nunmal, sie kann ihn ja nicht von sich aus ändern. Und dass eine Mehrheit im Bundestag daran was ändern will erscheint mir nun doch sehr unwahrscheinlich.


Auf lange Sicht ist das ein Thema, welches auf der linken Agenda steht. Man (ich weiss nicht mehr wer genau) wollte zum Ende der gescheiterten Regierung Scholz §218 mit den Stimmen von Linke, BSW, Grüne, SPD und FDP reformieren oder kippen. Dagegen hat sich Lindner geweigert, und kam deshalb auf die Titelseite von Titanic, Klage folgte.
Eine solche Situation kann in den nächsten Jahren immer wieder eintreten.

 

Das hat aber wahrscheinlich wenig mit Fr. Brosius-Gersdorf zu tun. Sie ist einfach eine exzellente Verfassungsrechtlerin, was sich auch in der Herausgeberschaft des von rorro verlinkten Grungesetz-Kommentars widerspiegelt. Die bekommt niemand einfach so, weil dort Juristen nachblättern, wenn sie Recht finden wollen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb rorro:

 

Pubmed sowieso, doch das ist medizinisch (könnte aber darunter fallen). Cochrane ebenfalls.

 

Worauf beruht also Deine Behauptung?

 

Gerne kannst Du nach Deinen Kriterien recherchieren – es dürfte dazu auch eine ausreichende medizinische Forschungslage geben.


Nach meiner Interpretation stellt sich die Situation im Kern wie folgt dar:
Entweder wird die verpflichtende Beratung vorwiegend als formale bürokratische Hürde wahrgenommen, was sich gegebenenfalls auch im Vorgehen der Beratenden niederschlägt – in Form eines kurzen Gesprächs und der Ausstellung des Beratungsscheins. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach dem praktischen Mehrwert gegenüber einem direkten medizinischen Zugang.
Oder aber die Beratung verfolgt das Ziel, aktiv auf den Fortbestand der Schwangerschaft hinzuwirken. Dann ist naheliegend, dass sich für die Schwangere eine Konfliktsituation ergibt – insbesondere, wenn sie sich in ihrer Entscheidung nicht gestärkt, sondern verunsichert fühlt.


Vor diesem Hintergrund erscheint mir die derzeitige Regelung der Pflichtberatung nicht zielführend. Eine freiwillige, ergebnisoffene Beratung könnte hier mehr Handlungsspielraum und Selbstbestimmung ermöglichen – alternativ bedarf es m.E. einer grundlegenden Neuregelung des Abtreibungsrechts, die auf rechtlich eindeutigen Grundlagen basiert.

 

Zusätzlich ein paar Zahlen auf die Schnelle: Die Pflichtberatung gemäß § 219 StGB und § 5 SchKG schafft strukturell Arbeitsplätze.
In Deutschland gibt es über 1.100 anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beschäftigten diese Stellen insgesamt rund 6.000 Fachkräfte, darunter Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen und Verwaltungspersonal (Stand 2022).
Diese Arbeitsplätze existieren primär aufgrund der gesetzlichen Pflichtberatung bei Schwangerschaftskonflikten – entfiele diese, wäre mit einem signifikanten Rückgang des Fachkräftebedarfs in diesem Bereich zu rechnen, die man besser einsetzen könnte.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb phyllis:

Verständnisfrage - inwiefern ist die Meinung dieser Frau B-G zum Thema Schwangerschaftsabbruch von Belang? Der §218 steht nunmal, sie kann ihn ja nicht von sich aus ändern. Und dass eine Mehrheit im Bundestag daran was ändern will erscheint mir nun doch sehr unwahrscheinlich.

 

Bei ihren weiteren Ergüssen, zum Impfzwang oder AfD-Verbot hätte ich entschieden grössere Bedenken. Aber darf man ja nicht diskutieren. 💙 Also bitte nur Antworten auf meine Verständnisfrage.

 

Ich habe gestern noch gelesen, dass es im Fall eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht sowohl im Bundestag als auch in den meisten Bundesländern über Nacht Rot-Grüne bzw. Rot-Rot-Grüne Mehrheiten geben würde. Dann könnten SPD, Grüne und Linke im Bundestag und Bundesrat durchregieren und dann z.B. auch  solche ersehnten Projekte wie die komplette Abschaffung von §218 durchsetzen. Dagegen würde es dann widerum Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geben. Und da entscheiden dann Leute wie Brosius-Gersdorf ggf., dass Ungeborene keine Menschenwürde hätten.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 17.7.2025 um 22:50 schrieb rorro:

Daraufhin gab es zwei Parteien: die katalanischen "nacionalistas" - was in span. Ohren nicht so klingt wie in unseren, weitaus weniger belastet ist - und die "constitucionalistas", die auf das Einhalten der Verfassung bestanden. Und nicht wenige Medien - auch hierzulande - schrieben für die Unabhängigkeitbefürworter und sprachen damit einer Demokratie ohen Grundregeln das Wort.

 

Nein, das ist zu pauschal. Es werden nicht unbedingt alle Regeln abgelehnt, sondern womöglich nur bestimmte, von denen der Betreffende annimmt, dass sie fundamentalen Prinzipien widersprechen.

 

So kann man geltend machen, dass dort, wo Menschen (als als Gemeinschaft) effektiv und sinnvoll über sich selbst bestimmen können - und wo sie dies wollen -, ihnen nicht der Wille eines Dritten (nämlich eines Zentralstaates) aufgezwungen werden sollte. Jemand, der das so sieht, kann dann dennoch fordern, dass jede demokratisch verfasste Gemeinschaft Regeln haben soll, welche beispielsweise den Einzelnen vor Willkür schützen. Ein Recht auf Selbstbestimmung wäre dann eher so etwas wie ein Abwehrrecht gegen die Machtansprüche einer fremden äußeren Autorität als die Verwerfung rechtsstaatlicher Prinzipien im Inneren. 

 

Ähnlich kann man die Auffassung vertreten, dass es (in einem gewissen Rahmen) individuelle Freiheit geben muss, und dass daher eine Verfassung abzulehnen und illegitim ist, die es beispielsweise den Menschen verbietet, öffentlich eine andere Religion als die Staatsreligion auszuüben (ich weiß nicht ob ein solches Verbot in Saudi-Arabien Verfassungsrang hat, aber es hat offenbar zumindest Gesetzesrang). Und diese Ablehnung kann auch ganz unabhängig davon erfolgen, was an dieser Stelle Volkes Wille ist.

 

bearbeitet von iskander
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb rorro:

Frau B-G hält übrigens auch Polygamie für verfassungskonform.

 

So soll sie nach mehreren Quellen im Netz in ihrem Grundgesetzkommentar folgendes geschrieben haben:

 

„Eine Begrenzung des Verfassungsbegriffs der Ehe auf zwei Personen (Einehe) ist durch den Normenzweck des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz nicht geboten. Die Funktion der Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft kann grundsätzlich nicht nur von monogamen, sondern auch von polygamen Lebensgemeinschaften (Vielehe) erfüllt werden.“

 

Zumindest war die Polygamie sehr gut mit den Geboten des Gottes des AT vereinbar. Geht man davon aus, dass das AT an dieser Stelle den Willen Gottes im Kontext der damaligen Kultur und Zeit widerspiegelt, kann es eigentlich kein generelles und universales "naturrechtliches" Verbot der Polygamie geben. 

 

vor 9 Stunden schrieb rorro:

Und hier ein Bonmot zur Minderjährigenehe aus selbigem Kommentar:

 

So what? Über Jahrhunderte und in vielen Kulturen haben Personen geheiratet, die aus unserer Sicht minderjährig wären (siehe auch wieder das Judentum). Sie mussten - und konnten - die Rollen von Erwachsenen ausfüllen. Ein pauschales Verbot entsprechender Ehen erscheint daher tatsächlich als fragwürdig.

 

Am 19.7.2025 um 21:49 schrieb rorro:

Es wäre dann Unsinn, wenn belegt wäre, daß Strafandrohung nicht zu einer Verhaltensänderung führt. Mir ist eher das Gegenteil bekannt. Warum bremsen sonst alle vor dem Blitzer? Und warum wird in Polen deutlich seltener abgetrieben?

 

Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass das Mittel des Strafrechts nicht immer zu den Ergebnissen führt, die man sich wünscht. Unter Nicolae Ceaușescu wurde in Rumänien im Hinblick auf Verhütung und Abtreibung versucht, etwas durchzusetzen, was weitgehend der katholischen Moral entspricht. (Natürlich nicht, weil Ceaușescu mit der katholischen Ethik sympathisiert hätte, sondern weil er das rumänische Volk vergrößern wollte.) Das Ergebnis beschreibt die Wikipedia - die an dieser Stelle glaubwürdig zu sein scheint - wie folgt:

 

"Das Dekret 770 war ein Erlass, der im Oktober 1966 vom rumänischen Diktator Nicolae Ceaușescu verabschiedet wurde. Ziel war es, die Zahl der rumänischen Bevölkerung zu erhöhen und eine neue Generation im Sinne des Kommunismus heranwachsen zu lassen. Zu diesem Zweck wurden sämtliche Verhütungsmethoden sowie Schwangerschaftsabbruch verboten. Gebärfähige Frauen wurden systematisch überwacht, um potenzielle Schwangerschaften frühzeitig nachweisen zu können. [...]

Nur Frauen, die über 40 Jahre alt waren oder bereits vier Kinder hatten, wurden Abtreibungen gewährt. Später wurde die Einschränkung auf 45 Jahre oder fünf Kinder erhöht. Dennoch entstand bei vielen betroffenen Frauen eine Verweigerungshaltung, und es kam häufig zu illegalen Abtreibungen, wofür ein illegales Netzwerk entstand. Offizielle Statistiken sprechen von mehr als 11.000 Frauen, die ihr Leben durch von Kurpfuschern durchgeführte Abtreibungsversuche verloren. Abtreibende, einschließlich der Schwangeren selbst, erhielten lange Haftstrafen. [...] Das Dekret [770] führte zu einem künstlichen Bevölkerungswachstum von zwei Millionen Menschen, die ohne diese Anordnung nicht geboren worden wären. [...]  In der Folge der illegal und unsachgemäß durchgeführten Abtreibungsversuche kam es auch häufig zu Geburten behinderter Kinder. Diese wurden daraufhin in Sozialwaisenhäuser wie zum Beispiel das Kinderheim Cighid nahe der Stadt Oradea abgeschoben, wo neben behinderten Kindern unter anderem auch ungewollte Kinder eingeliefert wurden."

https://de.wikipedia.org/wiki/Dekret_770

 

"In the 1970s, birth rates declined again. Economic pressure on families remained, and people began to seek ways to circumvent the decree. Wealthier women were able to obtain contraceptives illegally or to bribe doctors to give diagnoses which made abortion possible. Especially among the less educated and poorer women there were many unwanted pregnancies. These women could only use primitive methods of abortion, which led to infection, sterility, or even their own death. The mortality among pregnant women became the highest in Europe during the reign of Ceaușescu."

https://en.wikipedia.org/wiki/Decree_770

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb rorro:

Frau B-G hält übrigens auch Polygamie für verfassungskonform.

 

 

Warum hat sie denn damit Unrecht? oder anders ausgedruckt: Kannst Du mir verfassungsrechtlich begründen, warum Polygamie nicht mit dem GG vereinbar sein sollte?

 

vor 13 Stunden schrieb rorro:

Und hier ein Bonmot zur Minderjährigenehe aus selbigem Kommentar:

 

Dito.

Geschrieben
Am 18.7.2025 um 11:21 schrieb SteRo:

... zum anderen ist eben eine ganz andere Frage bzgl. der Rechts-Wissenschaftlerin B-G entscheidend, aber nicht nur bzgl. der Person B-G, sondern bzgl. aller Rechts-Wissenschaftler, die ins BVerG wechseln: Ist es einer bisher exklusiv rechts-wissenschaftlich tätigen Person möglich, die Rolle des Nur-Wissenschaftlers abzulegen und die Rolle eines Verfassungsrichters anzunehmen? Denn dass eine exklusiv rechts-wissenschaftliche Sicht der Dinge nicht mit dem Amt eines Verfassungsrichters vereinbar ist, sollte doch eigentlich einleuchten.

 

Das bleibt für mich die entscheidende Frage bzgl. der Person B-G.

 

Denn was sie bisher gemacht hat qualifiziert sie überhaupt nicht für das Amt einer Verfassungsrichterin. Warum? Weil ihre (sprach-)logische Herangehensweise an Rechtsfragen, die jegliche Wertebindung von vornherein ausschließt, dazu geeignet ist, Entfremdung oder Verstörung in der Bevölkerung auszulösen und so das Ansehen des Verfassungsgerichtes nachhaltig beschädigen kann. Denn dass vom Verfassungsgericht Konflikt statt Befriedung aufgrund nicht vorhandener "Bodenhaftung" ausgeht, ist wohl nicht im Sinne der Erfinder.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb SteRo:

 

Das bleibt für mich die entscheidende Frage bzgl. der Person B-G.

 

Denn was sie bisher gemacht hat qualifiziert sie überhaupt nicht für das Amt einer Verfassungsrichterin. Warum? Weil ihre (sprach-)logische Herangehensweise an Rechtsfragen, die jegliche Wertebindung von vornherein ausschließt, dazu geeignet ist, Entfremdung oder Verstörung in der Bevölkerung auszulösen und so das Ansehen des Verfassungsgerichtes nachhaltig beschädigen kann. Denn dass vom Verfassungsgericht Konflikt statt Befriedung aufgrund nicht vorhandener "Bodenhaftung" ausgeht, ist wohl nicht im Sinne der Erfinder.

 

 

Die Kritik, eine Kandidatin fürs Bundesverfassungsgericht sei wegen „(sprach-)logischer“ Argumentation ungeeignet, verkennt zentrale Prinzipien juristischer Arbeit. Methodische Klarheit ist kein Zeichen von Wertelosigkeit, sondern sichert die Bindung an Recht und Verfassung – gerade im Namen der Grundrechte. Wer richterliche Eignung bestreitet, sollte juristische Maßstäbe anlegen, nicht persönliche Eindrücke. Das Ansehen des Verfassungsgerichts hängt an seiner Rechtsbindung – nicht an „Bodenhaftung“ im Meinungsfeld. Richterwahl sollte keine Projektionsfläche für diffuse Befürchtungen sein, sondern dem rechtsstaatlichen Anspruch genügen.

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Frey:

Gerne kannst Du nach Deinen Kriterien recherchieren – es dürfte dazu auch eine ausreichende medizinische Forschungslage geben.

 

Soll ich jetzt recherchieren, ob Du mit Deiner Behauptung zur Studenlage Recht hast? Echt jetzt?

 

vor 14 Stunden schrieb Frey:

Die Pflichtberatung gemäß § 219 StGB und § 5 SchKG schafft strukturell Arbeitsplätze.

 

Da Du schon §5 SchKG nennst. Ich zitiere den ersten Abenschnitt daraus mal in Gänze, die Hervorhebung ist von mir:

 

Zitat

Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Domingo:

 

Warum hat sie denn damit Unrecht? oder anders ausgedruckt: Kannst Du mir verfassungsrechtlich begründen, warum Polygamie nicht mit dem GG vereinbar sein sollte?

 

 

Dito.

 

Grundsätzlich stellt sich eben die Frage (auch in den USA wird das ja heftig diskutiert), ob ein Verfassungsgericht etwas umdefinieren kann, was es schon vorher gab oder ob die Aufgabe lediglich in der Ausgestaltung liegt.

 

Frau B-S geht den Weg umgekehrt: die Ausgestaltung (die Ehe ist eine Verbindung in gegenseitiger Verwantwortung zwischen gleichberechtigten Personen), die letztlich eine Äußerung des BVerfG ist, dient als Blaupause zur Definition. Daß es die Ehe schon seit Jahrtausenden gibt, daß sie seit ebenso Jahrtausenden bei uns(!) eine monogame Ausgestaltung hat, hat da nicht zu interessieren. Das kann man natürlich so machen, nur führt das dazu, daß jegliche Kultur mit prägender Wirkung verschwindet, die Rechtskultur als erstes.

Mit der Herangehensweise wäre auch der Inzest bzw. die Geschwisterehe möglich, da die oben genannten Kriterien da natürlich erfüllt werden können.

 

Ich habe schon 2017 hier geschrieben:

 

Zitat

Übrigens habe ich immer noch nicht verstanden, aufgrund welcher Logik am Inzestverbot festgehalten wird, wenn das klassische Eheverständnis ad acta gelegt wird. Schließlich gibt es ein Diskrimierungsverbot von Behinderten und als lebensunwerter werden sie ja von der säkularen Politik glücklicherweise nicht angesehen.

 

Und vor vier Jahren:

 

Zitat

Eine rein utilitaristische-individualistische Ethik, die den Willen des Einzelnen absolut setzt, keine Normen mehr kennt und jeglichen Bezug außerhalb des Individuums ablehnt (von Transzendenz ganz zu scheigen) . Diese wird u.a. dazu führen, daß die Polygamie nochzu meiner Lebzeit legalisiert werden wird, der Inzest ebenso - die Argumentation für die "Ehe für alle" bietet schon alles dafür.

 

Also: überrascht bin ich nicht im geringsten. Es kommt bloß schneller als gedacht. Ich hatte, wie man sieht, schon damit gerechnet.

 

Letztlich ist es eine logische Folge der "Ehe für alle", in dem sie eben auch für alle ausgebaut wird.

bearbeitet von rorro
Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb rorro:

Daß es die Ehe schon seit Jahrtausenden gibt, daß sie seit ebenso Jahrtausenden bei uns(!) eine monogame Ausgestaltung hat

Das Ausrufezeichen hast du ja schon selbst gesetzt, das ist wichtig, denn es zeigt, dass die Naturrechtsbehauptung, die kirchliche Kreise in der Diskussion über die Ehe (z. B. das Gefasel im Katechismus) gerne vorbringen, Blödsinn ist. Die Ehe ist ein Kulturinstitut, weiter nichts. Und kulturelle Dinge sind dem Wandel unterworfen. Selbst in der ach so Heiligen Schrift gibt es jede Menge Beispiele von „gottgefälliger“ Polygamie. Dass ebendieser Gott etwas dagegen hätte, ist also eine offenkundige Falschbehauptung.

Und was die „Jahrtausende“ bei uns angeht: da trifft die Monogamie lediglich auf das komische „Ehesakrament“ (noch immer konnte mir keiner sagen, was das sein soll) zu, ansonsten lebten bis in die Neuzeit selbst die Päpste in der Regel polygam, seriell, manchmal auch parallel

 

Werner

bearbeitet von Werner001
Geschrieben

Die Päpste waren bis in die Neuzeit verheiratet? Wer denn?

 

Letztlich führt der Ansatz von Fr. B-G zur Definitionsfreiheit von vielem, sobald man sich vom Ballast von Kultur und Biologie getrennt hat (wie es das BVerfG schon längst mit den „Geschlechtern“ getan hat): was ein Mensch ist, kann neu definiert werden, was Eltern sind, letztlich was Freiheit generell ist.

 

Brave New World.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rorro:

Die Päpste waren bis in die Neuzeit verheiratet? Wer denn?

Ach du meinst nur euer komisches „Sakrament“?

 

Na dann frag ich zurück: was kümmert es dann, wen der Staat heiraten lässt? Das hat doch mit eurem Sakramentengedöns nichts zu tun? 
Aus kirchenrechtlicher Sicht ist es doch einunddasselbe ob Papst Impotenz des Sexte mit seiner Konkubine zusammenlebt oder Lieschen Müller mit einer Frau und einem Mann in einer Dreierbeziehung, völlig egal ob es dafür staatliche Regulierungen gibt oder nicht!

 

Werner

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