Cosifantutti Geschrieben 2. August Melden Geschrieben 2. August vor 12 Minuten schrieb Guppy: Stimmt, aber müsste man dann nicht eher andersrum konsequent sagen, dass Abtreibung (mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Abtreibungen bei Lebensgefahr für die Mutter) Mord ist und deshalb komplett verboten sein müsste? Wenn man sagt, dass das ungeborene Kind Mensch ist und ihm Menschenwürde zukommt und es keine abgestufte Menschenwürde gibt, dann müsste das ungeborene Kind genauso vom Gesetz geschützt werden wie das Geborene. Das Töten eines Ungeborenen müsste genauso geahndet werden wie das Töten eines Geborenen. Wenn man das Töten von Ungeborenen für legal erklärt oder auch nur gesetzlich "duldet", stuft man entweder die Menschenwürde ab und erklärt damit faktisch Ungeborene zu eine Art "Untermensch", der maximal so "ein bisschen Würde" hat oder man spricht ihnen komplett ab Menschen zu sein und kann sie dann wie Objekte behandeln. Also ja, ich stimme dir zu, dass die gegenwärtige Rechtslage auch nicht konsistent ist, wenn einerseits die Menschenwürde des Ungeborenen festgestellt wird und betont wird, dasses eine Abstufung der Menschenwürde nicht gibt, gleichzeitig aber das Töten von Ungeborenen gesetzlich geduldet oder eher bagatellisiert wird im Vergleich zum Töten von Geborenen. Nur sehe ich jetzt nicht, wo Frau Gersdorf jetzt mit ihren Äusserungen einen positiven Beitrag zum Schutz der Menschenwürde von Ungeborenen leistet, wenn sie sagt es gäbe "gute Gründe" dafür, dass die Menschenwürde erst ab der Geburt gelten solle. Das was du hier darlegst, zeigt ja die ganze Verlogenheit der aktuellen Diskussion um die Ablehnung von Frau Gersdorf. Und genau in diesem rein juristischen Kontext hat sie argumentiert. Die von dir im letzten Satz wiedergegebene Aussage hat sie aber so in dieser Pauschalität nie gesagt, sondern gerade eben auf diese „Abstufungen“ von Lebensschutz und Menschenwürde vor der Geburt hingewiesen. Zitieren
Guppy Geschrieben 2. August Melden Geschrieben 2. August vor 14 Minuten schrieb Cosifantutti: Das was du hier darlegst, zeigt ja die ganze Verlogenheit der aktuellen Diskussion um die Ablehnung von Frau Gersdorf. Und genau in diesem rein juristischen Kontext hat sie argumentiert. Die von dir im letzten Satz wiedergegebene Aussage hat sie aber so in dieser Pauschalität nie gesagt, sondern gerade eben auf diese „Abstufungen“ von Lebensschutz und Menschenwürde vor der Geburt hingewiesen. Frau Gerdsorf hast sich aber auch damit verteidigt, dass sie "nur" dafür wäre, Abtreibungen bis zur 12. Woche zu legalisieren. Na gut, aber wenn man diese Meinung hat, dann impliziert das doch schon, dass man das ungeborene Kind in der 11. Schwangerschaftswoche entweder als "Nicht-Mensch" oder als eine Art "Unter-Mensch" ansieht. Also entweder sie spricht ungeborenen Kindern bis zur 12. Woche ab überhaupt Mensch zu sein oder sie teilt Menschenwürde in verschiedene Stufen ein. Je nach dem wie alt bzw. wie "entwickelt" man gerade ist, hat man ein Stückchen Menschenwürde oder nur halbe Menschenwürde, die man dann auch ein bisschen antasten darf? Zitieren
Cosifantutti Geschrieben 2. August Melden Geschrieben 2. August vor 13 Minuten schrieb Guppy: Frau Gerdsorf hast sich aber auch damit verteidigt, dass sie "nur" dafür wäre, Abtreibungen bis zur 12. Woche zu legalisieren. Na gut, aber wenn man diese Meinung hat, dann impliziert das doch schon, dass man das ungeborene Kind in der 11. Schwangerschaftswoche entweder als "Nicht-Mensch" oder als eine Art "Unter-Mensch" ansieht. Also entweder sie spricht ungeborenen Kindern bis zur 12. Woche ab überhaupt Mensch zu sein oder sie teilt Menschenwürde in verschiedene Stufen ein. Je nach dem wie alt bzw. wie "entwickelt" man gerade ist, hat man ein Stückchen Menschenwürde oder nur halbe Menschenwürde, die man dann auch ein bisschen antasten darf? Nochmals: Diese „Abstufungen“: vor der Geburt / Nach der Geburt - in Bezug auf Lebensschutz / Menschenwürde ist schlicht Grundlage der Rechtsprechung. Vollen und uneingeschränkten Lebensschutz und damit die volle und uneingeschränkte „Garantie“ der Menschenwürde gibt es im juristischen Sinne erst ab Vollendung der Geburt / Einsetzung der Wehen. Das ist seit Jahrzehnten juristische Realität. Es sieht ja auch im Moment überhaupt nicht danach aus, dass in diesem Bereich gesetzlich irgend etwas geändert würde oder dass irgendwo eine Klage beim BVG in Karlsruhe anhängig wäre….. Deshalb kann man wohl doch in Bezug auf Gersdorf von einer gezielten Diffamierungskampagne sprechen……. Wenn der volle Lebensschutz / Mescnehnwürde vor der Geburt gelten würde, müsste man jede Abtreibung auch strafrechtlich als Mord / Tötung / Totschlag ahnden. Das wird aber nicht gemacht, dahinter steht eben das „Konzept“ des abgestuften Lebensschutzes….. DIe rein juristische Sichtweise und die rein ethische bzw. religiöse Sichtweise klaffen hier je nach ethischem / religiösem Ansatz mitunter erheblich auseinander. Zitieren
Guppy Geschrieben 2. August Melden Geschrieben 2. August vor 17 Minuten schrieb Cosifantutti: Nochmals: Diese „Abstufungen“: vor der Geburt / Nach der Geburt - in Bezug auf Lebensschutz / Menschenwürde ist schlicht Grundlage der Rechtsprechung. Vollen und uneingeschränkten Lebensschutz und damit die volle und uneingeschränkte „Garantie“ der Menschenwürde gibt es im juristischen Sinne erst ab Vollendung der Geburt / Einsetzung der Wehen. Das ist seit Jahrzehnten juristische Realität. Ja, das ist aber ein Widerspruch, einerseits zu behaupten, Ungeborene hätten Menschenwürde und es gäbe auch keine abstufte Menschenwürde (also eine Einteiligung in "Untermenschen" und "vollwertige Menschen"), andererseits aber Ungeborene rechtlich genau so zu behandeln, als wären sie keine "vollwertigen" Menschen. Das ist eben ein Widerspruch in sich. Ich sehe da nur zwei Möglichkeiten: 1. Ungeborene sind Menschen und haben Menschenwürde wie alle anderen Menschen auch. Dann MUSS Abtreibung verboten sein und genauso geahndet werden wie die vorsätzliche Tötung geborener Menschen auch. oder 2. Ungeborene sind keine Menschen und haben demnach auch keine Menschenwürde. Dann und NUR dann kann Abtreibung legal sein. Denn dann wird bei einer Abtreibung auch keine Menschenwürde verletzt und kein Mensch getötet, sondern nur ein Objekt beseitigt oder eben irgendeine "niedere Kreatur" Und wenn ich Frau Gersdorf richtig verstehe, befürwortet sie die zweite Varianten. Also Ungeborene haben keine Menschenwürde und demnach kann Abtreibung auch offiziell legalisiert werden. Zitieren
rorro Geschrieben 2. August Melden Geschrieben 2. August vor 43 Minuten schrieb Cosifantutti: Nochmals: Diese „Abstufungen“: vor der Geburt / Nach der Geburt - in Bezug auf Lebensschutz / Menschenwürde ist schlicht Grundlage der Rechtsprechung. Vollen und uneingeschränkten Lebensschutz und damit die volle und uneingeschränkte „Garantie“ der Menschenwürde gibt es im juristischen Sinne erst ab Vollendung der Geburt / Einsetzung der Wehen. Das ist seit Jahrzehnten juristische Realität. Das hat den Grund darin, daß es ab dann nicht mehr zu einem Rechtskonflikt kommt (Schwangere versus Kind). Übrigens müssen es Presswehen sein. vor 43 Minuten schrieb Cosifantutti: Es sieht ja auch im Moment überhaupt nicht danach aus, dass in diesem Bereich gesetzlich irgend etwas geändert würde oder dass irgendwo eine Klage beim BVG in Karlsruhe anhängig wäre….. Deshalb kann man wohl doch in Bezug auf Gersdorf von einer gezielten Diffamierungskampagne sprechen……. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Frau B-G hält einfach einen juristischen Kompromiss aus rechtsästhetischen Gründen für falsch und will deswegen die ontologische Würde des Menschen opfern. Das wäre die Box der Pandora. Auf die Idee zu sagen: wir müssen die Würde des Ungeborenen wieder mehr betonen - das wäre ja die Alternative - kommt sie gar nicht. Zitieren
iskander Geschrieben 2. August Melden Geschrieben 2. August (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb phyllis: Die Argumentation dreht sich aber um die Begriffe "citizen" und "person" im 14.Amendment. Das war mir unklar - ich dachte wir hätten uns auf die Verfassung im "Urzustand" bezogen. Du hattest ja geschrieben: Am 24.7.2025 um 01:26 schrieb iskander: Als die Verfassung in Stein gemeisselt wurde wurden gewisse Dinge einfach als gegeben verstanden. Sonst hätte man ja jeden Begriff der verwendet wurde explizit definieren müssen. Wenn also die Verfassung zu interpretieren ist sollte man sich schon die Mühe machen, die Begriffe so zu verwenden wie sie damals verstanden wurden. Eben dass das Verfassungeber in den US nichts von vollautomatischen Schnellfeuergewähren uä wissen konnten. Oder die deutschen beim Begriff Ehe nicht an nahöstliche Harems dachten. Ditto beim Asyl. usw. Meine Antwort war: Am 24.7.2025 um 01:26 schrieb iskander: Allerdings dachte man beispielsweise bei der Redefreiheit kaum an das Internet. Und bei den wahlberechtigten Bürgern hatte man ganz offenkundig auch nicht alle erwachsenen Bürger im Sinne, sondern (weiße) Männer. Und das Recht auf persönliche Freiheit bezog man nicht auf Sklaven. [...] Wenn hier ein Missverständnis entstanden ist, möchte ich klarstellen, dass ich mich auf die Original-Verfassung bezogen habe. In diese kann man - ohne der Intention ihrer Urheber zu widersprechen - gewiss keine politischen Frauenrechte oder nennenswerte Rechte für Sklaven hineinlesen. Dass Verfassungen hingegen ergänzt oder verändert werden können, bleibt davon natürlich unbenommen. Im Gegenteil wäre das ja das, was ich selbst gefordert habe. bearbeitet 2. August von iskander Zitieren
phyllis Geschrieben 3. August Melden Geschrieben 3. August @iskander Mir geht es darum: On 7/23/2025 at 8:40 PM, phyllis said: On 7/23/2025 at 7:26 PM, iskander said: Allerdings dachte man bei den wahlberechtigten Bürgern damals ganz offenkundig auch nicht an Frauen, sondern eben an (weiße) Männer, und beim Recht auf persönliche Freiheit nicht an Sklaven. Es steht da aber „citizens“ und „persons“ nicht „men“. Ich denke das ist damit geklärt. darauf Du (nach einigen Schlaufen): 3 hours ago, iskander said: Wenn hier ein Missverständnis entstanden ist, möchte ich klarstellen, dass ich mich auf die Original-Verfassung bezogen habe. In diese kann man - ohne der Intention ihrer Urheber zu widersprechen - gewiss keine politischen Frauenrechte oder nennenswerte Rechte für Sklaven hineinlesen. Doch, kann man und hat man, unter Bezug auf §14 und den dort erwähnten "citizens" und "persons" unter denen nicht implizit weisse Männer verstanden wurden. Schon damals nicht, denn durch diesen Zusatz wurde ja die Sklaverei abgeschafft, und beim Wahlrecht explizit auf das männliche Geschlecht verwiesen. Das Gegenteil meiner Schlussfolgerung bedürfte eines Beweises oder wenigstens eines stichhaltigen Arguments. 4 hours ago, Cosifantutti said: Das was du hier darlegst, zeigt ja die ganze Verlogenheit der aktuellen Diskussion um die Ablehnung von Frau Gersdorf. Ich denke hier wird sie richtig wiedergegeben. Quote Richtig ist, dass ich auf das verfassungsrechtliche Dilemma hingewiesen habe, das besteht, wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt. Unter der herrschenden rechtsdogmatischen Prämisse der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter wie der Schwangeren wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig. Auch ein Abbruch wegen medizinischer Indikation bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Frau schiede dann aus. Es ist aber die seit langem bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer Indikation zulässig ist. Mein Bestreben und meine Aufgabe als Wissenschaftlerin war und ist es, auf diese Problematik und auf Inkonsistenzen im bestehenden Recht hinzuweisen sowie Lösungsmöglichkeiten für eine widerspruchsfreie Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aufzuzeigen. Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt. Diesen notwendigen verfassungsdogmatischen Erörterungsbedarf habe ich aufgezeigt, ohne damit die Position zu vertreten, dass das ungeborene Leben schutzlos sei. Wirklich lustig: ohne eine Position zu vertreten. Am Gericht müsste sie das aber. Und widerspruchsfreie Regelungen dazu gibt es in Guatemala und Honduras mw. Wie wir wissen wird die Menschenwürde dort besonders stark geschützt, auch nach der Geburt. Geschenkt, es ist eine Art Analyse. Aber wer mit Kompromissen (wie hier eben einem Interessenskonflikt zwischen Schwangeren und Fötus) nicht leben kann und "rechtsästhetische" Lösungen sucht, weiss doch genau, dass die Lösung extrem sein muss und wird. Ihre Aeusserungen zu den anderen Themen halt ich für weit gefährlicher als diese oberflächliche rechtsästhetische Betrachtung des Schwangerschaftsabbruchs. Aber das zu diskutieren ist hier verboten. Für mich wäre diese Frau unwählbar und ich muss dabei nicht auf Verleumdungen zurückgreifen. Zitieren
MartinO Geschrieben 3. August Melden Geschrieben 3. August vor 22 Stunden schrieb mn1217: Das ist nicht unbedingt die logische Schlussfolgerung. Ihr ging es da ja auch eher um die juristische Dimension. Als Juristin ist das ja auch nachvollziehbar. Und der Job,den sie bekommen soll( te),ist ein juristischer. Jede juristische Definition hat allerdings Grundlagen, die nicht wissenschaftlich verifizierbar sind (So wie jede theologische). Und so, wie in jeder Diskussion unter christlichen Theologen die Existenz Gottes Grundbedingung ist, so ist es die Unantastbarkeit der Menschenwürde unter deutschen Juristen. Zitieren
rorro Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August Am 20.7.2025 um 15:51 schrieb rorro: Die SPD wird weiter an ihr festhalten und die Dame wird zurückziehen. Davon gehe ich zumindest aus. Wie erwartet. Zitieren
mn1217 Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August (bearbeitet) Sie verzichtet. Sie hat die Kandidatur zurückgezogen. Das Ganze hinterlässt ein ungutes Gesamtgefühl bei mir. Egal,wie ihre Meinung ist, wie die Dame behandelt wurde,war nicht ok. Und dann wurde leider diese ernste Angelegenheit,bei dem es sowohl.um ein sensibles Sachthena als auch um das Verfassungsgericht ging, zum Stopfen des Sommerlochs genutzt. Dazu ist es zu ernst. bearbeitet 7. August von mn1217 1 Zitieren
rorro Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August (bearbeitet) Bereits ihr Doktorvater, der ähnliche Positionen vertrat, wurde 2008 vorgeschlagen und kam nicht durch. Allerdings ohne mediales Getöse, ganz im Stillen. bearbeitet 7. August von rorro Zitieren
Frank Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 3 Stunden schrieb mn1217: Sie verzichtet. Sie hat die Kandidatur zurückgezogen. Das Ganze hinterlässt ein ungutes Gesamtgefühl bei mir. Egal,wie ihre Meinung ist, wie die Dame behandelt wurde,war nicht ok. Und dann wurde leider diese ernste Angelegenheit,bei dem es sowohl.um ein sensibles Sachthena als auch um das Verfassungsgericht ging, zum Stopfen des Sommerlochs genutzt. Dazu ist es zu ernst. Eine Schmutzkampange mit Lügen und Falschinformationen war hier erfolgreich... Ein schwarzer Tag für die Demokratie. Zitieren
mn1217 Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 59 Minuten schrieb Frank: Eine Schmutzkampange mit Lügen und Falschinformationen war hier erfolgreich... Ein schwarzer Tag für die Demokratie. Naja,langsam. Wenn jenand für sich eine Entscheidung trifft,ist das zu respektieren. Im Angesicht der momentanen Sitzverzeilung im Parlament war vielleicht auch die Nominierung nicht so sensibel. Und dann wurde offensichtlich innerhalb der CDU nicht gleich ehrlich gesprochen. Das geht besser. Zitieren
mn1217 Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 3 Stunden schrieb rorro: Bereits ihr Doktorvater, der ähnliche Positionen vertrat, wurde 2008 vorgeschlagen und kam nicht durch. Allerdings ohne mediales Getöse, ganz im Stillen. Tja, das war vor 17 Jahren. Social Meda war da noch nicht ganz so weit wie heute. Und war damals auch Sommerloch? 1 Zitieren
rorro Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 1 Stunde schrieb Frank: Eine Schmutzkampange mit Lügen und Falschinformationen war hier erfolgreich... Ein schwarzer Tag für die Demokratie. Du traust Abgeordneten ja nicht viel Entscheidungsfreiheit zu… Zitieren
rorro Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 37 Minuten schrieb mn1217: Tja, das war vor 17 Jahren. Social Meda war da noch nicht ganz so weit wie heute. Und war damals auch Sommerloch? Das weiß ich nicht mehr. Offensichtlich wurde es medial damals nicht so begleitet wie heute. Zitieren
Frank Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 42 Minuten schrieb mn1217: vor 1 Stunde schrieb Frank: Eine Schmutzkampange mit Lügen und Falschinformationen war hier erfolgreich... Ein schwarzer Tag für die Demokratie. Naja,langsam. Wenn jenand für sich eine Entscheidung trifft,ist das zu respektieren. Im Angesicht der momentanen Sitzverzeilung im Parlament war vielleicht auch die Nominierung nicht so sensibel. Und dann wurde offensichtlich innerhalb der CDU nicht gleich ehrlich gesprochen. Das geht besser. Die Entscheidung respektiere ich ja - aber nicht wie sie zustande kam. Ich respektiere keinen Rufmord aus Unterstellungen, aus dem Zusammenhang gerissenen und im Sinn verdrehten Zitaten. Ich respektiere keine offensichtlichen Lügen. Zitieren
Frank Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 8 Minuten schrieb rorro: vor 1 Stunde schrieb Frank: Eine Schmutzkampange mit Lügen und Falschinformationen war hier erfolgreich... Ein schwarzer Tag für die Demokratie. Du traust Abgeordneten ja nicht viel Entscheidungsfreiheit zu… Blödsinn! Wo habe ich das geschrieben? Ich verbitte mir solche Unterstellungen! Zitieren
mn1217 Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August Nun ja,die Abgeordneten haben es ja geglaubt. Und mindestens ein Bischof. So eine Kamoagne funktioniert ja nur,wenn andere drauf einsteigen. und mediale Kampagnen funktionieren über Aufregung. Jeder und seine Mutter hat was was dazu gesagt- und jetzt genauso zum Rückzug. wären ale ruhig und sachlich geblieben,hätte zumindest die Kampagne fehlgeschlagen. Es hätte immer noch sein können,dass viele Abgeordnete gesagt hätten: Ich möchte nicht für sie stimmen. Das ist auch an sich ja ok. Das ist nicht an sich das Problem. Sie hätten es halt nur offen früh genug sagen sollen, dann hätte man direkt nach jenand Anderem geguckt. Oder,sie haben es gesagt und es wurde nicht zugehört. Das ist ein Fehler. Da müssen die Parteien echt besser werden. Und wir Medienkonsumenten und Internetnutzer müssen ruhiger werden und nicht jede Sau mit durchs Dorf treiben. Fair gegenüber der Fame war das ales nicht. Und den Schuh müssen sich alle anziehen. Zitieren
Frank Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 3 Minuten schrieb mn1217: Nun ja,die Abgeordneten haben es ja geglaubt. Und mindestens ein Bischof. So eine Kamoagne funktioniert ja nur,wenn andere drauf einsteigen. Und das ist das verdammte Problem. Die Abgeordneten haben es geglaubt und Frau Brosius-Gernsdorf nicht mal dazu angehört. - Sie sind ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Zitieren
rorro Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 2 Stunden schrieb Frank: Blödsinn! Wo habe ich das geschrieben? Ich verbitte mir solche Unterstellungen! Nun, die Abgeordneten wählen die Richter. Und Du suggerierst eindeutig,, sie wären durch das mediale Feuer so manipuliert worden, daß sie deswegen(!) keinesfalls für sie gestimmt hätten. Daß es handfeste Gründe gegen ihre Wahl geben könnte, erscheint nicht in Deiner Argumentation. 1 Zitieren
rorro Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 1 Stunde schrieb mn1217: Nun ja,die Abgeordneten haben es ja geglaubt. Was konkret hat wer konkret geglaubt? Zitieren
rorro Geschrieben 7. August Melden Geschrieben 7. August vor 1 Stunde schrieb mn1217: Es hätte immer noch sein können,dass viele Abgeordnete gesagt hätten: Ich möchte nicht für sie stimmen. Das ist auch an sich ja ok. Das ist nicht an sich das Problem. Für das linke Parteienspektrum schon. Aus dem Vorschlagsrecht erwächst eben noch keine Zustimmungspflicht, das schien manchen nicht klar zu sein. vor 1 Stunde schrieb mn1217: Sie hätten es halt nur offen früh genug sagen sollen, dann hätte man direkt nach jenand Anderem geguckt. Oder,sie haben es gesagt und es wurde nicht zugehört. Das ist ein Fehler. Da müssen die Parteien echt besser werden. Ich vermute viele wurden einfach nicht gefragt. 1 Zitieren
Frank Geschrieben 8. August Melden Geschrieben 8. August vor 5 Stunden schrieb rorro: vor 7 Stunden schrieb Frank: Blödsinn! Wo habe ich das geschrieben? Ich verbitte mir solche Unterstellungen! Nun, die Abgeordneten wählen die Richter. Und Du suggerierst eindeutig,, sie wären durch das mediale Feuer so manipuliert worden, daß sie deswegen(!) keinesfalls für sie gestimmt hätten. Daß es handfeste Gründe gegen ihre Wahl geben könnte, erscheint nicht in Deiner Argumentation. Der normale parlamentarische Ablauf sieht vor: Die Fachpolitiker in den Ausschüssen leisten die inhaltliche Arbeit. Dass das Plenum ihren Empfehlungen in der Regel folgt, gilt nicht ohne Grund als Formsache – und zwar nicht nur bei Personalentscheidungen. Frau Brosius-Gersdorf hat im Richterwahlausschuss die erforderliche Mehrheit erhalten. Das spricht deutlich gegen die Existenz angeblich "handfester Gründe" gegen ihre Wahl – das wäre mein erster Punkt. Zweitens: Wenn Abgeordnete, die nicht dem Fachgremium angehören, es nicht für nötig halten, mit der Kandidatin auch nur das Gespräch zu suchen, stellt sich ernsthaft die Frage, auf welcher Grundlage sie ihr Votum überhaupt fällten. Ein freies Mandat bedeutet eben nicht, sich auf medial aufgeheizte Stimmungen oder fragwürdige Quellen wie „NIUS“ zu verlassen, sondern sich ein möglichst objektives und faktenbasiertes Bild zu machen – das ist Verantwortung. Zitieren
Frank Geschrieben 8. August Melden Geschrieben 8. August Vielleicht sollte man weniger über als mit Frauke Brosius-Gersdorf reden. Wie kann man das in einem Forum in dem diese Person - mutmaßlich - nicht Mitglied ist tun? Man nimmt den Wortlaut ihrer Erklärung zur Kenntnis. Legal Tribune Online hat ihn veröffentlicht [Klick]. Zitieren
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