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Brosius-Gersdorf, Abtreibung und der kirchlich-politische Diskurs in Deutschland


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Frank:

Der normale parlamentarische Ablauf sieht vor: Die Fachpolitiker in den Ausschüssen leisten die inhaltliche Arbeit. Dass das Plenum ihren Empfehlungen in der Regel folgt, gilt nicht ohne Grund als Formsache – und zwar nicht nur bei Personalentscheidungen.

 

Frau Brosius-Gersdorf hat im Richterwahlausschuss die erforderliche Mehrheit erhalten. Das spricht deutlich gegen die Existenz angeblich "handfester Gründe" gegen ihre Wahl – das wäre mein erster Punkt.

 

Zweitens: Wenn Abgeordnete, die nicht dem Fachgremium angehören, es nicht für nötig halten, mit der Kandidatin auch nur das Gespräch zu suchen, stellt sich ernsthaft die Frage, auf welcher Grundlage sie ihr Votum überhaupt fällten.

 

Ein freies Mandat bedeutet eben nicht, sich auf medial aufgeheizte Stimmungen oder fragwürdige Quellen wie „NIUS“ zu verlassen, sondern sich ein möglichst objektives und faktenbasiertes Bild zu machen – das ist Verantwortung.

 

Wie gesagt, Du gestehst den Abgeordneten, die nach dem GG nur ihrem Gewissen unterworfen sind - und dieses GG hätte ja eine Frau B-G zu verteidigen gehabt - offensichtlich keine eigene freie Meinungsbildung zu.

 

Warum soll man jemandem, der gerade zu dem Thema der Menschenwürde einen wichtigen GG-Kommentar herausgegeben hat, nicht glauben, daß das dort Geschriebene ernst gemeint ist und auch später etwaige Entscheidungen beeinflussen könnte?

 

Eine Wahl zum Richterposten am BVerfG benötigt keinen Wahlkampf, und genau darin ist das zuletzt ausgeartet.

 

Daß Du das freie Gewissen der Abgeordneten nicht erwähnst, spricht Bände.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb rorro:

Wie gesagt, Du gestehst den Abgeordneten, die nach dem GG nur ihrem Gewissen unterworfen sind - und dieses GG hätte ja eine Frau B-G zu verteidigen gehabt - offensichtlich keine eigene freie Meinungsbildung zu.

Das bleibt auch nach Wiederholung bullshit und - da ich nichts der gleichen geschrieben habe - eine Unterstellung die ich mit verbitte. 

 

 

Ich habe nicht am freien Mandat gerüttelt. Ich habe kritisiert wie dieser Entscheidungsfindungsprozess der Abgeordneten abgelaufen ist. Das ist ein Unterschied.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Frank:

Und das ist das verdammte Problem.

Die Abgeordneten haben es geglaubt und Frau Brosius-Gernsdorf nicht mal dazu angehört. - Sie sind ihrer Verantwortung nicht gerecht 

 

Schon viel früher.

Beu der Auswahl wurde nicht auf die Problematik geachtet. Beim Vorschlag wurde nicht offen kommuniziert.

Es ist ja legitim für einen Abgeordneten,zu sagen: Ich möchte x y nicht wählen,das geht gegen mein Gewissen.

Wenn es solche Stimnen gab,wurden sie ignoriert.

Das geht schief.

Insbesondere in der aktuellen parlamentarischen Situation.

 

Die Medien und die Öffentlichkeit sind ihrer Verantwortung auch nicht nachgekommen. Die Versuchung  des Sommerlochs,und die,die eigene Empörung loszuwerden,war zu hoch.

Genau darauf wird auch gesetzt.

 

Über die Goldene Regel müssen wir gar nicht erst reden.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Frank:

Ich habe kritisiert wie dieser Entscheidungsfindungsprozess der Abgeordneten abgelaufen ist. 

 

Aber das kann doch niemand wissen von jedem der Abgeordneten, die nicht selbst ihre Beweggründe dargelegt haben. Ohne die Fähigkeit der Kardiognosie diesen Menschen pauschal niedere Beweggründe oder politisch-weltliche Verblendung zu unterstellen, ihnen also pauschal ein lauteres Gewissen abzusprechen, ist doch nicht angemessen.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb rorro:

 

Nun, die Abgeordneten wählen die Richter. Und Du suggerierst eindeutig,, sie wären durch das mediale Feuer so manipuliert worden, daß sie deswegen(!) keinesfalls für sie gestimmt hätten. Daß es handfeste Gründe gegen ihre Wahl geben könnte, erscheint nicht in Deiner Argumentation.

 

Sie hätten diese Gründe halt direkt äußern sollen,als der Vorschlag auf dem Tisch lag.

Nicht erst,als die Abstimmung anstand.

Vielleicht haben sie das auch,dann wurde es nicht ernst genommen.

Auch nicht gut.

Das 'mediale Feuer' wäre so nämlich  vermeidbar gewesen. 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb mn1217:

 

Sie hätten diese Gründe halt direkt äußern sollen,als der Vorschlag auf dem Tisch lag.

Nicht erst,als die Abstimmung anstand.

Vielleicht haben sie das auch,dann wurde es nicht ernst genommen.

Auch nicht gut.

Das 'mediale Feuer' wäre so nämlich  vermeidbar gewesen. 

 

Vielleicht haben sie auch die Gründe geäußert, nur nicht der Öffentlichkeit gegenüber. Müssen sie auch nicht.

 

 

Übrigens habt Ihr noch nicht gesagt, wer konkret was konkret geglaubt haben soll.

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Frank:

Das bleibt auch nach Wiederholung bullshit und - da ich nichts der gleichen geschrieben habe - eine Unterstellung die ich mit verbitte. 

 

Du bist ja putzig. 

 

vor 47 Minuten schrieb Frank:

Ich habe nicht am freien Mandat gerüttelt. Ich habe kritisiert wie dieser Entscheidungsfindungsprozess der Abgeordneten abgelaufen ist. Das ist ein Unterschied.

 

Bei einem freien Gewissen ist das eben so. Mag Dir nicht gefallen.

 

Abgeordnete sind weder Dir noch mir rechenschaftspflichtig, wir können sie ja abwählen.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb rorro:

 

Vielleicht haben sie auch die Gründe geäußert, nur nicht der Öffentlichkeit gegenüber. Müssen sie auch nicht.

 

 

Übrigens habt Ihr noch nicht gesagt, wer konkret was konkret geglaubt haben soll.

 

Intern ist da mMn auch besser. Und es reicht zu sagen,dass man Bedenken hat.

 

Ich habe keine Ahnung wer da was geglaubt hat,dürfte auch schwer nachvollziehbar sein.

Im Raum stand der Plagiatsvorwurf,der ja schnell beseitigt wurde und die Aussagen zu Abtreibung und Impfung,die teils verfälscht wurden.

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb mn1217:

Nun ja,die Abgeordneten haben es ja geglaubt.

 

 

Das hast Du gestern geschrieben.

 

Heute dagegen:

 

Zitat

Ich habe keine Ahnung wer da was geglaubt hat,dürfte auch schwer nachvollziehbar sein.

 

Kannst Du mir da weiterhelfen??

Geschrieben

Hilf dir selbst.

Das eine ust DAS,das andere WAS.

Was jetzt genau welcherAbgeordnezze von den verzerrten Berichterstattungen geglaubt hat,weiss ich nicht.

Ziemlich offensichtloch ust aber,DAS einige Abgeordnete zumindest Teile davon geglaubt haben.

Der Bischof,der sich nachher entschuldigt hat,hat ja zugegeben,dass er diese verfälschten Berichte geglaubt hat.

Geschrieben
Am 3.8.2025 um 04:11 schrieb phyllis:

Doch, kann man und hat man, unter Bezug auf §14 und den dort erwähnten "citizens" und "persons" unter denen nicht implizit weisse Männer verstanden wurden. Schon damals nicht, denn durch diesen Zusatz wurde ja die Sklaverei abgeschafft, und beim Wahlrecht explizit auf das männliche Geschlecht verwiesen. Das Gegenteil meiner Schlussfolgerung bedürfte eines Beweises oder wenigstens eines stichhaltigen Arguments.

 

ich weiß ehrlich gesagt nicht, wann welcher Abschnitt der US-Verfassung entstanden ist oder verändert wurde. Mir ging es um folgenden Punkt: Damals, als die US-Verfassung in ihrer ursprünglichen Form verabschiedet wurde, wurde sie ganz offensichtlich von keinem Menschen (auch nicht von ihren Autoren) so verstanden, dass sie Frauen politische Rechte gewähren würde oder mit der Sklaverei unvereinbar sei. (Deine Formulierung "Als die Verfassung in Stein gemeisselt wurde" hatte ich so interpretiert, dass Du Dich auf die Anfangszeit beziehst.)

 

Wie man die Verfassung dann später im einzelnen verändert oder uminterpretiert hat, weiß ich nicht genau. Ich weiß nur, dass sie in ihrer Ur-Version wie gesagt ganz offenkundig universal so interpretiert wurde, dass sie weder mit der Sklaverei unvereinbar ist noch politische Rechte für Frauen vorsieht. Andernfalls müsste man unterstellen, dass damals alle politisch Verantwortlichen - die Verfassungsväter inklusive - eingeschlossen und amtlich die Verfassung schwerwiegend gebrochen haben, und dass sie ihr eigenes Verhalten auch als Verfassungsbruch interpretiert haben. Das ist extrem unplausibel.

Geschrieben (bearbeitet)

Leidet geht das Thema noch weiter. Es sollen auch kirchliche Häuser dazu verpflichtet werden,Abtreibungen anzubieten. 

Dann braucht man aber auch Ärzte die das machen. 

Die ja eben nicht dazu gezwungen werden dürfen.

 

Es wäre auch ein ziemlicher Eingriff in die Autonomie der Häuser.

 

Jetzt mal abgesehen von der Frage,ob das überhaupt für alle Häuser zu leisten wäre( Ausstattung Personal...).

 

Ich wünschte mir,dass so sensible Them sensibler behandelt würden.

 

bearbeitet von mn1217
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb mn1217:

Leidet geht das Thema noch weiter. Es sollen auch kirchliche Häuser dazu verpflichtet werden,Abtreibungen anzubieten. 

Dann braucht man aber auch Ärzte die das machen. 

Die ja eben nicht dazu gezwungen werden dürfen.

 

Es wäre auch ein ziemlicher Eingriff in die Autonomie der Häuser.

 

Jetzt mal abgesehen von der Frage,ob das überhaupt für alle Häuser zu leisten wäre( Ausstattung Personal...).

 

Ich wünschte mir,dass so sensible Them sensibler behandelt würden.

 

 

Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich möglich ist einem Krankenhausbetreiber vorzuschreiben, welche Leistungen er anzubieten hat. 

 

Eine Abtreibung ist ja auch ohne das Vorliegen einer medizinischen Indikation gar keine Gesundheitsleistung.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Guppy:

 

Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich möglich ist einem Krankenhausbetreiber vorzuschreiben, welche Leistungen er anzubieten hat. 

 

Das zwar direkt nicht, aber natürlich hätte ein Bundesland die Möglichkeit, durch die sog. Krankenhausbedarfsplanung reichlich Druck auszuüben.

Gerhard Ingold
Geschrieben
Am 17.7.2025 um 21:57 schrieb Frey:

Die jüngsten Diskussionen um die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zeigen, wie kontrovers das Thema Abtreibung weiterhin zwischen katholischer Kirche und Politik verhandelt wird. Während Vertreter der Kirche den umfassenden Schutz des ungeborenen Lebens fordern und jede Relativierung der Menschenwürde ablehnen, kritisieren viele Politiker die Einflussnahme kirchlicher Stimmen auf Personalentscheidungen des Rechtsstaats und plädieren für eine klare Trennung von kirchlicher Ethik und staatlicher Rechtsprechung.
 

Im Mittelpunkt steht die Frage: Ab wann beginnt der Schutz der Menschenwürde – und welche Rolle soll der Glaube in diesen gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen spielen?

Ich persönlich halte die Ablehnung für falsch, da nur eine Mehrheit den gesellschaftlichen Pluralismus abbilden kann, wenn man Kompromisse eingeht.

Erzbischof Herwig Gössl äußerte scharfe Kritik an der Nominierung. Er bezeichnete die Haltung von Brosius-Gersdorf zum Lebensschutz ungeborener Kinder zunächst als „innenpolitischen Skandal“, ruderte aber nach einem klärenden Gespräch mit der Juristin zurück und gab an, „falsch informiert“ gewesen zu sein. Ich halte das für kein gutes Vorgehen.

 

Dabei ist natürlich die Nominierungsfrage von der Abtreibungsfrage zu trennen. Ich freue mich auf eine sachliche und respektvolle Diskussion über den richtigen Umgang mit diesem schwierigen, aber wichtigen Thema.

 

Zur Abtreibungsfrage

 

Zuerst mal: Ich bin gegen die Abtreibung und ich bin auch gegen das Kriminalisieren 

 

1. Schutz des ungeborenen Leben und des geborenen Leben

 

Das sind die Hauptgedanken. Es geht um ungeborenes Leben und um Migranten, Wirtschaftsflüchtlinge, Asylsuchende.

Da siehst Du schnell, auf was ich hinauswill: Die CDU, CSU, AfD, Teile der SPD usw. wollen das ungeborene Leben schützen.

 

Ich fürchte aber, es ist ein Vorwand, um eine missliebige Person auszubremsen.

Wäre ihnen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder so wichtig, würden sie das geborene Leben und damit Migranten genauso schützen wollen.

 

2. Wer sich auf die Bibel beruft, muss das ganze Gesetz erfüllen

 

Das Judentum und das Christentum nahmen und nehmen die Bibel dort wörtlich, wo es ihnen passt. Wo es nicht passt oder nicht mehr passt, erklärt man die biblischen Texte zu zeitbedingten Anweisungen. Dafür ist 1.Mose 17,14 ein typisches Beispiel: "

Ein Unbeschnittener aber, der nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, soll ausgerottet werden aus seinem Volk; meinen Bund hat er gebrochen."

(1.Mose 17,14).

Niemand käme noch auf die Idee, diese Ausgrenzung durch das Schwert vorzunehmen. Niemand möchte zur Sklaverei zurück (3.Mose 25,1+44 und 5.Mose 20,10ff).

 

Hier hat man die angeblichen göttlichen Anweisungen verlassen. Aber die Juden nehmen den Bundesschluss weiterhin als  wörtliches Eingreifen Gottes in Anspruch (1.Mose 17,1ff).

 

 Wer sich also auf die Bibel beruft, müsste entsprechend die ganze Bibel ernst und damit wörtlich nehmen.
 

Fazit

 

Endlich wahr werden. Dort, wo es passt, wird die Bibel und die Tradition vorgeschoben. Wo es nicht passt, passt man sich dem modernen Denken an. 

 

Geschrieben
Am 16.8.2025 um 18:53 schrieb rorro:

 

Das zwar direkt nicht, aber natürlich hätte ein Bundesland die Möglichkeit, durch die sog. Krankenhausbedarfsplanung reichlich Druck auszuüben.

 

Wie sollte dieser Druck aussehen? Ein Land, dass seine Krankenhäuser unter Druck setzen will rechtswidrige Handlungen vorzunehmen? Ich glaube kaum, dass das vor einem Gericht Bestand hätte.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Guppy:

 

Wie sollte dieser Druck aussehen? Ein Land, dass seine Krankenhäuser unter Druck setzen will rechtswidrige Handlungen vorzunehmen? Ich glaube kaum, dass das vor einem Gericht Bestand hätte.

 

Ein Bundesland kann recht frei den eigenen Bedarfsplan gestalten (mal abgesehen von lokalem Druck der Bevölkerung). Sollte eine linke Regierung ein überall existentes Abtreibungsangebot fordern, und niedergelassene Ärzte fehlen (und das ist absehbar), kann das die KH treffen.

 

Es wird spannend zu sehen, ob dann katholische Träger einknicken werden (meine Vorhersage behalte ich für mich)…

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb rorro:

Ein Bundesland kann recht frei den eigenen Bedarfsplan gestalten (mal abgesehen von lokalem Druck der Bevölkerung). Sollte eine linke Regierung ein überall existentes Abtreibungsangebot fordern, und niedergelassene Ärzte fehlen (und das ist absehbar), kann das die KH treffen.

 

Abtreibungen sind aber ohne medizinische keine Gesundheitsleistungen. Man kann ja auch nicht Krankenhäusern vorschreiben, dass sie Schönheitsoperationen anbieten mussen. Das ist auch keine Gesundheitsleistung.

 

Hinzu kommt, dass Abtreibungen nach der geltenden Rechtslage "rechtswidrig" sind. Die Krankenhausträger könnten da sehr leicht vor Gericht ziehen mit dem Argument, dass der Gesetzgeber nicht von ihnen verlangen kann Dinge anzubieten, die rechtswidrig sind.

 

 

vor 52 Minuten schrieb rorro:

Es wird spannend zu sehen, ob dann katholische Träger einknicken werden (meine Vorhersage behalte ich für mich)…

 

Oder ob Rom da dann einschreiten würde, wie damals wo es um die Ausstellung der Abtreibungsbescheinigungen in der Schwangerenkonfliktberatung ging.

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Guppy:

Oder ob Rom da dann einschreiten würde, wie damals wo es um die Ausstellung der Abtreibungsbescheinigungen in der Schwangerenkonfliktberatung ging.

 

Nun, die Abgabe der Pille danach - von einem gewissen Kardinal mit einem differenzierten Zugang zur Wahrheit akzeptiert - hat Rom nicht weiter gekümmert. Man konnte ja  nicht gegen unliebsame Bischöfe vorgehen.....

 

Ansonsten: Man kann Krankenhäuser dazu nötigen, Abtreibungen vorzunehmen, man kann Ärzte aber kaum dazu verpflichten, etwas rechtswidriges zu tun. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Chrysologus:

Nun, die Abgabe der Pille danach - von einem gewissen Kardinal mit einem differenzierten Zugang zur Wahrheit akzeptiert - hat Rom nicht weiter gekümmert. Man konnte ja  nicht gegen unliebsame Bischöfe vorgehen.....

 

Dieser Kardinal war falsch beraten worden. Er hat die Abgabe erlaubt mit der Behauptung, die Pille danach wirke nicht abortiv. Tut sie aber, deswegen habe ich auch mal das Rezept verweigert.

 

vor 2 Stunden schrieb Chrysologus:

Ansonsten: Man kann Krankenhäuser dazu nötigen, Abtreibungen vorzunehmen, man kann Ärzte aber kaum dazu verpflichten, etwas rechtswidriges zu tun. 

 

Man kann zwar Krankenhäuser nicht direkt zwingen, man kann aber nur solche in die Planung aufnehmen, die das tun. Wäre das Nötigung? Vielleicht.

Da es aber aktuell weder genug private Kapazität noch öffentliche Kompetenz gibt, solche katholischen Häuser alle zu führen, glaube ich derzeit nicht, daß das droht. Kann sich aber ändern.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb rorro:

Dieser Kardinal war falsch beraten worden.

Du warst bei der Beratung dabei oder ist diese öffentlich erfolgt?

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Chrysologus:

Du warst bei der Beratung dabei oder ist diese öffentlich erfolgt?

 

Ich kenne das Ergebnis - Kardinal Meisner hatte sein Unwissen zugegeben, woher soll er das auch wissen - und mich mit dem Medikament aus.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb rorro:

Tut sie aber, deswegen habe ich auch mal das Rezept verweigert.

Zahlst Du auch den Unterhalt für das Kind?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rorro:

 

Ich kenne das Ergebnis - Kardinal Meisner hatte sein Unwissen zugegeben, woher soll er das auch wissen - und mich mit dem Medikament aus.

Also er hat behauptet, man habe ihn falsch informiert. Gut, er hat auch behauptet, nie etwas von Missbrauchtstätern erfahren zu haben.

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