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Sterbehilfe


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Geschrieben
On 11/3/2025 at 2:15 AM, SteRo said:

Was man aber sagen kann ist, wenn man auf der einen Seite Medizin akzeptiert um ein angenehmes möglichst langes  Leben zu führen, auf der anderen Seite aber lebensverlängernde Maßnahmen per Patientenverfügung ablehnt, dann folgt man nicht Gottes Willen, sondern nur dem eigenen.

abgesehen von der Sterbehilfe - müsse man dann, um Gottes Willen zu befolgen, nicht auch die Medizin ablehnen? Wenn Gott doch will dass ich krank werde..?

Deine Argumentation ist mmn nicht schlüssig, sorry.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb phyllis:

abgesehen von der Sterbehilfe - müsse man dann, um Gottes Willen zu befolgen, nicht auch die Medizin ablehnen? Wenn Gott doch will dass ich krank werde..?

Deine Argumentation ist mmn nicht schlüssig, sorry.

 

Es handelt sich ja nicht um eine Argumentation für eine bestimmte Sichtweise. Aber das könntest du nur erkennen, wenn du alles lesen würdest, was ich geschrieben habe.

zB auch dieses:

Am 3.11.2025 um 18:41 schrieb SteRo:

Gott hat den Menschen ja nach seinem Bilde geschaffen, damit er mittels des Vernunftvermögens seinem göttlichen Wissen naturwissenschaftlich und medizinisch nachspüren kann und damit ist der medizinische Fortschritt natürlich von Gott gewollt. Da Gott die Kreatur Mensch an seinem Sein teilhaben lässt, ist dieses Menschsein natürlich auch zu hegen und zu pflegen, um der Berufung durch Gott möglichst lange treu dienen zu können. Medizin ist also auch entsprechend anzuwenden, um möglichst effizient (d.h. gesund) und möglichst lange Gottes Wille folgen zu können.

Daneben kann eine Ablehnung bloß lebensverlängernder Maßnahmen per Patientenverfügung auch ein Akt der Nächstenliebe sein: die medizinischen und pflegerischen Resourcen sind ggf. besser (zB für andere Menschen mit Chance auf ein normales Weiterleben) einzusetzen als sie dafür zu verwenden, nur den eigenen dahinvegetierenden Leib am leben zu erhalten. In diesem Sinne wird das eigene Leben für andere gegeben.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Guppy:

 

Meine Motivation ist allgemein für mich abzuwägen, in welcher Lebenssituation und unter welchen Umständen welche medizinischen Massnahmen sinnvoll sind oder eben nicht.

 

Das ist keine Motivation, sondern eine Beschreibung deines Vorgehens, welches erneut die Frage nach deiner Motivation aufwirft. Warum "unter welchen Umständen welche medizinischen Massnahmen" sinnvoll für dich sind, beruht auf deinem Wollen, d.h. deiner Motivation, dem "warum es für dich sinnvoll ist". Was ist dein eigentliches Ziel, das dir etwas "sinnvoll" erscheinen lässt.

Hier interessiert natürlich besonders wie du begründest, dass das, was dir sinnvoll erscheint mit Gottes Willen übereinstimmt.

Ist deine Motivation hedonistisch oder gottgehorsam? 

 

vor 8 Stunden schrieb Guppy:

Es ist für mich etwas anderes, ob ich mit 30 oder mit 95 reanimiert werde. Oder ob ich ansonsten gesund bin oder mein ganzer Körper voller Krebs ist. Sowas wägt man doch ab. Ich denke auch mal, dass jeder Mediziner bei halbwegs gesundem Verstand da abwägt.

Die Motivation des Mediziners ergibt sich ja aus seine Jobbeschreibung. Deine Motivation ist vollkommen unklar.

"Es ist für mich etwas anderes" ... was soll das denn sein? Eine moralisch valide Begründung? Ein Killer mag sagen "Es ist für mich etwas anderes, ob ich einen 30 oder einen 95 Jährigen töte". Mit "Es ist für mich etwas anderes" kannst du deine zustimmende Einstellung zu jedem unmoralischen Tun einleiten.

Hier im Thread gehts die moralische Bewertung des Tuns oder Unterlassens im Kontext von Leben und Tod falls du das vergessen haben solltest.

bearbeitet von SteRo
Geschrieben
17 hours ago, SteRo said:

Daneben kann eine Ablehnung bloß lebensverlängernder Maßnahmen per Patientenverfügung auch ein Akt der Nächstenliebe sein: die medizinischen und pflegerischen Resourcen sind ggf. besser (zB für andere Menschen mit Chance auf ein normales Weiterleben) einzusetzen als sie dafür zu verwenden, nur den eigenen dahinvegetierenden Leib am leben zu erhalten. In diesem Sinne wird das eigene Leben für andere gegeben.

also Ablehnung lebensverlängernder Massnahmen ist ok, Sterbehilfe aber nicht? Versteh ich das richtig? Wobei die Schonung von Resourcen, die du erwähnst, ja bei der Sterbehilfe genauso zutrifft.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb phyllis:

Versteh ich das richtig?

 

Nein, du hast immer noch nicht verstanden, dass es nicht um eine kategorische Festlegung zu "Sterbehilfe" geht, sondern um mögliche Motivationen und deren sittlich-moralische Bewertung auf der Grundlage des rechten Glaubens bzgl. konkreten Tuns oder Unterlassens im Kontext von Leben und Sterben.

 

Was "Sterbehilfe" angeht, so hatte ich bereits dargelegt, dass der Begriff nicht konkret genug ist, um sich hier darüber zu äußern:

 

Am 27.10.2025 um 14:54 schrieb SteRo:

Wie immer sollte eine klare eindeutige Begriffsbestimmung einer moralisch-sittlichen Bewertung vorausgehen:

 

Wiki  könnte für den ersten Schritt hilfreich sein:

 

 

Jeder einzelne Punkt müsste dann separat auf der Basis eines bestimmten vorher festgelegten Wertesystems bewertet werden. Das moraltheologische Wertesystem wäre von jedem Christen zugrundezulegen.

 

 

 

bearbeitet von SteRo
catholicissimus
Geschrieben

Wie bei der Empfängnisverhütung: man sollte dem Schöpfer immer die Möglichkeit lassen, einen neuen Menschen zu schaffen. Und so soll Gott auch den Todeszeitpunkt selber bestimmen dürfen. Denn unser Leben gehört ja nicht uns, sondern ist nur von Gott geliehen: "noch diese Nacht wird dein Leben zurückgefordert werden" (Lukas 12, 20). Wir haben zwar innerhalb unserer Lebenszeit Freiheit, aber es wäre eine große Sünde, die irdische Lebenszeit eigenmächtig zu beenden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb catholicissimus:

Wie bei der Empfängnisverhütung: man sollte dem Schöpfer immer die Möglichkeit lassen, einen neuen Menschen zu schaffen. 

 

Jegliche Form von Empfängnisverhütung widerspricht Gottes Wille:

 

Gen 1, 27 ... als Mann und Frau schuf er sie. 28  Und Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch,

 

 

vor 55 Minuten schrieb catholicissimus:

Und so soll Gott auch den Todeszeitpunkt selber bestimmen dürfen. Denn unser Leben gehört ja nicht uns, sondern ist nur von Gott geliehen: "noch diese Nacht wird dein Leben zurückgefordert werden" (Lukas 12, 20). Wir haben zwar innerhalb unserer Lebenszeit Freiheit, aber es wäre eine große Sünde, die irdische Lebenszeit eigenmächtig zu beenden.

 

Wie gesagt: Es ist auch Gottes Wille, dass der Mensch seine Vernunft gebraucht, Ihm nachspürt und Arzneimittel und Medizinthechnik findet. Auch so sieht Gott den Todeszeitpunkt jedes einzelnen Menschen vor: indem er es ihm ermöglicht Krankheiten zu beseitigen oder zu lindern oder Leben zu erhalten.

Die Frage nach der Moral und der Sündhaftigkeit stellt sich nur dann, wenn der Mensch unter bestimmten Bedingungen Arzneimittel und Medizinthechnik nutzen will, unter anderen Bedingungen aber nicht und es also dann bevorzugt, durch Nichtnutzung von Arzneimitteln und Medizinthechnik oder sogar durch Nutzung von Arzneimitteln als Gift absichtlich aus dem Leben zu scheiden.

 

 

 

bearbeitet von SteRo
Geschrieben

Caritas warnt nach Kessler-Tod vor mehr Suiziden

 

"Jedes Mal, wenn bekannte Personen sich das Leben nehmen und darüber breit in der Presse berichtet wird, gibt es einen messbaren Anstieg von Suiziden", sagte Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa am Mittwoch in Berlin.

 

Sie kritisierte, über die Selbsttötung der Zwillinge sei vielfach sehr positiv und romantisierend berichtet worden. Dabei sei der Wunsch betont worden, "vereint" zu sterben, um nicht "ins Heim" zu müssen. "Inwieweit er als Ausdruck von Ausweglosigkeit und Verzweiflung zu werten ist, gegen die das soziale Umfeld hätte etwas tun können, wird kaum gefragt", so Welskop-Deffaa.

Sie rief die Medien zu zurückhaltender und verantwortungsvoller Berichterstattung über Suizide auf. Zugleich brauche es mehr Suizidprävention, ein Werbeverbot für Organisationen, die bei Selbsttötungen begleiten, sowie eine gesetzliche Regelung der Suizidbegleitung.

 

Ähnlich äußerte sich der Vorstand der Deutschen Palliativ-Stiftung, Thomas Sitte: "Die zunehmende Akzeptanz von Selbsttötungen wird insbesondere durch die Berichterstattung gefördert und gesellschaftlich anerkannt", sagte er am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Wir befinden uns hier schon längst auf einer sehr schiefen Ebene."

Der Mediziner beobachtet eine Zunahme von assistierten Doppelsuiziden bei älteren (Ehe)-Paaren, mit der Begründung, eine Pflegesituation vermeiden zu wollen. In den Medien werde das häufig als "besonders liebevoll und schön" dargestellt.

Werner Hoffmann
Geschrieben (bearbeitet)

Gibt es wirklich keine Hoffnung im Glauben ? 

 

Assistierter Selbstmord in Deutschland legal

Wer in Deutschland Selbstmord machen möchte, kann es tun und wird sogar unterstützt. Wer keine Hoffnung mehr hat und Lebensmüde ist, kann sich selbst mit einer tödlichen Substanz vergiften.

 

Verein Sterbehilfe

https://www.sterbehilfe.de/

 

Jedes Jahr beenden in Deutschland über 1000 Menschen ihr Leben über einen assistierten Suizid – begleitet werden sie zum Beispiel vom "Verein Sterbehilfe". Ein "Sterbe-Arzt" berichtet, wieso es dabei nicht um den Tod, sondern um Freiheit geht, und warum allein die Option für viele die Rettung ist.

Als ich am Dienstagabend zum Hörer greife, ist mir etwas mulmig zumute. Draußen ist es schon dunkel, ich bin fast alleine in der Redaktion. Am Vortag hatte die Todesnachricht der Kessler-Zwillinge das ganze Land erschüttert. Schnell wird klar: Es war assistierter Suizid. Ein Thema, das noch immer schwer nachhallt. Und das mir seit Stunden im Kopf kreist.

Goßmann leitet das Ärzteteam des Vereins Sterbehilfe. Um die 30 Medizinerinnen und Mediziner arbeiten dort nebenberuflich als Gutachter und attestieren Menschen, die einen Sterbewunsch gefasst haben, die sogenannte "Freiverantwortlichkeit". Also die Fähigkeit und das Recht, Entscheidungen selbstständig und unabhängig zu treffen, basierend auf ihrem eigenen Willen und ihren Überzeugungen. Eine unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit von Suizidassistenz.

 

Einer anderen Person beim Suizid zu helfen, ist in Deutschland rechtlich erlaubt. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2020 nach einer Verfassungsbeschwerde entschieden. Im Urteil heißt es: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben". Das umfasse auch die Freiheit, "hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen".

 

Konkret bedeutet das, dass Angehörige, Mediziner oder Vertreter eines Sterbehilfevereins Menschen mit dem Wunsch zu sterben auf ihrem Weg unterstützen dürfen. Etwa durch medizinische und rechtliche Beratung, aber eben auch indem ein Sterbehelfer dem Patienten ganz konkret eine tödliche Substanz bereitstellt. Wichtig ist, dass dieser sie selbst einnimmt.

In Deutschland bringt der Sterbearzt den Menschen nicht um, sondern gibt ihm die Dinge an die Hand, mit denen er sein Leben selber beenden kann, wenn er das möchte", erklärt Goßmann im Gespräch mit FOCUS online.

 

Damit grenzt sich der Prozess klar ab von der aktiven Sterbehilfe, also wenn jemand der sterbewilligen Person das tödliches Medikament aktiv verabreicht. Diese ist verboten und strafbar.

Das Gutachten bedeutet nicht, dass der Mediziner findet, dass man zum Beispiel bei dieser Krebserkrankung tatsächlich besser aus dem Leben scheidet", betont Goßmann. "Wir stellen lediglich fest, ob die Person, die das für sich gerade entscheidet, weiß, was sie da entscheidet: Ob sie ausreichend informiert ist über die Alternativen, sie gegeneinander abgewogen hat, lange genug darüber nachgedacht hat und frei von Einflüssen ist, die die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit einschränken würden. Mehr nicht."

 

https://www.focus.de/gesundheit/es-geht-um-freiheit-wie-ein-arzt-beim-selbstbestimmten-sterben-hilft_f78bc9a6-e32d-464f-8260-3830ffe8d818.html

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bearbeitet von Werner Hoffmann

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