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Geschrieben

Das BVerfG hat die innere Selbstverwaltung der Kirchen gestärkt:

Konfessionsfreie Bewerber brauchen für gewisse kirchliche Arbeitsverhältnisse von vornherein nicht berücksichtigt werden. 
Ein Kommentar dazu hier.
(Ob so ein Ausschluss immer klug wäre, ist eine andere Frage. Dass die Kirchen das immer frei entscheiden können, scheint mir aber berechtigt. Auch Borussia Dortmund muss keine überzeugten Bayern-Fans engagieren.)
 

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Gast
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