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Eine christliche Perspektive auf den Umgang mit der AfD


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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Chrysologus:

Es orientiert sich an gerichtlich überprüfbarer Fachkompetenz

 

Das hat aber nichts mit christlichen Werten zu tun. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschäftigt sich nicht mit der Frage, ob die Positionen einer Partei mit christlichen Werten und Kirchenlehre vereinbar sind, sondern ob sie mit der Verfassungsordnung des gegenwärtigen Staates vereinbar sind.

 

vor 10 Stunden schrieb Chrysologus:

zur AfD haben sich im übrigen die Bischöfe klar geäußert, aber man kann sich ja für klüger als das Lehramt halten. Was meine These bestätigt. dass die angeblich Lehramtstreuen das ganz schnell aufgeben, wenn das Lehramt mal nicht das sagt, was sie gerne hätten.

 

Seit wann ist es Aufgabe des kirchlichen Lehramtes, den Gläubigen vorzugeben welche politischen Parteien sie unterstützen sollen oder eben nicht? 

Kann der Bischof  mir auch vorschreiben, welchen Brotaufstrich ich zum Frühstück zu essen habe und welchen nicht? Und wenn der Bischof am liebsten Honig mag und deshalb verkündet, Marmelade zum Frühstück sei unchristlich, dann müsste man das als lehramtliche Aussage der Kirche ansehen und gehorchen? 😄

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Kara:

Müsste ich beichten gehen, wenn ich die AfD gewählt hätte (nur für's Protokoll: habe ich nicht)? Wenn ich aber die Grünen wähle, die Schwangerschaftsabbrüche legalisieren wollen, muss ich das nicht beichten? 

 

Mich interessiert wirklich, was ihr dazu denkt, ihr habt alle mehr Ahnung als ich. Irgendwie tun sich mir da grad Abgründe auf 😵‍💫...

 

Ich habe auch nicht mehr Ahnung als du. 😉

 

Deine Frage finde ich absolut berechtigt. Es würde mich sehr interessieren, ob ein Bischof Bätzing oder ein Bischof Marx den Gläubigen empfehlen können eine Partei zu wählen, die den rechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter schwächen und aushöhlen wollen?

Warum gibt es dazu keine Veröffentlichungen und konkrete Wahlaufrufe der Bischöfe?

Sollte man annehmen, dass es den Bischöfen egal ist, wenn Parteien an die Macht kommen, die ungeborene Menschen weitgehend für rechtlich vogelfrei erklären wollen?

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Chrysologus:

Im übrigen trifft diese Regelungen auch Die Linke, die MLPD, Ene Gelände, den dritten Weg und BDS (Boycott, Deinvestation und Sanktionen).

 

Du sagtest oben noch, es würde nicht der Verfassungsschutz entscheiden, wer ein Amt haben darf. Das sieht aber schon nach "Kirche = Ausführungsorgan des Staates" aus. Wann haben sich denn die Bischöfe (oder Dein Bischof) zu den genannten Gruppen geäußert?

 

Zwei weitere Fragen habe ich:

 

1. wie sieht das konkret aus? Gibt es einen Fragebogen bei Amtsantritt, wo man bestätigen muß, keiner vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung anzugehören?

 

2. gegen welche jesuanischen Werte verstoßen denn Die Linken, die Grünen aber nicht?

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb rorro:

2. gegen welche jesuanischen Werte verstoßen denn Die Linken, die Grünen aber nicht?

 

Die Linken sind gegen militärische Aufrüstung.

 

Jesus war bekanntlich Grossaktionär bei Rheinmetall und würde deshalb heute die Grünen wählen. 😎

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb rorro:

wie sieht das konkret aus? Gibt es einen Fragebogen bei Amtsantritt, wo man bestätigen muß, keiner vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung anzugehören?

 

Nein. Wer still verfassungsfeindliche und antichristliche Gruppen unterstützt, der hat nichts zu befürchten. Wenn jemand offen als AfDler auftritt, dann kann er das tun, aber nicht als PG-Mitglied.

 

vor 13 Stunden schrieb rorro:

Du sagtest oben noch, es würde nicht der Verfassungsschutz entscheiden, wer ein Amt haben darf.

 

Das tut er auch nicht, denn (1) ist Mitgliedschaft im PGR kein Amt und (2) entscheidet nicht der Verfassungsschutz, sondern die jeweilige Instanz der Kirche auf Grund des Verfassungschutzberichtes. 

 

Wir übernehmen im Taufbucheintrag auch einfach das Geschlecht, das in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Würdest Du daraus ableiten wollen, dass das Einwohnermeldeamt über die Zulassung zum priesterlichen Dienst entscheidet?

Geschrieben
Am 1.12.2025 um 03:05 schrieb duesi:

Die NSDAP hatte niemals auf ihrem Wahlprogramm stehen, dass sie Juden vergasen wolle. Doch genau das beschlossen ihre Verantwortungsträger auf der Wannseekonferenz. Und im Umgang mit Politikern gibt es nicht nur den Wahlprozess.

Deine Herangehensweise finde ich sehr unterkomplex….…

 

……… natürlich hatte die NSDAP nicht in ihrem „Wahlprogramm“ stehen, dass sie „Juden vergasen wolle“…. Aber Fakt ist doch: die NSDAP war von Anfang an eine sehr stark antisemitische Partei, daran gab es nie einen Hauch von Zweifel. Hitler hatte ja schon ausführlich in seinem Buch „Mein Kampf“ aus den frühen 20er Jahren seine konsequent antisemitische Weltsicht breit und klar dargelegt. Immer war für die Anhänger der NSDAP klar, dass die Juden eigentlich überhaupt keinerlei bürgerliches Existenzrecht in Deutschland haben….. der jahrelangen politischen Agitation folgten ab 1933 nach Regierungsübernahme der NSDAP auch konsequent verschiedene Maßnahmen und „Gesetze“ der politischen und bürgerlichen Ausgrenzung….. auch für die NDSAP war noch 1933 keineswegs klar, wie die später sogenannte „Endlösung“ letztendlich konkret aussehen sollte: Vertreibung, Ausweisung, Umsiedlung ? 

 

Auch für die jüdischen Bürger in Deutschland war das ja überhaupt nicht klar, wo das alles letztlich enden sollte, sie wären dann ja alle schon spätestens im Januar 1933 aus Deutschland ausgereist / geflüchtet etc… in ein sicheres Land…. ( hätten sie 1933 schon das „historische Wissen“ von uns heute gehabt… ) 

 

Nach dem Überfall auf die Sowjetunion hat sich die „Regierungspolitik“ der NSDAP nochmals vollkommen radikalisiert und dies führte dann letztendlich zum Beschluss der, die Juden Europas zu ermorden und auf der „Wannsee-Konferenz“ die „praktische“ Umsetzung und Durchführung zu besprechen….. 

 

Aus heutiger Sicht kann man ja durchaus die Überlegung anstellen, ob die Katholische Kirche in Deutschland als GESAMTINSTITUTION nicht von Anfang an ganz klar Stellung gegen die Politik Hitlers und der NSDAP hätte beziehen sollen und schon spätestens ab 1930 ( und dann natürlich in den folgenden Jahren ) hätte klar formulieren sollen, dass eine Partei mit einer solchen ausgeprägten antisemitischen Weltsicht für Katholiken auf gar keinen Fall wählbar ist. 

 

Wenn dann heute Parteien in Deutschland auftreten, deren Hauptaktivität darin besteht, gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu hetzten, mit Denkkategorien, „Die gehören eigentlich gar nicht zu uns, habe hier nichts zu suchen, sind im Grunde nur „schädlich“ für

„unser Volk“ etc…. Denkkategorien von Ausgrenzung, Rassismus, Spaltung, demagogische Vorgehensweise, Diffamierungskampagnen….etc… Die Katholische Kirche in Deutschland überschreitet nicht grundsätzliche ihre „Kompetenzen“ wenn sie ganz allgemein darauf hinweist, dass Ausgrenzung, Spaltung, Rassismus, Diffamierung keine Mittel der politischen Auseinandersetzung und keine Mittel des politischen Diskurses snd.

 

Was konkret die AfD angeht so ist natürlich erst mal grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Wählern und Amtsträgern…..

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Chrysologus:

Wenn jemand offen als AfDler auftritt, dann kann er das tun, aber nicht als PG-Mitglied.

 

Ist ein bekennender AfD-Wähler ohne Parteizugehörigkeit auch ein "offener AfDler" im obigen Sinn?

 

vor 2 Stunden schrieb Chrysologus:

Das tut er auch nicht, denn (1) ist Mitgliedschaft im PGR kein Amt und (2) entscheidet nicht der Verfassungsschutz, sondern die jeweilige Instanz der Kirche auf Grund des Verfassungschutzberichtes. 

 

Naja. Wenn die Grundlage einer Entscheidungsfindung eine staatliche ist, dann ist es ein staatlicher Vollzug (in den meisten Fällen aus Angst vor Strafe, hier nicht einmal das).

 

vor 2 Stunden schrieb Chrysologus:

Wir übernehmen im Taufbucheintrag auch einfach das Geschlecht, das in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Würdest Du daraus ableiten wollen, dass das Einwohnermeldeamt über die Zulassung zum priesterlichen Dienst entscheidet?

 

Nein, weil der Eintrag in der Geburtsurkunde nicht auf staatlichen Erkenntnissen beruht, sondern auf medizinischen, gleichsam biologischen (mit sehr seltenen Ausnahmen bei Fehlannahmen). Also entscheidet in den allermeisten Fällen die Biologie. Das würde ich bejahen.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb rorro:

Nein, weil der Eintrag in der Geburtsurkunde nicht auf staatlichen Erkenntnissen beruht, sondern auf medizinischen, gleichsam biologischen (mit sehr seltenen Ausnahmen bei Fehlannahmen). Also entscheidet in den allermeisten Fällen die Biologie. Das würde ich bejahen.

Stimmt das denn nach der heutigen Eintragungsverwirrung heute überhaupt noch? Also, daß die Geburtsurkunde die biologische Realität abbildet/n soll.

 

In alten Standesamtsurkunden lautet die Formulierung "und zeigte mir ein Kind .... Geschlechts vor", aber heute?

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Flo77:

Stimmt das denn nach der heutigen Eintragungsverwirrung heute überhaupt noch? Also, daß die Geburtsurkunde die biologische Realität abbildet/n soll.

 

In alten Standesamtsurkunden lautet die Formulierung "und zeigte mir ein Kind .... Geschlechts vor", aber heute?

 

Hier steht's: es entscheiden die körperliche Merkmale, die übrigens in über 99% der Fälle die biolog. Realität abbilden:

 

Neugeborenes divers? Wertung der Eltern zählt nicht

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb rorro:

Nein, weil der Eintrag in der Geburtsurkunde nicht auf staatlichen Erkenntnissen beruht, sondern auf medizinischen, gleichsam biologischen (mit sehr seltenen Ausnahmen bei Fehlannahmen). Also entscheidet in den allermeisten Fällen die Biologie. Das würde ich bejahen.

Nein, es entscheidet alleine die Urkunde infolger einer Entscheidung der Hebamme. Niemand muss vor dem Taufbecken die Hose herunter lassen. Und wenn da ein Fehler drin ist, dann kann das nach römischer Festlegung nicht mehr geändert werden. Einen Geschlechtswechsel gibt es nicht.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Chrysologus:

Nein, es entscheidet alleine die Urkunde infolger einer Entscheidung der Hebamme. Niemand muss vor dem Taufbecken die Hose herunter lassen. Und wenn da ein Fehler drin ist, dann kann das nach römischer Festlegung nicht mehr geändert werden. Einen Geschlechtswechsel gibt es nicht.

 

Und nach welchen Kriterien entscheidet die Hebamme? Eben. 

Geschrieben

Penis und Hoden zu sehen ist männlich, nicht zu sehen ist weiblich. Ausnahmen gibt es keine, oder?

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Chrysologus:

Penis und Hoden zu sehen ist männlich, nicht zu sehen ist weiblich. Ausnahmen gibt es keine, oder?

 

In >99% stimmt die Geschlechtszuschreibung mit der biologischen überein, wie ich schon schrieb.

Geschrieben

Interessehalber mal eine Frage:

 

Angenommen, man weiß durch eine vorgeburtliche genetische Untersuchung, dass das Kind genetisch ein Junge ist. Nun kommt es aber z.B. wegen einer kompletten Androgenresistenz ganz  unzweideutig als phänotypisches Mädchen auf die Welt. Kann man dann in der Geburtsurkunde auch "männlich" eintragen? 

 

Weiß das jemand? Oder zählen in jedem Fall die äußeren Geschlechtsorgane?

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Kara:

Interessehalber mal eine Frage:

 

Angenommen, man weiß durch eine vorgeburtliche genetische Untersuchung, dass das Kind genetisch ein Junge ist. Nun kommt es aber z.B. wegen einer kompletten Androgenresistenz ganz  unzweideutig als phänotypisches Mädchen auf die Welt. Kann man dann in der Geburtsurkunde auch "männlich" eintragen? 

 

Weiß das jemand? Oder zählen in jedem Fall die äußeren Geschlechtsorgane?

 

Wenn man vorab einen genetische Sicherheit hat, also die Biologie kennt, wüßte ich nicht, welche Hebamme dagegen wäre.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb rorro:

Wenn man vorab einen genetische Sicherheit hat, also die Biologie kennt, wüßte ich nicht, welche Hebamme dagegen wäre.

@Chrysologus:  Kann dann eigentlich so jemand, der aussieht wie eine Frau und sich auch fühlt, wie eine Frau, katholischer Pfarrer werden?

 

Ja, ist alles sehr theoretisch, aber der Gedanke hat bei aller medizinischer Tragik etwas Witziges 🙈...

bearbeitet von Kara
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb rorro:

 

In >99% stimmt die Geschlechtszuschreibung mit der biologischen überein, wie ich schon schrieb.

 
 

Und was machen wir mit dem >1%? Ein einfühlsames: "Pech gehabt! Gott hatte Dich ohnehin nicht geplant!"

 

Aber geht es nun um den Phänotyp oder um den Genotyp? Und wer legt fest, was nun gilt? 

bearbeitet von Chrysologus
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kara:

@Chrysologus:  Kann dann eigentlich so jemand, der aussieht wie eine Frau und sich auch fühlt, wie eine Frau, katholischer Pfarrer werden?

 

Ja, ist alles sehr theoretisch, aber der Gedanke hat bei aller medizinischer Tragik etwas Witziges 🙈...

 

Das hängt davon ab, was die Hebamme dann angekreuzt hat. Wenn sich sich für die Haltung entscheidet, Frau ist man, wenn man eine Vagina hat, dann nein. Wenn sie sich für die Haltung entscheidet, Mann ist, wenn man ein Y-Chromosom hat, dann ja. Wie man sich fühlt spielt hier keine Rolle - und eher weiblich konnotierte Körperformen gibt es im Klerus nun ja dich hier und da..... 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Chrysologus:

"Pech gehabt! Gott hatte Dich ohnehin nicht geplant!"

Was hat denn eine Geburtsurkunde mit Gottes Liebe zu tun, die allen Menschen gleichermaßen gilt?

 

vor 3 Minuten schrieb Chrysologus:

Wenn sie sich für die Haltung entscheidet, Mann ist, wenn man ein Y-Chromosom hat, dann ja. 

Danke, interessant.

 

vor 4 Minuten schrieb Chrysologus:

Wie man sich fühlt spielt hier keine Rolle - und eher weiblich konnotierte Körperformen gibt es im Klerus nun ja dich hier und da..... 

Es gibt Abweichungen, da sehen XY-Frauen aus, wie echte Frauen. Ohne den kleinsten Unterschied. Manche haben sogar einen Uterus. Das geht schon deutlich über "weiblich konnotierte Körperformen" bei Männern hinaus, finde ich. 

 

Letztlich würde eine Frau am Altar stehen. 

 

Aber wie gesagt: Alles sehr theoretisch. 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Chrysologus:

Und was machen wir mit dem >1%?

 

Was meinst Du mit „machen“? Ich habe gar nicht vor irgendetwas mit irgendjemanden zu „machen“. 

 

vor 47 Minuten schrieb Chrysologus:

Ein einfühlsames: "Pech gehabt! Gott hatte Dich ohnehin nicht geplant!"

 

Wie kommst Du denn auf so etwas?

 

Irgendwann werden diese Menschen bspw. mit einer totalen Androgenresistenz vielleicht feststellen, daß sie anders sind als andere. 

 

Die Prävalenz liegt wohl geschätzt bei 1:100000 bis 1:20000. 

 

Dann haben wir für eine Person mit XY Chromosomensatz von mindestens 19.999 anderen keine richtige Bezeichnung.

 

Ich wäre glücklich, wenn ich in der Medizin immer so eine tolle Quote hätte.

 

Es gibt selten was, was immer zu 100% zutrifft (hier sind es eben „nur“ >99,99%).

 

 

vor 47 Minuten schrieb Chrysologus:

Aber geht es nun um den Phänotyp oder um den Genotyp? Und wer legt fest, was nun gilt? 

 

Warum fragst Du mich das? Das OLG München hat das entschieden, nicht ich. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb rorro:

Warum fragst Du mich das? Das OLG München hat das entschieden, nicht ich. 

Und das exekutiert die Kirche dann als Handlangerin des Staates?

 

Q.E. D.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Chrysologus:

Und das exekutiert die Kirche dann als Handlangerin des Staates?

 

Q.E. D.

 

Du fragtest danach - falls es eine ernshafte Frage war - wie der Geschlechtseintrag auf die Geburtsurkunde kommt. Das habe ich beantwortet. 

 

Und noch einmal: in - wie wir jetzt gelernt haben - >99,99% der Fälle richtet sich der Eintrag nach der Biologie. Deswegen wäre die Kirche dann maximal "Handlangerin der Biologie". 

 

Ich weiß zwar, daß manche Katholiken aus polit. Gründen Probleme haben, eine Biologie des Menschen als gegeben anzunehmen (bis sie selbst zum Arzt müssen, der nur auf dieser Basis arbeiten kann, die sie dann dankend annehmen), aber diese Probleme gibt es oftmals nur beim Menschen, während sie beim Tier inkonsequenterweise vehement verteidigt wird.

bearbeitet von rorro
Geschrieben
Am 4.12.2025 um 06:28 schrieb rorro:

 

Aus Büchern. Das Wissen dort beruht auf experimenteller Erfahrung. Und ist vorläufig.

So ist es auch mit der Theologie.

 

Du beanspruchst hier besondere Kenntnisse in medizinischen Fragen, weil du die Bücher dazu gelesen hast.

 

So gilt das auch für mich in meinem Fach.

 

Du kannst hier nachfragen: Woher weißt du das? Hast du überhaupt Ahnung? Das machst du immer, wenn dir eine Absicht nicht behagt. Wenn sie dir behagt, dann interessieren dich die dicken theologischen Bücher nicht. Weil es keine echte Nachfrage ist, sondern der Versuch, alles als unglaubwürdig zu diskreditieren, was dir nicht passt.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Chrysologus:

Und wenn da ein Fehler drin ist, dann kann das nach römischer Festlegung nicht mehr geändert werden. Einen Geschlechtswechsel gibt es nicht.

Ist das so? Das wäre doch kein Geschlechtswechsel, sondern nur die Korrektur eines falschen Eintrags.

Sonst könnte eine Frau, die fälschlicherweise als Mann eingetragen ist, ja Bischof werden

 

Werner

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Werner001:

Ist das so? Das wäre doch kein Geschlechtswechsel, sondern nur die Korrektur eines falschen Eintrags.

Sonst könnte eine Frau, die fälschlicherweise als Mann eingetragen ist, ja Bischof werden

 

Werner

Die römischen Regelungen sind nun einmal so. Da geht es nicht um Biologie, sondern um Glauben.

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